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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 60 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Calimero Offline




Beiträge: 3.280

23.03.2014 13:30
#26 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von alteseuropa im Beitrag #23
Für einen Sturm im Wasserglas halte ich das aber nicht.

Ich auch nicht, egal wie lange das schon unbeachtet im Gesetz stand. Der Verbotsunsinn entspricht der Schiene Glühlampenverbot/Staubsaugerdrosselung. Diese haben auch jahrzehntelang unauffällig ihre Arbeit getan und werden jetzt zeitgeistinduziert zu Teufelszeug erklärt.
Neu ist für mich aber der staatliche Wohnungsinspekteur zur Verbotsüberwachung. Ob da nun schon einer in den letzten Jahren in einer Verdachtswohnung aufgeschlagen ist, oder nicht. Es ist und bleibt ein Unding, dass eine Regierung Geräte verbietet, weil sie mit deren Stromverbrauch für die jeweilige Anwendung nicht einverstanden ist. Wenn Geräte potentiell gefährlich sind, ja, keine Frage - aber wenn sie lediglich aus ideologischen Gründen verboten werden ist und bleibt das ein Unding.

Der staatliche Wohnraumkontrolleur unterstreicht den Wahnwitz nur noch und zeigt, wie weit man Bürgerrechte für die eigene Ideologie abzuräumen bereit ist.

Zitat von xanopos im Beitrag #25

Zitat
Dies ist aus seiner Sicht notwendig, um zu verhindern dass freie Bürger das Falsche tun: "Klimaschädliche" Elektroheizungen in ihren Wohnung zu installieren.
Rein technisch gesehen, ist dazu das betreten der Wohnung nicht notwendig, wenn eine 60m² Wohnung einen jährlichen Stromverbrauch in der Gegend von 8000kWh hat, dann kann man auf eine Elektroheizung schließen. Bei den immer weiter steigenden Strompreisen erledigt sich das Problem von selbst.


Natürlich wird, bei dieser Strompreisbesteuerung, kaum noch jemand auf die Idee kommen, mit Strom zu heizen. Das ist dann aber trotzdem seine freie Entscheidung. Und egal wie einer nun seinen Saft verbrät, wenn Sie sagen, dass ein überdurchschnittlicher Verbrauch auf den Betrieb einer Gerätschaft XY schließen lässt - soll der Stromversorger das dann bei der Landes-Energieverbrauchskontrollstelle melden?
Auf welchen Verbrauch kommt eigentlich eine Klimaanlage? Ein elektrischer Durchlauferhitzer, wenn man sein Leben bevorzugt in einem Whirlpool verbringt? Eine Einbausauna?

Vielleicht könnte @DavidHarnasch ja mal einen Tipp geben, wie man auf einen überdurchschnittlichen Stromverbrauch kommt.

Beste Grüße, Calimero

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Paul Offline




Beiträge: 1.285

23.03.2014 14:38
#27 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Nein, nein, verehrter Calimero,...

Zitat von Calimero im Beitrag #26

Neu ist für mich aber der staatliche Wohnungsinspekteur zur Verbotsüberwachung.


...das wäre wirklich neu und erschreckend. Aber genau diese Verbotsüberwachung gibt das Gesetz nicht her.

Sie selbst haben die entscheidende Passage des Gesetztextes fett gestellt:

"3Wohnungen dürfen nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten werden."

Das gibt keine Möglichkeit der Verbotsüberwachung, weil das Vorliegen einer "dringenden Gefahr" fehlt.

Ein hoher Stromverbrauch würde nur zum Betreten der Wonhnung berechtigen, wenn man eine Hanfplantage vermuten würde. Auch dies wäre keine dringende Gefahr sondern die Verfolgung einer Straftat, die den Grundgesetzlichen Schutz der Wohnung aufheben könnte. Vermutlich würde man dazu aber eine richterliche Verfügung haben müssen.
Eine Elektroheizung berechtigt nicht zum Betreten der Wohnung.

Wenn Sie dieses Thema vertiefen wollen, dann können Sie den Begriff "Unverletzlichkeit der Wohnung" bei Google eingeben und den dortigen Links folgen. Auch zur "dringenden Gefahr" wird man bei Google fündig.

Soeben ist mir eine niedrigschwelligere Situation eingefallen, bei der die Unverletzlichkeit der Wohnung auch aufgehoben wird: Nach einer entsprechenden Vorankündigung muss ich meinem Wohnungsvermieter den Zutritt zu meiner Wohnung gestatten. Dadurch wird aber das GG nicht ausgehebelt.

LG, Paul

___________________________
In dubio, pro reo.

xanopos ( gelöscht )
Beiträge:

23.03.2014 14:43
#28 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat
Natürlich wird, bei dieser Strompreisbesteuerung, kaum noch jemand auf die Idee kommen, mit Strom zu heizen.

Indirekt, mittels Wärmepumpen natürlich schon. Warum ist eine Elektroheizung mit einem Wirkungsgrad von 100% schlecht, eine Wärmepumpe mit einem Wirkungsgrad (gemessen an der el. Eingangsleistung) von schlappen 200% gut?

Zitat
Es ist und bleibt ein Unding, dass eine Regierung Geräte verbietet, weil sie mit deren Stromverbrauch für die jeweilige Anwendung nicht einverstanden ist.

Waren nicht Elektroheizungen in Frankreich im vorigen Winter (oder wars der vorvorige) schuld an der angespannten Lage im europäischen Netz? In diesem Sinne sind Elektroheizungen gefährlich.

