Zitat von saxe im Beitrag #25Mich würde ja noch brennend interessieren, wie lange ich solche von spitzen Bemerkungen gegenüber gewissen Spitzenkräften durchzogenen Threads in Foren wie diesem hier noch zu Gesicht bekomme,...
Noch lange. Es ist möglich, daß die linken Zensurbestrebungen à la Maas zu mehr Löschungen bei Providern wie Facebook führen, weil die Firmen schlicht keine Lust haben, irgendwelche Prozeßrisiken einzugehen. Aber selbst da ist noch alles offen, noch hat das BVerfG nicht über das Gesetz entschieden.
Bei privaten Foren wie hier wird es keine Einschränkungen geben können, da ist das GG vor.
Zitat von saxe im Beitrag #25Mich würde ja noch brennend interessieren, wie lange ich solche von spitzen Bemerkungen gegenüber gewissen Spitzenkräften durchzogenen Threads in Foren wie diesem hier noch zu Gesicht bekomme,...
Noch lange. Es ist möglich, daß die linken Zensurbestrebungen à la Maas zu mehr Löschungen bei Providern wie Facebook führen, weil die Firmen schlicht keine Lust haben, irgendwelche Prozeßrisiken einzugehen. Aber selbst da ist noch alles offen, noch hat das BVerfG nicht über das Gesetz entschieden.
Bei privaten Foren wie hier wird es keine Einschränkungen geben können, da ist das GG vor.
Da waere ich mir nicht so sicher. Schliesslich befindet sich dieses Forum ja auch auf dem Server eines Providers, und wird nur durch Internetanbieter zugeaenglich gemacht. Da kann man doch prima ansetzen.
Das Grundgesetz ist schoen und gut, aber nur solange man sich ueber die Auslegung einig ist. Da wird mittlerweile so viel verdreht. Das MRecht auf Meinungsfreiheit ist ja nicht das erste Grundrecht, das in seiner urspruenglichen Bedeutung als Abwehrrecht zu einem Angriffsrecht des Staates umgedeutet wird.
Zitat von dirk im Beitrag #27Schliesslich befindet sich dieses Forum ja auch auf dem Server eines Providers, ...
Der hat aber keine inhaltliche Verantwortung.
Das Maas'sche Zensurgesetz greift nur bei Anbietern wie Facebook, die Inhalte veröffentlichen und damit mithaftbar sind. Das wäre bei Zettels kleinem Zimmer unser Team. Und bei echten Strafrechtsverstößen löschen wir selbstverständlich auch.
Ein direktes gesetzliches Druckmittel legale, aber politisch unbequeme Meinungen zu löschen hat die Regierung nicht und wird sie m. E. wg. der GG-Rechte auch nie bekommen. Das Vorgehen von Maas läuft alleine darauf hinaus, einen Anbieter wie FB so zu schikanieren, daß die selber alles rausschmeißen, womit sie vielleicht Ärger kriegen könnten. Und genau dieses Vorgehen funktioniert bei unserem Team (und vielen anderen Internet-Foren) nicht.
Zitat von R.A. im Beitrag #28Das Maas'sche Zensurgesetz greift nur bei Anbietern wie Facebook, die Inhalte veröffentlichen und damit mithaftbar sind.
Blogger ist meines Wissens eine Tochter von Google und Google wird mit Sicherheit nicht anders bewertet als das Gesichtsbuch. Die Idee ist schon real, wir können unter Maaschen Vorstellungen bald genauso aus dem Netz gekegelt werden. Es stellt sich ja überhaupt die Frage, ob sich Google unter diesem Umständen überhaupt noch die Mühe machen wird Blogger weiter zu betreiben. Es wäre vielleicht keine wirklich dumme Idee statt Blogspot eine eigene TLD zu sichern.
Zitat Und bei echten Strafrechtsverstößen löschen wir selbstverständlich auch.
Nur greift das Maassche Gesetz bereits deutlich früher!
