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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 117 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 14.559

04.05.2013 00:19
#101 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #96
Wenn ich da an die komfortablen WGs der RAF in Stammheim zurückdenke ...


Die kleinen Mescaleros draußen-im-Lande wußten das bekanntlich ganz-anders. Nicht zuletzt dank der Bemühungen dieses Trio infernale:

Wolfgang Kraushaar, "Sartre in Stammheim"

Zitat lettre international # 80
_______________
Auf dem Beifahrersitz mit Jean-Paul Sartre der berühmteste Philosoph seiner Zeit...der RAF-Verteidiger Klaus Croissant, über dessen Kanzlei behauptet wurde, sie sei die größte Personalrekrutierungsstelle gewesen, über die die terroristische Gruppe jemals verfügt habe; und am Steuer mit Hans-Joachim Klein ein damals völlig unbekannter junger Mann, dessen Bild ein Jahr später um die Welt ging, als er an der Seite des international gesuchten Terroristen Carlos am blutigen Überfall auf das OPEC-Treffen in Wien beteiligt war. Von der Kamera nicht eingefangen wurde jene Person, die für das Zustandekommen dieses denkwürdigen Trios vielleicht unverzichtbar gewesen ist: Daniel Cohn-Bendit, Ikone des Pariser Mai und heute Europa-Abgeordneter der Grünen in Straßburg. Die Aufnahme ist vor 34 Jahren in Stuttgart gemacht worden, am 4. Dezember 1974.
(...)
Als Sartre seine Eindrücke von „Baaders Zelle“ beschreiben wollte, stellte sich heraus, daß er diese gar nicht gesehen haben konnte, sondern lediglich den Besucherraum.
(...)
Man braucht nicht viel Phantasie, um zu begreifen, warum Sartre für einen Akt der Solidarität gegenüber der RAF disponiert gewesen sein dürfte. ... Bei dem nicht nur von RAF-Verteidigern lautstark erhobenen Vorwurf der „Isolationsfolter“ dürfte es in Sartres Ohren geklingelt haben. Sollte im Nachfolgestaat Nazi-Deutschlands erneut gefoltert werden?
_______________

Der Spiegel sah sich genötigt, das heftig geradezurücken, was Sartre da ausgemacht zu haben glaubte:

Zitat Spiegel #50/1974
___________________
Fünfzehn Minuten sprach der Franzose, fünfzehn Minuten der Deutsche und dreißig Minuten der vom Gericht bestellte Dolmetscher*. Baader hatte, wie der Besucher während des Gesprächs bemerkte, "viele Falten. Jedesmal wenn er gesprochen hat, konnte man mehr Falten sehen. Er hat das Gesicht eines gefolterten Menschen".
...
Sartre kannte auch die Gründe, warum in Gefängnissen der Bundesrepublik versucht werde, "die psychischen und intellektuellen Fähigkeiten eines Menschen zu zerstören" -- entweder "damit er unfähig wird, sich im Gefängnis zu verteidigen", "damit er verrückt wird" oder "damit er stirbt, wie man es gesehen hat".

Sartre sagte, wie gefoltert wird: "Baader und die anderen leben in einer weißen Zelle. In dieser Zelle hören sie nichts außer dreimal am Tag die Schritte der Wächter, die das Essen bringen. 24 Stunden lang brennt das, Licht. Abends um elf Uhr wird bei Baader das Licht gelöscht, bei anderen Häftlingen überhaupt nicht."
___________________

Und fragte mehrfach: "Woher Sartre das wohl weiß?" Daher:
___________________
Als der Philosoph auf der Stuttgarter Pressekonferenz gefragt wurde, woher er seine Kenntnisse über die "faschistischen" Haftbedingungen beziehe, schnappte BM-Verteidiger Croissant nach dem Mikrophon und räsonierte abermals über " Isolationsfolter" und "Vernichtungshaft". Als dann Sartre doch noch zu Worte kam, verwies er auf eine Dokumentation in seiner Zeitschrift "Les Temps Modernes"; Mitverfasser: BM-Anwalt Croissant.
___________________

* Dradio Kalenderblatt 4.12.2004: "sein Übersetzer auf dieser Pressekonferenz war Daniel Cohn-Bendit, damals einer der führenden Köpfe der Spontiszene, heute Europapolitiker der Grünen."

