Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 473 Antworten
und wurde 91.597 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ... 19
Doeding Offline




Beiträge: 2.612

28.07.2013 09:47
Gustl Mollath Antworten

Es ist schon ein mysteriöser Fall, der "Fall Gustl Mollath". Ich hatte vor Wochen schonmal eine Recherche zum Thema versucht, aber zunächst resigniert abgebrochen. Es gibt wenig belastbare, seriöse Informationen hierzu. Andererseits ist der Vorgang zu wichtig, um ihn zu ignorieren; zu viele Themen stecken darin: fragliche staatliche Willkür, die Rolle von Psychiatrie, die Frage nach der Bedeutung psychiatrischer Diagnosen übrhaupt und die Güte von "Gefahrenprognosen". Und natürlich geht es um Geld.
Der Artikel ist recht lang geworden, was man mir bitte nachsehen mag; er hätte noch viel länger werden können (müssen?); das ist wohl der Vielschichtigkeit der Thematik geschuldet.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

28.07.2013 10:37
#2 RE: Gustl Mollath Antworten

Zitat von ZR
Dies ist bekanntlich die Diagnose, wegen der Mollath seit 2006 im Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Abteilung Forensische Psychiatrie, untergebracht ist.


Lieber Andreas, vielen Dank für diesen Artikel. Mir ist dieser Fall bisher nicht bekannt gewesen und ich halte ihn für einigermaßen interessant. Nach der Lektüre eines Interviews mit der Anwältin Mollaths bin ich auf ein Problem gestoßen, welches in Ihrem Artikel anders dargestellt wird:

Zitat von http://www.focus.de/politik/deutschland/...id_1055034.html
FOCUS Online: Die Psychiatrie spielt in diesem Fall auch eine Rolle. Ist es richtig, dass ihr Mandant ohne Diagnose weggesperrt wurde?

Lorenz-Löblein: Die Menschrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer hat in ihrem Brief an die bayerische Justizministerin Beate Merk unter anderem mitgeteilt, dass Wahn nur ein Symptom und keine Diagnose ist. Im Urteil gibt es verschiedene Differentialdiagnosen, also mögliche Erkrankungen, die in Betracht kommen. Eine Festlegung auf eine Diagnose fehlt.


Und was die Vermutungen anbelangt so schießen die wohl vor allem deshalb ins Kraut weil das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahmeanträge von Verteidigung und Staatsanwaltschaft abgelehnt hat.

Zitat von http://www.focus.de/politik/deutschland/...id_1055028.html
FOCUS Online: Sie haben sich darüber beschwert, dass das Regensburger Landgericht bei der Bekanntgabe des Beschlusses zuerst die Öffentlichkeit und dann erst die Verteidigung informiert hat. Wo liegt das Problem?

Lorenz-Löblein: Als die Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge am Mittwoch bekannt wurde, habe ich gerade mit Herrn Mollath telefoniert. Während des Telefonats habe ich eine Email erhalten, dass es eine Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg gibt, wonach die Anträge abgelehnt worden sind. Daraufhin habe ich beim Landgericht Regensburg die Entscheidung per Fax angefordert. Das ist einfach ein unsäglicher Umgang mit Herrn Mollath. Mindestens das zweite Mal, dass ein Gericht erst die Presse informiert, bevor die Verteidigung informiert ist. Wann wird Herrn Mollath gegenüber Respekt erwiesen? Wie wurde hier mit einem Menschen umgegangen? Eine Entscheidung, die seine Zukunft bestimmt, wird an die Öffentlichkeit gegeben, statt dem Menschen selbst oder der Verteidigung mitgeteilt.

FOCUS Online: Warum gehen die Gerichte ihrer Meinung nach in Sachen Gustl Mollath so vor?

Lorenz-Löblein: Ich kann keinen Grund nennen, aber genau das versuchen viele Menschen herauszufinden.

FOCUS Online: Was sind ihre Vermutungen?

Lorenz-Löblein: Warum ist die Kundin von Seite sieben des Revisionsberichts der Hypo Vereinsbank noch unbekannt? Vielleicht könnte diese Dame, die Schwarzgeld transferiert hat, die Frage exakt beantworten. Vielleicht gibt es auch Menschen, die sich zu einem mehr oder weniger großen Hilfsdienst haben hinreißen lassen. Und jetzt könnten sie Probleme haben, wieder aus der Sache herauszukommen. Es gibt vermutlich auch Fehler, die einfach dem Arbeitsalltag in der Justiz geschuldet sind, eine kleine Unaufmerksamkeit. Es gibt sicher auch Menschen in der Justiz, die guten Gewissens eine Fehlentscheidung getroffen haben, weil sie falschen Informationen aufgesessen sind. Verantwortlich sind für mich jedenfalls diejenigen, die ohne ausreichenden Grund verfügt haben, Aktenkopien ohne die Verteidigungsschrift von Herrn Mollath anzulegen.



Und dabei sieht die FAZ durchaus Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens welche aber vom Landesgericht Regensburg ignoriert werden:

Zitat von http://www.faz.net/aktuell/politik/inlan...e-12294090.html
Später stellte sich heraus, dass die Bank, bei der Frau Mollath beschäftigt war, in einer internen Untersuchung schon 2003 zu dem Ergebnis gekommen war, alle „nachprüfbaren“ Behauptungen Mollaths träfen zu.

Das Landgericht Regensburg sieht in dem Bericht der Bank jedoch keine Rechtfertigung für eine Wiederaufnahme. „Im Wesentlichen“ würden darin Verstöße gegen bankinterne Vorgaben bestätigt; es fänden sich darin aber keine Belege für Schwarzgeldverschiebungen oder Bargeldtransfers. In dem Bericht der Bank wurden allerdings auch Verstöße gegen das Geldwäschegesetz und gegen das Wertpapierhandelsgesetz festgestellt; darauf wird in dem Beschluss des Landgerichts nicht weiter eingegangen.

Das Landgericht Regensburg sieht auch in der nach 2006 bekanntgewordene Aussage eines Zeugen, Frau Mollath habe in einem Telefonat gedroht, sie werde, wenn ihr Mann nicht von den Schwarzgeldvorwürfen abrücke, ihm mit Blick auf seinen Geisteszustand etwas anhängen, keinen Grund für eine Wiederaufnahme.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

28.07.2013 11:11
#3 RE: Gustl Mollath Antworten

Zitat von Erling Plaethe
Nach der Lektüre eines Interviews mit der Anwältin Mollaths bin ich auf ein Problem gestoßen, welches in Ihrem Artikel anders dargestellt wird:


Zitat von http://www.focus.de/politik/deutschland/...id_1055034.html
--------------------------------------------------------------------------------
FOCUS Online: Die Psychiatrie spielt in diesem Fall auch eine Rolle. Ist es richtig, dass ihr Mandant ohne Diagnose weggesperrt wurde?

Lorenz-Löblein: Die Menschrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer hat in ihrem Brief an die bayerische Justizministerin Beate Merk unter anderem mitgeteilt, dass Wahn nur ein Symptom und keine Diagnose ist. Im Urteil gibt es verschiedene Differentialdiagnosen, also mögliche Erkrankungen, die in Betracht kommen. Eine Festlegung auf eine Diagnose fehlt.