Zitat Und genau dieses Vorgehen funktioniert bei unserem Team (und vielen anderen Internet-Foren) nicht.
Es funktioniert doch heute schon. Oder glaubst Du das Gesichtsbuch stellt aus Lust und Laune derzeit Meinungssheriffs ein, als ob es Putzkräfte wären?
Zitat von Llarian im Beitrag #29Blogger ist meines Wissens eine Tochter von Google und Google wird mit Sicherheit nicht anders bewertet als das Gesichtsbuch.
Natürlich wird Google als Firma nicht anders bewertet als Facebook. Aber es geht um die angebotene Funktion: Die rein technische Bereitstellung einer Plattform ist etwas völlig anderes als die Mitverantwortung für die Inhalte.
Blogger als rein technischer Provider hat nach alter wie neuer Gesetzeslage nichts zu tun mit den Inhalten, die irgendwelche Leute auf dieser Technik veröffentlichen. Diese Verantwortung liegt im konkreten Fall "Zettels Raum" und "kleines Zimmer" beim Autorenteam. Wenn irgendwelche Diskussionsteilnehmer Merkwürdiges schreiben, wird das gesetzlich uns zugerechnet. Deswegen müssen wir überlegen, welche Äußerungen wir noch verantworten können und welche wir löschen. Mit der Maas'schen Gesetzgebung ist dieses Risiko vielleicht minimal größer geworden (weil er eben nicht nur auf strafbare Sachen abhebt), aber eigentlich kann uns das egal sein, weil wir ohnehin alle Beiträge lesen und bewerten und damit ziemlich sicher sein können, daß wir in kein echtes Risiko laufen. Inbesondere werden wir inhaltlich prüfen, falls ein Dritter sich von einem Beitrag gestört fühlt und Löschantrag stellt. Im Zweifelsfall wird er damit scheitern.
Bei Facebook ist das völlig anders. Eigentlich interessieren die sich überhaupt nicht für die Inhalte, die bei ihnen gepostet werden. Die lassen ein paar Algorithmen drüberlaufen (z. B. um Nacktbilder zu entfernen), und wenn erkennbar strafrechtlich relevante Inhalte gemeldet werden, dann können sie löschen. Mit der Maas-Gesetzgebung verschiebt sich das Risiko, auch mit der Grauzone können sie teuren Ärger kriegen. Vor Gericht behalten sie dann in den meisten Fällen vielleicht recht - aber doch mal einen fragwürdigen Beitrag durchzulassen bedeutet überproportional hohes Risiko. Also wird im Zweifelsfall viel zu viel gelöscht - darauf spekuliert Maas ja auch.
Zitat von R.A. im Beitrag #30Bei Facebook ist das völlig anders.
Das habe ich ehrlich gesagt nun nicht verstanden. Alle "Diensteanbieter" bieten eine Plattform für ihre Benutzer an. Mit dem Maasschen Gesetz geht die Verantwortung für die Inhalte plötzlich weitreichender als bisher vom Benutzer auf die Plattform über. Inwiefern sich hier Facebook vom Internetprovider oder Blogplattformanbieter oder Forumsbetreiber um die Ecke unterscheiden soll, erschließt sich mir nicht.
Zitat von hubersn im Beitrag #31Inwiefern sich hier Facebook vom Internetprovider oder Blogplattformanbieter oder Forumsbetreiber um die Ecke unterscheiden soll, erschließt sich mir nicht.
Facebook interessiert sich eigentlich nicht für die Inhalte. Denen ist egal ob da Katzencontent oder Politik gebracht wird. Und wenn nun Katzencontent harmlos ist und Politik ein gewisses vages Prozeßrisiko zu werden droht, dann wird halt Politik im Zweifelsfall großflächig gelöscht. Damit hat Maas sein Ziel erreicht.
