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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 87 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Robin Offline



Beiträge: 317

22.02.2016 21:57
#26 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #23
Ich sehe da keinen Hoffnungsschimmer. Natürlich werden auch in 20 Jahren hier noch "ganz viele Menschen" wohnen, wie Merkel sagte. Aber Deutschland wie wir es heute kennen wird das nicht mehr sein.
Fragt sich, ob man nicht auch früher sich immer schon verwundert die Augen gerieben hätte, wenn man 20 Jahre in die Zukunft gesehen hätte. Irgendwie scheint es ein eisernes Prinzip des Abendlandes zu sein, dass es fortwährend dabei ist, unterzugehen. Aber auch ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass es gerade besonders schlimm wird. Und Sie haben völlig recht: es lähmt und es macht keinen Spaß.

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"Kurz, womit konnte die Disharmonie einer so schwachen, unruhigen, sich selbst widersprechenden Regierung als mit Barbarei und dem Tode aller vernünftigen, nützlichen Literatur endigen? Hier war kein Griechenland, kein Rom mehr; Europa war ein dunkles Getümmel ziehender Barbaren." (J.G.v.H.)

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 14.404

22.02.2016 22:09
#27 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von bkes im Beitrag #18
Pinscher?


Nö. "Da hört der Dichter auf und da fängt der ganz kleine Pynchon an" hatte ich mir eigentlich für meinen Günni-G-Nichtnekrolog reserviert. Aaba bei solch a Leich sollt man sich kaa Lauer erlauerban.



Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire

Robin Offline



Beiträge: 317

22.02.2016 22:35
#28 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #19
Es wäre allzu interessant mal in einer politischen Debatte (oder Talkshow) zu sehen, wie die beiden reagieren würden, wenn man sie genau damit konfrontierte. Ich würde schätzen Gabriel würde nur dumm gucken und Maas wäre über alle Maßen empört.

Da ich auch schon in Runden mit Gabriel gesessen habe, bin ich mir recht sicher, sagen zu können, dass er nicht mal dumm gucken würde. Sowas würde einfach abperlen.
Nach den Landtagswahlen wird er wohl abserviert werden. Irgendwie habe ich aber jetzt schon den Verdacht, dass man ihn sich bald zurück wünschen wird.

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"Kurz, womit konnte die Disharmonie einer so schwachen, unruhigen, sich selbst widersprechenden Regierung als mit Barbarei und dem Tode aller vernünftigen, nützlichen Literatur endigen? Hier war kein Griechenland, kein Rom mehr; Europa war ein dunkles Getümmel ziehender Barbaren." (J.G.v.H.)

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

22.02.2016 22:59
#29 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #25
Apropos "Mangel an Umsetzung geltenden Rechts". In der besten DDR aller Zeiten war natürlich die willkürliche Tötung von Menschen durch nicht an Leib & Leben bedrohte Grenzsoldaten nicht erlaubt. Nur erfolgte die Umsetzung dieser Rechtslage nicht. (Das war ja die angewandte Rechtsgrundlage für die Mauerschützenprozesse.) Auch sonst gabs ja allerhand, an Religions-, Versammlungs- & sonstigen Freiheiten auf dem Papier, was im Leerregal des Alltags durch Abwesenheit glänzte.
Man hatte die Recht auf dem Papier, konnte aber nicht einklagen, daß sie gewährleistet bleiben. Es kommt eben, um Frau UvdL zu zitieren, auf das richtige Maß an Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde an. Ja, es gibt auch ein zuviel an Meinungsfreiheit. Und das wollen wir nicht, Genossen!
Übrigens ist es so ähnlich mit dem Asylrecht für Ausländer: Das Recht auf Asyl gegenüber der Bundesrepublik gibt es auf dem Papier, aber um es geltend zu machen, muß man schon persönlich kommen, und damit man das nicht macht, werden von der Bundesrepublik alle legalen Transportunternehmen verpflichtet, für die Abschiebekosten zu haften. So hat man den Markt für die türkischen Schlepper geschaffen, die inzwischen auch noch ein überzeugendes Marketing aufgebaut haben. Alles nur, damit ein Recht nicht wahrgenommen wird, was man doch angeblich garantieren wollte!

ungelt Offline



Beiträge: 119

22.02.2016 23:10
#30 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von HR im Beitrag #6
Ich wähle die AFD aus Notwehr.
...
Interessant sind die Stimmen der Mihigrus in meinem Umfeld.Auch frische Flüchtlinge befinden sich unter diesen. Die haben mehr Verständnis für die Angst vor Überfremdung und den Kollaps des Sozialsystems als sich ein SPD-Ortsverband vorstellen kann.


Hallo HR,

ich bin zwar kein frischer Flüchtling, schon reichlich abgestanden, und dazu auch noch zurückgeflüchtet in die alte Heimat. Aber vielleicht kann ich doch ihre kleine private Statistik etwas erweitern. ;-)

Auch ich finde es ausgesprochen schade, daß sich die Deutschen so "mirnix-dirnix" aus Europa verabschieden wollen und u.A. "uns", den Tschechen, oder besser denen, die da im böhmischen Kessel so vor sich hinleben, einen neuen Nachbarn vorsetzen vollen. Einen Nachbarn, der kaum respektvoller und toleranter sein wird, als der alte. Weil angereichert um eine alles entschuldigende und alles rechtfertigende Religion. Und ebenfalls angereichert um etwas gewöhnungsbedürftige kulturelle Eigenheiten. Das "uns vorsetzen" gilt natürlich nur dann, wenn dieser Bevölkerungsaustausch nicht auch die umliegenden Länder erfasst, wie es von der netten deutschen Kanzlette angedacht ist.

Meine innere deutsche Hälfte*), die früher einmal (zu Zeiten von Brandt und Schmidt) duchaus stärker ausgeprägt war, ist inzwischen zu einem eher unbedeutendem Rest geschrumpft. Es ist unmöglich, sich mit einem Volk zu identifizieren, welches sich selbst nicht für Wert erachtet, weiter auf diesem Planeten fortzubestehen. Könnte ich in Deutschland wählen, würde ich auch die AfD wählen. Nicht aus einer schrankenlosen Zuneigung, nur weil ich keine andere realistische Möglichkeit sehe, den Amoklauf der genannten Frau (und mit ihr des ganzen Landes) zu stoppen.

Schönen Abend noch, Ungelt

*) Um der Tradition dieser Hallen gerecht zu werden, müßte ich hier wohl das Bild vom "deutsch-tschechischen Vermittlungsausschuss" benutzen

dirk Offline



Beiträge: 1.538

22.02.2016 23:47
#31 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #21
Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #9
Zum einen erscheint es mit nicht so eindeutig, ob geltendes Recht durch die Regierung gebrochen wurde. Auch die Fabio hat da ja etwas anders formuliert. Er beklagte einen Mangel an Umsetzung geltenden Rechts oder so ähnlich formuliert. Das ist nicht gleichbedeutend mit Rechtsbruch.


