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Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 69 Antworten
und wurde 8.238 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 14.560

02.06.2014 18:44
#51 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #43
Weil das Hacken von Kommunikationsverbindungen eine Straftat ist, sollte dann Deutschland die Entzifferung der ENIGMA ebenfalls beklagen?


Fußnote zu ENIGMA: "After the end of World War II, the Allies sold captured Enigma machines, still widely considered secure, to a number of developing countries.[39] As these countries did not know that the machine had been broken, their supposedly secure communications were in fact being read regularly by the major Western intelligence agencies." (u.a. an Syrien & Ägypten)

Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.255

02.06.2014 19:16
#52 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #49
Ansonsten könnte der Staat problemlos hingehen und den Eingriff in Grundrechte durch Dritte schlicht nicht unterbinden. Damit wäre am Ende nix gewonnen und das Grundgesetz wertlos. Genau das ist ja auch die Denke der Nachrichtendienste/Polizeistaatler: In Deutschland verhindert das Bundesverfassungsgericht ein Beschnüffeln der Kommunikation durch die Polizei. Denkt sich der Innenminister: "Was solls, dann lässt man die Arbeit halt die NSA machen." Man erweitere die Idee mal auf das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder freie Meinungsäusserung um zu sehen, was da am Ende rauskommt.

Wäre ich für die innere Sicherheit Deutschlands verantwortlich, würde es so ablaufen, wie Sie es skizzierten.

Bezüglich »körperlicher Unversehrtheit«: Wurden nicht schon Terroristen, sowie vermeintliche Terroristen von amerkanischen Geheimdiensten zu „befreundeten“ Staaten geflogen, weil dort Befragungsmethoden angewandt werden, die den Amerikanern verboten sind? Das ist alles sehr unappetitlich.

--
Political language – and with variations this is true of all political parties, from Conservatives to Anarchists – is designed to make lies sound truthful and murder respectable, and to give an appearance of solidity to pure wind – Eric A. Blair

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

02.06.2014 21:43
#53 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #49
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #41
Der Träger der Grundrechte ist kein Schutzbefohlener des Staates. Diese Rechte schützen ihn vor dem Staat dessen Angehöriger er ist. Sie können also keinen fremden Staat verpflichten.
Die deutschen Grundrechte binden den deutschen Staat!

Und sie binden ihn eben auch Gesetze zu erlassen und durchzusetzen, die eine Schutzwirkung gegen Dritte entfalten: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht#Schutzpflichten
Der deutsche Staat ist umhin daran gehalten die Grundrechte mit entsprechenden Gesetzen auch durchzusetzen. Ich finde das, unabhängig vom dem, wie es das Verfassungsgericht entwickelt hat, auch absolut naheliegend. Ansonsten könnte der Staat problemlos hingehen und den Eingriff in Grundrechte durch Dritte schlicht nicht unterbinden. Damit wäre am Ende nix gewonnen und das Grundgesetz wertlos. Genau das ist ja auch die Denke der Nachrichtendienste/Polizeistaatler: In Deutschland verhindert das Bundesverfassungsgericht ein Beschnüffeln der Kommunikation durch die Polizei. Denkt sich der Innenminister: "Was solls, dann lässt man die Arbeit halt die NSA machen." Man erweitere die Idee mal auf das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder freie Meinungsäusserung um zu sehen, was da am Ende rauskommt.

Ich fürchte so einfach ist das nicht. Zum einen brauchen Grundrechte keine weitere Unterfütterung durch Gesetze. Sie dienen dazu, dass Gesetze nicht Gültigkeit erlangen, die gegen diese Grundrechte verstoßen.
Sonst wird der Bock zum Gärtner gemacht. Dass das bürgerliche Gesetzbuch von den Grundrechten inspiriert wurde, ist völlig ausreichend.
Wieso soll ich meine Rechte von dem schützen lassen, gegen den sie sich richten? Mit Verlaub, dieses m.E. dafür nötige Maß an Staatsgläubigkeit bringe ich nicht auf. Ich bin strikt dagegen, dass der Staat meine Grundrechte meint für mich schützen zu müssen. Mit dem Ergebnis mich als Fluggast zu töten um andere Menschen vor dem Tod zu bewahren.
Dass das Verfassungsgericht bei bestimmten Urteilen neuerdings dieser Sicht folgt, ist eine wesentlich schlechtere Nachricht als die, über die wir hier reden. Meines Erachtens.
Das heißt aber nicht, dass das BVerfG zwingenderweise auch im diskutierten Fall so urteilen würde, denn, solch ein Schutz würde in der Abschottung meines freien Zugangs zum Internet liegen und meine persönliche Freiheit weitaus stärker einschränken, als eine Überwachung meiner Kommunikation durch die NSA.
Und in der Tat ist genau das geplant. Mit dem Vorwand des Schutzes soll der freie Zugang durch exekutiv überwachte nationale oder europäische Netze eingeschränkt, pardon, reguliert werden.
Vielleicht verstehst Du ja jetzt meine "Hammeraussage" besser, ohne sie selbstverständlich zu teilen.
Wir haben da offenbar wirklich sehr unterschiedliche Ansichten. Nur in einem Punkt sind wir uns wahrscheinlich einig:
Die Freiheit im Netz ist in Gefahr.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

