Zitat von Doeding im Beitrag #38Diesen Optimismus teilte ich nicht mehr ab dem Moment, in dem eine in Deutschland ausgefertigte Taufbescheinigung allein (oder maßgeblich) konstituierend für eine positive Asylentscheidung wäre. Ab diesem Moment, da bin ich mir sehr sicher, wären Gemeinden versucht, von Abschiebung bedrohten Menschen auf diese Weise zu "helfen", analog zum Krchenasyl*.
Das Kirchenasyl wird nur gewährt, um Härtefälle abzufangen, in denen eine sofortige Abschiebung stattfinden kann, aber der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist, z.B. weil eine Ermessensentscheidung problematisch war. Ist der Rechtsweg ausgeschöpft, dann wird niemals Kirchenasyl gewährt, weil sich christliche Kirchen niemals sich gegen die staatliche Ordnung stellen dürfen (siehe Römerbrief, Kapitel 13).
Mit der Taufe ist man sogar noch gewissenhafter. Das Bistum Hildesheim gibt als Richtwert für die Dauer des Katechumenats mindestens neun Monate an, damit man alle Besonderheiten des Kirchenjahres mal kennengelernt hat, ist es gewöhnlich sogar mehr. In der Vorbereitung geht es wesentlich auch um den persönlichen Glaubensweg. Der Katechumene muß seinem Katechet sagen können, was ihn zur Konversion bewegt. Er muß auch die sozialen Folgen abwägen. Bei alledem muß er Bezug nehmen auf christliche Glaubensinhalte, wenn er dem Seelsorger glaubwürdig erscheinen will. Das kann selbst mit "Taqqiya" ein gläubiger Muslim nicht machen, weil der Koran christliche Glaubensinhalte so falsch darstellt, daß ein gläubiger Muslim keine Chance hat, sich auf den christlichen Glauben zwecks Betrugs einzustellen. Sie selber wissen als "Abendländer" ja schon nicht, wie das Katechumenat abläuft, wie soll sich jemand in betrügerischer Absicht darauf vorbereiten, der selber vom Christentum noch viel weniger weiß?
Abgesehen davon würde kein Christ glauben, er hülfe jemanden durch eine Taufe, die der andere gar nicht wirklich will. Ist er nämlich getauft, dann ist er unauslöschlich ein Christ. Wendet er sich dann vom Christentum ab, ist er in einer schwereren Sünde, als wäre er nie getauft worden. Andererseits schadet es nie, eine Taufe aufzuschieben, wenn der Katechumene noch nicht ganz sicher ist, weil Katechumenen in der Heilserwartung gültig Getauften gleichstehen.
Taufbescheinigungen auszustellen, ohne daß eine Taufe stattgefunden hätte, ist selbstverständlich eine strafbare Falschbeurkundung, die sich ein Pfarrer auch nicht so leicht machen würde.
Zitat von Doeding im Beitrag #38Diesen Optimismus teilte ich nicht mehr ab dem Moment, in dem eine in Deutschland ausgefertigte Taufbescheinigung allein (oder maßgeblich) konstituierend für eine positive Asylentscheidung wäre. Ab diesem Moment, da bin ich mir sehr sicher, wären Gemeinden versucht, von Abschiebung bedrohten Menschen auf diese Weise zu "helfen", analog zum Krchenasyl*.
Das Kirchenasyl wird nur gewährt, um Härtefälle abzufangen, in denen eine sofortige Abschiebung stattfinden kann, aber der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist, z.B. weil eine Ermessensentscheidung problematisch war. Ist der Rechtsweg ausgeschöpft, dann wird niemals Kirchenasyl gewährt, weil sich christliche Kirchen niemals sich gegen die staatliche Ordnung stellen dürfen (siehe Römerbrief, Kapitel 13).
Ist das so? Für mich liest sich das hier eher wie eine Generalmobilmachung gegen das Dublin-Abkommen. Schauen wir uns einmal diesen Fall eines Eritreers vom letzten Jahr an. Wo erkennen Sie hier einen Härtefall? Der Mann ist offensichtlich alleinstehend (wäre er hier mit Frau und kleinen Kindern, hätten wir das zweifellos zu lesen bekommen) und kerngesund. Als "Begründung" für das Kirchenasyl wird die Teilnahme an einem Halbmarathon sowie seine Mitarbeit in einem Integrationsprojekt angegeben, was die Frage aufwirft, wie es wohl um die Kirchenasyl-Chancen eines dicklich-unsportlichen und übellaunigen Landsmanns gestanden hätte.
Eritrea, anyway. Die Lebensverhältnisse dort sind zweifellos zum Weglaufen. Die meisten fliehen aber dem Vernehmen nach vor der Zwangsrekrutierung zu einem mehrjährigen Militärdienst. Mit meiner Vorstellung von politischer Verfolgung hat das zunächst einmal wenig zu tun. Und in der Tat hütet sich die große Mehrzahl der geflohenen Eritreer davor, die Brücken zum Regime gänzlich abzubrechen, indem sie freiwillig (sic!) zwei Prozent ihres Jahreseinkommens an die dortige Regierung abdrücken. Nicht weil andernfalls etwa der dortgebliebenen Familie Pressionen drohten, nein, sondern um folgendes zu vermeiden:
Zitat von http://www.welt.de/politik/deutschland/article141966950/Wie-eine-Diktatur-Steuern-von-Asylbewerbern-abzockt.htmlWer die Summe nicht abliefert, bekommt keinerlei Dienstleistungen mehr vom eritreischen Staat. Die Steuerabzocke läuft seit 2011 über Umwege, berichten Eritreer: "Die machen das jetzt so: Wenn ich nach Eritrea fliege, muss ich das Geld auf der Gemeindeverwaltung abliefern – dann bekomme ich meine Bescheinigung", sagt Bisrat. Wenn er selbst fliege, nehme er das Steuergeld von Landsleuten mit in die alte Heimat und bringe deren Bescheinigung mit zurück nach Deutschland.
"Wenn ich nach Eritrea fliege". Das ist schon bemerkenswert für einen Flüchtling, der erfolgreich Verfolgung geltend gemacht hat. Mal ganz abgesehen von der Steuergeschichte und den "Dienstleistungen". Das also zu den Härtefällen, von denen Sie schreiben, lieber Emulgator. Und daher teile ich nach wie vor nicht Ihren Optimismus mit Blick auf Rechtstreue, sofern sie in Konflikt mit der Vorstellung von Nächstenliebe mancher Kirchenleute geraten sollte:
Zitat Taufbescheinigungen auszustellen, ohne daß eine Taufe stattgefunden hätte, ist selbstverständlich eine strafbare Falschbeurkundung, die sich ein Pfarrer auch nicht so leicht machen würde.
Die Worte hör`ich wohl...
Herzliche Grüße, Andreas
"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)
Zitat von Doeding im Beitrag #52Ist das so? Für mich liest sich das hier eher wie eine Generalmobilmachung gegen das Dublin-Abkommen.
Generalmobilmachung? Schlimmer: Vernichtungskrieg! Nukleare Ausrottung! Verbrannte Erde! Aber von wem? Und wie ist das zu bewerten? Die sogenannten Dublin-Fälle haben ja allesamt erst in Deutschland ihren ersten Asylantrag gestellt. Wundern Sie sich nicht, wie diese Leute nach Deutschland gekommen sind, ohne schon bei der Ankunft in Europa einen Asylantrag gestellt zu haben? Was ist da wohl schief gelaufen?
