Zitat von Widder im Beitrag #14 Wenn ich richtig rechne, ist es ungefähr so, als wenn ein Besitzer von 671 Euro um einen Cent erleichtert wird. Alles relativ.
Zitat von herki im Beitrag #21Keine 48Minuten hätten unsere Volksvertreter gebraucht und um die komplette Steuerschuld des Uli H. zwischen Elbphilamonie, BER und diversen Genderstudien restlos zu versenken.
Ihre Zahlenspielereien sind interessant, sagen aber natürlich nichts darüber aus wie die Tat des Herrn Hoeness im Vergleich zu den Dauerempörten zu sehen ist, die sich moralisch über ihn erheben.
Ihre Beispiele haben mich aber auf folgende Idee gebaracht:
Ich habe für 2009 folgende Zahlen (meist über statistisches Bundesamt) ergoogled:
Schattenwitschaft 2009 in Deutschland: 352 Mrd. EUR
Einwohner in Deutschland über 16 Jahre: ca. 68 Mio Einwohner.
Daraus folgt: Schattenwirtschaft pro Kopf 5200 EUR/Jahr. Ich rechne der Einfachheit halber einmal 19% Umsatzsteuer darauf. Das wären dann ca 1000 EUR die jeder Bundesbürger dem Staat pro Jahr im Schnitt Steuern vorenthält.
Das (Einkommens)Steueraufkommen der Bundesbürger betrug 2009 pro Kopf 6800 EUR. Das heißt der von mir gesuchte Quotient würde im Bundesdurchschnitt 0.15 Betragen.
Desweiteren Konnte ich ergooglen, dass Hoeness bekanntes Privatvermögen auf etwa 400 Mio EUR geschätz wird. Geht man davon aus, dass wurde korrekt versteuert, heißt das bei einem Spitzensteuersatz von 45%, dass er 728 Mio EUR verdient haben muß. Also 328 Mio EUR gezahlte Steuern. Bei 28.5 Mio Steuerhinterziehung bedeutet das für Uli Hoeness einen Koeffizienten von 0,09. Also deutlich besser als der Durchschnittsdeutsche. Und da ist noch nicht der Mehrwert durch die von ihm geschaffenen Arbeitsplätze mit betrachtet.
Botschaft an alle die Durchschnittsdeutschen, die die besonders verwerflichen Steuersünder gerne härter bestrafen wollen: Packt ein Fläschchen Mundwasser ein, damit wenigstens diese unangenehme Seite beim Zusammentreffen mit den Löwen entschärft wird.
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
…..möchte meinerseits eigentlich nur zu Protokoll geben, dass mir der ganze Hoeneß-Quatsch völlig am A…..vorbei (ähm…..der Begriff ist hier womöglich nicht comme il faut)…..also jedenfalls hab ich betreffend dieser Seifenoper immer nur die Überschriften gelesen. Da ich sowieso fast nie TV gucke, ist mir auch die ganze Talkschau-Neid-Jauche zum Thema nicht so geläufig. Man muss ja nur in der Vorschau die Partizipanten sehen, dann weiss man schon vorher, was da so gefaselt wird.
Aber mal ehrlich (um mich mal ganz unbeliebt zu machen), einfach mal so sehen: Die Steuerquote, also die tatsächlichen Einnahmen des Fiskus im Verhältnis zum Sozialprodukt ist seit Jahrzehnten (sprich: Jahrzehnten) einigermaßen stabil. Immer so um die 22 %. 1950 zum Beispiel (is ja ne Weile her) 21,7 %. Heute auch so etwa um den Dreh.
Was soll also die Aufregung? Bei Kapitaleinkünften (darum geht's im gegebenen "Fall" ja wohl wesentlich) so ca. 26 % (maximal) abdrücken, damit kann man doch leben, oder? Wenn Herr H. (oder sonst jemand) auf diesem Weg p.a. eine Mio macht……nun, von kanapp 750 TSD kann man sich doch schon 'n paar hübsche Sachen kaufen.