Zitat
RTE riet den Verbrauchern deshalb, keine elektrischen Haushaltsgeräte zu benutzen und Fernseher und Computer, die im Standby-Modus sind, ganz auszuschalten.

http://www.stromseite.de/strom-nachrichten/hoechste-alarmstufe-suedfrankreich-drohen-stromausfaelle_31830.html
Klar, ein paar Watt hier weniger, dafür ein paar kW dort hinzu.

Zitat
Dennoch schließt das Bundesumweltministerium einem Bericht zufolge wegen der anhaltenden Kälte Stromausfälle und sogar mögliche Abschaltungen von Industrieanlagen nicht aus

Alles wegen Elektroheizungen in Frankreich!


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Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

23.03.2014 14:53
#29 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Calimero im Beitrag #26
Zitat von alteseuropa im Beitrag #23
Für einen Sturm im Wasserglas halte ich das aber nicht.

Ich auch nicht, egal wie lange das schon unbeachtet im Gesetz stand. Der Verbotsunsinn entspricht der Schiene Glühlampenverbot/Staubsaugerdrosselung. Diese haben auch jahrzehntelang unauffällig ihre Arbeit getan und werden jetzt zeitgeistinduziert zu Teufelszeug erklärt.
Neu ist für mich aber der staatliche Wohnungsinspekteur zur Verbotsüberwachung. Ob da nun schon einer in den letzten Jahren in einer Verdachtswohnung aufgeschlagen ist, oder nicht. Es ist und bleibt ein Unding, dass eine Regierung Geräte verbietet, weil sie mit deren Stromverbrauch für die jeweilige Anwendung nicht einverstanden ist. Wenn Geräte potentiell gefährlich sind, ja, keine Frage - aber wenn sie lediglich aus ideologischen Gründen verboten werden ist und bleibt das ein Unding.

Ganz genau. Und das Brisante an dem Gesetz ist vielmehr die Tatsache, dass nun der Wahnwitz Gesetz wird, was sich in den Zielen wiederspiegelt:

Zitat
Ziele des Gesetzes, Klimaschutzziele

(1) Ziel des Gesetzes ist es, eine umweltverträgliche, ressourcenschonende, risikoarme und gesamtwirtschaftlich kostengünstige Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie zu gewährleisten. Insbesondere soll das Gesetz zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen beitragen und damit dem Schutz des Klimas dienen.

(2) Ziel des Gesetzes ist es, die Kohlendioxidemissionen, die durch den Endenergieverbrauch im Land Bremen (ohne Stahlindustrie) verursacht werden, bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau des Jahres 1990 zu senken. Das Gesetz orientiert sich darüber hinaus an dem Leitziel, die Treibhausgasemissionen der Industrieländer bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 zu senken. Der Senat legt im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutz- und Energieprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2018 für 2030 und spätestens bis zum 31. Dezember 2028 für 2040 quantitative Zwischenziele fest, die geeignet sind, das Ziel bis 2050 zu erreichen.

(3) Ziel des Gesetzes ist es, das Land Bremen so gegenüber den negativen Folgen des Klimawandels zu entwickeln, dass volkswirtschaftliche Schäden minimiert, gute Lebens- und Arbeitsbedingungen erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden.



Diese Ziele sind nur erreichbar, wenn die Bürger leiden. In diesem Fall unter sehr niedrigen Temperaturen in ihren Wohnungen und Häusern in den kalten Jahreszeiten. Und da sie dies niemals freiwillig tun werden, werden in dem Gesetz schon mal die Zwangsmaßnahmen von bis zu 50.000€ Ordnungsstrafe aufgeführt.
Bei den Ausnahmen kann man auch erkennen wie diese irrsinnigen Einsparungen erreicht werden sollen. Bei 2000 Watt Heizleistung für eine Wohnung oder pro 100m3 hat man im Winter ein echtes Problem.
Um das mal zu verdeutlichen:

Zitat von http://www.geizenbeimheizen.com/service/...uche%20ich.html
Beispiel: Gebäude Bj. 1990 verklinkert 150m² beheizte Fläche
150 x 70 ergibt einen überschlägigen Bedarf von 10,5 kW.


Die Grenze des Gesetzes, ab der elektrisch zugeheizt werden "dürfte", läge bei 3,0 kW.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Paul Offline




Beiträge: 1.285

23.03.2014 15:36
#30 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #29



Lieber Erling Plaethe, da haben Sie natürlich vollkommen recht. Nicht die Unverletzlichkeit der Wohnung ist der Grund um sich über dieses Gesetz aufzuregen, sondern die von Ihnen zitierten Ziele. Das ist der helle Wahnsinn.
Wie ich heute den Nachrichten entnommen habe, treibt dieser Wahnsinn die Demonstranten auch schon auf die Straße. Nicht nur die Abschaltung der Atomkraftwerke wir gefordert sondern auch die der Kohlekraftwerke.
Da kann ich nur sagen:
Klimawahnsinn: Nein Danke.
Nur wir gehen nicht damit auf die Straße.

LG, Paul

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In dubio, pro reo.

Florian Offline



Beiträge: 3.135

23.03.2014 15:48
#31 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Calimero im Beitrag #26
Es ist und bleibt ein Unding, dass eine Regierung Geräte verbietet, weil sie mit deren Stromverbrauch für die jeweilige Anwendung nicht einverstanden ist. Wenn Geräte potentiell gefährlich sind, ja, keine Frage - aber wenn sie lediglich aus ideologischen Gründen verboten werden ist und bleibt das ein Unding.


Ganz genau.