Politisch correct nennt man das bestimmt "sich um die Demokratie in Deutschland verdient machen".

Yossarian Offline




Beiträge: 99

04.05.2013 21:53
#102 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Wow, ich hätte nicht gedacht, so einen Artikel/Brief/Kommentar in einer Zeitung wie der FAZ zu lesen.

http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-p...t-12172250.html



Zitat
Wir wollen nicht mit Ihnen streiten, dass Sie, als Sie das Losverfahren zur Vergabe der Presseplätze gestaltet haben, zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass in dem kleinen Kontingent für Tageszeitungen am Ende der Ziehung mit Ausnahme einer großen Boulevardzeitung nur regionale Blätter einen sicheren Platz hatten. Wir wollen nicht mit Ihnen darüber streiten, ob Sie damit gerechnet haben, dass die Frankfurter Allgemeine nur dank der Hilfsbereitschaft der zur Mediengruppe Madsack gehörenden „Oberhessischen Presse“ die Chance hat, über den Prozess zu berichten. Die „Oberhessische Presse“ hat uns ihren Platz überlassen, da sie ihre Prozessberichterstattung über einen Austausch aller Madsack-Titel sicherstellen kann.



Zitat
Es geht um unsere Rechtskultur, die sich nicht darin erschöpft, ein Urteil revisionssicher zu machen. Dass das 2013 aufgeschrieben werden muss, hätten wir uns nach der Katastrophe des deutschen Rechtspositivismus nicht träumen lassen.



Zitat
Sie werden uns nicht die Antwort entgegenhalten, die Sie als Richter nur zu gut kennen: „Das habe ich nicht gewollt.“ Sie wussten, was Sie taten, als Sie die Brücke ignorierten, die Ihnen das Bundesverfassungsgericht baute, mit der Anregung, doch drei zusätzliche Plätze für ausländische Medien zu schaffen, die im ersten Akkreditierungsverfahren leer ausgegangen waren.



Zitat
Damit Sie keine Nachahmer finden.



Die Hetzjagd auf den Richter ist also auch schon eröffnet. Ich glaube immer noch, dass der Richter dem Druck nicht auf Dauer standhalten wird und sagen wir aus "gesundheitlichen Gründen" den Vorsitz abgeben wird.

Wenn ich mein FAS Abbo nicht schon gekündigt hätte, wäre dies jetzt ein weiterer Grund. Und die FAZ gleich mit. Wenn die GEZ für Qualitätsprintpresse kommt, bleibt uns aber noch nicht mehr dieses Mittel des Protestes.

Yossarian

Paul Offline




Beiträge: 1.285

04.05.2013 23:53
#103 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Yossarian im Beitrag #102

Die Hetzjagd auf den Richter ist also auch schon eröffnet.


Diesen Artikel...
http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-p...t-12172250.html

... hat nicht irgend wer geschrieben, sondern ein hochqualifizierter und intelligenter politischer Korrespondent einer bedeutenden Tageszeitung, der auch schon über viele Jahre Berufserfahrung verfügt.

http://www.faz.net/redaktion/albert-schaeffer-11104187.html

Es ist ein Trauerspiel, dass solch ein Mensch derart außer Kontrolle geraten kann.
Ist das die Hybris eines dem Allmachtswahn verfallenen Journalisten?
[Moderation: ein Satz entfernt, Autor benachrichtigt.]

Paul

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

05.05.2013 06:16
#104 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #96
Und das für eine Verdächtige, die bisher nur als Unterstützerin der eigentlichen Täter gilt. Und die gerichtlich Hafterleichterungen zugesprochen bekam, weil es die NSU nicht mehr gibt und es keine Anhaltspunkte gibt, daß Zschäpe mit Unterstützern aus der Szene kommunizieren würde.