Zitat von Dennis the Menace im Beitrag #27Aber mal ehrlich (um mich mal ganz unbeliebt zu machen), einfach mal so sehen: Die Steuerquote, also die tatsächlichen Einnahmen des Fiskus im Verhältnis zum Sozialprodukt ist seit Jahrzehnten (sprich: Jahrzehnten) einigermaßen stabil. Immer so um die 22 %. 1950 zum Beispiel (is ja ne Weile her) 21,7 %. Heute auch so etwa um den Dreh.
Was soll also die Aufregung? Bei Kapitaleinkünften (darum geht's im gegebenen "Fall" ja wohl wesentlich) so ca. 26 % (maximal) abdrücken, damit kann man doch leben, oder? Wenn Herr H. (oder sonst jemand) auf diesem Weg p.a. eine Mio macht……nun, von kanapp 750 TSD kann man sich doch schon 'n paar hübsche Sachen kaufen.
Lieber Dennis, einer der Vorteile dieses Forums ist, dass sich niemand wegen abweichender Meinungen unbeliebt macht .
Womit man leben kann ist das eine. Aber für einen staatlichen Eingriff ins Privateigentum reicht ein bloßes "Dem tut es eh nicht weh" nicht aus. Und haben Sie auch Daten, wie die Steuerlast auf die Bevölkerung 1950 verteilt war?
Gruß Petz
"The problem with quotes from the Internet is that it is difficult to determine whether or not they are genuine" - Abraham Lincoln
Jahaber - er hat aber die ganze schöne Kohle zu diesen antieuropäischen Eid-Genossen rübergeschafft ; & die zahlen nicht mal indirekt für EU-Allotria wie Bologna-Prozess oder €ulen-nach-Athen-Tragen. Bei soviel Vaterlandslosigkeit darf man vermuten, daß er auch verabsäumt hat, durch vermehrten Dönerkonsum oder Orgien Immendorff'schen Zuschnitts weder der binnendeutschen Konsumption nachhaltig aufzuhelfen noch dem Publikum zu seinem Recht nach zünftiger Gaudi verholfen hat. Der Sinn dieser moralischen Kinderstunde besteht zurecht darin, die zeitlose Lehre "Arx tarpeia Capitoli proxima" zu bestätigen, sowie den hoi polloi zu bedeuten, daß im neuen Dekalog die Nasführung des Fiskus auch zivilrechtlich aus der Kategorie der läßlichen Sünden in den der Todsünde erhoben worden ist.
Meister Petz schreibt in seinem lesenswerten Beitrag:
Zitat Aber kaum jemand gibt zu Protokoll, überhaupt kein Interesse an diesem Thema zu haben.
Aber ich muss sagen, dass ich mich beinahe zu dieser Minderheit bekennen würde. Herr Hoeneß gehört zu den Persönlichkeiten der Zeitgeschichte, die mir nur dem Namen nach etwas sagten.
Aber da man dem Thema ja nicht entkommt, ist mir gerade heute ein anderer Gedanke gekommen:
Zitat Ist Steuerhinterziehung ein "victimless crime"?
Ich als Klassischer Liberaler bin natürlich gegen die Verfolgung solcher "Straftaten": Prostitution, Drogengebrauch, Gleichgeschlechtliche Liebe, Waffenbesitz oder was der antiliberale Staat sonst noch so zur Verfolgung ausgeschrieben hat oder hatte.
Googelt man nach dem Thema "Steuerhinterziehung" verbunden mit "victimless crime", findet sich das hier. (Immerhin eine staatliche Stelle, die sich damit befasst hat.)
Zitat daraus:
Zitat The latest estimate by HMRC suggests that tax evasion costs the UK economy £14 billion a year. That is the equivalent of £530 from every household, or £769 per family. A victimless crime? This is money that could have been spent on schools, hospitals, fire-fighters, police and public services.
Es geht also um Schulen, Krankenhäuser, die Feuerwehr, die Polizei - kurz: die "Daseinsvorsorge".
(Notabene: (beinahe) alles "klassisch-liberale" Staatsaufgaben; von Ausgaben für Gender-Mainstreaming oder Politikerpensionen ist nicht die Rede...)