Zitat Aber von wem? Und wie ist das zu bewerten? Die sogenannten Dublin-Fälle haben ja allesamt erst in Deutschland ihren ersten Asylantrag gestellt. Wundern Sie sich nicht, wie diese Leute nach Deutschland gekommen sind, ohne schon bei der Ankunft in Europa einen Asylantrag gestellt zu haben? Was ist da wohl schief gelaufen?
Rhetorische Frage? Es ist von so ziemlich allen Seiten alles schief gelaufen, bis auf die Seite, die am Ende (als einzige) illegitim dasteht. Soll heißen: Der Flüchtling hätte sich aktiv um Registrierung im Land bemühen sollen, in dem er erstmals europ. Boden betreten hat. Aber gut, geschenkt, daran hatte er nachvollziehbar kein Interesse, und wir nehmen zu seinen Gunsten Unwissenheit an. Dann hätten die ital. Behörden ihn gemäß geltenden Dublin-Regeln nicht durchwinken dürfen, sondern ihrerseits auf Registrierung in Italien bestehen müssen. Nun kommen die deutschen Behörden und wollen das geltende Recht vollziehen, indem der Flüchtling nach Italien zurückgeschickt wird, werden daran aber durch die Einrichtung des Kirchenasyls gehindert, durch das dann zu allem Überfluß auch noch eine moralische Scheinlegitimation sowohl an die ital. Behörden als auch gegenüber dem Verhalten des Flüchtlings erteilt wird. Das Verhalten der Kirchen wird ohnehin als legitim betrachtet, so daß einzig die deutschen Behörden dastehen als verhielten sie sich illegal, die in Wahrheit jedoch die einzigen sind, die sich in diesem trüben Spiel korrekt verhalten haben. Was für ein Zauberkunststück.
Ich finde einen Rechtsstaat insbesondere deshalb so töfte, weil er von seiner Grundanlage und seinen Bestreben her versucht, genau solche Willkürlichkeiten, solche Fragen von Glück, Sympathie und "zur richtigen Zeit am richtigen Ort" sein (oder eben nicht) zu vermeiden, wie sie im Kirchenasyl nahezu systemisch angelegt sind. Wie Sie meinem obigen Beispiel entnehmen konnten, wird hier, sozusagen das Petzsche Guck mal, es sind doch nur ganz wenige um ein Och guck mal, der läuft doch so nen schönen Marathon, ist der nicht süß? erweitert und entscheidend für den Aufenthaltsstatus.
Herzliche Grüße, Andreas
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Zitat von Doeding im Beitrag #54das Petzsche Guck mal, es sind doch nur ganz wenige...
... wird ja nicht richtiger davon, dass man es wiederholt. Das Petzsche Guck mal, es sind doch nur ganz wenige hat mit Willkür genau so viel oder wenig zu tun wie ein Doedingsches Hilfe, es sind so viele.
Zitat Aktuell besteht ein Anteil an Christen bei den eingereisten Personen bei ca. 6%, der korreliert ziemlich genau mit dem Anteil in den Herkunftsländern. Nun meine Frage: Wie kommt es, dass nicht viel viel mehr von denen gleich bei ihrer Einreise behaupten, sie seien schon immer Christen gewesen? Bei den Tausenden von Euro, die sie für einen Schleuser ausgeben, wäre sicher noch ein Zehner für einen einfachen Rosenkranz im Budget drin gewesen, den man dem deutschen Grenzer mit Leidensmiene präsentieren könnte. Und bei der Akquise eines falschen syrischen Passes kann man bestimmt auch auswählen, welche Religion man eintragen lassen will bzw gegen geringen Aufpreis noch eine Taufurkunde mitbestellen. Das scheint aber nicht im größeren Maßstab zu passieren - im Gegensatz zu den falschen syrischen Pässen: Daraus kann ich mit relativer Sicherheit schließen: Im Gegensatz zur vorgeblichen Änderung des Herkunftslandes scheint die vorgebliche Änderung der Religion keine Rolle zu spielen. Das ist schon mal ein guter Grund anzunehmen, dass es offenbar eine Hemmschwelle gibt, diese Lüge vorzubringen. Weil die Statistik dagegen spricht.
Auch die nachträgliche Konversion ist kein Massenphänomen, und das liegt nicht unbedingt nur am heldenhaften Einsatz der deutschen Behörden. Es sind aktuell weit unter einem Prozent der islamischen Flüchtlinge.
"Guck mal, sind doch nur so wenige"? Ich denke nicht, daß man das als rechtsstaatliche Maxime gelten lassen kann. Das wäre Willkür.
Es geht nicht um "Guck mal, es sind nur so wenige, deshalb bewerfen wir die mit Kuscheltieren", sondern "Guck mal, es sind so wenige, dass es keinen Anlass gibt, großangelegten Missbrauch vorauszusetzen". Das hat mit Willkür nix zu tun, sondern begründet Prioritäten, wie man mit begrenzten Ressourcen effizient arbeitet. Die Einzelfallprüfung ist ja (ungleich Syrien) nicht ausgefallen, ich plädiere nur für eine Vereinfachung. Das ist vom Gleichbehandlungsgrundsatz durchaus gedeckt.
Zitat Ich bin für einen pragmatischen Umgang mit dem Thema hinsichtlich Effizienz und Integrationsperspektive (...).
[Jetzt wirfst Du aber Asyl und Einwanderung durcheinander. Wie gut jemand statistisch integriert werden kann, hat bei der Frage nach dem Vorliegen von Asylgründen (oder richtiger: Duldungsgründen) überhaupt nix verloren. Sprächen wir hier über geregelte Einwanderung, gäbe ich Dir recht.
Darf ich Dich zitieren?
Zitat von Doeding im Beitrag #54Faktisch wirft momentan die Wirklichkeit alles in einen Topf.
Zitat Ich glaube, dass man sehr gut auch ohne Glaubensprüfung - rein aus den vorliegenden Daten - einen solchen Fall bearbeiten kann. Also konkret: Taufschein reicht erstmal, und im Zweifel kann man auch mal das Delta betrachten, wie groß die Erhöhung der Bleibeperspektive gegenüber einem vergleichbaren Moslem tatsächlich ist. Einen Bosnier kann ich heimschicken, weil der erstens keiner Verfolgung ausgesetzt sein wird und zweitens ohne Konversion eine niedrige Perspektive gehabt hätte. Einen Iraker oder Perser, der ohnehin eine hohe Wahrscheinlichkeit auf einen Aufenthaltstitel hat, winke ich nach Vorlage des Taufscheins durch und konzentriere mich wieder aufs Wesentliche.
So ein bissl willkürlich bleibt das dennoch. Vor allem wenn Du es, wie weiter oben, an der "Anzahl der potenziellen Antänzer" festmachst. Wäre das Vorgehen denn plötzlich OK, wenn die Asylanträge alle abgearbeitet wären? Wo Du mMn einen Punkt hast, ist die Suche nach pragmatischen Lösungen, und die sind naturgemäß immer angreifbar. Aber so ganz am Gleichbehandlungsgrundsatz kann man dann halt doch nicht vorbei...
Wenn alle Asylanträge abgearbeitet wären, könnte man es zumindest überlegen (die Exekutive will ja beschäftigt sein), wobei ich die Methode immer noch fragwürdig finde. Aber entspricht es Deiner Vorstellung vom Gleichbehandlungsgrundsatz, die anderen unnötig warten zu lassen, nur weil sie später gekommen sind? Es gibt auch einen Anspruch auf zügige Bearbeitung (die ganze Idee der Transitzonen hat nichts anderes zum Ziel).
