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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 86 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2 | 3 | 4
vielleichteinlinker ( gelöscht )
Beiträge:

23.06.2011 14:10
#76 RE: Jetzt reicht's Antworten

Zitat von Uwe Richard
Wer Blödsinn verzapft, wird oft mit Häme überschüttet, und es sei jedem selbst überlassen, da mitzutun. Dennoch ist es ein Unterschied, ob jemand ob seiner Äußerungen lediglich (öffentlich) lächerlich gemacht wird, oder ob ernsthaft versucht wird, jemands bürgerliche Existenz zu vernichten, oder sehen Sie das anders?



Jein. Ich halte so etwas wie die Strafbarkeit von Holocoustleugnung für richtig und in diesem Land nur für angebracht. Ich halte Frau Herman nach derlei Aussagen für nicht mehr tragbar als Journalistin beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ich denke aber, dass dies noch nicht die bürgerliche Existenz einer Person vernichtet.

Zitat von Uwe Richard
Wie kommen Sie darauf, EH „möchte“ Gutes über die Nazis sagen? Aussagen, wie: „Unter Hitler war nicht alles schlecht“ oder „In der DDR war nicht alles schlecht“, sind mMn zwar Blödsinn, aber deswegen nicht notwendig falsch.



Diese beiden Aussagen sind natürlich "Gutes" über die Nazis. "Ja, es war nicht alles schlecht in der DDR" bedeutet, manche Sachen waren eben OK, in der Regel waren bei Leuten die das sagen auch manche Sachen gut. In der DDR etwa die Kinderversorgung, bei den Nazis das Mutterbild.

Ich halte beides für falsch. Ich weiß, dass das Mutterbild der Nazis nur deswegen so war wie es war, weil man diese "Mütter" brauchte um genug Menschen zu bekommen, damit die Deutsche Rasse weiterbestehen und dominieren wird. Das ist kein positives Mutterbild!

Vogelfrei ( gelöscht )
Beiträge:

23.06.2011 14:33
#77 RE: Ich bitte um Hilfe Antworten

Zitat von vielleichteinlinker
Ich halte so etwas wie die Strafbarkeit von Holocoustleugnung für richtig und in diesem Land nur für angebracht.