Nun meine Frage:
solange man nicht nachweisen kann, dass ein Schüler weniger gelernt hat, ein Patient mehr gelitten hat, ein Feuer weniger gelöscht wurde oder dass ein Verbrecher weniger bestraft wurde; solange man nicht nachweisen kann, dass der Staat ein Gran weniger 'funktioniert' hat, weil Herr Hoeneß 27,2 Mio. Euro weniger Steuern bezahlt hat, als er hätte müssen, kann man da nicht behaupten, dass es kein konkretes Opfer von Herrn Hoeneß gegeben hat?
Zitat von Am_Rande im Beitrag #31 Nun meine Frage:
solange man nicht nachweisen kann, dass ein Schüler weniger gelernt hat, ein Patient mehr gelitten hat, ein Feuer weniger gelöscht wurde oder dass ein Verbrecher weniger bestraft wurde; solange man nicht nachweisen kann, dass der Staat ein Gran weniger 'funktioniert' hat, weil Herr Hoeneß 27,2 Mio. Euro weniger Steuern bezahlt hat, als er hätte müssen, kann man da nicht behaupten, dass es kein konkretes Opfer von Herrn Hoeneß gegeben hat?
Also ein "victimless crime"?
So ist es. Es gab definitiv keinen spürbaren Schaden. Niemand hat auf irgendwelche staatlichen Leistungen verzichten müssen. Niemand hat nur einen Cent mehr Steuern zahlen müssen. Ich glaube, dass auch wenn die gesamte Steuerhinterziehung, die auf 13 Milliarden Euro p.a. geschätzt wird (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sc...leust-1.1908150), ab morgen verhindert würde, niemand weniger Steuern zahlen würde. Denn angesichts der Erfahrungen mit der deutschen Finanzpolitik würden die Mehreinnahmen sofort wieder ausgegeben.
Calimero hat dazu mal einen schönen Beitrag verfasst, vieleicht finde ich ihn morgen beim suchen wieder. Sinngemäß wird jeder Euro der heute in Zeiten hohen Steueraufkommens eingenommen wird direkt ausgegeben wodurch in Zeiten schlechteren Steuereinkommens durch die wirtschaftl. Lage o.Ä. die Steuern erhöht werden um die liebgewonnenen Wohltaten weiter finanzieren zu können.
Es ist ein Mythos, dass die extreme Verzerrung zwischen dem Straßmaß bei Strafprozessen auf der einen Seite und Zivil- und Wirtschaftsprozessen auf der anderen Seite durch einige wenige abgehobene Politiker verschuldet sei. Sondern dieses Ungleichgewicht ist einer Ergebnis von tausenden oder sogar zehntausenden Menschen, die über Jahrzehnte genau dafür gekämpft haben.
- Bei Strafprozessen geht es typischerweise um Bürger gegen Bürger. Und typischerweise ist der Täter aus irgendeiner Randgruppe oder Unterschicht. Und das Opfer typischerweise in irgendeiner Weise "besser gestellt". Diese Konstellation eignet sich hervorragend als Vorwand für Klassenkampf, ideolgische Projekte und ähnliches. In der Praxis führt das zu Täterschutz vor Opferschutz.
- Bei Steuerdelikten allerdings wird "der Staat" angegriffen - und bei keinem anderen Thema sind sich die Menschen in Deutschland so einig wie bei diesem: Der Staat ist wichtiger als der Mensch; wir brauchen mehr Staat und nicht weniger; Politiker können irren, aber "der Staat irrt nie" (so als ob der Staat ein eigenes Lebewesen wäre...)
Stellen wir uns versuchsweise vor, es gäbe einen Volksentscheid: Strafmaß bei Strafdelikten rauf und bei Wirtschafts- und Steuerrecht runter - glaubt hier ernsthaft, eine solche Abstimmung hätte Aussichten auf Erfolg? Na also. Die Menschen (jedenfalls die Mehrheit) WOLLEN dieses Ungleichgewicht.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #36Es ist ein Mythos, dass die extreme Verzerrung zwischen dem Straßmaß bei Strafprozessen auf der einen Seite und Zivil- und Wirtschaftsprozessen auf der anderen Seite durch einige wenige abgehobene Politiker verschuldet sei. Sondern dieses Ungleichgewicht ist einer Ergebnis von tausenden oder sogar zehntausenden Menschen, die über Jahrzehnte genau dafür gekämpft haben.