02.06.2014 21:56
#54 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #50

Übrigens zu deiner Argumentation: Die Amis würden es sich verbitten und das mit nicht so netten Worten, wenn der BND auch nur ein kleines vergleichbares Programm in den USA unterhalten würde. Zurecht.


Natürlich spioniert der BND auch in den USA. http://www.bild.de/politik/inland/nachri...16634.bild.html
Und Frankreich auch...

Viele Grüße, Erling Plaethe

Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.255

03.06.2014 00:16
#55 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Martin im Beitrag #48
Zitat von Uwe Richard im Beitrag #47
Wir hatten hier im Forum vor geraumer Zeit schon mal die Diskussion darüber, was die Alliierten hier in Deutschland dürfen. Es wurde sogar auf Dokumente (von Historikern) verlinkt, die klar belegen, dass das Postgeheimnis z.B. für ausländische Geheimdienste nicht galt. Warum sollte es heute anders sein. MMn agiert die NSA hierzulande legal, was auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft erklären dürfte.


Nun ja, lieber Uwe Richard,

was liegt dann näher, als dass unsere Regierung auf entsprechende Verträge verweist? Dann kann sie sich das Hickhack von Empörung, über einen Untersuchungsausschuss bis zu einer staatsanwaltschaftlichen Aussage sparen. Unsere Regierung wäre nicht mal verantwortlich für diese Art Erblasten. Weil das aber alles nicht erfolgt ist, gehe ich davon aus, dass es substanzlose Gerüchte sind.


Sie wollen natürlich glauben, was Sie dürfen.

In verlinkten Interview bestätigt Innenminister Thomas de Maizière (für die Vergangenheit) gleich am Anfang zwischen Minute 0:25 und 1:00 was ich schrieb. Für die Gegenwart meint er, er »will gerne nochmal unterstreichen, dass unsere Beziehungen wichtiger sind, als das schwierige Thema NSA ... «. Stellt er damit nicht die Beziehungen über meine Grundrechte? Ich denke schon.

http://multimedia.gsb.bund.de/BMI/Audio/usa.mp3
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzme...erview-mdr.html

--
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Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.255

03.06.2014 00:25
#56 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Uwe Richard im Beitrag #55
Zitat von Martin im Beitrag #48
Zitat von Uwe Richard im Beitrag #47
Wir hatten hier im Forum vor geraumer Zeit schon mal die Diskussion darüber, was die Alliierten hier in Deutschland dürfen. Es wurde sogar auf Dokumente (von Historikern) verlinkt, die klar belegen, dass das Postgeheimnis z.B. für ausländische Geheimdienste nicht galt. Warum sollte es heute anders sein. MMn agiert die NSA hierzulande legal, was auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft erklären dürfte.


Nun ja, lieber Uwe Richard,

was liegt dann näher, als dass unsere Regierung auf entsprechende Verträge verweist? Dann kann sie sich das Hickhack von Empörung, über einen Untersuchungsausschuss bis zu einer staatsanwaltschaftlichen Aussage sparen. Unsere Regierung wäre nicht mal verantwortlich für diese Art Erblasten. Weil das aber alles nicht erfolgt ist, gehe ich davon aus, dass es substanzlose Gerüchte sind.


Sie wollen natürlich glauben, was Sie dürfen.

