Bevor man sich hier über das Recht auf das Gebet auslässt, sollte man vielleicht einmal den Verstand einschalten.
Wie hat der Schüler vor Gericht argumentiert
In Antwort auf: Vor Gericht erläuterte der Schüler selbst, wie die Zeiten errechnet würden. Er müsse sich nach einem Gebetskalender richten. In den Sommermonaten schaffe er das Gebet sogar nach der Schule, da die Zeitspanne für das Mittagsgebet bis 16 Uhr ginge. "Im Winter ist die aber kürzer. Nur bis 14.30 Uhr kann man beten", erklärte er. "Daher bin ich dann jeden Tag in dem Raum."
Was folgt daraus?
Die Regel für das Gebet sind für Regionen aufgestellt wurden, die um den Wendekreis liegen, wo sie im Prinzip keine sehr großen Unterschiede zwischen der Anzahl der Tagesstunden und der Anzahl der Nachstunden haben.
Wir sind jedoch deutlich nördlicher als Medina
Die Tagesdauer variert über das Jahr in Berlin (52 31 N) zwischen 17 und 8 Stunden. Berechnet man die Variation der Tagesdauer oder Sonnenscheindauer für Medina 24 28 Nord, so variert die Tagesdauer über das ganze Jahr zwischen knapp 11 und etwa über 13 Stunden. In meinem Geburtsort (19 11 N) ist sind die Unterschiede der Tagesdauer noch weniger ausgeprägt als in Medina.
Mit einem Wort.
Die Richter sind nicht einmal auf die Idee gekommen, den Aspekt der anderen geographischen Lage Berlin zu nennen. Ich hätte nach einer Fatwa gesucht, die diese Fragestellung behandelt. Was wollen die eigentlich nördlich des Polarkreises machen?
Diese Gebetsregel und viele andere Regeln, auch zum Beispiel die Hygieneregeln (trefe/koscher) des Judentums sind für Regionen um den Wendekreis festgelegt wurden. Das sind sie auch einzuhalten.
Nach meiner Meinung spricht das nicht dafür, das Mohammed weit über Arabien hinausgedacht hat. Das kann nicht daran liegen, daß er die deutlicheren Unterschiede in der Tagesdauer in den nördlichen Breiten nicht kannte. Dieses Wissen war vielleicht nicht allen Menschen geläufig, aber den Händlern schon. Worüber soll man den sonst am Abend reden, wenn man erzählt. Da erzählt man über die Merkwürdigkeiten, die es in anderen Weltgegenden zu entdecken gibt. Zum Beispiel über geronnenes Wasser, was wir als Eismeer kennen.
Ich hoffe nicht, daß die Gebetsregeln von Gott festgelegt wurden. Dann müßte man sich ernsthaft Sorgen machen, ob er sich mit diesem Planeten auskennt.
Libero
Man sollte vorsichtig sein in der Wahl seiner Feinde: Früher oder später wird man ihnen ähnlich.
In Antwort auf:Ist die Urteilsbegründung schon raus?
Ich habe bis jetzt noch keine gefunden. Scheint eine längere Abhandlung zu werden. Auch hinsichtlich einem Berufungsverfahren, wozu die Urteilsbegründung abgewartet werden soll.
Zitat von LiberoDiese Gebetsregel und viele andere Regeln, auch zum Beispiel die Hygieneregeln (trefe/koscher) des Judentums sind für Regionen um den Wendekreis festgelegt wurden. Das sind sie auch einzuhalten. Nach meiner Meinung spricht das nicht dafür, das Mohammed weit über Arabien hinausgedacht hat. Das kann nicht daran liegen, daß er die deutlicheren Unterschiede in der Tagesdauer in den nördlichen Breiten nicht kannte. Dieses Wissen war vielleicht nicht allen Menschen geläufig, aber den Händlern schon. Worüber soll man den sonst am Abend reden, wenn man erzählt. Da erzählt man über die Merkwürdigkeiten, die es in anderen Weltgegenden zu entdecken gibt. Zum Beispiel über geronnenes Wasser, was wir als Eismeer kennen.
Interessante Gesichtspunkte. Im Urlaub habe ich Tariq Alis "Fundamentalismus im Kampf um die Weltordnung" gelesen; die ersten Kapitel enthalten einen Abriß der Geschichte des Islam. Tariq Ali meint, die zahlreichen Gebets- und sonstigen Verhaltensvorschriften im Koran hätten Mohammed hauptsächlich dazu gedient, seiner Truppe aus wilden Kriegern Disziplin beizubringen.
Ob Mohammed an eine Expansion des Islam gedacht hat, wie sie sich dann innerhalb eines Jahrhunderts vollzog, wird man schwer ermitteln können. Auf Expansion war der Islam jedenfalls von Anfang an gerichtet.
Herzlich, Zettel
PS: Wie Kallias habe ich mich, lieber Libero, gefreut, wieder einmal etwas aus Ihrer "Feder" zu lesen!
Zitat von alevi.comAlle Schulkinder, somit auch nichtpraktizierende muslimische Schulkinder müssen das Recht haben, vor einer werbenden und demonstrativen Religionsausübung geschützt zu werden.
