Zitat von Fluminist im Beitrag #48 Das stimmt nicht ganz; aber dieser Fall war wohl ein (vielleicht demonstrativ-suizidal in Kauf genommener) Unfall.
Zu sehen hier. Ansonsten war Emily Davison selbst für britische Suffragetten-Verhältnisse (die z.T. ziemlich brachial waren) extrem:
Zitathttp://en.wikipedia.org/wiki/Emily_Davison _____________ "She gained a reputation as a militant and violent campaigner. On her own initiative and without WSPU approval, her actions developed from disrupting meetings to stone throwing and arson.[7] She was arrested and imprisoned for various offences nine times, including a violent attack on a man she mistook for the Chancellor of the Exchequer, David Lloyd George. During many of these prison terms she went on hunger strike and was force-fed.
On 2 April 1911, the night of the 1911 census, Davison hid in a cupboard in St Mary Undercroft the chapel of the Palace of Westminster overnight so that on the census form she could legitimately give her place of residence that night as the "House of Commons".[12] The 1911 census documents that were uncovered state that Emily Wilding Davison was found 'hiding in the crypt' in the Houses of Parliament. ... In June 1912, near the end of a six-month sentence in Holloway Prison for arson, she reacted to an episode when she and dozens of fellow Suffragettes were force-fed by throwing herself down a 10 metre iron staircase. ... As a result she suffered severe head and spinal damage, causing discomfort for the rest of her life." _____________
Man dürfte nicht fehlgehen, wenn man der Dame eine Holger-Meins-Persönlichkeit attestiert. Zum Zeithintergrund sollte man im Blick halten, daß "Anarchist" zu jener Zeit, völlig zurecht, ein Synonym für "Terrorist" war: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_anarchistischer_Attentate
Es gab in Europa anarchistischen Terror und somit Anarchisten, die Terrorverbrechen begangen haben: Sprengstoffanschläge und Morde waren eine Zeitlang fast an der Tagesordnung. Das bedeutet aber nicht, dass alle Anarchisten als Terroristen gehandelt haben. Deshalb würde ich die Suffragetten vielleicht mit Anarchisten, nicht aber mit Terroristen gleichsetzen.
Wir können uns aus heutiger Sicht wohl nicht vollständig in einen Zustand hineinversetzen, in dem 50 Prozent der Menschen nur aufgrund ihres Geschlechts von allen demokratischen Rechten ausgeschlossen sind [Es überlege sich mal jeder Mann in der Runde, wie es ihm zumute wäre, wenn er im September den Bundestag nicht mit wählen dürfte]. Mit einer gewissen Bildung und mit Einblick in die Verhältnisse musste zumindest einigen bürgerlichen Frauen damals klar sein, dass dieser Zustand letztlich Unrecht war. Bestand da wirklich kein Grund für Radikalisierung?
Zitat von stefanolix im Beitrag #51 Wir können uns aus heutiger Sicht wohl nicht vollständig in einen Zustand hineinversetzen, in dem 50 Prozent der Menschen nur aufgrund ihres Geschlechts von allen demokratischen Rechten ausgeschlossen sind [Es überlege sich mal jeder Mann in der Runde, wie es ihm zumute wäre, wenn er im September den Bundestag nicht mit wählen dürfte].
Ganz so abwegig fände ich es nicht, wenn es echte, meinetwegen auch Wahl- und Abwahlmöglichkeiten geben würde gegenüber Leuten, die ansonsten selbstherrlich mein Steuergeld verballern. Bei der Kirmes hieß es: Wer zahlt, bestimmt die Musik.
mfG
----------------------------------------------------- Mehr Liberalismus wäre dringend vonnöten. Zettel
Zitat von stefanolix im Beitrag #51 Wir können uns aus heutiger Sicht wohl nicht vollständig in einen Zustand hineinversetzen, in dem 50 Prozent der Menschen nur aufgrund ihres Geschlechts von allen demokratischen Rechten ausgeschlossen sind [Es überlege sich mal jeder Mann in der Runde, wie es ihm zumute wäre, wenn er im September den Bundestag nicht mit wählen dürfte].
