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Das Forum zu "Zettels Raum"



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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

15.11.2013 20:54
#101 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt Antworten

Zitat
Dass von der Summe aller Einsätze die Hälfte nicht ausgeschüttet wird, ändert ja nichts daran, dass Einzelne in den Genuss eines z.T. erheblichen Gewinns kommen



Der ja auch besteuert wurde. Es wird halt der Netto-Betrag beworben und ausgezahlt.

Zitat

und damit im Sinn derselben Logik, die auch auf Erbschaften angewendet wird, auf "Einkommen".



Der Erblasser war nicht nur eine Verwaltungseinheit zwischen der Geldtransaktion, wie der Glückspielausrichter, der lediglich die Wetteinsätze vermittelt.
Der Erblasser war selber Nutznießer der Vermögens.

Des weiteren ist der zeitliche Zusammenhang in der Regel nicht gegeben.

Zitat

Wenn wir uns hingegen darauf verständigen, dass es einfach nur darum geht, dass der Staat von irgendwelchen umlaufenden Geldern irgendwie um die 50% zusammenkriegt, können wir uns Diskussionen um Einkommensbegriffe schenken.



Aber handelt es sich dabei nicht um Einkommen? Einnahmen abzüglich der Unkosten.

Übrigens funktioniert die Mehrwertssteuer genau so. Es wird immer nur der Mehrwert besteuert. Die bereits als Vorleistung eingekauften Güter (Waren oder Dienstleistungen) wurden einen Schritt vorher besteuert, nur der Mehrwert wird neu besteuert, also der Verkaufspreis (=Einnahmen für den Gewerbetreibenden) abzüglich der Einkaufspreise der weiterverarbeiteten Güter (=Unkosten/Ausgaben des Gewerbetreibenden).

Alles nur ein andere Blickwinkel, aber nicht wirklich etwas anderes.

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“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein

Rayson Offline




Beiträge: 2.367

17.11.2013 01:30
#102 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt Antworten

Zitat
Der ja auch besteuert wurde. Es wird halt der Netto-Betrag beworben und ausgezahlt.

Kaum. Der "Steuer"-Anteil (ist in Wirklichkeit ja keiner, sondern eine Verwendungsentscheidung des Veranstalters) fällt auch dann an, wenn es zu keiner Auszahlung von Gewinnen kommt. Aber davon abgesehen: Wir reden hier von Glücksspiel allgemein. Wenn ich im Spielkasino im Pokern gewinne, habe ich nur den Rake hinterlassen, und der hat mit gängigen Einkommensteuersätzen nichts zu tun. Wenn ich an den Länderspiel-Spielchen der Öffentlich-Rechtlichen teilnehme und dort einen Benz abgreife, kostet mich das praktisch nichts, wenn ich über das Web mitgemacht habe. Dennoch bleibt der Vermögenszuwachs unbesteuert.

Zitat
Der Erblasser war nicht nur eine Verwaltungseinheit zwischen der Geldtransaktion, wie der Glückspielausrichter, der lediglich die Wetteinsätze vermittelt.
Der Erblasser war selber Nutznießer der Vermögens.

Des weiteren ist der zeitliche Zusammenhang in der Regel nicht gegeben.

Das ist bei der Beurteilung der Frage, ob beim Begünstigten ein steuerbares Einkommen vorliegt, reichlich irrelevant. Entscheidend ist z.B. der sachliche und wirtschaftliche Zusammenhang, nicht irgendein zeitlicher.

Zitat
Aber handelt es sich dabei nicht um Einkommen? Einnahmen abzüglich der Unkosten.

Verstehe ich jetzt nicht. Was ist Einkommen? Jetzt doch der Glücksspielgewinn? Oder etwas anderes?

Zitat
Übrigens funktioniert die Mehrwertssteuer genau so.

So "funktioniert" die technisch in ihren Einzelschritten. In denen wird bis zur Stufe des Endverbrauchers (wenn wir uns jetzt in Inzidenzabgründe bewegen wollen: bis zur Stufe von Endvebraucher und letztem Verkäufer) aber de facto gar nix besteuert. Erst auf der letzten Stufe fällt in Höhe des gesamten Wertes des Produktes die definitive Steuer an. Übrigens nicht als Einkommen-, sondern als Konsumsteuer.