Private Forumsanbieter wie wir interessieren sich aber für die Inhalte. Wir löschen eher, wenn jemand unmotiviert Katzencontent einstellt (obwohl ich persönlich das anders sehe). Und wir löschen, wenn wirklich gegen Gesetze verstoßen wird. Damit kann Maas uns ziemlich egal sein. Wir werden an den politischen Inhalten festhalten, wenn sie nicht rechtswidrig sind. Und weil wir alle Inhalte lesen und abwägen (was Facebook nie können wird), müssen wir nicht auf Verdacht engere Grenzen setzen.
Zitat von hubersn im Beitrag #31Inwiefern sich hier Facebook vom Internetprovider oder Blogplattformanbieter oder Forumsbetreiber um die Ecke unterscheiden soll, erschließt sich mir nicht.
Facebook interessiert sich eigentlich nicht für die Inhalte. Denen ist egal ob da Katzencontent oder Politik gebracht wird. Und wenn nun Katzencontent harmlos ist und Politik ein gewisses vages Prozeßrisiko zu werden droht, dann wird halt Politik im Zweifelsfall großflächig gelöscht. Damit hat Maas sein Ziel erreicht.
Private Forumsanbieter wie wir interessieren sich aber für die Inhalte. Wir löschen eher, wenn jemand unmotiviert Katzencontent einstellt (obwohl ich persönlich das anders sehe). Und wir löschen, wenn wirklich gegen Gesetze verstoßen wird. Damit kann Maas uns ziemlich egal sein. Wir werden an den politischen Inhalten festhalten, wenn sie nicht rechtswidrig sind. Und weil wir alle Inhalte lesen und abwägen (was Facebook nie können wird), müssen wir nicht auf Verdacht engere Grenzen setzen.
Ich glaube hubersn versteht nicht, was (im Hinblick auf des Maassche Gesetz) eine Dienstleistung wie die von Facebook von der Googels unterscheidet. In beiden Fällen wird lediglich ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, welches ein Kunde nach eigenem Gutdünken benutzt (zur Meinungsäußerung).
Auch mir ist das unklar.
Der eine stellt das Werkzeug als Software (FB), der andere als Server (Google) zu Verfügung. Strafbares Verhalten wird aber alleine durch den Kunden exekutiert. Wenn also FB für das Verhalten der Kunden haftbar ist, erschließt sich mir ebenfalls nicht, warum nicht auch Google haftbar für das Verhalten seiner Kunden sein sollte -- oder, um es auf die Spitze zu treiben, ein Automobilhersteller für die Fahrer der durch ihn hergestellten Fahrzeuge.
Herzlich
nachdenken_schmerzt_nicht
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #33Der eine stellt das Werkzeug als Software (FB), der andere als Server (Google) zu Verfügung.
Das ist schon ein Unterschied. Google stellt nur Basistechnik zur Verfügung. Hat also nicht mehr Verantwortung als z. B. der Stromversorger, der den Server am Laufen hält.
Facebook hat ein inhaltliches Angebot, genau wie das kleine Zimmer (das ja ein von Zettels Raum getrenntes Angebot ist). Entscheidend ist dabei, daß die redaktionelle Gesamtverantwortung bei Facebook bzw. bei den Zimmerleuten liegt, das zeigt schon das jeweilige Impressum. Diese Verantwortung umfaßt auch das, was irgendwelche (oft anonymen) User einstellen dürfen.
Zitat von R.A. im Beitrag #34Google stellt nur Basistechnik zur Verfügung. Hat also nicht mehr Verantwortung als z. B. der Stromversorger, der den Server am Laufen hält.
Facebook hat ein inhaltliches Angebot, genau wie das kleine Zimmer (das ja ein von Zettels Raum getrenntes Angebot ist). Entscheidend ist dabei, daß die redaktionelle Gesamtverantwortung bei Facebook bzw. bei den Zimmerleuten liegt, das zeigt schon das jeweilige Impressum. Diese Verantwortung umfaßt auch das, was irgendwelche (oft anonymen) User einstellen dürfen.