In verlinkten Interview bestätigt Innenminister Thomas de Maizière (für die Vergangenheit) gleich am Anfang zwischen Minute 0:25 und 1:00 was ich schrieb. Für die Gegenwart meint er, er »will gerne nochmal unterstreichen, dass unsere Beziehungen wichtiger sind, als das schwierige Thema NSA ... «. Stellt er damit nicht die Beziehungen über meine Grundrechte? Ich denke schon.

http://multimedia.gsb.bund.de/BMI/Audio/usa.mp3
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzme...erview-mdr.html


EDIT: Hier noch ein Link zum Thema:
https://netzpolitik.org/2014/innenminist...-das-thema-nsa/

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Llarian Offline



Beiträge: 7.126

03.06.2014 00:41
#57 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #53
Zum einen brauchen Grundrechte keine weitere Unterfütterung durch Gesetze. Sie dienen dazu, dass Gesetze nicht Gültigkeit erlangen, die gegen diese Grundrechte verstoßen.
Sonst wird der Bock zum Gärtner gemacht. Dass das bürgerliche Gesetzbuch von den Grundrechten inspiriert wurde, ist völlig ausreichend.

Das würde bedeuten, dass das bürgerliche Gesetzbuch perfekt und abgeschlossen ist, was es eben nicht ist. Die Dinge von denen wir hier reden waren zum Zeitpunkt der Legung des GG nicht bekannt. Aber aus den Prinzipien der Grundrechte ergibt sich für den Staat die Notwendigkeit neue Gesetz zu erlassen, weil unsere Gesellschaft sich eben auch verändert. Und gerade in diesem speziellen Punkt, dem Abhören von Datenverbindungen durch Dritte, ist es ja gerade notwendig, dass solche Gesetze geschaffen werden. Die sich eben aus der Schutzwirkung der Grundrechte ergeben.

Zitat
Wieso soll ich meine Rechte von dem schützen lassen, gegen den sie sich richten?


Weil Wirkung und Sinn der Grundrechte eben nicht nur Abwehr gegen den Staat bedeutet. Unsere Freiheit wird von vielen Seiten bedroht, sei es der Staat, sei es der Nachbar, aber auch durch das Ausland. Die Freiheit muss nicht nur gegen einen davon verteidigt werden, sondern gegen alle. Es nützt uns überhaupt nichts, wenn wir 100% vor unserem Staat sicher sind, aber wir uns nicht gegen eine feindliche Invasion verteidigen können. Ebensowenig wie es etwas nützt 100% gegen Verbrechen gesichert zu sein, wenn wir dafür in einem Polizeistaat leben. Und gegen die NSA oder vergleichbare Dienste können wir uns nicht als Einzelpersonen wehren. Dafür sind wir schlicht zu schwach und deswegen haben wir einen Rechtsstaat, der das für uns tun muss. Dafür bezahlen wir ihn. Und dafür ordenen wir uns ihm unter. Wenn der Staat die Grundrechte seiner Bürger nicht verteidigt, und zwar gegen Feinde von innen wie aussen, dann verdient er es nicht zu existieren.

Zitat
Dass das Verfassungsgericht bei bestimmten Urteilen neuerdings dieser Sicht folgt, ist eine wesentlich schlechtere Nachricht als die, über die wir hier reden. Meines Erachtens.


Wie schon angedeutet, ich finde die Richtung des Verfassungsgerichtes nur logisch und eine zwingende Folgerung aus dem was das GG darstellt. Was nützen Die Abwehrrechte gegen den Staat, wenn sich selbiger Staat deswegen nicht veranlasst sieht Dir einen Gangster vom Hals zu halten ?

Zitat
Mit dem Vorwand des Schutzes soll der freie Zugang durch exekutiv überwachte nationale oder europäische Netze eingeschränkt, pardon, reguliert werden.


Ich sehe die Gefahr genauso wie Du. Aber der Verzicht auf den Schutz erscheint mir wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod zu sein. Es macht ja Sinn zu fragen wie wir es genau machen (die politische Idee eines "deutschen Netzes" ist technisch hirnverbrannt). Aber den Spionen freien Lauf zu lassen entspricht dem Faustrecht des Stärkeren. Und das sind zur Zeit die Amerikaner. Und die geben, so sympathisch sie mir sind, einen Driss auf deutsche Grundrechte. Ich denke nicht, dass man die Türschlösser unbedingt regulieren muss. Aber ich denke man sollte Einbrechern eins drauf geben.

Zitat
Die Freiheit im Netz ist in Gefahr.


Da sind wir uns tatsächlich einig.

xanopos ( gelöscht )
Beiträge:

03.06.2014 08:04
#58 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #51
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #43
Weil das Hacken von Kommunikationsverbindungen eine Straftat ist, sollte dann Deutschland die Entzifferung der ENIGMA ebenfalls beklagen?


