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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 75 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Martin Offline



Beiträge: 4.129

30.09.2011 07:20
#51 RE: Rentenversicherung und Demographie Antworten

Zitat von Johann Grabner
darauf wollte ich mit der überspitzten Formulierung hinweisen, daß es sowas wie "Altersvorsorge" nicht gibt. Man kann Wirtschaftsleistung nicht aufsparen, also ist es auch sinnlos, heute auf Konsum zu verzichten, um morgen davon leben zu können ... wenn es alle so machen. Man hat einer ganzen Generation eingeredet, wenn man ein paar Euro pro Monat auf die Seite legt, dann kann man mit 60 in Rente gehen und sich dann alles leisten. Daß dann trotzdem irgendwer arbeiten muß, kein Thema.



Natürlich kann man Wirtschaftsleistung für das Alter ansparen, das Häusle ist das klassische Beispiel dafür. Es kann zur Not auch verkauft werden, wenn nur noch das Altersheim bleibt. Der Wert des Häusles hängt aber davon ab, ob es ein nachfolgende Generation gibt, die es nutzen will. So gibt es bereits heute Gegenden in Deutschland, wo Häuser kaum noch zu verkaufen sind.

Zitat
Was tatsächlich passiert ist: die vielen Milliarden aus der "Altersvorsorge" sind überall auf der Welt ausgegeben worden; In den USA für Häuser, in Spanien für Häuser, in Griechenland für die Athener U-Bahn, in China für Autofabriken, etc... mit der Hoffnung, daß diese Investitionen in einigen Jahren Erträge erwirtschaften. Dummerweise sparen auch die Asiaten wie blöde und so rennt immer mehr Sparvermögen immer weniger lukrativen Projekten nach und es müssen immer häufiger Blasen platzen und Guthaben abgeschrieben werden.

Normalisieren wird sich das erst wieder, wenn erstens diese unsägliche "Altersvorsorge" ins Gegenteil verkehrt wird, also der Konsum jetzt angetrieben wird und mehr gearbeitet wird: entweder in Form von "Familienarbeit", also Kinder großziehen oder in Form von Erwerbsarbeit, d.h. Rentenalter 72 und höher, je nach Bedarf.



Nein, ich denke, etwas anderes ist passiert: Die Geldmengen und die Schulden sind durch Anwendung allerlei Vervielfältigungstricks so rasant gewachsen, dass sie nicht mehr substantiell unterlegt waren, so eine Art Bootstrap á la Münchhausen. In diesem Prozess sind Vermögen entstanden, die sich nochmals selbst genährt haben, indem sie die Preise liquiditätsgetrieben hochgedrückt haben. Seit dieser Mechanismus ins Stocken kam ist Panik. Nach 10-20 Jahren dieser Phase sind Preise und Rechtsansprüche entstanden, die sich nicht mehr über die Vervielfältigungsmechanismen betreiben lassen. Deflation droht. Also deshalb der Aufruf, die Vermögenswerte rasch zu veräußern.

Es ist nicht so, dass das Ansparen für das Alter im Prinzip nicht funktioniert, aber wenn die Altersvorsorge von neuen Instrumenten der Finanzindustrie durcheinander gewirbelt wird, dann ist auch sie in Gefahr.

Zu der wundersamen Geldvermehrung: Stutzig war ich zum ersten Mal geworden, als ich das Geschäftsmodell der aus der Depfa entstandenen Aareal so ungefähr verstand: Die Banken konnten wegen der Eigenkapitalregel nicht noch (noch) mehr Kredite vergeben, und haben ihre Hypotheken u.a. kurzerhand 'verbrieft' und an Pensionsfonds u.a. veräußert, die solche Eigenkapitalregeln nicht hatten. Mit dem neuen 'Eigenkapital' konnten dann munter weitere Kredite vergeben werden. Bootstrap oder perpetuum mobile, es wurde im großen Stil betrieben und die angelsächsische Finanzindustrie war immer eine Nasenlänge voraus. Aus dieser Situation heraus würde ich keine allgemeinen Regeln für die Altersvorsorge aufstellen wollen. Ob ich mir aber heute als Individuum jetzt nutzloses Zeug kaufe oder meine Rücklagen schrumpfen lasse kommt für mich auf das Gleiche heraus. Die Volkswirtschaft hätte natürlich gerne ein weiterlaufendes Hamsterrädchen, vor allem wenn der neue asiatische Konsum ausfallen sollte. Es wird nichts nützen: Die effektiv verfügbare Altersvorsorge wird weniger werden - natürlich auch wegen weniger Kindern.