Ganz so abwegig fände ich es nicht, wenn es echte, meinetwegen auch Wahl- und Abwahlmöglichkeiten geben würde gegenüber Leuten, die ansonsten selbstherrlich mein Steuergeld verballern. Bei der Kirmes hieß es: Wer zahlt, bestimmt die Musik.
Das verstehe ich jetzt nicht: Möchten Sie eine Art Dreiklassenwahlrecht einführen? Die grund-demokratische Regel »Ein (wahlberechtigter) Mensch - Eine Stimme« würde ich hier ungern zur Disposition stellen.
Um es noch mal ganz klar zu sagen: Ein Wahlrecht nur für Männer oder nur für Frauen, ein Wahlrecht nach Eigentum oder nach Gesinnung – all das sollte ins Reich der Dystopie verbannt werden und keinen Eingang in die Realität finden.
Das ist Kalkül: Ein satter Vogel singt nicht gut. Wenn man die Mitarbeiter und Autoren schlecht bezahlt oder in Sorge um die Existenz hält, dann entsteht überzeugendere Propaganda. Man sieht es doch an der »Studie« zum Thema »Feministische Netzpolitik«, die ich im Artikel verlinkt hatte. Da wird selbst das Urheberrecht als unterdrückend und benachteiligend gegenüber Frauen gebrandmarkt. http://www.gwi-boell.de/downloads/GANZ_f...politik_Web.pdf
Zitat von stefanolix im Beitrag #54 Das verstehe ich jetzt nicht: Möchten Sie eine Art Dreiklassenwahlrecht einführen? Die grund-demokratische Regel »Ein (wahlberechtigter) Mensch - Eine Stimme« würde ich hier ungern zur Disposition stellen.
Ich träume "nur" von einer Minderung der staatlichen Eingriffe in meine Freiheitsrechte, insbesondere bei meinem Geldbeutel, ohne das hier weiter auszuspinnen zu wollen. Eine stärkere "Erdung" der Politiker dürfte dabei jedoch hilfreich sein. Wie gesagt: Ein flüchtiger Traum ...
mfG
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Zitat von stefanolix im Beitrag #51 Wir können uns aus heutiger Sicht wohl nicht vollständig in einen Zustand hineinversetzen, in dem 50 Prozent der Menschen nur aufgrund ihres Geschlechts von allen demokratischen Rechten ausgeschlossen sind [Es überlege sich mal jeder Mann in der Runde, wie es ihm zumute wäre, wenn er im September den Bundestag nicht mit wählen dürfte].
Ganz so abwegig fände ich es nicht, wenn es echte, meinetwegen auch Wahl- und Abwahlmöglichkeiten geben würde gegenüber Leuten, die ansonsten selbstherrlich mein Steuergeld verballern. Bei der Kirmes hieß es: Wer zahlt, bestimmt die Musik.
Das verstehe ich jetzt nicht: Möchten Sie eine Art Dreiklassenwahlrecht einführen? Die grund-demokratische Regel »Ein (wahlberechtigter) Mensch - Eine Stimme« würde ich hier ungern zur Disposition stellen.
Grundsätzlich möchte ich Ihnen da zustimmen; anderseits gilded wohl langfristig die Gleichung:
One man (Neusprech: one person) one vote = Road to Serfdom;
-- Wer mich ertragen kann, erträgt auch das Leben – Uwe Richard
ich denke man sollte die Dinge getrennt betrachten. Der Wohlfahrtsstaat entsteht nicht durch ein allgemeines Wahlrecht. Und er kann auch nicht durch eine Abschaffung des allgemeinen Wahlrechts vermieden werden. Denn er dient ja nicht der Wohlfahrt sondern einzig und allein dem Staat selbst. Mit dem Wohlfahrtsstaat oder seinem kleineren Bruder Sozialstaat sichert derselbige seine Einnahmen, ihre stetige Steigerung und seinen Anspruch auf Steuerung der Wirtschaft. Das war und ist schon immer der alleinige Zweck des dritten Weges gewesen, in Deutschland seit Bismarck.
