Theodore Dalrymple (again!) beschreibt in seinen Büchern, wie seine "Klienten" sich mit Formulierungen wie "the knife went in" und "that was not my real self" von der Verantwortung für ihre Taten distanzieren, indem sie sie dem behandelnden Prsychologen aufbürden, der dafür zu sorgen hat, daß sie wieder als ihr wirkliches Selbst agieren können. Mir scheinen die Worte von Frau Käßmann aus einer ähnlichen Motivation entsprungen zu sein!
Tja, da kommt schon eine gewisse Schadenfreude auf.
Aber so schlimm finde ich Äußerungen auch wieder nicht.
Das "Den rechtlichen Konsequenzen werde ich mich selbstverständlich stellen." interpretiere ich als Verzicht auf bei vielen Leuten übliche juristische Abstreitversuche. Das wäre dann schon ok.
Und ist "schlimmer Fehler" wirklich eine so unangemessene Bezeichnung?
Zitat von Thomas PauliTheodore Dalrymple (again!) beschreibt in seinen Büchern, wie seine "Klienten" sich mit Formulierungen wie "the knife went in" und "that was not my real self" von der Verantwortung für ihre Taten distanzieren, indem sie sie dem behandelnden Prsychologen aufbürden, der dafür zu sorgen hat, daß sie wieder als ihr wirkliches Selbst agieren können.
Mir scheinen die Worte von Frau Käßmann aus einer ähnlichen Motivation entsprungen zu sein!
Ja, nicht wahr, davon hat das etwas. Sie hätte doch auch sagen können: Da habe ich mich unverantwortlich verhalten, und es tut mir leid. Punkt.
Ich sehe bei dergleichen so etwas wie ein Henne-Ei-Problem: Drängt es jemanden, der so bigott ist wie Käßmann, in den Beruf des Geistlichen, oder werden manche dort so, als déformation professionelle? (Manche, lieber Herr, falls Sie das lesen. ).
Herzlich, Zettel
Was Dalrymple angeht - die noch nicht gelesenen Bücher türmen sich zwar bei mir (wie immer), aber rein interessehalber: Was würdest du von ihm empfehlen?
Zitat von R.A.Das "Den rechtlichen Konsequenzen werde ich mich selbstverständlich stellen." interpretiere ich als Verzicht auf bei vielen Leuten übliche juristische Abstreitversuche.
Was will jemand abstreiten, der von einer Polizeistreife in betrunkenem Zustand beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wurde?
Zitat von R.A.Und ist "schlimmer Fehler" wirklich eine so unangemessene Bezeichnung?
Ja. Sich betrunken ans Steuer zu setzen ist kein Fehler, auch kein schlimmer, sondern eine Unverantwortlichkeit.
Bei Käßmann hat die Polizei 1,3 Promille gemessen; das muß jetzt noch durch die Blutuntersuchung bestätigt werden. Wenn es stimmt, dann ist die Bischöfin im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit gefahren. Sie hat damit eine Straftat begangen, die mit Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und mit Führerscheinentzug von mindestens neun Monaten bestraft wird.
Herzlich, Zettel
Nachtrag: Es waren 1,54 Promille; da hatte mein Gedächtnis zugunsten der Bischöfin gemogelt.
Das passt so sehr ins Bild, das ich von Linken habe. Nur wer seine Verantwortung ablegt kann sich sozial-romantische Träumereien leisten. Nur wer nicht bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen, kann gleichzeitig gegen Kohl- und Atomkraftwerke sein. Nur wer nicht bereit ist, die Verantwortung für das, was nach einem Abzug der Bundeswehr in Afghanistan geschehe, zu übernehmen, kann einen Abzug gutheissen.
Gemessene 1,54 Promille im Blut sind ein Straftatbestand. Ohne wenn und aber. Wer diesen Blutalkoholspiegel erreicht, hat mehr als nur ein oder zwei Glas Wein getrunken. Wer mit diesem Blutalkoholspiegel in ein Auto steigt und fröhlich durch die Gegend gurkt und das als "Fehler" bagatellisiert, der hat ein schweres Problem und ist am Steuer eines PKW eine Gefahr für die Allgemeinheit. Da scheint eine hohe Alkoholverträglichkleit bei Frau Kässmann vorzuliegen. Ich hoffe für Sie und vor allem für ihre Kinder, dass sie sich in eine entsprechende Behandlung begibt. Wie sie sich mit dieser Straftat an der Spitze der ev. Kirche halten will, das erscheint mir doch sehr zweifelhaft. Sie und ihre Kirche werden jetzt bei jedweder Aussage von Frau Kässmann als alkoholisierte Heuchler u.a. bezeichnet werden. Effektive Führungsarbeit sieht anders aus.