Gruß, Martin

Martin Offline



Beiträge: 4.129

30.09.2011 07:28
#52 RE: Ordnungsgemäße Ratifikation Antworten

Zitat von Zettel
Das, lieber Hurz, ist hier irrelevant. Es geht ja um den Maastrichter Vertrag und nicht die allgemeinen Regeln des Völkerrechts.



Ich würde noch ein Stück weiter vorne ansetzen: Es geht um die staatliche Währung. Ich bin kein Experte, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine staatlich legitimierte und garantierte Währung ohne gesetzliche Grundlage sein kann. Im Fall des Euro muss ein Gesetz mit Verbindung zum Maastrichter Vertrag geben. Sonst hätte man uns seit einiger Zeit eine Scheinwährung vorgegaukelt.

Gruß, Martin

FAB. Offline



Beiträge: 523

30.09.2011 11:03
#53 RE: Ordnungsgemäße Ratifikation Antworten

Zitat von Zettel

Zitat von Hurz

Zitat von Zettel
Wir haben gelegentlich schon über das diskutiert, was aus meiner Sicht ein vor allem linker Grundirrtum ist: Internationale Verträge so zu behandeln, als hätten sie den Rang von nationalen Gesetzen.

Die Ratifikation macht aus einem internationalen Vertrag ein Bundesgesetz, mit anderen Bundesgesetzen gleichrangig.


Dazu würde mich die Meinung der anderen Juristen hier im Forum interessieren.



Das europäische Primärrecht (die EU-Verträge, EUV/AEUV) ist weder "nur" völkerrechtlicher Vertrag noch Staatsverfassung im klassischen Sinn, sondern eine Rechtsordnung sui generis. In den einzelnen Mitgliedstaaten stellt es unmittelbar geltendes, für die Gerichte und Behörden der Staaten bindendes Recht dar. Es beansprucht Anwendungsvorrang vor der gesamten nationalen Rechtsordnung einschließlich der nationalen Verfassung, stellt also funktional eine Art Super-Verfassungsrecht dar. Daran, daß die Regierungen der EU-Staaten an das Primärrecht "gebunden" sind in dem Sinne, daß sie es in seinem jeweils geltenden Wortlaut zu beachten haben und Änderungen nur in dem dafür vorgesehenen förmlichen Verfahren möglich sind, besteht juristisch m.E. überhaupt kein Zweifel.
Eine ganz andere Frage ist die, ob und wenn ja welche Rechtsbehelfe gegen Verstöße gegeben sind. Das BVerfG hat es in seinem Urteil vom 7.9.2011 ja abgelehnt, sich mit den gerügten Verstößen gegen die EU-Verträge überhaupt zu befassen.

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WasIstLiberal? ( gelöscht )
Beiträge:

30.09.2011 11:17
#54 RE: Ordnungsgemäße Ratifikation Antworten

Zitat von FAB.

Eine ganz andere Frage ist die, ob und wenn ja welche Rechtsbehelfe gegen Verstöße gegeben sind. Das BVerfG hat es in seinem Urteil vom 7.9.2011 ja abgelehnt, sich mit den gerügten Verstößen gegen die EU-Verträge überhaupt zu befassen.



Gibt es genau da irgendeine Möglichkeit? Wenn nicht was soll es dann?

DrNick Offline




Beiträge: 809

30.09.2011 11:22
#55 RE: Ordnungsgemäße Ratifikation Antworten

Zitat von FAB.
Es beansprucht Anwendungsvorrang vor der gesamten nationalen Rechtsordnung einschließlich der nationalen Verfassung, stellt also funktional eine Art Super-Verfassungsrecht dar.



Daß die EU-Verträge über dem normalen Recht stehen, ist einleuchtend. Aber wo steht denn geschrieben, daß die Verträge auch gegenüber dem GG die höherrangige Rechtsnorm darstellen? Wenn dem so wäre, hätten wir doch folgendes Problem: Für eine Änderung des GG wird eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt, für die Ratifizierung der EU-Verträge aber nur eine einfache. Damit wäre doch eine Änderung des GG durch die Hintertür möglich. Oder liegt da meinerseits ein Denkfehler vor?

