In seinem Gastbeitrag widmet sich nachdenken_schmerzt_nicht dem Freiheitsbegriff der Grünen, wie er in einem aktuellen Bremer Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt.
edit: Na dann . "Das Leben ist nur noch im Suff zu ertragen." Nein das sagte nicht meine Oma, sondern mein Opa. Der war aber auch ein schlauer Kopf. Nicht so schlau wie die Oma, Aber immerhin.
In der Tat, lieber Paul, die Assoziation zu dem Lied drängte sich auch mir beim Lesen auf. Dieser Gesetzentwurf wirft wirklich ein schönes Schlaglicht darauf, wie die Grünen ticken. Wenn es nach ihnen ginge, hätten wir tatsächlich bald DDR-Verhältnisse. Man kann sich gar nicht deutlich genug gegen solche Ansinnen positionieren. (Vielen Dank, lieber nachdenken_schmerzt_nicht ).
Andererseits gebe ich diesem konkreten Gesetzentwurf nicht die geringste Chance, so das Bremer Parlament zu passieren. Die mediale Rezeption dieses Vorschlags ist ja, soweit ich das sehen kann, eindeutig negativ. Ich nenne das neuerdings den Redtube-Effekt: Die Bereitschaft von Journalisten zur kritischen Berichterstattung ist proportional zur eigenen Betroffenheit.
Nachtrag: es gibt offensichtlich bereits eine Reaktion vom entsprechende Ministerium: http://www.senatspressestelle.bremen.de/...il.php?id=83312 Wenn das jetzt nicht völlig gelogen ist, dann gilt diese Regelung bereits seit langem .
Dass die Grünen, nicht nur die bei den GRÜNEN, mit zweierlei Maß messen ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass sie „ihre Werte“ prinzipiell über die anderer stellen. Daraus leiten sie eine Moral ab, von der sie glauben, sie rechtfertige derartige Eingriffe in die Privatsphäre des Individuums. Das geht schon mit dem Nachhaltigkeitspostulat los.
Ich hatte das auch schon in Hinblick auf Vernunft betrachtet, weil für die Grünen erscheint ja ihr Verhalten und ihre Bewertung als vernünftig und als Richtlinie allgemeingültig. http://glitzerwasser.blogspot.com/2014/0...unfreiheit.html
Zitat von Quentin Quencher im Beitrag #5Danke, lieber Andreas Doeding, für den Beitrag.
Nicht dafür, lieber Quentin, ich habe den Text lediglich gepostet. Er stammt von Forumsmitglied nachdenken_schmerzt_nicht.
Zitat Dass die Grünen, nicht nur die bei den GRÜNEN, mit zweierlei Maß messen ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass sie „ihre Werte“ prinzipiell über die anderer stellen. Daraus leiten sie eine Moral ab, von der sie glauben, sie rechtfertige derartige Eingriffe in die Privatsphäre des Individuums. Das geht schon mit dem Nachhaltigkeitspostulat los.
Ich hatte das auch schon in Hinblick auf Vernunft betrachtet, weil für die Grünen erscheint ja ihr Verhalten und ihre Bewertung als vernünftig und als Richtlinie allgemeingültig. http://glitzerwasser.blogspot.com/2014/0...unfreiheit.html
Völlige Zustimmung, exzellenter Text :
Zitat von Quentin QuencherVernunft kann zum Terror ausarten, wenn man sie lässt, noch jede Diktatur war aus sich heraus vernünftig. Solange der Rechtsstaat funktioniert braucht uns das aber nicht zu beunruhigen. Darüber hinaus sollten wir aber Skepsis gegenüber jeder Art von Vernunft haben, das sie ein Produkt des Zeitgeistes, einer speziellen Moral, oder von sonst was noch sein kann. Nur weil ein Argument spontan überzeugen kann und vernünftig erscheint, muss es noch lange nicht stimmen.
Zitat von Paul im Beitrag #3Das kommt mir doch so bekannt vor?
