Wie jämmerlich Wullf wirklich ist, zeigt sich daran, dass ihn die BILD mit dem Florett erledigen kann. Zitat Bild.de
Zitat Aufgrund zahlreicher Forderungen, den Wortlaut der Mailboxnachricht des Bundespräsidenten Christian Wulff zu veröffentlichen, bekräftigt die BILD-Chefredaktion ihre Entscheidung, eine Veröffentlichung nicht gegen den Willen des Bundespräsidenten vorzunehmen.
Heute hat die Chefredaktion dem Bundespräsidenten eine Abschrift des Wortlauts seines Anrufes zur Verfügung gestellt, damit er sich bei Aussagen darüber nicht nur auf seine Erinnerung stützen muss.
Ganz herzlichen Dank, lieber FAB., für diese wie immer exzellente Analyse! Beiträge wie dieser sind Glanzlichter dieses Forums.
Zitat von FAB.
Zitat von § 201 StGBVerletzung der Vertraulichkeit des Wortes (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Ob der vorliegende Sachverhalt nach dieser Vorschrift strafbar ist, hängt davon ab, worauf genau sich das "so" bezieht. Klarerweise bezieht es sich auf den Inhalt des vorangehenden Halbsatzes unter Nr. 1. Die "Aufnahme" nach Nr. 2 muß also die des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines anderen sein. So weit, so unproblematisch. Fraglich ist, ob man die Bezugnahme durch das Wort "so" unter der Nr. 2 darüber hinaus auch auf das Wort "unbefugt" erstrecken kann. Nur dann wäre von der Nr. 2 ausschließlich die Verbreitung einer an sich schon unbefugt vorgenommenen Aufnahme erfaßt.
Das ist m.E. nun aber nicht unbedingt die bei unbefangener Betrachtung naheliegende Lesart. Das Wort "unbefugt" ist gleichermaßen beiden ihm nachfolgenden Nummern vorangestellt. Die hM liest den Gesetzestext dagegen so, also stünde das Wort "unbefugt" innerhalb der Nr. 1.
Könnte man es nicht auch so interpretieren:
- Das "unbefugt" gilt, wie Sie schreiben, für 1. und 2., sonst müßte es ja unter 1. stehen
- Bestraft wird also - gemäß 1. - das unbefugte Aufnehmen
- Bestraft wird weiterhin die unbefugte Weitergabe (weil das "unbefugt" sich eben auf beide Absätze bezieht), aber nur dann, wenn auch die Voraussetzung von Absatz 1 erfüllt ist ("so").
- Da das "unbefugt" eben für beide Absätze gilt, ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn auch unbefugt aufgenommen wurde. Der Fall einer unbefugten Weitergabe einer befugten Aufnahme wird in dem Paragraphen gar nicht behandelt.
Folglich schließe ich messerscharf, daß "Bild" nur dann die Aufzeichnung nicht publizierern dürfte, wenn sie unbefugt entstanden wäre. Sie entstand aber unstrittig befugt, denn Wulff hat sie ja selbst erzeugt, indem er die Mailbox besprochen hat. Die Weitergabe ist somit zulässig.
Zitat von DrNickOb die Bild den Anruf offiziell veröffentlicht, dürfte keine große Rolle mehr spielen, weil immer mehr Details (auf welchem Wege auch immer) ans Licht kommen.
Wenn ich dazu mal aus einem deutschen Blog zitieren darf:
Zitat In Hamburg und Berlin kommt alles heraus; schon wegen des edlen Wettstreits zwischen den Hamburger und den in Berlin stationierten Journalisten.
Zitat von Zettel Anders als im Fall des Zeitpunkts des Vertragsschlusses, auf den ich das auch nicht hatte beziehen wollen. Das mag ein läßliche Ungenauigkeit gewesen sein.
Das war keine läßliche Ungenauigkeit. Das war eine für einen Rechtsanwalt, der sich und das Präsidialamt seit Wochen mit dieser Frage beschäftigt, eine höchst blamable Ignoranz.
Denn Wulff ging davon aus, dass "... auch Handschlagqualität in diesem Bereich [gilt], wenn man sich mit seiner Bank verständigt", wie Wulff im Fernsehinterview sagte. § BGB 492 und SPON Handschlag.
... es ist ein Unterschied, ob ein Rechtsexperte einen Sachverhalt am Schreibtisch kommentiert, oder ob ein Halbexperte (oder ist Wulff Experte in Vertragsrecht?) in einem für ihn kritischen Life-Interview eine Sachaussage machen muss oder soll - da bleibt kein Korrekturlesen. Ich halte es für etwas ignorant, in diesem Zusammenhang diese Aussage auf die Goldwaage zu legen. Ich habe das Interview auch gesehen, und im Kontext wollte Wulff darauf hinweisen, dass man sich auf den Vertragsentwurf bereits Ende November geeinigt hatte. Warum Wulff es nicht bei der Aussage belassen hat und nochmals 'nachgelegt' hat, scheint irgendwo in seinem Naturell zu liegen, ähnlich seinem Versuch, seinen Fall zu einer neuen Ära der Transparenz hochzustilisieren. Er kann halt den Mund nicht halten, muss immer einen nachlegen.