Fußnote zu ENIGMA: "After the end of World War II, the Allies sold captured Enigma machines, still widely considered secure, to a number of developing countries.[39] As these countries did not know that the machine had been broken, their supposedly secure communications were in fact being read regularly by the major Western intelligence agencies." (u.a. an Syrien & Ägypten)
Richtig eingesetzt stimmt das sogar:

Zitat
Es sind drei mit einer M4-Maschine verschlüsselte Funksprüche öffentlich bekannt, deren Inhalt bis zum Jahr 2006 nicht enträtselt werden konnte. Erst dann gelang es dem Hobby-Kryptologen Stefan Krah, zwei der Nachrichten, die vom U-Boot U 264 beziehungsweise U 623 im Jahr 1942 gefunkt wurden, durch verteiltes Rechnen (distributed computing) und Zusammenschluss von mehreren tausend Computern im Internet innerhalb eines Monats zu entziffern. Der dritte Funkspruch schließlich widerstand weitere sieben Jahre und wurde erst im Januar 2013 entziffert.

1945 war das unentschlüsselbar.

Reisender ( gelöscht )
Beiträge:

03.06.2014 09:26
#59 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Der Austausch bzw. das Messen der Argumente ist für mich sehr interessant. Vorläufig ist es imo so, dass die USA keine Macht mehr haben, ihre Vorstellungen, wie das Leben zu sein hat, umzusetzen. Wären sie in der Machtposition, müssten sie nicht allem so hinterherrennen, da die Freunde ihnen freiwillig folgen würden, die US-Ansichten die eigenen wären.

Das halte ich für sehr gefährlich, denn der Wunsch, wieder der Größte zu werden, läßt mit Sicherheit irrational handeln. Es ist also wünschenswert, wenn die BRD souverän agieren würde und die Haustür wieder unter Kontrolle bekommt.

Wenn es so sein sollte, dass die NSA für D in D schnüffelt und der BND in den USA für die USA, womit die eigenen Gesetze ausgehebelt würden, dann wird immer mehr nur Lug und Trug sein. Das kann man niemals unter Kontrolle behalten.

Dann ist der Vorteil, in der BRD zu leben nicht die Freiheit für das eigene Handeln, sondern die Größe der Brocken, die einem hingeworfen werden. Einen Unterschied zur Bananenrepublik kann ich dann nicht erkennen.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

03.06.2014 10:20
#60 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #57
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #53
Zum einen brauchen Grundrechte keine weitere Unterfütterung durch Gesetze. Sie dienen dazu, dass Gesetze nicht Gültigkeit erlangen, die gegen diese Grundrechte verstoßen.
Sonst wird der Bock zum Gärtner gemacht. Dass das bürgerliche Gesetzbuch von den Grundrechten inspiriert wurde, ist völlig ausreichend.

Das würde bedeuten, dass das bürgerliche Gesetzbuch perfekt und abgeschlossen ist, was es eben nicht ist. Die Dinge von denen wir hier reden waren zum Zeitpunkt der Legung des GG nicht bekannt. Aber aus den Prinzipien der Grundrechte ergibt sich für den Staat die Notwendigkeit neue Gesetz zu erlassen, weil unsere Gesellschaft sich eben auch verändert. Und gerade in diesem speziellen Punkt, dem Abhören von Datenverbindungen durch Dritte, ist es ja gerade notwendig, dass solche Gesetze geschaffen werden. Die sich eben aus der Schutzwirkung der Grundrechte ergeben.

Dafür brauch es keine neuen Gesetze. §202a und §202b StGB decken diese Tatbestände ab. Die Strafbarkeit eines solchen Handelns ist ja auch gar nicht strittig.
Was strittig ist, sind präventive Maßnahmen des Staates zum Schutz der Bürger die in der Konsequenz ebenfalls eine Einschränkung ihrer Freiheiten bedeuten. Analog zur Terrorbekämpfung durch Prism oder XKeyscore (womit der BND arbeitet). Es lohnt sich m.E. abzuwägen, wie viel persönliche Freiheit man für sich erhalten kann wenn man die Überwachung eines befreundeten Geheimdienst hinnimmt der parlamentarisch/demokratisch kontrolliert wird oder ob man den Zugang zu einer nahezu unregulierten Sphäre in der der Staat nicht die Kontrolle ausübt, die er gewohnt ist auszuüben, vom Staat beschränken läßt und dies auch noch fordert.
Das meine ich, wenn ich sage: "den Bock zum Gärtner machen". Der Zugang der deutschen und europäischen Exekutive zu den Prism-Daten dürfte schwerer sein, als der zu denen vom BND. Und aus diesen Überlegungen heraus resultiert mein Unwillen Forderungen nach "Schutz" zuzustimmen. Ich weiß worauf ich mich einlasse wenn ich im Netz unterwegs bin und ich denke, es gehört zur Eigenverantwortung eines Bürgers zu unterscheiden ob er in einem freien und damit risikobehafteten Raum unterwegs ist, oder in einem staatlich geprüften, der ihm Sicherheit evtl. nur suggeriert.
Zitat von Llarian im Beitrag #57
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #53
Wieso soll ich meine Rechte von dem schützen lassen, gegen den sie sich richten?