Wenn ich da an die komfortablen WGs der RAF in Stammheim zurückdenke ...



Dass Frau Zschäpe vorsätzlich ein halbes Haus in die Luft gejagt hat, ist aber relativ sicher erwiesen. Dabei hat sie in Kauf genommen, dass Menschen getötet oder verletzt werden könnten (aber ihre Katzen hat sie vorher gerettet). Allein dafür dürfte die U-Haft doch wohl gerechtfertigt sein. Auf freiem Fuß kann sie vor einem solchen Prozess nicht bleiben.

Und außerdem wird sie verdächtigt, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Ich denke, dass auch die mutmaßliche Unterstützung von Mordanschlägen und Morden eine längere U-Haft rechtfertigt.

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

05.05.2013 13:37
#105 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von stefanolix im Beitrag #104
Allein dafür dürfte die U-Haft doch wohl gerechtfertigt sein. Auf freiem Fuß kann sie vor einem solchen Prozess nicht bleiben.

Selbstverständlich!
Die U-Haft ist völlig gerechtfertigt, auch über längere Zeit.
Aber eine U-Haft zu normalen Bedingungen, wie bei anderen Angeklagten, die schwerer Straftaten verdächtigt werden.

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

05.05.2013 13:49
#106 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #105
Zitat von stefanolix im Beitrag #104
Allein dafür dürfte die U-Haft doch wohl gerechtfertigt sein. Auf freiem Fuß kann sie vor einem solchen Prozess nicht bleiben.

Selbstverständlich!
Die U-Haft ist völlig gerechtfertigt, auch über längere Zeit.
Aber eine U-Haft zu normalen Bedingungen, wie bei anderen Angeklagten, die schwerer Straftaten verdächtigt werden.



Ich denke, drei Aspekte rechtfertigen eine schärfere Überwachung: Es besteht möglicherweise Suizidgefahr. Es besteht möglicherweise die Gefahr von Übergriffen anderer Gefängnis-Insassinnen. Es besteht die Gefahr, dass Extremisten mit ihr Kontakt aufnehmen.

Es wäre eine Katastrophe, wenn ihr in der U-Haft Schaden zugefügt würde oder wenn sie sich selbst Schaden zufügen würde. Deshalb würde ich als Verantwortlicher auch sehr gründlich dafür sorgen, dass die Risiken richtig eingeschätzt werden und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

05.05.2013 13:53
#107 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von stefanolix im Beitrag #106
Ich denke, drei Aspekte rechtfertigen eine schärfere Überwachung: Es besteht möglicherweise Suizidgefahr. Es besteht möglicherweise die Gefahr von Übergriffen anderer Gefängnis-Insassinnen. Es besteht die Gefahr, dass Extremisten mit ihr Kontakt aufnehmen.

Gegen solche Risiken gibt es andere Maßnahmen. Und die rechne ich mit ein, wenn ich "normale U-Haft-Bedingungen" sage.
Fußfesseln im Gerichtssaal sind eine reine Demütigung und verstärken den Schauprozeß-Charakter der Veranstaltung.

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

05.05.2013 13:56
#108 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #107
Zitat von stefanolix im Beitrag #106
Ich denke, drei Aspekte rechtfertigen eine schärfere Überwachung: Es besteht möglicherweise Suizidgefahr. Es besteht möglicherweise die Gefahr von Übergriffen anderer Gefängnis-Insassinnen. Es besteht die Gefahr, dass Extremisten mit ihr Kontakt aufnehmen.

Gegen solche Risiken gibt es andere Maßnahmen. Und die rechne ich mit ein, wenn ich "normale U-Haft-Bedingungen" sage.
Fußfesseln im Gerichtssaal sind eine reine Demütigung und verstärken den Schauprozeß-Charakter der Veranstaltung.


Die Medienberichte über Fußfesseln im Gerichtssaal hatte ich als Mutmaßung interpretiert. Wenn das ernsthaft erwogen worden sein sollte, hätte ich kein Verständnis dafür. Da dort keine Fluchtmöglichkeit gegeben ist, wären Fußfesseln in der Tat nicht angemessen.

Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

05.05.2013 17:45
#109 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von stefanolix im Beitrag #106
Ich denke, drei Aspekte rechtfertigen eine schärfere Überwachung: Es besteht möglicherweise Suizidgefahr.

Ach was! Diese eitle Frau, die automatisch, instinktiv lügt denkt doch nicht an Suizid.

Zitat von Welt
Erstaunlich klare Vorstellungen hatte sie zu diesem Zeitpunkt aber von ihrer Zukunft. Den Prozess schien sie zu verdrängen. Lieber dachte sie an das Danach: Ein ganz normales Leben will sie führen und mit einem Allerweltsnamen in der Masse untertauchen, als Susanne Schmidt oder Müller oder so. In Köln den Dom besichtigen und Karneval feiern. [...] Zschäpe fantasiert lieber in bunten Farben, wie sie am Rhein spaziert und in einem Biergarten ein Radler trinkt.


Ein nettes Stück von Hannelore Crolly...

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Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel

Yossarian Offline




Beiträge: 99

05.05.2013 18:05
#110 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat
Im Untergrund war sie auch freundlich zu Ausländern, dem griechischen Wirt im Erdgeschoss des Hauses ihrer Zwickauer Wohnung etwa, des letzten Unterschlupfs, den sie schließlich in Brand setzten sollte.

Als sich das Trio, das im ersten Stock fünf Zimmer bewohnte, eine neue Kühltruhe anschaffte, gab es die alte dem Restaurantbetreiber. Der revanchierte sich mit dem einen oder anderen Ouzo, den man gemeinsam trank.



Zitat
hasste Ausländer offenbar inbrünstig und wollte die deutsche Rasse durch eine Mordserie reinhalten.



Ich bin ja nun kein Psychologe, aber irgendwie passt das nicht ganz zum Bild der strammen Rassistin. Machen diese Leute Ausnahmen? In der Gedankenwelt von Rassisten ist für solche Dinge wahrscheinlich kein Platz, würden sie mit einem Subjekt ihres Hasses freundschaftlichen Kontakt aufnehmen, gerät doch das aufgebaute Weltbild in Gefahr? Vielleicht kann ein Psychologe im Forum dies mal beleuchten?

Zitat
Lieber dachte sie an das Danach: Ein ganz normales Leben will sie führen und mit einem Allerweltsnamen in der Masse untertauchen, als Susanne Schmidt oder Müller oder so.



Rechnet sie mit einem Freispruch? Wenn sie wirklich totale Realitätsverluste erleidet, dann wäre sie ja eigentlich nicht voll schuldfähig?

Oder ist der ganze Artikel ausgedacht?

Zitat
Keine halbe Stunde zuvor googelte Zschäpe in Zwickau nach "Unfällen in Sachsen": Sie machte sich offenbar Sorgen, die beiden seien verunglückt. Doch als sie nichts fand, switchte sie flugs um auf Hausfrau: Der nächste Suchbegriff lautete: "biobauern zwickau".



Das macht für mich auch keinen Sinn, es sei denn sie leidet unter Schizophrenie. Wie passt das zusammen: über alles informiert sein, weil sie ja die Strippenzieherin war und dann totale Naivität/Weltfremdheit?

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

05.05.2013 18:37
#111 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Yossarian
Ich bin ja nun kein Psychologe, aber irgendwie passt das nicht ganz zum Bild der strammen Rassistin. Machen diese Leute Ausnahmen? In der Gedankenwelt von Rassisten ist für solche Dinge wahrscheinlich kein Platz, würden sie mit einem Subjekt ihres Hasses freundschaftlichen Kontakt aufnehmen, gerät doch das aufgebaute Weltbild in Gefahr?



Denkbar ist das schon, lieber Yossarian, man würde dann wohl von Dissoziation (Abspaltung) sprechen. Auch von Hitler ist m. W. verbürgt, daß er den jüdischen Arzt, der seine sterbende Mutter behandelt hatte, per Dekret vor Verfolgung geschützt hat.