Das kann man so nicht sagen. Die Schieflage im deutschen Strafrecht zwischen relativ harten Strafen bei Vermögensdelikten und eher milder Beurteilung von Gewalt ist ziemlich alt und stammt im wesentlichen noch aus dem Kaiserreich. Es gibt verschiedene Erklärungen dafür.
Die Schieflage hat sich natürlich durch zu viel Nachsicht gegenüber gewissen Gewaltdelikten bzw. Tätergruppen noch etwas verschärft, aber das grundlegende Problem ist nicht neu.
Ähnlich alt ist das Problem, daß das Opfer bzw. die Wirkung der Straftat auf das Opfer eher wenig berücksichtigt wird. Dafür aber die absolute Höhe z. B. eines strittigen Geldbetrags eine erstaunlich große Rolle spielt.
Von Bagatellgrenzen abgesehen sehe ich aber nicht wirklich, daß es so viel verwerflicher ist, eine Million Euros zu stehlen anstelle nur 5000. Aber es macht m. E. einen Riesenunterschied, ob man die Million z. B. einem Großunternehmen stiehlt, das den Schaden fast nicht bemerkt - oder ob die 5000 die kompletten Ersparnisse eines armen Rentners sind. Im Zweifelsfall würde ich Letzteres härter bestrafen, trotz der geringeren Summe.
Zitat von R.A. im Beitrag #37Das kann man so nicht sagen. Die Schieflage im deutschen Strafrecht zwischen relativ harten Strafen bei Vermögensdelikten und eher milder Beurteilung von Gewalt ist ziemlich alt und stammt im wesentlichen noch aus dem Kaiserreich.
Richtig.
Und tendenziell werden von dieser Sachlage die "gehobenen Stände" sogar begünstigt. Denn dass Vermögensdelikte hart bestraft werden ist natürlich vorteilhaft für den, der viel Vermögen hat (und es verteidigt sehen möchte) und nachteilhaft für den Habenichts.
Und bei Gewaltdelikten ist die Unterschicht nicht nur bei den Tätern überproportional vertreten, sondern auch bei den Opfern.
Zudem gibt noch einen im Zivilrecht versteckten Sonderschutz für wohlhabende Opfer. Denn wer jemanden krankenhausreif prügelt, muss dessen Verdienstausfall ersetzen. Das kommt dem Täter umso teurer zu stehen, je wohlhabender das Opfer ist. (Ab einem bestimmten Gefälle zwischen Opfer und Täter schützt letzteren dann aber ggf. die Privatinsolvenz bzw. die Pfändungsgrenzen. Eine ernsthaft abschreckende Wirkung können Schadenersatzforderungen daher v.a. für die Mittelschicht haben, bei der im Ernstfall etwas zu holen ist, weniger bei der Unterschicht).
OK, werter R.A, mag sein, dass ich in der Rechtsgeschichte ein paar Lücken habe. Und auch den Rest Ihres Beitrag finde ich bedenkenswert. Was mir auch immer wieder unangenehm auffällt im deutschen Recht ist:
- Das es keine Entschädigungen für immaterielle Schädigungen gibt. Die im amerikanischen Recht zum Beispiel üblichen Strafgelder für ethisch besonders verwerfliches Verhalten gibt es im deutschen Recht überhaupt nicht.
- Das die Entschädigung bei Justizirrtümern eine unmenschliche Frechheit ist. Quasi ein sadistisches Nachtreten bei den Opfern des Justizsystems.
Zitat von Florian im Beitrag #38 Zudem gibt noch einen im Zivilrecht versteckten Sonderschutz für wohlhabende Opfer. Denn wer jemanden krankenhausreif prügelt, muss dessen Verdienstausfall ersetzen. ...
Sie haben einige Argumente, die ich nachvollziehen kann; aber in diesem Punkt widerspreche ich. Es gibt nur wenige Punkte im deutschen Strafrecht, die so sauber organisiert sind wie die Entschädigung materieller Schäden. Da ist gar keine Bevorzugung von irgendwas oder wem. Schaden ist Schaden und muss entschädigt werden.
