Zitat Manch ein Journalist, Politiker oder Zentralratsfunktionär mag sich die Entscheidung des Gerichts irrtümlich auf die eigene agitatorische Fahne schreiben. Schon wird gefordert, daß Richter zukünftig „in solchen Fällen politisch denken“ sollten. Die Entscheidung des Gerichts birgt die Gefahr der politischen Intrumentalisierung.
An anderer Stelle hatte ich allerdings dafür plädiert, daß sich Gerichte in der Sache von solchen Überlegungen nicht leiten lassen sollten. Das gilt natürlich auch für Entscheidungen, deren politische Interpretationen mir persönlich im Einzelfall mißliebig sein mögen.
Dies aushalten zu müssen ist eben der Preis für einen demokratischen Rechtsstaat.
Stimme absolut zu. Gut herausgefiltert, für all diejenigen, die nun erst mal das große Einknicken vermuten. Ich frage mich nur, hätte es dann nicht ausgereicht - wie von einigen Journalisten angeboten - einige Plätze zu tauschen/abzugeben? Warum hat der Richter auch das abgelehnt? Oder ist das im Hinblick auf die Möglichkeit eines wie auch immer "erpressten" Zuschauer/Hörerplatz rechtlich nicht gestattet? Das würde auch die richterliche Entscheidung erklären.
Aber, wer nun glaubt mit diesem Urteil sei diese hochexplosive Stimmung auch nur ein wenig entschärft, der irrt. Ich würde es begrüßen, wenn alle politischen Richtungen diese demokratische, dem Gesetz entsprechende Entscheidung, auch öffentlich vertreten.
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Zitat von NolaAber, wer nun glaubt mit diesem Urteil sei diese hochexplosive Stimmung auch nur ein wenig entschärft, der irrt. Ich würde es begrüßen, wenn alle politischen Richtungen diese demokratische, dem Gesetz entsprechende Entscheidung, auch öffentlich vertreten.
Absolut, liebe Nola. Und das ist gar nicht einfach. Als ich gestern von der Entscheidung las, war meine erste Reaktion ausgeprägter Unwillen, sogar Ärger. Genau genommen war das aber gar keine Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts an sich, sondern eine politische Reaktion meinerseits. Bzw. eine Reaktion auf die erwartbare politische Instrumentalisierung, wie sie ja heute schon in der Presse anläuft. Gar nicht so einfach, das sauber zu trennen. Aber wichtig, es zu versuchen.
Zitat Manch ein Journalist, Politiker oder Zentralratsfunktionär mag sich die Entscheidung des Gerichts irrtümlich auf die eigene agitatorische Fahne schreiben. Schon wird gefordert, daß Richter zukünftig „in solchen Fällen politisch denken“ sollten. Die Entscheidung des Gerichts birgt die Gefahr der politischen Intrumentalisierung.
An anderer Stelle hatte ich allerdings dafür plädiert, daß sich Gerichte in der Sache von solchen Überlegungen nicht leiten lassen sollten. Das gilt natürlich auch für Entscheidungen, deren politische Interpretationen mir persönlich im Einzelfall mißliebig sein mögen.
Dies aushalten zu müssen ist eben der Preis für einen demokratischen Rechtsstaat.
Stimme absolut zu. Gut herausgefiltert, für all diejenigen, die nun erst mal das große Einknicken vermuten. Ich frage mich nur, hätte es dann nicht ausgereicht - wie von einigen Journalisten angeboten - einige Plätze zu tauschen/abzugeben? Warum hat der Richter auch das abgelehnt? Oder ist das im Hinblick auf die Möglichkeit eines wie auch immer "erpressten" Zuschauer/Hörerplatz rechtlich nicht gestattet? Das würde auch die richterliche Entscheidung erklären.
Aber, wer nun glaubt mit diesem Urteil sei diese hochexplosive Stimmung auch nur ein wenig entschärft, der irrt. Ich würde es begrüßen, wenn alle politischen Richtungen diese demokratische, dem Gesetz entsprechende Entscheidung, auch öffentlich vertreten.
Auch von mir vielen Dank für diese sehr informative Zusammenfassung.
Glücklicherweise hat der Richter aber nicht zugestimmt, einige Plätze zu tauschen/abzugeben. Man stelle sich nur vor, es wären sagen wir 10 zusätzliche Plätze ausgelobt worden und nach einigen Wochen wäre die sicher zumindest ungeschickte verspätete e-Mail an ausgerechnet die türkischen Zeitungen öffentlich geworden. Das Gericht wäre nun wohl zu Recht wegen Verdachts auf einseitige Benachteiligung türkischer Berichterstattung als befangen angeschuldigt worden, der Prozess wäre geplatzt.
