Zitat von ZettelDas Speichern einer WebSite, damit man sie offline lesen kann, fällt ja wohl nicht unter das Urheberrecht. Ebensowenig wie, sagen wir, das Abschreiben eines Buchs für den privaten Gebrauch.
Und das Online-Stellen eines abgetippten Interviews in Lettre International?
Wenn jemand Arno Schmidts ZETTEL'S TRAUM gescannt und online gestellt hätte, dann könnten Sie auch die Website speichern, um sie offline lesen zu können. Ebenso können Sie auch mp3s herunterladen und offline anhören, die jemand anderes online gestellt hat.
Mich wundert es ein bisschen, dass Sie genau solche Urheberrechtsverletzungen mehrfach angeprangert haben, aber hier keine Schwierigkeiten damit haben, von einer ähnlichen Urheberrechtsverletzung zu profitieren. Aber vielleicht erklären Sie mir ja den Unterschied? Oder hätte es Sie auch überhaupt nicht gestört, wenn jemand ZETTEL'S TRAUM nur heruntergeladen hat, und Ihr Zorn entlüde sich allein über den Online-Steller?
Ich will ja nur lernen und Sie verstehen...
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Cada nueva generación las inventa nuevamente. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von GorgasalUnd das Online-Stellen eines abgetippten Interviews in Lettre International?
Online-Stellen ist eine Veröffentlichung! Eine private Kopie für den eigenen Gebrauch ist immer legal, nicht aber das beliebige Weiterverteilen z. B. per Web.
Wie so oft ist auch hier der Zentralrat der Juden für den absoluten Tiefpunkt in der Debatte zuständig. Man kann nur hoffen, dass Sarrazin von seinen staatsbürgerlichen Rechten Gebrauch macht und Kramer wegen Verleumdung verklagt.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat Sarrazin unterdessen wegen dessen Äußerungen über Ausländer Nähe zum Nationalsozialismus vorgeworfen. „Ich habe den Eindruck, dass Sarrazin mit seinem Gedankengut Göring, Goebbels und Hitler große Ehre erweist“, sagte der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan Kramer, am Freitag in Berlin. „Er steht in geistiger Reihe mit den Herren.“
Ist das jetzt zu verschwörungstheoretisch gedacht oder kann man sich wirklich vorstellen, dass die Initiatoren der Kampagne ihre Chancen schwinden gesehen und daher nun zum ultimativen Mittel der regelmäßigen Hetzenjagden gegriffen haben, dem Vorwurf der Nähe zum Nationalsozialismus aus dem Munde des Zentralrats?
In Antwort auf:§ 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ich habe eben, das erste mal in meinem Leben, einen Beschwerdebrief (in diesem Fall eine eMail) an eine öffentliche Organisation gesendet. Ich hoffe, Herr Sarrazin klagt.
Zitat von Ungelt Ich hoffe, Herr Sarrazin klagt. Gruß, Ungelt
Gegen wen? Gegen Kramer?
Komisch. Die Diskussion geht jetzt seit Tagen und was Kramer gesagt hat gehört zwar tatsächlich mit zum heftigsten, was gegen Herrn Sarrazin gesagt wurde, doch Nazivergleiche wurden auch von anderen bemüht. Damit gehört es auch mit zum scheußlichsten. Darum geht es mir hier aber nicht. Sondern darum, daß es nicht alleine da steht in seiner Scheußlichkeit.
Wieso soll Herr Sarazzin ausgerechnet gegen Herrn Kramer klagen?
Viele Grüße
Kaa
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus Autor im Netz bekannt
In Antwort auf:Wieso soll Herr Sarazzin ausgerechnet gegen Herrn Kramer klagen?
Wieso bitte soll er nicht gegen ihn klagen? Das wäre, auch wenn es paradox klingen mag, ein Schritt hin zu mehr Meinungsfreiheit in Deutschland. Es hat in den letzten Tagen eine Menge Statements gegeben, die sich künstlich dumm gestellt und Sarrazin mit Denunziationen nur so überzogen haben. Die Äußerungen von Kramer sind verläßlich immer der Tiefpunkt in jeder Debatte um "rechte" Politiker. Er hat auch in diesem Fall bewusst nicht von Nähe zu rechtsextremen Parteien oder NPD gesprochen, was für sich genommen schon völlig sachfremd und falsch gewesen wäre. Er musste gleich die größte Keule auspacken und mit Hitler ankommen. Das Ganze ausgerechnet von einer Person, die immer von Herabwürdigung der Opfer, von ihrer Beleidgung durch nicht angebrachte Vergleiche und ähnliche Dinge mehr spricht.