Zitat von Florian im Beitrag #38 Zudem gibt noch einen im Zivilrecht versteckten Sonderschutz für wohlhabende Opfer. Denn wer jemanden krankenhausreif prügelt, muss dessen Verdienstausfall ersetzen. ...
Sie haben einige Argumente, die ich nachvollziehen kann; aber in diesem Punkt widerspreche ich. Es gibt nur wenige Punkte im deutschen Strafrecht, die so sauber organisiert sind wie die Entschädigung materieller Schäden. Da ist gar keine Bevorzugung von irgendwas oder wem. Schaden ist Schaden und muss entschädigt werden.
Es geht bei Schadenersatz (hier: wegen Vetdienstausfall) ja gar nicht um Strafrecht. Sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Und der Verdienstausfall ist nun einmal abhängig vom Einkommen des Opfers.
Zitat von Florian im Beitrag #41 Es geht bei Schadenersatz (hier: wegen Verdienstausfall) ja gar nicht um Strafrecht. Sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Und der Verdienstausfall ist nun einmal abhängig vom Einkommen des Opfers.
Yup, ja, schon klar, Zivilrecht. Ich bitte meine Schlampigkeit zu entschuldigen. Aber das ändert nichts daran, dass bei der Entschädigung von Schäden nicht mal ansatzweise die allerkleinste Begünstigung von wirtschaftlich besser gestellten Schichten zu erkennen ist. Diese These ist völlig absurd und riecht sogar ein wenig danach, die Opfer wieder zu Tätern zu machen...
(Selbst schuld, wenn die so viel verdienen... das heisst noch lange nicht, dass wir deren Verdienstausfall auch kompensieren... würden diese Bonzen nicht ihre durch Unterdrückung herausgepressten unverdienten Riesengehälter haben, dann hätten sie jetzt auch nicht so einen Verdienstausfall...)
Wer einen kleinen Schaden verursacht, muss einen kleinen Schaden entschädigen. Wer einen großen Schaden verursacht, muss einen großen Schaden entschädigen. Wenn ich eine Gartenlaube anzünde, muss ich dafür haften; wenn ich ein Hochhaus abfackel, muss ich eben für das Hochhaus haften... ich kann ihre These einfach nicht nachvollziehen. Oder wollten Sie vielleicht ausdrücken, dass sich der gewöhnliche Schläger von neben an ärgert, weil er sich nicht traut, dem verbonzten Nachbarn eine reinzusemmeln - eingedenk, weil er dann so viel Verdienstausfall zu kompensieren hätte? Ah, moment... ich glaube, ich hab´s:
Sie wollten andeuten, dass reiche Leute sich einfach leichter damit tun, Geringerverdiener zusammenzuschlagen, weil die reichen Leute es sich leisten können - weil die reichen Leute den Schadenersatz für den Verdienstausfall aus der Portotasche zahlen? Na? Hab ich´s getroffen?
Zitat von Florian im Beitrag #41 Es geht bei Schadenersatz (hier: wegen Verdienstausfall) ja gar nicht um Strafrecht. Sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Und der Verdienstausfall ist nun einmal abhängig vom Einkommen des Opfers.
Yup, ja, schon klar, Zivilrecht. Ich bitte meine Schlampigkeit zu entschuldigen. Aber das ändert nichts daran, dass bei der Entschädigung von Schäden nicht mal ansatzweise die allerkleinste Begünstigung von wirtschaftlich besser gestellten Schichten zu erkennen ist. Diese These ist völlig absurd und riecht sogar ein wenig danach, die Opfer wieder zu Tätern zu machen...
(Selbst schuld, wenn die so viel verdienen... das heisst noch lange nicht, dass wir deren Verdienstausfall auch kompensieren... würden diese Bonzen nicht ihre durch Unterdrückung herausgepressten unverdienten Riesengehälter haben, dann hätten sie jetzt auch nicht so einen Verdienstausfall...)