Diese Assosziationen zu wecken lag durchaus in meiner Absicht, da sie sich auch mir immer wieder aufdrängen bei Ansinnen der grünen Zeitgeister.
Wenn ich diese Heizungsinspekteure betrachte kommen mir allerdings noch ganz andere Assoziationen, die direkt zu benennen in unserem Land allerdings immer eine Gradwanderung ist. Wenn ich im Geschichtsunterricht richtig aufgepasst habe, hatten wir behörlich organisierte Überwachung des privaten Wohnraums auf deutschem Boden schon. Es wäre keine neue Erfindung.
Diese Geschichtsvergessenheit, leidlich intelligenter Menschen, ist unfassbar. Die Frage an ihre Eltern und Großeltern, "Warum?" sollte für sie leicht zu beantworten sein: Sie müssen einfach nur aufmerksam in ihr inneres hören.
Ich muß immer wieder an Zettels alten Beitrag denken: "Sie kriecht, die deutsche Volksseele. Mal ist sie mehr braun gefärbt, mal mehr grün. Die Dummheit ist dieselbe; das Bauchgefühl, das heute triumphiert hat. Die Dummen haben gewonnen..."
Ich bin mir mittlerweile ziemlich sicher, er hat damals schon ganz klar gesehen was mir auch immer mehr dämmert: Es gibt so etwas wie Volkscharaktere; der der Deutschen ist über all die letzten Jahrhunderte gleich geblieben und seine Vorzüge und seine Gefahren sind dabei unabhängig von irgendeiner herrschenden politischen Couleur.
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
Ach ja, Bremen ausgerechnet. Als überregionaler Nachrichtenkonsument denkt man bei diesem failed Stadtstaat ja vor allem an das Versagerland bei jeglichen Zukunftsthemen. PISA-Ranking, Arbeitslosenzahl, Hartz IV Hauptstadt, Verschuldungsmeister und hoffnungsloser Nehmer im Länderfinanzausgleich. Außerdem gibts da noch diese ominöse nahöstliche Großfamilie Miri, die sich sowohl bei den Entnahmen aus dem Sozialtransfertopf als auch in der Kriminalitätsstatistik besonders hervortut.
Da hat die Hansestadt anscheinend keinerlei Idee, wie man das Blatt zum besseren wenden könnte. Also verlagert man sich halt auf Symbolpolitik. Den ökologischen Fußabdruck der Stadt senken zum Beispiel, was wohl absolut drängend ist. Wenn man den Laden vor der eigenen Haustür schon nicht in den Griff bekommt, kann man ja wenigstens die Welt retten wollen. Und dazu stellt man jemanden als Umweltsenator an, der in seinem Leben noch nie etwas anderes als Öko gemacht hat und lässt ihn mal ein bissl Diktator spielen. Man hätte auch irgendeine Radikalfeministin zur Familiensenatorin machen können, die den Leuten fortan die Genderpolizei ins Haus schicken möchte.
Ein Joachim Lohse muss vom Rechtsstaat ebensowenig Ahnung haben, wie die Bremer Stadtregierung eine Ahnung davon hat, wie man diesen konsequent durchsetzen kann. Sie dillettieren halt ein bisschen rum - im vermeintlichen Restbereich ihrer Einflusszone. Konsequenzlos, weil die Verfassung den feuchten Greenstapo-Träumen eines Herrn Lohse ebenso einen Riegel vorschieben wird, wie die Türen der Familie Miri einer geplanten Radiatorkontrolle selbstverständlich verschlossen bleiben würden.
Herzlichen Glückwunsch, wir alle dürfen diese Spinner auch weiterhin bezahlen.
Beste Grüße, Calimero
------------------------------------------------------- Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel
Zitat von Doeding im Beitrag #4http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=83312 Wenn das jetzt nicht völlig gelogen ist, dann gilt diese Regelung bereits seit langem .
Zitat (2) 1Die mit dem Vollzug beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. 2Die Absicht des Betretens soll unter Darlegung des Zwecks vorher mitgeteilt werden. 3Wohnungen dürfen nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten werden. 4Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Jetzt frage ich mich aber ernsthaft, ob der Betrieb von Elektroheizungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. Eine dringende auch noch, für deren Abwehr irgendwelche Ökovollzugler in private Wohnräume eindringen dürfen.