Ich bin grundsätzlich für Meinungsfreiheit. Sie finde ihre Schranken aber dort, wo bewusst und gegen jegliche Tatsachen eine als politischer Gegner identifizierte Person herabgewürdigt, denunziert und sozial und politisch zerstört werden soll. Genau aus diesen Motiven hat sich Kramer exakt so geäußert, wie er es getan hat. Man muss ihn hier eindeutig in die Schranken weisen. Ich habe den 188er nicht ohne Grund zitiert. Er deckt genau das aus, was hier vor sich geht.
Ich habe allerdings die Vermutung, dass selbst ein Sarrazin nicht den Mut hat, gegen diesen Dauerdenunzianten vorzugehen. Man mag sich nicht ausmalen, wie die Berichterstattung dann wohl ausfallen würde.
§ 188 StGB setzt eine Üble Nachrede (§ 186) oder Verleumdung (§ 187) voraus; beides hat seinerseits eine Tatsachenbehauptung zum Gegenstand, die ich in der Äußerung von Herrn Kramer nicht erkenne. Wir bewegen uns also wohl "nur" im Bereich der schlichten Beleidigung (§ 185); auch die ist allerdings - man glaubt es kaum - immer noch strafbar.
Weil die Worte "rechtsradikal" und "wie ein NPD-Mitglied" schon lange vorher von anderer Seite gefallen waren, wunderte ich mich, wieso Sie nun eine Klage gegen Herrn Kramer empfehlen. Allerdings empfinde ich dessen Äußerungen doch noch als um einiges härter.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus Autor im Netz bekannt
In Antwort auf:Allerdings empfinde ich dessen Äußerungen doch noch als um einiges härter.
Genau deshalb. Mit diesen Äußerungen ist die Grenze der Meinungsfreiheit weit überschritten worden. In Großbritannien würde Kramer für seine Verleumdungen völlig selbstverständlich verklagt. Ich glaube wie gesagt nicht, dass Sarrazin sich das in Deutschland traut. Juristisch stünden seine Chancen so schlecht wohl nicht.
Noch einer für die 185er-Sammlung: republiknotorischer Quartalsirrer. (Du liebe Güte, ich bekomme langsam Angst vor dem FR-Leser morgens im Zug. Wird er mich anfallen, falls ich in seiner Gegenwart die JF auspacke?) Und ja, ich würde wegen soetwas Strafantrag stellen, aber sicher. Genau dafür gibt es ja Gesetze und Staatsanwälte: damit man bei üblen Beleidigungen nicht zum beherzten Faustschlag auf die Nase greifen muß, um seine Ehre zu wahren.
In Antwort auf:Eine private Kopie für den eigenen Gebrauch ist immer legal,
Da bist Du im Irrtum. Zweiter Korb Copyright Reform. Das Anfertigen einer Kopie (und das ist das Herunterladen) von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle ist illegal. Über die Offensichtlichkeit kann mn natürlich separat streiten, da aber allen Beteiligten bewusst ist, dass es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt, greift das Gesetz.
Zitat von ZettelDanke! Habe den Text jetzt sicherheitshalber gespeichert.
Hm, wie verträgt sich das denn jetzt mit Ihren Ansichten zum Urheberrecht?
Ganz hervorragend. Privatkopie ist gestattet. Es ist gerichtlich umstritten wie es bei offensichtlich illegalen Quellen aussieht, aber das ist diese hier nunmal nicht.
Der Hauptschwerpunkt des Urheberrechts liegt bei den Verbreitungsrechten! Neugier und Leselust fand auch der gute Goethe, dem wir unser deutsches Urheberrecht letztlich verdanken, völlig legitim. Es geht um die Verbreitungs- und Aufführungsrechte - da, wo der Urheber eigenes, von Fürsten und Vetternwirtschaft unabhängiges, nur aus der Beliebtheit beim Publikum resultierendes Geld aus seiner Arbeit ziehen kann. Wenn sich irgendeiner dreckig macht, dann die Quelle. Da wissen wir aber nicht, ob es sich nur um einen Verstoß gegen die deutsche Impressumspflicht handelt.
Aber: Ich bin kein Rechtsanwalt. Jedr auf eigene Verantwortung. ;)
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Zitat von califaxEs ist gerichtlich umstritten wie es bei offensichtlich illegalen Quellen aussieht, aber das ist diese hier nunmal nicht.
Nicht? Ein im Volltext abgetippter langer Text aus einer Zeitschrift? Was ist denn dann eine offensichtlich illegale Quelle?
Ich werde demnächst (hoffentlich) den Volltext eines kommerziell verlegten und immer noch urheberrechtlich geschützten Buches abtippen bzw. greppen und das Ergebnis nicht nur als Website veröffentlichen sondern (wieder hoffentlich) auch in Software integrieren und weltweit verteilen.
Mit diesem Wissen, daß in ungefähr unserem Wissen über die Interviewwebsite entspricht, sagen Sie mir doch bitte: Ist das in Ihren Augen offensichtlich illegal? Und warum?