20 + 30 = 12. Das Weiterzählen ist aufgrund der Energiesparmaßnahmen & der 8-jährigen Abiturreife bei dieser erreichten Endsumme einzustellen.




Nehmen wir doch einfach

Zitat von § 27a AsylG Zuständigkeit eines anderen Staates
Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.



Zuständigkeit eines anderen Staates ist in nahezu 100% der Fälle via Dublin gegeben. Bin ich es, der nicht lesen kann? Ist der Paragraph nur eine Fata morgana, die mir von Google untergemogelt wurd? Bin ich zu blöde eins uns zusammenzuzählen? Oder bin ich zu blöd zu erkennen, dass die Summe aus eins und eins nur ein soziales Konstrukt ist, das längst dekonstruiert und durch ein neues ersetzt wurde? Mag alles zutreffen. In allen anderen Fällen heisst aber, dass so gut wie JEDER anerkannte Asylbewerber der Ausweis eines Rechtsbruchs durch die Regierung ist. Nochmal: JEDER.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

23.02.2016 01:03
#32 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #31
Nehmen wir doch einfach

Zitat von § 27a AsylG Zuständigkeit eines anderen Staates
Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.


Zuständigkeit eines anderen Staates ist in nahezu 100% der Fälle via Dublin gegeben. Bin ich es, der nicht lesen kann?

Im Dubliner Übereinkommen steht, daß das Recht der Nationalstaaten unberührt bleibt, aus eigenem Antrieb Asylanträge anzunehmen. Man muß bedenken: Völkerrechtlich ist das Asylrecht das Recht souveräner Staaten, Menschen aufzunehmen. Man tut sich auch in europäischen Abkommen schwer, Grundprinzipien nationalstaatlicher Souveränität aufzugeben. (Wenn die Bundesrepublik durch konkludentes Handeln in Form von "Willkommenskultur" sich einseitig zuständig für Asylbewerber erklärt, ist es also keine Sauerei von Griechenland, Kroatien oder Österreich, die Menschen durchreisen zu lassen.)

§27a ermächtigt also die Bundesregierung, ohne separates Gesetz Asylanträge für zulässig zu erklären, indem es sich auf der völkerrechtlichen Ebene gegenüber den EU-Staaten konkludent für zuständig erklärt.

dirk Offline



Beiträge: 1.538

23.02.2016 01:31
#33 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #32
Im Dubliner Übereinkommen steht, daß das Recht der Nationalstaaten unberührt bleibt, aus eigenem Antrieb Asylanträge anzunehmen. Man muß bedenken: Völkerrechtlich ist das Asylrecht das Recht souveräner Staaten, Menschen aufzunehmen. Man tut sich auch in europäischen Abkommen schwer, Grundprinzipien nationalstaatlicher Souveränität aufzugeben. (Wenn die Bundesrepublik durch konkludentes Handeln in Form von "Willkommenskultur" sich einseitig zuständig für Asylbewerber erklärt, ist es also keine Sauerei von Griechenland, Kroatien oder Österreich, die Menschen durchreisen zu lassen.)

§27a ermächtigt also die Bundesregierung, ohne separates Gesetz Asylanträge für zulässig zu erklären, indem es sich auf der völkerrechtlichen Ebene gegenüber den EU-Staaten konkludent für zuständig erklärt.


Nun, das ist nicht korrekt. Das Dublin Abkommen ermächtigt zwar einzelne Länder in Einzelfällen die Zuständigkeit zu übernehmen, aber solange nicht durch deutschen (!) Gesetze der Bundesregierung (!!) erlaubt wird, diese Zuständigkeit pauschal (!!!) zu übernehmen, ist das belanglos.

Im Gegenteil, $27a AsylG schliesst die Übernahme der Zuständigkeit sogar aus. Denn nach Dublin kann ein Land die Zuständigkeit eines ihm "vorgelegten" Antrags übernehmen. Nun ist ein jeder solcher aber nach 27a "unzulässig". Wie kann denn bitte, die Regierung einen ihr "vorgelegten", aber unzulässigen Antrag nehmen, damit zu den "Dublin Vorschriften" eilen und dann die Zuständigleit des ihr vorgelegten, unzulässigen Antrags übernehmen? Für die Minderheit derjenigen Menschen, die noch klar bei Verstand sind, schliesst die Bedeutung des Wortes "unzulässig" aus, dass mit einem unzulässigen Antrag noch sonst irgendwas anderes angestellt wird als dass dieser im Papierkorb landet.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

23.02.2016 03:08
#34 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #33
Das Dublin Abkommen ermächtigt zwar einzelne Länder in Einzelfällen die Zuständigkeit zu übernehmen, aber solange nicht durch deutschen (!) Gesetze der Bundesregierung (!!) erlaubt wird, diese Zuständigkeit pauschal (!!!) zu übernehmen, ist das belanglos.
Aber doch, das Gesetz erlaubt es der Bundesregierung über einen Umweg. Der Punkt ist: Europa- bzw. völkerrechtlich ist gleichgültig, ob die Bundesregierung befugt oder unbefugt durch Gesetze im Innenverhältnis die Zuständigkeit übernimmt. Die Bundesrepublik geht dafür so oder so in Haftung.
Durch §27a wurde das Innenverhältnis nun so geregelt, daß durch gültige Zuständigkeitserklärung die Zulässigkeit des Asylantrages quasi aus der europarechtlichen Regelung importiert wird. Es wird nicht gesagt, daß die Bundesrepublik die Zuständigkeit nicht übernehmen dürfe.

Robin Offline



Beiträge: 317

23.02.2016 03:24
#35 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #33
Im Gegenteil, $27a AsylG schliesst die Übernahme der Zuständigkeit sogar aus. Denn nach Dublin kann ein Land die Zuständigkeit eines ihm "vorgelegten" Antrags übernehmen. Nun ist ein jeder solcher aber nach 27a "unzulässig". Wie kann denn bitte, die Regierung einen ihr "vorgelegten", aber unzulässigen Antrag nehmen, damit zu den "Dublin Vorschriften" eilen und dann die Zuständigleit des ihr vorgelegten, unzulässigen Antrags übernehmen? Für die Minderheit derjenigen Menschen, die noch klar bei Verstand sind, schliesst die Bedeutung des Wortes "unzulässig" aus, dass mit einem unzulässigen Antrag noch sonst irgendwas anderes angestellt wird als dass dieser im Papierkorb landet.