Im übrigen:
Selbst wenn man staatliche Zielvorgaben für den CO2-Ausstoß gut heißt, ist dieses ganze staatliche Mikro-Management ein absolutes Unding.

Falls CO2 nun tatsächlich gefährlich sein soll, dann kann man das ganz einfach und effizient via CO2-Emissionszertifikate regulieren.
Irgendwelche Detail-Eingriffe in das Leben der Bürger sind dafür überhaupt nicht notwendig und auch nicht zielführend.

Erstens einmal kann man staatlicherseits nämlich gar nicht wissen, was im jeweiligen Einzelfall nun wirklich die CO2-optimale Lösung ist. Nehmen wir einmal eine Ferienwohnung an, die nur im Sommer benutzt wird. Bevor man da mit großem Ressourcen-Aufwand eine Gasheizung installiert [deren Produktion schließllich auch CO2 kostet] kann man auch einfach im Wohnzimmer einen simplen Radiator installieren für die wenigen Tage im Jahr, wenn man vielleicht mal ein bißchen heizen möchte.
Ist Ressourchensparend und daher (in diesem Einzelfall) auch CO2-sparend.

Und zweitens behindern solche Verbote auch die Innovationskräfte.
Wer weiß schon, ob in der konventionellen Glühbirne nicht noch irgendein Verbesserungspotenzial gesteckt hat.
Die staatliche Verbotsbehörde weiß das sicher nicht. Aber auch wir werden es nun nie erfahren, weil aufgrund des Glühbirnenverbots hier natürlich keine Innovationen mehr zu erwarten sind.
Konkret bei Elektro-Heizungen sind Innovationen zumindest vorstellbar. Denn wenn irgendwann einmal das "Smart Grid" kommt, könnte man zu Solarstrom-Überschuss-Zeiten vielleicht mit billigem Strom irgendeine speicherfähige Chemikalie aufwärmen, die dann über viele Stunden Wärme abgibt. Ist das realistisch? Keine Ahnung. Aber wenn man die Technik einfach verbietet, würgt man natürlich Innovationen im Keim ab.

Calimero Offline




Beiträge: 3.280

23.03.2014 15:58
#32 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Paul im Beitrag #27
...das wäre wirklich neu und erschreckend. Aber genau diese Verbotsüberwachung gibt das Gesetz nicht her.

"3Wohnungen dürfen nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten werden."

Das gibt keine Möglichkeit der Verbotsüberwachung, weil das Vorliegen einer "dringenden Gefahr" fehlt.

Lieber Paul, dass eine Wohnung bei Gefahrensituationen betreten werden darf, ist für mich nachvollziehbar. Gasgeruch wäre z.B. so ein Merkmal von Gefahr im Verzuge. Aber was hat dieser Passus im bremischen Energiegesetz zu suchen?

Zitat von § 17 Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

(1) 1Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat bei zu errichtenden und bei bestehenden Gebäuden über die Einhaltung der Energieeinsparverordnung, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes sowie der nach Absatz 3 erlassenen Rechtsverordnungen zu wachen. 2Er kann in Wahrnehmung dieser Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen treffen.

(2) 1Die mit dem Vollzug beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. 2Die Absicht des Betretens soll unter Darlegung des Zwecks vorher mitgeteilt werden. 3Wohnungen dürfen nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten werden. 4Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.


Es geht hier nicht um Gefahrenabwehrrecht, sondern um den Vollzug einer Energieeinsparverordnung. Warum hat man diesen "dringende Gefahr"-Passus dort eingebaut? Hm? Zitat ohne den Sicherheitsaspekt: Wohnungen dürfen zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Ordnung betreten werden. Ist es als dringende Gefahr für die öffentliche Ordnung zu werten, wenn der Verdacht besteht, dass da jemand gegen die Energieeinsparverordnung verstößt? Was meint der darüber wachende Senator wohl dazu?

Beste Grüße, Calimero

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xanopos ( gelöscht )
Beiträge:

23.03.2014 16:27
#33 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Florian im Beitrag #31
Aber auch wir werden es nun nie erfahren, weil aufgrund des Glühbirnenverbots hier natürlich keine Innovationen mehr zu erwarten sind.
Und die wären? Glühbirnen sind schwarze Strahler, der Wirkungsgrad ist miserabel, die Lebensdauer auch. Mehr Lebensdauer kann man sich durch eine geringere Glühwendeltemperatur erkaufen, damit verschlechtert sich aber der Wirkungsgrad. In Zeiten hoher Strompreise ein absolutes no-go.
LEDs sind sexy, haben eine lange Lebensdauer, gepaart mit einem guten Wirkungsgrad.

Zitat
zu Solarstrom-Überschuss-Zeiten vielleicht mit billigem Strom irgendeine speicherfähige Chemikalie aufwärmen, die dann über viele Stunden Wärme abgibt

Nur für den, der im Sommer einen Wärmebedarf hat...
Übrigens, die speicherfähige Chemikalie nennt sich Wasser.

Zitat
Aber wenn man die Technik einfach verbietet, würgt man natürlich Innovationen im Keim ab.

Der Witz istd, dass alte Elektroheizungen (Widerstände) verboten werden, neue (Wärmepumpen) sogar gefördert werden. Ich persönlich halte Wärmepumpen für einen gewaltigen Unsinn, besonders wenn sie in Kombination mit PV als energieautark vermarktet werden.