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Zitat von califaxIch werde demnächst (hoffentlich) den Volltext eines kommerziell verlegten und immer noch urheberrechtlich geschützten Buches abtippen bzw. greppen und das Ergebnis nicht nur als Website veröffentlichen sondern (wieder hoffentlich) auch in Software integrieren und weltweit verteilen. Mit diesem Wissen, daß in ungefähr unserem Wissen über die Interviewwebsite entspricht, sagen Sie mir doch bitte: Ist das in Ihren Augen offensichtlich illegal? Und warum?
Hm, ja? Darum?
Zitat von UrhG§ 15 Allgemeines (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere 1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16), 2. das Verbreitungsrecht (§ 17)
§ 17 Verbreitungsrecht (1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
Das erscheint mir recht offensichtlich sowohl auf das Interview in Lettre International als auch auf Ihr Buch zuzutreffen. Habe ich etwas übersehen? Ich gebe ja gerne zu, dass ich mich auf diesem Gebiet noch viel weniger auskenne als sonstwo...
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Ja, lesen ist das eine. Verdauen das andere. Als Lösungshinweis: Selbstverständlich wird das Projekt völlig legal sein, so es denn stattfindet.
Edit: Wer möchte mitraten? Die Lösung ist eigentlich sogar offensichtlich.
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Zitat von califaxIch werde demnächst ... den Volltext eines kommerziell verlegten und immer noch urheberrechtlich geschützten Buches ... greppen und das Ergebnis ... als Website veröffentlichen ... und weltweit verteilen.
Zitat von califaxAls Lösungshinweis: Selbstverständlich wird das Projekt völlig legal sein, so es denn stattfindet. Edit: Wer möchte mitraten? Die Lösung ist eigentlich sogar offensichtlich.
Ist sie immer, wenn man sie kennt. Die Hinweise sind alle juristisch, keiner geht auf das Buch.
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Zitat von califaxJa, lesen ist das eine. Verdauen das andere. Als Lösungshinweis: Selbstverständlich wird das Projekt völlig legal sein, so es denn stattfindet.
Es gibt sicher viele "offene" Lizenzen, die genau das erlauben. Aber ich wüsste nicht, inwieweit so etwas auf Lettre International zutrifft und kann es mir offen gesagt nicht vorstellen. Also werden Sie wohl etwas anderes meinen.
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Zitat von GorgasalVöllig richtig. Mich hat ja nur gewundert, dass Zettel mit seinen deutlichen Ansichten zum Urheberrecht aus einer solchen Quelle trinkt.
Ach, lieber Gorgasal: Ich habe keine der schlauen Überlegungen in diesem Thread angestellt, als ich die Datei gespeichert habe. Ich hatte nur keine Zeit, den ganzen Text sofort zu lesen, und dachte mir, daß er vielleicht bald verschwunden sein könnte. Also habe ich ihn gespeichert.
Daß ich mich dabei offenbar kriminellen Verhaltens schuldig gemacht habe, das habe ich nicht geahnt, und es tut mir leid, falls es denn so sein sollte. Ich fürchte allerdings, daß nach dem, was Sie und Llarian geschrieben haben, bereits das Lesen der inkriminierten WebSite kriminell ist, da - das haben wir einmal ausführlich diskutiert - bereits das Aufrufen einer Seite diese in den Rechner lädt und dies juristisch als speichern gilt.
Jetzt habe ich den Text gelesen, brauche ihn also nicht mehr und habe ihn so gelöscht, wie ich alles lösche, was ich nicht mehr brauche. Ich hoffe, das wirkt sich wenigstens strafmildernd aus.
In Antwort auf:Ich fürchte allerdings, daß nach dem, was Sie und Llarian geschrieben haben, bereits das Lesen der inkriminierten WebSite kriminell ist, da - das haben wir einmal ausführlich diskutiert - bereits das Aufrufen einer Seite diese in den Rechner lädt und dies juristisch als speichern gilt.
Die "Tat" selbst wäre wohl tatsächlich illegal. Und trotzdem wäre sie nicht strafbar. Strafbares Handeln setzt immernoch Intonation vorraus. Es würde also davon abhängen ob man bewusst auf diese Webseite geraten ist oder zufällig. Da das kaum zu beweisen ist gilt im Zweifelsfall die Annahme man habe es nicht gewusst.
Trotzdem finde ich solche Fälle, wie den hier beschriebenen, ausgesprochen nützlich. Es zeigt nämlich die Absurdität die inzwischen durch die Content-Mafia durchgesetzt wurde. Heute kann schon das googeln nach bestimmten (und ich rede hier nichtmal von dem Totschlagargument KiPo) Inhalten eine strafbare Handlung sein. Und da heisst es noch jeder könne sich frei durch öffentlich zugängliche Quellen informieren. Ist schlichter Mumpitz.