Weil Wirkung und Sinn der Grundrechte eben nicht nur Abwehr gegen den Staat bedeutet. Unsere Freiheit wird von vielen Seiten bedroht, sei es der Staat, sei es der Nachbar, aber auch durch das Ausland. Die Freiheit muss nicht nur gegen einen davon verteidigt werden, sondern gegen alle. Es nützt uns überhaupt nichts, wenn wir 100% vor unserem Staat sicher sind, aber wir uns nicht gegen eine feindliche Invasion verteidigen können. Ebensowenig wie es etwas nützt 100% gegen Verbrechen gesichert zu sein, wenn wir dafür in einem Polizeistaat leben. Und gegen die NSA oder vergleichbare Dienste können wir uns nicht als Einzelpersonen wehren. Dafür sind wir schlicht zu schwach und deswegen haben wir einen Rechtsstaat, der das für uns tun muss. Dafür bezahlen wir ihn. Und dafür ordenen wir uns ihm unter. Wenn der Staat die Grundrechte seiner Bürger nicht verteidigt, und zwar gegen Feinde von innen wie aussen, dann verdient er es nicht zu existieren.

Ich betrachte die NSA nicht als meinen Feind, ganz klar. Im Gegenteil. Feinde im Ausland liegen für mich außerhalb des westlichen Bündnisses. Wirkung und Sinn der Grundrechte als Abwehr gegen den Staat ist die primäre Funktion. Dass der Staat Rechtsschutz durch ein effektiv funktionierendes Justizsystem gewährleisten muss, ergibt sich schon aus seinem Gewaltmonopol.
Daraus darf m.E. nicht eine Umkehrung von Träger (Bürger) und Adressat (Staat) der Grundrechte erfolgen.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Rapsack Offline



Beiträge: 169

03.06.2014 16:20
#61 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Liebe Foristen,

1. Die Behörde heißt: "Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof".

2. Zitat:

"Die Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof weist eine statusrechtliche Besonderheit auf. Der Generalbundesanwalt ist "politischer Beamter" (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BBG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden."

siehe: http://www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php

Er wird also nur dann tätig, wenn die Regierung meint es liegt eine Straftat vor.



Vieleicht ist dies etwas hilfreich bei der Diskussion warum der Generalbundasanwalt nicht ermitelt.

Gruß

Rapsack

Solus Offline



Beiträge: 384

04.06.2014 02:20
#62 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten
Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

04.06.2014 13:57
#63 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #60
§202a und §202b StGB decken diese Tatbestände ab. Die Strafbarkeit eines solchen Handelns ist ja auch gar nicht strittig.
Ich weiß jetzt nicht, was die StGB-Kommentare sagen, aber §202a setzt die "Überwindung einer Zugangssicherung" voraus. Die besteht bei unverschlüsselten Verbindungen nicht und bei den Metadaten prinzipiell niemals. Würden letztere nämlich nicht problemlos ausgelesen werden können, könnten Internetverbindungen gar nicht hergestellt werden. §202b spricht von einer "nichtöffentlichen Datenübermittlung". Die ist das Internet auch nicht. Jeder kann einen Server betreiben, über den Datenverkehr läuft. Jeder kann auf diesem Server außerdem einen Sniffer laufen lassen, der aufzeichnet, was zum Zwecke der Weiterleitung der Server sowieso ausliest. Diese Daten hinterher auswerten -- warum rechtlich nicht? (Moralisch und verfassungspolitisch ist das etwas anders).
Richtig problematisch sind eher solche Sachen wie der mutmaßliche Einsatz der USS Jimmy Carter beim Anzapfen von Seekabeln. Das würde auf Sachbeschädigung gegen den Kabelbetreiber hinauslaufen und auf §202b, sofern nicht klar ist, daß dieses Kabel öffentlich genutzt wird (z.B. bestimmte Sträge für private Punkt-zu-Punkt-Verbindungen genutzt wird).

