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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 60 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2 | 3
R.A. Offline



Beiträge: 8.171

18.04.2016 17:37
#51 RE: Bis hier war lustig Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #48
Wenn bei einem Gesetz die Ermächtigung der Regierung erforderlich ist, damit die Justiz tätig werden kann ist ihre Unabhängigkeit bei diesem Gesetz eingeschränkt.

Die unabhängige Justiz wird NIE von sich aus tätig. Sondern (im Strafrecht) immer nur, wenn die Exekutive ihr etwas vorlegt.

Und im konkreten Fall: Es soll ja nicht die Zustimmung der Regierung abgeschafft werden. Sondern der Tatbestand überhaupt. D.h. die Justiz darf überhaupt nicht mehr in solchen Fällen tätig werden.

Zitat
Es hat gerade kürzlich wieder einen Fall gegeben (Generalbundesanwalt Range) wo sich die Staatsanwaltschaft die Einmischung des Justizministers verbeten hat, wenn auch erfolglos.


Eben: Erfolglos.
Wenn die Regierung anweist, hat die Staatsanwaltschaft zu gehorchen. Was ich für sehr mißlich finde, ist aber Realität - und daher kann ich die Aufregung um den 103/104 gar nicht nachvollziehen. Denn da immerhin finde ich es verständlich, daß die Regierung ein Mitspracherecht hat. Im sonstigen Strafrecht kann ich das nicht so verstehen.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

18.04.2016 17:50
#52 RE: Bis hier war lustig Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #49
Genau wenn man den 103 für unsinnig hält, sollte man ihn nicht als Basis für Ermittlungen nehmen.


Das ist ein Rechtsverständnis das nur funktioniert wenn es keine Gewaltenteilung gibt. Also weder zwischen Exekutive und Gesetzgeber und auch nicht zwischen Exekutive und Staatsanwaltschaft.
Klar, wenn man feststellt ein Gesetz steht einem politisch gewünschten Verfahren im Weg, schafft es die Legislative auf Betreiben der Exekutive ab.
Super!

Viele Grüße, Erling Plaethe

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

18.04.2016 17:55
#53 RE: Bis hier war lustig Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #51
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #48
Wenn bei einem Gesetz die Ermächtigung der Regierung erforderlich ist, damit die Justiz tätig werden kann ist ihre Unabhängigkeit bei diesem Gesetz eingeschränkt.

Die unabhängige Justiz wird NIE von sich aus tätig. Sondern (im Strafrecht) immer nur, wenn die Exekutive ihr etwas vorlegt.

Das hängt davon ab, ob Du die Staatsanwaltschaft als Teil der Exekutive siehst oder nicht. In der Regel wird sie der Justiz zugerechnet, allerdings hat sie eine Doppelrolle, indem sie der Regierung gegenüber weisungsgebunden ist. Aber die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich von sich aus tätig:

Zitat
§ 160 StPO
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.



Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

18.04.2016 17:56
#54 RE: Bis hier war lustig Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #51
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #48
Wenn bei einem Gesetz die Ermächtigung der Regierung erforderlich ist, damit die Justiz tätig werden kann ist ihre Unabhängigkeit bei diesem Gesetz eingeschränkt.

Die unabhängige Justiz wird NIE von sich aus tätig. Sondern (im Strafrecht) immer nur, wenn die Exekutive ihr etwas vorlegt.

Bitte den kleinen aber feinen Unterschied beachten! Ich habe nicht von der Exekutive im Allgemeinen gesprochen, sondern von der Regierung im Speziellen.

Zitat von R.A. im Beitrag #51
Und im konkreten Fall: Es soll ja nicht die Zustimmung der Regierung abgeschafft werden. Sondern der Tatbestand überhaupt. D.h. die Justiz darf überhaupt nicht mehr in solchen Fällen tätig werden.

Wie das am Ende aussieht warten wir mal ab, würde ich vorschlagen. Auslöser war, dass die Regierung nicht entscheiden wollte, weil sie sich nicht einmischen will!

