Danke für diesen Hinweis, lieber HR. In den Tagen des "Kesseltreibens" gegen Hoeneß hat mich die Frage beschäftigt, warum Steuerhinterziehung strafbar ist und Steuerverschwendung nicht.
Es wird höchste Zeit dies zu ändern. Durch Steuerhinterziehung sollen dem Staat 40 Mrd.€ Steuergeld verloren gehen. Nach anderer Lesart sollen es sogar 70 Mrd. sein.
Wegen der Steuerhinterzieher kauft der Staat gestohlene Daten (ja, ich weiß, Daten kann man nicht stehlen, sagen die Juristen), ich bleibe dabei, der Staat kooperiert mit Kriminellen wegen der Steuerhinterziehung. Der Nutzen liegt weit unter 30 Mrd.€.
Was tut der Staat gegen Steuerverschwendung? Richtig: Nichts.
Zitat von Kritiker im Beitrag #49Minderheitenschutz ist ein schlechtes Wort.
Aus meiner Sicht genau richtig. "Schutz" impliziert ja vor allem, dass Übergriffe verhindert werden sollen. Im Fall einer Demokratie konkret, dass Minderheiten dieselben Grundrechte genießen wie die jeweilige Mehrheit, und dass die Mehrheit ihnen diese nicht per formal demokratischem Beschluss verweigern kann. "Schutz" bedeutet aber nicht Bevorzugung oder Gleichstellung (statt Gleichberechtigung).
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat) Je länger das Dritte Reich tot ist, um so stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen. (Johannes Gross)
Lieber adder, ich hab schon verstanden was Sie meinten. Es ist ja auch richtig was Sie sagen, nur, im Moment häufen sich die eklatanten Entscheidungen um wesentliche Freiheiten der Bürger, dann nimmt der Zynismus eben doch volle Fahrt auf.
Dennoch bleibt ein Punkt, von dem ich nach wie vor überzeugt bin, so lange diese GroKo am w(m)erkeln ist, schwindet mein Vertrauen in die Politik. Zusehr werden Kompromisse ausgehandelt, sich gegenseitig etwas abge(er)presst, zum Schluß kommt Murks dabei raus. Die, die Regierungsparteien unterscheidende, idielle Linie ist linear geworden. Nur nach außen gibt man sich kontrovers, solange jeder seinen Machterhalt fester zementieren kann.
Es ist der Blutdruck, lieber adder, der zukünftig nicht nur unser Herz sondern auch die Krankenkassen belasten wird.
Dagegen gibts nur eines huch das geht ja auch nicht, na dann , wird auch zu teuer, aber jetzt hab ichs das ist (meist) gesund und preiswert
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Lieber Martin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Gehen Sie aber bitte nicht davon aus, dass ich auch nur das Geringste davon verstanden habe. Klar geworden ist mir, dass 99% aller Kommentierer im Internet ebenso wenig davon verstehen. Boshaft, wie ich bin, unterstelle ich mal, dass es bei den Journalisten 99,9% sind. Die Journalisten verstehen es aber prächtig den Neid auf die Reichen, der sowieso vorhanden ist, zu befeuern. Insofern ist die Hoeneß-Storie eine Gelddruckmaschine, unterstellt, dass die Auflage dadurch hoch getrieben wird. Das "dumme Volk" folgt wie ein Lamm dem Hirten oder die Ratte dem Rattenfänger. Entrüstung über das Fehlverhalten bereitet ein großes Wohlgefühl. Wenn es ein Reicher, ein Geistlicher, ein Politiker ist über den man sich entrüsten kann, um so besser. Plötzlich fühlt man sich aus der eigenen Bedeutungslosigkeit empor gehoben und steht über dem vermeintlich Höher stehenden. Was kann den schöner sein?
Mal sehen, wer als nächste "Sau" durch's Dorf getrieben wird. Denn Tewes ist "tot", Edarty und Wolff auch. Der Nächste muss her. "Das Spiel muss weiter gehen".
Zitat von Noricus im Beitrag #34Der Staat hat die Möglichkeit der Selbstanzeige zweifellos deshalb geschaffen, weil er vor der Elektronisierung der Korrespondenz und des Zahlungsverkehrs und vor dem Abschluss entsprechender Abkommen die Höhe der Einkünfte einer Person nicht wirklich gut überwachen konnte.
Das glaube ich nicht. Meine Vermutung ist, daß die "Selbstanzeige" schlicht die Folgerung daraus ist, daß man bei einer Steuererklärung auch ohne böse Absicht Fehler machen kann. Und daß man diese Fehler nicht leicht von mutwilliger Falscherklärung unterscheiden kann.
Solange also jemand freiwillig zum Finanzamt kommt um eine falsche Steuererklärung im Nachhinein zu korrigieren, geht das Gesetz zu Recht davon aus, daß die Falschabgabe keine böse Absicht war und keine Strafe angebracht ist.
Während umgekehrt alle möglicherweise gemachten Fehler als absichtliche Steuerhinterziehung gedeutet werden können, wenn sie erst bei der Überprüfung durchs Finanzamt ans Tageslicht kommen.
Insofern ist wohl schon der Begriff "Selbstanzeige" irreführend, weil damit eben nicht im üblichen Sinne eine Straftat angezeigt werden soll.
Und eigentlich ist das ja alles jahrzehntelang problemlos gelaufen. Erst mit den Steuer-CDs gab es plötzlich den Fall, daß jemand spontan Angst vor Entdeckung bekommen konnte, obwohl das Finanzamt bei ihm noch gar nichts geprüft hatte.