Insofern hat Herr Döding völlig Recht, dass dem Gericht nichts besseres passieren konnte, als so eine unabhängige Entscheidung umsetzen zu müssen, aber auch zu können...
Es gibt da in der als Email Panne bezeichneten Gegebenheit doch einige Merkwürdigkeiten!
Ein Email Programm ist nicht in der Lage zu überprüfen, ob eine eingegebene Email Adresse tatsächlich existiert und korrekt ist. Die Email wird an den entsprechenden Email Verteiler geschickt, dieser schaut in seiner Liste nach, ob die Email Adresse existiert und schickt die Email dann an diese Adresse weiter oder, wenn die Email Adresse eben nicht existiert, eine Fehlermeldung zurück. (Text ist dann so oder ähnlich: MTP error from remote mail server). Das bedeutet, daß alle an eine richtige Adresse gerichteten Emails diese auch tatsächlich bekommen. (und eben nicht, daß der gesamte Email Vorgang abgebrochen wird!) Demzufolge ist der aufgeführte Ablauf des Email Versands fragwürdig. Im Spiegel Artikel ist die Rede von einem ersten Versendeversuch um 0830. In der Urteilsbegründung wie auch im Spiegelartikel ist dann aber vom Versenden der Email um 0856 die Rede.
Die Begründung des Gerichts ist daher doch widersprüchlich.
Zitat Aufgrund von Fehlermeldungen mussten dabei einige Adressaten des Verteilers, hierunter auch der Beschwerdeführer [...] zunächst aus dem Verteiler genommen werden, um die E-Mail versenden zu können.
Hervorhebung von mir
Es wird nicht erwähnt, warum die Adressen einiger Teilnehmer nicht korrekt waren. (nur Vertippt (dann siehe unten), oder falsch erhalten??)
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Justizhauptsekretärin so unbedarft ist, nicht zu erkennen, daß bei einem Windhundverfahren, eine verspätete Information für einige Teilnehmer schon ein Problem für den korrekten Ablauf bzw. die Akzeptanz des Verfahrens darstellt.
zunächst bin aufgrund des im Urteil dargestellten („es wäre nicht möglich gewesen die email zu versenden“) davon ausgegangen, daß ein Grund für die Entscheidung des BVerfG konstruiert werden sollte. Davon bin ich dann aber doch weitestgehend von abgegangen: Die erste Sendung der Email Aufforderung zur Akkreditierung fand um 0856 statt. Diese Aufforderung haben offensichtlich auch sehr viele Teilnehmer problemlos erhalten. Bemerkt wurden die Fehlermeldungen für nicht existente also falsch geschriebene Email Adressen wohl erst einige Minuten später. (wegen Frühstückspause?) Regelrechte Tippfehler, Buchstabendreher oder so was, hätte die Justizhauptsekretärin sicherlich schneller korrigieren können. Ist es jedoch so, daß die Pressestelle des OLG die Adresseadressen fehlerhaft zugesandt bekommen hat
Diesen Satz des Spiegel Artikels
Zitat Immerhin gelang es der Pressestelle, innerhalb kürzester Zeit die richtigen E-Mail-Adressen zu ermitteln.
könnte man ja schon so verstehen! Dann allerdings ist doch wohl eher derjenige, der die Adressen falsch übermittelt hat, selbst schuld an der Tatsache zu spät berücksichtigt worden zu sein.
Es sieht also so aus, als wenn für manche der Startschuß tatsächlich eine Viertelstunde später ankam. Aber weshalb dem so war, erklärt sich mir nicht.
Doch Zweifel bleiben! Ist eine Justizhauptsekretärin wirklich so naiv zu glauben, daß dieser zwar geringe aber merkliche Zeitunterschied bei der Benachrichtigung nicht zu einer begründbaren Beanstandung herangezogen werden würde?? Ist es jedoch so, daß dem OLG, verursacht von den Antragstellern, fehlerhafte Email Adressen zur Kenntnis gegeben worden sind, die erst korrigiert werden mußten, dann ist doch wohl jemanden eine Extrawurst gebraten worden?
danke für die Erläuterung. In der Tat eine weitere Merkwürdigkeit in diesem an Merkwürdigkeiten doch so reichen Vorgang. Meine persönliche Vermutung zu einem Teil der Unstimmigkeiten bei den Ermittlungen und im Vorfeld des Prozesses ist allerdings noch ein wenig anders.