Laienhaft würde ich vermuten, dass man sich auf §25 GG beruft. Ich weiß aber nicht, ob das Selbsteintrittsrecht in der Lage ist, einen Kollisionsbereich zu begründen, da der staatliche Handlungswille ja entgegen dem nationalen Recht zustande kommen müsste.
Das eigentlich erstaunliche ist doch, dass nach der ganzen Zeit alle diese Fragen nicht annähernd diskutiert worden sind und auch die Medien überhaupt kein Interesse zeigen, eine Klärung herbeizuführen.

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"Kurz, womit konnte die Disharmonie einer so schwachen, unruhigen, sich selbst widersprechenden Regierung als mit Barbarei und dem Tode aller vernünftigen, nützlichen Literatur endigen? Hier war kein Griechenland, kein Rom mehr; Europa war ein dunkles Getümmel ziehender Barbaren." (J.G.v.H.)

Robin Offline



Beiträge: 317

23.02.2016 04:56
#36 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #34
Zitat von dirk im Beitrag #33
Das Dublin Abkommen ermächtigt zwar einzelne Länder in Einzelfällen die Zuständigkeit zu übernehmen, aber solange nicht durch deutschen (!) Gesetze der Bundesregierung (!!) erlaubt wird, diese Zuständigkeit pauschal (!!!) zu übernehmen, ist das belanglos.
Aber doch, das Gesetz erlaubt es der Bundesregierung über einen Umweg. Der Punkt ist: Europa- bzw. völkerrechtlich ist gleichgültig, ob die Bundesregierung befugt oder unbefugt durch Gesetze im Innenverhältnis die Zuständigkeit übernimmt. Die Bundesrepublik geht dafür so oder so in Haftung.
Durch §27a wurde das Innenverhältnis nun so geregelt, daß durch gültige Zuständigkeitserklärung die Zulässigkeit des Asylantrages quasi aus der europarechtlichen Regelung importiert wird. Es wird nicht gesagt, daß die Bundesrepublik die Zuständigkeit nicht übernehmen dürfe.

Möglich. Dann wären es sozusagen Schrödinger-Katzen-Anträge. Ein Antrag wird gestellt, der unzulässig ist. Solange aber niemand dessen Zulässigkeit prüft, bleibt er in einem Schwebezustand, bis Deutschland sich für zuständig erklärt und eine Prüfung / Messung der Zulässigkeit vornimmt. Damit, dass nun Deutschland zuständig ist, wird dann gleichzeitig auch der Antrag zulässig.
Womit aber $27a völlig gegenstandslos wäre, denn eine Feststellung der Zulässigkeit würde dann ja voraussetzen, dass die Bundesrepublik überhaupt zuständig wäre, womit dann auch automatisch die Zulässigkeit gegeben wäre. Entscheidend ist letztlich dann die Frage, ob die Unzulässigkeit auch festgestellt werden kann, ohne sich zuvor für zuständig zu erklären (dafür reicht ja möglicherweise, dass der Antrag hier gestellt wird).

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"Kurz, womit konnte die Disharmonie einer so schwachen, unruhigen, sich selbst widersprechenden Regierung als mit Barbarei und dem Tode aller vernünftigen, nützlichen Literatur endigen? Hier war kein Griechenland, kein Rom mehr; Europa war ein dunkles Getümmel ziehender Barbaren." (J.G.v.H.)

Robin Offline



Beiträge: 317

23.02.2016 06:38
#37 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von HR im Beitrag #6
Ich wähle die AFD aus Notwehr.

Die WELT sagt, dass sie damit "grob betrachtet" zu der Gruppe der Terroristen und Mehrfachmörder gehören. Hätten Sie es gewusst?

Zitat von Die WELT
Das Wahlkampfgetöse und die Aufregung über den Aufstieg der AfD lassen wichtige Themen aus den Schlagzeilen verschwinden, darunter den NSU-Prozess gegen Zschäpe & Co. Das ist betrüblich, zumal es ja in München um, mal grob betrachtet, so ziemlich dieselbe Klientel geht.

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Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

23.02.2016 06:38
#38 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Robin im Beitrag #36
Ein Antrag wird gestellt, der unzulässig ist. Solange aber niemand dessen Zulässigkeit prüft, bleibt er in einem Schwebezustand, bis Deutschland sich für zuständig erklärt und eine Prüfung / Messung der Zulässigkeit vornimmt. Damit, dass nun Deutschland zuständig ist, wird dann gleichzeitig auch der Antrag zulässig.
Nein, so ist es nicht. Das AsylG ist ja eine Verwaltungsnorm. Aus einem anderen EU-Land und ohne daß die Bundesrepublik sich für zuständig erklärt hat, kann man kein Asyl einklagen (bzw. genauer die Bearbeitung des Asylantrages erzwingen). Hat sie sich für zuständig erklärt, hat man auch das Recht auf eine ordentliche Bearbeitung des Asylantrages.

Was übrigens tatsächlich gegenstanslos ist, ist die Frage, ob die Bundesregierung hier sich an Gesetze gehalten habe oder nicht. Fakt ist, daß keinem von uns eine Beschwer daraus erwächst, wenn die Bundesregierung alle Gesetze ignorierend großzügig Asyl verschenken würde. Daher ist eine Klage gegen die "Asylverteilung mit der Gießkanne" aussichtslos. Damit muß man sich abfinden.

Robin Offline



Beiträge: 317

23.02.2016 07:00
#39 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #38
Aus einem anderen EU-Land und ohne daß die Bundesrepublik sich für zuständig erklärt hat, kann man kein Asyl einklagen (bzw. genauer die Bearbeitung des Asylantrages erzwingen). Hat sie sich für zuständig erklärt, hat man auch das Recht auf eine ordentliche Bearbeitung des Asylantrages.

Aber es geht ja durchaus um Anträge, die im Inland gestellt werden. Und nicht um die Frage, ob der Antragssteller eine Bearbeitung erzwingen kann (das tut er in den meisten Fällen ja gar nicht), sondern ob der Staat gemäß GFK sich für einen Antrag für zuständig erklären kann und dann prüft ob der Antrag zulässig ist oder erst prüfen muss, ob der Antrag zulässig ist und sich dann erst für zuständig erklären kann (ist wahrscheinlich eine Frage des Verfahrensrechts). Die Bearbeitung eines Antrags ist dann ja erst der nächste Schritt nach der Feststellung der Zulässigkeit.

Zitat von Emulgator im Beitrag #38
Was übrigens tatsächlich gegenstanslos ist, ist die Frage, ob die Bundesregierung hier sich an Gesetze gehalten habe oder nicht. Fakt ist, daß keinem von uns eine Beschwer daraus erwächst, wenn die Bundesregierung alle Gesetze ignorierend großzügig Asyl verschenken würde. Daher ist eine Klage gegen die "Asylverteilung mit der Gießkanne" aussichtslos. Damit muß man sich abfinden.