Zitat von YossariusGemessene 1,54 Promille im Blut sind ein Straftatbestand. Ohne wenn und aber. Wer diesen Blutalkoholspiegel erreicht, hat mehr als nur ein oder zwei Glas Wein getrunken.
Zitat von TÜV RheinlandDie individuellen Promillewerte können um einen Mittelwert herum stark schwanken. Zu diesem Mittelwert wurde auf dem Verkehrsgerichtstag 1989 festgestellt, dass ein 70-Kilo-Mann im Durchschnitt etwa 19 Schnäpse oder fast vier Liter Bier in drei Stunden trinken kann (muss?), um 1,3 Promille zu erreichen.
Ich habe einmal (geschätzte) Werte für Frau Käßmann (w, 60 kg, 165 cm, 51 Jahre) in diesen Promillerechner eingegeben. Danach hatte sie bei 1,54 Promille 12 Schnäpse, acht Glas Bier oder eine Flasche Wein getrunken.
Es soll aber ein Bischof unsträflich sein, eines Weibes Mann, nüchtern, mäßig, sittig, gastfrei, lehrhaft, 3nicht ein Weinsäufer, nicht raufen, nicht unehrliche Hantierung treiben, sondern gelinde, nicht zänkisch, nicht geizig, 4der seinem eigenen Hause wohl vorstehe, der gehorsame Kinder habe mit aller Ehrbarkeit
Zitat von ZettelIch habe einmal (geschätzte) Werte für Frau Käßmann (w, 60 kg, 165 cm, 51 Jahre) in diesen Promillerechner eingegeben. Danach hatte sie bei 1,54 Promille 12 Schnäpse, acht Glas Bier oder eine Flasche Wein getrunken.
Ich bekomme da nur 1,6 Liter Bier heraus. Hier im Süden sind acht Glas deutlich mehr...
-- La sabiduría se reduce a no olvidar jamás, ni la nada que es el hombre, ni la belleza que nace a veces en sus manos. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von ZettelWas will jemand abstreiten, der von einer Polizeistreife in betrunkenem Zustand beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wurde?
Einem guten Anwalt fällt da viel ein - da kann man z. B. damit anfangen, die Glaubwürdigkeit der Polizisten in Zweifel zu ziehen, vielleicht haben sie auch die Frau Käßmann nicht umfassend über ihre Rechte belehrt, mit guter Wahrscheinlichkeit wurden Formfehler begangen (in diesem Kontext häufig: Blutentnahme ohne Richtergenehmigung) usw.
Wäre natürlich für Käßmann keine schlaue Strategie ...
Zitat Sich betrunken ans Steuer zu setzen ist kein Fehler, auch kein schlimmer, sondern eine Unverantwortlichkeit.
Sicher war es eine Unverantwortlichkeit - aber das schließt doch den Fehler nicht aus. Schon klar, daß Käßmann hier nicht die härtestmögliche Formulierung gewählt hat. Aber so überaus schlimm finde ich das nicht. Das Delikt selber ist schlimm.
Zitat von ZettelIch habe einmal (geschätzte) Werte für Frau Käßmann (w, 60 kg, 165 cm, 51 Jahre) in diesen Promillerechner eingegeben. Danach hatte sie bei 1,54 Promille 12 Schnäpse, acht Glas Bier oder eine Flasche Wein getrunken.
Ich bekomme da nur 1,6 Liter Bier heraus. Hier im Süden sind acht Glas deutlich mehr...
Ja, lieber André Thiele, das ist ein erstaunliches Buch! Nur scheint er mit seiner These allein auf weiter Flur zu stehen, und ich bin, so plausibel ich das alles finde, nicht in der Lage, die Richtigkeit zu beurteilen. Auch wenn die Handbücher für Pharmakologie seine These stützen, scheint mir doch, daß multiple Abhägigkeiten doch recht häufig sind. Wie gesagt, ich habe davon keine Ahnung - wissen Sie mehr?