Zitat Ist eine Justizhauptsekretärin wirklich so naiv zu glauben, daß dieser zwar geringe aber merkliche Zeitunterschied bei der Benachrichtigung nicht zu einer begründbaren Beanstandung herangezogen werden würde??
Ich halte es zumindest für möglich, daß es manchmal tatsächlich genau so blöd laufen könnte. Ich vermute, daß ein Teil der Unstimmigkeiten ganz "normal", im Sinne von statistisch häufig, sind, daß diese aber durch die gigantische Öffentlichkeit in diesem Fall einfach alle zutage treten. Es menschelt allgemein sehr in Behörden, und Drömmeligkeiten werden nicht allein dadurch abgestellt, daß sie unter Beobachtung stattfinden. Wenn man mit derselben Akribie und Aufwand einen x-beliebigen Strafprozeß beobachtete oder im Nachhinein bewertete, dann würden vermutlich auch hier massig "Ungereimtheiten" auftauchen. So ähnlich war es ja mit den plagiierten Dissertationen. Vermutlich sind die Unibibliotheken auch heute noch voll gefakter Dissen, aber nur bei den "Geprüften" fiel es auf.
Diese Vermutung habe ich jetzt natürlich nicht für alle Dinge, die da anscheinend schief gelaufen sind. Aus Drömmeligkeit Akten schreddern geht natürlich nicht.
Herzliche Grüße, Andreas Döding (übrigens ohne r )
Zitat von Doeding im Beitrag #8Ich halte es zumindest für möglich, daß es manchmal tatsächlich genau so blöd laufen könnte. Ich vermute, daß ein Teil der Unstimmigkeiten ganz "normal", im Sinne von statistisch häufig, sind, daß diese aber durch die gigantische Öffentlichkeit in diesem Fall einfach alle zutage treten. Es menschelt allgemein sehr in Behörden, und Drömmeligkeiten werden nicht allein dadurch abgestellt, daß sie unter Beobachtung stattfinden. Wenn man mit derselben Akribie und Aufwand einen x-beliebigen Strafprozeß beobachtete oder im Nachhinein bewertete, dann würden vermutlich auch hier massig "Ungereimtheiten" auftauchen. So ähnlich war es ja mit den plagiierten Dissertationen. Vermutlich sind die Unibibliotheken auch heute noch voll gefakter Dissen, aber nur bei den "Geprüften" fiel es auf.
Wenn man jahrelang Udo Vetters law blog gelesen hat, dann kennt man all die kleinen Versehen im Umgang mit der Post, mit der E-Mail, mit Notizen etc. Das sind ganz normale menschliche Fehler, die in der Regel ganz leicht ausgebügelt werden können. Der Rechtsstaat ist nicht in Gefahr, wenn eine E-Mail wegen einer Adresskorrektur ein paar Minuten später abgesendet wird.
Die Journalisten in den Redaktionen machen auch solche kleinen Fehler: Wenn man sich die Zeitungen anschaut, springen in fast jeder Ausgabe Satzfehler und Schreibfehler ins Auge [als sachlicher Beobachter und Kritiker der Medien achtet man auf die inhaltlichen Fehler, aber die anderen sieht man natürlich trotzdem].
In dieser Sache spielen sich die Journalisten jedenfalls auf, als ob sie perfekt, fehlerfrei und tugendhaft seien. Wären diese künstlich aufgeregten Qualitätsjournalisten einigermaßen fair und sachlich, würden sie sich auf den Inhalt des Prozesses konzentrieren.
Ich habe erhebliche Probleme mit diesem Urteil. Erstens sehe ich wie hier schon diskutiert nicht geklärt, wo eigentlich das Problem lag. Eine Viertelstunde Verspätung beim Empfang der Email können auf jeden Fall doch nur Medien reklamieren, die um etwa diese Zeitspanne zu spät kamen. Wer einen Tag verpennt, kann sich doch nicht auf den kleinen Vorsprung der Konkurrenz berufen.
Vor allem aber: WENN das Verfahren technisch fehlerhaft war, dann muß es eben wiederholt werden. Für alle Medien.
