Zitat von notquite im Beitrag #49 Ich kenne keinen Fall, in dem jemand mit Freigänger-Status belohnt wurde, nachdem er gerade einmal 15 % der Gefängnisstrafe abgesessen hatte.
Zitat von notquite im Beitrag #49[Nebenbei bemerkt gibt es in Ihrem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit ja auch keine Unrechtsstaaten, oder übersehe ich da etwas?
Das Wichtigste, lieber notquite. In einem Rechtsstaat kann man Gesetze, die als falsch empfunden werden, in einem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ändern. Nicht indem die Justiz sie auf Zuruf des Volkes einfach nicht oder abweichend anwendet.
Zitat Sind Ihnen ähnliche Fälle bekannt, in denen ähnlich vorgegangen worden ist? Ich kenne keinen Fall, in dem jemand mit Freigänger-Status belohnt wurde, nachdem er gerade einmal 15 % der Gefängnisstrafe abgesessen hatte.
Zitat von TagesspiegelEine Haftstrafe im offenen Vollzug macht aus den Häftlingen Freigänger. Tagsüber raus, abends rein: Ein Häftling wie Hoeneß hätte in Berlin sofort die Chance auf offenen Vollzug. In seiner Heimat Bayern wird er sich in Geduld üben müssen.
Zitat von notquite im Beitrag #49Kritik an der ultra-liberalen Rechtspolitik dieses Staates muss man auch nicht gleich unter Nazi-Verdacht stellen. Vielleicht haben Sie es nicht so gemeint, aber gemeinhin wird die von Ihnen verwandte Formulierung vom "gesunden Volksempfinden" genau damit in Verbindung gebracht.
Wenn Sie genau hinschauen, gilt die Kritik ja nicht der ultra-liberalen Rechtspolitik an sich, denn die Rufe nach harter Bestrafung wird vorrangig von denen im politischen Spektrum geäußert, die die liberale Anwendung eingeführt haben und hochhalten.
Sondern sie gilt zum einen der Person Hoeneß (mitsamt seinem Vermögen und seinem Status) sowie der bayerischen Justiz, der man zu Unrecht unterstellt, dass ein CSU-naher, reicher Prominenter laufengelassen wird, obwohl das Volk ihn bluten sehen will.
Natürlich habe ich mit Absicht so formuliert. Das heißt nicht, dass die Kritik an der Rechtspraxis unter Nazi-Verdacht steht, sondern nur, dass es historisch gesehen gute Gründe gibt, ihr nicht in einem Einzelfall zu folgen, weil die Volksseele kocht.
Zitat von notquite im Beitrag #49Ich kenne keinen Fall, in dem jemand mit Freigänger-Status belohnt wurde, nachdem er gerade einmal 15 % der Gefängnisstrafe abgesessen hatte.
Ich weiß zwar nicht, welche Fälle du so kennst, lieber notquite, aber in Bayern hat das wohl auch etwas damit zu tun, dass der Freigängerstatus meist so 18 Monate vor Ende der voraussichtlichen Haftzeit gewährt wird (wenn man der Presse glauben kann). Bei relativ geringen Freiheitsstrafen und Ersttätern, die bereits nach der Hälfte ihrer Freiheitsstrafe auf Bewährung entlassen werden können, kann dies also zu sehr niedrigen Prozentsätzen führen.
-- Bevor ich mit den Wölfen heule, werd‘ ich lieber harzig, warzig grau, verwandele ich mich in eine Eule oder vielleicht in eine graue Sau. (Reinhard Mey)
Einem flüchtigen Beobachter könnte sich der Eindruck aufdrängen, dem Berliner Olympiabotschafter komme mittlerweile die gleiche Autorität zu wie Herrn Grass. Der Eindruck verfliegt auch bei näherer Betrachtung nicht. Beide Herren eint die Tiefe ihrer politischen Einsichten ("Ich glaub ja wirklich jeden Mist, / Nur nicht, daß Birne Kanzler ist") und die Gabe, sie mustergültig zu formulieren ("Zu Weihnachten wünschte eine Ratte ich mir").
Zitat von notquite im Beitrag #49 Sind Ihnen ähnliche Fälle bekannt, in denen ähnlich vorgegangen worden ist? Ich kenne keinen Fall, in dem jemand mit Freigänger-Status belohnt wurde, nachdem er gerade einmal 15 % der Gefängnisstrafe abgesessen hatte.
Mir schon: Egon Krenz! Er wurde zu 6 1/2 Jahren Gefängnis verurteilt.
Zitat Am 13. Januar 2000 musste der langjährige SED-Politiker schließlich seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Berlin-Hakenfelde antreten. Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheiterte Krenz mit einer Revision des Urteils. Im Februar 2000 kam er in den offenen Vollzug.
Zitat von notquite im Beitrag #49Ich kenne keinen Fall, in dem jemand mit Freigänger-Status belohnt wurde, nachdem er gerade einmal 15 % der Gefängnisstrafe abgesessen hatte.
Ich weiß zwar nicht, welche Fälle du so kennst, lieber notquite, aber in Bayern hat das wohl auch etwas damit zu tun, dass der Freigängerstatus meist so 18 Monate vor Ende der voraussichtlichen Haftzeit gewährt wird (wenn man der Presse glauben kann). Bei relativ geringen Freiheitsstrafen und Ersttätern, die bereits nach der Hälfte ihrer Freiheitsstrafe auf Bewährung entlassen werden können, kann dies also zu sehr niedrigen Prozentsätzen führen.
Da habe ich mal eine Frage: Gilt er denn wirklich als Ersttäter? So viel ich weiß, ist er in sieben Fällen schuldig gesprochen worden. Da von Ersttäter zu sprechen, finde ich merkwürdig. Aber gut, ich habe auch keine juristische Ausbildung.
Zitat von tekstballonnetje im Beitrag #56Da von Ersttäter zu sprechen, finde ich merkwürdig.
Ersttäter ist, wer noch nicht verknackt wurde. Der Sinn dahinter ist ja, dass jemand, der zum ersten Mal bestraft wird, fortan geläutert durch das Leben schreiten soll, aber jemand, der trotz der Erfahrung der Strenge des Gesetzes wieder gegen dieses verstößt, wegen seines Trotzes härter zu bestrafen sei.
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