Martin Offline



Beiträge: 4.129

30.09.2011 12:13
#56 RE: Ordnungsgemäße Ratifikation Antworten

Zitat von DrNick
Daß die EU-Verträge über dem normalen Recht stehen, ist einleichtend. Aber wo steht denn geschrieben, daß die Verträge auch gegenüber dem GG die höherrangige Rechtsnorm darstellen? Wenn dem so wäre, hätten wir doch folgendes Problem: Für eine Änderung des GG wird eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt, für die Ratifizierung der EU-Verträge aber nur eine einfache. Damit wäre doch eine Änderung des GG durch die Hintertür möglich. Oder liegt da meinerseits ein Denkfehler vor?



das ist in der Tt eine fundamentale Frage. Aber vielleicht wurde das grundlegende Verfahren einst mit Zweidrittel-Mehrheit abgesegnet, und eine keline Mannschaft im 'Hinterzimmer' darf jetzt die details abnicken (ähnlich wie beim Euro-Rettungsschirm). Weil man ja schnell und effektiv sein will.

Gruß, Martin

Gorgasal Offline




Beiträge: 4.021

30.09.2011 12:14
#57 RE: Alles in Butter? Eher Kind im Brunnen! Antworten

Zitat von Zettel
Aus meiner Sicht geht es um eine technische Frage: Wie bewahrt man dieses System, das europäische Finanzsystem, vor dem Kollaps? Wie man das am besten anstellt, kann ich so wenig beurteilen, wie ich 1970 hätte beurteilen können, wie man Apollo 13 hätte retten können. Ich kann nur darauf vertrauen, daß die Verantwortlichen - die ja auch nicht alle Fachleute sind - die richtigen Ratgeber haben. Ich würde mir zB wünschen, daß die Bundesregierung Hans-Werner Sinn konsultiert.


Nach Bundestagspräsident Lammert ging es um möglicherweise das wichtigste Gesetzgebungsvorhaben der Legislaturperiode. Aber trotzdem wussten einige Abgeordnete nicht einmal, wie groß Deutschlands Anteil an den Kreditbürgschaften ist. Ganz offensichtlich wurden entweder keine Experten konsultiert oder ihnen nicht zugehört. Will meinen: wie R.A. schon anführte, ging es bei dieser Abstimmung ausschließlich um die Koalitionsdisziplin. Und ob das letztendlich die richtige oder die falsche Entscheidung war - darüber kann man streiten - wenn die Abgeordneten nicht einmal den Hauch einer Ahnung haben, um wieviel Geld es denn überhaupt geht, dann ist irgendetwas ziemlich faul im Staate Deutschland. Wie vereinbaren diese Scherzkekse das denn mit ihrem Residualgewissen?

Link via: http://marginalrevolution.com/marginalre...g-the-efsf.html

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Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito

DrNick Offline




Beiträge: 809

30.09.2011 13:41
#58 RE: Alles in Butter? Eher Kind im Brunnen! Antworten

Zitat von Zettel
Die Verschuldung Griechenlands hat eine Höhe, die es ausschließt, daß diese Schulden ordentlich zurückgezahlt werden können.



Dazu gibt es beim Handelsblatt eine ganz instruktive Klickstrecke. Belgien hat es z.B. seit 1993 geschafft, von über 140 % Verschuldung auf immerhin 88 % runterzukommen. Das ist doch auch keine Frage des Könnens, sondern eher eine des Wollens, und ich fürchte es wird gerade mit den verfügbaren Rettungspaketen an letzterem scheitern: Welche Regierung traut sich schon, einen harten Sparkurs einzuschlagen, wenn der Mob durch die Straßen zieht.

Gorgasal Offline




Beiträge: 4.021

30.09.2011 13:46
#59 RE: Alles in Butter? Eher Kind im Brunnen! Antworten

Zitat von DrNick
Welche Regierung traut sich schon, einen harten Sparkurs einzuschlagen, wenn der Mob durch die Straßen zieht.


Und wenn Angela "Alternativlos" Merkel mit den tiefen Taschen der deutschen Steuerzahler bereitsteht.

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Frank Zafka Offline



Beiträge: 8

30.09.2011 14:08
#60 RE: Alles in Butter? Eher Kind im Brunnen! Antworten

Zitat
Belgien hat es z.B. seit 1993 geschafft, von über 140 % Verschuldung auf immerhin 88 % runterzukommen. Das ist doch auch keine Frage des Könnens, sondern eher eine des Wollens, und ich fürchte es wird gerade mit den verfügbaren Rettungspaketen an letzterem scheitern: Welche Regierung traut sich schon, einen harten Sparkurs einzuschlagen, wenn der Mob durch die Straßen zieht.



Bei dem Vergleich würde ich allerdings vorsichtig sein, 1993 befanden wir uns nicht nahe einer "double-dip-recession". Andererseits ist bei der Optimierung des Investitionsklimas etc. in Griechenland so viel möglich, dass ich mich schon wundere warum es nicht schneller möglich ist als derzeit.