--
L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Je länger das Dritte Reich tot ist, um so stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen. (Johannes Gross)

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

17.11.2013 15:04
#103 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt Antworten

Zitat von Rayson im Beitrag #102

Zitat
Der ja auch besteuert wurde. Es wird halt der Netto-Betrag beworben und ausgezahlt.
Kaum. Der "Steuer"-Anteil (ist in Wirklichkeit ja keiner, sondern eine Verwendungsentscheidung des Veranstalters) fällt auch dann an, wenn es zu keiner Auszahlung von Gewinnen kommt.



Es mag formal eine "Verwendungsentscheidung des Veranstalters" sein, aber der ist ja "zufällig" eine öffentliche Institution. Und irgendwann wird der Gewinn ausgezahlt, nur nicht unbedingt in der gleichen Woche, sondern eventuell ein paar Monate später.

Auf die Formalien kommt es mir dabei nicht so an.

Zitat

Aber davon abgesehen: Wir reden hier von Glücksspiel allgemein. Wenn ich im Spielkasino im Pokern gewinne, habe ich nur den Rake hinterlassen, und der hat mit gängigen Einkommensteuersätzen nichts zu tun. Wenn ich an den Länderspiel-Spielchen der Öffentlich-Rechtlichen teilnehme und dort einen Benz abgreife, kostet mich das praktisch nichts, wenn ich über das Web mitgemacht habe. Dennoch bleibt der Vermögenszuwachs unbesteuert.



Ok, mag sein, das hier eine Lücke besteht. Ich rede von Lotto und ähnlichem. Darauf bezog sich meine Argumentation und da stimmt sie auch.

Zitat

Zitat
Der Erblasser war nicht nur eine Verwaltungseinheit zwischen der Geldtransaktion, wie der Glückspielausrichter, der lediglich die Wetteinsätze vermittelt.
Der Erblasser war selber Nutznießer der Vermögens.

Des weiteren ist der zeitliche Zusammenhang in der Regel nicht gegeben.

Das ist bei der Beurteilung der Frage, ob beim Begünstigten ein steuerbares Einkommen vorliegt, reichlich irrelevant. Entscheidend ist z.B. der sachliche und wirtschaftliche Zusammenhang, nicht irgendein zeitlicher.




Den zeitlichen Aspekt habe ich auch nur zusätzlich erwähnt. Unmittelbar davor schrieb ich etwas zum sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang.

Zitat


Zitat
Aber handelt es sich dabei nicht um Einkommen? Einnahmen abzüglich der Unkosten.

Verstehe ich jetzt nicht. Was ist Einkommen? Jetzt doch der Glücksspielgewinn? Oder etwas anderes?




Das was ich vor meiner Frage von Ihnen zitiert habe und was Sie jetzt weggelassen haben:

Zitat von Rayson

Wenn wir uns hingegen darauf verständigen, dass es einfach nur darum geht, dass der Staat von irgendwelchen umlaufenden Geldern irgendwie um die 50% zusammenkriegt, können wir uns Diskussionen um Einkommensbegriffe schenken.



Was die Mehrwertssteuer besteuert ist der erzeugte Mehrwert - also das Einnahmen abzüglich der Unkosten...

Was will die Einkommenssteuer anderes besteuern?

Zitat

Zitat
Übrigens funktioniert die Mehrwertssteuer genau so.

So "funktioniert" die technisch in ihren Einzelschritten. In denen wird bis zur Stufe des Endverbrauchers (wenn wir uns jetzt in Inzidenzabgründe bewegen wollen: bis zur Stufe von Endvebraucher und letztem Verkäufer) aber de facto gar nix besteuert. Erst auf der letzten Stufe fällt in Höhe des gesamten Wertes des Produktes die definitive Steuer an. Übrigens nicht als Einkommen-, sondern als Konsumsteuer.




Ja, die Steuer fällt an einem anderen Ort an, na und? Was ist denn der Kaufpreis des Produktes abzüglich Steuern anders, als das Einkommen anderer am Markt (also ohne staatliche Transfers)? Natürlich ist nicht der gesamte Nettokaufpreis der Gewinn des Einzlhändlers, der dem Endverbraucher das Produkt verkauft, da er ja auch Unkosten in Form von Gütern hat, die er vorher Einkaufen musste. Aber es ist der Gewinn von irgend jemandem in der Kette.