Grundsätzlich tritt die Alevitische Gemeinde Deutschlands für das Grundrecht auf Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ein. Dieses Grundrecht findet seine Grenzen jedoch dort, wo die Grundrechte anderer berührt werden.
Welches "Grundrecht anderer" sieht die Alevitische Gemeinde denn durch "werbende und demonstrative Religionsausübung" berührt?
-- Las ideas tontas son inmortales.
Cada nueva generación las inventa nuevamente. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von GorgasalWelches "Grundrecht anderer" sieht die Alevitische Gemeinde denn durch "werbende und demonstrative Religionsausübung" berührt?
Meine Vermutung: Die Aleviten bemühen sich generell um gute Integration und leben Gebetszeiten oder Ramadan eher flexibel. Und werden deswegen massiv von den Islamisten unter Druck gesetzt (in der Türkei geht das bis zum Mord), insbesondere werden sie als Ungläubige beschimpft (und "beschimpfen" kann in manchen Schulen recht massiv werden).
Wenn nun ein deutsches Gericht der islamistischen Sichtweise noch offiziell recht gibt, kriegen die Aleviten natürlich noch mehr solcher Probleme.
Zitat von GorgasalWelches "Grundrecht anderer" sieht die Alevitische Gemeinde denn durch "werbende und demonstrative Religionsausübung" berührt?
Meine Vermutung: Die Aleviten bemühen sich generell um gute Integration und leben Gebetszeiten oder Ramadan eher flexibel. Und werden deswegen massiv von den Islamisten unter Druck gesetzt (in der Türkei geht das bis zum Mord), insbesondere werden sie als Ungläubige beschimpft (und "beschimpfen" kann in manchen Schulen recht massiv werden).
Das ist alles völlig richtig und unschön. Aber Mord steht unter Strafe, und ebenso kann gegen Mobbing vorgegangen werden, hier hat die Schule natürlich die Verpflichtung, auf halbwegs angemessenen Umgang zwischen den Schülern zu achten.
Ich verstehe nur noch immer nicht, welches Grundrecht durch "werbende und demonstrative Religionsausübung" berührt wird.
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Zitat von GorgasalAber Mord steht unter Strafe, und ebenso kann gegen Mobbing vorgegangen werden, ...
Wenn der Mord geschehen ist, ist es zu spät. Und die theoretische Möglichkeit, daß die Schule Mobbing verhindert, entspricht wohl nicht den praktischen Lebenserfahrungen der Aleviten.
In Antwort auf:Ich verstehe nur noch immer nicht, welches Grundrecht durch "werbende und demonstrative Religionsausübung" berührt wird.
Ich versuche ja auch nur zu interpretieren, was sie meinen könnten. Und man kann wohl streiten, ob "Grundrecht" hier paßt. Aber die "werbende und demonstrative Religionsausübung" ist in der Praxis oft dicht dran an Volksverhetzung und damit an Grundrechtsverletzung.
Man kann jetzt der konkreten Formulierung widersprechen. Aber grundsätzlich beklagen sich die Aleviten m. E. zu Recht.
Unser Staat schützt immer weniger die, die zu ihm stehen. Sondern macht lieber denen Zugeständnisse, die ihn ablehnen.
Zitat von GorgasalAber Mord steht unter Strafe, und ebenso kann gegen Mobbing vorgegangen werden, ...
Wenn der Mord geschehen ist, ist es zu spät.
Aufruf und Anstiftung zum Mord sind ebenso strafbar. Sonst könnten wir präventiv alle Männer zwischen 15 und 35 Jahren in den Knast stecken, das würde die Mordquote auch massiv senken.
Zitat von R.A.Und die theoretische Möglichkeit, daß die Schule Mobbing verhindert, entspricht wohl nicht den praktischen Lebenserfahrungen der Aleviten.
Das ist völlig richtig. Aber dann sollen sie gegen die Schule vorgehen, die bestehende Richtlinien nicht durchsetzt. Das ist kein Argument, in das Grundrecht auf Religionsfreiheit einzugreifen.
Zitat von R.A.Aber die "werbende und demonstrative Religionsausübung" ist in der Praxis oft dicht dran an Volksverhetzung und damit an Grundrechtsverletzung.
Unlängst haben Atheistenverbände Buswerbung geschaltet, die auch "werbend und demonstrativ" atheistisch war, und das in einem größeren Umfang als es bei einem einzigen betenden Jungen geschieht. Hätte das auch verboten werden sollen? Ebenso Fronleichnamsprozessionen und Wallfahrten?
Zitat von R.A.Unser Staat schützt immer weniger die, die zu ihm stehen. Sondern macht lieber denen Zugeständnisse, die ihn ablehnen.
In diesem konkreten Fall (den Sie wahrscheinlich nicht meinen) sehe ich die Ablehnung unseres Staates hauptsächlich bei einer Schulleitung, die ihren Schülern die Ausübung ihrer religiösen Pflichten untersagt und damit massiv in ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit eingreift. Inwieweit der Schüler oder seine Eltern unseren Staat ablehnen, sehe ich offen gestanden nicht.
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