Zitat von Noricus im Beitrag #34Der Staat hat die Möglichkeit der Selbstanzeige zweifellos deshalb geschaffen, weil er vor der Elektronisierung der Korrespondenz und des Zahlungsverkehrs und vor dem Abschluss entsprechender Abkommen die Höhe der Einkünfte einer Person nicht wirklich gut überwachen konnte.
Das glaube ich nicht. Meine Vermutung ist, daß die "Selbstanzeige" schlicht die Folgerung daraus ist, daß man bei einer Steuererklärung auch ohne böse Absicht Fehler machen kann. Und daß man diese Fehler nicht leicht von mutwilliger Falscherklärung unterscheiden kann.
Ich darf auf diesen Kommentar von mir verweisen, lieber R.A.
Zitat Solange also jemand freiwillig zum Finanzamt kommt um eine falsche Steuererklärung im Nachhinein zu korrigieren, geht das Gesetz zu Recht davon aus, daß die Falschabgabe keine böse Absicht war und keine Strafe angebracht ist.
Das stimmt so nicht ganz. Denn gemäß § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO tritt Straffreiheit trotz Selbstanzeige nicht ein, wenn
Zitat von § 371 Abs. 2 Nr. 3 AOdie nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 50 000 Euro je Tat übersteigt.
Verfolgt wird die Tat in diesem Fall nur dann nicht, wenn der Täter den Hinterziehungsbetrag + 5 % Zuschlag zahlt (§ 398a AO).
Bei der Strafbefreiung für die Berichtigung einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 Abs. 3 AO) gibt es hingegen keine solche Betragsgrenze und für die Berichtigung nicht schuldhafter Fehler ohnehin nicht.
Das bedeutet nun aber, dass bei Verkürzungsbeträgen > 50.000 sehr wohl differenziert werden muss, ob eine (vorsätzliche) Steuerhinterziehung vorliegt oder nicht. Berichtigung ist also nicht gleich Berichtigung.
Zitat Während umgekehrt alle möglicherweise gemachten Fehler als absichtliche Steuerhinterziehung gedeutet werden können, wenn sie erst bei der Überprüfung durchs Finanzamt ans Tageslicht kommen.
Eine solche Vermutung wäre höchst bedenklich: Gerade der gutgläubige Falscherklärer wird ja nicht mehr in seinen alten Unterlagen herumsuchen, ob er vielleicht etwas falsch gemacht hat. Das heißt, gerade die Fehler des redlichen Falscherklärers kommen erst bei einer Außenprüfung hervor. Für den, der nicht schuldhaft oder nur leichtfertig Steuern verkürzt hat, ist es auch dann noch nicht zu spät (gemäß § 378 Abs. 3 AO [leichtfertige Steuerverkürzung] ist die Berichtigung auch dann noch möglich, wenn die Prüfung bereits angeordnet ist bzw. der Prüfer schon im Büro steht [es darf nur noch nicht die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens mitgeteilt worden sein]). Die Annahme, dass alle nicht berichtigten Verkürzungsbeträge, die der Prüfer entdeckt, vorsätzlich verkürzt worden sind, würde zu einer Massenkriminalisierung von Unternehmern führen. Hier wird es - jedenfalls bei kleineren Beträgen - eher so ablaufen, dass der Prüfer einen Verkürzungsbetrag entdeckt, und wenn nicht unbedingt auf Vorsatz geschlossen werden kann (etwa weil massenhaft Einnahmen nicht erfasst worden sind), wird er dem Geprüften die Möglichkeit der Berichtigung geben (indem dieser die Steuerforderung anerkennt), je nach Temperament des Prüfers wohl verbunden mit der Drohung, dass bei Dissens ein Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung eröffnet wird.
Zitat Insofern ist wohl schon der Begriff "Selbstanzeige" irreführend, weil damit eben nicht im üblichen Sinne eine Straftat angezeigt werden soll.
Doch, denn die Selbstanzeige im technischen Sinn bezieht sich ja nur auf die Straftat der Steuerhinterziehung (§ 370 AO). § 378 Abs. 3 AO schafft eine Berichtigungsmöglichkeit für die Steuerordnungswidrigkeit der leichtfertigen Steuerverkürzung. Die Berichtigungsanzeige nach § 153 AO hingegen ist für nicht schuldhafte, jedoch ebenfalls zu Verkürzungen führende bzw. geführt habende Erklärungsfehler gedacht.
Zitat Böss "Übrigens: Wer heute Nacht in der U-Bahn jemanden ins Koma prügelt, hat gute Chancen, noch vor Uli Hoeneß wieder aus dem Gefängnis entlassen zu werden".
Falls die so Aufgestachelten Hans oder Thilo heißen sollten & das Opfer, sagen wir, Mehmet, dürften Hern Böss`Befürchtungen wohl unbegründet sein. Zu ergänzen wäre, daß im Fall Johnny K. das Urteil von 4,5 Jahren für den Haupttäter möglicherweise davon beeinflußt war. daß er schon drei Mal rechtskräftig verurteilt worden war.
Nach einer Party stieg Venelin S. (22) betrunken ins Auto und raste in einen Fußgänger. Der Rentner hatte keine Chance: Er wurde durch die Luft geschleudert und starb auf dem Asphalt. Am Freitag stand S. vor Gericht.
Das Urteil: ein Jahr und vier Monate auf Bewährung, außerdem 500 Euro Bußgeld. „Der Angeklagte hat keine Vorstrafen, war geständig und zeigte ehrliches Bedauern“, begründet die Richterin die milde Strafe. Außerdem habe er klare Vorstellungen über seine Zukunft in Deutschland.
Venelin S. verließ das Gericht ohne Handschellen – aber mit Tränen
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
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