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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 117 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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SF-Leser Offline



Beiträge: 175

19.04.2013 21:29
#51 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Noricus im Beitrag #49

All diejenigen Journalisten, die im ersten Vergabeverfahren einen Platz bekommen hatten, aber bei der neuerlichen Zuteilung leer ausgehen, könnten in der Tat Verfassungsbeschwerde erheben. Wohl auch mit einiger Aussicht auf Erfolg.


Werter Noricus,

und schon geschehen:

http://martin-lejeune.tumblr.com

Grüße

SF- Leser

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

19.04.2013 22:30
#52 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #50

Daß es sich bei der noch relativ harmlosen Frage um Sitzplätze & Prozeßbeobachter um einen Test handelt, inwiefern man von Ankara aus der deutschen Justiz Weisungen erteilen kann - zumindest wenn es es sich um türkische Belange handelt - dieser Verdacht scheint nicht völlig abwegig; zumal sich die großen türkischen Zeitungen, v.a. die Hürriyet, bei ihren unablässigen Kampagnen der letzten 20 Jahren auffällig durchgängig an der gerade offiziellen Regierungspolitik orientiert haben; eine unabhängige Presse sieht anders aus.

Ich sag mal: Danke.
Für die wohltuende Sachlichkeit, für die angebrachte Kritik die den Gefühlen nicht den Vorzug gibt und auf Behauptungen und Unterstellungen verzichtet.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Handlanger ( gelöscht )
Beiträge:

20.04.2013 11:13
#53 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Noricus im Beitrag #49
Zitat von Yossarian im Beitrag #48

Zitat

Erinnert sich eigentlich noch jemand an das Grundgesetz?

Zitat von GrundgesetzArt. 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]

Sicher können die Herren Richter juristisch einwandfrei erklären, warum das hier alles irrelevant ist?


Die Kommentatoren betonen durch die Bank weg die Notwendigkeit der stämmigkeitsbezogenen Platzvergabe mit dem Öffentlichkeitsprinzip. Aber diese Begründung ist falsch. Öffentlichkeitsprinzip heißt, das Gericht hat erst mal nicht zu entscheiden, wer und wer nicht rein darf.

Und noch was ist mir aufgestoßen

Zitat von Noricus
Es ist ganz eindeutig, dass der Vorsitzende aufgrund dieser Anordnung Plätze für türkische Medienvertreter reservieren muss.

Ein wirklich interessantes Urteil. Besonders die Ausführungen zum “besonderen Bezug”.
Der “besondere Bezug” an sich ist nicht neu und auch nicht verwerflich. Im Erbrecht wohlbekannt und im Strafrecht (Klagerecht) in einigen Fällen auch. Da gibt es nichts zu diskutieren, der “besondere Bezug” ist klar beschrieben durch das Verwandtschaftsverhältnis.

Die Staatsbürgerschaft als besonderer Bezug scheint mir nicht ganz koscher. Doch das ist für mein persönliches Verständnis ein Grenzfall, da will ich nicht weiter drauf rumreiten.
Aber die (wenn auch nur schwache) Verlinkung des “besonderen Bezug” zur Stämmigkeit (Rz. 25) ist ein starkes Stück.

Der Vergleich drängt sich auf. Und dass das keine Paranoia ist kann man sich ganz einfach klarmachen, wenn man sich vorstellt, dass beim nächsten Mal die Subjekte keine (tut mir leid, aber man wird gezwungen solche Begriffe einzuführen) reinrassigen Türken sind, sondern Mischlinge.
Wer kann einen besonderen Bezug reklamieren, wenn das Opfer ein Drittel indisch, ein Sechstel paraguayisch, ein Viertel belgisch und ein Viertel zentralafrikanisch ist?
Gibt es dann spezielle Privilegien für alle Reporter, die Inder, Belgier, Paraguayer und Zentralafrikaner sind?
Oder nur für welche, deren Stämmigkeitsanteil gleich oder größer des Opfers ist?
Gilt die Staatsangehörigkeit oder muss über den Ahnenpass die indische, belgische, paraguayische und zentralafrikanische Stämmigkeit nachgewiesen werden? Oder ist der der Nachweis von Indisch, Belgisch, Paraguayisch oder Zentralafrikanisch als Muttersprache hinreichend?