Hmm, ich gebe dazu einmal den Kommentar des stellvertretender Chefredakteurs der Financial Times weiter.
Zitat von ZettelWie auch immer - wer gackert, der soll auch legen, sagte meine Großmutter. Wulff hätte zum Inhalt dessen, was er da auf ei Mailbox gesprochen hat, nichts sagen müssen. Er hat diesen Inhalt von sich aus offenbart. Wenn jetzt Zweifel daran bestehen, daß er ihn richtig wiedergegeben hat - Zweifel sogar von Seiten des Adressaten, der es ja eigentlich wissen muß -, dann ist es mir unbegreiflich, wieso Wulff diese Zweifel nicht ausräumt, indem er der Veröffentlichung zustimmt.
Herzlich, Zettel
Lieber Zettel,
mir ist es nicht unbegreiflich, sondern ziemlich klar: Wulff dürfte am Telefon etwas ausfällig geworden sein, und er dürfte kaum daran interessiert sein, Tonfall und/oder seine Sprache öffentlich präsentiert zu sehen. Er versucht das ja auch mit der 'emotionalen' Situation zu umschreiben. Vermutlich weiß er nicht mal mehr ganz genau, was so im Detail gesagt hat.
Ich denke nicht, dass es hier der BILD um die wahrheitsgemäße Widergabe des Sachverhalts 'Verschiebung' geht, sondern um eine öffentliche Vorführung der Person Wulff. Die BILD hängt das nur an diesem Thema auf, weil Wulff das (ohne Not?) zur Sprache gebracht hat. Wulff ist grenzenlos naiv aus meiner Sicht, aber er dürfte kaum bewusst zum Sachverhalt gelogen haben. Dass Lügen so kurze Beine hätten dürfte auch ihm klar sein.
Zitat von ZettelFolglich schließe ich messerscharf, daß "Bild" nur dann die Aufzeichnung nicht publizieren dürfte, wenn sie unbefugt entstanden wäre.
Das ist eben die Meinung der von der "Welt" zitierten Strafrechtlerin und wohl auch die Mehrheitsmeinung in der Literatur. Klärlich ohne weiteres gut vertretbar. Ich hatte nur darauf hinweisen wollen, daß m.E. anhand des Wortlauts auch die Gegenmeinung vertretbar ist, diese auch vertreten wird und ein Präjudiz des BGH (oder auch nur eines Instanzgerichts) soweit ich das per oberflächlicher Juris-Recherche feststellen konnte nicht existiert. MaW: man weiß nicht sicher, was bei einem Strafverfahren herauskäme. Andernfalls wäre Herr Diekmann wohl auch nicht so zögerlich mit der Veröffentlichung.
____________________________________________________ "I want my republic back!"
Zitat von FAB.MaW: man weiß nicht sicher, was bei einem Strafverfahren herauskäme.Andernfalls wäre Herr Diekmann wohl auch nicht so zögerlich mit der Veröffentlichung.
Oha, der Springer Verlag mag eine Fülle von Motiven haben, nicht sofort sondern einen für ihn geeigneter erscheinenden Termin zu wählen.
Zitat von Zettel Folglich schließe ich messerscharf, daß "Bild" nur dann die Aufzeichnung nicht publizierern dürfte, wenn sie unbefugt entstanden wäre. Sie entstand aber unstrittig befugt, denn Wulff hat sie ja selbst erzeugt, indem er die Mailbox besprochen hat. Die Weitergabe ist somit zulässig.
Christian Wulff kann auf das Urheberrecht verweisen. eine Vervielfältigung ohne Einverständnis des Künstlers ist nicht statthaft. Ich zitiere ausnahmsweise einmal aus wikipedia, weil die Formulierung sprachlich wunderschön ist:
Zitat von WikipediaIn den Rechtsordnungen Kontinentaleuropas steht der Aspekt der Persönlichkeit des Urhebers im Vordergrund: Das Werk sei schon deshalb zu schützen, weil es ein Stück entäußerter, gleichsam materialisierter Persönlichkeit des Urhebers sei. Aus diesem Ansatz heraus wird entsprechend auch das Objekt des Urheberrechts bestimmt – schützenswert ist nur, was Ausdruck der innersten Persönlichkeit des Schöpfers ist.
Natürlich soll das Kunstwerk auch einen Namen haben: "Rants of the president", (bitte nicht mit "Rents of the president" und auch nicht mit "Rent the president" verwechseln)
Zitat von UliChristian Wulff könnte versuchen, mittels einstweiliger Verfügung eine Veröffentlichung zu verhindern. Ob das wiederum klug wäre, steht auf einem anderen Blatt.
Das meinte ich vorgestern mit meinen offenbar nicht ausreichend kommentierten Hinweis auf die zittauer Nebensache. Ein Mensch in herausgehobener Stellung kann sich selbst durch gewonnene Prozesse um seinen Ruf bringen.
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