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Paul Offline




Beiträge: 1.285

23.03.2014 22:54
#34 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Calimero im Beitrag #32
(2) 1Die mit dem Vollzug beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. 2Die Absicht des Betretens soll unter Darlegung des Zwecks vorher mitgeteilt werden. 3Wohnungen dürfen nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten werden. 4Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Es geht hier nicht um Gefahrenabwehrrecht, sondern um den Vollzug einer Energieeinsparverordnung. Warum hat man diesen "dringende Gefahr"-Passus dort eingebaut? Hm? Zitat ohne den Sicherheitsaspekt: Wohnungen dürfen zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Ordnung betreten werden. Ist es als dringende Gefahr für die öffentliche Ordnung zu werten, wenn der Verdacht besteht, dass da jemand gegen die Energieeinsparverordnung verstößt? Was meint der darüber wachende Senator wohl dazu?


Lieber Calimero,
(2)1, die Juristen sagen Absatz 2 Satz 1, wäre ohne den (2)3 grundgesetzwidrig. Dieser 3. Satz hebt dies auf.

Der Verdacht des Verstoßes gegen die Energiesparverordnung ist natürlich keine dringende Gefahr. Die Ansicht des wachenden Senators spielt dabei juristisch überhaupt keine Rolle.
Machen Sie sich doch bitte die Mühe bei Google "dringende Gefahr" einzugeben und sich die Links dazu anzusehen. Dann werden Sie sehen, dass ich Recht habe.

Ach egal, ich mache es Ihnen mal leichter:


http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug

Zitat
Gefahrenbegriffe

Gefahr: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn durch die Sachlage des einzelnen Falles eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.
Gegenwärtige Gefahr: Eine Gefahr, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar bzw. in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht.
Erhebliche Gefahr: Eine Gefahr, die eines oder mehrere bedeutsame Rechtsgüter, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder den Bestand des Staates bedroht.
Gefahr für Leib oder Leben: Eine Gefahr, bei der eine mehr als leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht.
Gefahr im Verzuge: Eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde, handlungs- oder vertretungsberechtigten Person oder Personenmehrheit (z.B. beide Eltern) eine andere Behörde, Person oder Einzelperson tätig wird. Beispiel: Notvertretung des Kindes durch einen Elternteil (§ 1629 Abs. 1 Satz 4 BGB) allein bei grundsätzlich gemeinsamer Sorgeberechtigung.

Beispiel der Verwendung

Das Aufbrechen einer Tür, hinter der man Gasgeruch wahrnimmt, fällt beispielsweise nicht unter den Begriff GiV, denn das Handeln könnte aufgrund einer konkreten Gefahr notwendig sein (siehe Gefahrenbegriffe).

Eine Wohnungsdurchsuchung z. B. darf in Deutschland grundsätzlich nur der Richter anordnen (Art. 13 Abs. 2 GG). Vernichtet der Täter jedoch bereits Beweismittel, so würden möglicherweise alle Beweismittel vernichtet, bis eine richterliche Durchsuchungsanordnung vorläge. Wegen der gegebenen Dringlichkeit spricht man in diesem Falle von Gefahr im Verzug.


(Hervorhebung von mir.)

Ja, die Juristerei ist ein schwieriges Gebiet, mit einer eigenen Begrifflichkeit und Logik.

LG, Paul

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In dubio, pro reo.

Paul Offline




Beiträge: 1.285

23.03.2014 23:20
#35 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von xanopos im Beitrag #33
LEDs sind sexy, haben eine lange Lebensdauer, gepaart mit einem guten Wirkungsgrad.


Leider geben sie ein hässliches ungemüdliches Licht.
Jedenfalls empfinde ich das so.

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Ulrich Elkmann Online




Beiträge: 13.527

23.03.2014 23:41
#36 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Paul im Beitrag #35
Leider geben sie ein hässliches ungemüdliches Licht.
Jedenfalls empfinde ich das so.


Das ist übrigens ein basso ostinato, der sich durch die Geschichte der künstlichen Beleuchtung wie ein roter Faden zieht. Gaslampen wurden seit Aufkommen ~1830-50 immer als kalt & hart leuchtend empfunden; sobald die ersten elektrischen Leuchten aufkamen (damals noch per Lichtbogen), bekommen sie einen nostlagischen Schimmer (sic) - zuerst bei Robert Louis Stevenson, "A Plea for Gas Lamps" (1876/81); gleich bei Ausbreitung der Neonröhren werden die Edisonwendeln gemütlich & letztere stehen für die Kälte des Kapitalismus ein (ikonisch sind die brizzelnden Leuchtreklamen im film noir, die sich im regennassen Asphalt spiegeln*). Ganz-falsch ist das nicht, weil sich die Anpassung de neuen Leuchtmittel an das vom menschlichen Auge als "warm" empfundene Spektrum erst im Laufe iher weiteren Entwicklung nach Durchsetzung auswirkt, weil die Käufer das jetzt effektiv präferieren können.

* Roger Ebert: "Film noir is..."

"3. Locations that reek of the night, of shadows, of alleys, of the back doors of fancy places, of apartment buildings with a high turnover rate, of taxi drivers and bartenders who have seen it all.
7. For men: fedoras, suits and ties, shabby residential hotels with a neon sign blinking through the window...
10. The most American film genre, because no society could have created a world so filled with doom, fate, fear and betrayal, unless it were essentially naive and optimistic."

xanopos ( gelöscht )
Beiträge:

24.03.2014 07:34
#37 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Paul im Beitrag #35
Zitat von xanopos im Beitrag #33
LEDs sind sexy, haben eine lange Lebensdauer, gepaart mit einem guten Wirkungsgrad.