Lieber Erling, zumindest den ersten Punkt kann ich wohl erhellen. Da ist die Anwältin nicht ganz firm mit Blick auf die Begrifflichkeiten Symptom, Syndrom und Krankheit. Natürlich gibt es Krankheiten, die aus nur einem Symptom bestehen. Grundsätzlich gilt:

Symptom= ein einzelnes Krankheitszeichen, z.B. geröteter Rachen.
Syndrom= das gemeinsame Auftreten mehrerer, inhaltlich "zusammengehöriger" Symptome, z. B. geröteter Rachen, Husten, Heiserkeit, laufende Nase beim Pat. im zeitlichen Querschnitt, d. h. zum Untersuchungszeitpunkt.
Krankheit= Syndrom plus Zeit- und Verlaufsmerkmale. Also die Frage, ob das "Schnupfensyndrom" plötzlich und mit hohem Fieber begonnen hat (=Virusgrippe) oder langsam über mehrere Tage (=bakterieller Infekt).

Richtig ist: eine laufende Nase macht noch keine Grippe. Richtig ist aber auch: das isolierte Vorhandensein eines Wahns ist eine definierte Krankheit (ICD 10: F22.0, sog. Wahnhafte Störung). Ist der Wahn ausgesprochen bizarr (wofür ich bei Mollath keinerlei Anzeichen sehe; das wäre etwas wie "Außerirdische bestrahlen meine Hoden, um meine DNA zu klauen") kann er sogar allein konstituierend für die Diagnose Schizophrenie sein. Das hat die Anwältin aber sicher nicht mit Differenzialdiagnose gemeint

Das Verhalten des Gerichts müssen Juristen beurteilen. Es kommt mir aber scheinheilig vor, wenn die Anwältin sich über zu viel Öffentlichkeit oder eine problematische Informationspolitik aufregt. Bei der Recherche zu dem Artikel bin ich auf eklatante problematische Veröffentlichungen mit Blick auf Datenschutz ausschließlich von seiten der Mollath-Unterstützer gestoßen, was in der im Artikel verlinkten Erklärung des Bayreuther Krankenhauses ja auch anklingt.

Ergänzung: die Kündigung gegen Frau Mollath war übrigens unwirksam, ihr wurden später 20.000,- Abfindung zugesprochen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fa...e-a-872632.html

EDIT Auf Seite 23ff der Urteilsbegründung findet übrigens eine ausführliche differenzialdiagnostische Abwägung statt. Ich verstehe überhaupt nicht, was die Anwältin hier überhaupt will.
http://www.gustl-for-help.de/download/20...Landgericht.pdf


Herzliche GRüße,
Andreas

Llarian Offline



Beiträge: 7.127

28.07.2013 12:43
#4 Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zunächst vielleicht eine Anmerkung zu der Anmerkung:

Zitat
Anders gesagt: War Mollath damals nicht wahnkrank, muß man ihm zum damaligen Zeitpunkt schwerste kriminelle Energie mit der Bereitschaft zur fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Tötung konstatieren.


Nein, das muss man nicht. Und es ist rechtsstaatlich auch kaum haltbar. Entscheidend ist das Mollath nicht veurteilt wurde. Warum er freigesprochen wurde ist insofern sekundär, dass eine Urteilsfindung unter Ignorieren der vorgeblichen Wahnerkrankung nie zum Tragen kam. Zum einen kann man mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass das Gericht durch seine Annahme der Wahnerkrankung sich gar nicht mehr die Mühe gemacht hat, die Fakten wirklich zu beurteilen, entscheidender ist aber das diese Bewertung, so sie denn zum Tragen gekommen wäre (Konjunktiv) für sich auch angreifbar wäre und einer Überprüfung standhalten müsste wie das bei jedem erstinstanzlichen Urteil in Deutschland der Fall ist. Anders gesagt: So lange kein Gericht abseits des Wahnvorwurfs zu einem Urteil kommt hat Mollath selbstredend als unschuldig zu gelten. Das sind die Regel des Rechtsstaates.
Erschwerend kommt hinzu, dass selbst wenn das Gericht zu einer Faktenbewertung gekommen wäre, diese insofern in Frage stünde, dass die Hauptbelastung von seiner Ex-Frau ausgeht, von der inzwischen nachgewiesen ist, dass sie wiederholt gelogen hat. Eine heutige Verurteilung abseits des Wahnvorwurfs würde kaum einer Überprüfung standhalten.

Was mich aber noch deutlich mehr irritiert sind Aussagen, dass der Vorsitzende des damaligen Prozesses, Otto Brixner, es nicht einmal für nötig befand die Unterlagen der Verteidigung auch nur zu lesen:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-m...ittel-1.1677499
DAS ist ein Skandal. Und zwar ein so unglaublicher, dass ich mich immernoch frage, warum Herr Otto Brixner noch nicht vor Gericht steht. Die sich dahinter verbergende Selbstherrlichkeit deutscher Richter macht mir ganz erhebliches Sorgen, was einem passiert, wenn man in die Fänge solcher Menschen gerät. Und das das Landgericht Regensburg sich jetzt hinter solche Praktiken stellt, das ist dann nur noch die Krönung des ganzen. Ich sehe darin wieder einen sehr trefflichen Beleg für: 80% der Deutschen glauben an den deutschen Rechtsstaat. Die anderen haben ihn schon kennengelernt. Ich für meinen Teil habe schon einen Richter solchen Kalibers erleben dürfen. Und ich bin sehr froh, dass es da nur um Geld ging. Mir hats den Zahn von deutschen Gerichten damals gründlich gezogen.

Nebenbei bemerkt: Es mag sein, dass Herr Mollath unter einem Wahn leidet. Nur muss man eben auch konstatieren: Auch Paranoide werden schonmal verfolgt. Das die Kunden, die Frau Mollath da in die Schweiz geschickt hat, das eher nicht getan haben, weil bei denen besserer Kundendienst herscht, kann man wohl als naheliegend annehmen. Und das eine solche Person wie Frau Mollath auch wenig Probleme hat vor Gericht zu lügen, dass sich die Balken biegen, ist auch nicht fernliegend. Nimmt man jetzt noch den inkompetenten Richter dazu und nimmt einen vielleicht nicht weniger bemühten Psychiater dazu hat man eine astreine Verschwörungssituation aus Sicht des Angeklagten. Was anderes hätte er denn annehmen sollen ?

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

28.07.2013 12:59
#5 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat von Larian
Was mich aber noch deutlich mehr irritiert sind Aussagen, dass der Vorsitzende des damaligen Prozesses, Otto Brixner, es nicht einmal für nötig befand die Unterlagen der Verteidigung auch nur zu lesen:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-m...ittel-1.1677499
DAS ist ein Skandal.



Zitat von http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fa...e-a-872632.html
Mollath, so schreibt er in seinem Gutachten, kämpfe in diesen Schriftstücken gegen eine vermeintliche "gemeinschaftliche Verschwörung, die einen Eckpunkt in der Schwarzgeldverschiebung in der Schweiz hatte, die von allen Beteiligten vertuscht werden soll, und die aus seiner Sicht wiederum dazu führte, dass zahllose unschuldige arme Kinder verhungern". Kröber attestiert dem Schreiber "größenwahnhafte Züge": Mollath erklärt, er habe am 31.01.2003 die größte Friedensdemonstration Süddeutschlands in Nürnberg initiiert, er könne auch dafür sorgen, dass zwei Wochen später die größte Friedensdemonstration Europas stattfinde.
Aus einer 106 Seiten langen Verteidigungsschrift, die Mollath bei seiner Hauptverhandlung dem Gericht überreicht, geht hervor: Alle stecken unter einer Decke: die Rüstungsindustrie, die Rotarier, seine Frau und ihre Schwarzgeld-Kumpane bei der Bank. "Ich musste diese Bande stoppen."