Viele Grüße, Erling Plaethe

Martin Offline



Beiträge: 4.129

18.04.2016 19:20
#55 RE: Bis hier war lustig Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #50
Zitat von Martin im Beitrag #47


Ja, aber Oppermann begründet es nicht damit, den Ausgang des Verfahrens beeinflussen zu wollen. Ich dachte die Begründung ist schlicht, dass das Gesetz nicht mehr zeitgemäß ist.

Gruß, Martin

Und wie kommt Herr Oppermann ausgerechnet jetzt darauf dieses Gesetz abzuschaffen? Gab es da keinen Anlass zu? Hat er sich das völlig unabhängig von dem Böhmermann-Theater einfallen lassen?


Das kommt doch vor, dass man anhand eines aktuellen Falls auf ein aus den Augen verlorenes Relikt stößt, und dass man dann feststellt, dass dieses eben ein solches und damit eigentlich obsolet ist. Ich will gar nicht abstreiten, dass die Taktik Oppermanns die war, das Gesetz abzuschaffen bevor es zu einer Entscheidung kommen muss. Aber ich verwies nur darauf, dass er die Absicht der Abschaffung so nicht begründet hat.

Gruß, Martin

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

19.04.2016 11:18
#56 RE: Bis hier war lustig Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #52
Das ist ein Rechtsverständnis das nur funktioniert wenn es keine Gewaltenteilung gibt.

Oder nur eine unvollständige wie in Deutschland.

Zitat
Klar, wenn man feststellt ein Gesetz steht einem politisch gewünschten Verfahren im Weg, schafft es die Legislative auf Betreiben der Exekutive ab.


Exakt so sieht es aus.
Die Exekutive in Form der Kanzlerin kündigt an, daß die Legislative ein Gesetz streichen wird.

Llarian Offline



Beiträge: 7.109

20.04.2016 15:52
#57 RE: Bis hier war lustig Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #36
Ich will auch nicht die Todesstrafe diskutieren, sondern die Rechtsstaatlichkeit der Anwendung von Gesetzen, deren Abschaffung geplant ist.

Nur hinkt der Vergleich an der Stelle nicht nur ein bisschen. Die Justiz hat am Ende keine Wahl ein Gesetz umzusetzen, so lange es gültig ist. Und eine Strafe wird so lange durchgesetzt, wie das Gesetz gültig ist, auch wenn es morgen abgeschafft wird. Weder der Strafvollzug noch die Justiz haben hier eine Wahl. Merkel hatte aber eine. Und wenn ich in einem Kontext sage, ich schaffe etwas ab, dann mache ich mich extrem unglaubwürdig, es noch einmal für mich einzusetzen. Und das hat mit deinem Beispiel nix zu tun.

Zitat
Also hat Art 5,1 GG bei Dir Verfassungsrang, 5,2 GG aber nicht?


Der Artikel sicher, aber das hebt nicht die Gesetze, auf die verwiesen wird, auf Verfassungsrang. Das wäre auch geradezu absurd zu meinen, ein Gesetz gegen Beleidigung habe Verfassungsrang und werde am besten noch von der Ewigkeitsgarantie umfasst, weil eine Einschränkung eines Grundrechtes an der Stelle indirekt auf dieses verweist.

Zitat
Ich denke, jede Art von politischer Entscheidung ist "ein bisschen schwanger", sobald konkurrierende Interessen betroffen sind.


Ich nicht. Ich denke diese Aussage ist dann und nur dann richtig, wenn es um legitime Interessen geht. Es gibt aber jede Menge illegitime Interessen. Und ein politisches System muss nicht "ein bisschen schwanger" sein um diesen Interessen Sorge zu tragen. Ich habe auch das Interesse ein Milliardenvermögen zu besitzen (und ich bin sicher, andere auch). Aber es gibt keinen Grund dieses Interesse in irgendeiner Form zu berücksichtigen. Das Interesse eines Diktators, der die Meinungsfreiheit zusammentritt wo er kann, sich in Deutschland auf einen gesonderten Ehrenschutz zu berufen, sehe ich nicht als legitimes Interesse. Und darum ist das etwas, wo keinesfalls "ein bisschen schwanger" sein muss.