Hurz Offline



Beiträge: 96

30.09.2011 15:58
#61 Irrelevant, schmirrelevant! Antworten

Zitat von Zettel
Das, lieber Hurz, ist hier irrelevant. Es geht ja um den Maastrichter Vertrag und nicht die allgemeinen Regeln des Völkerrechts.

Irrelevant, schmirrelevant!

Mir ging es darum, zu zeigen, dass es kein

Zitat von Zettel
linker Grundirrtum ist[, i]nternationale Verträge so zu behandeln, als hätten sie den Rang von nationalen Gesetzen.

Es ist schlicht der Stand des Rechtes, angeordnet für das universell geltende Völkerrecht durch Art. 25 GG und für andere internationale Verträge durch das Vertragsgesetz i. S. d. Art 59 Abs. 2 GG.

Zitat von Zettel
Rein logisch ist die Ratifizierung eines Vertrag in Form eines Gesetzes etwas anderes als die Erhebung des Vertrags in den Status eines Bundesgesetzes. Der Inhalt des Ratifikationsgesetzes ist ja nicht der Vertrag, sondern die Zustimmung zu ihm.



Der signierte Vertrag wird genau wie ein Bundesgesetzesvorschlag in den Bundestag eingebracht, gelesen, darüber abgestimmt, vom Bundespräsidenten unterzeichnet, und der vollständige Text im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Er wird im Inneren einfach wie ein Bundesgesetz erlassen.

Gruß, Hurz

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

30.09.2011 16:11
#62 Et alors? Antworten

Zitat von Hurz
Der signierte Vertrag wird genau wie ein Bundesgesetzesvorschlag in den Bundestag eingebracht, gelesen, darüber abgestimmt, vom Bundespräsidenten unterzeichnet, und der vollständige Text im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Er wird im Inneren einfach wie ein Bundesgesetz erlassen.

Da Ihnen, lieber Hurz, keiner der anderen Juristen widersprochen hat, haben Sie offensichtlich Recht. Danke; ich habe wieder etwas gelernt.

Nur, wenn das so ist - wie sehen die juristischen Möglichkeiten zur Durchsetzung dieses Gesetzes aus? Wenn jemand gegen das Strafrecht verstößt, dann wird er bestraft. Entscheidungen in Rechtsstreiten nach dem BGB sind vollstreckbar; notfalls mit staatlicher Gewalt.

Wenn es nun so ist, daß die Bundesregierung gegen den Maastrichter Vertrag verstoßen hat - wie ist denn dann der Rechtsweg? Wer kann klagen, welche Gerichte sind zuständig, welche Strafen drohen?

Welche Machtmittel hat die Justiz, um - wenn es sich denn bei den jetzigen Entscheidungen der Bundesregierung um einen Verstoß gegen das deutsche Recht handelt -, die Einhaltung dieses Rechts zu erzwingen? Beugehaft? Eine Freiheitsstrafe für die Kanzlerin und die zuständigen Minister?



Nun hat ja aber auch der Bundestag zugestimmt. Wie können deutsche Gerichte - immer unter der Voraussetzung, daß der Vertrag von Maastricht einem geltenden deutschen Gesetz gleichrangig ist und der Rettungsfond gegen ihn verstößt - die ja nun einmal immunen Abgeordneten verfolgen? Sollen sie kollektiv ihre Immunität selbst aufheben?

Oder ist es so, daß der Bundestag ungesühnt das deutsche Recht brechen darf?

Sie sehen, lieber Hurz, ich bin immer noch verwirrt. Erleuchten Sie mich, um mit Gorgasal zu sprechen.

Herzlich, Zettel

Gorgasal Offline




Beiträge: 4.021

30.09.2011 16:33
#63 RE: Et alors? Antworten

Zitat von Zettel
Oder ist es so, daß der Bundestag ungesühnt das deutsche Recht brechen darf?


Ja, natürlich ist das so.

Zitat von Art. 46 GG
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.

(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.

(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.


Spannende (leider nur hypothetische) Frage: wie lange kann die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben werden? Können wir eine hypothetische EU-skeptische Partei in die Mehrheit wählen, die dann in der nächsten Legislaturperiode rückwirkend die Immunität aller Abgeordneten des derzeitigen Bundestags aufhebt?