Aber wohl insgesamt nicht mehr ganz aktuell. Denn "eines Weibes Mann" gilt ja nur noch für ganz wenige Bischöfe in den verschiedenen christlichen Kirchen. Und schon gar nicht für Käßmann ;-)
Zitat Nur scheint er mit seiner These allein auf weiter Flur zu stehen, und ich bin, so plausibel ich das alles finde, nicht in der Lage, die Richtigkeit zu beurteilen. Auch wenn die Handbücher für Pharmakologie seine These stützen, scheint mir doch, daß multiple Abhägigkeiten doch recht häufig sind.
Ich würde dieses Buch rasend gern auf Deutsch bringen und treffe mich mit dem englischen Verlag auf der Buchmesse in Leipzig deswegen. Sollte ein Ankauf der Rechte überhaupt möglich sein, werde ich die Frage, die Sie zu Recht stellen, mit Hilfe von Fachleuten vorab zu beantworten suchen. Ich denke aber, selbst wenn die These pharmakologisch schwach sein sollte, sozialpolitisch wäre sie immer noch hochwichtig.
Zitat von R.A.mit guter Wahrscheinlichkeit wurden Formfehler begangen (in diesem Kontext häufig: Blutentnahme ohne Richtergenehmigung) usw. Wäre natürlich für Käßmann keine schlaue Strategie ...
Bei Gefahr im Verzug braucht's keine richterliche Genehmigung. Das wird angenommen werden dürfen, wenn sie bei Rot über die Ampel fährt und bei der Kontrolle die Alkoholfahne auffällt. Außerdem lassen sich die Polizisten gern einen Vordruck unterschreiben, wonach die Blutentnahme "freiwillig" erfolgte.
Zitat Denn "eines Weibes Mann" gilt ja nur noch für ganz wenige Bischöfe in den verschiedenen christlichen Kirchen. Und schon gar nicht für Käßmann
Ähm, *Hust* ich glaube jetzt könnte es unanständig werden, wenn man den Gedanken weiterspinnt ... quasi theologisch so weit erklärt bis der Sinn ganz anders wird.
Gibt es hier Meinungen zu der Frage, ob sie diese Geschichte (kirchen)politisch überlebt?
Meine erste Reaktion auf die Meldung war eigentlich, dass hier ein Rücktritt unausweichlich ist. Mit welchem Recht soll sich eine Person, die sich im 6. Lebensjahrzehnt noch so benimmt, stellvertretend für ihre Institution zu politischen oder moralischen Fragen äußern (dürfen)?
Auf Spiegel Online ist die Geschichte übrigens aktuell an Rang 4, nach einer Forderung nach Grundeinkommen für alle, einem Bericht über geplante Sanktionen gegen den Iran und einer Geschichte über "unterbezahlte" amerikanische Piloten. Wohin sie wohl noch versickern wird? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Zitat Auch der wohlfeilen Häme, die jetzt über sie hereinbricht (Leserkommentar bei "Welt- Online" heute um 7.45 Uhr: "Oh, ist das peinlich für diesen Moralapostel"), kann ich nichts abgewinnen.
Das fällt mir fast ein bisschen schwer
Mich stört aber noch ein anderer Aspekt: wie nämlich ihre Fans und Verehrer reagieren: in einem Ton des Verständnisses, den sie anderen gegenüber nicht aufbringen.
Schorlemmer macht sie zum Opfer der Belastungen und des Dauerstresses in ihrem Amt (Jesus.de).
Einem Kommentator fällt nichts besseres ein, als auf den Ausspruch: "Wer von euch ohne Sünde ist, ..." anzuspielen. Und zwar in dieser niedlichen Form:
Man könnte experimentell doch eigentlich jeden x-beliebigen Namen statt "Frau Käßmann" einsetzen: selbstverständlich Herrn Gysi und alle Stasi-IMs; aber natürlich auch Herrn Westerwelle, Herrn Wüst, Herrn Bush; oder wie wär's mit Herrn Bin Laden, Herrn Eichmann ... ich breche hier lieber ab.
Fromme Phrasen, aus dem Zusammenhang gerissen, um von der Verantwortung abzulenken ... Und schlechtester Protestantismus nach dem Motto: "Wir sind doch alle nur Sünder ..."
(Kann man eigentlich einen Beitrag hier auch direkt zitieren? Ohne C&P?)