Allgemein: Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn ein Zöllner Fahrzeug A (Rostlaube mit polnischem Kennzeichen) kontrolliert und Fahrzeug B durchwinkt (Benz mit Schlipsträger am Steuer), hat er nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Wenn er es umgekehrt macht auch nicht. Nicht mal, wenn er alle Benze durchwinkt.
Zitat von Emulgator im Beitrag #53Aber von wem? Und wie ist das zu bewerten? Die sogenannten Dublin-Fälle haben ja allesamt erst in Deutschland ihren ersten Asylantrag gestellt. Wundern Sie sich nicht, wie diese Leute nach Deutschland gekommen sind, ohne schon bei der Ankunft in Europa einen Asylantrag gestellt zu haben? Was ist da wohl schief gelaufen?
Rhetorische Frage? Es ist von so ziemlich allen Seiten alles schief gelaufen, bis auf die Seite, die am Ende (als einzige) illegitim dasteht. Soll heißen: Der Flüchtling hätte sich aktiv um Registrierung im Land bemühen sollen, in dem er erstmals europ. Boden betreten hat. Aber gut, geschenkt, daran hatte er nachvollziehbar kein Interesse, und wir nehmen zu seinen Gunsten Unwissenheit an.
Es ist sogar gar nicht seine Bringeschuld, in Kenntnis der Asylgesetze hier einzureisen. Was er machen muß, sollen ihn die Grenzbehörden des Ankunftslandes sagen und ihn dazu anleiten, insbesondere sofort in eine Erstaufnahmeeinrichtung einweisen.
Zitat von Doeding im Beitrag #54Dann hätten die ital. Behörden ihn gemäß geltenden Dublin-Regeln nicht durchwinken dürfen, sondern ihrerseits auf Registrierung in Italien bestehen müssen.
Richtig, aber auch geschenkt. Warum sollen die italienischen Behörden auf diesen Regeln bestehen, wenn sie sich dadurch nur fiskalisch belasten, und wenn mit ihrer Untätigkeit der Flüchtling auch ganz einverstanden ist? Jaja, Sie mögen sagen, daß man in Deutschland auch nachts, wenn sonst niemand unterwegs ist, artig vor einer roten Fußgängerampel wartet. Nur geht man in anderen Ländern anders mit Regeln um. Das kann man als deutscher Politiker freilich übersehen. Allerdings existieren auf diese Tatsache bedingt überhaupt erst Flüchtlingsbewegungen, denn sonst würden Regierungen aus schierer deutscher Ehrfurcht vor dem Gesetz (was sogar in fast allen Diktaturen nur von Freiheit und Gerechtigkeit redet) allen Fluchtursachen vorbeugen. Ein bißchen trottelig ist man also schon, von anderen eine Leistung zu erwarten, die gegen ihren Willen ist, und die sie auch noch gegen jemand unwilligen ausführen müssen. Politische Weisheit wäre es, die Rahmenbedingungen so zu setzen, daß die andere Seite kein Interesse hat, zu betrügen.
Zitat von Doeding im Beitrag #54Nun kommen die deutschen Behörden und wollen das geltende Recht vollziehen, indem der Flüchtling nach Italien zurückgeschickt wird,
Irgendwann kommen die deutschen Behörden. Vorher hat der Ausländer einen Asylantrag gestellt und damit automatisch Leistungen nach dem AsylBewLG beantragt (das ist übrigens auch so eine komische Spezialität im deutschen Recht, daß man Transfers oftmals beantragen muß, selbst wenn man sie selber gar nicht will, sondern nur anderem Behördenunbill vorbeugen will; mit dem ALG ist es ähnlich), die ihm auch automatisch bewilligt sind, solange der Antrag bearbeitet wird. So lange lebt der Ausländer sich in Deutschland schon mal ein und geht davon aus, daß ja erstmal alles in Ordnung sei.
Zitat von Doeding im Beitrag #54werden daran aber durch die Einrichtung des Kirchenasyls gehindert,
Das kann man so nicht sagen. Es ist ja nicht jedes Behördenverhalten automatisch rechtlich korrekt. Das Kirchenasyl wird gewährt im Vertrauen darauf, daß tatsächlich sachliche Gründe gegen eine Abschiebung vorliegen. Dafür setzen die Kirchenasylunterstützer private Finanzmittel ein, was ja nicht zu kritisieren ist (im Übrigen sähe die Flüchtlingskrise und auch der Menschenschlag der Ankommenden anders aus, wenn grundsätzlich einheimische Benefaktoren persönlich für mittellose Flüchtlinge aufkommen müßten, damit diese individuell überhaupt einreisen dürfen). Manchmal lohnt es sich, manchmal wird der Ausländer nur später abgeschoben, und sie haben ihr Geld damit verschwendet (was freilich ihr Bier ist).
Zitat von Doeding im Beitrag #54Ich finde einen Rechtsstaat insbesondere deshalb so töfte, weil er von seiner Grundanlage und seinen Bestreben her versucht, genau solche Willkürlichkeiten, solche Fragen von Glück, Sympathie und "zur richtigen Zeit am richtigen Ort" sein (oder eben nicht) zu vermeiden
Da trauen Sie dem Rechtsstaat zuviel zu. Sie wissen ja selber, daß der Rechtsstaat nicht das persönliche Glück oder Unglück ausbügelt, als Deutscher oder Eritreer geboren zu sein. Die rechtsstaatliche Regeln sind auch nicht wie die Regeln in einem Algorithmus, wo gegen die Regeln per definitionem gar nicht verstoßen werden kann. Sehr oft muß sich der Rechtsstaat damit befassen, wie zu reparieren ist, daß seine Regeln nicht eingehalten wurden. Und wenn die Regeln politisch dumm gewählt worden sind, dann kann das sehr oft und sehr teuer für den Fiskus werden. Gegen Dummheit ist der Rechtsstaat kein Mittel.
Zitat von Doeding im Beitrag #54durch das dann zu allem Überfluß auch noch eine moralische Scheinlegitimation sowohl an die ital. Behörden als auch gegenüber dem Verhalten des Flüchtlings erteilt wird.
A und B wollen nichts voneinander, sondern B will etwas von C. Nun müssen sich doch B und C irgendwie einigen. Was hat A damit zu tun? Was hat D damit zu tun? "Das hat geographische Gründe" -- was meinten Sie nochmal mit "Willkürlichkeiten"?
Was wäre denn, wenn ein Schleuser sich einen schrottreifen Frachter für 200.000€ kauft, 2000 Flüchtlinge à 5000€ an Bord pfercht und damit vor die deutsche Nordseeküste fährt? Der Frachter wird im Wattenmeer auf Grund gesetzt (es wird dann Fernsehbilder mit ölverschmierten Seevögeln und Flüchtlingen und ulkigen Politikergesichtern geben und die Nordseebäder machen eine Saison Zwangspause), die Flüchtlinge reisen direkt in Deutschland ein und bitten um Asyl. Die Schleusermannschaft verkrümelt sich evtl. schon auf See oder mischt sich unerkannt unter die Flüchtlinge, damit keine Haftung nach Richtlinie 2001/51/EG geltend gemacht werden kann. Ein bißchen hoffe ich auf so ein Ereignis, denn es könnte Denkblockaden lösen.
Wäre nett, wenn Sie mal ein paar Worte zu dieser Richtlinie unter marktliberalen Gesichtspunkten und im Zusammenspiel mit der Dublin-Verordnung machen könnten.
Zitat von PetzEs geht nicht um "Guck mal, es sind nur so wenige, deshalb bewerfen wir die mit Kuscheltieren", sondern "Guck mal, es sind so wenige, dass es keinen Anlass gibt, großangelegten Missbrauch vorauszusetzen". Das hat mit Willkür nix zu tun, sondern begründet Prioritäten, wie man mit begrenzten Ressourcen effizient arbeitet. Die Einzelfallprüfung ist ja (ungleich Syrien) nicht ausgefallen, ich plädiere nur für eine Vereinfachung. Das ist vom Gleichbehandlungsgrundsatz durchaus gedeckt.