Beste Grüße, Calimero
------------------------------------------------------- Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel
Dort steht im §17(2): "3Wohnungen dürfen nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten werden. 4Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."
Also betreten nur bei "dringender Gefahr". Das verstehe ich so wie etwa "bei verfolgen auf frischer Tat". Auch in diesem Fall wird die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben.
Dem verlinkten Artikel des Weser Kurier konnte ich nicht entnehmen, dass eine weitere Beeinträchtigung der Unverletzlichkeit der Wohnung geplant ist. Der Pressemitteilung habe ich entnommen, dass dies nicht der Fall ist.
Also doch nur ein "Sturm im Wasserglas"? Jedenfalls kann man nicht wachsam genug sein.
Zitat von Doeding im Beitrag #4http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=83312 Wenn das jetzt nicht völlig gelogen ist, dann gilt diese Regelung bereits seit langem .
Zitat (2) 1Die mit dem Vollzug beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. 2Die Absicht des Betretens soll unter Darlegung des Zwecks vorher mitgeteilt werden. 3Wohnungen dürfen nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten werden. 4Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Jetzt frage ich mich aber ernsthaft, ob der Betrieb von Elektroheizungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. Eine dringende auch noch, für deren Abwehr irgendwelche Ökovollzugler in private Wohnräume eindringen dürfen.
Beste Grüße, Calimero
Das kommt vermutlich darauf an, wen man fragt. Herr Lohse /Loriot/ Mein Name ist Lohse, und ich kaufe hier ein/Loriot/ und seinesgleichen werden das sicher so sehen wg. Weltrettung und so. Ich teile aber deine Einschätzung, dass dieser Quatsch, wenn das Gesetz tatsächlich zwecks Kontrollbesuchen so ausgelegt wird, sofort vom Verfassungsgericht kassiert werden wird.
Zitat von Calimero im Beitrag #9 Jetzt frage ich mich aber ernsthaft, ob der Betrieb von Elektroheizungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. Eine dringende auch noch, für deren Abwehr irgendwelche Ökovollzugler in private Wohnräume eindringen dürfen.
Hallo, lieber Calimero, Sie waren schneller.
Nein, der Betrieb von Elektroheizungen stellt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar und berechtigt deshalb auch niemanden grundlos meine Wohnung zu betreten. Aber von so einer Anlage kann eine gefahr ausgehen. Wenn diese Gefahr vorhanden ist oder es gute Gründe gibt diese Gefährdung zu vermuten, dann könnte ein Befugter den Zutritt zur Wohnung verlangen.
Ich konstruiere ein Beispiel: In der Wohnung unter mir tritt Öl aus der Decke. Mein Ölradiator könnte geplatzt sein. Oder die Haussicherung spricht ständig an. Bei der Ursachenforschung könnte der Zutritt auch zu meiner Wohnung verlangt werden. Vielleicht fällt einem Fachmann ein anderes Gefährdungsszenario ein.
Zitat von Paul im Beitrag #12Vielleicht fällt einem Fachmann ein anderes Gefährdungsszenario ein.
Das ist die Art von Szenario, an die man bei dem Gesetz denkt und für die es auch Sinn ergibt. Das Problem ist aber, daß die grünen "Fachleute" mit ihrem Blick aufs Ganze auch Gefährdungen für das Gemeinwesen und die Menschheit insgesamt erkennen, die zunächst nicht so sehr im Blickwinkel des Gesetzgebers waren. Mit dem "the science is settled" im Tornister erkennt man leicht, daß schon von jedem, der sein Wohnzimmer ordentlich ausleuchtet anstatt sich mit einer Sparfunzel die Augen zu verderben, eine klare Gefährdung für das Weltklima, den Meeresspiegel und den Fortbestand des Lebens auf der Erde ausgeht. Da muß also schleunigst eingegriffen werden.