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“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein

moise trumpeter Offline



Beiträge: 245

17.11.2013 17:29
#104 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt Antworten

Zitat
Was die Mehrwertssteuer besteuert ist der erzeugte Mehrwert - also das Einnahmen abzüglich der Unkosten...

Was will die Einkommenssteuer anderes besteuern?



Besteuert wird bei der Mehrwertsteuer der Umsatz (nicht der Gewinn) der Unternehmen (darum heißt sie offiziell auch Umsatzsteuer), wobei dem Käufer immer der Verkaufspreis und die darauf erhobene Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Das Ergebnis ist, dass in wirtschaftlicher Hinsicht der Käufer und nicht das verkaufende Unternehmen der Besteuerte ist. Darüber hinaus können Unternehmen, die Umsatzsteuer die ihnen von anderen Unternehmen (als Teil des Verkaufspreises des erworbenen Gutes/Leistung) in Rechnung gestellt wird von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen, so dass sie am Ende Umsatzsteuern nur auf den von ihnen geschaffenen Mehrwert ihrer Produkte zahlen. Der Effekt der ganzen Sache ist das die Unternehmen durch die Umsatzsteuer wirtschaftlich überhaupt nicht belaastet werden, die Umsatzsteuer die sie beim Kauf zahlen müssen können sie abziehen und die Umsatzsteuer beim Verkauf stellen sie dem Käufer in Rechnung, so dass wirtschaftlich letztlich der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer belastet wird, auch wenn er sie nicht selbst an den Fiskus abführt. Die Wirkung der 'Mehrwertsteuer' ist also letztlich der einer Verbrauchssteuer auf den Konsum der Endverbraucher - sie kann nicht mit einer Einkommenssteuer gleichgesetzt werden.

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

18.11.2013 12:10
#105 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt Antworten

Zitat von moise trumpeter im Beitrag #104

Zitat
Was die Mehrwertssteuer besteuert ist der erzeugte Mehrwert - also das Einnahmen abzüglich der Unkosten...

Was will die Einkommenssteuer anderes besteuern?


Besteuert wird bei der Mehrwertsteuer der Umsatz (nicht der Gewinn) der Unternehmen (darum heißt sie offiziell auch Umsatzsteuer), wobei dem Käufer immer der Verkaufspreis und die darauf erhobene Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Das Ergebnis ist, dass in wirtschaftlicher Hinsicht der Käufer und nicht das verkaufende Unternehmen der Besteuerte ist. Darüber hinaus können Unternehmen, die Umsatzsteuer die ihnen von anderen Unternehmen (als Teil des Verkaufspreises des erworbenen Gutes/Leistung) in Rechnung gestellt wird von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen, so dass sie am Ende Umsatzsteuern nur auf den von ihnen geschaffenen Mehrwert ihrer Produkte zahlen. Der Effekt der ganzen Sache ist das die Unternehmen durch die Umsatzsteuer wirtschaftlich überhaupt nicht belaastet werden, die Umsatzsteuer die sie beim Kauf zahlen müssen können sie abziehen und die Umsatzsteuer beim Verkauf stellen sie dem Käufer in Rechnung, so dass wirtschaftlich letztlich der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer belastet wird, auch wenn er sie nicht selbst an den Fiskus abführt. Die Wirkung der 'Mehrwertsteuer' ist also letztlich der einer Verbrauchssteuer auf den Konsum der Endverbraucher - sie kann nicht mit einer Einkommenssteuer gleichgesetzt werden.



Sorry, aber das zeigt doch nur, wie man mit Begriffen jounglieren kann, um bestimmte emotionale Wahrnehmungen zu erreichen.

1. Eben, der Unternehmer kann die von ihm gezahlte Umsatzsteuer auf seine Umsatzsteuerschuld anrechnen lassen. Daher wird auf seiner Ebene der Produktion nur sein geschaffener Mehrwert besteuert. Man kann dies natürlich auch aus einer anderen Perspektive betrachten: Im Endpreis steckt eine Steuer auf alle in der Zwischenzeit erschaffenen Mehrwerte drin, sowie auf die für Lau entnommenen Naturresourcen, für die irgend jemand kassiert hat.