Wer einen kleinen Schaden verursacht, muss einen kleinen Schaden entschädigen. Wer einen großen Schaden verursacht, muss einen großen Schaden entschädigen. Wenn ich eine Gartenlaube anzünde, muss ich dafür haften; wenn ich ein Hochhaus abfackel, muss ich eben für das Hochhaus haften... ich kann ihre These einfach nicht nachvollziehen. Oder wollten Sie vielleicht ausdrücken, dass sich der gewöhnliche Schläger von neben an ärgert, weil er sich nicht traut, dem verbonzten Nachbarn eine reinzusemmeln - eingedenk, weil er dann so viel Verdienstausfall zu kompensieren hätte? Ah, moment... ich glaube, ich hab´s:
Sie wollten andeuten, dass reiche Leute sich einfach leichter damit tun, Geringerverdiener zusammenzuschlagen, weil die reichen Leute es sich leisten können - weil die reichen Leute den Schadenersatz für den Verdienstausfall aus der Portotasche zahlen? Na? Hab ich´s getroffen?
´ Keine Ahnung, warum Sie hier so viel Polemik reinbringen müssen.
Alles was ich gesagt habe war: Der zivilrechtliche Schadenersatz richtet sich nach dem Verdienstausfall. Die Folge ist, dass es zivilrechtlich teurer ist, einen gutverdienenden krankenhausreif zu schlagen als einen schlechtverdienenden.
Anders als von Ihnen vermutet finde ich das auch überhaupt nicht problematisch. Es handelt sich eben um einen privaten Schaden, der selbstverständlich in der richtigen Höhe ersetzt werden muss. Und wenn man einem Herzchirurgen das linke Handgelenk bricht, dann ist der wirtschaftliche Schaden natürlich höher als wenn man selbiges bei einem Hartz4-Empfänger macht.
Das ändert aber nichts daran, dass aus Tätersicht die wirtschaftlichen Folgen der Tat umso gravierender sind, je einkommensstärker das Opfer ist.
Hier also: Für ein gebrochenes Nasenbein gab es strafrechtlich 80 Sozialstunden. Plus zivilrechtlich (weil es sich bei dem Opfer um einen topverdienenden Spitzensportler handelte) satte 100.000 plus 120.000 ist 220.000 Euro Schadenersatz.
Die 80 Sozialstunden hätte es auch gegeben, wenn das Opfer Hartz4-Empfänger gewesen wäre. Die 220.000 Euro Schadenersatz (für ein läppisches gebrochenes Nasenbein) wohl kaum.
Werter Florian, ich glaube nicht, dass wir noch viel Erkenntnisgewinn haben werden, denn unser Gespräch begann mit folgendem Zitat:
Zitat von Florian im Beitrag #38 Zudem gibt noch einen im Zivilrecht versteckten Sonderschutz für wohlhabende Opfer.
Und da ich noch immer nicht verstanden habe, wo da der "Sonderschutz für wohlhabende Opfer" ist und Sie auch nach mehreren Beiträgen mir das nicht so erklären können, dass ich es verstehen würde, belassen wir es einfach dabei. Ich muss nicht alles verstehen.
Fortsetzung: Der Michel ist böse! Weil der Uli jetzt tagsüber wieder Geld verdienen darf, um es dem Papa zu geben. Der Uli darf sogar als Babysitter arbeiten. Das findet der Michel gar nicht gut. Aber am wenigsten gönnt der dem Uli, dass der Papa ihn rausgelassen hat. Weil er nämlich glaubt, dass der Papa den Uli lieber hat als ihn. Und weil er glaubt, dass das an seiner Familie liegt, dass der Papa die bösen Kinder am liebsten hat.
Vielleicht hat das auch einfach mit keiner der von Ihnen verhöhnten angeblichen kindischen Eifersüchteleien des angeblichen Michel zu tun, sondern schlicht mit einem eisernen Grundbestand an Verständis von Rechtsstaatlichkeit, in dem die "Resozialisierung" vielleicht nicht das wichtigste Element des Gefängnisaufenthalts ist und diese auch nicht schon dann beginnt, wenn der Delinquent leicht über 15 % der gerichtlich verhängten Strafe in vollumfänglicher Einschränkung seiner persönlichen Freiheit abgesessen hat.