Aber darüber mag ich gar nicht spekulieren, ich finde etwas ganz anderes evident. Artikel wie der von Calimero Verlinkte sagen nur gaanz wenig über Zschäpe aus, aber ganz viel über die Phantasiewelt der Autoren. Man weiß halt wenig von ihr, also macht man sich einen Reim, womit die Assoziation zum Thema Dichtung und Wahrheit gebahnt wäre. Man will in ihr ein perfides, diabolisches Übermonster sehen, und der Artikel drückt das perfekt aus. Er enthält doch in Wahrheit praktisch überhaupt keine Informationen!

Die wenigen Informationen über Zschäpe, die mir glaubhaft vorkommen, sind Berichte ehemaliger Nachbarn und Bekannter. Diese beschreiben sie als freundliches, zuvorkommendes aber geistig schlichtes Gemüt. Das scheint es mir, vom Augenschein her, ganz gut zu treffen. Es wird schwierig sein, aus ihr den hochintelligenten, strippenziehenden Dämon zu stricken, als den man sie gerne hätte.

Ach ja, Morgen gehts ja los. Wäre der ursprüngliche Prozeßanlaß nicht so ernst, würde ich jetzt vermutlich noch einen blöden Spruch mit Popcorn machen.

Herzliche Grüße
Andreas Döding

Yossarian Offline




Beiträge: 99

05.05.2013 19:17
#112 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat
Denkbar ist das schon, lieber Yossarian, man würde dann wohl von Dissoziation (Abspaltung) sprechen. Auch von Hitler ist m. W. verbürgt, daß er den jüdischen Arzt, der seine sterbende Mutter behandelt hatte, per Dekret vor Verfolgung geschützt hat.



Lieber Doeding,

Danke für diese Interprätation, vor allem der Verweis auf Eduard Bloch. Das mit der Dissoziation kann bei Z. gut sein, passt aber gefühlsmäßig immer noch nicht zu der Rolle eines Terrorzellenkopfes.


Im Artikel heißt es auch, dass das Trio die Kühltruhe verschenkt hat. Dann müssten ja alle 3 einer dissoziativen Störung unterlegen sein?

Ich kann mir einfach auf die ganze Geschichte keinen Reim machen.

Zu den Unstimmigkeiten passt wiederum das scharfe "Tremolo" im Tenor der Medienberichte. Da meine ich oftmals eine übertriebene Erregtheit erkennen zu könne, die immer dann auftritt, wenn man an eine Sache glauben will, die Fakten das aber nicht wirklich hergeben.

Es wird interessant werden, wie es in den kommenden Monaten weitergeht. Wahrscheinlich ebbt das Interesse schnell und stark ab.

Yossarian

Faber Offline




Beiträge: 142

05.05.2013 20:25
#113 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Yossarian im Beitrag #110
Ich bin ja nun kein Psychologe, aber irgendwie passt das nicht ganz zum Bild der strammen Rassistin. Machen diese Leute Ausnahmen?


Das ist etwas, was mir auch nicht in den Kopf will. Vor über einem Jahr war in der FR zu lesen:

Zitat
Natürlich seien sie alle im Haus geschockt gewesen, als die Meldung über die Terroristen kam. „Aber hier im Haus glaubt inzwischen sowieso keiner mehr an die Geschichte“, sagt sie noch, bevor sie die Tür schließt. „Auch das mit dem Selbstmord nicht. Das waren keine solchen Leute.“

Neonazis halfen afghanischer Familie

Drei Aufgänge weiter hört man die gleichen Sätze von der Familie Hamnaward. Die Hamnawards sind in den Neunzigerjahren aus Afghanistan nach Deutschland gekommen, als Flüchtlinge. Seit 1996 bis zu ihrem Umzug 2005 haben sie in der Polenzstraße 2 gewohnt, zwei Etagen über der Wohnung des Neonazi-Trios. Auch sie haben nie etwas Negatives oder Auffälliges an den Mietern im Erdgeschoss bemerkt, im Gegenteil. „Die drei waren immer freundlich, wobei die Männer mich nur grüßten und kein Gespräch anfingen“, erinnert sich die Mutter Fauzia Hamnaward.