Vielleicht hat das hohe Bundesverfassungsgericht gar nicht bemerkt, welche Pandora-Büchse es geöffnet hat. Ich hoffe es jedenfalls.
Denn ab heute ist die Frage nicht ob, sondern nur noch wann dem hohen Gericht so eine (sicher nicht so verrückte wie oben konstruiert, aber nicht minder absurde) Fragestellung zur Entscheidung vorgelegt wird.
Aber da ich bin guter Dinge. Da vertraue ich der hohen Qualifikation der deutschen Richterschaft. Die werden ein stämmigkeitskorrektes Urteil fällen. In den besagten tausend Jahren haben die das ja auch hingekriegt.

----------------------------------------------------

Falls das jetzt zu heftig im Ausdruck war, verlinke ich als Alternative gern auf Heinrich Schmitz

Zitat von TheEuropean, 07. April 2013, NSU-Verfahren – und jetzt?
Fünf Stühle reserviert, alleine für die türkischen Vertreter, geht gar nicht. „Türkisch“ ist kein objektives Kriterium.



----------------------------------------------------

Zitat von Noricus im Beitrag #49
Was viele der Empörten wohl nicht verstehen: Mit jeder Unregelmäßigkeit und Verzögerung des Verfahrens wächst natürlich auch die Chance der Angeklagten, im Falle einer Verurteilung in den weiteren Rechtszügen erfolgreich zu sein. Allein schon die lange Verfahrensdauer ist ein Problem: Sollte der Prozess vor dem OLG wirklich 2,5 Jahre in Anspruch nehmen und rechnet man dann noch den Zeitbedarf für die Revision und eine eventuelle Neudurchführung des Verfahrens bzw. eine eventuelle Befassung des BVerfG hinzu, so könnte allein schon durch den langen Zeitraum das Recht auf einen speedy trial (Art. 6 EMRK) verletzt sein.
Darüber müssen wir zurzeit nicht nachdenken. Die Latte für Verstoß gegen Beschleunigungsgebot liegt sehr hoch. Es gibt da keine spezielle Zeitvorgabe. Ein ernsthafter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot liegt nur vor, wenn sich die Sache über Jahre (unter fünft muss man nicht anfangen nachzudenken) hinzieht und die Justiz über diesen Zeitraum in Bezug auf diese Sache nachweislich mehrere Jahre untätig war. Vermeidbare Verfahrensverzögerungen (Beispiel) sind ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot, unvermeidbare nicht.

Von vermeidbaren Verzögerungen kann in unserem Fall bis jetzt keine Rede sein. Bei dieser gewaltigen Beschuldigung ist der Prozessbeginn anderthalb Jahre nach Verhaftung der Beschuldigten vorbildlich zeitig.
Sollte nach 10 Jahren immer noch kein Urteil zustande gekommen sein, können die Anwälte mal über Beschleunigungsgebot nachdenken. Vorher wäre es vertane Zeit.

Konsul Offline



Beiträge: 31

29.04.2013 00:19
#54 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Die Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal wurde übrigens vor ein paar Tagen abgelehnt: http://www.bundesverfassungsgericht.de/p.../bvg13-032.html

Ulrich Elkmann Online




Beiträge: 14.560

29.04.2013 16:11
#55 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ns...t-a-897137.html