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Hurz Offline



Beiträge: 96

30.09.2011 17:36
#64 RE: Et alors? Antworten

Zitat von Zettel
Nur, wenn das so ist - wie sehen die juristischen Möglichkeiten zur Durchsetzung dieses Gesetzes aus? Wenn es nun so ist, daß die Bundesregierung gegen den Maastrichter Vertrag verstoßen hat - wie ist denn dann der Rechtsweg? Wer kann klagen, welche Gerichte sind zuständig, welche Strafen drohen?



Klagen kann nur, wer von einer Maßnahme, die unmittelbar auf dem rechtswidrigen Gesetz beruht, persönlich betroffen wird. Eine darauf zurück gehende Besteuerung, um dies gleich zu sagen, ist davon nicht erfasst. Strafen drohen den Politikern keine.

Zitat von Zettel
Eine Freiheitsstrafe für die Kanzlerin und die zuständigen Minister?



Das wäre schön.

Zitat von Zettel
Nun hat ja aber auch der Bundestag zugestimmt. Wie können deutsche Gerichte [...] die ja nun einmal immunen Abgeordneten verfolgen? [...] ist es so, daß der Bundestag ungesühnt das deutsche Recht brechen darf?



Ja.

Einzige Folge ist die Unwirksamkeit des Gesetzes, welches gegen das höherrangige Recht verstößt. Es wäre daher m. E. denkbar, dass eine spätere Bundesregierung, wenn die Staatsgarantien fällig werden, einfach sagt, das Gesetz und der Internationale Vertrag zum EFSF sind unwirksam, wir zahlen nicht.

Dann könnte umgekehrt ein Anleger, der sich darauf verlassen hat, oder ein anderer Signatarstaat des EFSF-Vertrages gegen die BRD auf Leistung klagen, und das Gericht müsste in dieser Klage inzidenter entscheiden, ob der Vertrag unwirksam war.

Eine Anmerkung noch: Meine Ausführungen in den früheren Beiträgen sollten sich eigentlich nur auf andere völkerrechtliche Verträge als die zur EU richten. Beim EU-Recht ist es ja noch einmal ein bisschen anders, wie hier schon jemand schrieb. Eine Rechtsordnung sui generis, die den nationalen Rechtsordnungen (weitgehend) vorgeht.

Gruß, Hurz

Urlauber ( gelöscht )
Beiträge:

30.09.2011 22:15
#65 RE: Alles in Butter? Eher Kind im Brunnen! Antworten

Zitat von Gorgasal
Nach Bundestagspräsident Lammert ging es um möglicherweise das wichtigste Gesetzgebungsvorhaben der Legislaturperiode. Aber trotzdem wussten einige Abgeordnete nicht einmal, wie groß Deutschlands Anteil an den Kreditbürgschaften ist. Ganz offensichtlich wurden entweder keine Experten konsultiert oder ihnen nicht zugehört.

Zum Glück esse ich kein Frühstück.
Die Fußmatten kann man einfach wegschmeißen, aber Polster und Armaturenbrett wieder sauber schrubben hätte ganz schön gedauert, vom Gestank nicht zu reden.
Schon beim Lesen des Scipts wird einem übel. Vollständig unerträglich das Gekrei … hören Sie selbst .
Halten Sie eine Kotztüte griffbereit. Sie werden sie brauchen!

In der DDR nannte man so was Funktionärsgerölpse.
Bei Lieberknechts Kreischen bin ich nicht sicher. Könnte sein, „Funktionär“ stimmt nicht.

Gorgasal Offline




Beiträge: 4.021

02.10.2011 14:16
#66 RE: Zitat des Tages: Hans-Werner Sinn über den Rettungsschirm Antworten

Zitat von Gorgasal

Zitat von R.A.

Zitat von Zettel
Es gibt ja aus Deutschland kaum Druck. Siehe die heutige Abstimmung.


Liebe Güte!
Die heutige Abstimmung ist nur zustande gekommen, weil Merkel das zur Koalitionsfrage gemacht hat und die Fraktionsspitzen über Wochen enormen Druck auf die Abgeordneten ausgeübt haben.



Siehe hier.

Zitat
Wolfgang Bosbach, einer der abgewichenen CDU-Abgeordneten, klagte über die Vorwürfe, die ihm gegenüber in den vergangenen Tagen von seinen Fraktionskollegen gemacht worden seien. Ein „so etwas habe ich noch nicht erlebt“ führte er aus. Zwar habe es keine Drohungen gegeben, ihn seines Amtes als Vorsitzender des Innenausschusses zu entheben. Doch er sei enttäuscht - weil er zu jenen Politikern gehöre, die des Morgens gerne zur Arbeit gehen wollten. Nun müsse er über Konsequenzen nachdenken.