Aber doch nicht, wenn diese Vereinfachung systematisch nur solchen Menschen zugute kommt, die zufällig das Glück haben, behaupten zu können, sie seien Christen oder welche werden wollen (denn das genau wäre ja Gegenstand der Prüfung). Wenn du vereinfachen willst (erst recht aus "pragmatischen Gründen" wenn die Behörden überfordert sind), dann mußt Du entweder für alle vereinfachen oder für keinen.
Zitat Aber entspricht es Deiner Vorstellung vom Gleichbehandlungsgrundsatz, die anderen unnötig warten zu lassen, nur weil sie später gekommen sind? Es gibt auch einen Anspruch auf zügige Bearbeitung (die ganze Idee der Transitzonen hat nichts anderes zum Ziel). Allgemein: Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn ein Zöllner Fahrzeug A (Rostlaube mit polnischem Kennzeichen) kontrolliert und Fahrzeug B durchwinkt (Benz mit Schlipsträger am Steuer), hat er nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Wenn er es umgekehrt macht auch nicht. Nicht mal, wenn er alle Benze durchwinkt.
Was heißt denn hier unnötig? Auch dieses Beispiel wird durch Wiederholung ja nicht besser. Es geht hier ja nicht um anlaßlose Prüfungen zum Erkennen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, sondern um die Prüfung des Vorliegens von Vorraussetzungen für staatliche Leistungen. Was Du beschreibst ist also, um einen treffenderen Vergleich zu bemühen, der weitgehende Wegfall der Prüfung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen für psychisch Kranke bei der Beantragung von Leistungen nach dem ALG 1, weil ein statistischer Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und psychischer Erkrankung nachweisbar ist.
Und daß die, die später kommen, länger (und eben nicht: "unnötig lange") warten ist eine Selbstverständlichkeit und nennt man landläufig "es geht nach der Reihe". Um davon abweichen zu können, braucht es schon außergewöhnlichere Härten als die von Dir beschriebenen.
Herzliche Grüße, Andreas
"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)
Zitat von EmulgatorRichtig, aber auch geschenkt. Warum sollen die italienischen Behörden auf diesen Regeln bestehen, wenn sie sich dadurch nur fiskalisch belasten, und wenn mit ihrer Untätigkeit der Flüchtling auch ganz einverstanden ist? Jaja, Sie mögen sagen, daß man in Deutschland auch nachts, wenn sonst niemand unterwegs ist, artig vor einer roten Fußgängerampel wartet. Nur geht man in anderen Ländern anders mit Regeln um.
Damit, daß Verträge nur noch als hedonistische Schönwetterveranstaltungen aufzufassen sind, sind Sie ohne Zweifel voll auf der Linie jüngeren innereuropäischen Rechtsverständnisses. Für mich jedoch immer noch ein bemerkenswerter Vorgang, daß Vertragstreue/ pacta sunt servanda inzwischen offenbar nur noch die schrullige Eigenart von ein paar versprengten Deutschen zu sein scheint, für die das Bild des vor einer nächtlichen Ampel stehenden Trottels der angemessene Vergleich ist.
Zitat Zitat:Wäre nett, wenn Sie mal ein paar Worte zu dieser Richtlinie unter marktliberalen Gesichtspunkten und im Zusammenspiel mit der Dublin-Verordnung machen könnten.
Wie wäre es, wenn Sie erstmal Ihren Punkt dazu machen, bevor Sie andere auffordern, Vorträge zu halten?
Herzliche Grüße, Andreas
"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)
Was wäre denn, wenn ein Schleuser sich einen schrottreifen Frachter für 200.000€ kauft, 2000 Flüchtlinge à 5000€ an Bord pfercht und damit vor die deutsche Nordseeküste fährt? Der Frachter wird im Wattenmeer auf Grund gesetzt (es wird dann Fernsehbilder mit ölverschmierten Seevögeln und Flüchtlingen und ulkigen Politikergesichtern geben und die Nordseebäder machen eine Saison Zwangspause), die Flüchtlinge reisen direkt in Deutschland ein und bitten um Asyl. Die Schleusermannschaft verkrümelt sich evtl. schon auf See oder mischt sich unerkannt unter die Flüchtlinge, damit keine Haftung nach Richtlinie 2001/51/EG geltend gemacht werden kann. Ein bißchen hoffe ich auf so ein Ereignis, denn es könnte Denkblockaden lösen.
Eine interessante Geschäftsidee. Als Staat würde ich aber die Bootsinsassen in exterritoriales Gebiet in Sicherheit verfrachten lassen (wenn das in Seehäfen noch nicht analog zu Flughäfen geregelt sein sollte, dann würde ich das nachholen) und dort die Asylverfahren abwickeln, sollten entsprechende Anträge gestellt werden.
Zu überlegen wäre natürlich ein erweitertes Geschäftsmodell: Man bietet den deutschen Behörden an, mit einem unter beliebiger ausländischer Flagge fahrenden schrottreifen Frachter die so Gestrandeten zu übernehmen und sie anderswo als in D abzusetzen, vorbehaltlich der Prüfung aller see- und hoheitsrechtlicher Fragen.
Zitat von Doeding im Beitrag #58Damit, daß Verträge nur noch als hedonistische Schönwetterveranstaltungen aufzufassen sind, sind Sie ohne Zweifel voll auf der Linie jüngeren innereuropäischen Rechtsverständnisses.
Wir reden nicht von einem Vertrag. Wir reden von einer EU-Verordnung und einer EU-Richtlinie. Die inhaltliche Initiative dafür kam aus Berlin. Viele Deutsche wissen nicht, welche Durchsetzungsfähigkeit Berlin vor 2015 auf europäischer Ebene hatte und z.T. noch hat (z.B. ist das Treffen der EU. Weder Griechen, Italiener noch Spanier waren froh darüber, daß sie in ihrer EU-Randlage mit den Flüchtlingen von Resteuropa alleingelassen werden. Für mich ein Verstoß gegen den Vertragsgrundsatz von Treu und Glauben durch Deutschland gegen die EU-Randländer.
Zitat von Doeding im Beitrag #58Für mich jedoch immer noch ein bemerkenswerter Vorgang, daß Vertragstreue/ pacta sunt servanda inzwischen offenbar nur noch die schrullige Eigenart von ein paar versprengten Deutschen zu sein scheint, für die das Bild des vor einer nächtlichen Ampel stehenden Trottels der angemessene Vergleich ist.
Von notorisch korrupten oder gar offen kriminellen Gruppierungen wie der Türkei Vertragstreue zu erwarten, ist in der Tat sehr trottelig und naiv. Doppelt naiv ist es, wenn man sogar selber solche Beispiele der Untreue gesetzt hat.
Zitat Wäre nett, wenn Sie mal ein paar Worte zu dieser Richtlinie unter marktliberalen Gesichtspunkten und im Zusammenspiel mit der Dublin-Verordnung machen könnten.
Wie wäre es, wenn Sie erstmal Ihren Punkt dazu machen, bevor Sie andere auffordern, Vorträge zu halten?
