Zitat von Florian im Beitrag #22Nein, Kapitalerträge werden in Deutschland nicht niedriger besteuert als Arbeitseinkommen.
Das habe ich auch nicht geschrieben. Ich habe nur gesagt, daß die Sätze bei der Einkommenssteuer niedriger sind. Und das macht z. B. für den Privatmann, der keine Gewerbesteuer etc. abführt, schon einen Unterschied.
Der Knackpunkt ist m.E. sowieso ein ganz anderer - steuerpflichtig sollten m. E. ohnehin nur die Erträge oberhalb der Inflationsrate sein. Aber das ist eine andere Baustelle. Ansonsten plädiere ich für die Gleichbehandlung aller Einkommensarten.
Zitat von Manfred Sachs im Beitrag #21Das Rauchverbot untersagt dem Gastwirt, in seinen eigenen vier Wänden selbst zu rauchen oder dieses seinen Angestellten und Gästen zu gestatten - inwiefern stellt dies kein Eingriff in sein Hausrecht dar?
Weil das Hausrecht m. E. ohnehin nur bedeuten kann, daß man in seinen vier Wänden legale Sachen zulassen oder einschränken kann. Der Wirt ist m. E. auch nicht in seinem Hausrecht eingeschränkt, da seine Gäste trotz seiner persönlichen Erlaubnis kein Heroin schnupfen und keine Kinder auspeitschen dürfen.
Nun ja. Natürlich muss man sich an die allgemeinen Gesetze halten. Und es gibt nun einmal ein allgemeines Gesetz, dass man keine Kinder auspeitschen darf. Ganz egal wo.
Aber bei der Rauchergesetzgebung liegt der Fall ja anders: Rauchen ist in Deutschland erlaubt. Und nun darf aber plötzlich ein Wirt in seinem eigenen Haus einer legalen Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Das hat schon eine andere Qualität.
Wobei ich hier ehrlich gesagt weniger das Recht auf Eigentum betroffen sehe. Sondern viel mehr die Vertragsfreiheit: Wenn ein Wirt ein Leistungsangebot macht (zu dem neben dem Getränkepreis auch ein bestimmtes Ambiente und eine bestimmte Raucher-Regelung gehören) und ein Gast möchte dieses Angebot annehmen: was hat sich dann der Staat einzumischen und diesen Vertragsschluss zu verbieten?
Und diese Eingriffe in die Vertragsfreiheit nehmen zur Zeit schon überhand. Sei es das Verbot, Glühbirnen zu verkaufen. Oder die Pflicht mit Menschen Verträge zu schließen, mit denen ich das gar nicht will (=AGG). Oder die Pflicht, jemandem Strom abzukaufen, den ich gar nicht haben will (=Einspeisevorrang), zu einem Preis, den ich nicht zahlen will (=EEG). Oder in Zukunft ein Verbot, einen Mann für einen Posten einzustellen, weil ich für andere ähnliche Posten auch schon Männer eingestellt habe. Oder in Zukunft das Verbot, einen Arbeitsvertrag über 8 Euro pro Stunde abzuschließen. Oder in Zukunft das Verbot, einen Mietvertrag zu bestimmten Mieten abzuschließen. etc. etc.
Die Vertragsfreiheit ist das entscheidende Rechtsinstitut für eine marktwirtschaftliche Ordnung. Das tolle an der Vertragsfreiheit ist ja folgendes: immer wenn ein Vertrag freiwillig geschlossen wird, ist garantiert, dass BEIDE Seiten von dem Vertrag profitieren. Denn sonst würden sie ihn ja nicht abschließen. Jeder einzelne der vielen Millionen Verträge, die jeden Tag in Deutschland auf freiwilliger Basis geschlossen werden, bedeutet somit eine kleine Wohlstandssteigerung. Ganz ohne, dass da jemand regulierend eingreifen muss.
Wenn es nun den Zwang gibt, einen Vertrag zu schließen, dann wird es eben auch Verträge geben, bei denen NICHT beide Vertragsparteien profitieren, der also möglicherweise den gesamtgesellschaftlichen Wohlstand vermindert). (Und wenn es ein Verbot gibt, einen Vertrag zu schließen, dann entgeht uns die potenzielle Wohlstandssteigerung ohnehin komplett).
Zitat von KalliasZitat -------------------------------------------------------------------------------- Mißerfolge, die man sich selbst zuschreibt (und nicht dem Staat oder "der Gesellschaft"), erhöhen die Anstrengungsbereitschaft und damit die Erfolgswahrscheinlichkeit für die Zukunft. Nebenbei bemerkt: alles alte Hüte der Motivationsforschung.