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

04.06.2014 18:53
#64 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Rapsack im Beitrag #61
"Die Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof weist eine statusrechtliche Besonderheit auf. Der Generalbundesanwalt ist "politischer Beamter" (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BBG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden."

siehe: http://www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php

Er wird also nur dann tätig, wenn die Regierung meint es liegt eine Straftat vor.

Wenn das so angewendet wird, was sich meiner Kenntnis entzieht, dann ist aber Justizminister Maas der eigentlich korrekte Bananenempfänger:

Zitat
In der Debatte über ein Ermittlungsverfahren zur Affäre um den US-Geheimdienst NSA hat die Bundesregierung nach Angaben von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) keinerlei Druck auf Range ausgeübt. Er "habe von Anfang an großen Wert darauf gelegt, dass der Generalbundesanwalt als Spitze der Ermittlungsbehörde diese Entscheidung selbst treffen muss, und zwar nach Recht und Gesetz", sagte Maas am Mittwoch im Deutschlandfunk. Er sei sich "sicher, dass er das auch tut", fügte der Minister hinzu. Auf die Frage, ob er "keinen politischen Druck" auf Range ausgeübt habe, sagte Maas: "Das ist so."

http://www.tagesspiegel.de/politik/nsa-a...dy/9988562.html

Was natürlich den komischen Eindruck hinterlässt, dass ausgerechnet ein SPD-Mann, dessen Partei in der NSA-Affäre sehr lautes Getöse verbreitet hat, sich in der Stunde der Entscheidung - euphemistisch formuliert - vornehm zurückhält.

Gruß Petz

"The problem with quotes from the Internet is that it is difficult to determine whether or not they are genuine" - Abraham Lincoln

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

04.06.2014 21:38
#65 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #63
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #60
§202a und §202b StGB decken diese Tatbestände ab. Die Strafbarkeit eines solchen Handelns ist ja auch gar nicht strittig.
Ich weiß jetzt nicht, was die StGB-Kommentare sagen, aber §202a setzt die "Überwindung einer Zugangssicherung" voraus. Die besteht bei unverschlüsselten Verbindungen nicht und bei den Metadaten prinzipiell niemals. Würden letztere nämlich nicht problemlos ausgelesen werden können, könnten Internetverbindungen gar nicht hergestellt werden. §202b spricht von einer "nichtöffentlichen Datenübermittlung". Die ist das Internet auch nicht. Jeder kann einen Server betreiben, über den Datenverkehr läuft. Jeder kann auf diesem Server außerdem einen Sniffer laufen lassen, der aufzeichnet, was zum Zwecke der Weiterleitung der Server sowieso ausliest. Diese Daten hinterher auswerten -- warum rechtlich nicht? (Moralisch und verfassungspolitisch ist das etwas anders).
Richtig problematisch sind eher solche Sachen wie der mutmaßliche Einsatz der USS Jimmy Carter beim Anzapfen von Seekabeln. Das würde auf Sachbeschädigung gegen den Kabelbetreiber hinauslaufen und auf §202b, sofern nicht klar ist, daß dieses Kabel öffentlich genutzt wird (z.B. bestimmte Sträge für private Punkt-zu-Punkt-Verbindungen genutzt wird).

Ist denn mein Passwort zum Schutz meines e-mail Kontos keine Zugangssicherung?

Viele Grüße, Erling Plaethe

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

04.06.2014 23:34
#66 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #65
Ist denn mein Passwort zum Schutz meines e-mail Kontos keine Zugangssicherung?
Normalerweise nicht. Normalerweise wird der Verkehr zum Mailserver nicht verschlüsselt. Die Telekom z.B. hat erst vor wenigen Wochen alle Nutzer gezwungen, in ihren Mailclients Verschlüsselung zum Mailserver zu aktivieren (TLS). Seither bringt es wenig Gewinn, die Strecke vom Kunden zum Telekomserver abzuhören. Viele Mailanbieter benutzen noch unverschlüsselte Verbindungen.