Es kann doch nicht sein, daß das BVerfG dann plötzlich Spezialregeln für "Medien mit besonderem Bezug zum Opfer" erfindet, die m.W. keine Grundlage in der Strafprozeßordnung haben und die auch überhaupt nichts mit dem Anfechtungsgrund "Emailversand" zu tun haben.
Zitat von R.A.Eine Viertelstunde Verspätung beim Empfang der Email können auf jeden Fall doch nur Medien reklamieren, die um etwa diese Zeitspanne zu spät kamen. Wer einen Tag verpennt, kann sich doch nicht auf den kleinen Vorsprung der Konkurrenz berufen.
Als juristischer Laie: da bin ich nicht sicher. Der Beschwerdegrund bezog sich, soweit ich verstanden habe, auf den Ablauf des Verfahrens an sich. Die Zeitung/ der Verlag Sabah bzw. deren Vertreter haben ja nicht beantragt, daß sie selbst nachträglich akkreditiert werden sollten. Der Zeitraum, um den sich die konkrete Zeitung verhauen hat, scheint dabei unerheblich zu sein, wenn das Verfahren an sich nicht i. O. war. Das zumindest erscheint mir nachvollziehbar.
Zitat Vor allem aber: WENN das Verfahren technisch fehlerhaft war, dann muß es eben wiederholt werden. Für alle Medien.
Lieber Herr Doeding, zunächst vielen Dank für Ihre Kommentierung.
Eine Vorbemerkung: Eine Eilentscheidung ist eine Eilentscheidung, ist eine Eilentscheidung. Wenn der juristische Laie daraus eine Entscheidung oder gar ein Urteil macht, dann verfälscht er Tatsachen, die auch auf sein Denken Einfluss haben. Ein Eilzug ist ein Eilzug. Wenn ich daraus einen Zug mache, verfälsche ich die Fakten. Es ist also keine Pingeligkeit, wenn man sich um genaue Begriffe bemüht.
Zur Sache selbst ist also noch nichts entschieden. Das BVerfG hat, um ein Bild zu gebrauchen, einen brachliegenden Acker entdeckt, der bearbeitet werden muss. Mit welchem Ergebnis, ist völlig offen. Die Eilentscheidung lässt keine Rückschlüsse zu und enthält auch keine Hinweise.
Nun zum Sachverhalt: Das OLG ist peinlich bemüht keine Revisionsgründe zu liefern. Das bestimmt sein Handeln. Nichts wäre in seinen Auswirkungen katastrophaler als ein Revisionsgrund in dieser Phase des Verfahrens. Ohne die Übermittlungspanne würde die Sache auch ganz anders aussehen. Die Übermittlungspanne und ihre juristische Bewertung ist der Dreh- und Angelpunkt.
Zitat Doeding: „
Zitat Hätte das OLG München obigen Fehler selbst und von sich aus korrigiert, wäre das in der Außenwirkung sehr viel stärker als „Einknicken“ verstanden worden.“
Schlimmer noch, das Heilen dieser Panne hätte auf sehr dünnes Eis geführt und die Gefahr der Heraufbeschwörung eines Revisionsgrundes bedeuten können. Deshalb tat das OLG gut daran nicht zu handeln.
Ebenso gut war, dass die Zeitung Klage eingereicht hat.
Bei der Umsetzung der Eilentscheidung, befindet sich das OLG wieder auf festem juristischem Boden. Es kann der Empfehlung des Gerichts folgend, mindestens 3 Plätze, höchstens, ich schätze mal 5-7, den türkischen Medien zur Verfügung stellen, ohne in die Revisionsfalle zu tappen.
Zitat BVerfG:
Zitat „Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten.“
Bei dieser Verfahrensweise wären auch die Interessen der Öffentlichkeit nicht tangiert.
Zitat BVerfG:
Zitat „Auch ist der Nachteil für die allgemeine Öffentlichkeit, der dadurch entsteht, wenn mit einem Zusatzkontingent einige wenige Plätze der Saalöffentlichkeit bestimmten Medienvertretern zur Verfügung gestellt würden, verhältnismäßig geringer, da die allgemein zu vergebenden Sitzplätze noch nicht konkretisiert sind und entsprechend den hierfür geltenden Maßstäben nach wie vor ein angemessener Teil der im Sitzungssaal verfügbaren Plätze dem allgemeinen Publikum vorbehalten bleibt.“
Man kann also sagen, das Ziel ist erreicht. Das Pferd ist nicht tod, aber es ist ins schwitzen gekommen.