Verringern nicht auf der anderen Seite Mißerfolge, die man sich selbst zuschreibt, die Selbstwirksamkeitserwartung mit der Folge abnehmender Anstrengungsbereitschaft?
Ja und nein, lieber Kallias. In den Theorien zur sog. Kausalattribution, also der subjektiven Ursachenzuschreibung, werden eigentlich drei Dimensionen unterschieden; im Artikel habe ich das aus Lesbarkeitsgründen auf eine reduziert. Neben der Frage, ob die Ursache eines Ereignisses (z. B. Prüfungsversagen) auf die eigene Person (= intern) oder auf die äußeren Umstände (extern) zurückzuführen sind, werden noch die Dimensionen zeitlich stabil vs. variabel und global (z. B. Dummheit) vs. spezifisch (z. B. mangelnder Fleiß) unterschieden. Der typisch depressive verarbeitet ein Prüfungsversagen dann intern-stabil-global: "Ich habe versagt, weil ich zu dumm und wertlos bin, und das wird sich auch niemals ändern". Für diesen Menschen gilt, was Sie schreiben: Seine Selbstwirksamkeitserwartung sinkt. Optimal zur Leistungsentfaltung ist dagegen durchaus ebenfalls eine Verortung in der eigenen Person, aber darüber hinaus auf spezifische und variable Faktoren: "Da habe ich mich offensichtlich nicht genug angestrengt, aber ich bin sicher, daß ich es beim nächsten Mal schaffen kann, wenn ich jetzt richtig reinhaue". Eine externe Ursachenverortung, etwa beim Prüfer ("der hatte sicher nur einen schlechten Tag" oder gar "Pech gehabt") führt dagegen eher nicht zu größerer Anstrengungsbereitschaft.
Man kann das ganze Konzept, wie viele psychologische Theorien, natürlich auch nochmal, und ohne allzu viel Informationsverlust, eindampfen und landet dann bei Erlings Antwort: Kommt halt auf die Mentalität an
Zitat von Florian im Beitrag #22Nein, Kapitalerträge werden in Deutschland nicht niedriger besteuert als Arbeitseinkommen.
Das habe ich auch nicht geschrieben. Ich habe nur gesagt, daß die Sätze bei der Einkommenssteuer niedriger sind. Und das macht z. B. für den Privatmann, der keine Gewerbesteuer etc. abführt, schon einen Unterschied.
Eben nicht. Wenn sie als Privatmann eine VW-Aktie haben, dann müssen sie die Dividende nur nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuern.
ABER: Diese Dividende wurde auf Unternehmensebene schon einer Besteuerung unterworfen. In der Summe ist die Steuerlast ähnlich hoch wie beim Arbeitseinkommen. Und entscheidend ist eben die Gesamtbelastung.
Analoger Fall: Auch bei den Sozialabgaben wird die Hälfte vom Arbeitgeber einbehalten. Wer nun aber die Abgabe abführt ist letztlich irrelevant. So oder so wird das Arbeitseinkommen des Arbeitsnehmers in voller Höhe mit den vollen Sozialabgaben belastet.
Ich bin enttäuscht, dass man selbst in Zettels Raum es für eine smarte Idee hält, dem deutschen Kfz-Steuer-Zahler automatisch eine Vignette zuzusenden. Was ist, wenn es sich um den Wagen einer Familie auf Rügen handelt, der vielleicht viermal pro Jahr über die Autobahn tuckert. Mir kommt der Vorschlag vor wie der der Berliner Piraten, den ÖPNV für alle "kostenlos" zu machen, indem sie von jedem Berliner eine jährliche Gebühr eintreiben. Der ÖPNV wäre vielleicht ausgelastet, würde aber zusammenbrechen. Zahlreiche Spaßfahrer würden die Busse blockieren.
Eine Maut ist nur dann sinnvoll, wenn sie verbrauchsabhängig anfällt. Eine Maut wäre nicht schlecht, wenn im Gegenzug die Mineralölsteuer gesenkt würde. Man könnte zugleich den Tanktourismus einschränken. Am besten wäre eine Privatisierung der Autobahnen, denn so kann garantiert werden, dass die Mauteinnahmen auch tatsächlich in die Autobahn gesteckt werden.