Das ist wohl so. Deswegen könnte ja allenfalls Seehofer z.B. eine Organklage erzwingen kann. Fragt sich nur was das brächte, selbst wenn es dazu in diesem Leben noch käme und der Klage stattgegeben würde. Vielleicht müsste dann der Bund die Länder entschädigen für erlittene Nachteile. Davon kann sich dann weder der Bürger noch der Steuerzahler etwas kaufen.
Dafür war es aber offenbar sehr einfach mit einer Normenkontrollklage durch das Bundesland Hamburg das Betreuungsgeld zu kippen.

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nachdenken_schmerzt_nicht Offline




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23.02.2016 09:34
#40 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #23
Manchmal ich frage mich, woher intelligente Teilnehmer wie R.A. ihren GRENZENLOSEN Optimismus hernehmen.
Ich persönlich nehme bei dem von mir sehr geschätzten R.A. keinen Optimismus wahr, schon gar keinen grenzenlosen. Nach meinem Dafürhalten sind seine Äusserungen lediglich dadurch geprägt, dass ihnen der Pessimismus fehlt, den ich an andere Stelle hier in ZkZ mitunter wahr nehme. Optimismus und eine Absage an den Pessimismus sind zwei grundverschiedene Dinge. Sich das ins Gedächtnis zu rufen, kann niemals schaden.

Ich würde in der Haltung R.A.s daher eher einen pragmatischen Realismus erkennen wollen. Welche Rolle dabei die Intelligenz spielt, mit der R.A. nach meinem Empfinden zweifelsfrei weit überdurchschnittlich gesegnet ist, ist dabei eine andere Frage. Unabhängig von der Intelligenz würde ich solch eine Haltung eher abhängig von einer (politischen) (Lebens)erfahrung sehen.



Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #25
Apropos "Mangel an Umsetzung geltenden Rechts". In der besten DDR aller Zeiten war natürlich die willkürliche Tötung von Menschen durch nicht an Leib & Leben bedrohte Grenzsoldaten nicht erlaubt. Nur erfolgte die Umsetzung dieser Rechtslage nicht. (Das war ja die angewandte Rechtsgrundlage für die Mauerschützenprozesse.) Auch sonst gabs ja allerhand, an Religions-, Versammlungs- & sonstigen Freiheiten auf dem Papier, was im Leerregal des Alltags durch Abwesenheit glänzte. Schön, daß die leidige Frage jetzt mal abgeklärt ist, daß es sich da wohl doch um nix so Arges gehandelt hat.
Ein Jurist kann in der Bundesrepublik Deutschland immerhin einen Mangel an der Umsetzung geltenden Rechts öffentlich feststellen und bleibt auf freiem Fuß. Auch sind die Maßnahmen der Regierung im Rahmen der aktuellen Migrationskrise qualitativ nicht mit der (inoffiziellen) Anweisung / Duldung zur Erschießung von Menschen unter bestimmten Bedingungen zu vergleichen. Das sind zum Beispiel beides feine und nicht ganz kleine Unterschiede.

Unsere aktuelle Regierung, fast die komplette politische Klasse hat für vieles was sie sagt, tut und nicht tut, mitunter harsche bis hin zu vernichtender Kritik in der Sache verdient. Dabei aber die aktuelle Situation qualitativ mit der einer totalitären Diktatur zu vergleichen, verbietet sich aus vielerlei Gründen.

Herzlich


nachdenken_schmerzt_nicht

"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu

dirk Offline



Beiträge: 1.538

23.02.2016 10:55
#41 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #34
Zitat von dirk im Beitrag #33
Das Dublin Abkommen ermächtigt zwar einzelne Länder in Einzelfällen die Zuständigkeit zu übernehmen, aber solange nicht durch deutschen (!) Gesetze der Bundesregierung (!!) erlaubt wird, diese Zuständigkeit pauschal (!!!) zu übernehmen, ist das belanglos.
Aber doch, das Gesetz erlaubt es der Bundesregierung über einen Umweg. Der Punkt ist: Europa- bzw. völkerrechtlich ist gleichgültig, ob die Bundesregierung befugt oder unbefugt durch Gesetze im Innenverhältnis die Zuständigkeit übernimmt. Die Bundesrepublik geht dafür so oder so in Haftung.
Durch §27a wurde das Innenverhältnis nun so geregelt, daß durch gültige Zuständigkeitserklärung die Zulässigkeit des Asylantrages quasi aus der europarechtlichen Regelung importiert wird. Es wird nicht gesagt, daß die Bundesrepublik die Zuständigkeit nicht übernehmen dürfe.


Nein. Das Gesetz sagt nicht "Wenn die Bundesregierung die Zustaendigkeit uebernimmt, ist der Antrag zulassig", das Gesetz macht den umgekehrten Schluss: Wenn keine Zustaendigkeit vorliegt, ist der Antrag unzulassig. Und damit kann dann auch keine Zustaendigkeit mehr uebernommen werden, denn der Antrag ist ja - so das Gesetz - von vorneherein unzulaessig. Ich kann mich irren, aber fuer mich gibt es keine andere Lesweise.

Fuer die Frage, ob die Bundesregierung nationales Recht bricht, ist das "Innenverhaeltnis" selbstverstaendlich ganz entscheidend und das Voelker- und Europarecht nur indirekt von Bedeutung (e.g. als Bande). Da es sich bei der Zustaendigkeitsuebernahme jedoch um eine Option, also eine "Kann-Vorschrift" handelt, kann sich die Regierung schlecht darauf berufen durch Europarecht zum Bruch nationalen Rechts gezwungen zu sein, so dass es an letzeres nicht mehr gebunden ist.

Robin Offline



Beiträge: 317

23.02.2016 12:17
#42 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #41
Fuer die Frage, ob die Bundesregierung nationales Recht bricht, ist das "Innenverhaeltnis" selbstverstaendlich ganz entscheidend und das Voelker- und Europarecht nur indirekt von Bedeutung (e.g. als Bande). Da es sich bei der Zustaendigkeitsuebernahme jedoch um eine Option, also eine "Kann-Vorschrift" handelt, kann sich die Regierung schlecht darauf berufen durch Europarecht zum Bruch nationalen Rechts gezwungen zu sein, so dass es an letzeres nicht mehr gebunden ist.


Nicht ganz unwichtig in diesem Zusammenhang vielleicht auch dieses:
http://www.taz.de/!5277657/
Wenn es um das Eintreiben von Steuern geht, scheint nationales Recht durchaus in der Lage zu sein, Vorrang vor völkerrechtlichen Verträgen zu haben.