Zitat SpOn
___________
Außerdem dabei: Das al-Dschasira-Büro Istanbul sowie Radio Lora München, "Svenska Dagbladet", France 2 Berlin, NOS, "Neue Zürcher Zeitung" und "Hürriyet". ... Die überregionalen Tageszeitungen "Süddeutsche Zeitung", "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Die Welt", "Die Tageszeitung" und "Frankfurter Rundschau" bekamen bei der Verlosung keinen der reservierten Plätze. ... Bei der Nennung einiger, vor allem kleinerer Medien oder der Frauenzeitschrift "Brigitte" brach im Saal unter den Journalisten Gelächter aus.
___________

Yossarian Offline




Beiträge: 99

29.04.2013 19:06
#56 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Das Spektakel Teil II kann also beginnen:

Leider hat das Losverfahren (!,) also Entscheidung durch den Zufall oder auch Gottesurteil, nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Jetzt fühlen sich also die "großen" Medien benachteiligt. Das beim Losverfahren der Zufall regiert, das schien den Medien bei ihrem Sturmgewittern entfallen zu sein. Hatten sie darauf gesetzt, dass das OLG nun ein neues Gebäude errichten lässt? Vidoeübertragung? Hätte es im Falle eine Videoübertragung nicht auch Zoff gegeben, wer den Prozess live in reality erleben darf, und wer nur mit einer Übertragung abgespeist wird?

Das ist mMn alles nur noch eine Farce. Interessant sind die Artikel, die nun geschrieben werden und auch die Leserkommentare, wobei hier ganz endeutig belegt wird, dass gefühlte 90% der Bevölkerung von all den Dingen einer Prozessordnung, von Rechtstaat, Gewaltenteilung, Pressefreiheit keinen blaßen Dunst haben. Da wird es einem Angst, wirklich.

So empörte sich ein Leser (ich glaube bei Spiegel ON war es), dass es doch nicht sein kann, dass er jetzt ein Lokalblatt lesen müsste, um sich über den Prozess zu informieren. Ach ja....

Mir scheint auch (nur ein Gefühl), dass da aus den Redaktionen sicherlich einige in den Leserkommentaren mitmischen.

Hier ein paar Links:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesc...4/nsu-klage-taz

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/lo...e-a-897227.html


und der Höhepunkt zum Schluss, die SZ zeigt mal wieder was sie kann:

http://www.sueddeutsche.de/politik/akkre...farce-1.1661810


Eine Frage am Rande:

mir scheint der Teilnehmer "Handlanger" ist gelöscht worden, zumindest hat er vor kurzem noch einen Beitrag geschrieben (20.04). Gibt es dafür einen Grund? Seine Beiträge schienen zumindest von rechtlicher Seite fundiert zu sein.

Yossarian

Ulrich Elkmann Online




Beiträge: 14.560

29.04.2013 19:44
#57 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Yossarian im Beitrag #56
So empörte sich ein Leser (ich glaube bei Spiegel ON war es), dass es doch nicht sein kann, dass er jetzt ein Lokalblatt lesen müsste, um sich über den Prozess zu informieren. Ach ja....


Aus der SpOn-Liste:

- Tom Sundermann (freier Journalist)
- Viola Volland (freie Journalistin)
- Hendrik Puls (freier Journalist)

Ob die wohl ihre Berichte dem Buxtehuder Gutenachtblatt verkaufen werden?

P.S. & "Prozesse aus braunem Umfeld & die deutsche Qualitätspresse": als 2000 in London der Prozess David Irving gegen Deborah Lipstadt lief, gab es nur einen einzigen deutschen Pressevertreter, der/die über den Prozeß während der laufenden Verfahrens berichtete - Franziska Augstein, die damals für die FAZ schrieb. Der Rest, einschließlich ARD + ZDF, hat damals erst die Verurteilung Irvings abgewartet, bevor die Tatsache, daß er vor Gericht stand, überhaupt nur erwähnt wurde. Die Schwierigkeit mit dem tieferen Verständnis der Vokabel "Rechtsstaat" scheint nicht auf die Leserschaft beschränkt.