Zitat von alteseuropaNoch eine Anmerkung zu Herrn Dödings Heizkörpern: Sind nicht die Heizungsanlagen gemeint? Aber auf jeden Fall ist es ein rigoroser Eingriff in die Eigentumsrechte, so als ob sich jeder eine neue Heizungsanlage leisten könnte. Es wird ja noch nicht einmal nach der Effizienz gefragt, sondern nur nach dem Baujahr.
Autsch, Sie haben recht, danke für den Hinweis ; es geht um die Kessel; ich hatte mich da von den bunten Bildchen auf nTV und Focus Online täuschen lassen, die lediglich die Heizkörper abgebildet hatten:
Zitat von F. AlfonzoDas ist nur dann oekonomisch irrational, wenn Sie Lebenszeit als wertlos erachten (oder zumindest als weniger wertvoll als 82 Euro)
Zitat von nachdenken_schmerzt_nichtMan kann irgendwie alles rechnen. Sogar den (relativen) Wert von Lebenszeit. Das ich dabei Arbeitszeit und "im Stau stehen" qualitativ gleich setze bitte nicht überbewerten.
Lieber Fonzo, lieber nachdenken_schmerzt_nicht,
ich messe meiner Arbeits- und Freizeit in der Tat einen höheren Wert zu als der im Stau verplemperten Zeit. Deshalb ist meine Vorgehensweise wohl jenseits der Arithmetik zumindest subjektiv rational.
Zitat Daher haben Sie Recht, dass das Steuerrecht unsystematisch ist. Erbschaften ohne Freibeträge zu besteuern, ist verfassungsrechtlich nicht möglich, da Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) beachtet werden muss. Danach müssen Erbschaften, die innerhalb der Familie erfolgen, geringer besteuert werden, als andere Erbschaften.
Eigentlich ist hier nur eins zu beachten: Ein ausreichend hoher Freibetrag für Erbschaften an Ehepartner, Nachkommen und Vorfahren (Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern), da hier das Erbe auch den Unterhalt ersetzen muss, den ein Lebender hätte aufbringen müssen. Als Pendant zu Unterhaltsverpflichtungen wird ja auch die Pflichtanteil der gesetzlichen Erben in ab- und aufsteigener Linie, sowie für Ehepartner gerechtfertigt. Macht ab meiner Meinung nach nur bis zu einem bestimmten Betrag Sinn. Niemand muss als Ersatz für Unterhalt 250 Millionen € erben.
Zitat von Jakob Nierstein im Beitrag #30Eine Maut ist nur dann sinnvoll, wenn sie verbrauchsabhängig anfällt. Eine Maut wäre nicht schlecht, wenn im Gegenzug die Mineralölsteuer gesenkt würde. Man könnte zugleich den Tanktourismus einschränken. Am besten wäre eine Privatisierung der Autobahnen, denn so kann garantiert werden, dass die Mauteinnahmen auch tatsächlich in die Autobahn gesteckt werden.
In Deutschland ist das, bei der Dichte an Auf- und Abfahrten, ohne Verletzung der Persönlichkeitsrechte kaum durchführbar.
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat) Je länger das Dritte Reich tot ist, um so stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen. (Johannes Gross)
Zitat von R.A. im Beitrag #23Er selber hat mit dem Tod kein Eigentum mehr. Das Erbrecht gibt ihm "nur" Möglichkeiten, den Eigentumsübergang an diverse Empfänger zu regeln. Für diese Empfänger ist es aber erst einmal neues Eigentum, das sie erwerben.
Das ändert aber nichts daran, dass auch der letzte ein legitimer Wille hinsichtlich der Verwendung(!) des eigenen, bereits besteuerten Einkommens ist. Aus diesem reinen Transfer eine neue Einkommensentstehung zu machen, obwohl keinerlei Wertschöpfung stattgefunden hat, ist nichts weiter als Enteignung.
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat) Je länger das Dritte Reich tot ist, um so stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen. (Johannes Gross)
Zitat von Jakob Nierstein im Beitrag #30Ich bin enttäuscht, dass man selbst in Zettels Raum es für eine smarte Idee hält, dem deutschen Kfz-Steuer-Zahler automatisch eine Vignette zuzusenden. Was ist, wenn es sich um den Wagen einer Familie auf Rügen handelt, der vielleicht viermal pro Jahr über die Autobahn tuckert. Mir kommt der Vorschlag vor wie der der Berliner Piraten, den ÖPNV für alle "kostenlos" zu machen, indem sie von jedem Berliner eine jährliche Gebühr eintreiben. Der ÖPNV wäre vielleicht ausgelastet, würde aber zusammenbrechen. Zahlreiche Spaßfahrer würden die Busse blockieren.