Das 106-Seiten-Traktat Mollaths wird übrigens auch und insbesondere von der Unterstützerseite Mollaths totgeschwiegen und wurde nirgendwo veröffentlicht; selektiver Datenschutz also. Warum wohl?

Es geht mir nicht darum, das Gericht in den ersten Instanzen zu verteidigen; die Frage, ob Mollath "unschuldig" (sic!) in der Psychiatrie sitzt, ist davon aber unabhängig. Auch unabhängig von der Frage, ob und wieviel Steuern hinterzogen wurden. Es geht ausschließlich um eine Gefahrenprognose. Wenn ich mich wahnhaft vom Geheimdienst verfolgt fühle und deshalb einen Polizisten erschlage, von dem ich mich bedroht gefühlt habe, dann wird mein Handeln nicht dadurch gesund oder rehabilitiert, daß Snowden Prism bekannt gemacht hat.

Zitat
Entscheidend ist das Mollath nicht veurteilt wurde. Warum er freigesprochen wurde ist insofern sekundär, dass eine Urteilsfindung unter Ignorieren der vorgeblichen Wahnerkrankung nie zum Tragen kam.



Dann schauen Sie sich bitte die ausführliche Urteilsbegründung einmal an.
Edit: Da steht übrigens auch drin, daß bereits die erste "Aktenlageentscheidung" von 2006 ausschließlich aufgrund der Weigerung Mollaths zustande gekommen war, der einen solchen Termin "schreiend und unter Vorhaltungen" verweigert habe, also nicht weil das Gericht eine persönliche Begutachtung nicht für nötig befunden hätte. Das habe ich im Artikel korrigiert.

Herzliche GRüße,
Andreas Döding

Llarian Offline



Beiträge: 7.127

28.07.2013 13:32
#6 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #5
Das 106-Seiten-Traktat Mollaths wird übrigens auch und insbesondere von der Unterstützerseite Mollaths totgeschwiegen und wurde nirgendwo veröffentlicht;

Vielleicht weil sie es einfach nicht haben, lieber Döding ? Und es geht ja auch gar nicht um den Inhalt, des könnte sinnlos sein oder auch nicht, entscheidend (!) für den Skandal ist die Tatsache, dass es nicht einmal gelesen wurde. Acht Seiten zu lesen, zuviel verlangt ?

Zitat
Es geht mir nicht darum, das Gericht in den ersten Instanzen zu verteidigen;


Ihnen nicht, aber genau das ist der Kern der Geschichte. Es ist ein skandalöses Verfahren mit massiven Rechtsfehlern das eine Person jahrelang weggesperrt hat und die Reaktion des Landgerichtes darauf ist ein Schulterzucken. DAS ist ein Problem. Man muss sich mal eins vergegenwärtigen: In Deutschland ist es ein Schulterzucken. In einem wirklichen Rechtsstaat, wie den USA, dürften sich jetzt alle Beteiligten, von Staatsanwalt über den Richter bis zu den Ärzten, darauf vorbereiten, dass ihre finanzielle Zukunft demnächst hinfällig sein könnte. In Rechtsstaaten haben rechtsfehlerhafte Urteile Folgen für alle Beteiligten. In Deutschland nahezu gar nicht.

Zitat
Wenn ich mich wahnhaft vom Geheimdienst verfolgt fühle und deshalb einen Polizisten erschlage, von dem ich mich bedroht gefühlt habe, dann wird mein Handeln nicht dadurch gesund oder rehabilitiert, daß Snowden Prism bekannt gemacht hat.


Wohl richtig. Aber man darf schon einen Unterschied sehen zwischen jemandem der sich die Verfolgung einbildet und jemandem, der Grund hat sich verfolgt zu fühlen. Ansonsten gehören nämlich alle Leute, die tatsächlich verfolgt werden, in die geschlossene Psychiatrie.

Zitat
Dann schauen Sie sich bitte die ausführliche Urteilsbegründung einmal an.


Das brauche ich nicht, lieber Döding, das überlasse ich Juristen die das im Unterschied zu uns beiden können. Entscheidend ist, dass die Begründung sich der Überprüfung entzieht. Die Meinung des Gerichtes nach dem Motto "...ausserdem sind wir der Meinung (!) das der dies und das getan hat." ist soviel nicht wert. Sie muss auch prüfbar sein. Das ist sie hier aber nicht. Traurigerweise übrigens nicht: Denn wenn Mollath wirklich verurteilt worden wäre, dann könnte man heute vieleicht Frau Mollath oder den Richter wegen Freiheitsberaubung anklagen. Da die sich aber super hinter dem Psychiater verstecken können wird das nix werden, nach dem Motto: Es IST ja niemand verurteilt worden. Welch eine Ironie.

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

28.07.2013 13:42
#7 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat von Llarian
Wohl richtig. Aber man darf schon einen Unterschied sehen zwischen jemandem der sich die Verfolgung einbildet und jemandem, der Grund hat sich verfolgt zu fühlen. Ansonsten gehören nämlich alle Leute, die tatsächlich verfolgt werden, in die geschlossene Psychiatrie.



Nach allem, was man über den Fall in Erfahrung bringen kann, auch wenn man es gaanz vorsichtig interpretiert, spricht alles dafür, daß Gustl Mollath Leute verfolgt und gefährdet hat, nicht umgekehrt. Ob er sich zuvor verfolgt "gefühlt" hat, ist mir dabei herzlich egal. Er hat andere verfolgt und ihr Leben gefährdet (z. B. den Scheidungsanwalt seiner Frau; was hat der damit zu tun?), und davor sollen diese Menschen zurecht geschützt werden.

Herzliche GRüße,
Andreas Döding

Tehut Offline



Beiträge: 11

28.07.2013 13:47
#8 RE: Gustl Mollath Antworten

Bei den zahlreichen Links habe ich einige vermisst, die gerade bezüglich des psychiatrischen Beurteilung sehr aufschlussreich sind. Insbesondere in der Serie von Oliver Garcia über den Fall Molath die Artikel über die beiden Psychiater:

http://blog.delegibus.com/2013/02/24/der...enstuck-teil-2/
http://blog.delegibus.com/2013/04/07/der...enstuck-teil-5/

Der Rechtsanwalt Strate hat übrigens die wesentliche Korrespondenz dokumentiert:
http://strate.net/de/dokumentation/index.html

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

28.07.2013 14:06
#9 RE: Gustl Mollath Antworten

Lieber Tehut, danke für die links. Wissen Sie, das Netz ist voll von solchen Infos. Ich hatte ja etwas zum confirmation bias geschrieben. Auch wenn dieses Blog mit vielen Paragraphen daherkommt und offenbar von einem Rechtskundigen betrieben wird, bleibt ein schwaches Argument ein schwaches Argument:

Zitat
Daß die Unterbringung nach § 81 StPO – ihre Anordnung und erst recht ihre praktische Durchführung durch Leipziger – rechtswidrig war, ergibt sich daraus, daß sie im konkreten Fall grundlegend gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstieß. Dieser Grundsatz wird oft mißverstanden als eine Aufforderung zum fröhlichen Abwägen, als ein Vorgang, in dem ein paar einschlägige Gesichtspunkte genannt werden, um zu zeigen, daß man sie gesehen und bewertet hat. So ist hier Richter Eberl in seinem Beschluß vorgegangen, indem er formelhaft feststellte: “Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist angesichts der Massivität der gegen den Angeklagten gerichteten Vorwürfe und der damit verbundenen Straferwartung gewahrt.” Aber schon die Studenten an den Universitäten und dann offenbar erst wieder die Richter an den oberen Gerichten wissen: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist mehrstufig aufgebaut. Die erste Stufe ist die Identifizierung eines legitimen Zwecks einer Maßnahme. Es folgt die Prüfung, ob der Zweck durch die Maßnahme erreicht werden kann (“Geeignetheit”), dann ob es weniger einschneidende Maßnahmen gibt (“Erforderlichkeit”) und erst zuletzt, ob sie gegen das Übermaßgebot verstößt. Im Fall Mollath war die Anwendung von § 81 StPO schon unverhältnismäßig, weil sie ungeeignet war.

(Hervorhebung von mir)

Woran macht denn der Autor die objektive(!) Nichteignung von §81 in diesem Falle fest, auf der seine gesamte Argumentation aufbaut? Für seine persönliche Rechtsauffassung und Meinung kann ich mir nichts kaufen...das ist zwar auf höherem Niveau, aber doch letztlich wieder nur das, was im Netz massenhaft zu finden ist. Ganz abgesehen von der durchgehenden Häme im Tonfall seiner Schreibe, die ich nicht sehr überzeugend finde.

Herzliche GRüße,
Andreas Döding

tami Offline



Beiträge: 59

28.07.2013 14:40
#10 RE: Gustl Mollath Antworten

Zitat
Das Gericht war auf Basis der Beweislast durchaus der Überzeugung, daß Mollath diese Taten begangen hatte, was tatsächlich als schwer fremdgefährdendes Verhalten eingestuft werden muß und das eine Zwangsunterbringung, sofern die Fremdgefährdung krankheitsbedingte Ursachen hatte, durchaus rechtfertigt



Bevor man derartiges schreibt, sollte man sich an den Fakten orientieren und nicht blind die forensischen Psychiater verteidigen.
Da die Beweislast und die Beweislage null,zero,nada war und ist, ist die psychiatrische Gefährlichkeitsprognose pulverisiert.
Ganz abgesehen davon, dass die Diagnose von Wahnvorstellungen über die "Schwarzgeldverschiebungen" durch den Revisionsbericht der HVB ebenfalls nicht mehr zu halten ist.
Dass das Wort "Schwarzgeldverschiebungen" nicht ganz richtig ist, ändert nichts daran. Die Geldtransfers werden ggfs. durch die Erträge dieser Geldtransfers zu Schwarzgeld.

Solus Offline



Beiträge: 384

28.07.2013 14:57
#11 RE: Gustl Mollath Antworten

Doeding:

Zitat
(http://blog.delegibus.com/2013/02/24/der...enstuck-teil-2/)
Zwei Tage vor Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist der Freiheitsentziehung nimmt Leipziger noch einen Anlauf und läßt Mollath zu sich bitten. Der läßt ausrichten, der Sachverständige möchte doch zu ihm kommen. Leipziger folgt der Aufforderung und begibt sich in den Aufenthaltsraum. Dort fordert Mollath von ihm, das Explorationsgespräch an Ort und Stelle zu führen, unter Zeugen. Dies lehnt Leipziger unter Hinweis auf den “üblichen Modus einer gutachterlichen Untersuchung” ab.


Gesetz den Fall das stimmt, hört sich das nicht nach einem kategorischen Verweigern an.

Dann wäre noch das hier

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #2

Zitat von http://www.faz.net/aktuell/politik/inlan...e-12294090.html
Das Landgericht Regensburg sieht auch in der nach 2006 bekanntgewordene Aussage eines Zeugen, Frau Mollath habe in einem Telefonat gedroht, sie werde, wenn ihr Mann nicht von den Schwarzgeldvorwürfen abrücke, ihm mit Blick auf seinen Geisteszustand etwas anhängen, keinen Grund für eine Wiederaufnahme.


Falls das zutreffen sollte und falls seine Frau das auch zu ihm gesagt haben sollte, wundert mich nicht, dass er recht wenig Lust hatte, sich untersuchen zu lassen.


Wo sehen Sie übrigens den Unterschied dazwischen, jemandem anzukreiden, dass er sich nicht untersuchen lässt zum einen und dass jemand sich weigert, der Polizei gegenüber auszusagen, zum anderen?

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

28.07.2013 14:58
#12 RE: Gustl Mollath Antworten

Zitat von tami
Bevor man derartiges schreibt, sollte man sich an den Fakten orientieren


Das habe ich in meinem Artikel versucht.

Zitat
und nicht blind die forensischen Psychiater verteidigen


Nun, mein Eindruck ist eher, daß das Verhalten von Herrn Mollath, einem Unschuldslamm offenbar, blind verteidigt wird. Und das oft mit einer Aggressivität im Tonfall, die abweichende Informationen oder Interpretationen fast kategorisch ausschließt.

Zitat
Da die Beweislast und die Beweislage null,zero,nada war und ist, ist die psychiatrische Gefährlichkeitsprognose pulverisiert.


Da wir grad bei der Faktenorientierung sind: Könnten Sie diese Aussage bitte belegen?

Zitat
Ganz abgesehen davon, dass die Diagnose von Wahnvorstellungen über die "Schwarzgeldverschiebungen" durch den Revisionsbericht der HVB ebenfalls nicht mehr zu halten ist.


Ganz abgesehen davon, daß das sachlich falsch ist, wie ich weiter oben gegenüber Llarian am Beispiel vom "Verfolgtwerden durch Geheimdienste" bereits ausgeführt habe...

Zitat
Dass das Wort "Schwarzgeldverschiebungen" nicht ganz richtig ist, ändert nichts daran. Die Geldtransfers werden ggfs. durch die Erträge dieser Geldtransfers zu Schwarzgeld.


Dann soll man das halt ermitteln, das hat aber nichts mit Mollaths Unterbringung zu tun. Vielleicht kann man ja von seiten der Steuerbehörden hierzu beizeiten eine Steuer-CD käuflich erwerben.

Herzliche GRüße,
Andreas Döding

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

28.07.2013 15:17
#13 RE: Gustl Mollath Antworten

Zitat von Solus
--------------------------------------------------------------------------------
(http://blog.delegibus.com/2013/02/24/der...enstuck-teil-2/)
Zwei Tage vor Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist der Freiheitsentziehung nimmt Leipziger noch einen Anlauf und läßt Mollath zu sich bitten. Der läßt ausrichten, der Sachverständige möchte doch zu ihm kommen. Leipziger folgt der Aufforderung und begibt sich in den Aufenthaltsraum. Dort fordert Mollath von ihm, das Explorationsgespräch an Ort und Stelle zu führen, unter Zeugen. Dies lehnt Leipziger unter Hinweis auf den “üblichen Modus einer gutachterlichen Untersuchung” ab.
--------------------------------------------------------------------------------

Gesetz den Fall das stimmt, hört sich das nicht nach einem kategorischen Verweigern an.