„Die Frau Dienelt hat mich dagegen öfter angesprochen. Kurz vor unserem Umzug ins Nachbarhaus ist sie sogar ungefragt mitgekommen in die neue Wohnung, als ich Sachen rüberbrachte. Sie half beim Tragen und sagte, wie hübsch alles aussehe in der neuen Wohnung.“

(...)

„Freundlich waren sie auch zu mir“, sagt Tawab, der Sohn der Familie. Einmal habe einer der beiden ihm das Fahrrad hochgetragen in die Wohnung. „Er hat gelächelt und mir auf die Schulter geklopft“, sagt der Junge.



http://www.fr-online.de/politik/neonazi-...6,11584036.html

Faber Offline




Beiträge: 142

05.05.2013 20:39
#114 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Florian im Beitrag #85
Würde man nämlich dem OLG gestatten, eine qualitative Bewertung der einzelnen Medien vorzunehmen, dann wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.


Was in gewisser Weise schon geschehen ist. Eine weitere Unglaublichkeit:

Zitat
Karl Huber ist Präsident des Oberlandesgerichts München (OLG) und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Für die umstrittene, viel kritisierte und teils auch chaotische Platzvergabe im Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte musste er oft den Kopf hinhalten. Nach dem Losverfahren am Montag haben vier türkische Medien nun einen sicheren Platz.

Doch Huber hat bereits Tage zuvor Wiedergutmachung geleistet. Eineinhalb Stunden lang gab er dem türkischen Fernsehsender TRT ein Interview, deutschen Medien hatte er diesen Wunsch verwehrt. Eine Geste für die türkischen Journalisten, die ihm wichtig war, wie er SPIEGEL ONLINE sagt. "Es war ein sehr gutes Gespräch, in dem es auch darum ging, die entstandenen Unstimmigkeiten zu minimieren", so Huber.

Er sei "entsetzt" darüber, dass die Ermittlungsbehörden in all den Jahren nicht in der Lage gewesen seien, die Mordserie aufzuklären, sagt Huber in dem Fernsehinterview. Er bedauere auch, dass der Vorsitzende Richter des 6. Senats beim ersten Akkreditierungsverfahren für Journalisten mit seiner Annahme falsch lag, dass "die, die das größte Interesse an dem Prozess haben, sich auch als erstes anmelden". Vural Ünlü, Vorstandsvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Bayern, hatte das Treffen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Sender aus Ankara und dem OLG-Präsidenten koordiniert.

Als erstes ausländisches Medium bekam TRT auch eine Drehgenehmigung für die Justizvollzugsanstalt Stadelheim (JVA), in der seit Mitte März Beate Zschäpe und seit Oktober der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben untergebracht sind.(...)



http://www.spiegel.de/panorama/nsu-proze...n-a-897427.html

Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

05.05.2013 21:18
#115 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Faber im Beitrag #114
Was in gewisser Weise schon geschehen ist. Eine weitere Unglaublichkeit: [...]

Ich weiß jetzt grade nicht, was daran so unglaublich ist. Dass der Präsident des OLG München dem türkischen Fernsehen ein Interview gewährt? Darf der das nicht? Oder dass ein ausländisches Medium in einem deutschen Knast drehen darf? Ich habe doch auch schon amerikanische Knäste im deutschen TV gesehen. Ich weiß wirklich nicht, was daran so bemerkenswert sein soll. Huber hat halt versucht die Wogen etwas zu glätten, die von den hier ansässigen Politikern und Medien aufgewühlt wurden.

Interessieren würde mich aber insgeheim, was Leute die türkische Knäste von innen kennen nun von der Unterbringung in der JVA Stadelheim halten.