_____________ There is the greatest difference between presuming an opinion to be true, because, with every opportunity for contesting it, it has not been refuted, and assuming its truth for the purpose of not permitting its refutation. Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. --- J.S. Mill, On Liberty
Zitat von Doeding im Beitrag #11Das kommt vermutlich darauf an, wen man fragt. Herr Lohse /Loriot/ Mein Name ist Lohse, und ich kaufe hier ein/Loriot/ und seinesgleichen werden das sicher so sehen wg. Weltrettung und so. Ich teile aber deine Einschätzung, dass dieser Quatsch, wenn das Gesetz tatsächlich zwecks Kontrollbesuchen so ausgelegt wird, sofort vom Verfassungsgericht kassiert werden wird.
Mal ab von der Greenstapo-Überwachung ist dieses Elektroheizungsverbot sowieso hirnrissig. Heizen darf man mit Strom nicht, aber damit Auto fahren soll man unbedingt. Unter anderem, um überflüssigen Öko-Zufallsstrom in Pufferspeichern zu verklappen. Dürfen bremische E-Autos nun eigentlich eine Bordheizung haben?
Sind in Bremen eigentlich auch elektrische Durchlauferhitzer (oder Warmwasserboiler) für die Warmwasseraufbereitung verboten? Im letzten Haus hatte ich z.B. so ein Ding, das ich (glaube ich) auf 80°C hochdrehen konnte. Statt dieses Heißwasser nach Gebrauch im Abfluss verschwinden zu lassen, hätte ich es ja auch durch einen Radiator pumpen können. Was hätte der Ökovollzugsbeamte wohl dazu gesagt?
Beste Grüße, Calimero
------------------------------------------------------- Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel
Für mich ist eher der §14 des Entwurfes zum Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) typisch "Grün". Denn hier geht es um die lukrativen Jobs für die grüne Klientel, die dann bei jedem Bauvorhaben entsprechende Gebühren kassieren oder gar fest im Lohne stehen könnten.
Beste Grüße B.
---------------------------------------------------- Bibliotheken sind eine gefährliche Brutstätte des Geistes
Zitat von Doeding im Beitrag #11 Ich teile aber deine Einschätzung, dass dieser Quatsch, wenn das Gesetz tatsächlich zwecks Kontrollbesuchen so ausgelegt wird, sofort vom Verfassungsgericht kassiert werden wird.
Lieber Andreas, ich bin zu der Einsicht gekommen, dass wir uns wohl, angestachelt durch den Artikel im Weser Kurier, umsonst aufgeregt haben.
Diese Formulierung des Entwurfs §16(2)...
"Die mit dem Vollzug nach Absatz 1 beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. Die Absicht des Betretens soll unter Darlegung des Zwecks vorher mitgeteilt werden. Wohnungen dürfen nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."
...ist aus dem alten Gesetz übernommen worden.
Sie ist wortgleich auch in der seit 1.5.2010 geltenden Bremischen Landesbauordnung §58(6) enthalten. Anscheinend ist das eine Formulierung die aus einem Bundesgesetz in die Landesgesetze übernommen wurde. Bisher habe ich noch nicht gehört, dass es wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung, die eingeschränkt wird, zu Problemen gekommen ist.
Ich denke, wir können uns wieder abregen. Es ist aber gut wachsam zu sein.
Zitat von Paul im Beitrag #12Nein, der Betrieb von Elektroheizungen stellt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar
Oh doch, denn...
Zitat von Paul im Beitrag #12Vielleicht fällt einem Fachmann ein anderes Gefährdungsszenario ein.