Zitat
Natürlich wurde er nicht angeklagt, aber es ist auch nichts bekannt davon, dass die Mullahs eine Anklage verlangt hätten, da sie lieber auf der diplomatischen Ebene Druck erzeugt haben. Also ist es ein hypothetisches Beispiel, das auch durch dreimalige Wiederholung nicht zum Vergleich taugt.


Es passt ganz hervorragend, und hypothetisch ist daran gar nichts. Hypothetisch ist allenfalls die Frage ob ein solcher Strafantrag vorgelegen hat (was sich heute schwer klären lassen dürfte, weder im positiven noch im negativen Sinne) oder ob ein solcher deshalb nicht gestellt wurde, weil man vorher wusste, dass die damalige deutsche Regierung einen solchen niemals befürworten würde. Ebenso ist es denkbar das die Gegenseitigkeit nicht verbrieft war und selbst das dürfte schwer zu prüfen sein. Entscheidend ist, er wurde nicht danach angeklagt.

Zitat
Wenn Du endlich mal draufgeklickt hättest, wüsstest Du, dass es ein deutscher Prozess nach dem deutschen 103er war, bei dem das Ergebnis ein Strafbefehl zu 50 Tagessätzen wegen Beleidigung der Schweizer Bundespräsidentin war. Und Steinmeier hat zugestimmt (ob Merkel da auch involviert war, geht aus dem Artikel nicht hervor).


Hier hast Du auf jeden Fall einen Punkt, das Verfahren war mir tatsächlich nicht bekannt. Ich bin falscherweise davon ausgegangen, dass der Schah-Fall der einzige war. Belegt aber an der Stelle nur die Bigotterie Steinmeiers und taugt nicht zur Ehrenrettung Merkel.

Zitat
Immerhin suggeriert Dein Artikel, dass sich Deutschland nun mit einem Schlag aus dem Konzert der Rechtsstaaten verabschiedet hat.


Das tu ich mit Sicherheit nicht. Aber der Rechtsstaat stirbt auch andernorts nicht mit einem Schlag, einem Urteil oder einer Person. Umgekehrt ist ein Rechtsstaat auch nicht deshalb erhalten, weil er noch Teile seiner Definition aufweist.
Vielleicht ganz grundsätzlich: Deutschland ist weit davon entfernt eine Diktatur zu sein. Wir haben freie Wahlen, wir haben den Rechtsweg, wir enteignen eher selten, wir foltern nicht, wir töten nicht und wir lassen auch niemanden in der Nacht verschwinden. Das ist grundsätzlich alles sehr positiv. Und würde man eine Linie zwischen Rechtsstaat und Unrechtsstaat ziehen, dann würde Deutschland in dieser Einstufung weit (!) auf der linken Seiten Platz nehmen. Aber: Aktionen wie diese, Aktionen wie das Ankaufen von Steuer-CDs, Aktionen wie der Umgang mit Cornelius Gurlitt, Aktionen wie die Vorratsdatenspeicherung, Aktionen wie der BND-NSA Skandal (alles Beispiele aus den letzten Jahren) entfernen uns von dem Ideal. Und der Weg ist glatt. Wenn sich die Politik nicht an Grundrechten orientiert, dann darf sie sich nicht wundern, wenn die Bürger das auch nicht mehr tun. Das macht sich nicht an einer CD fest. Oder an einem Jan Böhmermann. Oder an einem Cornelius Gurlitt. Jedes mal mag man Argumente finden, warum man gerade hier doch "ein bisschen schwanger" sein darf. Und irgendwann, nicht heute, nicht morgen, aber irgendwann, sind wir dann richtig schwanger.

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

20.04.2016 17:17
#58 RE: Bis hier war lustig Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #57
Zitat von Meister Petz im Beitrag #36
Ich will auch nicht die Todesstrafe diskutieren, sondern die Rechtsstaatlichkeit der Anwendung von Gesetzen, deren Abschaffung geplant ist.