Die Richtlinie 2001/51/EG erlegt allen Transportunternehmen hohe Strafzahlungen auf, falls sie jemanden in die Union bringen, der keine Einreiseerlaubnis hat. Tatsächlich haften müssen natürlich nur Unternehmen, derer man in der Union habhaft werden kann, also Fluglinien, Reedereien und Speditionen nicht aber Schlauchbootschlepper aus der Türkei oder Nordafrika. Man hat hier die üblichen Folgen eines Schwarzmarktes: Die verbotene Leistung wird trotzdem angeboten, nur eben zu überhöhten Preisen und unter Gefährdung anderer. Für Deutschland ist diese Regelung trotzdem bequem, da man dadurch kein Verfahren für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Transitzone des Flughafens mehr braucht (aber was hatte Herr Seehofer nochmal gefordert? Naja, vielleicht ist er mit seiner Forderung nachts an einer Fußgängerampel stehengeblieben). Die Fluglinien machen auf Druck der Regierungen jetzt die Drecksarbeit, die die EU-Länder wegen Flüchtlingskonvention und humanitären Selbstverpflichtungen nicht machen dürfen, nämlich diesen Menschen die Einreise zu verwehren. Wenn da nicht die Schlauchbootschlepper wären! Ohne diese Richtlinie hätte also allein Deutschland den Dublin-III-Schwarzen Peter mit den Ausländern, die nur nach Deutschland wollen. Vielmehr: Ohne diese Richtlinie hätte Dublin-III erst Sinn, weil dadurch das Land der ersten Präferenz des Flüchtlings alleiniger Ansprechpartner wäre: A will was von C, also ist es ein Problem zwischen A und C, nicht zwischen A und B. Dublin-III hätte lediglich besagt, daß die Länder der zweiten Präferenz des Flüchtlings auch kein Asyl bieten müssen, wenn schon das Land der 1. Präferenz dafür keine Rechtsgrundlage sah. Erst im Zusammenhang mit der Richtlinie 2001/51/EG wird ein Problem für B daraus, daß A etwas von C will. Und C ist so untreu, das Problem bei B lassen zu wollen.
Zitat von Emulgator im Beitrag #56 Was wäre denn, wenn ein Schleuser sich einen schrottreifen Frachter für 200.000€ kauft, 2000 Flüchtlinge à 5000€ an Bord pfercht und damit vor die deutsche Nordseeküste fährt? Der Frachter wird im Wattenmeer auf Grund gesetzt (es wird dann Fernsehbilder mit ölverschmierten Seevögeln und Flüchtlingen und ulkigen Politikergesichtern geben und die Nordseebäder machen eine Saison Zwangspause), die Flüchtlinge reisen direkt in Deutschland ein und bitten um Asyl. Die Schleusermannschaft verkrümelt sich evtl. schon auf See oder mischt sich unerkannt unter die Flüchtlinge, damit keine Haftung nach Richtlinie 2001/51/EG geltend gemacht werden kann. Ein bißchen hoffe ich auf so ein Ereignis, denn es könnte Denkblockaden lösen.
Eine interessante Geschäftsidee. Als Staat würde ich aber die Bootsinsassen in exterritoriales Gebiet in Sicherheit verfrachten lassen (wenn das in Seehäfen noch nicht analog zu Flughäfen geregelt sein sollte, dann würde ich das nachholen) und dort die Asylverfahren abwickeln, sollten entsprechende Anträge gestellt werden.
Die Asylverfahrensrichtlinie und damit das deutsche Gesetz sieht vor, daß die Bootsinsassen in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht werden. Was Sie mit exterritorialem Gebiet jetzt meinen, ist mir nicht ganz klar. Deutsche Diplomaten sind in ihrem Empfangsland exterritorial. Daraus folgt, daß ihre Arbeits- und Wohnräume im Empfangsland im Regelfall nicht dessen Gebietshoheit unterworfen sind. So etwas wie Guantanamo haben wir nicht und es widerspräche auch dem Rechtsstaatsprinzip, Ausnahmezonen von dessen Geltung zu behaupten.
Zitat von Martin im Beitrag #59Zu überlegen wäre natürlich ein erweitertes Geschäftsmodell: Man bietet den deutschen Behörden an, mit einem unter beliebiger ausländischer Flagge fahrenden schrottreifen Frachter die so Gestrandeten zu übernehmen und sie anderswo als in D abzusetzen, vorbehaltlich der Prüfung aller see- und hoheitsrechtlicher Fragen.
Noch besser! Ideal wäre es natürlich, wenn man den Frachter nach Kleinasien zurücklaufen ließe, wenn die Türkei den Tribut nicht zurückzahlt. Allerdings wissen wir, daß die Türkei selbst auf bedeutungslose Grenzverletzungen mit Gewaltexzessen reagiert, und innenpolitisch wären die Deutschen bei der Empörungspartei von Roth und Ströbele natürlich der Alleinschuldige, wenn der Frachter von der türkischen Marine mit Mann und Maus versenkt wird.
Zitat von Emulgator im Beitrag #60Für Deutschland ist diese Regelung trotzdem bequem, da man dadurch kein Verfahren für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Transitzone des Flughafens mehr braucht ...
Ansonsten verstehe ich ihre Argumentation mit dem schwarzen Peter nicht so ganz. In Asylverfahren geht es kaum um Präferenzen, sondern um Sicherheit. Für sonstige Einwanderungswünsche stehen die Botschaften zur Verfügung. Dass die Prüfungen in den Randstaaten stattfinden müssen ist recht logisch. Dass wir ein Massenproblem haben, das mit den ursprünglichen Asylfragen nichts zu tun hat, muss natürlich durch Hilfestellung gelöst werden. Man kann schlecht ein organisatorisches oder verwaltungstechnisches Problem auf diese Richtlinie schieben.
Dahinter steht das Problem der Attraktivität und der schwachen Verhandlungsposition mit nicht-europäischen Ländern. Würde Europa Grönland aber als sicheres Zielgebiet (ohne beliebige Weiterreise) ausweisen, würden sich weniger auf den Weg machen.
Da steht was von 740 Asylanträgen in EDDF anno 2009. Multiplizieren Sie das mit der Anzahl an Flughäfen, zu denen Flüge aus dem Nicht-EU-Ausland kommen und vergleichen Sie diese Zahl mit dem Gesamtaufkommen an Asylbewerbern (2009: 27649 Erstanträge laut Asylbericht der Bundesregierung)! Meinen Sie, daß damals 20000 Menschen über die Nord- und Ostseeküste einreisten? Offenbar verpennt unsere Regierung schon seit >7 Jahren, daß die Regelungen nicht funktionieren.
Zitat von Martin im Beitrag #62In Asylverfahren geht es kaum um Präferenzen, sondern um Sicherheit.
Wenn man aus Sicherheitsgründen auswandern muß, braucht man natürlich ein eindeutiges Zielland, man kann ja nicht in alle sicheren Länder zugleich einreisen. Dieses eindeutige Zielland wird anhand persönlicher Präferenzen gewählt: Schon vorhandene Verwandte, Sozialtransfers, Klima, usw. Daran ist moralisch nichts falsch. Es ist nie falsch, für sein Wohlergehen das zu nehmen, wozu man berechtigt worden ist.
Zitat von Martin im Beitrag #62Für sonstige Einwanderungswünsche stehen die Botschaften zur Verfügung.