Eine Maut ist nur dann sinnvoll, wenn sie verbrauchsabhängig anfällt. Eine Maut wäre nicht schlecht, wenn im Gegenzug die Mineralölsteuer gesenkt würde. Man könnte zugleich den Tanktourismus einschränken. Am besten wäre eine Privatisierung der Autobahnen, denn so kann garantiert werden, dass die Mauteinnahmen auch tatsächlich in die Autobahn gesteckt werden.
Also ich habe keine allgemeine Zustimmung im ZR für eine Maut vernommen, aber vielleicht überlese ich ja auch. Die Maut ist grundsätzlich sinnvoll, weil sie dem Äquivalenzprinzip Rechnung trägt. Der, der Autobahnen nutzt, muss auch dafür zahlen. Allerdings stimme ich A. D. zu, dass wenn man eine Maut einführt, die sinnlose Kfz-Steuer entfallen muss, da der Staat ansonsten ein Rädchen mehr hat, um die Belastung hochzudrehen. Was mir bei der aktuellen Diskussion aber zu kurz kommt: der Staat nimmt aus den verkehrsbezogenen Abgaben (Kraftstoffbesteuerung, Kfz-Steuer, Lkw-Maut) rund 50 Mrd. Euro pro Jahr ein. Das sollte reichen, um die Straßenverkehrsausgaben solide zu finanzieren.
----- Widders Ecke - Freiheitliche Gedanken zum Zeitgeschehen
Zitat von R.A. im Beitrag #13 Eigentlich finde ich es sogar recht merkwürdig, wie diverse Einkommensarten steuerlich behandelt werden. [...] Und wenn man gar nichts für das Geld getan hat, z. B. bei Lottogewinnen - dann ist dieses Einkommen steuerfrei.
Dahinter steht letztlich das Leistungsfähigkeitsprinzip. Bei Einkünften aus Arbeit ist idealtypischerweise regelmäßige Wiederkehr gegeben (wenn auch ggf. in unterschiedlicher Höhe), während der einmalige Lottogewinn auf reinem Zufall beruht. Anders formuliert: Hinter dem Lottogewinn steht keine geplante Markttätigkeit, er ist quasi ein Ausnahme-Ereignis.
Diese Optik macht vielleicht auch verständlich, warum in der Lotterie gewonnene Renten sehr wohl der ESt unterliegen. Denn hier kehrt der Geldsegen bis ans Ende der Tage regelmäßig wieder. Von einem Ausnahme-Ereignis kann dann nicht mehr die Rede sein.
Die Entwicklung im ESt-Recht geht nun aber dahin, auch Einnahmen zu erfassen, die eigentlich nicht auf einer Markttätigkeit beruhen und denen keine regelmäßige Wiederkehr beschieden ist, siehe z.B. die Einbeziehung von Veräußerungsgewinnen von im Privatvermögen gehaltenen Wertpapieren. In Österreich sind jüngst sogar Einnahmen aus Privatimmobilienverkäufen der ESt unterworfen worden; Ausnahmen gibt es jetzt im Wesentlichen nur noch für selbst genutzte Immobilien; die zehnjährige Spekulationsfrist (siehe Deutschland) existiert nicht mehr.
Dagegen kann in Österreich derzeit übrigens die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht erhoben werden. Denn der Verfassungsgerichtshof hat vor einigen Jahren die einschlägigen Grundtatbestände aufgehoben, und der Gesetzgeber hat bis jetzt noch keine (verfassungskonforme) Neuregelung geschaffen.
HR
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07.11.2013 19:30
#38 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt
Zitat von Kallias im Beitrag #12Große Zustimmung zum meisten, was Sie schreiben, lieber Doeding! Nur drei Anmerkungen:
Zitat So hat der Internationale Währungsfond kürzlich ein "Gedankenspiel" formuliert, das eine zehnprozentige Zwangsabgabe auf alle Sparervermögen als probates Mittel zur Lösung der Staatsschuldenkrise vorschlägt, um sich dann zu beeilen zu versichern, daß es "lediglich ein rein theoretisches Gedankenspiel und nicht etwa eine Forderung" gewesen sei.