Leider geben sie ein hässliches ungemüdliches Licht.
Jedenfalls empfinde ich das so.

Das trifft für die erste halbwegs brauchbare LED Lampe zu, die ich vor Jahren gekauft habe, und meine LED Taschenlampen, blau-weißes, kaltes Licht.
Neuere LEDs die ich im Innenraum als Glühbirnenersatz einsetze, haben mich positiv überrascht: Zum einem sind die Lampen deutlich heller als die Glühbirne, die sie ersetzen sollten, was bei der 1. Generation umgekehrt war. Zweitens liefern sie ein warmes Licht.


Bitte denken Sie an die Umwelt bevor Sie diesen Kommentar ausdrucken

adder Offline




Beiträge: 1.073

24.03.2014 09:06
#38 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von xanopos im Beitrag #37
Zitat von Paul im Beitrag #35
Zitat von xanopos im Beitrag #33
LEDs sind sexy, haben eine lange Lebensdauer, gepaart mit einem guten Wirkungsgrad.


Leider geben sie ein hässliches ungemüdliches Licht.
Jedenfalls empfinde ich das so.

Das trifft für die erste halbwegs brauchbare LED Lampe zu, die ich vor Jahren gekauft habe, und meine LED Taschenlampen, blau-weißes, kaltes Licht.
Neuere LEDs die ich im Innenraum als Glühbirnenersatz einsetze, haben mich positiv überrascht: Zum einem sind die Lampen deutlich heller als die Glühbirne, die sie ersetzen sollten, was bei der 1. Generation umgekehrt war. Zweitens liefern sie ein warmes Licht.


Ja, das kann ich bestätigen. Ich tausche nach und nach meine Leuchtmittel in LEDs um und die ersten hatten kaltes, weißes Licht. Die moderneren LEDs haben ein schönes, warmes, hell-gelbes Licht. Wir haben eine davon in unseren "Salzstein" gepackt - viel besseres Licht (heller, endlich nutzbar) und sogar subjektiv wärmeres Licht als mit der alten Glühlampe.
Man muss halt ein wenig rumprobieren - aber LEDs sind tatsächlich deutlich angenehmer als Glühbirnen und ganz besonders als Energiesparlampen.

Ulrich Elkmann Online




Beiträge: 13.527

24.03.2014 09:54
#39 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Das Ideal aus BGE-Sozialismus & Praktikabilität haben übrigens die Schotten () schon in den 30er Jahren bei der Modernisierung der dienstältesten Arbeitermustersiedlung New Lanark (*1786) ins Werk gesetzt:
_______________
"The living conditions in the village gradually improved, and by the early 20th century families would have had the use of several rooms. It was not until 1933 that the houses had interior cold water taps for sinks and the communal outside toilets were replaced by inside facilities.

From 1938 the village proprietors provided free electricity to all the homes in New Lanark, but only enough power was available for one dim bulb in each room. The power was switched off at 10 pm Sunday-Friday, 11 pm Saturday."
_______________

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

24.03.2014 12:20
#40 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Paul im Beitrag #34
Zitat von Calimero im Beitrag #32
(2) 1Die mit dem Vollzug beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. 2Die Absicht des Betretens soll unter Darlegung des Zwecks vorher mitgeteilt werden. 3Wohnungen dürfen nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten werden. 4Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Es geht hier nicht um Gefahrenabwehrrecht, sondern um den Vollzug einer Energieeinsparverordnung. Warum hat man diesen "dringende Gefahr"-Passus dort eingebaut? Hm? Zitat ohne den Sicherheitsaspekt: Wohnungen dürfen zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Ordnung betreten werden. Ist es als dringende Gefahr für die öffentliche Ordnung zu werten, wenn der Verdacht besteht, dass da jemand gegen die Energieeinsparverordnung verstößt? Was meint der darüber wachende Senator wohl dazu?


Lieber Calimero,
(2)1, die Juristen sagen Absatz 2 Satz 1, wäre ohne den (2)3 grundgesetzwidrig. Dieser 3. Satz hebt dies auf.

Der Verdacht des Verstoßes gegen die Energiesparverordnung ist natürlich keine dringende Gefahr. Die Ansicht des wachenden Senators spielt dabei juristisch überhaupt keine Rolle.
Machen Sie sich doch bitte die Mühe bei Google "dringende Gefahr" einzugeben und sich die Links dazu anzusehen. Dann werden Sie sehen, dass ich Recht habe.

Ach egal, ich mache es Ihnen mal leichter:


http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug

Zitat
Gefahrenbegriffe

Gefahr: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn durch die Sachlage des einzelnen Falles eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.
Gegenwärtige Gefahr: Eine Gefahr, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar bzw. in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht.
Erhebliche Gefahr: Eine Gefahr, die eines oder mehrere bedeutsame Rechtsgüter, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder den Bestand des Staates bedroht.
Gefahr für Leib oder Leben: Eine Gefahr, bei der eine mehr als leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht.
Gefahr im Verzuge: Eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde, handlungs- oder vertretungsberechtigten Person oder Personenmehrheit (z.B. beide Eltern) eine andere Behörde, Person oder Einzelperson tätig wird. Beispiel: Notvertretung des Kindes durch einen Elternteil (§ 1629 Abs. 1 Satz 4 BGB) allein bei grundsätzlich gemeinsamer Sorgeberechtigung.

Beispiel der Verwendung

Das Aufbrechen einer Tür, hinter der man Gasgeruch wahrnimmt, fällt beispielsweise nicht unter den Begriff GiV, denn das Handeln könnte aufgrund einer konkreten Gefahr notwendig sein (siehe Gefahrenbegriffe).