Was zum Henker hat das denn nun mit E. H. zu tun? Bemerken Sie nicht, wie beinahe lächerlich abstrus Ihre Argumentation ist?

~~~
Die zunehmende Armut, welche allenthalben beklagt wird, scheint mir zuvörderst geistiger Natur.

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

23.06.2011 15:08
#78 Hinweis Antworten

Zitat von Vogelfrei

Zitat von vielleichteinlinker
Ich halte so etwas wie die Strafbarkeit von Holocoustleugnung für richtig und in diesem Land nur für angebracht.


Was zum Henker hat das denn nun mit E. H. zu tun? Bemerken Sie nicht, wie beinahe lächerlich abstrus Ihre Argumentation ist?


Lieber Vogelfrei, ich bitte Sie, sich zu mäßigen.

Auch ich kann nicht nachvollziehen, was Vielleichteinlinker schreibt, und habe deshalb die Diskussion mit ihm beendet. Wer mit ihm diskutieren möchte, der möge das selbstverständlich gern tun - aber bitte im Stil dieses Forums; sachlich und ohne persönliche Angriffe.

Wenn das schwerfällt - was ich verstehe -, dann gibt es ja immer das Mittel des Schweigens. Das auch ein Kommentar sein kann.

Herzlich, Zettel

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

23.06.2011 16:49
#79 RE: Jetzt reicht's Antworten

Zitat von vielleichteinlinker
Jein. Ich halte so etwas wie die Strafbarkeit von Holocoustleugnung für richtig und in diesem Land nur für angebracht. Ich halte Frau Herman nach derlei Aussagen für nicht mehr tragbar als Journalistin beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ich denke aber, dass dies noch nicht die bürgerliche Existenz einer Person vernichtet.



Das kann ich (als neutraler Beobachter dieser Diskussion) nicht so stehen lassen. Die Holocaustleugnung hat mit Frau Hermans Aussagen nichts zu tun. Frau Herman hat nichts Strafbares gesagt, sondern lediglich eine Meinung geäußert.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass im Rahmen der Meinungsfreiheit auch Meinungen geäußert werden dürfen, die dem Grundgesetz widersprechen. Aus diesem Grund ist etwa der Aufkleber »Todesstrafe für Kinderschänder« nicht verboten. Auch die Familienpolitik des Dritten Reiches oder die Berliner Mauer darf man lobend erwähnen.

--------

Frau Hermans Äußerungen haben allerdings stark polarisiert. Es stellte sich die Frage, ob sie ihren Aufgaben danach noch gerecht werden kann. Ich bin der Meinung, dass ein Fernsehsender nach solchen Äußerungen das Recht hat, einen in der Öffentlichkeit stehenden Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter nicht weiter zu beschäftigen.

Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.254

23.06.2011 16:50
#80 RE: Jetzt reicht's Antworten

Zitat von vielleichteinlinker

Zitat von Uwe Richard
... Dennoch ist es ein Unterschied, ob jemand ob seiner Äußerungen lediglich (öffentlich) lächerlich gemacht wird, oder ob ernsthaft versucht wird, jemands bürgerliche Existenz zu vernichten, oder sehen Sie das anders?



... Ich denke aber, dass dies noch nicht die bürgerliche Existenz einer Person vernichtet.


Eine deutliche Antwort auf etwas, was ich gar nicht geschrieben habe. Ich schrieb von Versuch.

Zitat von vielleichteinlinker

Zitat von Uwe Richard
Wie kommen Sie darauf, EH „möchte“ Gutes über die Nazis sagen? Aussagen, wie: „Unter Hitler war nicht alles schlecht“ oder „In der DDR war nicht alles schlecht“, sind mMn zwar Blödsinn, aber deswegen nicht notwendig falsch.

Diese beiden Aussagen sind natürlich "Gutes" über die Nazis. "Ja, es war nicht alles schlecht in der DDR" bedeutet, manche Sachen waren eben OK, in der Regel waren bei Leuten die das sagen auch manche Sachen gut. In der DDR etwa die Kinderversorgung, bei den Nazis das Mutterbild.

Ich halte beides für falsch. Ich weiß, dass das Mutterbild der Nazis nur deswegen so war wie es war, weil man diese "Mütter" brauchte um genug Menschen zu bekommen, damit die Deutsche Rasse weiterbestehen und dominieren wird. Das ist kein positives Mutterbild!


Auch das habe ich nicht geschrieben. Ob etwas (eine Aussage) positiv oder negativ zu bewerten ist, hat mit der Richtigkeit einer Aussage exakt nichts zu tun.

Ob Ihnen die Aussage: 2 + 2 = 4 moralisch behagt, ist für die Richtigkeit der Aussage ohne Belang. Sie vermischen da etwas, wie mich deucht.

 
Mit freundlichem Gruß

--
„Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ – sagt Ingeborg Bachmann

FAB. Offline



Beiträge: 523

23.06.2011 17:38
#81 RE: Ich bitte um Hilfe Antworten

Zitat von Rayson