Das ist wahr. Wissen Sie, wie das mit der Anfechtbarkeit eines auf solche Weise zustandegekommenen Gutachtens, im Sinne eines Revisionsgrundes, ist? Ich weiß das nicht, könnte mir aber vorstellen, daß das nicht unproblematisch ist.

Zitat
Wo sehen Sie übrigens den Unterschied dazwischen, jemandem anzukreiden, dass er sich nicht untersuchen lässt zum einen und dass jemand sich weigert, der Polizei gegenüber auszusagen, zum anderen?



Da sehe ich überhaupt keinen Unterschied. Es ist das gute Recht Mollaths, sich den Gutachtern zu verweigern. Es wäre aber ein rechtsstaatlicher Witz, wenn das dann bedeutete, daß man ihn (und jeden anderen forensischen Patienten) dann achselzuckend zu entlassen habe, obwohl erhebliche Fremdgefährdung im Raum steht. Auch bei einem Delinquenten, der die Aussage verweigert, wird ja nicht die U-Haft oder ggf. Strafhaft ausgesetzt. In beiden Fällen wird dann halt ohne den Betreffenden ermittelt und ggf. geurteilt.

Herzliche Grüße,
Andreas Döding

tami Offline



Beiträge: 59

28.07.2013 15:38
#14 RE: Gustl Mollath Antworten

Zitat

--------------------------------------------------------------------------------
Ganz abgesehen davon, dass die Diagnose von Wahnvorstellungen über die "Schwarzgeldverschiebungen" durch den Revisionsbericht der HVB ebenfalls nicht mehr zu halten ist.


darauf Sie

Zitat
Ganz abgesehen davon, daß das sachlich falsch ist, wie ich weiter oben gegenüber Llarian am Beispiel vom "Verfolgtwerden durch Geheimdienste" bereits ausgeführt habe...



Welche Diagnose stellen Sie denn oder welcher Diagnose der forensischen Psychiater schließen Sie sich an? Und ,bitte, mit welcher Begründung?

Zitat
Da die Beweislast und die Beweislage null,zero,nada war und ist, ist die psychiatrische Gefährlichkeitsprognose pulverisiert.



darauf Sie:

Zitat
Da wir grad bei der Faktenorientierung sind: Könnten Sie diese Aussage bitte belegen?



Die Beweislage findet sich hier:
http://www.strate.net/de/dokumentation/M...-2013-05-01.pdf Seite 13-17

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

28.07.2013 16:02
#15 RE: Gustl Mollath Antworten

Zitat von tami
Welche Diagnose stellen Sie denn oder welcher Diagnose der forensischen Psychiater schließen Sie sich an? Und ,bitte, mit welcher Begründung?



Selbstverständlich stelle ich überhaupt keine Diagnose und ich schließe mich auch keiner Diagnose anderer an. Ich schließe allerdings auch nichts aus, wozu sich viele anscheinend berufen fühlen, die von den realen Abläufen in Psychiatrien keine Ahnung haben.

Zitat
Die Beweislage findet sich hier:
http://www.strate.net/de/dokumentation/M...-2013-05-01.pdf Seite 13-17



Bei allem Respekt, aber das ist nicht die Beweislage, sondern der Wiederaufnahmeantrag von Mollaths Anwalt, der, wie jeder Rechtsbeistand, zu keinerlei Objektivität verpflichtet ist. Im Gegenteil, es ist sein Job, einseitig für seinen Mandanten zu argumentieren.

Das Urteil des Landgerichts Regensburg geht, soweit ich das erkennen kann, auf jeden einzelnen dieser Punkte ein, aber wir sind wohl beide nicht Juristen genug, um das objektiv gewichten zu können:
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/c..._geschw_rzt.pdf

Hier die Kurzfassung:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r...04034/index.php

Herzliche Grüße,
Andreas Döding

Hiobsbote ( gelöscht )
Beiträge:

28.07.2013 16:32
#16 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #5
Dann schauen Sie sich bitte die ausführliche Urteilsbegründung einmal an.
Habe ich.

Man tut gut daran, die Sache mit den dieser Sache angemessenen Maßstäben zu messen. Im Strafrecht sind diese Maßstäbe das Grundgesetz, die Strafprozessordnung und das Strafgesetzbuch. Nehmen wir zum Beispiel das Grundgesetz. Dort steht

Zitat von Grundgesetz
Art. 19
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

Art. 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

Nun vergleichen wir die Machenschaften des … fast hätte ich Unterdrückungsapparat gesagt … Justizapparats mit diesen Anforderungen.

Der Rechtsweg wurde Mollath verweigert. Schon deshalb hat das von Ihnen verlinkte "Urteil" keinen Wert. Es dient allenfalls als Beleg für die Niedertracht und Verlogenheit des hohen Brixner. Niederträchtig, weil der hohe Brixner ein negatives Werturteil veröffentlicht ohne zu aufzuzeigen, auf welchen Tatsachen und Beweisen dieses Werturteil beruht. Und Verlogen, weil der hohe Brixner …. gelogen hat.
Im "Urteil" stellt der hohe Brixner fest

Zitat von Feststellung des hohen Brixner im Pseudo-Urteil
In der Hauptverhandlung vom 25.09.2003 vor dem Amtsgericht Nürnberg übergab der Angeklagte in einem Schnellhefter zusammengefasste Schriftsätze zu seiner Verteidigung, die in keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen stehen.

Vor dem Untersuchungsausschuss hat er dann zugeben müssen

Zitat von Äußerungen des hohen Brixner vor dem Untersuchungsausschuss
Ich lese doch keine 110 Seiten.

Dieses Konvolut ist mir nicht bekannt.

So ist geklärt, dass er Mollath das rechtliche Gehör verweigert hat. Damit kann man das sog. "Urteil" eigentlich nicht mehr als Urteil bezeichnen, weil es nicht mal ansatzweise die für ein rechtsstaatliches Urteil notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt.
Damit haben wir einen klaren Fall von Rechtsbeugung, wenn nunmehr das nächste hohe Gericht in seiner extremen Unabhängigkeit die Wiederaufnahme des Verfahrens verweigert.
Dabei ist die Wiederaufnahme zwingend geboten. Das Urteil der Psychiatrie beruht auf der Feststellung der angeblichen von Mollath begangenen Straftaten. Da es aber keine rechtlich belastbare Feststellung gibt, kann das Urteil der Psychiatrie ebenfalls nicht rechtens sein.

Der hohe Brixner hat zu einem von ihm nicht mal ansatzweise zur Kenntnis genommenen Schriftsatz festgestellt, dass dieser in "keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen" stehe. Da staunt man schon, wie Sie bei dieser Evidenz dazu kommen, auf Basis des hohen Brixners Lügenmärchen Mollath zu unterstellen

Zitat von Andreas Döding
War Mollath damals nicht wahnkrank, muß man ihm zum damaligen Zeitpunkt schwerste kriminelle Energie mit der Bereitschaft zur fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Tötung konstatieren.