Meine bescheidene Meinung: 8 Bier (Rheinland) oder 3 Halbe (Bayern) kann man schon mal trinken. Beim Fussballschauen zum Beispiel. Je eine Halbe pro Halbzeit und dann noch ein Bier zuvor oder danach. Autofahren wuerde ich dann wohl allerdings nicht mehr, auch muss man Alkohol gewoehnt sein, um 1.5 Promille zu schaffen (bzw. damit das Auto noch starten zu koennen). Eine Flasche Wein pro Nase ist auch nicht so unrealistisch, an einem netten Abend zu zweit wuerde man schon mal eine Flasche trinken und sich dann als bischen angeheitert bezeichnen. Autofahren auch hier eher nicht, wiewohl es wohl Menschen gibt, die unfallfrei Jahrelang damit durchkommen.
Etwas ganz anderes ist die oeffentliche Wirkung. Die Moralvorstellungen einer evangelischen Theologin kann ich als Katholik nicht beurteilen, in puritanischerer Tradition waere wohl ein oeffentlicher Busgang a la Tiger Woods faellig, entsprechendes Medienecho inclusive. Persoenlich wuerde ich Ihr zum Ruecktritt raten, wenngleich ich es anstaendig faende, es nicht als Ausrutscher hinzustellen, sondern unumwunden den Genuss von Alkohol zuzugeben und nur das Autofahren als Fehlverhalten sehe. Aber gut, es mag sein, dass sich ein (hypothetischer) katholischer Landpfarrer mit soetwas leichter tut.
Die Wortwahl einen Fehler einzugestehen. Nunja, Personen des Oeffentlichen Lebens, die sich eines Unterschiedes in Selbstverhalten und eingefordertem Fremdverhalten uberfuehrt sehen, reagieren nun mal so. Ist auf der Treppe zum Ruecktritt bereits Stufe 2 ('Es war ein Fehler'). (Stufe 1 ist herunterspielen). Stufe 3 halbherziges Austeilen ('machen alle'), Stufe 4 dann der Ruecktritt um 'die Diskussion um meine Person mit Ruecksicht auf meine Familie zu beenden'.
Zitat von Dagny(Kann man eigentlich einen Beitrag hier auch direkt zitieren? Ohne C&P?)
Kann man: Sie klicken auf "Antworten", danach ist zwischen dem Texteingabefeld und dem zu beantwortenden Beitrag ein blaugrüner Balken - rechts darin finden Sie "Diesen Beitrag zitieren". Wenn Sie da klicken, steht sofort der ganze ursprüngliche Beitrag mit quote-Tags im Eingabefeld, und Sie müssen nur noch selektiv löschen.
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Zitat von JeffDavisBei Gefahr im Verzug braucht's keine richterliche Genehmigung.
Na ja, nachdem die Polizei sie gestoppt hatte, war ja keine Gefahr mehr im Verzuge. Schließlich hatte sie ja vor, zu Fuß nach Hause zu gehen (sagt der Anwalt ...).
Zitat Außerdem lassen sich die Polizisten gern einen Vordruck unterschreiben, wonach die Blutentnahme "freiwillig" erfolgte.
Das ist aber eben eine neue Idee und wurde in Hannover wahrscheinlich noch nicht angewandt. Womit die Polizei dann vielleicht unrechtmäßig gehandelt hat.
Gerade als lawblog-Leser bekommt man ja regelmäßig Beispiele geliefert, wie sich Beschuldigte mit Winkeladvokatentricks zur Wehr setzen.
Was ich da am Landgericht als Schöffe so alles erlebt habe ... Und leider hat das manchmal auch geklappt.
Zitat von Dagny(8 Bier (Rheinland) oder 3 Halbe (Bayern) kann man schon mal trinken.
Klar, kann man. Frau auch - aber da ist die Wirkung schon heftiger.
Zitat Autofahren wuerde ich dann wohl allerdings nicht mehr, auch muss man Alkohol gewoehnt sein, um 1.5 Promille zu schaffen (bzw. damit das Auto noch starten zu koennen).
Richtig. Ich schaffe schon immer wieder mal solche Promille-Zahlen - aber ich bin noch nie auch nur auf die Idee gekommen, dann noch Auto zu fahren.
Die Frau Bischöfin scheint eine ganz stramme Kampftrinkerin zu sein.
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