Angebliche Kommentare zu Bosbach seitens unserer gewählten Volksvertreter sowie der getreuen Gefolgsleute von Frau Merkel:

Zitat
Wenn ich deine Fresse schon sehe


Zitat von Pofalla zugeschrieben
Wenn ich so eine Scheiße höre wie Gewissensentscheidung.


Irgendwie relativiert das Zettels Ansicht, es hätte in Deutschland kaum Druck gegeben... Doch, es gab sehr wohl Druck. Zumindest innerhalb der CDU auf Abgeordnete, die der GröStAZ nicht folgen wollten. Womöglich wussten die ja sogar, wie hoch der deutsche Anteil an den Kreditbürgschaften ist. So etwas kann "Alternativlos" Merkel natürlich nicht tolerieren. Da ist sie natürlich gezwungen, den Mann fürs Grobe loszuschicken.

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Gansguoter Offline



Beiträge: 988

02.10.2011 21:17
#67 RE: Zitat des Tages: Hans-Werner Sinn über den Rettungsschirm Antworten

Zitat
Wenn ich so eine Scheiße höre wie Gewissensentscheidung.



Was ist von einem Kanzleramtsminister, was von einer Regierung zu halten, die einen Artikel des GG derart mit Füßen tritt?

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Studie "Die Kunst des Reformierens. Konzeptionelle Überlegungen zu einer erfolgreichen Regierungsstrategie", hrsg. von der Bertelsmann-Stiftung, online unter http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/d...519_30520_2.pdf.

Leider habe ich keine Zeit, dieser Tage dazu einen eigenen Artikel zu schreiben, möchte aber daraus Äußerungen über unsere repräsentative Demokratie zitieren. Entscheidend für Politik und Politiker sei nicht der Wille der Wähler, sondern ein "hypothetischer Volkswille, der auf die Förderung des Gesamtinteresses gerichtet ist" (Rousseau lässt grüßen). Dieser hypothetische Volkswille "bildet sich als eigenständiger Wille im parlamentarischen bzw. regierungszentrierten Willensbildungsprozess heraus. Um ihrer politischen Verantwortung gerecht zu werden, muss eine Regierung sich im Zweifelsfall auch gegen den empirischen und kontingenten Volkswillen durchsetzen." Das sei aber "nur auf den ersten Blick demokratietheoretisch bedenklich." Denn: "Regierungen sind nicht nur dem Elektorat gegenüber, sondern auch für etwas verantwortlich." Eine Regierung müsse sogar "bei einer etwaigen Divergenz zwischen hypothetischem und empirischem Volkswillen dem hypothetischen Volkswillen den Vorzug" geben. "Durch geschickte Kommunikationsstrategien" solle dann der Wählerwille im Sinne des Willens der Regierung beinflusst werden ("im Sinne der Unterstützung von Reformen verändert werden"). (Zitate S. 23-26)

Geht es nur mir so und sehe ich Gespenster - oder ist das auch die Blaupause für jede Form undemokratischer Herrschaft? Ist das nicht auch die Theorie zur Herrschaft in der DDR? Rousseau, "zur Freiheit zwingen"? Die Regierung weiß, was gut ist fürs Volk?

Urlauber ( gelöscht )
Beiträge:

02.10.2011 21:58
#68 RE: Alles in Butter? Eher Kind im Brunnen! Antworten

Zitat von Gansguoter
Geht es nur mir so und sehe ich Gespenster - oder ist das auch die Blaupause für jede Form undemokratischer Herrschaft? Ist das nicht auch die Theorie zur Herrschaft in der DDR?

Es geht nicht nur Ihnen so. Und dafür gibt es einen einfachen Grund: Die Bertelsmann-Stiftung ist ein kommunistischer Think-Tank.
Dieser Obskurantenverein verbreitet die übliche kommunistische Hetze und arbeitet mit den üblichen kommunistischen Methoden.
Eigentlich könnte die Bertelsmann-Stiftung mit der Rosa-Luxemburg- oder Friedrich-Ebert-Stiftung fusionieren. Den gleichen (mal vorsichtig ausgedrückt) Müll produzieren die schon jetzt.

Rayson Offline




Beiträge: 2.367

03.10.2011 01:53
#69 RE: Alles in Butter? Eher Kind im Brunnen! Antworten

Zitat von Urlauber
Die Bertelsmann-Stiftung ist ein kommunistischer Think-Tank.



Unter Linken gilt sie als neoliberale Lobby-Maschine, die in Wahrheit das Land regiert.