Das BVerfG hat entsprechend der Rechtslage gehandelt. Unbeeinflusst vom politischen „Gedröhne“.
Wie schwachbrüstig Politiker sind kann man daraus ersehen:
Zitat Doeding:
Zitat „Nun, die Kommentarlage in den Medien ist, wie nicht anders zu erwarten, teilweise unappetitlich. Manch ein Journalist, Politiker oder Zentralratsfunktionär mag sich die Entscheidung des Gerichts irrtümlich auf die eigene agitatorische Fahne schreiben.“
Weitergehende Forderungen schädigen den Rechtsstaat:
Zitat Doeding:
Zitat „Schon wird gefordert, daß Richter zukünftig „in solchen Fällen politisch denken“ sollten. Die Entscheidung des Gerichts birgt die Gefahr der politischen Intrumentalisierung.“
Aus eigener DDR-Erfahrung weiß ich wohin politisches Denken der Richter die Rechtsprechung führt.
Das wäre das Ende des Rechtsstaates. Man sollte sich genau merken, wer solche Forderungen stellt.
Zitat Aus eigener DDR-Erfahrung weiß ich wohin politisches Denken der Richter die Rechtsprechung führt.
Das wäre das Ende des Rechtsstaates. Man sollte sich genau merken, wer solche Forderungen stellt.
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen, lieber Paul. Vorhin gab es im Radio eine Gesprächsrunde aus Journalisten zum NSU-Prozess. Die Beiträge waren an Unsachlichkeit kaum zu überbieten. Am Ende hat Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung (!!) als einziger ein vergleichsweise flammendes Plädoyer für den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit des Gerichtes und gegen abstruse Ideen wie Verlegung des Prozesses in Messehallen und sonstige Politisierungen des Prozesses gehalten. Er war der einzige, der rechtsstaatlich argumentiert hat, mehr noch: Er schien der einzige in der Gesprächsrunde zu sein, der überhaupt eine konkretere Vorstellung vom Begriff Rechtsstaat hatte. Übrigens war Leyendecker auch der einzige Journalist, von dem ich in der NSU-Sache auch nur ansatzweise einmal etwas selbstkritisches gegenüber den Medien gehört habe.
An großen Teilen der deutschen Medien kann man wirklich verzweifeln. Es ist Dummheit, anders kann ich es nicht nennen.
Es sei ein neues Akkreditierungsverfahren für Journalisten notwendig, teilte das Gericht am Montag mit. "Dies ist bis zum geplanten Hauptverhandlungsbeginn am 17. April 2013 zeitlich und organisatorisch nicht mehr möglich", heißt es in dem OLG-Beschluss
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Die Verlegung des Prozessbeginns befindet sich im Rahmen dessen, wass das BVerfG in der Eilentscheidung vorgegeben hat:
Zitat Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten.
(Hervorhebung von mir.)
Das bedeutet zurück auf Anfang. Eine Wiederholung des Verfahrens nach Eingangsdatum ist möglich, aber auch das Losverfahren. Wenn ich der Richter wäre, würde ich das Losverfahren, verbunden mit einer einwöchigen Akkreditierungszeit vorziehen. Wie allerdings der Missbrauch durch Mehrfachnennungen beherrscht werden kann, weiß ich nicht.
Interessant sind die ersten Kommentare von Frau John und dem Vorsitzenden des Zentralrates der Türken*. Folgt man deren Vorschlägen ist der Prozess egal wann, wo oder unter welchen Bedingungen durchgeführt, ohnehin eine Zumutung für die Nebenkläger. Wie wäre es denn mit einem Urteil per Akklamation? Stimmberechtigt sind die Nebenkläger. Ja, da bleibt mir nur noch Sarkasmus übrig. Ja, es wird viele "Richter" geben, die genau wissen wie es gemacht werden müsste. Auf jeden Fall nicht so, wie es das OLG macht.
Trotzdem bin ich stolz auf unseren Rechtsstaat. Wohl wissend, dass Menschenwerk nie vollkommen sein kann. ________________ *Korrektur: Zentralrat der Muslime
Zitat von Paul im Beitrag #16Das bedeutet zurück auf Anfang. Eine Wiederholung des Verfahrens nach Eingangsdatum ist möglich, aber auch das Losverfahren. Wenn ich der Richter wäre, würde ich das Losverfahren, verbunden mit einer einwöchigen Akkreditierungszeit vorziehen.