Beste Grüße, Calimero

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Faber Offline




Beiträge: 142

05.05.2013 22:21
#116 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Calimero im Beitrag #115
Zitat von Faber im Beitrag #114
Was in gewisser Weise schon geschehen ist. Eine weitere Unglaublichkeit: [...]

Ich weiß jetzt grade nicht, was daran so unglaublich ist. Dass der Präsident des OLG München dem türkischen Fernsehen ein Interview gewährt? Darf der das nicht? Oder dass ein ausländisches Medium in einem deutschen Knast drehen darf? Ich habe doch auch schon amerikanische Knäste im deutschen TV gesehen. Ich weiß wirklich nicht, was daran so bemerkenswert sein soll. Huber hat halt versucht die Wogen etwas zu glätten, die von den hier ansässigen Politikern und Medien aufgewühlt wurden.

Interessieren würde mich aber insgeheim, was Leute die türkische Knäste von innen kennen nun von der Unterbringung in der JVA Stadelheim halten.

Beste Grüße, Calimero


Es ging mir um die Ungleichbehandlung verschiedener Medien durch das OLG. Wenn deutschen Medien ein Interview verwehrt wird, einem türkischen als einzigem aber nicht, sehen Sie da kein Problem? Und wenn kurz vor dem Prozeß ein türkischer Fernsehsender exclusiv aus der JVA berichten darf und das Ganze ganz offiziell als Wiedergutmachungsversuch (Wiedergutmachung, wofür bitte?) bezeichnet wird, ist das der Normalzustand? Also ich weiß nicht...

Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

05.05.2013 22:41
#117 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Faber im Beitrag #116
Es ging mir um die Ungleichbehandlung verschiedener Medien durch das OLG. Wenn deutschen Medien ein Interview verwehrt wird, einem türkischen als einzigem aber nicht, sehen Sie da kein Problem? Und wenn kurz vor dem Prozeß ein türkischer Fernsehsender exclusiv aus der JVA berichten darf und das Ganze ganz offiziell als Wiedergutmachungsversuch (Wiedergutmachung, wofür bitte?) bezeichnet wird, ist das der Normalzustand? Also ich weiß nicht...

Ach wissen Sie, ich will von diesem ganzen Driss eigentlich gar nichts mehr wissen. Die ganze Chose ist nur noch eine oberpeinliche Farce, in der lediglich der vorsitzende Richter selbst anfangs eine gute Figur machte. Windhundrennen! "Auf die Plätze, fertig, los!"

Alles danach und drumherum finde ich nur noch uargh.

Und als ich jetzt gerade Ihre ersten Sätze las, ploppten bei mir sofort die Worte "Quote", "feste Plätze", "Losverfahren" und eben "Windhundrennen" hoch. Jetzt auch noch für Interviews und Knastaufnahmen, dachte ich.
Tja und was soll man zur "Wiedergutmachung" noch sagen? Was ist hier überhaupt noch "normal"? Es würde mich nicht mehr wundern, wenn nach der Ausstrahlung des Films über das Innenleben der U-Haft-Anstalt Zschäpes die ersten türkischen Forderungen nach Überstellung in einen türkischen Knast kämen. Und es würden sich bestimmt einige deutsche Medienbewohner finden lassen, die sich nicht entblödeten dafür irgendeine Art Verständnis aufzubringen.

Beste Grüße, Calimero

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R.A. Offline



Beiträge: 8.171

06.05.2013 16:31
#118 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Yossarian im Beitrag #110
Rechnet sie mit einem Freispruch?

Vielleicht. Aber wir wissen zu wenig, um das beurteilen zu können - diese Medienberichte scheinen mir doch sehr zweifelhaft.

Ich halte es aber nicht für unmöglich, daß am Ende nur die Brandstiftung wirklich nachgewiesen werden kann. Für ihre angebliche Beteiligung an den Morden gibt es offenbar nur sehr indirekte Indizien.
Das wäre dann zwar bestimmt kein Freispruch, aber vielleicht nur eine mittelgroße Haftstrafe (von der sie wohl einen guten Teil schon abgesessen hätte).

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