Kallias Offline




Beiträge: 2.310

29.04.2013 19:55
#58 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Yossarian im Beitrag #56
mir scheint der Teilnehmer "Handlanger" ist gelöscht worden, zumindest hat er vor kurzem noch einen Beitrag geschrieben (20.04). Gibt es dafür einen Grund?
Er hat einen Kleinkrieg gegen die Moderatoren angefangen. Dieser Beitrag ließ das Fass überlaufen.

Yossarian Offline




Beiträge: 99

29.04.2013 22:16
#59 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat
Er hat einen Kleinkrieg gegen die Moderatoren angefangen. Dieser Beitrag ließ das Fass überlaufen.




Lieber Kallias,

vielen Dank, das hatte ich nicht gesehen.

Dank an auch dieser Stelle an die Moderatoren im Forum, Zettel wäre sicherlich sehr zufrieden.

Aber genug Off-Topic!

Yossarian

Faber Offline




Beiträge: 142

30.04.2013 05:08
#60 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Yossarian im Beitrag #56
und der Höhepunkt zum Schluss, die SZ zeigt mal wieder was sie kann:


Sehe ich das richtig? Dieser Kommentar hat wieviele Empfehlungen bekommen?

Zitat

Yog-Sothoth vor 9 Stunden

Auch wenn sie es noch nicht mitbekommen haben, Herr Kister. Für sie und ihre Journalistenkollegen:
Sie (besonders die Hauptstadtjournalisten) haben das Meinungsmonopol in Deutschland zum Glück schon seit Jahren verloren, deswegen ist es unerheblich ob sie, die Brigitte oder panka-paul.de über irgendetwas berichtet!

31884 Leser empfehlen diesen Beitrag



Und der Spitzenreiter hat im Moment 89782 Empfehlungen? Was ist da los?

---

Den Höhepunkt stellt für mich allerdings ein jämmerlicher Beitrag des Tagesspiegel dar, wenn auch in ähnlichem Duktus wie die SZ: WIR sind die wahren Nazi-Experten, nur WIR haben es verdient, den Bürger aufklären:

Zitat
Obwohl alles mit rechten Dingen zuging, ist das Ergebnis lächerlich. Und das alles nur, weil sich der Vorsitzende Richter beleidigt fühlte.

(...)

In unserem Fall heißt das ganz konkret: Frank Jansen, in Sachen Extremismus einer der anerkanntesten Journalisten, für seine Arbeit ausgezeichnet unter anderem mit dem Wächter- und dem WolffPreis, mit der Ossietzky-Medaille und dem Bundesverdienstkreuz, Berichterstatter von unzähligen Prozessen, hat verloren bei der NSU-Lotterie unter Aufsicht des ehrenhaften Hans-Jochen Vogel.

(...)

Denn es war mühsam, dieses „Windhundverfahren“ (was für eine makaberes Wort ausgerechnet in diesem Prozess: Flink wie Windhunde, zäh wie Leder, hart wie Kruppstahl, so soll er sein, der deutsche Journalist, das hätte Adolf Hitler gefallen), und es gelang deshalb jenen, denen es richtig wichtig ist.

(...)

Das Ergebnis ist lächerlich. Einen Platz am braunen Sumpf hat jetzt die polnischsprachige Redaktion von „Radio Lora München“, die den Stand der Germanistik auf den polnischen Universitäten mit der Polonistik auf deutschen Hochschulen vergleicht.



http://www.tagesspiegel.de/meinung/der-n...en/8140846.html

Eigentlich unglaublich, gerade dieser "Windhundvergleich". Da fallen die Masken. Den Türken war es demnach plötzlich nicht wichtig genug, das klang vorher noch ganz anders.

Ich bitte auch das Foto zum Artikel zu beachten, ich kann mir nicht vorstellen, daß das Zufall war (falls es da im Laufe des Tages noch zu sehen ist).

Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

30.04.2013 08:25
#61 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Faber im Beitrag #60
http://www.tagesspiegel.de/meinung/der-nsu-prozess-und-die-presse-wir-muessen-leider-draussen-bleiben/8140846.html

Oh, das ist so herrlich! Nein, was sagt man denn dazu?

Zitat
[...] wie alle Journalisten, für die der Prozess kein Spektakel ist, sondern ernsthafte, harte Arbeit, im ersten Durchgang erfolgreich um eine Akkreditierung bemüht, [...]. Denn es war mühsam, dieses „Windhundverfahren“ [...], und es gelang deshalb jenen, denen es richtig wichtig ist. Deshalb war die „Zeit“ ebenso dabei wie die „Süddeutsche“, die „FAZ“, die „taz“ und der „Stern“.


... und nicht jenen, denen es diese Mühe wohl nicht wert schien. (ergänze ich da mal gedanklich)

Wurde den (ja offensichtlich) verdienten Verlierern der ersten Runde (beim sportlich fairen Wettkampf eines Windhundrennens) diese dicke Extrawurst nicht erst von denselben hart arbeitenden Ernstnehmern aufs mediale Grillrost gelegt, die jetzt rumjammern?
Hat der Maroldt echt gesagt, dass da vorher die Richtigen drin waren?

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Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel

FrancisoDAnconia Offline



Beiträge: 74

30.04.2013 08:37
#62 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Calimero im Beitrag #61
Zitat von Faber im Beitrag #60
http://www.tagesspiegel.de/meinung/der-nsu-prozess-und-die-presse-wir-muessen-leider-draussen-bleiben/8140846.html

Oh, das ist so herrlich! Nein, was sagt man denn dazu?



Manchmal gibt es doch Glück und/oder je nachdem wie man es sieht Gerechtigkeit. Es trifft diejenigen die vorher jammerten. Eine gewisse Genugtuung spüre ich da schon.

Carlo M Dimhofen Offline



Beiträge: 186

30.04.2013 09:03
#63 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #57
Aus der SpOn-Liste:

- Tom Sundermann (freier Journalist)
- Viola Volland (freie Journalistin)
- Hendrik Puls (freier Journalist)

Ob die wohl ihre Berichte dem Buxtehuder Gutenachtblatt verkaufen werden?



Man stelle sich nur mal vor, anstelle von Frau Volland wäre ein weiterer männlicher Journalist ausgelost worden - was das wieder für Ärger gegeben hätte... Beschwerden, Klagen vor dem Verfassungsgericht wegen mangelnder Berücksichtigung weiblicher Journalisten etc.

Ääähm - worum ging es eigentlich noch mal in dem Prozess?

Beste Grüße,

Carlo M Dimhofen

Paul Offline




Beiträge: 1.285

30.04.2013 10:08
#64 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Faber im Beitrag #60

http://www.tagesspiegel.de/meinung/der-n...en/8140846.html




Das habe ich dem Tagesspiegel als Kommentar geschrieben:

Wer nicht mehr weinen kann, muss lachen.

Eine gewisse Schadenfreude kann ich mir nicht verkneifen.

Die Medien haben das bekommen was sie wollten.

Das erste Verfahren war vernünftig und sachgerecht.
Wer um Stunden zu spät kommt, der sollte sich nicht um Minuten, um die er die Ausschreibungsmail später bekommen hat, aufregen.

Unisono haben die Medien Ihre "Macht" ausgespielt und eine Kampagne gegen das Gericht entfacht, die beispiellos war. Immer nach dem Motto, wollen doch mal sehen, wer am längeren Hebel sitzt.

Dabei hätte sich nach den ersten Verfahren ohne diese Kampagne eine Lösung auf dem "kleinen Weg" sicherlich gefunden. So sehe ich das.
Meine Oma sagte immer: "Junge, wo ein Wille ist, da ist auch ein 'Gebüsch'."