Zitat von notquite im Beitrag #47Vielleicht hat das auch einfach mit keiner der von Ihnen verhöhnten angeblichen kindischen Eifersüchteleien des angeblichen Michel zu tun, sondern schlicht mit einem eisernen Grundbestand an Verständis von Rechtsstaatlichkeit, in dem die "Resozialisierung" vielleicht nicht das wichtigste Element des Gefängnisaufenthalts ist und diese auch nicht schon dann beginnt, wenn der Delinquent leicht über 15 % der gerichtlich verhängten Strafe in vollumfänglicher Einschränkung seiner persönlichen Freiheit abgesessen hat.
Mein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit sagt mir, dass geltende Gesetze und Regelungen angewandt werden sollen und in ähnlichen Fällen ähnlich vorgegangen werden soll. Und da ist allem Anschein nach kein "Promibonus" und keine "Amigo-Bevorzugung" zu erkennen.
Alles andere verbuche ich unter "gesundes Volksempfinden". Und das kann man durchaus zu Recht verhöhnen, weil es das genaue Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit ist.
Zitat von notquite im Beitrag #47Vielleicht hat das auch einfach mit keiner der von Ihnen verhöhnten angeblichen kindischen Eifersüchteleien des angeblichen Michel zu tun, sondern schlicht mit einem eisernen Grundbestand an Verständis von Rechtsstaatlichkeit, in dem die "Resozialisierung" vielleicht nicht das wichtigste Element des Gefängnisaufenthalts ist und diese auch nicht schon dann beginnt, wenn der Delinquent leicht über 15 % der gerichtlich verhängten Strafe in vollumfänglicher Einschränkung seiner persönlichen Freiheit abgesessen hat.
Mein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit sagt mir, dass geltende Gesetze und Regelungen angewandt werden sollen und in ähnlichen Fällen ähnlich vorgegangen werden soll.
Sind Ihnen ähnliche Fälle bekannt, in denen ähnlich vorgegangen worden ist? Ich kenne keinen Fall, in dem jemand mit Freigänger-Status belohnt wurde, nachdem er gerade einmal 15 % der Gefängnisstrafe abgesessen hatte.
Nebenbei bemerkt gibt es in Ihrem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit ja auch keine Unrechtsstaaten, oder übersehe ich da etwas?
Kritik an der ultra-liberalen Rechtspolitik dieses Staates muss man auch nicht gleich unter Nazi-Verdacht stellen. Vielleicht haben Sie es nicht so gemeint, aber gemeinhin wird die von Ihnen verwandte Formulierung vom "gesunden Volksempfinden" genau damit in Verbindung gebracht.
Der Michel ist zurecht grantig. Was sich hier abzeichnet, ist die allfällige Weiterdrehung im Habermas'schen Strukturwandel der Öffentlichkeit (in schöner Hegelscher Spiralpirouette steht das wieder da, wo es ca. 1880 & ca. 1952 schon mal war, nur daß sich der Fokus des Genehmigten verschoben hat - bis hin zum pfeilgeraden Gegenteil; freilich genauso reflexhaft & unreflektiert). Das Stichwort Emokratie fiel ja schon; daß die "Konsensdemokratie" den formalen Richtlinienkatalog des Rechtsstaat ablöst, war auch schon verschiedentlich Thema. Der Rahmen ist das, was anständige Leute nicht tun, obwohl es, rein formell, nicht (zumindest noch nicht) strafbewehrt ist ("eigentlich" gibts ja Demonstrationsfreiheit, aber...): man spielt nicht mit den Schmuddelkindern, man verkehrt nicht in anrüchigen Häusern; mit "Mischpoke" & dgl. ist man auch nicht befreundet. Und das funktioniert nur über massiven sozialen Druck. Daß das im Fall des Uli ohne jede Wirkung bleibt, ist der Sache wgm. noch förderlich, weil damit der Krähwinkler Gehässigkeit das Wasser nicht abgegraben wird. Zudem ist er als "Herr H." für diese Form von Sozialkontrolle vollkommen unwichtig; er zählt nur als Symbol, Vertreter seines Stands & als Exempel, das sich zum Vorführen eignet.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.