Eine Wiederholung des Verfahrens (auch in geänderter Form) ist natürlich eine saubere Lösung. Aber: Wird es dann eine Privilegierung türkischer Medien geben? Denn das hatte das BVerfG ja auch gefordert, ohne Bezug zum Revisionsgrund Email-Probleme. Falls ja: Wie läßt sich das aus dem Strafprozeßrecht herleiten? Wenn nein: Was passiert, wenn die türkischen Medien Lospech haben?
Soweit ich weiß, sind Strafprozesse in Deutschland öffentlich, d.h. jeder normale Bürger der ein Interesse hat, soll sich ein Bild vom Ablauf des Prozesses usw. machen können. (Es gibt Ausnahmen, aber die sind hier nicht von Interesse.)
Aber was ist öffentlich, wie definiert das Recht Öffentlichkeit? Man könnte ja sagen, wenn genügend Medienvertreter, vielleicht auch noch verschiedener Richtung, einem Prozeß beiwohnen, dann ist Öffentlichkeit gegeben. Dann braucht man doch keine normalen Zuschauer mehr! Aber Medienvertreter sind doch auch Angestellte, die was „passendes“ schreiben sollen oder müssen, oder freie Journalisten, die ein tolle Schlagzeile fabrizieren wollen usw. Ein interessierter aber eben doch nicht etwas produzieren müssender Zuschauer ist da doch eher unvoreingenommen und meines Erachtens auch notwendig!
Es ist mir klar, daß es ein gewisses Kontingent an Sitzplätzen aus Praktikabilitätsgründen an Pressevertreter vergeben werden müssen, aber wenn dieses Kontingent die Hälfte der Sitzplätze überschreitet, dann bekomme ich Zweifel, ob man eine Prozeß noch als öffentlich (im Sinne meines Verständnisses von Öffentlichkeit) ansehen kann! (Habe dazu jetzt nichts weiter Erhellendes im Netz gefunden.)
Zu dem aktuellen Prozeß gibt es den Vorschlag, man solle doch einfach drei zusätzliche Stühle für ausländische Reporter dazustellen und die restliche Verteilung so lassen wie schon festgelegt. Ich bin da im Zweifel, ob man da nicht mit gewisse baurechtliche und andere Bestimmungen, zulässige Anzahl an Sitzplätzen, im Konflikt kommt. Außerdem überschreitet man dann doch wieder die 50% Grenze.
Oder man nimmt die letzten drei reservierten Plätze der Liste weg und gibt sie den ausländische Reportern. Aber ob die drei da dann nicht auch klagen können bzw. ob diese Wegnahme nicht auch ein Revisionsgrund wäre?
Zitat von R.A. im Beitrag #17Wird es dann eine Privilegierung türkischer Medien geben?
Ja, das steht so im Punkt 1 des Tenors der Entscheidung.
Zitat Falls ja: Wie läßt sich das aus dem Strafprozeßrecht herleiten?
Grundsätzlich hat der Vorsitzende hinsichtlich der Platzvergabe an Medienvertreter einen weiten Ermessensspielraum, den er natürlich nach sachlichen und gleichheitsrechtlichen Erwägungen ausüben muss. Ob der Vorsitzende dabei Kontingente für bestimmte (z.B. ausländische) Medienvertreter reservieren darf, ist noch nicht vom BVerfG geklärt worden (siehe in der Entscheidung Rn. 21 am Ende). Eine Pflicht zur Vergabe von Plätzen an bestimmte Medienvertreter kann aber aus einer einstweiligen Anordnung des BVerfG resultieren, wenn dieses die mögliche Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb für gravierender erachtet als die Bevorzugung, die mit dieser besonderen Platzvergabe verbunden ist. (Das steht natürlich nicht so in der StPO oder im GVG, ergibt sich aber m.E. noch nachvollziehbar aus der Anordnungsbefugnis des BVerfG).
Doch jetzt kommt das große Aber: M.E. trägt die Anordnungsbefugnis des BVerfG nur die Platzvergabe an den Antragsteller (die Zeitung S.), nicht hingegen an Journalisten anderer türkischer Publikationen. Ob dieses Vorgehen im Lichte des Rechts auf ein öffentliches Verfahren zulässig ist, wird ggf. in vielen, vielen Jahren der EGMR zu entscheiden haben. Jede Änderung des ursprünglichen Vergabemodus (ob komplette Neudurchführung oder Bereitstellung von Zusatzplätzen) birgt natürlich auch die Möglichkeit in sich, dass die durch diese Änderung Benachteiligten bzw ungleich Behandelten ihrerseits Verfassungsbeschwerde erheben.