Die Medien haben das was sie wollen bekommen. Eine neue Platzvergabe.
Der Richter ist in seiner Entscheidung unabhängig. Unabhängig auch von den Medien.
Nicht der Richter war (ist) beleidigt, sondern die Medien sind es jetzt. Aber es geht eben in einem Rechtsstaat nicht immer nach dem Willen der Medien.
Merkt Euch das mal!

Jetzt wird natürlich wieder eine "Kampagne gefahren", das Bundesverfasssungsgericht erneut angerufen? Ist auch das Recht jedes Bürgers. Ob es aber immer angebracht ist dieses Recht auch wahrzunehmen mag dahingestellt sein.

Wenn die Medien es geschickt anstellen, dann wird das Verfahren gegen die Beschuldigten der NSU noch weiter verschoben werden.
Wer hat schuld daran?
Nein, nicht die Medien, die nehmen ja nur ihr staasbürgerliches Recht wahr (oder das was sie dafür halten?)sind schuld, sondern natürlich der eingeschnappte Richter.

Sind die Medien noch zu retten?
Das fragt sich sehr verwundert
Paul

Paul Offline




Beiträge: 1.285

30.04.2013 10:15
#65 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Später ist mir das noch eingefallen.
Es spricht für die Toleranz des TSP, dass er auch diesen von mir geschriebenen Kommentar veröffentlicht hat:

Ein ganz neuer Vorschlag.

Wäre es nicht angebracht ein Mediengericht einzurichten?

Der Vorsitzende Richter müsste natürlich ein türkischer Journalist sein.
Als Beisitzer kämen natürlich auch türkische Politiker und Regierungsvertreter in Frage. Vielleicht den stellvertretenden Ministerpräsidenten, der auch zuständig ist für deutsche Bürger mit türkischen Wurzeln.

Der Öffentlichkeit könnte man durch die Verlegung des Prozesses in das Olympiastadion Rechnung tragen.

Dann könnten auch alle Journalisten eine Presseplatz bekommen.

Warum ist blos noch niemand auf diese Idee gekommen?

Muss ich denn immer alles selber machen.

Tut mir leid, aber nachdem ich die Kommentare hier (gemeint sind dier im TSP) gelesen habe - ich habe alle gelesen - fällt mir wirklich nichts anderes als Satire oder ist das schon Sarkassmus(?) ein!

Ulrich Elkmann Online




Beiträge: 14.560

30.04.2013 10:16
#66 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

"FAZ", "Welt" und "taz" prüfen Klage gegen Sitzvergabe

Zitat SpOn
___________
Ähnlich äußerte sich Jan-Eric Peters, Chefredakteur der "Welt"-Gruppe: "Der wichtigste Prozess in diesem Jahr in Deutschland, und die drei großen überregionalen Qualitätszeitungen des Landes sind ausgeschlossen, anders als etwa das Anzeigenblatt 'Hallo München' - das ist doch absurd. Wir erwägen eine juristische Klärung."

Ebenso hält es die "FAZ", die im ersten Akkreditierungsverfahren einen Platz zugeteilt bekommen hatte und nun leer ausging: "Wir prüfen rechtliche Schritte", sagte Reinhard Müller, Ressortleiter Politik, zu SPIEGEL ONLINE.
___________



Am Ende wird noch herauskommen, daß die Vokabel "Qualitätsjournalist" als strafbewehrte Verbalinjurie anerkannt wird.

Paul Offline




Beiträge: 1.285

30.04.2013 10:30
#67 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #66
"FAZ", "Welt" und "taz" prüfen Klage gegen Sitzvergabe

Zitat SpOn
___________
Ähnlich äußerte sich Jan-Eric Peters, Chefredakteur der "Welt"-Gruppe: "Der wichtigste Prozess in diesem Jahr in Deutschland, und die drei großen überregionalen Qualitätszeitungen des Landes sind ausgeschlossen, anders als etwa das Anzeigenblatt 'Hallo München' - das ist doch absurd. Wir erwägen eine juristische Klärung."

