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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 52 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Ulrich Elkmann Online




Beiträge: 14.425

17.11.2016 13:43
#51 RE: Justitia. Schland, im Herbst 2016 Antworten

http://www.badische-zeitung.de/nach-den-...nd-was-sie-darf

Zitat von Badische Zeitung, 17.11.2016
Zwei junge Frauen aus Freiburg und Endingen kamen gewaltsam zu Tode.

Die Polizei hat das Genmaterial natürlich sofort in die bundesweite Straftäter-Datenbank eingespeist. Ergebnis: negativ. Es gibt keinen Vergleichstreffer. Und viel mehr können die Ermittler mit ihrem DNA-Fund für den Moment nicht anfangen. Dabei könnte dieser "Zeuge" im Labor noch viel mehr sagen. Er könnte verraten, welche Augenfarbe und wohl auch welche Haarfarbe der Täter hat. Und er könnte mit nahezu absoluter Sicherheit sagen, aus welcher Weltregion der Erde der Mörder von Maria L. stammt – aus Europa, Afrika oder Asien.
...
"Solche weitergehende Untersuchungen sind vom Gesetzgeber nicht erwünscht und nicht erlaubt", sagt Diplombiologe Hans-Joachim Weisser, Laborleiter Spurenkunde bei der Forensischen Molekularbiologie im Institut für Rechtsmedizin der Uni Freiburg. Theoretisch und praktisch könnte laut Weisser auch die Freiburger Rechtsmedizin die zusätzlichen Informationen aus einer DNA herauslesen. Nur: Sie darf es nicht.

Der Grund für die Beschränkung der Rechtsmediziner findet sich im Paragraf 81e der Strafprozessordnung. Molekulargenetische Untersuchungen dürfen nur dem Feststellen der Identität dienen. Auch das Geschlecht darf bestimmt werden. Aber mehr ist nicht drin. Denn in Deutschland muss sich die Analyse allein auf die nicht kodierenden Bereiche der DNA konzentrieren. Alle Informationen über das Aussehen des Menschen, von dem die DNA stammt, sind tabu.



Wobei "nichtkodierend" nicht exakt ist. Bei der Ermittlung des "genetischen Fingerabdrucks" wird die DNS per viraler Schneidesequenz (da, wo das Virus sein eigenes Erbgut in die Wirtszelle einspleißt, um dann mit reproduziert zu werden) generell in Stücke zerteilt, von Sequenz etwa ADDGCA bis zur nächsten ADDGCA; die Bruchstücke per Polymerasekettenreaktion (PCR) millionenfach verdoppelt (dauert 36 Stunden), das Resultat auf einen gelbeschichteten Träger verbracht & 2 Stunden niedrigvoltige Spannung angelegt. Die Bruchstücke wandern von + zu - & sortieren sich aufgrund der unterschiedlicher Wandergeschwindigkeit nach Größe. Das Gel wird schockgefrostet & per Röntgenstrahlung ein Verteilungsmuster ermittelt. Ist also eine stochastische Analyse. Die für jedes Individuum einigermaßen gleich ist; die Sicherheit steigt bei mehrfacher Probenanalyse (mit unterschiedlichen Schneidesequenzen) exponentiell an. Bei Merkmalsanalyse müssen die entsprechenden Chromosomenabschnitte sequenziell analysiert werden.



Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire

Fluminist Offline




Beiträge: 2.015

17.11.2016 14:51
#52 RE: Justitia. Schland, im Herbst 2016 Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #51
Bei Merkmalsanalyse müssen die entsprechenden Chromosomenabschnitte sequenziell analysiert werden.

Müssen sie nicht. Statt des aufwendigen und teuren Sequenzierens kann man sich auf die bekannten single nucleotide polymorphisms (SNPs) stützen, von denen man etwa 1 Mio auf einem Affymetrix™ Microarray zu einem Preis, den ein Doppelmord ohne Zweifel gerechtfertigt, haben kann. Die ethnographische Herkunft des Genträgers läßt sich daraus ohne weiteres mit einer Genauigkeit bestimmen, die die einer Zeugenaussage (z.B. "südländisches Aussehen") in den Schatten stellt.

Ulrich Elkmann Online




Beiträge: 14.425

22.11.2016 14:10
#53 RE: Justitia. Schland, im Herbst 2016 Antworten

Schland, Spätherbst 2016.

Frau mit heißem Öl übergossen - BGH kippt Urteil gegen Ehemann

Zitat von SHZ, 22.11.2016
Der Afghane war am 21. April wegen eines lebensgefährlichen Angriffs auf seine Ehefrau mit heißem Öl zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Die Bundesrichter erklärten nun: „Es ist nicht ausgeschlossen, dass jedenfalls der Angeklagte, wäre ihm das letzte Wort unter Ausschluss der Öffentlichkeit erteilt worden, Ausführungen gemacht hätte, die der Annahme niedriger Beweggründe entgegen gestanden oder die Strafzumessung in anderer Weise zu seinen Gunsten beeinflusst hätten.“ Niedrige Beweggründe sind ein Mordmerkmal, das sich strafverschärfend auswirkt. Den Schuldspruch und den Ablauf der Tat stellte der Bundesgerichtshof nicht in Frage. Eine andere Kammer des Landgerichts muss nun in Teilen neu verhandeln.

Während des Prozesses war die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers ausgeschlossen worden, als die Frau als Nebenklägerin aussagte. Grund dafür war die Annahme, dass dabei das Sexualleben der Eheleute zur Sprache kommt. Bei dem Angriff hatte die Frau Verbrennungen auf 44 Prozent ihrer Haut erlitten. Sie schwebte wochenlang in Lebensgefahr.



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