...die Grünen BrüderSchwester_Innen denken natürlich, wie es bei ihnen eingebaut ist, an die ferne Zukunft der Welt & deren präkäre Verhältnisse (also im Weichbild HB, A.D. ~2015-2025). Gegeben nun, daß Stromheizungen tatsächlich einigermaßen heftig Strom frühstücken, daß das Eddy-Minimum für Ski-&-Rodel-gut sorgt, Windstille & Schneedecke die heimische Grundversorgung lahmlegen & der Zar im fernen Moskau verschnupft ist wegen formalem Protestgebrummel aus Berlin (weil zB Riga zu Mütterchen Rossija heimkehrt) - oder auch nur, weil Gazprom beim Kassensturz entdeckt hat, daß es leider 2 Tage vor Neujahr seine Preise um 400% erhöhen muß (russisches Erdgas stellt z.Zt. ~39% des hiesigen Imports dar; Tendenz steigend): dann läßt sich schon ein Szenario denken, mit dem der Staat sein Energischwerden [sic] bei -15°C rechtfertigen könnte. Hausbrand wie 1946/47 (als auf allen Waldwegen notdürftige Pappschilder vor Waldfrevel warnten) und Fringsen als gangbare Alternative entfällt ja zwengs technischen Fortschritts.
Zitat von Doeding im Beitrag #11 Ich teile aber deine Einschätzung, dass dieser Quatsch, wenn das Gesetz tatsächlich zwecks Kontrollbesuchen so ausgelegt wird, sofort vom Verfassungsgericht kassiert werden wird.
Lieber Andreas, ich bin zu der Einsicht gekommen, dass wir uns wohl, angestachelt durch den Artikel im Weser Kurier, umsonst aufgeregt haben.
Ja, scheint mir auch so. Wenn ich das jetzt richtig recherchiert habe, ging die Meldung vor ein paar Tagen von der "Jungen Freiheit" aus, im Benehmen mit den Bremern "Bürger in Wut" und wurde dann von einigen Medien übernommen. Somit ist es dann wohl in erster Linie ein Schlaglicht auf die journalistische Qualität bei der Jungen Freiheit.
Nachtrag. Zumindest macht das aber auch deutlich, dass man nicht mehr bereit ist, den Grünen alles durchgehen zu lassen. Möglicherweise war die Sache mit dem Veggie-day damals tatsächlich ein Wendepunkt.
Zitat von Bibliothekar im Beitrag #16Für mich ist eher der §14 des Entwurfes zum Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) typisch "Grün". Denn hier geht es um die lukrativen Jobs für die grüne Klientel, die dann bei jedem Bauvorhaben entsprechende Gebühren kassieren oder gar fest im Lohne stehen könnten.
Lieber Bibliothekar, habe den §14 des Entwurfs mit § 17 des derzeit gültigen Gesetzes verglichen. Das was Sie andeuten war nach meiner, zugegeben nicht sehr gründlichen Vergleichslesung, im Alten Gesetz auch schon enthalten. Also "Absahnen" konnten die auch bisher schon.
Zitat "Wir erkannten allmählich, dass diejenigen, die mit der Abkehr von der Elterngeneration als Antifaschisten begonnen hatten, bei den Taten und der Sprache des Nationalsozialismus gelandet waren."
Meiner Meinung nach ein Musterbeispiel für politische Rhetorik. Da wird ein amtierender Außenminister mit seiner Vergangenheit konfrontiert, von der er sich jedenfalls dem Handeln nach distanziert hat, schafft aber dennoch das Kunststück, seine damalige Position mit seinem heutigen (in 2001) Amt eins zu eins zu verknüpfen. Welch ein Zufall, dass er sich von seinen linken Genossen ausgerechnet an dem Beispiel distanziert, das seiner heutigen (in 2001) Position am meisten nutzt? Natürlich hat man auch damals schon alles für von "Spekulanten" bedrängte "Migrantenfamilien" getan (und dabei rein zufällig die härteste Hetze gegen einen gewissen Ignatz Bubis betrieben - geschenkt). Was diese Distanzierung vom Terrorismus wirklich bedeutet, zeigt sich zum Schluss:
Zitat
SPIEGEL: Haben Sie damals jemanden aus der RAF kennen gelernt?