Mit dieser Entscheidung hat das BVerfG wohl ein diplomatisches Problem beigelegt, aber m.E. so einige juristische Probleme erst aufgeworfen.
Zitat von Paul im Beitrag #16Interessant sind die ersten Kommentare von Frau John...
Eigentlich sind es ja Forderungen:
Zitat Barbara John, die Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer und deren Angehörige, bezeichnete den Schritt als "mittlere Katastrophe".
Viele Angehörige hätten sich emotional auf den für sie belastenden Prozessbeginn eingestellt, sagte John der Berliner Zeitung. Außerdem hätten sie sich praktisch vorbereitet, etwa durch den Kauf von Fahrkarten oder indem sie Urlaub genommen hätten. Manche von ihnen könnten am neuen Auftakttermin nicht mehr teilnehmen. "Auf diesen Kosten dürfen sie nicht sitzenbleiben. Die muss das Oberlandesgericht München übernehmen", sagte John der Welt.
Und gleich noch eine hinterher, die mich noch viel mehr erstaunt:
Zitat Erfurt. Die Thüringer Landesregierung bemüht sich nach Ansicht der Ombudsfrau für die NSU-Opfer, Barbara John, zu wenig um die Angehörigen. Das Herkunftsland der Täter habe die Opfer bisher mit keinem Cent entschädigt, sagte John am Sonntag. Auch sei noch kein Kontakt zu den Familien aufgenommen worden, erklärte sie dem MDR Thüringen. Öffentlich habe der Freistaat keine Verbundenheit demonstriert. Das sei eine Aufgabe, die Thüringen unbedingt anfassen müsse, sagte John, die für die Bundesregierung die Angehörigen und Verletzten der Terrorserie vertritt.
John erklärte sich das damit, dass sich die Landesregierung wohl auf die Zuständigkeit des Bundes verlassen habe. Dabei sei der Freistaat das Land, in dem die Täter aufgewachsen seien. Außerdem sei mit dem Ende der Mordserie der Rechtsradikalismus nicht vorbei.
Der letzte Satz ist wirklich der Knaller. Thüringen muß in Sack und Asche gehen, weil der Rechtsradikalismus nicht vorbei ist. Und weil die Blut- und Bodenideologie so schön sein kann, geht an die Thüringer eine Zahlungs"empfehlung", schließlich haben die Thüringer Terroristen Thüringer Bratwürste gegessen. Ich kann nicht glauben, was alles möglich ist, wenn die Täter-Opfer-Konstellation stimmt.
Zitat von FaberDer letzte Satz ist wirklich der Knaller. Thüringen muß in Sack und Asche gehen, weil der Rechtsradikalismus nicht vorbei ist. Und weil die Blut- und Bodenideologie so schön sein kann, geht an die Thüringer eine Zahlungs"empfehlung", schließlich haben die Thüringer Terroristen Thüringer Bratwürste gegessen. Ich kann nicht glauben, was alles möglich ist, wenn die Täter-Opfer-Konstellation stimmt.
Interviewer: "Schön, dass Sie sich um die Stelle der Ausländerbeauftragten bewerben!" Kandidatin: "Ich danke Ihnen für die Einladung!" Interviewer: "Was würden Sie denn als erstes nach Amtsantritt machen?" Kandidatin: "Ich würde erstmal analysieren, wo die Probleme des Zusammenlebens..." Interviewer: (unterbricht) "Was? Sind Sie von Sinnen? Das ist ja unglaublich!" Kandidatin: (bricht abrupt ab) "Ähhh, Entschuldigung, die Anreise und so..." Interviewer: (gönnerisch) "Nun gut. Eine Chance haben Sie noch." Kandidatin: (zögernd) "Ich...ich...äh... fordere?" Interviewer: (nickt heftig) Kandidatin: (weiter zögernd, heftiges Nicken beantwortend) "mehr?...Geld?" Interviewer: (begeistert) "Ja! Ja!" Kandidatin: "vom deutschen Steuerzahler?" Interviewer: (runzelt Stirn) Kandidatin: "vom Heimatland, das die Geburt und das Aufwachsen der Rechtsradikalen verursacht hat?" Interviewer: "Wann können Sie anfangen?"