Ich bitte um Hilfe, denn ich verstehe weder die Diskussion um die Hermansche Aussage noch das jüngste Gerichtsurteil.


Die Urteilsbegründung zu der Entscheidung des BGH vom 21. Juni 2011 - VI ZR 262/09 - ist bis jetzt noch nicht veröffentlicht. Während der Wartezeit kann man sich, wenn man mag, mit den Vorinstanzen beschäftigen. Die Klage hatte ja vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht zunächst Erfolg. Das OLG Köln hat zur Begründung ausgeführt:

Zitat von OLG Köln, Urt. v. 28.07.2009 - 15 U 37/09
[57] Die streitbefangene, in dem Artikel enthaltene Aussage schreibt der Klägerin eine Äußerung zu, die sie so nicht gemacht hat. Das in der angegriffenen Formulierung gewählte Stilmittel der indirekten Rede hat aus der Sicht des Adressatenkreises ... die Bedeutung eines Zitats, welches eine von der Klägerin ... dem Inhalt nach tatsächlich eindeutig so gemachte Äußerung wiedergibt.

[58] Die damit aufgestellte Tatsachenbehauptung, daß die Klägerin sich dem Inhalt nach eindeutig in der ihr mittels des Zitats "in den Mund gelegten" Weise geäußert habe, ist indessen unwahr. Zitate nehmen als Stilmittel "Authentizität" für sich in Anspruch... Hiervon abweichend handelt es sich indessen bei der als Zitat wiedergegebenen Aussage um eine Interpretation bzw. eine Auslegung der tatsächlich von der Klägerin anläßlich der Pressekonferenz gemachten mehrdeutigen Äußerung durch die den Beitrag verfassende Journalistin, nicht aber um die seitens der Klägerin tatsächlich gefallene Äußerung.

[60] Eben das geht indessen aus dem Artikel nicht hervor. Die darin enthaltene beanstandete Äußerung wird nicht als subjektive Deutung der den Artikel verfassenden Journalistin, sondern als die einer Interpretation nicht bedürftige eindeutige - tatsächlich so gemachte - Erklärung der kritisierten Klägerin dargestellt. Sie ist daher als "Falschzitat" einzuordnen...

[61] Soweit die Beklagte sich demgegenüber mit dem Einwand verteidigt, das ... von der Klägerin ... gemachte Statement lasse nur eine ... Interpretation zu und sei daher in diesem Sinne eindeutig, vermag sie damit nicht durchzudringen. Das Landgericht hat die Erklärung der Klägerin vielmehr zutreffend als mehrdeutig eingeordnet: Die Formulierung, wonach das (wertzuschätzende) Bild der Mutter "…leider mit dem Nationalsozialismus … abgeschafft…" worden sei, läßt sich ... in dem Sinne verstehen, daß der Nationalsozialismus das bis dahin in Deutschland verbreitete Bild der Mutter abgeschafft habe. Der Beklagten kann sicherlich beigetreten werden, soweit sie darauf hinweist, daß dieser Sachverhalt sprachlich deutlicher mit der Formulierung "durch den Nationalsozialismus" hätte zum Ausdruck gebracht werden können. Gleichwohl wird auch die gewählte Formulierung "mit dem Nationalsozialismus" nach dem Sprachverständnis jedenfalls eines erheblichen Teils der Rezipienten in einem der "deutlicheren" Formulierung identischen Sinne aufgefaßt. Die weiteren ... Aussagen lassen sich dann aber, von dem vorstehenden Verständnis der vorangestellten Aussage geprägt, dahin deuten, daß (auch) der Nationalsozialismus "…das, was gut war…" abgeschafft habe.
Ein anderer ... Teil der Adressaten wird zwar angesichts des unmittelbar im Anschluß an die Formulierung "…es war `ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle -…" folgenden Begriffs "…aber …" ein Verständnis der Aussage dahin entwickeln, daß damit gerade im Gegensatz zu der negativen Kritik an dem ... Nationalsozialismus auch Positives hervorgehoben werden soll und sich damit auf einer Linie mit der beklagtenseits verfochtenen Deutung bewegen. Das ändert indessen nichts daran, daß dieser nicht fernliegenden, vertretbaren Deutung die erstgenannte Interpretation als eben so vertretbar und ebensowenig fernliegend gegenübersteht. In dieser Situation liegt aber eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ... vor, wenn die Wiedergabe einer Äußerung, die mehrere Interpretationen zuläßt, zwar einer aus der Sicht des Durchschnittsadressaten vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist ... und der Zitierende bei seiner Äußerung nicht kenntlich macht, daß es sich um seine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handelt.

[63] (...) Die der Klägerin mit der streitbefangenen Äußerung zugeschriebene Aussage beeinträchtigt ... massiv die soziale Wertgeltung der Klägerin und läßt sie in negativem Licht erscheinen: Die der Klägerin in den Mund gelegte Aussage bagatellisiert letztlich den Unrechtsgehalt des ... Nazi-Regimes ...