Fischer: Ich habe Baader und Ensslin nach deren Haftentlassung wegen der Kaufhausbrandstiftung in Frankfurt 1968 kennen gelernt. Was ich da gesehen habe, fand ich eher abstoßend. Die RAF und der 2. Juni unternahmen später Rekrutierungsversuche unter den Spontis, ohne dass ich selbst davon betroffen gewesen wäre. Dass Klein 1975 in Wien bei der Geiselnahme der Opec-Minister dabei war, war für uns ein Schock.
Ich weiß nicht, wo der junge Joschka Fischer gelandet wäre, ohne auf Cohn-Bendit gestoßen zu sein. Ich hatte Glück, wir alle in Frankfurt hatten Glück. Wir haben andere in den Abgrund stürzen sehen: unter anderem Georg von Rauch, Petra Schelm, die damals getötet wurden, Holger Meins, der sich im Gefängnis zu Tode hungerte. Wir haben dem enormen Druck widerstanden, mit der Waffe gegen den Staat zu kämpfen.
Erstaunlich, wie da aktive Terroristen, die in den Krieg gezogen und dabei umgekommen sind, praktisch zu schuldlos Schuldigen werden ("in den Abgrund gestürzt"). Noch interessanter ist da nur die Dreistigkeit, mit der ein wegen seiner verharmlosend "militant" genannten Vergangenheit in der öffentlichen Kritik stehender Außenminister praktisch noch ein Bundesverdienstkreuz dafür will, dass er dann doch, trotz allem, nicht zum Terroristen geworden ist.
Unfassbar ekelhaft, wie der clevere Herr Fischer zum guten Schluss noch seinen israelischen (sic) Amtskollegen einspannt, um den blöden Deutschen zu erklären, wie man einen Weltstaatsmann wie ihn gefälligst zu behandeln hat.
Wenn man sich eine derartige Figur wie Fischer und ihren durchgehend instrumentellen Umgang mit gewissen historischen Vorgängen ansieht, ist auch die im Artikel genannte Selbstbezichtigung, man sei eine
Zitat Generation (...), welche antrat die Verbrechen ihrer Eltern aufzuarbeiten
Für einen Sturm im Wasserglas halte ich das aber nicht. Zitat aus dem Weser-Kurier: "Nicht nur Elektroheizungen stehen im Fokus des Umweltsenators. Derzeit gebe es eine interne Prüfung, so hieß es gestern, wie künftig mit Ölheizungen umgegangen werden soll. Denkbar wäre zum Beispiel, diese bei einem anstehenden Austausch der Heizung zu verbieten. Oder es könnten über Förderprogramme Anreize für einen Wechsel von Öl auf Fernwärme, Gas oder Holzpellets geschaffen werden." (Hervorhebung von mir.) Ist das nicht nett? Vielleicht wird demnächst auch noch das Kochen in der eigenen Wohnung verboten. Verbraucht schließlich Energie.
Nachtrag. Daß ich hier auf die Jf verlinkt habe, ist ausschließlich dem aktuellen (gestrigen) Stand der Diskussion geschuldet und nicht als irgendeine Zustimmung meinerseits zu werten. Ähnlich wie PI, gehört auch die JF zu den Quellen, auf die hier im Forum auch weiterhin verzichtet werden darf/sollte.
Zitat Dies ist aus seiner Sicht notwendig, um zu verhindern dass freie Bürger das Falsche tun: "Klimaschädliche" Elektroheizungen in ihren Wohnung zu installieren.
Rein technisch gesehen, ist dazu das betreten der Wohnung nicht notwendig, wenn eine 60m² Wohnung einen jährlichen Stromverbrauch in der Gegend von 8000kWh hat, dann kann man auf eine Elektroheizung schließen. Bei den immer weiter steigenden Strompreisen erledigt sich das Problem von selbst. So die Fleißaufgaben für Klimaschützer: 1, Wieviel CO2 Ausstoß entsprechen 8000kWh elektrischer Energie? a, in Deutschland b, in Frankreich c, in Norwegen
2, Wieweit muss ein Kleinwagen fahren um diesen Ausstoß zu erzeugen.
3, Wie weit muss man fliegen um diesen Ausstoß zu erzeugen.
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