Das Sprichwort sagt, "die Schulden von heute sind die Steuern von morgen", und es ist auch völlig richtig, wenn der Staat, d.h. die Steuerzahler, die Staatsschulden bezahlen und nicht etwa die Käufer von Staatsanleihen zum Verzicht auf Rückzahlung gezwungen werden. Die oft zu hörende Rhetorik von den "Risiken", die solche Anleger eingangen seien und die sie sich mit Zinserträgen haben "fürstlich" bezahlen lassen, scheint mir weitaus illiberaler zu sein. Pacta servanda sunt.
Stichwort Maastricht Vertrag-no bail out Klausel.Papiertiger-nix Pacta servanda sunt.
Zitat von Kritiker im Beitrag #8Lieber Andreas Doeding Ein (fiktives) Beispiel: Läßt man den Leuten die freie Wahl bei den Heizungen, dann gibt es eine größere Menge, denen die Ineffizienz der alten Geräte egal ist und die auch die höheren Kosten des Betriebs bezahlen können. Doch die alten Dinger stoßen zu viel CO2 aus. Deutschland hat sich verpflichtet, diesen Ausstoß von CO2 zu begrenzen. Weil die Leute ihre alten Geräte nicht erneuern, muss Deutschland Stafzahlungen leisten, die aus den Steuern genommen werden, die wiederum alle zahlen. Die einzelnen leben Freiheit auf Kosten der Allgemeinheit. Was hat Vorrang?
Gehen wir einmal davon aus, CO2 sei tatsächlich ein schädliches Gas. Dann sollte man in der Tat dem Staat zubilligen, dass er dessen Emission regulieren darf.
Interessanterweise wird dies durch ein Gesetz, das neue Heizungen vorschreibt aber überhaupt nicht erreicht. Bzw. nur über einen eher seltsamen Umweg mit geringer Effizienz. Denn nicht die Heizung ist ja das Problem, sondern die Emission. Die Emission zu reduzieren, dafür gibt es aber nun sehr viele verschiedene Möglichkeiten.
Man kann eine moderne Heizung installieren. Oder man heizt einfach weniger. Oder man dämmt besser. Was hier die richtige Methode ist, hängt von vielen Faktoren ab: wie viele Monate im Jahr wird das Haus überhaupt bewohnt? Liegt es in Freiburg oder im Allgäu? In einem schattigen Tal oder an einem Südhang? Hat es dicke Mauern oder dünne? Empfindet der Hausbesitzer im Winter 19 Grad Raumtemperatur als angenehm oder als zu kühl? Ist die alte Heizung halbwegs effizient oder wirklich total uneffizient? Exisitiert für einige Räume ein Kachelofen? etc. etc. Je nach Fall-Lage können ganz verschiedene Maßnahmen sinnvoll sein.
Ein Gesetz, dass zu einer neuen Heizung zwingt, kann auf diese unterschiedlichen Fälle aber nicht eingehen.
Wenn man denn schon eine Lenkung der CO2-Emission erreichen will, dann wäre die effizientere Steuerungsmethode, direkt beim CO2 anzusetzen. Also eine CO2-Abgabe zu erheben. Die es im übrigen ja bereits gibt.
Der Staat könnte sich daher das ganze Mikromanagement (mit Heizungsverordnung, Dämmvorschriften, Glühbirnenverbot etc.pp.) einfach schenken und sich darauf beschränken den CO2-Ausstoß zu besteuern bzw. die CO2-Abgabe ggf. zu erhöhen. Und zwar so lange, bis eine als verträglich eingestufte CO2-Emission erreicht ist.
So eine Politik würde den gewünschten Effekt wesentlich zielgenauer und zugleich unbürokratischer erreichen.
Zitat von Kallias im Beitrag #12Große Zustimmung zum meisten, was Sie schreiben, lieber Doeding! Nur drei Anmerkungen:
Zitat So hat der Internationale Währungsfond kürzlich ein "Gedankenspiel" formuliert, das eine zehnprozentige Zwangsabgabe auf alle Sparervermögen als probates Mittel zur Lösung der Staatsschuldenkrise vorschlägt, um sich dann zu beeilen zu versichern, daß es "lediglich ein rein theoretisches Gedankenspiel und nicht etwa eine Forderung" gewesen sei.
Das Sprichwort sagt, "die Schulden von heute sind die Steuern von morgen", und es ist auch völlig richtig, wenn der Staat, d.h. die Steuerzahler, die Staatsschulden bezahlen und nicht etwa die Käufer von Staatsanleihen zum Verzicht auf Rückzahlung gezwungen werden. Die oft zu hörende Rhetorik von den "Risiken", die solche Anleger eingangen seien und die sie sich mit Zinserträgen haben "fürstlich" bezahlen lassen, scheint mir weitaus illiberaler zu sein. Pacta servanda sunt.