Vielleicht wird es klarer, wenn man es andersherum ansieht: Soweit ich weiß, hat man gegenüber facebook keinen Anspruch darauf, daß die dort abgelegten Inhalte online bleiben. Müßte in den Bestimmungen stehen, in die man bei der Anmeldung einwilligt. Wenn man hingegen ein (womöglich kostenpflichtiges) Blog bei Wordpress oder Blogger betreibt, kann man durchaus einen vertraglichen Anspruch darauf haben, daß die Inhalte nicht einfach so vom Server gelöscht werden. Um da eine Löschung zu erreichen, bräuchte es tatsächlich erst einen Strafprozeß, und das kann auch nicht einfachgesetzlich geändert werden.
Ich halte schon den Entwurf dieses Gesetzes für den Vorboten grusliger Zensurabsichten, deren ggf. trippelschrittweise Verwirklichung ich bei Zurückweisung im ersten Anlauf im selben Sinne wie bei "eine Maut wird es nicht geben" erwarte. Und wenn nicht allerorten Gemaule laut würde, schritte die Verwirklichung sicher eher mit Paukenschlägen wie nach Äußerungen der Art "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten/... Bailouts vorzunehmen/... eine Islamisierung zuzulassen/... auf Kernkraft zu verzichten/... (etc.)" voran. Ist die "Behandlungsabsicht" in Form von Thematisierung erst kundgetan, wird sie auch umgesetzt, bei Widerständen halt nach und nach - es gibt reichlich Beispiele. Dass es dann zunächst die einen (Facebook), dann aber auch die anderen (Blogs etc.) trifft, dass irgendwann (und damit meine ich nicht erst in 10 Jahren, sondern eher eher) auch Äußerungen wie einige weiter oben im Thread - da ja öffentlich getätigt!!! - als Haßsprache o.ä. kriminalisiert werden, lehrt ebenfalls die Geschichte, bzw. die Geschichten in verschiedenen Ländern. So hoffe ich (erfahrungsgemäß für die Katz'), dass das wählerstimmenfanginduzierte Umsteuern im anhebenden Wahlkrampf sich nach der gelaufenen Wahl nicht vom Bürger unbestraft inert weniger Wochen erneut umkehrt und die Verwirklichungsschritte dann weitergehen - nach einer paukenschlagfreien Wahl ganz sicher nicht als Trippelschritte sondern als Paukenschläge. Das Wahlvolk ist dann ja erst mal wieder seine Stimme eine Zeitlang los.
Zitat von Emulgator im Beitrag #35Vielleicht wird es klarer, ...
Mir wird nichts klarer. Der Blogbetreiber steht genauso in Verantwortung bei Zahlungsandrohung Inhalte zu entfernen, wie facebook. Gäbe es rechtliche Ansprüche eines Blog-Schreibers auf Wiedergabe dürfte sich die Bedingung spätestens mit der Einführung eines neuen Gesetzes ändern.
Entscheidend dürfte aber sein, dass m.W. das 'Zensurgesetz' erst ab einer bestimmten Teilnehmerzahl greift (war es eine Mio.?). Ich nehme an, in der Kategorie gibt es wenige Blogs. Interessant wäre da höchstens, was passiert, wenn ein Facebook-Schreiber auf einen Blogbeitrag referenziert.
Wer ernsthaft glaubt, dass es bei den derzeitigen Zensurmechanismen bleibt (die schon heute eine Schädigung von Meinungsfreiheit und Demokratie bewirken), hat die Funktionsweise von Politik in Deutschland nicht verstanden.