[69] Die geschehene Persönlichkeitsrechtsverletzung der Klägerin ist nicht nur als schwerwiegend, sondern es ist auch das Verschulden der Beklagten als hoch anzusiedeln. Die Beklagte muß sich eine erhebliche Verletzung der ihr als Presseorgan auferlegten Sorgfalt entgegenhalten lassen. (...) Es geht ... darum, daß der Klägerin im Wege des Zitats eine Äußerung zugeschrieben wird, die sie so nicht gemacht hat und bei der es sich in Wirklichkeit um die subjektive Interpretation der Äußerung der Klägerin durch die Autorin des von der Beklagten publizierten Beitrags handelt. Angesichts der hohen Eignung der streitbefangenen Aussage, das öffentliche Ansehen der Klägerin massiv zu beschädigen, hätte die Beklagte sich durch einfache Nachfrage bei der Klägerin vergewissern können und müssen, ob sie sich tatsächlich so - wie in dem von der Autorin verfaßten Beitrag dargestellt - geäußert hat.

[83] (...) Es trifft zwar zu, daß die Klägerin mit ihrem im Verlauf der Pressekonferenz abgegeben Statement eine mehrdeutige und auch mißverständliche Äußerung in die Welt gesetzt hat. (...) Indessen geht es hier nicht um das Schaffen einer verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zulassenden Situation, sondern darum, daß eine (mögliche) Interpretation nicht als solche kenntlich gemacht worden ist. Die Klägerin hat aber mit der Mehrdeutigkeit und Unklarheit ihrer Aussage nicht (mit)veranlaßt, daß die von ihr damit ermöglichten verschiedenen Deutungen in Presseberichterstattungen nicht als solche bzw. als eine von dem Autor der betroffenen Berichterstattung vorgenommene Interpretation der mehrdeutigen Aussage der Klägerin gekennzeichnet werden. Eben darin liegt aber die Rechtsverletzung begründet.


Kernpunkt war also für das OLG Köln (nur) die Frage, ob die umstrittene Äußerung eindeutig zulasten von Frau Herman - nämlich im Sinne einer NS-Apologie - verstanden werden muß, oder ob sie objektiv mehrdeutig ist. In letzterem Fall sei es der Journalistin nicht verwehrt, das Zitat in einem für Frau Herman negativen Sinn zu interpretieren, solange sie nur deutlich macht, daß es sich um eine - ihre - Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handelt. Scheint mir nicht zuviel verlangt.

Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs meint nun demgegenüber offenbar, diese Frage stelle sich garnicht, weil die Interpretation der Journalistin die einzig mögliche sei:

Zitat von Pressemitteilung Nr. 107/2011
Die Äußerung läßt im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr beigemessen hat.


Angesichts des schauderlichen Wortsalats des Ausgangszitats scheint mir dies etwas gewagt. Auf die nähere Begründung bin ich daher schon gespannt und werde diese hier nachtragen, sobald sie vorliegt.

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"I want my republic back!"

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

23.06.2011 18:25
#82 RE: Hinweis Antworten

Zitat von Zettel
Wenn das schwerfällt - was ich verstehe -, dann gibt es ja immer das Mittel des Schweigens. Das auch ein Kommentar sein kann.



Nur schade, dass der »Mantel des Schweigens« oben noch nicht als Symbol zur Verfügung steht

Vogelfrei ( gelöscht )
Beiträge:

23.06.2011 20:39
#83 RE: Hinweis Antworten

Zitat von Zettel
Lieber Vogelfrei, ich bitte Sie, sich zu mäßigen.

Auch ich kann nicht nachvollziehen, was Vielleichteinlinker schreibt, und habe deshalb die Diskussion mit ihm beendet. Wer mit ihm diskutieren möchte, der möge das selbstverständlich gern tun - aber bitte im Stil dieses Forums; sachlich und ohne persönliche Angriffe.

Wenn das schwerfällt - was ich verstehe -, dann gibt es ja immer das Mittel des Schweigens. Das auch ein Kommentar sein kann.

Herzlich, Zettel


Mit ein wenig Abstand und bei Lichte betrachtet, wirkt die von mir gewählte Formulierung in der Tat etwas schärfer, als ich es beim Schreiben der selbigen beabsichtigte. Ich möchte daher ausdrücklich darauf hinweisen, daß mir jedweder persönlicher Angriff fern lag - es ging mir ausschließlich um die doch recht abenteuerliche Argumentation. Weshalb also die Wortwahl "beinahe lächerlich"? Nun, vielleichteinlinker wird sein Pseudonym sicher mit Bedacht gewählt haben. Und die Tatsache, daß er in Letzter Zeit nachgerade stereotyp mit linker Dialektik aufwartet, lies in mir den Verdacht keimen, da will sich einer lustig machen... Ein Schuß in die blaue Sonne - sozusagen.

Grüße