So war das damals, aber irgendwie will man das politisch nicht. Beispielsweise hatten wir Gaststudenten aus Afrika. Sie konnten einreisen und hier studieren, wenn sie Deutschkenntnisse mitbrachten (zu Erwerben z.B. an Goethe-Instituten in der Heimat aber eine Einschreibung in einen Deutschkurs für Ausländer an der Uni tat's auch) und dazu eine Geldsumme (paar 1000 €), um finanzielle Risiken und die Heimreise zu decken. Dafür mußten sie die vollen Studiengebühren zahlen, bekamen kein BAFöG, durften (und mußten folglich) aber Studentenjobs annehmen. Nach dem Studium kehrten manche in ihre Heimat zurück, viele gingen nach Amerika und erwarben eine Aufenthaltsberechtigung für die EU. Dann kam Frau Kasner. Seit 2013 kann man hier als Ausländer auf BAFöG studieren, wenn man nur Asylant ist, d.h. illegal* eingereist ist und dann im Inland einen Asylantrag gestellt hat, denn die Regierungen wollen ja nicht, daß man an Botschaften oder Konsulaten Asyl beantragt, um anschließend legal einzureisen. Welcher Weg ist wohl attraktiver? Studium selbst finanzieren oder illegal einreisen und dafür soviel BAFöG bekommen, wie man beantragt, und das faktisch zu 100% als Zuschuß?
Zitat von Martin im Beitrag #62Dass die Prüfungen in den Randstaaten stattfinden müssen, ist recht logisch.
Warum? Prüfen kann man auch in Botschaften und Konsulaten. Wenn man das AA nicht damit belasten will und nur in Deutschland Asylanträge prüfen möchte, dann ist zum Reisen inzwischen das Flugzeug deutlich billiger und sicherer als Fußmarsch und Faltboot über die grüne/blaue Grenze des EU-Randstaates.
Zitat von Martin im Beitrag #62Dass wir ein Massenproblem haben, das mit den ursprünglichen Asylfragen nichts zu tun hat, muss natürlich durch Hilfestellung gelöst werden. Man kann schlecht ein organisatorisches oder verwaltungstechnisches Problem auf diese Richtlinie schieben.
Diese Richtlinie ist erstens gegen die Grundsätze des Freien Marktes, weil Transportunternehmen mit Problemen belastet werden, die eigentlich nur durch hoheitliche Entscheidungen gelöst werden können, nämlich die Entscheidung über die Berechtigung zur Einreise. Man hätte sie schon deswegen nie erlassen müssen. Zweitens hat diese Richtlinie dazu geführt, daß man ein Problem, über das das ehemals mächtigste EU-Land nachdenken mußte, auf die Randstaaten abgewälzt hat. Die wollten das organisatorische und verwaltungstechnische Problem nie haben und kamen damit noch schlechter zurecht als mit ihrem eigenen Staatshaushalt. So hat man das Problem ausgesessen, während es immer größer wurde. Es war ja schon immer groß: Die 20.000 flugzeuglos eingereisten Asylbewerber von 2009 sind ja schon eine gewisse Anzahl.
Zitat von Martin im Beitrag #62Dahinter steht das Problem der Attraktivität und der schwachen Verhandlungsposition mit nicht-europäischen Ländern.
Es stimmt, daß Deutschland eigenständig überlegen muß, wie es mit seiner Attraktivität für Entwurzelte/Flüchtlinge/Asylanten umgehen will. Ich finde, diese Attraktivität ist ein Kapital, mit dem man Profit machen kann. Aber dafür muß man erstens selber initiativ sein und zweitens darf man sich nicht dafür schämen, für sein Wohlergehen das zu nehmen, was andere bereit sind zu geben. Dann kann man sich auch die Treue und Ehrlichkeit leisten, die man anderen EU-Ländern, Flüchtlingen und mittlerweile sogar den eigenen Bürgern versagt.
Warum sollen wir nicht genau diejenigen aufnehmen, die sich hier nützlich machen können? Warum sollen wir nicht loyale Hilfe für unsere Truppe im Ausland (Afghanistan) mit der Möglichkeit entlohnen, hier eine neue Existenz aufzubauen, damit die Loyalität umso größer wird? Leider ist die Merkelregierung für all das nicht zu haben. Stattdessen zelebriert man sogar in der Regierungswerbung wie selbstvergessen und profitkritisch man sei. Die unterlegene Verhandlungsposition kommt nur daher.
Hätte man gleich beim überstürzten Abzug allen lokalen Mitarbeitern in Afghanistan die Möglichkeit bescheinigt, auf Wunsch in das Land ihres Dienstherren einzureisen, hätte man jetzt nicht zehntausende, die ihre angebliche ehemalige Arbeit für die NATO als Grund für die Verfolgung durch die erstarkten Taliban angeben, sondern man hätte ein Beispiel gesetzt, wie nützlich es ist, loyal für Deutsche zu arbeiten. Da war man geizig und politisch ungeschickt. Hätte man dem UNHCR (nicht der türk. Regierung!) mehr Geld für die syrischen Flüchtlinge in der Türkei und dem Libanon gegeben, als dort mehr Flüchtlinge angekommen sind, wären sie nicht auf die Idee gekommen, nach Europa zu reisen. Da war man geizig und inhuman. Würde man gleich auf den Konsulaten und Botschaften den Leuten reinen Wein einschenken können, was sie hier in Deutschland erreichen können und was nicht, dann würden wirklich die Fachkräfte kommen und nicht diejenigen, die dumm genug sind, nachts sich in ein Schlauchboot setzen um dort ihr Glück zu suchen, wo sie wissen, daß alles schon überfüllt ist. Da ist man unehrlich und töricht.
*illegale Einreise heißt nicht, daß der Grenzübertritt an sich illegal ist, sondern daß ein Transportunternehmen Hilfestellung gibt, daß sich nicht an die Haftungsregeln der EU und die Regeln der Nautik hält.
Zitat von Emulgator im Beitrag #63[ Meinen Sie, daß damals 20000 Menschen über die Nord- und Ostseeküste einreisten? Offenbar verpennt unsere Regierung schon seit >7 Jahren, daß die Regelungen nicht funktionieren.
Ich glaube nicht, dass die 'Touristen' aus dem Balkan Sinn gemacht hätte über die Ostsee einzureisen. Es gab ja durchaus die legale Einreise, ein Antrag auf was immer konnte danach gestellt werden. Die Kriterien waren tatsächlich lax, und die Bearbeitungsdauer lange genug um attraktiv zu sein.
Zitat Wenn man aus Sicherheitsgründen auswandern muß, braucht man natürlich ein eindeutiges Zielland, man kann ja nicht in alle sicheren Länder zugleich einreisen. Dieses eindeutige Zielland wird anhand persönlicher Präferenzen gewählt: Schon vorhandene Verwandte, Sozialtransfers, Klima, usw. Daran ist moralisch nichts falsch. Es ist nie falsch, für sein Wohlergehen das zu nehmen, wozu man berechtigt worden ist.
Nur entscheidet da letztlich das Aufnahmeland.
Zitat Wenn man das AA nicht damit belasten will und nur in Deutschland Asylanträge prüfen möchte, dann ist zum Reisen inzwischen das Flugzeug deutlich billiger und sicherer als Fußmarsch und Faltboot über die grüne/blaue Grenze des EU-Randstaates.
Solange das eine Einbahnstraße ist ist es billiger, wenn die Leute erst mal gar nicht einreisen.
Zitat Diese Richtlinie ist erstens gegen die Grundsätze des Freien Marktes, weil Transportunternehmen mit Problemen belastet werden, die eigentlich nur durch hoheitliche Entscheidungen gelöst werden können, nämlich die Entscheidung über die Berechtigung zur Einreise.
Die Entscheidung über die Berechtigung bleibt hoheitlich. Die Fluggesellschaft prüft lediglich, ob diese Berechtigung vorliegt. Sie prüft auch, ob der richtige Passagier einsteigt, und ob er überhaupt einen Pass hat. Da sehe ich keinen Widerspruch zum freien Markt.