Ebenso hält es die "FAZ", die im ersten Akkreditierungsverfahren einen Platz zugeteilt bekommen hatte und nun leer ausging: "Wir prüfen rechtliche Schritte", sagte Reinhard Müller, Ressortleiter Politik, zu SPIEGEL ONLINE.
___________



Am Ende wird noch herauskommen, daß die Vokabel "Qualitätsjournalist" als strafbewehrte Verbalinjurie anerkannt wird.



Eilmeldung! Eilige Eilmeldung!! Übereilte Eilmeldung!!!

Aus gewöhnlich außergewöhnlich gut unterrichteten Kreisen, oder waren es Vierecke(?) oder Ovale(?) - egal was auch immer es war - habe ich jedenfalls erfahren, dass der Prozessbeginn gegen Zschäpe und die anderen Beschuldigten auf den 31. Dezember 2014 verschoben wurde.

Allerdings unter dem Vorbehalt, dass bis dahin alle Verfahren bezüglich der Medienberichterstattung vom BVerfG, dem EUGH und dem UNO Menschenrechtsausschuss abgeschlossen sind.




edit: Rechtschreibung Zschäpe korrigiert

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

30.04.2013 11:46
#68 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat
In unserem Fall heißt das ganz konkret: Frank Jansen, in Sachen Extremismus einer der anerkanntesten Journalisten, für seine Arbeit ausgezeichnet unter anderem mit dem Wächter- und dem WolffPreis, mit der Ossietzky-Medaille und dem Bundesverdienstkreuz, Berichterstatter von unzähligen Prozessen, ...


Wenn der Tagesspiegel das so schreibt, dann klingt das für mich wie "Frank Jensen, der schon seit Jahren eine vorgefertigte Meinung zum Thema hat und der seinen NSU-Artikel schon vor Prozeßbeginn fertig formuliert hat ..."

Carlo M Dimhofen Offline



Beiträge: 186

30.04.2013 11:54
#69 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #68

Zitat
In unserem Fall heißt das ganz konkret: Frank Jansen, in Sachen Extremismus einer der anerkanntesten Journalisten, für seine Arbeit ausgezeichnet unter anderem mit dem Wächter- und dem WolffPreis, mit der Ossietzky-Medaille und dem Bundesverdienstkreuz, Berichterstatter von unzähligen Prozessen, ...

Wenn der Tagesspiegel das so schreibt, dann klingt das für mich wie "Frank Jensen, der schon seit Jahren eine vorgefertigte Meinung zum Thema hat und der seinen NSU-Artikel schon vor Prozeßbeginn fertig formuliert hat ..."



Chapeau!

Ulrich Elkmann Online




Beiträge: 14.560

30.04.2013 12:41
#70 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Immerhin wäre nun geklärt, was für einen deutschen Topjournalisten als olympiareife Spitzenleistung gilt:

Zitat Tagesspiegel
______________________
Denn es war mühsam, dieses „Windhundverfahren“ ... und es gelang deshalb jenen, denen es richtig wichtig ist.
______________________

Zitat von Faber im Beitrag Akkreditierung
Ein Redakteur des Nordbayerischen Kuriers berichtet über das Verfahren der Platzvergabe, das nun gar nicht so kompliziert und intransparent klingt, wie es zahlreiche Krawallmachermedien behaupten:

Zitat
Am 5. März, morgens um 8.56 Uhr schlug die Mail des Oberlandesgerichtes München in der Kurier-Redaktion auf. Diese Mail war zurückzuschicken, anzuhängen war ein pdf-Dokument von Vorder- und Rückseite des Presse-Ausweises. Das Gericht hatte Anfang des Jahres die Journalisten darauf hingewiesen, dass über einen Sitzplatz im Saal die Reihenfolge dieser Antwort-Mails entscheidet: Die rote Karte bekommen nur die ersten 50 Absender.


http://www.nordbayerischer-kurier.de/nac...en_sicher_dabei



Es würde zumindest den Zustand dieser Branche erklären.