~~~
Die zunehmende Armut, welche allenthalben beklagt wird, scheint mir zuvörderst geistiger Natur.

vielleichteinlinker ( gelöscht )
Beiträge:

23.06.2011 23:28
#84 RE: Ich bitte um Hilfe Antworten

Zitat
Wer Blödsinn verzapft, wird oft mit Häme überschüttet, und es sei jedem selbst überlassen, da mitzutun. Dennoch ist es ein Unterschied, ob jemand ob seiner Äußerungen lediglich (öffentlich) lächerlich gemacht wird, oder ob ernsthaft versucht wird, jemands bürgerliche Existenz zu vernichten, oder sehen Sie das anders?



Um diesen Satz ging es mir. Den Massenmord an den europäischen Juden zu leugnen steht in Deutschland unter Strafe. Das halte ich für richtig, auch wenn es vielleicht nur "Blödsinn" ist den jemand "verzapft". Mit EH hat das wenig zu tun, mit den Grenzen der Meinungsfreiheit schon.

vielleichteinlinker ( gelöscht )
Beiträge:

23.06.2011 23:29
#85 RE: Hinweis Antworten

Zitat von Vogelfrei
Und die Tatsache, daß er in Letzter Zeit nachgerade stereotyp mit linker Dialektik aufwartet, lies in mir den Verdacht keimen, da will sich einer lustig machen... Ein Schuß in die blaue Sonne - sozusagen.



Ich will mich wirklich nicht und über niemanden lustig machen.

vielleichteinlinker ( gelöscht )
Beiträge:

23.06.2011 23:37
#86 RE: Jetzt reicht's Antworten

Zitat von Uwe Richard
Eine deutliche Antwort auf etwas, was ich gar nicht geschrieben habe. Ich schrieb von Versuch.



Worin bestand dann der Versuch wenn nicht daraus, dass man ihr den Job gekündigt hat?


Zitat von Uwe Richard
Ob Ihnen die Aussage: 2 + 2 = 4 moralisch behagt, ist für die Richtigkeit der Aussage ohne Belang. Sie vermischen da etwas, wie mich deucht.



Die beiden Beispiele, die auf "war nciht alles schlecht" enden sind Bewertungen, vielleicht sogar moralischer Natur. Ob sie faktisch richtig sind steht, das stimmt, auf einem anderren Blatt. Aber es bleiben Bewertungen.

FAB. Offline



Beiträge: 523

29.09.2011 11:39
#87 RE: Ich bitte um Hilfe Antworten

Der Senat hat sich ein wenig Zeit gelassen mit der Begründung seines Urteils vom 21.06.2011. Nunmehr liegt sie vor und kann hier nachgelesen werden.

Sie geht in ihrem Kern (Randnr. 16) allerdings kaum über das hinaus, was bereits in der Pressemitteilung zu lesen war. Ich halte sie für falsch.

Unglücklicherweise hatte die Vorinstanz der Interpretation in dem Zeitungsartikel eine andere Interpretation als "möglich" gegenübergestellt, die in der Tat, worauf der BGH zurecht hinweist (Randnr. 17), eher abwegig ist. Daraus folgt aber nicht, daß nun die Interpretation in dem Zeitungsartikel die einzig mögliche wäre und damit garnicht mehr als solche kenntlich zu machen.

Eine lesenswerte Einordnung und Bewertung des Urteils (noch auf Grundlage der Pressemitteilung) findet sich hier. Zitat daraus:

Zitat von Oliver García
Meiner Meinung nach hat der Zeitungsbericht ein falsches Bild von der Äußerung Hermans gezeichnet. Der Leser bekommt den Eindruck, als wäre es Hermans Anliegen gewesen, darauf hinzuweisen, daß die nationalsozialistische Politik insoweit, als sie “die Wertschätzung der Mutter” betraf, ein Vorbild sein könnte. Und daß man dies nur wegen “der 68′er” heute nicht mehr wahrhaben würde. (...) Das Originalzitat hingegen lese ich so, daß es die 68′er selbst zum Mittelpunkt hat, die für Herman offenbar ein Feindbild sind. Diese hätten das von ihr, Herman, gewünschte Mutterbild diskreditiert, indem sie es als Charakteristikum des Nationalsozialismus ausgegeben hätten. Dadurch hätten sie das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, denn in Wirklichkeit handele es sich ja um ein “natürliches” Mutterbild, daß es zu allen Zeiten gegeben hätte und das vom Nationalsozialismus unglücklicherweise ideologisch aufgeladen worden sei.


Das ist nun m.E. ein überaus gewichtiger Unterschied: befürwortet Herman ein traditionelles Familienbild aus der Zeit vor dem NS, das durch den Gesamtkomplex aus NS-Zeit und nachfolgender 68er-Reaktion zu Unrecht diskreditiert wurde, oder lobt sie die Familienpolitik des NS selbst?
Erstere Interpretation scheint mir nicht nur möglich, sondern im Gesamtzusammenhang sogar deutlich näherliegend als letztere. Und damit habe ich jedenfalls das, worauf die Berufungsinstanz zurecht abgestellt hat: zwei mögliche Interpretationen, und einen Zeitungsartikel, der eine davon formuliert, ohne deutlich zu machen, daß es sich eben nur um die Interpretation der Journalistin handelt.

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