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat) Je länger das Dritte Reich tot ist, um so stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen. (Johannes Gross)
Zitat von Doeding im Beitrag #23Beitrag von mir selbst gelöscht. Ich glaube, hier die Forumsregeln verletzt zu haben, zumindest war er geschmacklos, sorry.
Andreas Döding
Ist das Löschen des eigenen Beitrages nicht ebenfalls eine Verletzung der Forumsregeln?
Schade, ich habe eigentlich nichts gegen geschmacklose Beiträge. Aber gut gemacht müssen sie sein.
Zitat von Paul im Beitrag #16Das bedeutet zurück auf Anfang. Eine Wiederholung des Verfahrens nach Eingangsdatum ist möglich, aber auch das Losverfahren. Wenn ich der Richter wäre, würde ich das Losverfahren, verbunden mit einer einwöchigen Akkreditierungszeit vorziehen.
Eine Wiederholung des Verfahrens (auch in geänderter Form) ist natürlich eine saubere Lösung. Aber: Wird es dann eine Privilegierung türkischer Medien geben? Denn das hatte das BVerfG ja auch gefordert, ohne Bezug zum Revisionsgrund Email-Probleme. Falls ja: Wie läßt sich das aus dem Strafprozeßrecht herleiten? Wenn nein: Was passiert, wenn die türkischen Medien Lospech haben?
Lieber R.A., Sie haben recht, Fragen über Fragen. An Spekulationen möchte ich mich nicht beteiligen. Eines weiss ich aber genau: Egal was das Gericht beschließt, es wird immer jemanden geben, dem das nicht passt. Er wird auch gute Gründe dafür angeben können. Darauf kommt es aber nicht an. Es kommt alleine darauf an, dass der Gerichtsbeschluss revisionsfest ist. Nur darauf kommt es an.
Das Gericht ist nicht verpflichtet allen Nachfragern die Teilnahme am Prozess zu ermöglichen. Weder der Öffentlichkeit noch den Medienvertretern und schon garnicht Politikern. Auch wenn es ausländische sind. Egal welches Verfahren das Gericht wählt, es wird immer Enttäuschte geben, die nicht teilnehmen können.
Zitat Aber: Wird es dann eine Privilegierung türkischer Medien geben? Denn das hatte das BVerfG ja auch gefordert, ohne Bezug zum Revisionsgrund Email-Probleme.
Das habe ich so aus der Eilentscheidung nicht herausgelesen.
Hier noch mal der gesamte Abschnitt, der relevant ist (Der Tenor in seiner Verkürzung ist es nicht und kann auch zu Fehlinterpretationen führen):
Zitat Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben. Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten. (Dieser Schlüsselsatz wurde von mir markiert)
Die Anordnung erstreckt sich allein auf ausländische Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten, weil die Beschwerdeführer, deren Antrag den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bestimmt, sich auf ihr spezifisches Interesse einer Berichterstattung aus türkischer Perspektive wegen der türkischen Opfer der zu verhandelnden Straftaten berufen.
Diese Eilentscheidung entfaltet keine allgemeine Gültigkeit. Sie bezieht sich nur auf den Eilantrag der das fehlerhafte Auswahlverfahren beanstandet. Es gibt also keine allgemeingültigen Vorgaben des BVerfG bezüglich der Bevorzugung ausländischer Medienvertreter.
Wenn meine Interpretation zutreffend ist, wird also ein erneutes völlig ergibnisoffenes Verfahren in Gang gebracht, das wiederum mit dem Risiko behaftet ist, dass türkische Medienvertreter keinen Sitzplatz bekommen.
Diese Grundsätzliche Frage wird in dem Verfahren zur Hauptsache durch das BVerfG zu entscheiden sein.
Jetzt können wir nur "abwarten und Tee trinken" oder uns dem neuen Hobby der Deutschen - "Kaffeesatzlesen" - widmen.
LG, Paul
PS:
Zitat Aber: Wird es dann eine Privilegierung türkischer Medien geben? Denn das hatte das BVerfG ja auch gefordert, ohne Bezug zum Revisionsgrund Email-Probleme.
"Ohne Bezug zum Revisionsgrund Email-Probleme" habe ich in der Eilentscheidung nichts gefunden. Die Eilentscheidung bezieht sich nur auf den Ausschreibungsfehler. Alles Andere bleibt der Entscheidung über die Haupsache vorbehalten.
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