Eine Wohnungsdurchsuchung z. B. darf in Deutschland grundsätzlich nur der Richter anordnen (Art. 13 Abs. 2 GG). Vernichtet der Täter jedoch bereits Beweismittel, so würden möglicherweise alle Beweismittel vernichtet, bis eine richterliche Durchsuchungsanordnung vorläge. Wegen der gegebenen Dringlichkeit spricht man in diesem Falle von Gefahr im Verzug.

(Hervorhebung von mir.)

Ja, die Juristerei ist ein schwieriges Gebiet, mit einer eigenen Begrifflichkeit und Logik.

LG, Paul



Lieber Paul,
Ganz so einfach scheint es mir dann doch nicht zu sein. Offen bleibt zum Beispiel die Frage, weshalb ein solcher Passus in einem Gesetzentwurf steht, der sich ausschließlich mit der Überwachung von Klimaschutzregeln befasst. Bei Gefahr im Verzuge, wenn zum Beispiel durch einen Kurzschluss im Kühlschrank ein Brand ausbricht, gibt es längst Bundesgesetze, oder sehr ähnlich lautende Ländergesetze, in denen der Zugang, etwa von Feuerwehr oder Polizei, zu entsprechenden Wohnungen geregelt ist.. Wozu hier diese zusätzliche Regelung? Und nur weil sie bisher noch nicht in exzessiver Hinsicht gegen den Bürger ausgelegt worden ist, heißt das für mich noch längst nicht, dass das auch in Zukunft so bleibt. Ich finde diesen Passus nach wie vor hochproblematisch.

Im übrigen, wer wie ich in den 90ern, mehrfach von GEZ-Kontrolleuren Besuch bekommen hat, der weiß, dass es mit der Unverletzlichkeit der Wohnung aus staatlicher Sicht, und wenn es um Geld geht, nicht besonders weit her ist. Da musste man seine Bürgerrechte schon sehr genau kennen, um die nicht am Ende im eigenen Wohnzimmer sitzen zu haben.

Herzliche Grüße,
Andreas

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.256

24.03.2014 12:52
#41 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von adder im Beitrag #38

...Man muss halt ein wenig rumprobieren - aber LEDs sind tatsächlich deutlich angenehmer als Glühbirnen und ganz besonders als Energiesparlampen.


Es ist nach wie vor eine Frechheit, dass der Staat mir vorschreiben will, was ich für gut oder angenehm zu halten habe. Ich muss ÜBERHAUPT NICHT begründen, warum ich LEDs nicht mag - ob das an schrecklichen Kindheitserfahrungen liegt, bei denen ich von LEDs angesprungen wurde oder daran, dass ich (synonym zur Erdstrahlung oder dem Elektrosmog) an eine schädliche LED-Aura glaube, spielt überhaupt keine Rolle. Aber genau daran erkennt man ja den schrecklichen Pseudo-Moralstaat: dass der Gesetzgeber mir vorschreiben will, was "ethisch geboten" sei, und jeder, der sich abweichend verhält, zum Verbrecher gegen die Menschheit/ gegen Mutter Gaia erklärt wird.

Wenn Glühbirnen energietechnisch einen höheren Verbrauch haben SOLLTEN (und das hängt extrem vom Verbrauchsverhalten ab, deswegen ist die Wirkung der Umstellung in der Praxis völlig unklar) - also wenn die einen höheren Verbrauch haben sollten, dann ist dieses "schädliche" Verhalten durch den PREIS abgedeckt. Merke: mehr Stromverbrauch -> höhere Stromrechnung. Alles andere ist eine Verhöhnung der Marktwirtschaft und ein direkter Schritt in Richtung politische Ökonomie. Denn die Behauptung hinter der zwangsweisen Abschaffung der Glühbirne ist ja: "Der Strompreis bei der Nutzung der Glühbirne deckt nicht die welt-vernichtenden zusätzlichen Kosten ab. Wir, die allwissenden Klimakirche-Politiker kennen diese zusätzlichen Kosten aber. Und diese zusätzlichen Kosten sind so hoch, dass nicht mal eine x% Strafsteuer auf Glühbirnen das abdecken würde -sondern wir leider gezwungen sind, die zu verbieten, weil wir sonst alle sterben würden"

Klingt ganz schön bescheuert, wenn man das so liest, oder? Aber genau das ist die Begründung für das Glühbirnenverbot.

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.256

24.03.2014 12:57
#42 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Paul im Beitrag #34

Eine Wohnungsdurchsuchung z. B. darf in Deutschland grundsätzlich nur der Richter anordnen (Art. 13 Abs. 2 GG).



Über dieses Thema sollte man in einem liberalen Forum nicht mehr diskutieren. Seit der bekanntgewordenen Praxis für die richterliche Genehmigung von Eingriffen in den informationellen Schutz des Bürgers ist klar: diese Schutzhürde ist keine (mehr). Die Richter nicken alles, wirklich ALLES ab, was ihnen zu Genehmigung vorgelegt wird - ob aus Überlastung, Unwissen oder sonstigen Gründen bleibt unklar. Allein, es ist so.

Calimero Offline




Beiträge: 3.280

24.03.2014 12:59
#43 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Paul im Beitrag #34

Lieber Calimero,
(2)1, die Juristen sagen Absatz 2 Satz 1, wäre ohne den (2)3 grundgesetzwidrig. Dieser 3. Satz hebt dies auf.