Edit: bei genauerem Lesen - da wurde wohl schon vorgesorgt. Dublin-III ist eine EU-Verordnung und da ist dann das nationale Recht offenbar egal. Die Richter haben also sicherheitshalber gleich auch noch festgehalten:

Zitat von TAZ
Karlsruhe betonte: „Demokratie ist Herrschaft auf Zeit“. Es sei daher nicht akzeptabel, wenn der Bundestag durch Zustimmung zu einem bestimmten völkerrechtlichen Vertrag den Gesetzgeber auch in späteren Wahlperioden (mit vielleicht anderen Mehrheiten) binden könnte. Auch künftig kann der Bundestag also per Gesetz unliebsame Inhalte von völkerrechtlichen Verträgen korrigieren. Der Karlsruher Beschluss gilt allerdings nicht für EU-Verordnungen und -Richtlinien. Diese sind kein Völkerrecht und gehen als so genanntes „supranationales“ Recht den deutschen Gesetzen immer vor.


Wenn Herrschaft auf Zeit Demokratie ist, was ist das dann eigentlich Herrschaft aus Brüssel?

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"Kurz, womit konnte die Disharmonie einer so schwachen, unruhigen, sich selbst widersprechenden Regierung als mit Barbarei und dem Tode aller vernünftigen, nützlichen Literatur endigen? Hier war kein Griechenland, kein Rom mehr; Europa war ein dunkles Getümmel ziehender Barbaren." (J.G.v.H.)

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

23.02.2016 14:38
#43 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Robin im Beitrag #42

Zitat von TAZ
Karlsruhe betonte: „Demokratie ist Herrschaft auf Zeit“. Es sei daher nicht akzeptabel, wenn der Bundestag durch Zustimmung zu einem bestimmten völkerrechtlichen Vertrag den Gesetzgeber auch in späteren Wahlperioden (mit vielleicht anderen Mehrheiten) binden könnte. Auch künftig kann der Bundestag also per Gesetz unliebsame Inhalte von völkerrechtlichen Verträgen korrigieren. Der Karlsruher Beschluss gilt allerdings nicht für EU-Verordnungen und -Richtlinien. Diese sind kein Völkerrecht und gehen als so genanntes „supranationales“ Recht den deutschen Gesetzen immer vor.

Wenn Herrschaft auf Zeit Demokratie ist, was ist das dann eigentlich Herrschaft aus Brüssel?

Da muß man ja eine Menge geraderücken.

1. Zuerst einmal denkt sich das BVerfG allerhand ulkige Theorien aus, deren Tragweite man erst hinterher merkt. Insbesondere schätzt es systematisch das Verhältnis zu Völker- und überstaatlichem Recht zum Bundesrecht (wofür es allein zuständig ist) falsch ein. Das Ergebnis sieht man immer wieder. Beispielsweise entschied das BVerfG über Jahrzehnte, daß Frauen auch freiwillig nicht "Dienst mit der Waffe" leisten dürfen. Dann trat die Bundesrepublik dem Europarat bei zusammen mit einer Gleichberechtigungserklärung, und dann entschied der EuGH (Europarat, nicht EU!), daß wegen dieser Erklärung Frauen das Recht hätten, bei Eignung Dienst mit der Waffe zu leisten. So wurde es dann innerstaatlich umgesetzt. Daß in der Verfassung nach innerstaatlicher Rechtsprechung das Gegenteil stünde, interessiert dann nicht mehr.

Man muß sich vor Augen halten, daß Völkerrecht und nationales Recht gegeneinander "abgekapselt" sind: Das BVerfG entscheidet nicht über und kennt nicht völkerrechtliche Verträge (außer die "allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts") und völkerrechtlich ist egal, welche Gesetze im Inland gelten (was nebenbei bemerkt folgende Konsequenz hat: Wenn nach der Bundestagswahl die Kanzlerin entscheidet, trotzdem auf absehbare Zeit im Amt zu bleiben, dann ist das zwar ein Verfassungsbruch, der uns Deutsche sogar zum Aufstand berechtigen würde, aber für ausländische Institutionen (EU, NATO, Syrien,...) bleibt sie und ihre Regierung tatsächlich als Regierung im Amt.)

Der Übergang völkerrechtlicher Regelungen geschieht durch sog. Transformationsgesetze. Das läuft so ab: Der Außenminister unterschreibt als Unterhändler einen Vertrag unter Ratifizierungsvorbehalt, d.h. die Unterschrift ist zunächst wertlos. Dann beschließt der Bundestag ein Zustimmungsgesetz / Transformationsgesetz. Dieses unterliegt normalem innerstaatlichem Recht, insbesondere Verfassungsrecht. Als kleine Abweichung ist lediglich vorgesehen, daß schon vor dem Erlaß des Gesetzes gegen selbiges beim BVerfG vorgegangen werden kann. Denn wenn der Bundespräsident dieses Gesetz ausfertigt und im BGBl veröffentlicht, hat dieser Akt eine Doppelnatur: Es ist zum einen die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Verkündigung, die für jedes inkrafttretende Gesetz gilt, es ist zum anderen aber die Ratifikation, ab der die ausländischen Vertragspartner auf die Einhaltung des Vertrages vertrauen dürfen.

Nun kann es sein, daß nach der Ratifikation ein Fall eintritt, in dem das Transformationsgesetz gekippt werden muß. Dann haben wir die Situation, daß sich die Bundesrepublik innerstaatlich nicht mehr an einen Vertrag halten darf, außerstaatlich es aber muß. Letzteres ist dem BVerfG egal, ersteres dem ausländischen Vertragspartner. Dieser wird sich evtl. gegen Zahlung eines "Ablasses" nachsichtig zeigen, oder er wird im Extremfall daraus einen Kriegsgrund konstruieren. Man muß eben aufpassen, was man unterschreibt oder vom Präsidenten unterschreiben läßt.

2. Mit EU-Verordnungen und Richtlinien ist es in der Wirkung ähnlich. Diese Normen haben im innerstaatlichen Recht keine Wirkung, sondern binden lediglich den Bundestag, entsprechende Gesetze zu verabschieden. Diese Gesetze sind dann solche Transformationsgesetze, für die das gesagte gilt. Da ist der "Ablaß" sogar kodifiziert, weil für den Fall Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission vorgesehen sind. Der einzige unterschied ist, daß Richtlinien nicht nach dem Ratifikationsvorbehalt entstehen, sondern unmittelbar die nationalen Gesetzgeber binden.