Doch nach wie vor ist der Verkehr zwischen den Mailservern ungesichert, es sei denn, Sie schicken wirklich eine verschlüsselte Mail ab. Aber selbst dann sind die Metadaten (gleichsam der Adressaufkleber) unverschlüsselt. Sonst kann die Mail nämlich gar nicht zugestellt werden. Alle Server, die Ihre Mail durchleiten --und Sie wissen nicht im voraus, welche es sind-- können ungehindert aufzeichnen, daß Sie eine Mail an eine bestimmte Adresse schicken mit einem bestimmten Textkörper (wobei der natürlich verschlüsselt sein kann. Aber selbst in einem großen dt. Technologiekonzern ist es unüblich, sensible Mails verschlüsselt zu verschicken. Die Mitarbeiter wissen nicht, wie das geht. Ist eben nicht so einfach, weil Verschlüsselung sinnigerweise lokal auf dem eigenen Rechner geschehen muß.)

Ihr Passwort sichert lediglich den Zugang zu Ihren Daten, wie sie auf dem Server liegen. Es sichert nicht Ihre Mails auf dem Versandweg ab. Übrigens sichert es auch nicht ab, daß jemand mit Ihrer Absenderadresse Spammails verschickt. Die Absenderadresse kann man beliebig eintragen, nur die Oberflächen der Mailclients unterbinden es.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

05.06.2014 06:45
#67 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #66
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #65
Ist denn mein Passwort zum Schutz meines e-mail Kontos keine Zugangssicherung?
Normalerweise nicht. Normalerweise wird der Verkehr zum Mailserver nicht verschlüsselt. Die Telekom z.B. hat erst vor wenigen Wochen alle Nutzer gezwungen, in ihren Mailclients Verschlüsselung zum Mailserver zu aktivieren (TLS). Seither bringt es wenig Gewinn, die Strecke vom Kunden zum Telekomserver abzuhören. Viele Mailanbieter benutzen noch unverschlüsselte Verbindungen.

Doch nach wie vor ist der Verkehr zwischen den Mailservern ungesichert, es sei denn, Sie schicken wirklich eine verschlüsselte Mail ab. Aber selbst dann sind die Metadaten (gleichsam der Adressaufkleber) unverschlüsselt. Sonst kann die Mail nämlich gar nicht zugestellt werden. Alle Server, die Ihre Mail durchleiten --und Sie wissen nicht im voraus, welche es sind-- können ungehindert aufzeichnen, daß Sie eine Mail an eine bestimmte Adresse schicken mit einem bestimmten Textkörper (wobei der natürlich verschlüsselt sein kann. Aber selbst in einem großen dt. Technologiekonzern ist es unüblich, sensible Mails verschlüsselt zu verschicken. Die Mitarbeiter wissen nicht, wie das geht. Ist eben nicht so einfach, weil Verschlüsselung sinnigerweise lokal auf dem eigenen Rechner geschehen muß.)

Ihr Passwort sichert lediglich den Zugang zu Ihren Daten, wie sie auf dem Server liegen. Es sichert nicht Ihre Mails auf dem Versandweg ab. Übrigens sichert es auch nicht ab, daß jemand mit Ihrer Absenderadresse Spammails verschickt. Die Absenderadresse kann man beliebig eintragen, nur die Oberflächen der Mailclients unterbinden es.

Ich habe schon eine Verschlüsselung bei meinen e-mail Konten (ISS), aber ein Passwort geschützter Zugang sollte doch eine Zugangssicherung im Sinne des §202a StGB darstellen, aber genau weiß ich das nicht.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

05.06.2014 10:35
#68 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #67
Ich habe schon eine Verschlüsselung bei meinen e-mail Konten (ISS), aber ein Passwort geschützter Zugang sollte doch eine Zugangssicherung im Sinne des §202a StGB darstellen, aber genau weiß ich das nicht.
ISS sagt mir jetzt nichts. Wenn das heißt, daß Sie den Verkehr vom eigenen Rechner zum Mailserver Ihres Postfachanbieters verschlüsseln, wird auf diesem Wege gewiß ein rechtlicher und technologischer Schutz bestehen. Sicher ist es auch illegal, in den Mailserver einzubrechen, zu dem man nur mit Password Verbindung bekommen kann.
Das hat die NSA aber gar nicht nötig. Sie lauscht einfach an der öffentlichen Verbindung zwischen den Servern. Ihre Mails sind unverschlüsselt, es sei denn, Sie und Ihr Korrespondenzpartner (was die ärgerlichste Schwachstelle ist, weil ich schon mehrmals gescheitert bin, anderen zu erklären, wie man seine Mails verschlüsselt) benutzen dieselbe Verschlüsselungssoftware. Normalerweise nimmt man dafür entweder PGP, meist in der Implementierung GnuPG, oder S/MIME, was aber bestimmte Zertifikatsserver voraussetzt. Wenn Ihnen beides nichts sagt, versenden Sie elektronische Postkarten, die jeder lesen kann, der zwischen Ihrem und des Empfängers Mailserver steht.
Wie gesagt zwangsläufig unverschlüsselt geht über die öffentlichen Verbindungen, mit wem Sie Kontakt haben. Wenn Sie also einem Terrororganisator eine Mail schreiben, sind Sie erstmal im NSA-Raster drin, selbst wenn Ihre Mail verschlüsselt ist. Ich sehe das durch das dt. StGB auch nicht als verboten an. Ob das so wünschenswert ist und welche Konsequenzen das aus liberaler Sicht hat, ist eine andere Frage.