--
L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)

FAB. Offline



Beiträge: 523

03.10.2011 09:11
#70 RE: Alles in Butter? Eher Kind im Brunnen! Antworten

Zitat von Urlauber
Schon beim Lesen des Scripts wird einem übel.

Zitat von Christine Lieberknecht (CDU)
die Menschen brauchen klare Signale, denn diese ganzen finanzpolitischen Debatten versteht ohnehin kaum ein Mensch, sondern es geht darum, dass die politische Klasse in Deutschland sich eindeutig zu Europa bekennt


Gestörte Körperfunktionen mal beiseite gelassen, scheint es mir, daß es eher Frau Lieberknecht ist, die dringend eines klaren Signals bedarf, und ich habe die Hoffnung noch nicht gänzlich aufgegeben, daß es ihr baldigst zuteil werden möge.

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"I want my republic back!"

WasIstLiberal? ( gelöscht )
Beiträge:

03.10.2011 09:53
#71 RE: Et alors? Antworten

Zitat von Hurz

Zitat von Zettel
Nur, wenn das so ist - wie sehen die juristischen Möglichkeiten zur Durchsetzung dieses Gesetzes aus? Wenn es nun so ist, daß die Bundesregierung gegen den Maastrichter Vertrag verstoßen hat - wie ist denn dann der Rechtsweg? Wer kann klagen, welche Gerichte sind zuständig, welche Strafen drohen?



Klagen kann nur, wer von einer Maßnahme, die unmittelbar auf dem rechtswidrigen Gesetz beruht, persönlich betroffen wird. Eine darauf zurück gehende Besteuerung, um dies gleich zu sagen, ist davon nicht erfasst. Strafen drohen den Politikern keine.




Nun wenn ich eine Bürgschaft von 2/3 des Haushalts eingehen muß, bin ich dann "genügend" persönlich betroffen? Oder was braucht es noch um da eine Aussicht zu haben etwas machen zu können?

Urlauber ( gelöscht )
Beiträge:

03.10.2011 10:45
#72 RE: Alles in Butter? Eher Kind im Brunnen! Antworten

Zitat von Rayson

Zitat von Urlauber
Die Bertelsmann-Stiftung ist ein kommunistischer Think-Tank.



Unter Linken gilt sie als neoliberale Lobby-Maschine, die in Wahrheit das Land regiert.


Vermutlich weil im absurden Ranking die Türkei hinter Deutschland lag. Das ist natürlich ein Sakrileg. Eigentlich hätte die Türkei vor Mexiko als Sieger durchs Ziel gehen müssen; Deutschland auf dem letzten Platz.
Aber das sind Nebensächlichkeiten. Die Zusammenfassung in der FAZ ist eine Ansammlung der üblichen (Teilhabegerechtigkeit, Defizite und Nachholebedarf bei der sozialen Gerechtigkeit, Bildungschancen abhängig von sozialer Herkunft, Kinderarmut ...) Stanzen, die mit Neoliberalismus nicht mal ansatzweise was zu tun haben.

Und wenn diese ehrenwerte Gesellschaft angeblich neoliberal ist, warum manipuliert sie die Umfragen genau in die Richtung, in die auch die Kommunisten die Wahrheit verdrehen?

Für die Unterstellung des Neoliberalismus sind vermutlich finanzielle Gründe maßgeblich. Die Propagandakasse ist zwar reich gefüllt, aber es bewerben sich auch viele.
Da muss man die Konkurrenten wegboxen. Wenn´s Kohle bringt, wird dem Mitbewerber auch mal was ehrenrühriges angehängt.

Urlauber ( gelöscht )
Beiträge:

03.10.2011 11:31
#73 RE: Et alors? Antworten

Zitat von WasIstLiberal?

Zitat von Hurz

Zitat von Zettel
Nur, wenn das so ist - wie sehen die juristischen Möglichkeiten zur Durchsetzung dieses Gesetzes aus? Wenn es nun so ist, daß die Bundesregierung gegen den Maastrichter Vertrag verstoßen hat - wie ist denn dann der Rechtsweg? Wer kann klagen, welche Gerichte sind zuständig, welche Strafen drohen?


Klagen kann nur, wer von einer Maßnahme, die unmittelbar auf dem rechtswidrigen Gesetz beruht, persönlich betroffen wird. Eine darauf zurück gehende Besteuerung, um dies gleich zu sagen, ist davon nicht erfasst. Strafen drohen den Politikern keine.



Nun wenn ich eine Bürgschaft von 2/3 des Haushalts eingehen muß, bin ich dann "genügend" persönlich betroffen? Oder was braucht es noch um da eine Aussicht zu haben etwas machen zu können?