Zitat von stefanolix im Beitrag #54Um es noch mal ganz klar zu sagen: Ein Wahlrecht nur für Männer oder nur für Frauen, ein Wahlrecht nach Eigentum oder nach Gesinnung – all das sollte ins Reich der Dystopie verbannt werden und keinen Eingang in die Realität finden.
Da wäre ich vorsichtiger. Es sind durchaus Abstufungen beim Wahlrecht denkbar, die ihre Berechtigung hätten.
Zwei Beispiele: 1.) In vielen Vereinen dürfen die jugendlichen Mitglieder einen speziellen Vorstandsvertreter wählen, der speziell für sie spricht. Das ist meist aber ein völlig gleichberechtigtes und im Vorstand stimmberechtigtes Mitglied. D.h. daß Vereinsmitglieder ab einer gewissen Altersgrenze einen etwas schwächeren Einfluß auf die Zusammensetzung im Vorstand und die Mehrheitsverhältnisse dort haben. 2.) In Aktiengesellschaften oder GmbHs haben die Wahlberechtigten ganz unterschiedliches Stimmrecht - je nach Besitzanteil.
Auch die historischen Beispiele à la 3-Klassenwahlrecht (oder lange in England das Wahlrecht nur für Grundbesitzer) waren zu den damaligen Bedingungen völlig berechtigt: Die zu wählenden Parlament waren im wesentlichen nur für das Budget, also die Verwendung der Steuergelder zuständig - den Rest der staatlichen Entscheidungen traf der Monarch. Und da war es ja völlig gerecht und zweckmäßig, daß wie bei einer AG nur die mitgestimmt haben, die auch Steuern bezahlt haben.
Rein theoretisch wäre es z. B. möglich, daß in Deutschland die Entscheidungsorgane aufgesplittet werden: Ein Parlament mit allgemeinem Wahlrecht entscheidet über Dinge, die wirklich alle angehen (Krieg und Frieden, Strafrecht, ...). Eine Finanzkammer beschließt das Budget - und wird deswegen auch nur von den Steuerzahlern gewählt. Die Sozialversicherungen werden von einer Versammlung kontrolliert, die nur von den Versicherten gewählt wird.
Das nur als Beispiel. Ob das praktikabel oder sinnvoll wäre, will ich hier völlig außen vor lassen. Aber solche Vorschläge muß man diskutieren können, d.h. es dürfen m. E. nicht alle Ideen dem Tabu verfallen, die nicht auf gleichem Wahlrecht für Alle beruhen.
ich denke man sollte die Dinge getrennt betrachten. Der Wohlfahrtsstaat entsteht nicht durch ein allgemeines Wahlrecht. Und er kann auch nicht durch eine Abschaffung des allgemeinen Wahlrechts vermieden werden. Denn er dient ja nicht der Wohlfahrt sondern einzig und allein dem Staat selbst. Mit dem Wohlfahrtsstaat oder seinem kleineren Bruder Sozialstaat sichert derselbige seine Einnahmen, ihre stetige Steigerung und seinen Anspruch auf Steuerung der Wirtschaft. Das war und ist schon immer der alleinige Zweck des dritten Weges gewesen, in Deutschland seit Bismarck.
Glücklicherweise habe ich, bevor ich Ihnen antworten wollte, noch den Beitrag R.A.s gelesen, so dass ich mir eine Antwort sparen kann und stattdessen auf R.A.s Beitrag verweisen möchte [EDIT: und auch auf Hausmanns]. Allerdings muss ich zugeben, mir über die Einzelheiten eines abgestuften Wahlrechts o.ä. noch keine konkreten, ins Detail gehenden, Gedanken gemacht zu haben.
