Zitat von TFDann dürfte man auch keine Grund-, Kfz- oder Hunde-Steuer erheben, außerdem u. a. auch keine Mehrwert- Minrealöl- oder Tabaksteuer.
Real- bzw. Verbrauchsteuern sind wieder Kategorien für sich. Die letzteren werden beim Produzenten oder Händler erhoben und gehen schlicht in den Endpreis einer Ware ein; es ist dann freie Entscheidung des Konsumenten, ob er den so vom Staat in die Höhe getriebenen Preis bezahlen will. Die ersteren werden beim jeweiligen Eigentümer erhoben, dabei wird - typisierend - unterstellt, daß, wer sich ein klein Häuschen oder ein Auto leistet, auch diesen Aufschlag auf die Unterhaltskosten noch aufbringen kann. Diese Unterstellung ist mE ziemlich grenzwertig, aber wohl noch im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Auch bei Realsteuern ist allerdings dem Erwerbsinteressenten vorher bekannt, daß er diese Belastung mit einkalkulieren muß; kann oder will er sie nicht tragen, kann und wird er vom Erwerb von Haus oder Wagen (oder Viech) Abstand nehmen.
All das gilt für eine überfallartig verhängte "Steuer" auf Zahlungsmittel (!) nicht. Was soll das denn steuersystematisch auch sein? Eine Art sektorale Vermögensteuer? Jedenfalls läßt die bloße Tatsache, daß jemand per zufälligem Stichtag Inhaber eines Kontoguthabens bei einer Bank ist, nicht einmal in dem vagen Sinn den Schluß auf Leistungsfähigkeit zu, wie das etwa bei Grundbesitz als typisierende Unterstellung noch vertretbar sein mag. Ob jemand das Guthaben tatsächlich privat "herumliegen" hat, oder ob es - beispielsweise - aus der Vorauszahlung eines Kunden stammt, von der ein Unternehmer dann erst noch die Kosten der Auftragsdurchführung begleichen muß, um überhaupt die vorausbezahlte Ware liefern zu können, das macht schon einen fundamentalen Unterschied aus. Entsprechend krass unterschiedlich wirkt sich diese "Steuer" auf die Kontoinhaber aus. Und extrem unterschiedliche faktische Belastungen völlig zufällig zu verteilen, ohne auch nur den Anflug eines sachlichen Grundes, wer warum faktisch stärker belastet wird als andere, das ist nun die Definition von Willkür. Also dem genauen Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit. Und da haben wir noch nichtmal angefangen, den genauso krassen Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes zu betrachten, der darin liegt, daß hier eine solche "Steuer" ohne jede Vorwarnung, in einer Form, die tatsächlich einem klassischen Banküberfall gleichkommt, verhängt werden sollte, also ohne jede Möglichkeit, sich auf die Steuerbelastung einzustellen. Das geht so nicht. Nicht in einem Rechtsstaat, der diesen Namen verdient. Daß Leute wie Herr Schäuble so etwas auch nur in Erwägung ziehen, disqualifiziert sie dauerhaft als Amtsträger in einem Rechtsstaat.
Zitat von TFAuf das Bundesverfassungsgericht kann man jedenfalls nicht bauen.
Das wiederum dürfte leider zutreffen. Ein noch so sinnreich ausgetüftelter Verfassungstext mit all seinen institutionellen Finessen, die checks & balances gewährleisten sollen, ist halt leider totes Papier, sobald die auf Grundlage dieses Textes agierenden Menschen aufhören, den Geist der Verfassung zu achten. Auch eine "unabhängige" Verfassungsgerichtsbarkeit muß irgendwie zu ihren Richtern kommen. Legt man, wie das GG, die Auswahl der Richter in die Hände des Parlaments, funktioniert das ganze genau so lange, wie die Parlamentarier die Vorgabe respektieren, daß sie selbst einer Kontrolle unterworfen sein sollen. Das war in den ersten Jahrzehnten nach 1949 wohl der Fall; den damaligen Abgeordneten dürfte das Ermächtigungsgesetz noch mahnend vor Augen gestanden haben. Die letzten Neubesetzungen im BVerfG allerdings machen m.E. deutlich, daß diese Form der politischen Kultur, der Selbstbeschränkung von Verfassungsorganen im Zusammenspiel der Institutionen, inzwischen verloren gegangen ist. In meinen Augen jedenfalls offenbart die Berufung eines abgehalfterten Berufspolitikers und einer extremistischen Ideologin eine erschreckende Schamlosigkeit der Parlamentarier.
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