3. Nun sind wir bei der Brüssel-Polemik. Diese ist unhaltbar. An der Sinnhaftigkeit europäischer Befugnisse ist nichts auszusetzen. Die Richtlinien werden nämlich erlassen vom EU-Tag (ich meine Europäisches Parlament, analog zum Bundestag) und vom Rat der EU (analog zum Bundesrat ein Gremium der Regierungen). Wenn man kritisiert, daß EU-Tag und EU-Rat Richtlinien mit Bindungswirkung an die Nationen erlassen, müßte man auch kritisieren, daß der Bundestag Gesetze erlassen kann, die die Länder binden. Natürlich kann man das kritisieren, wenn man sich die Zeit nach dem Wiener Kongreß von 1815 zurücksehnt, in der die Länder einzig souverän waren und es kein Reich gab. Ab 1848 ging es aber auf Wunsch der liberalen Demokraten in die andere Richtung: Das dt. Reich sollte die Länder binden können. Und ab 1952 (Konstituierung des EP) wurde dieser Weg logisch europäisch fortgesetzt. [Eine wesentliche Absicht der deutschen Liberaldemokraten war es 1848 übrigens, daß die Freizügigkeit im Reich es den Fürsten unmöglich machte, ihre Untertanen zu drangsalieren oder auszubeuten, weil die Untertanen dann einfach in ein anderes Land ausgewandert wären. So war das Recht jedes Deutschen zur Auswanderung explizit garantiert. Das sollte man nicht vergessen, wenn über offene Grenzen diskutiert wird. Geschlossene Grenzen sind wie ein Waffenverbot: Man mag es für sicherer halten, wird aber nur der Regierung stärker ausgeliefert.]

Es gibt vor allem einen Webfehler, aber der liegt gerade an einem Mangel an europäischer Einigung: Der EU-Rat, also die Regierungen, sind zu mächtig gegenüber dem Parlament als Repräsentanz der Europäer. So ist es, als könnte der Bundesrat als Kartell der Regierungen die Macht der Landtage aushebeln, auf deren Vertrauen er eigentlich angewiesen ist. Ein anderer, nicht speziell europäischer Webfehler ist, daß es (wie im Deutschland des GG, aber nicht im Deutschland der Paulskirchenverfassung) keine zweite Kammer gibt, in denen die nationalen/Landesparlamentarier vertreten sind. Daher gibt es kein Gegengewicht dagegen, daß Kompetenzen in den Bund/zur EU diffundieren, wenn es Regierungen und -Tag wahltaktisch bequem ist.

R.A. Offline



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23.02.2016 15:21
#44 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #40
Ich würde in der Haltung R.A.s daher eher einen pragmatischen Realismus erkennen wollen.

Danke, genau so war das auch gemeint.

Zitat
... würde ich solch eine Haltung eher abhängig von einer (politischen) (Lebens)erfahrung sehen.


Auch. Aber wesentlich ist hier wohl auch der Hintergrund als Historiker: Wenn man sich a) anschaut, welche Krisen Deutschland schon überstanden hat und b) wie abseits der vergoldeten Rückerinnerung die Zustände früher (konkret hier ging es um die 60er/70er Jahre) wirklich waren, dann kann die aktuellen Probleme nur als eher zweitklassig einstufen und der allgemeine Trend geht eindeutig in Richtung "besser".

Was aber natürlich nicht heißt, daß die aktuellen Probleme unwichtig wären oder der Trend immer positiv bleiben muß. In beiden Fällen muß man sich halt tatkräftig reinhängen.

Zitat
Unsere aktuelle Regierung, fast die komplette politische Klasse hat für vieles was sie sagt, tut und nicht tut, mitunter harsche bis hin zu vernichtender Kritik in der Sache verdient. Dabei aber die aktuelle Situation qualitativ mit der einer totalitären Diktatur zu vergleichen, verbietet sich aus vielerlei Gründen.


Absolute Zustimmung. Auch hier gilt: Alle aktuellen Mängel im Politik-Betrieb sind zweitklassig verglichen mit den echten Diktaturen, die unser Land erleben mußte.

Emulgator Offline



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23.02.2016 15:51
#45 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Robin im Beitrag #35
Zitat von dirk im Beitrag #33
Im Gegenteil, $27a AsylG schliesst die Übernahme der Zuständigkeit sogar aus. Denn nach Dublin kann ein Land die Zuständigkeit eines ihm "vorgelegten" Antrags übernehmen. Nun ist ein jeder solcher aber nach 27a "unzulässig". Wie kann denn bitte, die Regierung einen ihr "vorgelegten", aber unzulässigen Antrag nehmen, damit zu den "Dublin Vorschriften" eilen und dann die Zuständigleit des ihr vorgelegten, unzulässigen Antrags übernehmen?

Laienhaft würde ich vermuten, dass man sich auf §25 GG beruft.
Es geht um Art. 23 GG. Die Regierung kann sich ja zuständig erklären, wenn im Inland noch gar kein Asylantrag gestellt ist, der unzulässig sein könnte. Nach der Zuständigkeitserklärung ist er zulässig.

Man hätte im innerstaatlichen Recht der Regierung die Beschränkung auferlegen müssen, einseitig sich für Flüchtlinge zuständig zu erklären. Diejenige Koalitionsfraktion im Bundestag, die für die rigidere Asylpolitik ist, hätte das als Kompromiß durchaus einfordern können. Zu den Bräuchen der CDU/CSU-Fraktion gehört es aber nicht, dem CDU/CSU-Kanzler in die Gesetzgebungsinitiative hereinzureden. Man muß ja so "geschlossen" sein. Bei einer echten Gewaltenteilung wie in der WRV oder der Paulskirchenverfassung wäre so eine Beschränkung der Regierung selbstverständlich gewesen. Leider haben sich die Deutschen unfähig erwiesen, damit verantwortungsvoll umzugehen, sondern haben sich auf Extrempositionen zurückgezogen und gegenseitig bekämpft. Heute liegt die Demokratieunfähigkeit darin, tatsächlich "geschlossene" Kanzlerwahlvereine zu wählen; vielleicht ein Überbleibsel der Sehnsucht nach einem Führer oder nach kollektivistischer Vermassung. Habe ich erwähnt, daß in "meinem" Ortsrat immer alles einstimmig beschlossen wird?