-- Wer mich ertragen kann, erträgt auch das Leben – Uwe Richard
ich denke man sollte die Dinge getrennt betrachten. Der Wohlfahrtsstaat entsteht nicht durch ein allgemeines Wahlrecht. Und er kann auch nicht durch eine Abschaffung des allgemeinen Wahlrechts vermieden werden. Denn er dient ja nicht der Wohlfahrt sondern einzig und allein dem Staat selbst. Mit dem Wohlfahrtsstaat oder seinem kleineren Bruder Sozialstaat sichert derselbige seine Einnahmen, ihre stetige Steigerung und seinen Anspruch auf Steuerung der Wirtschaft. Das war und ist schon immer der alleinige Zweck des dritten Weges gewesen, in Deutschland seit Bismarck.
Glücklicherweise habe ich, bevor ich Ihnen antworten wollte, noch den Beitrag R.A.s gelesen, so dass ich mir eine Antwort sparen kann und stattdessen auf R.A.s Beitrag verweisen möchte [EDIT: und auch auf Hausmanns]. Allerdings muss ich zugeben, mir über die Einzelheiten eines abgestuften Wahlrechts o.ä. noch keine konkreten, ins Detail gehenden, Gedanken gemacht zu haben.
Die Überlegungen von John Stuart Mill sind mir auch bekannt und sie sind auch logisch. Das Parlament hat ja seinen Ursprung als Vereinigung der Geldgeber des Königs. Und auch R.A. gebe ich völlig recht, dass es wert ist darüber nachzudenken. Nur wird bei dieser Überlegung m.E. eine Besonderheit in Deutschland nicht bedacht. Hätten die Alimentierten keine Stimme mehr, ginge es ja trotzdem nur um die Verteilung, d.h. um die Ausgaben. Was aber dringend geboten scheint um das Wachstum und den Zugriff des Staates auf die Lebensbereiche seiner Bürger einzuschränken, ist eine Verringerung der Einnahmen. Und dagegen wenden sich, schon traditionell möchte ich sagen, eben auch diejenigen, welche Steuern zahlen.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #62... eine Verringerung der Einnahmen. Und dagegen wenden sich, schon traditionell möchte ich sagen, eben auch diejenigen, welche Steuern zahlen.
Mal abgesehen davon, daß ich da Zweifel habe (ich kenne keine Umfragen, bei der die Transferempfänger herausgerechnet werden, und Mehrheiten pro Steuererhöhungen gibt es selbst in der Gesamtbevölkerung nur selten und meist nur bei suggestiven Fragestellungen): WENN die Steuerzahler wirklich mehrheitlich mehr zahlen wollen, DANN ist ein entsprechendes Abstimmungsergebnis ja grundsätzlich in Ordnung.
Kritisch sind doch nur Fälle, bei denen eine Mehrheit von Transferempfängern eine Minderheit von Transferzahlern überstimmt.
Zitat von R.A. im Beitrag #59 (…) Auch die historischen Beispiele à la 3-Klassenwahlrecht (oder lange in England das Wahlrecht nur für Grundbesitzer) waren zu den damaligen Bedingungen völlig berechtigt: Die zu wählenden Parlament waren im wesentlichen nur für das Budget, also die Verwendung der Steuergelder zuständig - den Rest der staatlichen Entscheidungen traf der Monarch. Und da war es ja völlig gerecht und zweckmäßig, daß wie bei einer AG nur die mitgestimmt haben, die auch Steuern bezahlt haben.
Rein theoretisch wäre es z. B. möglich, daß in Deutschland die Entscheidungsorgane aufgesplittet werden: Ein Parlament mit allgemeinem Wahlrecht entscheidet über Dinge, die wirklich alle angehen (Krieg und Frieden, Strafrecht, ...). Eine Finanzkammer beschließt das Budget - und wird deswegen auch nur von den Steuerzahlern gewählt. Die Sozialversicherungen werden von einer Versammlung kontrolliert, die nur von den Versicherten gewählt wird.