___________________ Kommunismus mordet. Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.
Stichwort Zensurmechanismen: "Um ... Strafen zu entgehen wird zukünftig gelöscht werden, was „irgendwie“ verdächtig klingt. Das kann man den Betreibern gar nicht vorwerfen. Sie werden alles, was vielleicht irgendwie vom amtlichen Mainstream abweichen könnte, identifizieren und löschen müssen. Es werden Teilzeitkräfte angeheuert werden, die in den Löschfabriken beseitigen, was ihnen nicht gefällt. Die bisher übliche sorgfältige Abwägung zwischen „Meinungsfreiheit“ und als strafbar erkannten Inhalten wird ausgeschaltet – im Zweifel Papierkorb." (aus https://www.tichyseinblick.de/daili-es-s...ko-und-der-spd/)
Zitat von R.A. im Beitrag #32 Private Forumsanbieter wie wir interessieren sich aber für die Inhalte. Wir löschen eher, wenn jemand unmotiviert Katzencontent einstellt (obwohl ich persönlich das anders sehe). Und wir löschen, wenn wirklich gegen Gesetze verstoßen wird. Damit kann Maas uns ziemlich egal sein. Wir werden an den politischen Inhalten festhalten, wenn sie nicht rechtswidrig sind. Und weil wir alle Inhalte lesen und abwägen (was Facebook nie können wird), müssen wir nicht auf Verdacht engere Grenzen setzen.
Nun, ich glaube der zur Abstimmung am Freitag stehende Gesetzestext ist immer noch nicht veröffentlicht (was in sich schon ein Skandal ist), aber was ich bisher über die ersten Entwürfe gelesen habe, stimmt mich nicht hoffnungsfroh. Folgendes Szenario scheint mir sehr realistisch: jemand (z.B. die allseits beliebte Amadeu Antonio Stiftung) fordert die Löschung eines Beitrags in Zettels Raum oder Zettels kleines Zimmer. Damit beginnt die 24h-Frist. Wird gelöscht, ist alles OK. Wird nicht gelöscht, droht ein Bußgeld von bis zu 5 Mio EUR bei Privatpersonen. Wie entscheiden Sie sich?
Ich glaube, Sie werden löschen.
Abgesehen davon, dass vermutlich wieder keine anständige Definition von Dingen wie "Diensteanbieter", "soziales Netzwerk" oder "Plattform" im Gesetzestext stehen wird, steht zu befürchten, dass letztlich auch eine Plattform wie GMX inklusive E-Mail-Verkehr betroffen ist. Oder Dienste wie Dropbox. Oder WhatsApp. Und alle Internet-Foren. Genau wie bisher schon private Facebook-Gruppen Ziel der Hate-Speech-Bekämpfer waren.
Die einzige wirksame Bremse, die bisher im Gesetzentwurf war, ist die Größe des "sozialen Netzwerks". Mal sehen, wie lange das Bestand hat.
Sehr hübsch: Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden; bei rechtswidrigen Inhalten hat der Betreiber eine ganze Woche Zeit.
Mir scheint das Gesetz ziemlich offensichtlich nicht mit dem GG kompatibel zu sein.
Zitat von Martin im Beitrag #37Gäbe es rechtliche Ansprüche eines Blog-Schreibers auf Wiedergabe dürfte sich die Bedingung spätestens mit der Einführung eines neuen Gesetzes ändern.
So einfach geht das nicht, wenn man die Ansprüche außerhalb Deutschlands geltend machen kann.
Zitat von hubersn im Beitrag #40Wird nicht gelöscht, droht ein Bußgeld von bis zu 5 Mio EUR bei Privatpersonen. Wie entscheiden Sie sich?
Die 5 Mio sind eine theoretische Höchststrafe, die kein Gericht verhängen wird. Schon gar nicht bei einem Beitrag im Graubereich (und nur so einen könnte es gehen, offensichtlich Rechtswidriges löschen wir ja).
Ich hatte vor Jahren mal den Fall, daß mir eine Unterlassungserklärung mit einer sehr teuren Strafandrohung zugestellt wurde - ich sollte eine Behauptung widerrufen, von deren Rechtmäßigkeit ich überzeugt war. Ich habe mich geweigert, die Sache ist im Sand verlaufen.
