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ZETTELS KLEINES ZIMMER

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Dieses Thema hat 52 Antworten
und wurde 3.629 mal aufgerufen
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Noricus Offline



Beiträge: 2.362

13.08.2017 20:32
#51 RE: Vokabelsuche Antworten

Zitat von Werwohlf im Beitrag #49
Zitat von Meister Petz im Beitrag #43
Selbst wenn es nicht GANZ genau so war - wenn die drei sich einig sind, hat das Gericht einen verdammt schweren Stand, ihnen das Gegenteil zu beweisen. Also gibts halt nur eine Strafe für das, was zweifelsfrei bewiesen ist - zwei Stiche in die Schulter und ein paar amateurhafte Bissspuren.
Ich will mal simpel verdeutlichen, wo ich das Problem sehe.

Fall 1:
Ich schreie "Dich bring ich um!", gebe mit einer Knarre ein paar gezielte Schüsse auf mein Opfer ab und danach Fersengeld. Da ich ein lausiger Schütze bin, überlebt das Opfer. Doch wohl Mordversuch (oder zumindest versuchter Totschlag), oder?

Fall 2:
Ich schreie "Dich bring ich um!", gebe mit einer Knarre ein paar gezielte Schüsse auf mein Opfer ab, Doch plötzlich tauchen Personen auf, die mich beschwören, nicht mehr weiterzuschießen. Irgendwie lasse ich mir die Waffe entwinden, stürze dann aber dennoch auf das Opfer zu und beiße es mehrmals, bis ich mit Gewalt daran gehindert werde. Da ich immer noch ein lausiger Schütze bin und darüber hinaus auch nicht Jaws aus den James-Bond-Filmen, überlebt das Opfer. Körperverletzung.

In Fall 1 mache ich nach den in beiden Fällen gleich wirkenden Schüssen nichts mehr, was das Wohlergehen des Opfers beeinträchtigt, in Fall 2 aber schon. Dennoch fällt die Strafe in Fall 2 milder aus, weil ich in Fall 1 verwerflicher gehandelt haben soll. Wenn ich Urteile daran messe, was das Opfer zu erleiden hatte, würde ich zum gegenteiligen Schluss kommen. Mir ist klar, dass nicht die Tat verurteilt wird, sondern der Täter, aber wenn das eben zu weit auseinander zu fallen scheint, wird es problematisch.




Wenn ich mich hier einmischen einbringen darf:

(Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Ich verstehe den Fall 1 so, dass der Täter meint, alles getan zu haben, um das Opfer zu töten - er ist sich also nicht bewusst, dass seine Schüsse danebengingen bzw. nicht tödlich waren; und den Fall 2 so, dass dem Täter bewusst ist, dass er noch nicht alles getan hat, um das Opfer zu töten. Bei anderen Annahmen ändert sich auch die rechtliche Beurteilung.)

Wenn wir ein Erfolgsstrafrecht hätten, müsste Fall 2 strenger bestraft werden als Fall 1, da ein schwererer Erfolg (Bissverletzungen zusätzlich zu eventuellen Schussverletzungen) vorliegt.

Wir haben nun aber ein Schuldstrafrecht, und der Rücktritt vom Versuch ist ein Kind desselben. In einem reinen Erfolgsstrafrecht wäre die Versuchsstrafbarkeit ja geradezu widersinnig.

Der Rücktritt vom Versuch wird deshalb mit Straffreiheit honoriert, weil der Täter - grob gesprochen - nicht mehr will, obwohl er noch könnte und sein Verhalten gemäß dieser Änderung seiner Innentendenz ausrichtet. Das tut er im Fall 1 nicht: Er meint ja, genügend Kugeln auf das Opfer abgefeuert zu haben, um dieses zu töten. Im Fall 2 ist ihm bewusst, dass seine Schüsse nicht tödlich waren (und auch nicht ohne weiteres Zutun seinerseits zum Tod führen). Wenn der Täter nun auf nicht drohendes, gutes Zureden Dritter seine Waffe freiwillig weggibt, obwohl er noch weitere Patronen im Magazin/der Trommel hat, und sich auf das für ihn vorhersehbar nicht tödliche Beißen verlegt, hat er sich so weit innerlich und äußerlich vom Mordversuch distanziert, dass ihm die Rechtsordnung diesen nicht mehr vorwirft.

Werwohlf Offline




Beiträge: 997

13.08.2017 21:07
#52 RE: Vokabelsuche Antworten

Zitat von Noricus im Beitrag #51
Wenn ich mich hier einmischen einbringen darf

Danke nochmal für die ausführliche Darstellung. Aber die ändert ja nichts an meinem Unwohlsein bei der Sache, das sich vor allem an der nachweisbaren Auswirkung auf das Opfer festmacht und nicht so sehr Spekulationen (machen wir uns nichts vor: solche müssen es der Natur der Sache nach immer sein) über die Motivlage des Täters in den Vordergrund rückt. Ja, zu solchen Fällen kommt es immer wieder, aber auch wenn ich die geltende juristische Argumentation als in sich schlüssig nachvollziehen kann, so löst das für mich nicht das Problem.

--
Bevor ich mit den Wölfen heule, werd‘ ich lieber harzig, warzig grau,
verwandele ich mich in eine Eule oder vielleicht in eine graue Sau.
(Reinhard Mey)

Werwohlf Offline




Beiträge: 997

13.08.2017 21:13
#53 RE: Vokabelsuche Antworten

Zitat von Noricus im Beitrag #50
Anders formuliert: Bei anderen Themen hätte es vor dem ersten Aufleben des Gegenwindes nicht einen derart einhelligen, heftigen Wind gegeben.
Ich habe nochmal nachgesehen: Vor deinem Aufschlagen in der Diskussion haben sich dort 3 (in Worten: drei) Kommentatoren geäußert. Unter "Weitere Themen", was eh nicht so viel Aufmerksamkeit bekommt wie eine Diskussion zu einem Blogbeitrag. Von "einhellig" und "heftig" würde ich da nicht sprechen.
Zitat von Noricus im Beitrag #50
Wieso denkst Du, dass sich dieser Passus auf Dich bezog?
Weil ich ein Drittel der Kommentatoren stellte?

--
Bevor ich mit den Wölfen heule, werd‘ ich lieber harzig, warzig grau,
verwandele ich mich in eine Eule oder vielleicht in eine graue Sau.
(Reinhard Mey)

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