Zitat von Robin im Beitrag #35
Das eigentlich erstaunliche ist doch, dass nach der ganzen Zeit alle diese Fragen nicht annähernd diskutiert worden sind und auch die Medien überhaupt kein Interesse zeigen, eine Klärung herbeizuführen.
Es ist eben noch nicht langweilig geworden, sich gegenseitig Menschenhaß zu unterstellen und nur Extrempositionen anzubieten.
Nebenbei bemerkt ist die anstehende britische Entscheidung über die EU-(Nicht-)Mitgliedschaft für dieses Land deutlich schwerwiegender als die Flüchtlingskrise bei uns, und trotzdem wird das Thema zwar auch emotional, aber doch auch sachlich und fair diskutiert. Man kann sich ja mal überlegen, wie es auf den Inseln ankäme, wenn Cameron die EU-Skeptiker als latente Friedensfeinde und Kriegstreiber diffamieren würde, und was diese Taktik für Camerons Verhandlungsgewicht gegenüber den anderen EU-Ländern bedeutet hätte.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

23.02.2016 15:55
#46 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #41
Nein. Das Gesetz sagt nicht "Wenn die Bundesregierung die Zustaendigkeit uebernimmt, ist der Antrag zulassig", das Gesetz macht den umgekehrten Schluss: Wenn keine Zustaendigkeit vorliegt, ist der Antrag unzulassig.
Es sagt nicht, wenn der Antrag unzulässig wäre (man kann sich ja für zuständig erklären, wenn noch gar kein Antrag im Inland gestellt wurde; im Grunde ist das sogar jetzt immer der Fall), dürfe keine Zuständigkeit übernommen werden. Es ist klar, daß nach der Zuständigkeitserklärung durch die Bundesregierung die Beteiligten (das EU-Drittland und der Flüchtling) Anspruch auf den Vertrauensschutz haben, daß diese Zuständigkeit ernstgenommen wird.

dirk Offline



Beiträge: 1.538

23.02.2016 16:24
#47 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #46
Zitat von dirk im Beitrag #41
Nein. Das Gesetz sagt nicht "Wenn die Bundesregierung die Zustaendigkeit uebernimmt, ist der Antrag zulassig", das Gesetz macht den umgekehrten Schluss: Wenn keine Zustaendigkeit vorliegt, ist der Antrag unzulassig.
Es sagt nicht, wenn der Antrag unzulässig wäre (man kann sich ja für zuständig erklären, wenn noch gar kein Antrag im Inland gestellt wurde; im Grunde ist das sogar jetzt immer der Fall), dürfe keine Zuständigkeit übernommen werden.


Wir kommen hier nicht weiter. Natuerlich sagt der Paragraph das. Wie soll denn auf Basis eines unzulaessigen Antrages die Zustaendigkeit uebernommen worden, so dass der Antrag dann rueckwirkend wieder zulaessig wird. Und selbst wenn (!!!!) der Paragraph die von Ihnen unterstellte Aussage machen wuerde, bliebe es beim Rechtsbruch solange der Bundesregierung nicht per Gesetz (!) die Befugnis erteilt wurde pauschal (!!) und massenhaft (!!!) die Zustaendigkeit zu uebernehmen, was meines Wissens nicht der Fall ist.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

23.02.2016 17:57
#48 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #47
Wie soll denn auf Basis eines unzulaessigen Antrages die Zustaendigkeit uebernommen worden, so dass der Antrag dann rueckwirkend wieder zulaessig wird.
Die Bundesregierung erklärt sich ja zuständig, solange noch gar kein Antrag gestellt wurde. Also kann er auch noch nicht unzulässig sein.
Bedenken Sie: Anträge kann man nur im Inland stellen, die Zuständigkeitserklärung gibt es nur vorher; typischerweise solange der Asylsuchende sich im EU-Partnerland aufhält (so haben es ja Österreich u.a. verstanden).
Die Behörde kann nicht verbieten, daß man allerlei auch offensichtlich sinnlose Anträge stellt. Das ist ein Rechtsstaatsprinzip. Sie kann nur die unzulässigen ablehnen und hoffen, daß die Menschen das antizipieren, und sie nicht mit aussichtslosen Anträgen vollmüllen. So ein Antrags-Spamming gibt es tatsächlich: Für bestimmte Gruppierungen, die Fundamentalopposition betreiben wollen, lohnt es sich, die Behörde mit Anträgen zu belasten.
Ebenso gibt es Antrags-Spamming, wenn an die schiere Antragsstellung die Berechtigung zum Empfang von Leistungen geknüpft ist. Insbesondere sagt §55 AsylG, daß man Aufenthaltsberechtigt wird, sobald man einen Asylantrag gestellt hat. Und damit ist dann das AsylbLG anzuwenden, das Transferzahlungen verspricht. So konnte man zwischendurch mit Asylantragsfahrten aus dem Kosovo nach Deutschland Geld verdienen. Der Busfahrschein mußte nur billiger sein als die erwartete Bearbeitungsdauer des Asylantrages (der natürlich abgelehnt wird, aber das dauert ja, wenn ein Stapel von 700.000 Anträgen noch wartet) mal den regelmäßigen Asylbewerberleistungen.

Natürlich ist das eine katastrophale Anreizsetzung. Aber das kommt davon und ist nicht anders lösbar, wenn man
  1. Allen berechtigten Asyl entsprechend EU- und Europaratsregel zu gewähren verspricht
  2. Anträge nur im Inland bzw. in der EU entgegennimmt
  3. Anträge nach rechtsstaatlichen Prinzipien prüfen möchte
  4. Als Sozialstaat Menschen nicht ohne Einkommen und Erwerbsmöglichkeit beherbergen will


In der Diskussion sind bislang nur Änderungen an den Punkten 1 ("nie mehr Asylanten und Flüchtlinge aufnehmen"),3 ("Obergrenze unabhängig von den Anspruchsvorraussetzungen") und 4 ("die sollen kein Geld mehr bekommen aber auch nicht arbeiten dürfen"). Dummerweise kann man just daran gerade nichts ändern, weil man dann mit höherstehenden Normen in Konflikt gerät.

Zitat von dirk im Beitrag #47
Und selbst wenn (!!!!) der Paragraph die von Ihnen unterstellte Aussage machen wuerde, bliebe es beim Rechtsbruch solange der Bundesregierung nicht per Gesetz (!) die Befugnis erteilt wurde pauschal (!!) und massenhaft (!!!) die Zustaendigkeit zu uebernehmen, was meines Wissens nicht der Fall ist.
Da widerspreche ich Ihnen nicht. Zumindest ist es haushaltsrechtlich höchst fragwürdig, spontan mehrere Milliarden für Flüchtlinge ausgeben zu müssen, wenn man es vermeiden kann. Aber eigentlich kann man es nicht vermeiden. Zur Not ließe man Griechenland damit untergehen, aber dann kommt die Belastung über ESM usw. sowieso wieder zurück. Insofern geht der Nachtragshaushalt in Ordnung und wir sind froh, an den Punkten 1,2,3 und 4 nichts geändert zu haben, zumal die Punkte 1,3 und 4 sowieso nicht geändert werden können.

dirk Offline



Beiträge: 1.538

23.02.2016 18:20
#49 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #48
Zitat von dirk im Beitrag #47
Wie soll denn auf Basis eines unzulaessigen Antrages die Zustaendigkeit uebernommen worden, so dass der Antrag dann rueckwirkend wieder zulaessig wird.
Die Bundesregierung erklärt sich ja zuständig, solange noch gar kein Antrag gestellt wurde. Also kann er auch noch nicht unzulässig sein.
Bedenken Sie: Anträge kann man nur im Inland stellen, die Zuständigkeitserklärung gibt es nur vorher; typischerweise solange der Asylsuchende sich im EU-Partnerland aufhält (so haben es ja Österreich u.a. verstanden).



entschuldigen Sie, dass ich hier pedantisch bin. Es kann auch daran liegen, dass ich es einfach nicht warhhaben will, dass eine in meinen Augen eindeutige Formulierung anders ausgelegt wird. Ich zitiere aus der Selbsteintrittsklausel in Dublin III (Artikel 17)

Zitat von Artikel 17 Dublin III
Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 kann jeder Mitgliedstaat beschließen, einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrag auf internationalen
Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung
festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist.



Wenn man das woertlich nimmt, nimmt die Regierung einen Antrag entgegen. Dieser ist (zunaechst) unzulaessig wegen der Drittstaatregelung (e.g. Artikel 3 Dublin). Dann nimmt die Regierung diesen ihr vorgelegten, aber unzulaessigen Antrag, rennt damit zu Artikel 17 Dublin III und erklaert sich den immer noch unzulaessigen Antrag zu pruefen. Daraufhin geht dann die Zustaendigkeit an Deuschland ueber, woraufhin dann der Antrag durch die Zeit zurueckwandert und fuer zulassig erklaert wird. Nein, das kann ich mir nicht vorstellen.

Nola Offline



Beiträge: 1.719

23.02.2016 19:40
#50 RE: Hetze, Hass und Dunkeldeutschland Antworten

Zitat

Zitat Dirk
Wenn man das woertlich nimmt, nimmt die Regierung einen Antrag entgegen. Dieser ist (zunaechst) unzulaessig wegen der Drittstaatregelung (e.g. Artikel 3 Dublin). Dann nimmt die Regierung diesen ihr vorgelegten, aber unzulaessigen Antrag, rennt damit zu Artikel 17 Dublin III und erklaert sich den immer noch unzulaessigen Antrag zu pruefen. Daraufhin geht dann die Zustaendigkeit an Deuschland ueber, woraufhin dann der Antrag durch die Zeit zurueckwandert und fuer zulassig erklaert wird. Nein, das kann ich mir nicht vorstellen.



Deshalb habe ich vor einiger Zeit auf das Barcelona-Abkommen hingewiesen, welches ein zusätzliches Vertragsmonument darstellt und bei entsprechender Auslegung auch in Betracht genommen werden muß.

Zitat
http://www.europa.clio-online.de/site/lang__de/ItemID__454/mid__12211/40208773/Default.aspx

(...)
Erklärung von Barcelona (27. und 28. November 1995)[1]

Der Rat der Europäischen Union, vertreten durch seinen Präsidenten, den Minister für auswärtige Angelegenheiten Spaniens, Herrn Javier Solana, die Europäische Kommission, vertreten durch […], Deutschland …, Algerien …, Österreich …, Belgien …, Zypern …, Dänemark …, Ägypten …, Spanien …, Finnland …, Frankreich …, Griechenland …, Irland …, Israel …, Italien …, Jordanien …, Libanon …, Luxemburg …, Malta …, Marokko …, die Niederlande …, Portugal …, das Vereinigte Königreich …, Syrien …, Schweden …, Tunesien …, die Türkei …, die Palästinensische Autonomiebehörde …,

die an der Europa-Mittelmeer-Konferenz in Barcelona teilnehmen –

• unter Hinweis auf die strategische Bedeutung des Mittelmeerraums und in dem Willen, ihren künftigen Beziehungen eine neue Dimension zu verleihen, die auf einer umfassenden Zusammenarbeit und Solidarität beruht und der besonderen Art dieser durch Nachbarschaft und Geschichte gekennzeichneten Bindungen gerecht wird;

• in dem Bewußtsein, daß die neuen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen auf beiden Seiten des Mittelmeeres gemeinsame Herausforderungen darstellen, die nach einem umfassenden und koordinierten Ansatz verlangen;

• entschlossen, zu diesem Zweck unter gebührender Berücksichtigung der Merkmale, Werte und besonderen Eigenheiten der Beteiligten einen multilateralen, dauerhaften und partnerschaftlichen Rahmen für ihre Beziehungen zu schaffen;

• in der Erwägung, daß dieser multilaterale Rahmen einhergehen muß mit dem Ausbau der bilateralen Beziehungen, die gewahrt werden müssen und deren besonderer Charakter noch akzentuiert werden sollte;

• unter Hinweis darauf, daß es nicht das Ziel der Europa-Mittelmeer-Initiative ist, die übrigen zur Sicherstellung von Frieden, Stabilität und Entwicklung in der Region eingeleiteten Aktionen und Initiativen zu ersetzen […];

• in der Überzeugung, daß es im Hinblick auf das allgemeine Ziel, den Mittelmeerraum zu einem Gebiet des Dialogs, des Austauschs und der Zusammenarbeit zu machen, in dem Frieden, Stabilität und Wohlstand gewährleistet sind, erforderlich ist, für die Stärkung der Demokratie und die Wahrung der Menschenrechte, für eine nachhaltige und ausgewogene wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die Bekämpfung der Armut und ein besseres gegenseitiges Verständnis der Kulturen […] Sorge zu tragen — kommen überein, untereinander eine umfassende Partnerschaft, die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft, aufzubauen, die über einen verstärkten regelmäßigen politischen Dialog, den Ausbau der wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenarbeit und eine stärkere Herausstellung der sozialen, kulturellen und menschlichen Dimension — diese Aspekte bilden die drei Teilbereiche der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft — verwirklicht werden soll.

(...)
• würdigen sie die Bedeutung der Wanderungsbewegungen für ihre Beziehungen. Sie vereinbaren, ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verringerung des Wanderungsdrucks unter anderem durch Berufsbildungsprogramme und Unterstützungsprogramme zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu verstärken. Sie verpflichten sich, den Schutz aller Rechte, die den in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten legal ansässigen Zuwanderern im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften gewährt werden, zu gewährleisten;

• beschließen sie in der Frage der illegalen Einwanderung, eine engere Zusammenarbeit zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang vereinbaren die Partner, die sich ihrer Verantwortung bezüglich der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger bewußt sind, in bilaterale Abkommen oder Vereinbarungen entsprechende Bestimmungen und Maßnahmen anzunehmen, um ihre eigenen sich illegal in einem Land aufhaltenden Staatsangehörigen zurückzunehmen […];

• […] Maßnahmen zur Verhinderung und wirksameren Bekämpfung des Terrorismus […] den Drogenhandel […] gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz […]. [S. 157f].





Es lohnt sich die Vereinbarung komplett durchzulesen.

♥lich Nola

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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken.
Zettel im August 2008

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