Zitat Abgesehen davon, dass vermutlich wieder keine anständige Definition von Dingen wie "Diensteanbieter", "soziales Netzwerk" oder "Plattform" im Gesetzestext stehen wird, steht zu befürchten, dass letztlich auch eine Plattform wie GMX inklusive E-Mail-Verkehr betroffen ist. Oder Dienste wie Dropbox. Oder WhatsApp. Und alle Internet-Foren. Genau wie bisher schon private Facebook-Gruppen Ziel der Hate-Speech-Bekämpfer waren.
Das ist alles ziemlich chaotisch und wird m. E. das BVerfG nicht überleben. Erinnert mich sehr an Zensur-Ullas Löschprogramm, daß dann 2009 von der FDP gekippt wurde - einer der wenigen klaren Erfolge damals.
Inzwischen setzt Zensur-Ulla auf Säuberungen in Kasernen. Die Frau bleibt sich gleich.
Zitat Die einzige wirksame Bremse, die bisher im Gesetzentwurf war, ist die Größe des "sozialen Netzwerks". Mal sehen, wie lange das Bestand hat.
Verkennen Sie nicht die "gefühlte" Größe unseres Justizminister. Ich will auch nicht schon wieder über bekannte "Größen" aus dem Politikerstadl (gemessen in cm Körpergröße unter 170 cm) philosophieren - dennoch scheinen diese Vermutungen all zu oft bestätigt. Ein "Gernegroß" wird gemessen an seinen Taten und erhält damit die Metapher oft genug aufrecht.
Taten oder nicht, Gesetze hin oder her, Macht ist scheinbar das Triebmittel ähnlich der Hefe für einen gut gelungenen Kuchen. Das dieser sich vorher aufplustert gehört dazu, sonst hat er keine Bedeutung mehr und fällt in sich zusammen. Aber dafür gibt's dann den mit Alternativlosigkeit angerührten Zuckerguss und schon paßt's wieder.
Außerdem erklärt sich Politik doch ganz einfach sowie Gesetze und deren Verbesserung:
Wann wird ein Gesetz neu gemacht oder geändert? Ein Gesetz wird nur dann beschlossen, wenn die meisten dafür sind. Wenn die meisten dagegen sind, wird es abgelehnt. Wenn das Gesetz im Bundestag beschlossen ist: Es dauert noch lange, bis man sich wirklich daran halten muss.
Denn nun muss noch der Bundesrat für das Gesetz sein. Der Bundesrat: Das sind alle Bundes-Länder von Deutschland. Es gibt 16 Bundes-Länder: Zum Beispiel Niedersachsen, Bayern, Brandenburg oder Bremen.
Danach muss die Bundes-Kanzlerin das Gesetz lesen. Auch ein Minister muss das Gesetz lesen. Der Minister muss für das Gesetz zuständig sein. Wenn zum Beispiel ein Gesetz beschlossen wurde, das Kinder schützen soll: Dann muss die Familien-Ministerin das Gesetz lesen. Dann unterschreiben die Bundes-Kanzlerin und - in diesem Beispiel - die Familien-Ministerin das Gesetz.
Aber das Gesetz ist immer noch nicht fertig. Nun wird es an den Bundes-Präsidenten geschickt. Er muss das Gesetz zum Schluss unterschreiben. Das Gesetz gilt erst, wenn auch der Bundes-Präsident das Gesetz unterschreibt. Dann müssen sich alle Menschen in Deutschland daran halten. Bis ein Gesetz geändert ist oder ein neues Gesetz da ist, dauert es manchmal sehr lange.
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Danke für den Link. Damit wäre (wenn ich das richtig verstehe) ZkZ für's erste aus dem Schneider, da nach §1 Abs. 1 nur kommerzielle Betreiber betroffen sind (zusätzlich zur 2-Mio.-Nutzer-im-Inlandshürde, die sich ja ganz schnell mal absenken lässt). Abgesehen davon, dass die Unterscheidung in kommerziell/nichtkommerziell mMn … nicht sinnvoll ist, sollten auch nicht-Facebook-Nutzer (wie ich) nicht vergessen, dass Viele fast ihre gesamten tagespolitischen Informationen nur über Facebook & Co. bekommen.