Stichwort Maastricht Vertrag-no bail out Klausel.Papiertiger-nix Pacta servanda sunt.
Lieber HR, es gilt aber auch: Abusus non tollit usum. Wenn jedes Rechtsprinzip, das bereits gebrochen wurde, aufgehoben wäre, gäbe es keine Rechtsprinzipien mehr.
Zitat von R.A. im Beitrag #13 Eigentlich finde ich es sogar recht merkwürdig, wie diverse Einkommensarten steuerlich behandelt werden. [...] Und wenn man gar nichts für das Geld getan hat, z. B. bei Lottogewinnen - dann ist dieses Einkommen steuerfrei.
Dahinter steht letztlich das Leistungsfähigkeitsprinzip. Bei Einkünften aus Arbeit ist idealtypischerweise regelmäßige Wiederkehr gegeben (wenn auch ggf. in unterschiedlicher Höhe), während der einmalige Lottogewinn auf reinem Zufall beruht. Anders formuliert: Hinter dem Lottogewinn steht keine geplante Markttätigkeit, er ist quasi ein Ausnahme-Ereignis.
Diese Optik macht vielleicht auch verständlich, warum in der Lotterie gewonnene Renten sehr wohl der ESt unterliegen. Denn hier kehrt der Geldsegen bis ans Ende der Tage regelmäßig wieder. Von einem Ausnahme-Ereignis kann dann nicht mehr die Rede sein.
Verwechseln Sie bitte nicht das Leistungsfähigkeitsprinzip mit dem Quellenprinzip. Sie beschreiben oben das QP. Nach dem idealtypischen LFP müssen alle Einkünfte gleichmäßig besteuert werden. Es wird nicht zwischen regelmäßig wiederkehrenden und einmaligen Einkünften unterschieden. Andernfalls würde das LFP seine Legitimation verlieren, weil niemand doch ernsthaft behaupten kann, dass jemand, der einmalig einen Gewinn von 1 Mio. erzielt, weniger leistungsfähig ist, als jemand, der monatlich 1.000 Euro verdient.
----- Widders Ecke - Freiheitliche Gedanken zum Zeitgeschehen
Zitat von R.A. im Beitrag #13 Eigentlich finde ich es sogar recht merkwürdig, wie diverse Einkommensarten steuerlich behandelt werden. [...] Und wenn man gar nichts für das Geld getan hat, z. B. bei Lottogewinnen - dann ist dieses Einkommen steuerfrei.
Dahinter steht letztlich das Leistungsfähigkeitsprinzip. Bei Einkünften aus Arbeit ist idealtypischerweise regelmäßige Wiederkehr gegeben (wenn auch ggf. in unterschiedlicher Höhe), während der einmalige Lottogewinn auf reinem Zufall beruht. Anders formuliert: Hinter dem Lottogewinn steht keine geplante Markttätigkeit, er ist quasi ein Ausnahme-Ereignis.
Diese Optik macht vielleicht auch verständlich, warum in der Lotterie gewonnene Renten sehr wohl der ESt unterliegen. Denn hier kehrt der Geldsegen bis ans Ende der Tage regelmäßig wieder. Von einem Ausnahme-Ereignis kann dann nicht mehr die Rede sein.
Verwechseln Sie bitte nicht das Leistungsfähigkeitsprinzip mit dem Quellenprinzip. Sie beschreiben oben das QP.
Zitat Erbschaften ohne Freibeträge zu besteuern, ist verfassungsrechtlich nicht möglich, da Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) beachtet werden muss.
Es ist ja immer wieder erstaunlich, was das hochheilige BVerfG aus den Sätzen der Verfassung so rauslesen kann. Für mich bedeutet "Schutz der Familie" den Schutz der vorhandenen personalen Gemeinschaft. Die aber nun mit dem Tod eines Familienmitglieds eben entsprechend reduziert wird - dagegen kann der Staat nicht schützen. Ein steuerlich günstiger Eigentumsübergang hat mit dem Schutz der Familie eigentlich gar nichts zu tun.
Doch, wenn nämlich das Vermögen auch für die Familie aufgebaut wurde.