Schon klar.
Zitat von Paul im Beitrag #34
Der Verdacht des Verstoßes gegen die Energiesparverordnung ist natürlich keine dringende Gefahr.

Lieber Paul,

warum steht das da dann erst drin? Was machen die "mit dem Vollzug beauftragten Personen" denn da im Auftrag des Umweltsenators, wenn nicht die Einhaltung des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes überwachen?

Die haben sich diesen Passus einfach aus den mehr oder weniger gleichlautenden Bestimmungen zur Bauaufsicht genommen (hier z.B. Schleswig Holstein (§59) und die Überwachung auf Energieverbraucher ausgedehnt. Könnte man auch mit dem Verbot von Tropenholzmöbeln, Modelleisenbahnen oder Raufasertapete so machen. Einfach aus ideologischen und nicht mehr aus z.B. Sicherheits- und Brandschutzgründen wie bei der Bauaufsicht.

Wenn ich nun Kontrollbeamte mit weitgehenden, grundgesetzeinschränkenden Rechten habe und ich habe ein BremKEG zur Hand, in welchem in §15 steht, dass der erstmalige Anschluss von Widerstandsheizungen verboten ist (es gilt also immerhin Bestandsschutz), sofern [z.B. in (1)] die el. Leistung nicht mehr als 2000 Watt beträgt, dann gibt es damit sowohl einen Verbotstatbestand, als auch Leute, die die Einhaltung des Verbots überwachen sollen.
Und was machen die nun mit den ihnen verliehenen Rechten? Natürlich gucken die nach, ob nicht doch verbotene Heizungen angeschlossen werden. Was nützt ein Gesetz, wenn dessen Einhaltung nicht überwacht werden kann? Und wie kann man das tun? Natürlich, indem man den Wohnraum in Augenschein nimmt. Und das geht halt nur, wenn man diesen auch betreten darf.

Vampire brauchen der Legende nach noch eine Einladung des Hausherren, bevor sie dessen Schwelle übertreten dürfen. Staatliche Energiegesetzkontrolleure anscheinend nicht, wenn die öffentliche Ordnung in Gefahr gewähnt wird.

Beste Grüße, Calimero

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Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel

Ulrich Elkmann Online




Beiträge: 13.527

24.03.2014 13:26
#44 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Calimero im Beitrag #43
Vampire brauchen der Legende nach noch eine Einladung des Hausherren, bevor sie dessen Schwelle übertreten dürfen. Staatliche Energiegesetzkontrolleure anscheinend nicht, wenn die öffentliche Ordnung in Gefahr gewähnt wird.


Vampire lassen sich aber auch durch das Bewerfen mit Knoblauchzehen oder das Vorweisen von Kruzifixen bekämpfen. Oder mit Fernet Branca. Aber gegen den Nachtmahr der Bürokratie (vulgo Amtsschimmel) war sogar Ms. Buffy Summers aus Sunnydale erweislich machtlos.

Calimero Offline




Beiträge: 3.280

24.03.2014 13:39
#45 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #44
(vulgo Amtsschimmel)

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Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel

nachdenken_schmerzt_nicht Offline




Beiträge: 1.989

24.03.2014 15:53
#46 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #40
Im übrigen, wer wie ich in den 90ern, mehrfach von GEZ-Kontrolleuren Besuch bekommen hat, der weiß, dass es mit der Unverletzlichkeit der Wohnung aus staatlicher Sicht, und wenn es um Geld geht, nicht besonders weit her ist. Da musste man seine Bürgerrechte schon sehr genau kennen, um die nicht am Ende im eigenen Wohnzimmer sitzen zu haben.
Bei allen sachlichen, inhaltlichen Katastrophen, die im Rahmen von Energie- und Umweltpolitik heutzutage als vermeintliche Wahrheiten verkauft werden und mit denen man Bücher füllen könnte, ging es mir genau darum.
(Ganz davon abgesehen, dass das energiepolitische Verhalten Deutschlands nicht einmal einen Mäusepups im Konzert aller Nationen ausmacht)


Es gibt ja das schöne Zitat von Johannes Groß:
„Je länger das Dritte Reich tot ist, um so stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen.“

Ich meine umgekehrt feststellen zu können, dass je länger das Dritte Reich tot ist die notwendigen Grundlagen eines freiheitlichen Rechtsstaates in dem Bewußtsein unserer „politischen Eliten“ umso mehr verblassen. Ob das beim Eintreiben der GEZ Gebühren ist (wo ich als Laie nicht verstehen kann, dass der Art des Verhaltens der Gebühreneintreiber durch unseren Rechtsstaat kein Einhalt geboten wird) oder das „Gedankenspiel mit Heizungsinspekteuren“, oder eben irgendwann „Tropenholzinspekteuren“, „Gentomateninspekteuren“, „Mülltrennungsinspekteuren“ oder was auch immer. Es geht dabei gar nicht darum, dass davon derzeit (exzessiv) Gebrauch gemacht wird, sondern dass diese Gedanken in Teilen unserer Gesellschaft wieder salonfähig zu werden scheinen.

Das Grundgesetz ist direkt nach der Katastrophe des Dritten Reiches und damit unter den unmittelbaren und starken Eindrücken entstanden, die es hinterließ.
Ein solcher Eindruck hat meines Ermessens sicherlich auch eine Rolle bei Artikel 13 gespielt: Es sollte sichergestellt werden, dass Menschen in ihrer eigenen Wohnung vor Übergriffen einer wie auch immer gearteten Gewalt sicher sind.
Das nicht vorhandensein dieser Sicherheit ermöglichte faktisch viele grausame Verbrechen im Dritten Reich. Das war den Vätern unseres Grundgesetzes ganz sicher vor Augen.