Zitat von Martin im Beitrag #37Gäbe es rechtliche Ansprüche eines Blog-Schreibers auf Wiedergabe dürfte sich die Bedingung spätestens mit der Einführung eines neuen Gesetzes ändern.
So einfach geht das nicht, wenn man die Ansprüche außerhalb Deutschlands geltend machen kann.
Gibt es da ein reales Beispiel? Die andere Frage wäre, ob deutsche Gesetze auf Betreiber ohne 'Sitz' in Deutschland durchgreifen.
Danke für den Link. Damit wäre (wenn ich das richtig verstehe) ZkZ für's erste aus dem Schneider, da nach §1 Abs. 1 nur kommerzielle Betreiber betroffen sind (zusätzlich zur 2-Mio.-Nutzer-im-Inlandshürde, die sich ja ganz schnell mal absenken lässt). Abgesehen davon, dass die Unterscheidung in kommerziell/nichtkommerziell mMn … nicht sinnvoll ist, sollten auch nicht-Facebook-Nutzer (wie ich) nicht vergessen, dass Viele fast ihre gesamten tagespolitischen Informationen nur über Facebook & Co. bekommen.
Aber Seiten wie achgut oder Tichys Einblick mit Kommentarfunktion wären nicht aus dem Schneider.
Sehr hübsch: Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden; bei rechtswidrigen Inhalten hat der Betreiber eine ganze Woche Zeit.
Mir scheint das Gesetz ziemlich offensichtlich nicht mit dem GG kompatibel zu sein.
Dann werden Beiträge in ähnlicher Form in Zukunft im 24h-Takt von verschiedenen Seiten publiziert. Das gibt viel Arbeit.
Zitat von Martin im Beitrag #47Gibt es da ein reales Beispiel? Die andere Frage wäre, ob deutsche Gesetze auf Betreiber ohne 'Sitz' in Deutschland durchgreifen.
Genau das ist das schöne am Ausland. Solange Gesetze nicht weltweit durchgesetzt werden können, gibt es Nischen für die Freiheit. Auf Island gibt es z.B. Unternehmen, deren Geschäftsmodell ist, den Kunden Serverkapazitäten ohne der Sorge vor staatlichen Eingriffen zu verkaufen.
Der Maas-Vorschlag "funktioniert" ja nur durch zwei Merkmale: Facebook und Co. müssen erstens im Inland "faßbar" sein, damit sie ihre Werbung verkaufen können. Das kann auch ein Maas für die Auferlegung von Bußgeldern nutzen. Zweitens sind die Inhalte von Facebook verantwortet, der Nutzer verschenkt gewissermaßen beim Einstellen die Nutzungsrechte seiner Inhalte an Facebook (müßte in den Facebook-AGB oder so stehen). Andernfalls könnte Facebook die Inhalte übrigens nicht weiterverwursten für seine Datamining sachen, etwa für die automatische Einblendung von Reklame. Deswegen ist die Löschungsgeschichte eine Sache nur zwischen der Zensurbehörde und Facebook. Wäre noch das Verhältnis zum Nutzer involviert, wäre die Gesetzgebung deutlich schwieriger, weil der Gesetzgeber noch irgendwie das Verhältnis Nutzer-Diensteanbieter regeln müßte; evtl. wäre nicht nur das Recht auf Meinungsfreiheit sondern auch die Eigentumsfreiheit betroffen. Bei letzterem kommen regelmäßig Schadensersatzfragen hinzu.
Aber warum diskutieren wir darüber? Das beste am Maas'schen Gesetzentwurf ist, daß er mit ein bißchen Glück pünktlich zur Bundestagswahl verrissen wird.
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