2. Es ist alles eine Frage der Perspektive.

a) Aus Verbrauchersicht zahlt immer der Konsument alle Steuern (auf Transaktionen; Vermögenssteuern wie Grundsteuer, Hundersteuer, KfZ-Steuer und Vermögenssteuer im engeren Sinne stehen auf einem anderen Blatt). Alle Einkommen der an der Produktionskette beteiligten werden denn woraus finanziert? Also, die Steuer stammt am Ende vom Verbraucher, der den Produktpreis entrichtet, aus dessen Einnahmen dann der Rest bezahlt wird.

b) Aus Sicht der Beteiligten an der Produktion, die aus dieser Produktion Einkommen erzielen, wirkt sich die Mehrwertsteuer natürlich auf ihr Netto-Einkommen aus. Der Endverbraucher richtet seine Kaufentscheidung ja nach dem Brutto-Preis. Ob der Nettopreis nun formal nur die Hälfte des Brutto-Preises ist oder 80% des Brutto-Preises, das ist ihm egal. Und den Erwerbstätigen und Unternehmern kann es das auch sein. Ob nun die Steuer beim Verkauf anfällt und auf den Netto-Preis eine hohe Umsatzsteuer aufgeschlagen wird oder ob der Netto-Preis zwar höher ist, damit die Brutto-Verdienste der Arbeitnehmer und Unternehmer zwar höher, durch Einkommens-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer aber wieder auf das gleiche Netto-Einkommen gedrückt werden, das läuft auf das gleiche hinaus. Sogar auf das selbe?

3. Einen Unterschied macht aber, ob man eine reine Konsumbesteuerung hat oder auch Investitionsausgaben besteuert. Eine solche Konsumbesteuerung ließe sich mit einer Einkommenssteuer durchaus nachbilden, dazu gibt es Vorschläge: http://en.wikipedia.org/wiki/Hall%E2%80%93Rabushka_flat_tax

Viele Dinge sind äquivalent, aber mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten verbunden, an denen unterschiedliche emotionale und oberflächlich-intuitive Wahrnehmung hängen.

4. Auch stecken natürlich unter der Bedingung progressiver Einkommenssteuern mit Ausnahmetatbeständen und allein die Arbeit belastender Sozialabgaben in den unterschiedlichen Produkten unterschiedliche hoher Steuer- und Abgabenteile, die man aber als Endverbraucher nicht für jedes Produkt direkt erkennt. In einem reinen Mehrwertssteuersystem kann der Steuer- und Abgabenteil (zumindest bezüglich der Steuern und Abgaben, die bei Transaktionen wie Lohnzahlungen und Gewinnausschüttungen fällig werden) direkt an der ausgewiesenen Umsatzsteuer erkannt werden. Gibt es nur einen Umsatzsteuersatz ist der Anteil bei allen Produkte gleich, ansonsten sind die Unterschiedliche Besteuerung zumindest transparent.

Edit: Einige Schreibfehler korrigiert.

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moise trumpeter Offline



Beiträge: 245

19.11.2013 15:47
#106 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt Antworten

Zitat
Sorry, aber das zeigt doch nur, wie man mit Begriffen jounglieren kann, um bestimmte emotionale Wahrnehmungen zu erreichen.

1. Eben, der Unternehmer kann die von ihm gezahlte Umsatzsteuer auf seine Umsatzsteuerschuld anrechnen lassen. Daher wird auf seiner Ebene der Produktion nur sein geschaffener Mehrwert besteuert. Man kann dies natürlich auch aus einer anderen Perspektive betrachten: Im Endpreis steckt eine Steuer auf alle in der Zwischenzeit erschaffenen Mehrwerte drin, sowie auf die für Lau entnommenen Naturresourcen, für die irgend jemand kassiert hat.