Zitat von califaxJa, lesen ist das eine. Verdauen das andere. Als Lösungshinweis: Selbstverständlich wird das Projekt völlig legal sein, so es denn stattfindet.
Es gibt sicher viele "offene" Lizenzen, die genau das erlauben. Aber ich wüsste nicht, inwieweit so etwas auf Lettre International zutrifft und kann es mir offen gesagt nicht vorstellen.
Es hat keine offene Lizenz. Und wie gesagt, es ist sehr offensichtlich: Ich habe den Autor einfach um Erlaubnis gefragt, und dieser hat sich mit dem Verlag abgesprochen. Nächste Woche muß ich nachhaken, ob die Sache noch steht, und dann hoffentlich die alten Dateien abholen.
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Zitat von califaxIch habe den Autor einfach um Erlaubnis gefragt, und dieser hat sich mit dem Verlag abgesprochen.
Nu, das ist natürlich die einfachste Möglichkeit.
Aber glauben Sie, der Betreiber des oben verlinkten Blogs hat bei Letter International um die Erlaubnis gebeten, den Text abtippen und online stellen zu dürfen? Das halte ich für unwahrscheinlich.
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Doch trotz der öffentlichen Empörung findet Sarrazin offenbar zahlreiche Befürworter in der Bevölkerung. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid für die Bild am Sonntag stimmen 51 Prozent der Deutschen Sarrazins Aussage zu, für ihn sei ein Großteil der arabischen und türkischen Einwanderer sei "weder integrationswillig noch integrationsfähig". 39 Prozent widersprechen der These.
Nur bei den Grünen-Wählern stößt Sarrazins These mehrheitlich auf Ablehnung (Ja: 24 Prozent; Nein: 64 Prozent). Zustimmung kommt der Umfrage zufolge von den Anhängern von SPD (Ja: 50 Prozent; Nein: 42 Prozent), CDU/CSU (Ja: 59 Prozent; Nein: 31 Prozent), FDP (Ja: 54 Prozent; Nein: 42 Prozent) und der Linken (Ja: 55 Prozent; Nein: 36 Prozent).
69 Prozent der Bundesbürger finden demnach, es sei richtig, dass Sarrazin eine Debatte über Integration angestoßen habe. Nur 22 Prozent meinten, "er hätte besser seinen Mund gehalten". Für die Erhebung befragte Emnid am vergangenen Donnerstag 501 Personen.
Interessantes Ergebnis in einem allerdings sehr kleinen sample. Die Frage ist jetzt allerdings, ob so ein Ergebnis die Hetzer dazu bewegt, ihre Kampagne zu beenden oder ob man nur den Gegenstand ändert, z.B. "Sind die Deutschen immer noch Nazis"?
Über diesen "Großteil" der jetzt durch die Presse rauscht, bin ich nachdenklich geworden.
In Antwort auf:ein Großteil der arabischen und türkischen Einwanderer sei "weder integrationswillig noch integrationsfähig".
Ein "Großteil" ist schon ziemlich viel. Ein "großer Teil" wäre etwas weniger. Tatsächlich ist es aber ein kleiner Teil, im Vergleich zum Ganzen. Es sind viele, es ist ein Problem, doch jetzt wo mir der "Großteil" so im Magen liegt, glaube ich, daß es ungünstig ist, diese "intagrationsunwilligen Vielen" mit den "Türken und Arabern" im Allgemeinen in Worten zusammenzuwerfen.
Es wäre besser, man hätte eine abgrenzende Bezeichung für die Integrationsunwilligen. Es ist nämlich eigentlich wurscht, ob es Türken und Araber sind.
Das Problem ist, daß wir eine große Anzahl Menschen haben, die sich nicht integrieren lassen, weil sie es nicht wollen und unsere Integrationsbemühungen ihren Sinn bislang nicht geändert haben. Es ist aber nicht wichtig, welche Nationalität diese Menschen haben. Diese Nationalität explizit zu erwähnen, kann schon auch Vorurteile schüren gegen die vielen Türken und Araber, die Deutschland als Staatswesen akzeptieren.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus Autor im Netz bekannt
Zitat von GorgasalAber glauben Sie, der Betreiber des oben verlinkten Blogs hat bei Letter International um die Erlaubnis gebeten, den Text abtippen und online stellen zu dürfen? Das halte ich für unwahrscheinlich.
Die BILD-Zeitung hat den Text in drei Teilen (und ganz sicher legal) ins Netz gestellt. Davon dürfen wir uns alle eine lupenreine Privatkopie anfertigen ;-)
Update: Das war der Original-URL vom 07.10.: http://www.bild.de/BILD/politik/2009/10/...asse-teil1.html Davon gab es auch noch Teil 2 und Teil 3. Leider sind die drei Teile verschwunden und im Google-Cache gibt es sie auch nicht mehr.
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