Das nur als Beispiel. Ob das praktikabel oder sinnvoll wäre, will ich hier völlig außen vor lassen. Aber solche Vorschläge muß man diskutieren können, d.h. es dürfen m. E. nicht alle Ideen dem Tabu verfallen, die nicht auf gleichem Wahlrecht für Alle beruhen.
Übertragen wir es mal auf die heutige Zeit: Nehmen wir eine Großstadt mit einer Million Einwohnern. Unterstellen wir, dass alle Steuern zahlenden Unternehmen und Freiberufler proportional zur Höhe ihrer Steuern in einer speziellen Angelegenheit stimmberechtigt wären: Sie hätten das Recht, über die Investitionen in die Infrastruktur und über eine gewisse lokale Wirtschaftsförderung zu bestimmen.
Dann würde sich doch eine relativ große Macht bei einigen wenigen Unternehmen konzentrieren. Deren Interessen würden bei der Verteilung des Geldes zuerst berücksichtigt. Die große Menge der Handwerker könnte relativ wenig ausrichten. Eventuell könnten Handwerksinnungen oder Kammern (der Freiberufler) ihre Stimmen bündeln, aber das würde gegen die großen Unternehmen vermutlich kaum Gewicht haben. Je größer das Bündnis wäre, desto stärker würden auch die Interessen differieren.
Ich halte es für ausgeschlossen, dass solche neuen [alten] Stimmverfahren in der Bevölkerung Akzeptanz finden. Die Wähler müssten aber ein solches System mit verfassungsändernder Mehrheit einführen und letztlich mittragen.
Zitat von R.A. im Beitrag #63Mal abgesehen davon, daß ich da Zweifel habe (ich kenne keine Umfragen, bei der die Transferempfänger herausgerechnet werden, und Mehrheiten pro Steuererhöhungen gibt es selbst in der Gesamtbevölkerung nur selten und meist nur bei suggestiven Fragestellungen): WENN die Steuerzahler wirklich mehrheitlich mehr zahlen wollen, DANN ist ein entsprechendes Abstimmungsergebnis ja grundsätzlich in Ordnung.
Kritisch sind doch nur Fälle, bei denen eine Mehrheit von Transferempfängern eine Minderheit von Transferzahlern überstimmt.
Was ich wirklich erstaunlich finde: Die Grünen und die SPD propagieren ja mehr oder weniger deutlich eine Steuer- und Abgabenerhöhung für eine (aktive) Minderheit von max. 10 Prozent der arbeitenden Bevölkerung. Warum stagnieren diese Parteien trotzdem in den Umfragen?
Mal eine Frage zu den Steuern und derem naturgesetzlichen*) Anstieg: Wer erbringt eigentlich die wirtschaftliche Leistung in diesem Lande: Ist es die uferlose Sozialindustrie, der Staatsapparat in seinen Verästelungen, die verehrten Politiker, die öffentlich-rechtliche Meinungsbildnerei, die Armee der Sozialempfänger?
mfG
*) Vor Jahren stellte ich mal eine kleine Mathematikaufgabe zur Prozentrechnung (aus der Erinnerung): "Der Mehrwertsteuersatz wird gesenkt von 19 % auf 14 %" und so weiter. Ein aufmerksamer Schüler reagierte promt: Herr ..., der Mehrwertsteuersatz kann doch nicht gesenkt werden, der steigt doch! Was will man mehr?
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Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #62... eine Verringerung der Einnahmen. Und dagegen wenden sich, schon traditionell möchte ich sagen, eben auch diejenigen, welche Steuern zahlen.
Mal abgesehen davon, daß ich da Zweifel habe (ich kenne keine Umfragen, bei der die Transferempfänger herausgerechnet werden, und Mehrheiten pro Steuererhöhungen gibt es selbst in der Gesamtbevölkerung nur selten und meist nur bei suggestiven Fragestellungen): WENN die Steuerzahler wirklich mehrheitlich mehr zahlen wollen, DANN ist ein entsprechendes Abstimmungsergebnis ja grundsätzlich in Ordnung.