FrancisoDAnconia Offline



Beiträge: 74

30.04.2013 15:28
#71 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #68

Zitat
In unserem Fall heißt das ganz konkret: Frank Jansen, in Sachen Extremismus einer der anerkanntesten Journalisten, für seine Arbeit ausgezeichnet unter anderem mit dem Wächter- und dem WolffPreis, mit der Ossietzky-Medaille und dem Bundesverdienstkreuz, Berichterstatter von unzähligen Prozessen, ...

Wenn der Tagesspiegel das so schreibt, dann klingt das für mich wie "Frank Jensen, der schon seit Jahren eine vorgefertigte Meinung zum Thema hat und der seinen NSU-Artikel schon vor Prozeßbeginn fertig formuliert hat ..."



Ich schließe mich dem Klatscher an.

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

30.04.2013 18:46
#72 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Ich weiß, dass man über so ernste Sachen keine Witze machen sollte, aber das Satiremagazin »Postillon« hat auch noch eine überraschende Lösung gefunden ;-)

Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

30.04.2013 20:21
#73 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von stefanolix im Beitrag #72
Ich weiß, dass man über so ernste Sachen keine Witze machen sollte, aber das Satiremagazin »Postillon« hat auch noch eine überraschende Lösung gefunden ;-)

Sehr schöner Kommentar zu diesem Text:

Zitat
Eventmanager • vor 2 Stunden −
Das ganze Verfahren gehört von Grund auf erneuert: es werden 927 Verhandlungstage angesetzt, die täglich wechselnd in den Räumen der sich um eine Akkreditierung bewerbenden Medien stattfinden. Damit wird niemand bevor- oder benachteiligt und jedes Medium hat die Chance, einmal exklusiv vom Prozess zu berichten. Als Gegenleistung müssen die Medien als Verhandlungstagsveranstalter für ein ordentliches Catering für alle Prozessbeteiligten sorgen. Dort, wo das Essen am Besten war, findet dann auch die Urteilsverkündung statt.


Ja, man kann sich des Verdachts nicht erwehren, dass hier ein Event für Medienvertreter vorbereitet werden soll und keine reguläre Gerichtsverhandlung. Alle In-People müssen unbedingt dabei sein, sonst könnte das Event misslingen. Da wird man als eh schon kritikanfälliges Land vielleicht noch vor ein UN-Tribunal gezerrt für sowas.

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Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

30.04.2013 20:32
#74 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Calimero
Alle In-People müssen unbedingt dabei sein, sonst könnte das Event misslingen.



Aber die show fängt doch gerade erst an...:

http://www.welt.de/politik/deutschland/a...SU-Prozess.html

Sorry, so ernst der ursprüngliche Anlaß war; ich kann das ganze nicht mehr ernst nehmen, vielleicht nach Prozeßbeginn wieder, aber bis dahin:

Herzlichen Gruß,
Andreas Döding

Ulrich Elkmann Online




Beiträge: 14.560

30.04.2013 21:01
#75 RE: Eilentscheidung des BVerfG Antworten

Zitat von Yossarian im Beitrag RE: Der NSU-Prozeß, die Medien und die Politik
Manchmal habe ich das Gefühl, hier soll eine Revanche für Stammheim stattfinden. Kindergarten-artiges Gebrüll: seht her, eure sind noch viel schlimmer.


Eine gewisse Parallelführung von RAF/NSU ist schon auffällig. Das fiel schon mit der Gestaltung und dem öffentlichen Aushang der Fahndungsplakate ins Auge. Mittlerweile scheint es angemessen, die bekannte Stelle aus Marxens "Achtzehntem Brumaire" zu zitieren: "Hegel bemerkte irgendwo, daß alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce."

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