Zitat Zweitens hat diese Richtlinie dazu geführt, daß man ein Problem, über das das ehemals mächtigste EU-Land nachdenken mußte, auf die Randstaaten abgewälzt hat.
Irgendwo ist immer eine Außengrenze. Mit Schengen liegt sie halt in der Regel in den Anrainerstaaten. Natürlich dürfen sich die anderen Staaten nicht von den kosten verabschieden. Nachdem wir aber zu wissen meinen, dass Griechenland mehr Staatsbedienstete hat als nötig, sollten sie über eine zusätzliche sinnvolle Aufgabe nicht unglücklich sein. Das Problem ist eher, dass die EU vor einiger Zeit Griechenland angewiesen hat Flüchtlinge von den Inseln weiterzuleiten.
Zitat von Martin im Beitrag #62Dahinter steht das Problem der Attraktivität und der schwachen Verhandlungsposition mit nicht-europäischen Ländern.
Es stimmt, daß Deutschland eigenständig überlegen muß, wie es mit seiner Attraktivität für Entwurzelte/Flüchtlinge/Asylanten umgehen will. Ich finde, diese Attraktivität ist ein Kapital, mit dem man Profit machen kann. Aber dafür muß man erstens selber initiativ sein und zweitens darf man sich nicht dafür schämen, für sein Wohlergehen das zu nehmen, was andere bereit sind zu geben. Dann kann man sich auch die Treue und Ehrlichkeit leisten, die man anderen EU-Ländern, Flüchtlingen und mittlerweile sogar den eigenen Bürgern versagt.
Zitat Hätte man gleich beim überstürzten Abzug allen lokalen Mitarbeitern in Afghanistan die Möglichkeit bescheinigt, auf Wunsch in das Land ihres Dienstherren einzureisen, hätte man jetzt nicht zehntausende, die ihre angebliche ehemalige Arbeit für die NATO als Grund für die Verfolgung durch die erstarkten Taliban angeben, sondern man hätte ein Beispiel gesetzt, wie nützlich es ist, loyal für Deutsche zu arbeiten.
Da würde ich zwar Loyalität mit finanziellem Anreiz verwechseln, aber man hätte das sicher machen können. Das hat aber mit Asyl und der EU-Richtlinie wenig zu tun.
Zitat von ZRdie deutsche Variante der spanischen Inquisition erwarten (zu deren Hauptaufgabe es ja gehört hat, zu überprüfen, ob die jüdischen Conversos nicht heimlich doch noch Tefillin legen)
Ich muss zugeben, daß mir in diesem Zusammenhang zuerst los Moriscos eingefallen sind. Mit Hinblick auf deren Schicksal 100 Jahre später auch keine optimistisch stimmende Parallelführung. (Juan Goytisolo, "Moriscos, la historia incómoda," El País, 15.3.2009).
und als zweites: daß wir am 23. April ja nicht nur dem 400. Hintritt Shakespeares zu verzeichen haben, sondern auch den von Miguel de Cervantes, & daß es zur Autorenfiktion des Don Quijote gehört, daß die historia de Caballero de Trista Figura die Übersetzung eines arabischen MS. eines gewissen Cide Hamete Benengeli darstellt.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #65daß wir am 23. April ja nicht nur dem 400. Hintritt Shakespeares zu verzeichen haben, sondern auch den von Miguel de Cervantes ...
Einer meiner Lieblingsfehler - da kann man so schön mit seinem Halbwissen protzen: Shakespeare und Cervantes sind NICHT am selben Tag gestorben. Denn das Todesdatum von Shakespeare ist nur im alten julianischen Kalender der 23. April - die Engländer weigerten sich zu dieser Zeit noch, das papistische Teufelszeug "Kalenderumstellung" mitzumachen.
Nach unserem heutigen gregorianischen Kalender ist nur Cervantes am 23. April gestorben, Shakespeare dagegen am 3. Mai.
Zitat von R.A. im Beitrag #66 Einer meiner Lieblingsfehler - da kann man so schön mit seinem Halbwissen protzen:
Die Russen haben da den Vorteil, daß sie in den Nachschlagewerken ein Doppeldatum führen: Alter Styl/Neuer. Im Westen ist das nach 1582/1750 weggefallen & man hat sich allein aufs Kalenderdatum kapriziert, so daß wir der Lutherbotschafter_In Käßmann nächstes Jahr aufs Brot schmieren können, sie käme zu früh mit dem Hammer; der Thesenanschlag sei noch gar keine 500 Jahre her. Und überhaupt bloß erfunden.
PS. Und dieser Shakespeare war, glaube ich, Engländer (oder, nach dem Schottenreferendum: Nochvereinigtköngreichler). Da gehen die Uhren eh' anders. Für meine Zeit, frühes 18. Jahrhundert, fängt da das neue Jahr bis zum Calendar Reform Act von 1750 erst im März an, und zwar nicht, was noch logisch wäre, zu Frühlingsbeginn, sondern zum 25. März. Da wird die Jahreszählung solange beibehalten. So ab 1715 kommt dann die Gewohnheit auf, das zu markieren ("Febr. 1722-3"), aber vorher nicht. Und das zu einer Zeit, wo das sich-publizistisch-Beharken im "tintenklecksenden Säkulum" aus der konfessionellen Sphäre in die neu entstandene politsche überschwappte (die alte Gewohnheit wird derweil weitergepflegt). Da kommt dann schon mal vor, daß ein wütendes Pamphlet (oder ein Brief) von sagen wir Februar 1704 eine Antwort auf eins vom November 1704 darstellt. Und beim Geld haben die noch Shillings zwischen Pence & Pounds geschaltet. Und die rechnen die dann noch in Einheiten von Farthings (1/4d) oder Guineas (21/-). Ils sont fous, ces Anglais!
PPS. Die Suche nach "ils sont fous..." wirft zuvörderst das http://www.routard.com/mag_evenement/417...ces_anglais.htm aus, mit Augenmerk, was einem Gallier an den Insularen so schräg scheint ("Le V de la victoire", "Élémentaire, mon cher Watson!"). Bon. Aber das hier?
Zitat von Symptom spätrömischer DécadencePas de doute : ils sont vraiment fous, ces Anglais !
Une fille nue page 3
Avec le thé et la conduite à gauche, la fille dénudée de la page 3 du quotidien populaire The Sun est une tradition britannique. Depuis plus de 40 ans, on la représente parfois, selon l’actualité, en Père Noël ou en joueuse de foot...
On dénuda aussi une femme âgée habillée de rouge, la couleur des travaillistes (Murdoch, le propriétaire, déteste les travaillistes !).
Zumindest sitzen die sozialistischen Reflexe noch.
Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire
Zitat von Meister Petz im Beitrag #55Allgemein: Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn ein Zöllner Fahrzeug A (Rostlaube mit polnischem Kennzeichen) kontrolliert und Fahrzeug B durchwinkt (Benz mit Schlipsträger am Steuer), hat er nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Wenn er es umgekehrt macht auch nicht. Nicht mal, wenn er alle Benze durchwinkt.
Abgesehen davon, daß, wie Doeding angemerkt hat, der Vergleich hinkt, zeigt das Beispiel gut den springenden Punkt. Wenn ein einzelner Zöllner sich für sich vornimmt, heute oder diese Woche oder überhaupt alle Mercedes durchzuwinken, dann ist das sein exekutiver Entscheidungsspielraum, vielleicht nicht besonders weise, aber kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Aber es ist etwas ganz anderes, wenn als allgemeine Richtlinie und Dienstvorschrift vorgegeben wird, daß fürderhin alle Mercedes unbesehen durchzulassen sind, damit die Daciafahrer nicht so lange auf das Vergnügen, eingehend gefilzt zu werden, warten müssen. Das wäre durchaus ein Verstoß gegen den Grundsatz, und außerdem ziemlich idiotisch, da dies schnell allgemein bekannt würde, selbst wenn die Regierung es nicht öffentlich verkündet, um ihre Weisheit und ihren Aktionismus zu dokumentieren. Was würde wohl passieren, wenn eine solche Vorschrift bestünde? Da könnte man sich bald alle Kontrollen sparen.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #67Und die rechnen die dann noch in Einheiten von Farthings (1/4d) oder Guineas (21/-). Ils sont fous, ces Anglais!