2. Es ist alles eine Frage der Perspektive.

a) Aus Verbrauchersicht zahlt immer der Konsument alle Steuern (auf Transaktionen; Vermögenssteuern wie Grundsteuer, Hundersteuer, KfZ-Steuer und Vermögenssteuer im engeren Sinne stehen auf einem anderen Blatt). Alle Einkommen der an der Produktionskette beteiligten werden denn woraus finanziert? Also, die Steuer stammt am Ende vom Verbraucher, der den Produktpreis entrichtet, aus dessen Einnahmen dann der Rest bezahlt wird.

b) Aus Sicht der Beteiligten an der Produktion, die aus dieser Produktion Einkommen erzielen, wirkt sich die Mehrwertsteuer natürlich ihr Netto-Einkommen aus. Der Endverbraucher richtet seine Kaufentscheidung ja nach dem Brutto-Preis. Ob der Nettopreis nun formal nur die Hälfte des Brutto-Preises ist oder 80% des Brutto-Preises, das ist ihm egal. Und den Erwerbstätigen und Unternehmern kann es das auch sein. Ob nun die Steuer beim Verkauf anfällt und auf den Netto-Preis eine hohe Umsatzsteuer aufgeschlagen wird oder ob der Netto-Preis zwar höher ist, damit die Brutto-Verdienste der Arbeitnehmer und Unternehmer zwar höher, durch Einkommens-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer aber wieder auf das selber Netto-Einkommen gedrückt werden, das läuft auf das gleiche hinaus. Sogar auf das selbe?

3. Einen Unterschied macht aber, ob man eine reine Konsumbesteuerung hat oder auch Investitionsausgaben besteuert. Eine solche Konsumbesteuerung ließe sich mit einer Einkommenssteuer durchaus nachbilden, dazu gibt es Vorschläge: http://en.wikipedia.org/wiki/Hall%E2%80%93Rabushka_flat_tax

Viele Dinge sind äquivalent, aber mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten verbunden, an denen unterschiedliche emotionale und oberflächlich-intuitive Wahrnehmung hängen.

4. Auch stecken natürlich unter der Bedingung progressiver Einkommenssteuern mit Ausnahmetatbeständen und allein die Arbeit belastender Sozialabgaben in den unterschiedlichen Produkten unterschiedliche hoher Steuer- und Abgabenteile, die man aber als Endverbraucher nicht für jedes Produkt direkt erkennt. In einem reinen Mehrwertssteuersystem kann der Steuer- und Abgabenteil (zumindest bezüglich der Steuern und Abgaben, die bei Transaktionen wie Lohnzahlungen und Gewinnausschüttungen fällig werden) direkt an der ausgewiesenen Umsatzsteuer erkannt werden. Gibt es nur einen Umsatzsteuersatz ist der Anteil bei allen Produkte gleich, ansonsten zumindest sind die Unterschiedliche Besteuerung zumindest transparent.



O.K. in so einem umfassenden und grundsätzlichen Ansatz haben Sie natürlich Recht (vorausgesetzt ich habe Sie richtig verstanden). Was würden sie bei einem reinen Umsatz-/ Mehrwertsteuersystem mit dem Bank- und Finanzsektor machen?

Allerdings scheint mir ein derartiges reines Umsatzsteuersystem politisch de facto nicht durchsetzbar, Sie würden wahrscheinlich schon daran Scheitern den Ansatz dem politischen Schlüsselpersonal zu vermitteln, ganz zu schweigen von der Masse der Wähler.

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

21.11.2013 15:24
#107 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt Antworten

Zitat

O.K. in so einem umfassenden und grundsätzlichen Ansatz haben Sie natürlich Recht (vorausgesetzt ich habe Sie richtig verstanden). Was würden sie bei einem reinen Umsatz-/ Mehrwertsteuersystem mit dem Bank- und Finanzsektor machen?



Da Finanzdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wäre hier tatsächlich eine Lücke in der Besteuerung. Wobei auch aus den hier generierten Einkommen andere Güter konsumiert werden. Trotzdem wäre die Nicht-Besteuerung von Transaktionen im Rahmen von Finanzdienstleistungen eine Bevorzugung. Vermutlich ist die Variante als Einkommenssteuer-Flat-Tax, die nur in den Konsum fließendes Einkommen besteuert, sinnvoller. Dafür würden Einnahmen aus verkauften Investitionsgütern allerdings auch als Einkommen zählen, wobei in neue Investitionen fließende Erlöse ja auch wieder befreit wären. Eine Umgehung der Steuer durch kurzfristige Pseudoinvestitionen wäre so unmöglich. Aber die Umsatzsteuer ist von der EU vorgeschrieben...