----- Widders Ecke - Freiheitliche Gedanken zum Zeitgeschehen
Es berührt eigenartig, wenn man mit solchen Selbstverständlichkeiten im Abseits steht. Hat das mit den uralten Horden-Reflexen zu tun: Lieber zusammen in die falsche Richtung als alleine in die richtige? Unappetitliches Beispiel: Man wirft die anstehende staatliche WC-Vorschrift (5 Liter?) in eine Diskussion. Es regt sich keinerlei grundsätzlicher Widerspruch, meinetwegen über die Kontrolle des ..., nein: Jeder in der Runde erzählt, wie sparsam er umgeht, Regenwasser oder ... benutzt usw. Das sind sie Normalen - verrückt sind wir. Oder?
Zitat von R.A. im Beitrag #25Der Wirt ist m. E. auch nicht in seinem Hausrecht eingeschränkt, da seine Gäste trotz seiner persönlichen Erlaubnis kein Heroin schnupfen und keine Kinder auspeitschen dürfen.
Werter R.A.,
da bin ich aber wesentlich bessere Analogien und Vergleiche von Ihnen gewohnt. Drogenkonsum und Mißhandlung sind so oder so verboten, daß hat mit dem Wirt rein gar nichts zu tun. Viel näher wären wir mit Alkoholausschankverbot oder einem Verbot im Sitzen zu essen oder im Gastraum Licht einzuschalten oder oder oder... Alles keine Eingriffe ins Hausrecht, ins Eigentum?
Zitat von R.A. im Beitrag #25Ansonsten aber ist es nun einmal so, daß unsere Gesellschaft nicht mehr auf Sippenverbänden aufbaut, sondern auf Individuen. Der Pater familias hat kein Weisungs- und Züchtigungsrecht gegenüber seinen erwachsenen Kindern, der Familienbesitz wird nicht mehr als Lehen dem Erstgeborenen übergeben, die Familie haftet nicht mehr für die Missetaten ihrer Mitglieder. Man kann das nun alles bedauern und sich frühere Zustände zurück wünschen - aber wenn ansonsten volljährige Erwachsene als Individuen behandelt werden, dann sollte das Erbrecht nicht eine archaische Ausnahme vorsehen.
Mal völlig davon ab, daß Sie hier einiges gehörig durcheinander bringen, scheint mir dies die typische - ein wenig hochmütige - Sicht des Städters zu sein, die Sie hier vorbringen. Und diese deckt sich nicht im Mindesten mit meinem Leben auf dem Land. Natürlich leben wir in "Sippen", natürlich hat das Familienoberhaupt das Sagen ("Da mußt Du den Alten fragen, das entscheide ich nicht"), natürlich ist das unser Hof, für dessen Erhalt wir alle gemeinsam arbeiten und natürlich wird nach Möglichkeit der Erstgeborene ihn dereinst weiterführen. Und ja, natürlich stehen wir alle als Familie dafür gerade wenn einer der Unseren Mist baut.
Doch ist es. Und zwar auf Grund über Jahrtausende gewachsenen Rechts - da können Sie meinetwegen mit Paragraphen um sich schmeißen bis mir schwindelig wird, das ändert nichts daran. Was braune und rote Sozialisten nicht vermochten, werden auch grüne nicht vollbringen... ;)
Zitat von Florian im Beitrag #39Der Staat könnte sich daher das ganze Mikromanagement (mit Heizungsverordnung, Dämmvorschriften, Glühbirnenverbot etc.pp.) einfach schenken und sich darauf beschränken den CO2-Ausstoß zu besteuern bzw. die CO2-Abgabe ggf. zu erhöhen. Und zwar so lange, bis eine als verträglich eingestufte CO2-Emission erreicht ist.
So eine Politik würde den gewünschten Effekt wesentlich zielgenauer und zugleich unbürokratischer erreichen.
Wenn denn "CO2-Vermeidung" der gewünschte Effekt ist, was, wohl vollkommen zu Recht, bezweifelt werden darf.
MfG M. S. --- "[N]icht darauf kommt es an, daß die Menschen sich zum Liberalismus bekennen, sondern darauf, daß sie liberal werden und daß sie liberal denken und handeln." (Ludwig von Mises, Liberalismus, 1927)
Zitat von Manfred Sachs im Beitrag #45 Natürlich leben wir in "Sippen", natürlich hat das Familienoberhaupt das Sagen ("Da mußt Du den Alten fragen, das entscheide ich nicht"), natürlich ist das unser Hof, für dessen Erhalt wir alle gemeinsam arbeiten und natürlich wird nach Möglichkeit der Erstgeborene ihn dereinst weiterführen. Und ja, natürlich stehen wir alle als Familie dafür gerade wenn einer der Unseren Mist baut.