Nur hinkt der Vergleich an der Stelle nicht nur ein bisschen. Die Justiz hat am Ende keine Wahl ein Gesetz umzusetzen, so lange es gültig ist. Und eine Strafe wird so lange durchgesetzt, wie das Gesetz gültig ist, auch wenn es morgen abgeschafft wird. Weder der Strafvollzug noch die Justiz haben hier eine Wahl. Merkel hatte aber eine.

Der Vergleich hinkt überhaupt nicht, denn der Ministerpräsident hat sehr wohl die Wahl gehabt, die Strafe auf dem Gnadenweg in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln. Das ist ein vergleichbarer Exekutivvorbehalt des Regierungschefs, ähnlich wie bei Merkel. Aber wie im zitierten Artikel beschrieben, hat er einen diesbezüglichen Antrag explizit abgelehnt, obwohl der Justizminister ihn aufgrund der bevorstehenden Abschaffung darauf hingewiesen hat.
Zitat von Llarian im Beitrag #57

Zitat
Also hat Art 5,1 GG bei Dir Verfassungsrang, 5,2 GG aber nicht?
Der Artikel sicher, aber das hebt nicht die Gesetze, auf die verwiesen wird, auf Verfassungsrang. Das wäre auch geradezu absurd zu meinen, ein Gesetz gegen Beleidigung habe Verfassungsrang und werde am besten noch von der Ewigkeitsgarantie umfasst, weil eine Einschränkung eines Grundrechtes an der Stelle indirekt auf dieses verweist.


Nicht das Gesetz gegen die Beleidigung hat Verfassungsrang, sondern die Tatsache, dass das Grundrecht durch verschiedene in der Verfassung benannte Gesetze ("Gesetze zum Schutz der Ehre") eingeschränkt wird, zu denen das Gesetz gegen die Beleidigung gehört. Wird das Gesetz geändert oder abgeschafft, ändert sich selbstverständlich auch die Art der Beschränkung - insofern auch keine Ewigkeitsgarantie. Das heißt also formalisiert nicht "Meinungsfreiheit="Grundrecht"; "Gesetz zum Schutz der Ehre"="kein Grundrecht", sondern ("Meinungsfreiheit"-"Tatbestände gegen Gesetz zum Schutz der Ehre in jeweils aktueller Form")="Grundrecht". Versteh mich nicht falsch, ich finde diese Grundrechtsbeschränkung genau so falsch wie Du. Aber Das Problem liegt nicht daran, dass ein in einem normalen Gesetz verbrieftes Recht fälschlicherweise über ein verfassungsmäßiges Grundrecht gehoben wird. Sondern dass das verfassungsmäßige von vornherein nicht so weitreichend angelegt ist.

Zitat von Llarian im Beitrag #57

Zitat
Ich denke, jede Art von politischer Entscheidung ist "ein bisschen schwanger", sobald konkurrierende Interessen betroffen sind.

Ich nicht. Ich denke diese Aussage ist dann und nur dann richtig, wenn es um legitime Interessen geht. Es gibt aber jede Menge illegitime Interessen.


Schwierig, wer entscheidet?

Zitat von Llarian im Beitrag #57
Hypothetisch ist allenfalls die Frage ob ein solcher Strafantrag vorgelegen hat (was sich heute schwer klären lassen dürfte, weder im positiven noch im negativen Sinne) oder ob ein solcher deshalb nicht gestellt wurde, weil man vorher wusste, dass die damalige deutsche Regierung einen solchen niemals befürworten würde. Ebenso ist es denkbar das die Gegenseitigkeit nicht verbrieft war und selbst das dürfte schwer zu prüfen sein. Entscheidend ist, er wurde nicht danach angeklagt.

Wenn kein Anklageersuchen vorlag (wovon ich ausgehe, da dieser Fall bis ins Detail erforscht ist und nichts darüber bekannt ist), ist es kein Verdienst von Kohl und Genscher. Bleibt also die mehr als hypothetische Behauptung, dass die Mullahs sich so sicher waren, dass es keine Ermächtigung geben würde, dass sie es nicht angestrengt haben. Und das finde ich aufgrund der ganzen Entschuldigungsorgie ziemlich unplausibel. Aber wir werden es nicht erfahren.