Solus Offline



Beiträge: 384

05.06.2014 10:49
#69 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Emulgator:

Was die Postkarten anbelangt, hinkt der Vergleich an einer Stelle. Die NSA ist nicht der Postbote. Und sortiert auch nicht die Postkarten.
Wenn ein Unternehmen der Post anbieten würde, ihre Postkarten von den Briefkästen bis zu den Verteilungsstellen der Post zu bringen. Und dieses Unternehmen dann den Inhalt sämtlicher Postkarten, die durch seine Hände gehen, aufzeichnen würde. Dann habe ich gewisse Zweifel, ob sich das Unternehmen da nicht doch strafbar machen würde.

Und was die Metadaten anbelangt, dürfen die jedenfalls von den Providern in Deutschland auch nicht unbegrenzt gespeichert werden.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

05.06.2014 11:08
#70 RE: Bananen für den Generalbundesanwalt Antworten

Zitat von Solus im Beitrag #69
Was die Postkarten anbelangt, hinkt der Vergleich an einer Stelle. Die NSA ist nicht der Postbote. Und sortiert auch nicht die Postkarten.
Wenn ein Unternehmen der Post anbieten würde, ihre Postkarten von den Briefkästen bis zu den Verteilungsstellen der Post zu bringen. Und dieses Unternehmen dann den Inhalt sämtlicher Postkarten, die durch seine Hände gehen, aufzeichnen würde. Dann habe ich gewisse Zweifel, ob sich das Unternehmen da nicht doch strafbar machen würde.
Ja, der Postkartenvergleich hinkt, aber er hinkt auch mit dem anderen Bein: Email und Postkarte unterscheiden sich insofern, daß man eine Postkarte dem Postunternehmen zum Transport übergibt. Eine Email übergibt man zwar auch zunächst dem Mailprovider, aber technisch wird eine Email so übermittelt, als gäbe man sie einem Fremden auf der Straße, dem man ansieht, daß er die Mail näher an seinen Bestimmungsort bringt. Weniger hinkt deswegen vielleicht der Vergleich: Postkarte fährt Taxi, eine Mail fährt Daumenexpress mit Pappschild.
Daß die Post das Postaufkommen aufzeichnet, da habe ich gar keine Zweifel. Das sind nämlich nützliche Daten zur Optimierung des Distributionsweges. Keine Rolle spielt für die Post natürlich das personenbezogene Aufkommen. Aber auch dessen Aufzeichnung wäre legal, sofern davon nichts weitergegeben wird, § 206 StGB.

Interessant ist jetzt für mich die Frage, ob viele Emailbenutzer einen anfechtbaren Vertrag mit ihrem Mailprovidern abgeschlossen haben, wenn sie das technische Prinzip des Mailversandes so schlecht kennen. Es gibt auch lustige Zeitgenossen (Ingenieure!), die Skype benutzen, um Daten zwischen Rechnern im selben LAN auszutauschen. Das ist ungefähr so, wie wenn man eine Akte ins Zimmer nebenan bringen will, dafür sie aber auf den Marktplatz ablegt, und dem Zimmernachbar sagt, er könne sie dort abholen. Dauert unelegant lange und ist unsicher.

Zitat von Solus im Beitrag #69
Und was die Metadaten anbelangt, dürfen die jedenfalls von den Providern in Deutschland auch nicht unbegrenzt gespeichert werden.
Kostet den Providern ja nur unnötig Geld. Erst die Politik strebt längere Speicherdauern an. Aber wie gesagt bekommt man die NSA die Metadaten ja nicht durch Abfrage oder Einbruch beim Server sondern durch Mithören des öffentlichen Übermittlungskanals.

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