Lieber Manfred Sachs: es stimmt zwar, was Sie schreiben. Aber: bitte, machen Sie das nicht öffentlich. Ansonsten werden sofort alle, vom Ortsverband der Grünen bis zum obersten EU-Gremium, ganz dringenden Handlungsbedarf ausmachen & Planstellen vorsehen, um die Ketten des Patriarchats zu sprengen & das Mittelalter zu exorzieren. Und die einzigen, von denen Sie auf Beifall hoffen dürfen, werden traditionsverbundene Interessenverbände mit MiHiGru der weiland römischen Provinz Paphlagonien sein.
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07.11.2013 21:24
#47 RE: Wie das Recht auf Eigentum unter die Räder kommt
Zitat Freie Menschen handeln aus Hoffnung auf Erfolg, Unfreie Menschen dagegen aus Angst vor Mißerfolg; während Erfolge von Unfreien eher den "Umständen" zugeschrieben werden, denn warum sollte für eigenes Scheitern der Staat verantwortlich sein, für eigenen Erfolg aber nicht?
Blödsinn! Wirklich freie Menschen handeln. Punkt. Nicht weil sie einen Erfolg erhoffen, sondern weil Sie ein Ziel erreichen wollen.
Das Ziel - und damit verbunden natürlich auch ein Stückchen Hoffnung (nichts anderes als Wunschdenken) ist immer dabei, aber wer frei ist, redet nicht von seinen Wünschen, sondern tut etwas um sie zu erfüllen, den ihm stehen alle Möglichkeiten offen, er ist frei, nicht wahr? Hoffnungen werden internalisiert.
Der Erfolg wird allerdings gerne externalisiert, um die Lorbeeren zu ernten, um soziale Anerkennung zu gewinnen. Das gehört dazu, und darf nicht einfach verteufelt werden.
Wenn jemand in ein Abenteuer aufbricht und erfolgreich zurückkehrt, dann darf man ihn auch mal bejubeln. Wenn er dagegen erfolglos war, dann sollte man das akzeptieren können, ohne gleich Gift und Galle zu spucken.
Und aus welcher Motivation heraus die "Unfreien Menschen" handeln, darf und muss mir völlig egal sein. Ich will sie weder klassifizieren, noch bewerten. Ich bin frei, weil ich mich eben nicht auf Grundlage und in Abhängigkeit zu "den Anderen" definiere!
"Unfreie Menschen" ist ein überaus dämlicher, nochmal: ÜBERAUS DÄMLICHER, Begriff! Denn sie sind nur "unfrei", wenn "freie" sie unterwerfen. Und wenn diese "unfreien" dann basierend auf ihren Ängsten handeln, dann ist es doch offensichtlich, dass die sog. "freien" dafür verantwortlich sind. Nicht wahr?
Also wenn wir hier von Freiheit blafaseln, dann sollten wir auch die Basics verinnerlicht haben. Warum bin ich frei? Warum wäre ich unfrei? etc. pipapo...
"Unfreie Menschen" ist ein überaus dämlicher, nochmal: ÜBERAUS DÄMLICHER, Begriff! [...] Also wenn wir hier von Freiheit blafaseln, [...]
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Sofern Sie das zu akzeptieren bereit sind, bin ich gerne bereit, mit Ihnen zu diskutieren. Mein Eindruck ist nämlich, daß Sie die zitierte Passage anders verstanden haben als von mir intendiert.
Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #7Man kann irgendwie alles rechnen. Sogar den (relativen) Wert von Lebenszeit. Das ich dabei Arbeitszeit und "im Stau stehen" qualitativ gleich setze bitte nicht überbewerten.
Jep. Aber je mehr man in der Oekonomie quantifiziert, um so unrealistischer ist das Ergebnis. Sie kennen den Witz: "Wie viele Volkswirte braucht man, um eine Gluehbirne, sorry, Energiesparlampe zu wechseln? 753. Einen um die Birne zu wechseln, und 752 um alles andere konstant zu halten"
Gruesse, Fonzo
EDIT, @ Noricus (will nicht noch mal off topic posten): Das ist der springende Punkt: Oekonomische Vernuft hat (auf individuellem Level) nichts mit Kostenminimierung zu tun, sondern es geht um Nutzenmaximierung. Die Kosten spielen da eine Rolle, aber (gerade bei Menschen, die 10-12 Stunden+ taeglich arbeiten) eine eher untergeordnete Rolle. Der Spruch "Zeit=Geld" macht durchaus Sinn.
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