Zitat
Hier hast Du auf jeden Fall einen Punkt, das Verfahren war mir tatsächlich nicht bekannt. Ich bin falscherweise davon ausgegangen, dass der Schah-Fall der einzige war. Belegt aber an der Stelle nur die Bigotterie Steinmeiers und taugt nicht zur Ehrenrettung Merkel.


Ich will Merkels Ehre gar nicht retten, sondern nur die Singularität dieses Ereignisses widerlegen. Und ein bisschen meine Vermutung für ein mögliches niedriges Strafmaß stützen - "Folterschlampe" ist nämlich gut vergleichbar, weil es sowohl einen politischen als auch eine persönlich-sexuellen Angriff umfasst, ähnlich wie bei Böhmermann. Und 50 Tagessätze sind jetzt nicht gerade eine strenge Bestrafung, die wesentlich über den normalen 185er hinausgeht.

Zitat
Vielleicht ganz grundsätzlich: Deutschland ist weit davon entfernt eine Diktatur zu sein. Wir haben freie Wahlen, wir haben den Rechtsweg, wir enteignen eher selten, wir foltern nicht, wir töten nicht und wir lassen auch niemanden in der Nacht verschwinden. Das ist grundsätzlich alles sehr positiv. Und würde man eine Linie zwischen Rechtsstaat und Unrechtsstaat ziehen, dann würde Deutschland in dieser Einstufung weit (!) auf der linken Seiten Platz nehmen. Aber: Aktionen wie diese, Aktionen wie das Ankaufen von Steuer-CDs, Aktionen wie der Umgang mit Cornelius Gurlitt, Aktionen wie die Vorratsdatenspeicherung, Aktionen wie der BND-NSA Skandal (alles Beispiele aus den letzten Jahren) entfernen uns von dem Ideal. Und der Weg ist glatt. Wenn sich die Politik nicht an Grundrechten orientiert, dann darf sie sich nicht wundern, wenn die Bürger das auch nicht mehr tun. Das macht sich nicht an einer CD fest. Oder an einem Jan Böhmermann. Oder an einem Cornelius Gurlitt. Jedes mal mag man Argumente finden, warum man gerade hier doch "ein bisschen schwanger" sein darf. Und irgendwann, nicht heute, nicht morgen, aber irgendwann, sind wir dann richtig schwanger.


Ich denke, richtig schwanger würde dann eintreten, wenn Grundrechtsverstöße systematisch werden, ohne dass es ein Korrektiv gibt. Deshalb bin ich ja so für die unabhängige Justiz. Je besser die funktioniert, um so weniger muss man sich davon abhängig machen, dass Politiker nicht der Versuchung nachgeben, die die Exekutivmacht bereithält.

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

GoldIsMoney Offline



Beiträge: 26

21.04.2016 19:03
#59 RE: Bis hier war lustig Antworten

Hier der §103
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__103.html
Dort steht
"(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, "

Dort steht, der sich im Inland aufhält. Ist die Türkei inzwischen dt. Inland?

War er nicht das letzte Mal im Sommer 2015 in D? Wie kann dieser Paragraph überhaupt zur Anwendung kommen?

Fluminist Offline




Beiträge: 2.015

21.04.2016 19:31
#60 RE: Bis hier war lustig Antworten

Zitat von GoldIsMoney im Beitrag #59
Hier der §103
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__103.html
Dort steht
"(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, "

Dort steht, der sich im Inland aufhält. Ist die Türkei inzwischen dt. Inland?

War er nicht das letzte Mal im Sommer 2015 in D? Wie kann dieser Paragraph überhaupt zur Anwendung kommen?



Zur Verdeutlichung einmal etwas auseinandergesperrt:

Zitat von §103 StGB
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt

oder wer (mit Beziehung auf ihre Stellung) ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,

oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung

beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Durch die Wiederholung "oder wer" ist klar, daß sich der Relativsatz bzgl. Aufenthalt nicht auf das ausländische Staatsoberhaupt bezieht.

GoldIsMoney Offline



Beiträge: 26

22.04.2016 07:01
#61 RE: Bis hier war lustig Antworten

Ah danke, verstanden....

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 Sprung  



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