Zitat

Allerdings scheint mir ein derartiges, reines Umsatzsteuersystem politisch de facto nicht durchsetzbar, Sie würden wahrscheinlich schon daran Scheitern den Ansatz dem politischen Schlüsselpersonal zu vermitteln, ganz zu schweigen von der Masse der Wähler.



Ja. Wobei Götz Werner da schon einiges an Öffentlichkeitsarbeit macht, leider verbunden mit einem Phantasie-BGE von mindestens (!) 1000€ netto(!).

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Rayson Offline




Beiträge: 2.367

25.11.2013 19:55
#108 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt Antworten

Zitat
Was die Mehrwertssteuer besteuert ist der erzeugte Mehrwert - also das Einnahmen abzüglich der Unkosten...

Was will die Einkommenssteuer anderes besteuern?

Ja, jedes BIP hat seine Einkommens- und seine Verwendungssicht. Für die Besteuerung, wie wir sie kennen und auch meistens diskutieren, ist es aber nicht unerheblich, welche Seite man heranzieht. Das hat dann auch etwas mit Entscheidungsrelevanz zu tun. Die Umsatzsteuer setzt beim Verbraucher an und beeinflusst daher (gegenläufige Inzidenzen ausgeblendet) zunächst vor allem Konsumentscheidungen. Die Einkommensteuer setzt beim Entstehen des Einkommens an und beeinflusst daher die Investitions- und Angebotsentscheidungen von Unternehmen und Faktoranbietern. Mit beidem ergeben sich unterschiedliche Folgewirkungen.

Die Erbschaftsteuer (und das war ja unser Aufhänger) allerdings knüpft überhaupt nicht an volkswirtschaftliche Größen an, sondern definiert einen Vermögensübergang als "Einkommen". Ein solcher Vermögensübergang ist bei Glücksspiel nicht systematisch steuerbar. Dass der staatliche Monopolanbieter Gewinne erzielt, mag man aus politischer Sicht gerne als "Steuer" klassifizieren, es ist aber keine, da bei Glücksspielen, wo das Monopol nicht greift, eine solche auch nicht anfällt. Eben weil nirgendwo an die Gewinne angeknüpft wird.

Es gibt viele Anforderungen an "gute" Steuern. Einfach willkürlich irgendwo in einen Kreislauf hineinzugreifen und dann abzuschöpfen mit der Begründung, was da kursiere, werde ja doch irgendwann hier oder da zu BIP, gehört sicher nicht dazu. Noch weniger, wenn die Begründung nicht einmal gilt. Und sobald wir auf die individuelle Ebene gehen, mit der die Erbschaftsteuer ja begründet wird ("A hat mehr als vorher, muss also zahlen"), stellt sich die Gleichbehandlungsfrage.

--
L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Je länger das Dritte Reich tot ist, um so stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen. (Johannes Gross)

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

25.11.2013 23:08
#109 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt Antworten

Zitat
Ja, jedes BIP hat seine Einkommens- und seine Verwendungssicht. Für die Besteuerung, wie wir sie kennen und auch meistens diskutieren, ist es aber nicht unerheblich, welche Seite man heranzieht. Das hat dann auch etwas mit Entscheidungsrelevanz zu tun. Die Umsatzsteuer setzt beim Verbraucher an und beeinflusst daher (gegenläufige Inzidenzen ausgeblendet) zunächst vor allem Konsumentscheidungen. Die Einkommensteuer setzt beim Entstehen des Einkommens an und beeinflusst daher die Investitions- und Angebotsentscheidungen von Unternehmen und Faktoranbietern. Mit beidem ergeben sich unterschiedliche Folgewirkungen.



Ja, es gibt einen Unterschied durch den Zeitpunkt der Besteuerung und die Frage, ob nur Konsum besteuert wird. Ob es nun aber einen Einkommenssteuer, von der Investitionen abgezogen werden können, oder eine Umsatzsteuer ist, wäre doch wohl irgendwie egal, oder?