Ich wage zu behaupten, dass diese simple Erkenntnis den allerwenigsten, die heute politische Verantwortung tragen, vor Augen ist. Dass die Unverletzlichkeit der Wohnung gedanklich beginnt zu erodieren ist dafür meines Erachtens ein untrügliches Zeichen. Dazu braucht man nicht direkt den auftretenden Mißbrauch einer „erweiterten Reglung“. Ist der „gedankliche Tabubruch“ erst erfolgt, ist der „Rest“ nicht mehr schwierig.

Wenn ich persönlich die Formulierungen des Grundgesetzes lese, bekomme ich immer wieder den Eindruck dass dies das Werk von Menschen sein muß, die einer Gefahr ins Auge geblickt haben die heute keiner mehr kennt: Dem verbrecherischen Wirken eines totalitären Staates und seiner Werkzeuge.
Klar, schnörkellos, ohne Unschärfe und mögliche Entschuldigungen, sind die Grenzen durch das GG gezogen.

Dass man heute über „Paragraphengeschwurbel“ diese Klarheit beginnt anzugreifen zeigt, dass die wichtigsten historischen Lehren der Deutschen im 20Jh. langsam in Vergessenheit geraten zu scheinen: Das finde ich besorniserregend. Und genau in dem Zusammenhang verstehe ich die Geschehnisse um "grüne Überwachungsansinnen zum Wohle der Menschheit".

Ich habe ja weiter oben in meinem Beitrag von einem "Volkscharakter" geschrieben. Ich verstehe darunter so etwas wie einen "regionalen Sozialisationsprozess, der über Erziehung weitergegeben wird". Für Deutschland ist teilweises Ergebnis dieses "Prozesses und der folgenden Erziehung" Staatsgläubigkeit, Gleichheitsgläubigkeit und Skepsis gegenüber individueller Freiheit.

Ich mißtraue dabei einem Volk dessen historische Katastrophen jedesmal einem "zu viel an Kollektivismus" entsprangen und nie einem "zu viel an persönlicher Freiheit" und das sich trotzdem immer noch mit einer 80% Mehrheit der Bundesregierung im Parlament und einer Opposition die keine ist wohler fühlt, als mit vielen widerstreitenden Meinungen und das immer noch ein zu viel an persönlicher Freiheit als etwas Bedrohliches empfindet und die Einigkeit aller als ein implizites Heilsversprechen.

Herzlich


nachdenken_schmerzt_nicht

"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.256

24.03.2014 19:48
#47 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Ich bin beeindruckt.

Thomas Pauli Offline




Beiträge: 1.486

24.03.2014 21:03
#48 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat
Ich mißtraue dabei einem Volk dessen historische Katastrophen jedesmal einem "zu viel an Kollektivismus" entsprangen und nie einem "zu viel an persönlicher Freiheit" und das sich trotzdem immer noch mit einer 80% Mehrheit der Bundesregierung im Parlament und einer Opposition die keine ist wohler fühlt, als mit vielen widerstreitenden Meinungen und das immer noch ein zu viel an persönlicher Freiheit als etwas Bedrohliches empfindet und die Einigkeit aller als ein implizites Heilsversprechen.


Ich hätte in den 70ern bis 90ern des vorigen Jahrhunderts nie gedacht, daß ich diesem Satz einmal zustimmen würde. In meinem Gymnasium konnte es damals geschehen, daß der Rektor in einer Vertretungsstunde einen spontanen Vortrag über den Zweifel als die Quelle des Fortschritts, als Schutz gegen den Kadavergehorsam und die Bürokratie als Quelle der Unfreiheit halten konnte. Uns erschien die Freiheit als unbedingte Voraussetzung eines erfüllten eigenständigen Lebens. Und nun erlebe und empfinde ich es immer stärker, daß die lichte Freiheit gegenüber dem dumpfen Bauchgefühl des Kollektiven zurücktreten soll. Der Bürger wird wieder zum Untertanen - keine guten Aussichten!

Herzlich, Thomas

bkes Offline



Beiträge: 42

24.03.2014 21:03
#49 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von Calimero im Beitrag #43
Was nützt ein Gesetz, wenn dessen Einhaltung nicht überwacht werden kann? Und wie kann man das tun? Natürlich, indem man den Wohnraum in Augenschein nimmt. Und das geht halt nur, wenn man diesen auch betreten darf.


Eine wirklich zuverlässige Überwachung ist nur dann gewährleistet, wenn der Wohnungsinhaber das klimagefährdende Heizgerät nicht rechtzeitig vor einer eventuellen Kontrollbegehung in die Garage schaffen kann.
Hier bietet sich als ergänzende Maßnahme der Einsatz inoffizieller Mitarbeiter an, welche direkt im Objekt plaziert werden..

Gruß
bkes

Calimero Offline




Beiträge: 3.280

24.03.2014 22:28
#50 RE: Die Farbe der Freiheit Antworten

Zitat von bkes im Beitrag #49
Hier bietet sich als ergänzende Maßnahme der Einsatz inoffizieller Mitarbeiter an, welche direkt im Objekt plaziert werden...

Autsch! Da bin ich regional ja auch noch voll im Indoktrinationsbereich! Aber meine Eltern haben mich ja auch unbeschadet durch die Rotlichtbestrahlung in der DDR gebracht, da werden wir das nunmehrige Grünspitzelunwesen auch austricksen können.

Beste Grüße, Calimero

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