Wieso "muss" man das? Wieso "muss" man wegen der Lügen eine Lügners bei Mollath "schwerste kriminelle Energie mit der Bereitschaft zur fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Tötung konstatieren"?
Und wenn Mollath nicht wahnkrank war, wieso sitzt er überhaupt in der Klapse? Welches absurde Rechtsverständnis offenbart sich hier eigentlich? Weil er irgendwie schuldig ist muss er irgendwie bestraft werden?
Willkommen im Mittelalter.

tami Offline



Beiträge: 59

28.07.2013 17:05
#17 RE: Gustl Mollath Antworten

Das von Ihnen verlinkte Urteil enthält keinen einzigen Satz zu den "Reifenstechereien".
Der Verweis auf die Einseitigkeit des Verteidigers ist ,mit Verlaub, lachhaft. Die dargestellten Sachverhalte sind originalia aus den Gerichtsprotokollen. Gut,wenn man das nicht sehen will,dann muss man auf das Urteil des LG Nürnberg-Fürth von 2006 schauen: Ich zitiere daraus:

Zitat
111Die Feststellungen zu Fall 3 beruhen - soweit es ihre eigene - Wahrnehmung betrifft - auf den Bekundungen der Zeugen J... Z..., E... H..., O.... S... und T... L..., die glaubhaft schilderten, welcher Schaden an ihren Fahrzeugen entstanden sei und - wie oben dargelegt - in welchen Zusammenhang mit P... M... bzw. ihrem Freund M... M... die einzelnen Taten stehen könnten.
112
Über den Ablauf der Ermittlungen berichtete POK G... von der PI Nürnberg-Ost, der vor allem darlegte, daß man aufgrund des vom Angeklagten an Rechtsanwalt W... gerichteten Briefes auf den Angeklagten als Täter der Sachbeschädigungen gekommen sei.113
POK G... berichtete auch über die Schäden an den Fahrzeugen W... und G... .
114
Der Angeklagte hat sich zu den Sachbeschädigungen nicht konkret geäußert. Er wird aber durch folgende Umstände überführt:115
a) sämtliche Geschädigte stehen zu P... M..., M... M... oder der Scheidung des Ehepaares M... in irgendeiner Verbindung.
116
b) sämtliche Geschädigte - mit Ausnahme von T... L... - werden in diesem Zusammenhang im Brief des Angeklagten vom 4.8.2004 an den Rechtsanwalt Dr. W... in negativer Weise benannt. T... L... war jedoch als Gutachter für das Amtsgericht Nürnberg tätig und erstattete ein Gutachten, aufgrund dessen der Angeklagte mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 22.4.04 in das Klinikum am Europakanal eingewiesen wurde. Dieser Beschluss wurde in der Hauptverhandlung verlesen.
117
c) sämtliche Autoreifen wurden auf die selbe Weise mit einem dünnen Gegenstand in die Flanke gestochen, sodaß die Beschädigung nicht oder nicht leicht sichtbar waren und meist erst auf der Fahrt entdeckt wurden. Die Art und Weise des Vergehens spricht für einen Reifenfachmann. Der Angeklagte, der früher einen Reifenhandel betrieben hat, hatte die entsprechenden Kenntnisse.
118
d) die vor dem Hause des Rechtsanwalts Dr W... am 1.2.2005 aufgenommenen Videoaufnahmen und die im Hause des Angeklagten aufgefundene Kleidung, die als Vernehmungsbehelfe bei Vernehmung des Polizeibeamten G... in die mündliche Verhandlung eingeführt wurden, sind zwar kein eindeutiger Beweis für die Täterschaft des Angeklagten, weisen aber zusätzlich zu den obigen Feststellungen darauf hin.119
Zudem hielt P... M... bei Ansicht des Videofilmes anband des Bewegungsablaufs eine Täterschaft des Angeklagten für möglich. Dies bekundete POM G... .
120


Sind Sie immer noch von der Täterschaft Mollaths überzeugt? Es gibt keine gutachterliche Untersuchung der Reifen .Die Behauptung,

Zitat
meist erst auf der Fahrt entdeckt

stimmt nicht ,nur eine wurde während der Fahrt entdeckt, demnach die meisten nicht während der Fahrt.Wichtige Punkte habe ich markiert und mit rot gekennzeichnet.
Ein Brief als Beweis der Täterschaft Reifenstechereien? Die Begriffe: könnte und möglich beschreiben in der Tat handfeste Beweise .

Zitat
Selbstverständlich stelle ich überhaupt keine Diagnose und ich schließe mich auch keiner Diagnose anderer an. Ich schließe allerdings auch nichts aus, wozu sich viele anscheinend berufen fühlen, die von den realen Abläufen in Psychiatrien keine Ahnung haben.


Jetzt kommt der feige Rückzug.
Ich hatte geschrieben:

Zitat
Ganz abgesehen davon, dass die Diagnose von Wahnvorstellungen über die "Schwarzgeldverschiebungen" durch den Revisionsbericht der HVB ebenfalls nicht mehr zu halten ist.

darauf Sie:

Zitat
Ganz abgesehen davon, daß das sachlich falsch ist,

Der Verweis auf eine vorhergehende Antwort führt zu nichts,da diese nichts erklärt.Sagen Sie mir doch bitte,warum das sachlich falsch ist.
Aus dem Urteil:

Zitat
153Auch in der Hauptverhandhmg hat sich - wie bereits in den von den Zeugen geschilderten Vorfällen - die wahnhafte Gedankenwelt des Angeklagten vor allem in Bezug auf den Schwarzgeldverschiebungen der H...bank bestätigt. Mag sein, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat bzw. noch gibt, wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, z.B. den Gutachter Dr. W... völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungen gegen diese Personen äußert.


Später stellt sich dann heraus,dass die Verbindung zu dem Gutachter Dr.Worthmüller zutreffend war.Und in der Tat bestätigten sich im Revisionsbericht die meisten Angaben von Mollath.
Wahn muss immer an der Realität gemessen werden. Wahn ist realitätsfremd. Ein ganz wichtiges Kriterium.
MfG Tami

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

28.07.2013 17:06
#18 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat von Hiobsbote
Vor dem Untersuchungsausschuss hat er dann zugeben müssen

Zitat von Äußerungen des hohen Brixner vor dem Untersuchungsausschuss
--------------------------------------------------------------------------------
Ich lese doch keine 110 Seiten.

Dieses Konvolut ist mir nicht bekannt.



Was über dieses "Konvolut" bekannt ist, ist folgendes:

Zitat von http://www.spiegel.de/panorama/gustl-mol...t-a-868445.html
Mollath verfasst für das Gericht eine "Verteidigungsschrift", 106 Seiten dick, eine wirre Sammlung. Zwischen Briefen an den Bundespräsidenten, den Kanzler und den Papst, zwischen Zeitungsausschnitten über Krieg, Hunger und deutsche Rüstungsgeschäfte finden sich Schweizer Kontobelege und handschriftliche Notizen. Darin wird angewiesen, fünfstellige Summen von Konten mit den Namen "Klavier", "DVD", "Pythagoras" oder "Seligstadt" umzubuchen.