Zitat

Es gibt viele Anforderungen an "gute" Steuern. Einfach willkürlich irgendwo in einen Kreislauf hineinzugreifen und dann abzuschöpfen mit der Begründung, was da kursiere, werde ja doch irgendwann hier oder da zu BIP, gehört sicher nicht dazu.



Nun ja, sich durch formale Spielereien einzureden, es wäre nicht willkürlich, macht eine Steuer nun auch nicht sinnvoll. Irgendwo muss man halt wohl Geld abzwacken, um öffentliche Aufgaben zu finanzieren. Am besten nur an einer Stelle, um den Aufwand niedrig zu halten, oder etwas nicht?

Zitat
Noch weniger, wenn die Begründung nicht einmal gilt.



Ok, überzeugt, eine Erbschaft erhöht nicht das BIP und ist daher etwas anderes als heute umsatzbesteuerte Transaktionen.

Zitat

Und sobald wir auf die individuelle Ebene gehen, mit der die Erbschaftsteuer ja begründet wird ("A hat mehr als vorher, muss also zahlen"), stellt sich die Gleichbehandlungsfrage.



Verstehe ich nicht. Spielen Sie immer noch auf den Glücksspielvergleich an? Zugegeben, formal ist es keine Steuer, aber die Monopoleinnahmen fließen an die Länder und machen einen doch nicht unerheblichen Anteil des Glücksspielumsatzes aus. Und an welchen Glücksspiel halten die Länder nicht das Monopol? Auch kleine "Spielhöllen" müssen entsprechend Abgaben und Steuern abführen, oder liege ich das falsch?

Wie ich schon schrieb: Vielleicht besteht hier eine Lücke, an der nachgebessert werden muss. Kasinos müssen auf jeden Fall hohe Konzesionsabgaben und Steuern bezahlen. Lotto und Toto sind staatlich.

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Rayson Offline




Beiträge: 2.367

25.11.2013 23:55
#110 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt Antworten

Zitat von Techniknörgler
Ja, es gibt einen Unterschied durch den Zeitpunkt der Besteuerung und die Frage, ob nur Konsum besteuert wird. Ob es nun aber einen Einkommenssteuer, von der Investitionen abgezogen werden können, oder eine Umsatzsteuer ist, wäre doch wohl irgendwie egal, oder?

Wenn man das Aggregat nur groß genug wählt, ist irgendwann alles egal Aber wie gesagt, wenn wir davon ausgehen, dass "in the long run" jede Investition auch irgendwann mal zu Verbrauch führt, dann nähern sich die Bemessungsgrundlagen der beiden Steuern auf einer aggregierten Ebene bis zur Identität an, ja. Aber die Unterschiede sind auf einer weniger aggregierten Ebene und "in the short run" nicht gerade irrelevant.

Zitat
Nun ja, sich durch formale Spielereien einzureden, es wäre nicht willkürlich, macht eine Steuer nun auch nicht sinnvoll. Irgendwo muss man halt wohl Geld abzwacken, um öffentliche Aufgaben zu finanzieren. Am besten nur an einer Stelle, um den Aufwand niedrig zu halten, oder etwas nicht?

Ob es sich nur um "formale Spielereien" handelt, wäre erst zu belegen. Ich als Fan von Mikrobegründungen behaupte da jedenfalls zunächst mal das Gegenteil. Und die Erhebungsbilligkeit ist zwar ein Kriterium für "gute" Steuern, aber eben nur eins. Allerdings ein gutes für Anhänger möglichst niedriger Steuern.

Zitat
Wie ich schon schrieb: Vielleicht besteht hier eine Lücke, an der nachgebessert werden muss. Kasinos müssen auf jeden Fall hohe Konzesionsabgaben und Steuern bezahlen. Lotto und Toto sind staatlich.

Das alles liegt aber nicht daran, dass der Staat hier das Vorliegen von Einkommen vermutet. Vielmehr handelt es sich um paternalistisch begründete Willkür. "Grüne" würden das Prinzip verstehen. Wäre es anders, würde er bei Konkurrenzangeboten auf Besteuerung statt Verbot drängen.

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