Kritisch sind doch nur Fälle, bei denen eine Mehrheit von Transferempfängern eine Minderheit von Transferzahlern überstimmt.
Ich denke im Lager der Liberalen gibt es sehr, sehr wenig Transferempfänger:
Zitat von http://www.handelsblatt.com/politik/deut...en/3340650.htmlSelbst unter den Anhängern der FDP, die sich vehement für eine Steuerreform einsetzt, sind 53 Prozent gegen Steuersenkungen ab 2011 (…) Am größten ist die Ablehnung der schwarz-gelben Steuerpläne mit 69 Prozent unter den Besserverdienern (Haushaltseinkommen von 3000 Euro netto und mehr pro Monat). In Haushalten dagegen, in denen weniger als 1500 Euro netto zur Verfügung stehen, finden sich mit 49 Prozent die meisten Befürworter für Steuersenkungen ab 2011.
Mir ging es lediglich darum, die Unzweckmäßigkeit einer Änderung des Wahlrechts im Falle Deutschlands festzustellen. Nicht im Allgemeinen.
Zitat von R.A. im Beitrag #63Mal abgesehen davon, daß ich da Zweifel habe (ich kenne keine Umfragen, bei der die Transferempfänger herausgerechnet werden, und Mehrheiten pro Steuererhöhungen gibt es selbst in der Gesamtbevölkerung nur selten und meist nur bei suggestiven Fragestellungen): WENN die Steuerzahler wirklich mehrheitlich mehr zahlen wollen, DANN ist ein entsprechendes Abstimmungsergebnis ja grundsätzlich in Ordnung.
Kritisch sind doch nur Fälle, bei denen eine Mehrheit von Transferempfängern eine Minderheit von Transferzahlern überstimmt.
Was ich wirklich erstaunlich finde: Die Grünen und die SPD propagieren ja mehr oder weniger deutlich eine Steuer- und Abgabenerhöhung für eine (aktive) Minderheit von max. 10 Prozent der arbeitenden Bevölkerung. Warum stagnieren diese Parteien trotzdem in den Umfragen?
Und abgesehen vom öffentlichen Dienst und dem Bereich Aus- und Weiterbildung in allen aufgeführten Branchen mindestens 15%. Selbst unter den dort nicht getrennt aufgeführten Branchen, also unter "andere" sind es mehr als 25%, oder verlese ich mich da permanent?
Zitat von stefanolix im Beitrag #50Ich will auch nicht in einer Welt leben, in der die Ehefrau den Ehemann um eine schriftliche Arbeitserlaubnis bitten muss.
Das ist Ihnen unbenommen (meine persönliche Meinung geht in die gleiche Richtung), hat aber nichts mit unserem Thema zu tun. Mir ist nicht bekannt, dass vor fünfhundert Jahren die Frauen dafür gekämpft haben, auch ohne schriftliche Erlaubnis ihres Ehemanns sich im Schacht zu tode schuften zu dürfen. Und überhaupt ist das mit der "schriftlichen Arbeitserlaubnis" genau so eine urban legend wie der heroische antipatriarchalische Befreiungskampf. Seit wann wissen wir ("wir" im übertragenen Sinn) eigentlich davon, dass die Frauen ohne schriftliche Arbeitserlaubnis ihres Ehemanns nicht arbeiten durften? Wenn ich meine mediale Rezeption vor meinem geistigen Auge Revue passieren lasse, ist dieses Gerücht so vor ungefähr 15 Jahren aufgekommen und hat sich durch ständige Wiederholung nun zur Glaubenswahrheit verfestigt.
Zitat von stefanolix im Beitrag #50Ich will auch nicht in einer Welt leben, in der die Ehefrau den Ehemann um eine schriftliche Arbeitserlaubnis bitten muss.