Immerhin messen sie spätestens seit der Motorisierung Geschwindigkeiten in miles per hour und nicht mehr in furlongs per fortnight...
À propos shilling: der bevorstehende brexit nährt bei einigen insularen Gemütern die Hoffnung, daß damit auch die unter kontinentalem Druck angenommene Dezimalisierung hinfällig und man wieder zu natürlichen Einheiten (pint of beer statt des um ein schmerzlich vermißtes Neigerl gekürzten halben Liters, this style 10/6d etc.) zurückkehren wird.
Zitat von Fluminist im Beitrag #68Abgesehen davon, daß, wie Doeding angemerkt hat, der Vergleich hinkt, zeigt das Beispiel gut den springenden Punkt. Wenn ein einzelner Zöllner sich für sich vornimmt, heute oder diese Woche oder überhaupt alle Mercedes durchzuwinken, dann ist das sein exekutiver Entscheidungsspielraum, vielleicht nicht besonders weise, aber kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Aber es ist etwas ganz anderes, wenn als allgemeine Richtlinie und Dienstvorschrift vorgegeben wird, daß fürderhin alle Mercedes unbesehen durchzulassen sind, damit die Daciafahrer nicht so lange auf das Vergnügen, eingehend gefilzt zu werden, warten müssen. Das wäre durchaus ein Verstoß gegen den Grundsatz, und außerdem ziemlich idiotisch, da dies schnell allgemein bekannt würde, selbst wenn die Regierung es nicht öffentlich verkündet, um ihre Weisheit und ihren Aktionismus zu dokumentieren. Was würde wohl passieren, wenn eine solche Vorschrift bestünde? Da könnte man sich bald alle Kontrollen sparen.
Ich will doch nur auf den Punkt raus, dass es KEIN Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist, wenn die Glaubensprüfung wegfällt. Die Einzelprüfung findet statt, in jedem Fall. Die Frage geht nur noch, wie weit die Prüfung stattfinden muss, d.h. wann jemand nachgewiesen hat, "Christ" zu sein. Letztendlich geht es, wie bei allen Kontrollen, um die Verhinderung bzw. Aufdeckung eines Gesetzesverstoßes (in dem Fall: Erschleichung von Asyl). Und selbstverständlich gibt es dafür ein Kriterium, nämlich einen Anfangsverdacht. Doeding und Sie behaupten, eine Konversion in Deutschland begründe ausnahmslos einen Anfangsverdacht, R.A. und ich sind anderer Meinung. Darüber kann man doch wunderbar diskutieren, ohne sich permanent des Verfassungsbruchs zu bezichtigen, oder?
Und wenn Ihnen mein Beispiel nicht gefällt, dann nehmen Sie ihr eigenes Beispiel: die Studentenausweise. Hier gibt es keinerlei Kontrollen, der Missbrauch blüht. Aber kein Problem, wenigstens wird der Gleichbehandlungsgrundsatz erfüllt...
Zitat von Meister Petz im Beitrag #70Doeding und Sie behaupten, eine Konversion in Deutschland begründe ausnahmslos einen Anfangsverdacht, R.A. und ich sind anderer Meinung. Darüber kann man doch wunderbar diskutieren, ohne sich permanent des Verfassungsbruchs zu bezichtigen, oder?
Ich glaube, Dir persönlich wirft hier niemand Verfassungsbruch vor. Schwierig ist eine "wunderbare Diskussion" aber dann, wenn z. B. mein Hauptargument, daß ein solches Vorgehen eben verfassungsrechtlich nicht OK wäre, gleichsam tabuisiert wird wie hier von Dir vorgeschlagen, indem Du das Argument mal eben ad personam interpretierst .
Agree to disaggree?
Herzliche Grüße, Andreas
"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)
Zitat von Meister Petz im Beitrag #70Ich will doch nur auf den Punkt raus, dass es KEIN Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist, wenn die Glaubensprüfung wegfällt. Die Einzelprüfung findet statt, in jedem Fall. Die Frage geht nur noch, wie weit die Prüfung stattfinden muss, d.h. wann jemand nachgewiesen hat, "Christ" zu sein. Letztendlich geht es, wie bei allen Kontrollen, um die Verhinderung bzw. Aufdeckung eines Gesetzesverstoßes (in dem Fall: Erschleichung von Asyl). Und selbstverständlich gibt es dafür ein Kriterium, nämlich einen Anfangsverdacht. Doeding und Sie behaupten, eine Konversion in Deutschland begründe ausnahmslos einen Anfangsverdacht, R.A. und ich sind anderer Meinung. Darüber kann man doch wunderbar diskutieren, ohne sich permanent des Verfassungsbruchs zu bezichtigen, oder?
Und wenn Ihnen mein Beispiel nicht gefällt, dann nehmen Sie ihr eigenes Beispiel: die Studentenausweise. Hier gibt es keinerlei Kontrollen, der Missbrauch blüht. Aber kein Problem, wenigstens wird der Gleichbehandlungsgrundsatz erfüllt...
Gruß Petz
Wir sind ja gar nicht so weit voneinander entfernt wie es vielleicht aussieht. Das Beispiel mit den Benzen hat mir ja beim zweiten Blick sogar sehr gut gefallen. Und eine Glaubensprüfung halte ich auch für ziemliche Verschwendung von Ressourcen, allerdings aus dem anderen Grund, daß ein Glaube, echt oder nicht, überhaupt niemanden zu irgendetwas berechtigen sollte. Im vorliegenden Fall wäre das christliche Bekenntnis ja nur ein Beweismittel unter mehreren zum Nachweis des Vorliegens politisch-religiöser Verfolgung. Als solches kann es aber nur in jedem Einzelfall in Betracht gezogen werden, denn eine globale Christenverfolgung in Syrien liegt nicht vor, und, wie schon ad nauseam diskutiert, wird durch eine Konversion in Deutschland auch im Einzelfall nicht plausibler.
Und grundsätzlich gesehen ist nun einmal eine Regel der Art "alle X werden in einem vereinfachten Verfahren abgefertigt" eine Bevorzugung und insofern unegalitär, und setzt außerdem ganz zweifellos einen Anreiz, den Status als X zu erwerben oder vorzutäuschen. Ob das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist, ist eine Frage, und ich hatte das auch als Frage formuliert. Beispielsweise behandelt die Bundesrepublik ihre Staatsbürger in vieler Hinsicht anders als Nichtstaatsbürger; da könnte man auch einen Konflikt mit Art 3 GG ("Niemand darf wegen ... seiner Heimat und Herkunft ... benachteiligt oder bevorzugt werden.") sehen. Das heißt nicht, daß ich vorschlage, Staatsbürger in jeder Hinsicht völlig gleich wie Nichtstaatsbürger zu behandeln. Frau Merkel scheint sich übrigens, wenn sie grundsätzlich nur noch von "Bewohnern" des Landes, "Menschen in Deutschland" o.ä. spricht, einer solchen wörtlichen Auslegung des Art 3 GG entgegen dem bisherigen usus anzunähern.
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