Was erwarten Sie eigentlich, was ein Richter mit solchem Sammlungen machen soll? Haben Sie mal versucht, mit nem Wahnkranken zu diskutieren?

Zitat
Wieso "muss" man das? Wieso "muss" man wegen der Lügen eine Lügners bei Mollath "schwerste kriminelle Energie mit der Bereitschaft zur fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Tötung konstatieren"?
Und wenn Mollath nicht wahnkrank war, wieso sitzt er überhaupt in der Klapse? Welches absurde Rechtsverständnis offenbart sich hier eigentlich? Weil er irgendwie schuldig ist muss er irgendwie bestraft werden?
Willkommen im Mittelalter.



Anders als in den gängigen Verschwörungstheorien zum Thema sehe ich keinen Anlaß, an den "großen Unbekannten" zu glauben, der die Reifen perforiert hat. Unter der Voraussetzung, daß er das gemacht hat, gibt es nur zwei Deutungsmöglichkeiten. 1. Er war krank, 2. Er war kriminell. Das habe ich damit ausdrücken wollen.

Ansonsten möchte ich Sie darauf hinweisen, daß in diesem Forum 1. ein sachlicher und 2. ein freundlicher Umgangston üblich ist. Auch sind laut Forumsregeln Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat nicht erlaubt. Ich möchte Sie bitten, dies zu beherzigen.

Herzliche Grüße,
Andreas Döding

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

28.07.2013 17:16
#19 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat von Hiobsbote im Beitrag #16
Der Rechtsweg wurde Mollath verweigert.

Das ist angesichts der diversen bisherigen Vorgänge zu diesem Thema bestimmt falsch. Es mag sein, daß es bei diesem Rechtsweg Fehler gegeben hat - aber eine "Verweigerung des Rechtswegs" sähe anders aus.

Zitat
Schon deshalb hat das von Ihnen verlinkte "Urteil" keinen Wert.


Dieses Urteil hat alleine schon den Wert klarzustellen, daß es sehr wohl einen Rechtsweg gegeben hat. Und ein sauber verlinktes Urteil ist als Beleg in einer Diskussion viel nützlicher als irgendwelche Behauptungen interessierter Parteien.

Zitat
Vor dem Untersuchungsausschuss hat er dann zugeben müssen

Zitat von Äußerungen des hohen Brixner vor dem Untersuchungsausschuss
Ich lese doch keine 110 Seiten.


Gibt es eigentlich den Bericht des Untersuchungsausschusses verlinkt? Damit da das mal im Kontext sehen kann?
Ansonsten sind die Darstellungen des Neuen Süddeutschland mal grundsätzlich nicht als seriöse Quelle zu betrachten - zu deutlich verfolgt die Zeitung hier wieder einmal eine politische Agenda.
Alleine schon die Formulierung "hat zugeben müssen" für eine ganz normale Aussage zeigt schon, daß es hier um Agitprop geht, nicht um neutrale Berichterstattung.

Zitat:So ist geklärt, dass er Mollath das rechtliche Gehör verweigert hat.



Nein. Selbstverständlich muß sich ein Richter nicht alles mögliche an Geschreibsel komplett durchlesen, nur weil das der Angeklagte gerne hätte.
Um beurteilen zu können, ob diese 110 Seiten verfahrensrelevant gewesen wären, müßte man die als kompletten Text haben.

Zitat
Damit haben wir einen klaren Fall von Rechtsbeugung, wenn nunmehr das nächste hohe Gericht in seiner extremen Unabhängigkeit die Wiederaufnahme des Verfahrens verweigert.


Wenn die zweite Instanz die erste bestätigt, dann ist das kein Beleg für eine Rechtsbeugung - im Gegenteil.

tami Offline



Beiträge: 59

28.07.2013 17:17
#20 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat
Was erwarten Sie eigentlich, was ein Richter mit solchem Sammlungen machen soll? Haben Sie mal versucht, mit nem Wahnkranken zu diskutieren?


Zunächst:also doch wahnkrank!
Welcher Wahn, bitte schön?
Wenn ich etwas lesen soll,dann brauche ich doch nicht zu diskutieren sondern nur lesen.
Der Richter hätte nur etwa die ersten 16 Seiten lesen brauchen, da stand alles Wichtige drin.

Llarian Offline



Beiträge: 7.127

28.07.2013 17:26
#21 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #7
Nach allem, was man über den Fall in Erfahrung bringen kann, auch wenn man es gaanz vorsichtig interpretiert, spricht alles dafür, daß Gustl Mollath Leute verfolgt und gefährdet hat, nicht umgekehrt. Ob er sich zuvor verfolgt "gefühlt" hat, ist mir dabei herzlich egal. Er hat andere verfolgt und ihr Leben gefährdet (z. B. den Scheidungsanwalt seiner Frau; was hat der damit zu tun?), und davor sollen diese Menschen zurecht geschützt werden.

Zunächst mal sollte schon auffallen, dass Sie hier Anschuldigen auf die Ebene von Tatsachen heben. Und das ist wichtig, denn es geht um genau das: Um Anschuldigungen. Um Anschuldigungen von Personen, die nicht irgendwie ausserhalb sind, sondern Teil eines sehr schmutzigen Scheidungsverfahrens. Lesen Sie dazu mal folgendes:http://www.strate.net/de/dokumentation/M...-2013-05-01.pdf
Ab Seite 15 wird auf die Messerstecherei am Reifen der vorgeblichen Scheidungsanwältin (tatsächlich wohl nichtmal eine Juristin) eingegangen. Fällt alles in sich zusammen.

Fasset man es simpel zusammen: Es hat nie eine Veruteilung für die Reifenstechereien gegeben. Auch nie die Möglichkeit eine solche Verurteilung rechtswirksam anzugreifen. Es ist nichts weiter als die Erhebung von Anschuldigungen einer Partei (die noch dazu des mehrfachen Lügens in dem Verfahren überführt ist) zu Tatsachen, um damit die Gemeingefährlichkeit zu bejahen und damit die Einweisung. Wenn so mit unserer Freiheit umgegangen wird, dann leben wir in keinem Rechtsstaat.

Das sind Scheidungsquerelen. Und wäre der vorsitzende Richter samt seines psychiatrischen Gutachters nur ein bischen weniger arrogant gewesen, dann hätte das niemals zu einer Einweisung gereicht, bzw. reichen dürfen. Mollath wurde nie und zu keinem Zeitpunkt eine Straftat nachgewiesen. Ganz im Unterschied übrigens zu Vergewaltigern, Totschlägern, Komaprüglern und was sonst so an Schmutz auf deutschen Strassen rumläuft und nach kurzer Strafverbüssung wieder frei rum läuft.

tami Offline



Beiträge: 59

28.07.2013 17:43
#22 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat
Lesen Sie dazu mal folgendes:http://www.strate.net/de/dokumentation/M...-2013-05-01.pdf
Ab Seite 15 wird auf die Messerstecherei am Reifen der vorgeblichen Scheidungsanwältin (tatsächlich wohl nichtmal eine Juristin) eingegangen. Fällt alles in sich zusammen.