Das ist Ihnen unbenommen (meine persönliche Meinung geht in die gleiche Richtung), hat aber nichts mit unserem Thema zu tun. Mir ist nicht bekannt, dass vor fünfhundert Jahren die Frauen dafür gekämpft haben, auch ohne schriftliche Erlaubnis ihres Ehemanns sich im Schacht zu tode schuften zu dürfen. Und überhaupt ist das mit der "schriftlichen Arbeitserlaubnis" genau so eine urban legend wie der heroische antipatriarchalische Befreiungskampf. Seit wann wissen wir ("wir" im übertragenen Sinn) eigentlich davon, dass die Frauen ohne schriftliche Arbeitserlaubnis ihres Ehemanns nicht arbeiten durften? Wenn ich meine mediale Rezeption vor meinem geistigen Auge Revue passieren lasse, ist dieses Gerücht so vor ungefähr 15 Jahren aufgekommen und hat sich durch ständige Wiederholung nun zur Glaubenswahrheit verfestigt.
Lieber Hiobsbote, kann es sein, dass Sie sich irren?
Ich habe jedenfalls das gefunden:
Zitat Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb es vor: Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert. Bis 1. Juli 1958 hatte der Mann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen können.
Zitat von stefanolix im Beitrag #50Ich will auch nicht in einer Welt leben, in der die Ehefrau den Ehemann um eine schriftliche Arbeitserlaubnis bitten muss.
Das ist Ihnen unbenommen (meine persönliche Meinung geht in die gleiche Richtung), hat aber nichts mit unserem Thema zu tun. Mir ist nicht bekannt, dass vor fünfhundert Jahren die Frauen dafür gekämpft haben, auch ohne schriftliche Erlaubnis ihres Ehemanns sich im Schacht zu tode schuften zu dürfen. Und überhaupt ist das mit der "schriftlichen Arbeitserlaubnis" genau so eine urban legend wie der heroische antipatriarchalische Befreiungskampf. Seit wann wissen wir ("wir" im übertragenen Sinn) eigentlich davon, dass die Frauen ohne schriftliche Arbeitserlaubnis ihres Ehemanns nicht arbeiten durften? Wenn ich meine mediale Rezeption vor meinem geistigen Auge Revue passieren lasse, ist dieses Gerücht so vor ungefähr 15 Jahren aufgekommen und hat sich durch ständige Wiederholung nun zur Glaubenswahrheit verfestigt.
Lieber Hiobsbote, kann es sein, dass Sie sich irren?
Es wäre nicht das erst mal in meinem Leben.
Zitat von Paul im Beitrag #70Ich habe jedenfalls das gefunden:
Zitat Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb es vor: Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert. Bis 1. Juli 1958 hatte der Mann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen können.
Als erstes würde ich sagen, das ist schon ein Unterschied, ob die Frau zum Einstellungsgespräch eine Arbeitserlaubnis mitbringen muss oder ob der Mann den Vertrag später kündigen kann. Wie viele solche Kündigungen gab es eigentlich zwischen 1949 und 1977? Und als zweites würde ich auf mein letztes Posting verweisen. Seit wann wissen wir das überhaupt, dass bis 1977 die Frau vom Ehemann eine Arbeitserlaubnis brauchte? Der FOCUS-Artikel ist aus dem Jahr 2012, liegt damit innerhalb des 15-Jahre-Bereichs. Dort wird gesagt, das BGB hat´s gesagt. Aber was das BGB genau sagte, sagt FOCUS nicht. Warum nicht?
Aber lustig finde ich den FOCUS-Beitrag schon. Das mit dem Führerschein hatte ich in meinem Eingangsposting dieses Strangs als Witz eingebracht, um aufzuzeigen wie absurd die meisten Jammergesänge sind. Und der FOCUS, politisch korrekt, bringt diesen Nonsens ernsthaft als Beleg für die Frauenunterdrückung.
EDIT Ach Gott, hätte ich die Postings der Vorredner nur richtig gelesen, besonders den Link auf das Gleichberechtigungsgesetz. Damit ist mein ganzer Text mehr als flüssig. Was solls, shit happens.
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