Das ist Logik. Das Gegenteil von Justiz.
Wenn Ihnen ein Abgeordneter einen Cent stiehlt, können Sie den anzeigen und er wird bestraft.
Wenn ein Bürgermeister oder Minister zig Millionen in dunkle Kanäle pumpt, können Sie den anzeigen so oft wie sie wollen. Er wird nicht bestraft.
Auch zivilrechtliche Klagen können Sie einreichen. Deutschland ist nämlich ein Rechtsstaat.
Bei einer Klage passiert gar nichts. Bei der zweiten zeigt die Justiz ihren Unmut. Ab der dritten sind Sie Querulant. Mit diesem Status sind Sie rechtlos gestellt, werden aber gleichzeitig (auch wenn die Justiz ständig über Überlastung jammert, dafür ist immer Zeit) selbst Gegenstand von Verfahren aller Art. Nicht nur die Staatsanwaltschaft wird sich (wegen Verrrbrrrechennn gem. § 185 StGB) mit Ihnen beschäftigen, sondern auch ("trotz mehrfacher ... wiederholt ... Persönlichkeitsstörung") das Vormundschaftsgericht.
Das alles habe ich getestet. Es führt es zu nichts. Im günstigsten Fall.
Mein Rat: Finger weg!

Urlauber ( gelöscht )
Beiträge:

03.10.2011 21:24
#74 RE: Rentenversicherung und Demographie Antworten

Zitat von Zettel
Ich möchte gern die Aufmerksamkeit der verehrten Diskutanten auf den zweiten Teil des Artikels lenken. Sinn vertritt eine These, die zwar nicht neu ist, die aber selten so offen formuliert wird:

Die Deutschen bekommen zu wenige Kinder, weil sie Kinder für ihre Altersversorgung dank Rentenversicherung nicht mehr brauchen.

Im Parallelstrang wurde ich von FAB. "genötigt" noch mal zu googeln. Gunnar Heinsohn schreibt zum Thema

Zitat von WELT, 24.12.2005, Kinder, Kinder
Birgs Idee, der Geburtenrückgang sei eine "Nebenwirkung" des Erfolges der Bismarck'schen Sozialgesetzgebung, widerlegte schon Julius Wolf. Er wurde um 1900 zum Entdecker der seit 1860/70 fallenden Kinderzahlen Europas.

Wolf fand heraus, daß nicht die Versorgung bei Krankheit und Alter durch den Staat die Leute von eigenen Erben unabhängig und alsbald kinderlos machte. Vielmehr wurden die Sozialgesetze gerade für Lohnabhängige erlassen, die ihren bürgerlichen Unterhaltspflichten schlicht nicht mehr nachzukommen vermochten weil Vater und Sohn gleichzeitig arbeitslos sein konnten. Und da diese Lohnabhängigen ohnehin kein Erbe im Tausch für Versorgung anbieten konnten, tendierten sie zu Kinderlosigkeit, solange nicht mit Gewalt gegen die Geburtenkontrolle vorgegangen wurde.

Der Geburtenrückgang ist also nicht deutsch und auch nicht europäisch, sondern strukturgeboren. Abhängig Erwerbstätige schaffen sich im Wettstreit um qualifizierte Positionen Vorteile, wenn sie Zeit, Energie und Geld für lebenslanges Lernen einsetzen und nicht für Familie und Kindererziehung verbrauchen.

Nun wissen wir immer noch nicht ob Huhn oder Ei zuerst da war.

WasIstLiberal? ( gelöscht )
Beiträge:

04.10.2011 07:24
#75 RE: Et alors? Antworten

Zitat von Urlauber
Das ist Logik. Das Gegenteil von Justiz.
Wenn Ihnen ein Abgeordneter einen Cent stiehlt, können Sie den anzeigen und er wird bestraft.
Wenn ein Bürgermeister oder Minister zig Millionen in dunkle Kanäle pumpt, können Sie den anzeigen so oft wie sie wollen. Er wird nicht bestraft.
Auch zivilrechtliche Klagen können Sie einreichen. Deutschland ist nämlich ein Rechtsstaat.



So etwas ähnliches habe ich doch gehört als ich mit einem Verfassungsrechtler sprach (und dafür "mal eben " ich glaube 400€ bezahlen "durfte"....
Und hab' mich auch immer gewundert warum die Finanz"fuzzies" in Pforzheim male eben ein paar Millionen auf den Kopf hauen konnten, ohne das Ihnen etwas passierte. Ich halte mich mal zurück sonst wandert Wamba hier mal wieder durch's Forum.

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