Hallo Llarian, das hatte ich Herrn Doeding auch schon verlinkt,wurde aber so abgetan:

Zitat
Bei allem Respekt, aber das ist nicht die Beweislage, sondern der Wiederaufnahmeantrag von Mollaths Anwalt, der, wie jeder Rechtsbeistand, zu keinerlei Objektivität verpflichtet ist. Im Gegenteil, es ist sein Job, einseitig für seinen Mandanten zu argumentieren


Die original grandiose Beweislage des Urteils steht oben.
Das Problem ist,bei Fakten werden diese diskreditiert oder nicht zur Kenntnis genommen. Wie den Revisionsbericht der HVB, der Mollath in allen nachprüfbaren Fällen recht gab. Und damit die Wahnvorstellungen ,an der Realität gemessen, eben keine Wahnvorstellungen mehr waren.

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

28.07.2013 17:49
#23 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat von tami
Sind Sie immer noch von der Täterschaft Mollaths überzeugt?



Ich halte die Täterschaft weiterhin für gut möglich. Haben Sie meinen Artikel eigentlich gelesen, ich meine einigermaßen unvoreingenommen? Ich treffe ausschließlich Wahrscheinlichkeitsaussagen und verwende den Konjunktiv. Was Sie beschreiben ist eben auch normal in einem Rechtsstaat. Die Beweisaufnahme erfolgt, die Informationen werden gewichtet, die Glaubwürdigkeit der Zeugen eingeschätzt und zu einem Urteil integriert. Daß dabei vorsichtig formuliert wird, liegt in der Natur der Sache. Das ist keine exakte Wissenschaft und fehleranfällig. In Diktaturen hat man solche Probleme freilich nicht.

Zitat
Jetzt kommt der feige Rückzug.



Auch an Sie der Hinweis auf die Forumsregeln:

Zitat von Forumsregeln
Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt;


Ich mache Sie nicht blöd an und möchte Sie bitten, es ebenso zu halten.

Inhaltlich ist dazu zu sagen, daß man sehr wohl einen Eifersuchtswahn haben kann, obwohl sich im Nachhinein herausstellt, daß die Frau (oder der Mann) fremdgegangen ist. Der Wahn zeichnet sich durch bizarre Ursache-Wirkungspostulate aus, die auch dann falsch bleiben, wenn die Grundtatsache stimmen sollte. Was der Innenrevisionsbericht zutage gefördert hat, sind peanuts, und Mollaths behauptete Verbindungen zur Rüstungsindustrie, zum Papst, zu hungernden Kindern in Afrika und zu weiß ich noch was alles, wird dadurch nicht richtiger und bilden einen Hinweis (hoast mi: Hinweis; nicht: Beleg oder Beweis) auf eine Wahnerkrankung Mollaths.

Herzliche GRüße,
Andreas Döding

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

28.07.2013 18:04
#24 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #21
Ab Seite 15 wird auf die Messerstecherei am Reifen der vorgeblichen Scheidungsanwältin (tatsächlich wohl nichtmal eine Juristin) eingegangen. Fällt alles in sich zusammen.

Das kann ich nicht nachvollziehen.
Es ist wohl unbestritten, daß es eine Reihe von Messerstechereien gab. Die Mollath in der Tat nicht nachgewiesen wurden, weil ja das Verfahren inhaltlich zu Ende geführt wurde - aber ein anderer Täter ist wohl nicht anzunehmen.
Und da fällt eigentlich nichts in sich zusammen außer dem Punkt, daß EINE der vielen Geschädigten im Urteil falsch bezeichnet wurde. Daß es aber ein Schreiben Mollaths gibt, in dem er die meisten der später Geschädigten als ihm mißliebig aufzählt, das widerlegt der Anwalt nicht. Er bringt hier einen Argumentationstrick, mit dem wohl eher von der eigentlichen Problematik abgelenkt werden soll.

Zitat
Es hat nie eine Veruteilung für die Reifenstechereien gegeben.


Richtig. Weil vor dem Urteil schon die Psychatrie tätig war.
Damit ist Mollath zwar in diesem Punkt juristisch unschuldig - aber es ist umgekehrt eben nicht so, wie von den Mollath-Anhängern suggeriert, daß er erwiesen unschuldig wäre. Die Belastungsindizien sind im Raum, sie bestehen aus mehr als den Aussagen einer vielleicht rachsüchtigen Ehefrau, und sie reichen allemal als Indiz für die Beurteilung, ob Mollath bei Freilassung gefährlich sein könnte.

Zitat
Das sind Scheidungsquerelen.


Nicht nur. Die Messerstechereien sind wohl nachgewiesener Fakt und weit außerhalb üblicher Scheidungsquerelen.

tami Offline



Beiträge: 59

28.07.2013 18:24
#25 RE: Noch ein paar Anmerkungen Antworten

Zitat
Die Beweisaufnahme erfolgt, die Informationen werden gewichtet, die Glaubwürdigkeit der Zeugen eingeschätzt und zu einem Urteil integriert. Daß dabei vorsichtig formuliert wird, liegt in der Natur der Sache.


Sorry, aber Beweise müssen hieb-und stichfest sein und nicht mit könnte oder möglich umschrieben werden. Sonst gilt immer "in dubio pro reo".

Zitat
Was der Innenrevisionsbericht zutage gefördert hat, sind peanuts,



Der Revisionsbericht schützt natürlich auch die Kunden der Bank. Und er hatte einige Entlassungen/Vergleiche zur Folge:"Peanuts"?

Zitat
und Mollaths behauptete Verbindungen zur Rüstungsindustrie, zum Papst, zu hungernden Kindern in Afrika und zu weiß ich noch was alles, wird dadurch nicht richtiger und bilden einen Hinweis (hoast mi: Hinweis; nicht: Beleg oder Beweis) auf eine Wahnerkrankung Mollaths.


Die Rüstungsindustrie wäre also so sauber, dass keine Bestechungen/Geldtransfers denkbar sind?
Papst,Kinder in Afrika standen gar nicht zur Diskussion, da der Richter Brixner den Duraplus-Ordner ja gar nicht gelesen hat. Aber Sie weichen immer noch aus, welcher Wahn es denn gewesen sein soll bei Mollath. Ist verständlich, denn Belege haben Sie dazu nicht,auch keine Hinweise. Und immer und überall wurde nur der "Schwarzgeldwahn" thematisiert, aber auch dafür fehlen Belege/Hinweise.

Zitat
sehr wohl einen Eifersuchtswahn haben kann, obwohl sich im Nachhinein herausstellt, daß die Frau (oder der Mann) fremdgegangen ist. Der Wahn zeichnet sich durch bizarre Ursache-Wirkungspostulate aus, die auch dann falsch bleiben, wenn die Grundtatsache stimmen sollte.


Dann ist das kein Eifersuchtswahn, sondern eine vorher vielleicht übertrieben Eifersucht.

Zitat
Der Wahn ist eine die Lebensführung behindernde Überzeugung, an welcher der Patient trotz der Unvereinbarkeit mit der objektiv nachprüfbaren Realität unbeirrt festhält.


http://de.wikipedia.org/wiki/Wahn
Hier kommt deutlich die Gegenüberstellung mit der Realität zum Ausdruck.Erst bei Festhalten der Gedanken entgegen der Realität,spricht man von Wahn.Was sollt bei realitätsgestützten Vorstellungen wahnhaft sein?

http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpge...it-prof-krober/

Seiten 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ... 19
 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz