Zitat von tamiDas erinnert mich an meine Schulzeit, wenn der Oberlehrer gesprochen hat.
Denn auch hier fehlt erneut verstehendes Lesen.
Wollen Sie hier trollen, oder kommt noch etwas Substanziierteres?
Ich habe Sie bereits gestern auf die Forumsregeln hingewiesen. In diesem Forum wird nicht ad personam argumentiert. Jeder in dieser lebhaften Diskussion hält sich daran. Ich fordere Sie auf, sich ebenfalls daran zu halten, wenn Sie hier weiter mitdiskutieren wollen. Und bitte verzichten Sie auf eine Antwort auf diesen Beitrag; Metadiskussionen sind hier ebenfalls unerwünscht.
@tami Es tut mir leid für Sie, dass Ihre Zitiergewohnheiten wie Ihre Umgangsformen, nun, deviant sind. Wenn Ihnen die Konkretisierung Ihrer allgemeinen Sätze missglückt, dann bin ich dafür nicht zuständig.
Für diese Art inhaltsfreier "Kommunikation" stehe ich nicht zur Verfügung.
Zitat Meine Frage war wirklich ganz konkret gemeint. Mich würde wirklich interessieren, bei welchem Akteninhalt/Quellendokument es bei Ihnen "Klick gemacht" hat und Ihre Meinung gekippt ist.
Die ergänzende Stellungnahme des BKH Bayreuth hat den Klick verursacht:
Bis dato glaubte ich, dass Mollath eingesperrt worden sei, weil ihm Behauptungen als Wahn ausgelegt worden seien, die sich später als wahr erwiesen hätten. Aus der o.g. Stellungnahme ergaben sich für mich erste Anhaltspunkte dafür, dass bei ihm tatsächlich eine psychische Erkrankung vorliegen könnte. Dieser Verdacht wurde durch weitere Informationen, etwa die Bedrohung seines Pflichtverteidigers Dolmany, erhärtet.
Bemerkenswert finde ich, dass Strate fast alles online stellt, sogar gutachterliche Stellungnahmen, aber nicht alle erstatteten Gutachten. Irgendwas muss er ja fürchten, oder?
Zitat Nichts von all dem, was Sie hier erwähnen, habe ich Frau Lakotta vorgeworfen. Ich weiß nicht einmal, um was es geht ("Zeugen erfunden"). Da müssen Sie verschiedene Beiträge verwechselt haben.
Okay, dann Butter bei de Fische: Weshalb sollte ich nicht glauben, dass Frau Lakotta einen Zeugen hat, der aussagt, Mollath habe ihm gegenüber die Harald-Schmidt-Bemerkungen gemacht?
Zitat Okay, dann Butter bei de Fische: Weshalb sollte ich nicht glauben, dass Frau Lakotta einen Zeugen hat, der aussagt, Mollath habe ihm gegenüber die Harald-Schmidt-Bemerkungen gemacht?
Das ist einfach erklärt. Es ist ein neuralgischer Punkt der Verteidigung: die Glaubwürdigkeit von Frau Lakotta muss hier unter allen Umständen in Zweifel gezogen werden. Das Erlebnis des Beeinflusstwerdens, des Gelenktseins ist ein sicheres Zeichen eines Wahns und hat quasi Beweiskraft für das Vorliegen einer schweren psychischen Erkrankung. In der Psychose bekommt alles eine Bedeutung; dem Kranken geht die Fähigkeit verloren zu erkennen, dass er nicht gemeint ist.
Kein Laie ist in der Lage, eine solche, einen Wahn praktisch beweisende Episode zu erfinden, weder Frau Lakotta noch ihr Zeuge.
Was ich mich gerade frage ist: wenn er wirklich unter Größen- und Verfolgungswahn leidet, ob die riesige Öffentlichkeit, die er ja inzwischen ohne Zweifel hat, nicht inhaltlich zu einer endgültigen Verstetigung und Chronifizierung der Erkrankung beitragen wird. Er muß sich in seinem Wahnerleben (so er eines hat) unglaublich bestätigt fühlen. Daß er die "Vorgänge" beim Bayerischen Rundfunk publik machen will, macht ja deutlich, wie sehr er die Medien und die Öffentlichkeit auf dem Radar hat. Die Prognose bei Wahnhafter Störung ist ohnehin trüb. Möglicherwesie muß man sie dieser Tage auf "hoffnungslos" senken.
Um nicht falsch verstanden zu werden: solche Überlegungen sind rein privater Natur, dieser Fall ist strikt nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu lösen, nicht nach inhaltlich-therapeutischen Überlegungen, und Herr Mollath hat alles Recht der Welt, Öffentlichkeit für seine Zwecke zu mobilisieren. Aber ich sehe die Möglichkeit eines nicht unerheblichen Kollateralschadens.
Und wenn ich höre, wie er dort ein Neonazinetzwerk unterstellt und gleichzeitig höre, daß die Mitarbeiter der Klinik von "mutigen Anrufern" als KZ-Wärter beschimpft werden, muß ich unwillkürlich wieder an die Folie a deux-Geschichte denken.
Zitat von R.A. im Beitrag #46 Eine Tat kann auch durch Zusammenspiel von Indizien nachgewiesen werden
Kann. Aber hier sind wir so weit davon weg, dass sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung die Verurteilung absurd finden.
Zitat Einen Reifen so anzustechen, daß es nicht gleich auffällt, aber dann während der Fahrt zum Unfall führen kann - das ist nicht trivial.
Was soll denn daran nicht trivial sein ?
es ist nicht nur nicht trivial, sondern kaum möglich, einen Autoreifen in dieser Art zu "perforieren". haben Sie schon einmal versucht, einen Autoreifen "anzustechen"? gehen Sie doch bitte zur nächsten Autowerkstatt, fragen nach einem abgefahrenen Reifen und versuche es! Ich denke man wird Ihnen belustigt zukucken.
Zitat von Doeding im Beitrag #74 Anders gesagt: der Eindruck, daß Herr Mollath "schwer einen an der Murmel" (ist nicht abwertend gemeint) hat, drängt sich einfach auf. Mit meinem Konzept von Normalvariation menschlichen Erlebens und Verhaltens ist vieles, das über ihn dokumentiert ist, nur mit einer solch geringen Wahrscheinlichkeit in Einklang zu bringen, daß ich hier, in einem privat geführten Forum, frei von jeder Notwendigkeit, meine Meinung justiziabel zu gestalten oder zu formulieren, zu dem Schluß komme, daß der Mann schwer gestört ist.
Das ist jetzt eine zusammenfassende Bewertung, um nicht zu sagen ein Bauchgefühl. Aber ich hatte Sie gebeten, die konkreten Anhaltspunkte zu nennen, an denen Sie das festmachen (Zitate, Beispiele aus dem von Ihnen gelesenen). Das muß doch möglich sein, ohne daß Sie hier eine Art Gutachten abgeben (das wäre wirklich zu viel verlangt). Ich versuche, wirklich nachzuvollziehen, welches Ihre Maßstäbe als Psychologe (gehe ich da richtig?) sind für die "Normalvariation menschlichen Erlebens und Verhaltens".
Zitat Begleitlektüre von einem Ingenieur aus der Autoindustrie:
In Österreich sitzt gerade ein Diplom-Ingieur ein, der das ganze Internet mit "Gutachten" zugekleistert hat, wonach es in Auschwitz keine Gaskammern gegeben haben soll. So viel zum Thema Autoritätsargument.
Juristisch gesehen dürfte es auch ohne Belang sein, ob die Luft erst beim Fahren entwich oder schon vorher. Dies hätte allenfalls für das Strafmaß eine Rolle gespielt und da er ja freigesprochen werden musste, gab es ja keine Strafe.
Vielen Dank für den interessanten link. Leider kann ich den entscheidenden ersten Teil nicht beurteilen, aber da er vom Fach ist, wird es wohl seriös sein. Im zweiten Teil, wo er sich in Psychologie versucht, ist er aber nur eines: peinlich.
Zitat Psychologisches:
Scharlatane meiden normalerweise das Licht. Im vorliegenden Fall ist jedoch festzustellen, daß solche Beteiligen sich nicht einmal scheuen, sich mit gröbstem Schwachsinn in aller Öffentlichkeit lächerlich zu machen. Jede soziale Kontrolle scheint zu fehlen, sie scheinen es nicht einmal selbst zu bemerken. Das ist ein ziemlich sicheres Zeichen für einen Wahn, im vorliegenden Fall höchstwahrscheinlich Dissoziation.
Diese Dissoziation tritt durch den Kontrollverlust, den Realitätsverlust und die Kopflosigkeit der Betroffenen zutage. Eine Ministerin wiederholt im Fernsehen mit leerem Blick in manischer Form immer wieder die gleiche inhaltsleere Aussage, ohne auf gestellte Fragen einzugehen. Das kann unbearbeitet in psychiatrischen Seminaren schon direkt als Lehrfilm zur Verdeutlichung der Störung Verwendung finden.
Außer "Soziale Kontrolle" verwendet er hier nicht einen einzigen Fachbegriff korrekt oder gar im Zusammenhang richtig. Das muß aber nichts für seine Beschreibung aus Ingenieurssicht heißen...
Zitat von Doeding im Beitrag #80muß ich unwillkürlich wieder an die Folie a deux-Geschichte denken.
In einem weiteren Sinn vielleicht, aber möglichweise sind andere Begriffe zur Verdeutlichung passender. In der Geschichte gibt es einige Beispiele, in denen psychisch auffällige Personen gesellschaftliche Bewegungen geführt haben. Für eine Folie a deux im engeren Sinn fehlt die Voraussetzung: sie kann nur in einer sozialen Isoliertheit der Betroffenen gedeihen.
Was ich mich gerade frage ist: wenn er wirklich unter Größen- und Verfolgungswahn leidet, ob die riesige Öffentlichkeit, die er ja inzwischen ohne Zweifel hat, nicht inhaltlich zu einer endgültigen Verstetigung und Chronifizierung der Erkrankung beitragen wird. Er muß sich in seinem Wahnerleben (so er eines hat) unglaublich bestätigt fühlen. Daß er die "Vorgänge" beim Bayerischen Rundfunk publik machen will, macht ja deutlich, wie sehr er die Medien und die Öffentlichkeit auf dem Radar hat. Die Prognose bei Wahnhafter Störung ist ohnehin trüb. Möglicherwesie muß man sie dieser Tage auf "hoffnungslos" senken.
Um nicht falsch verstanden zu werden: solche Überlegungen sind rein privater Natur, dieser Fall ist strikt nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu lösen, nicht nach inhaltlich-therapeutischen Überlegungen, und Herr Mollath hat alles Recht der Welt, Öffentlichkeit für seine Zwecke zu mobilisieren. Aber ich sehe die Möglichkeit eines nicht unerheblichen Kollateralschadens.
Und wenn ich höre, wie er dort ein Neonazinetzwerk unterstellt und gleichzeitig höre, daß die Mitarbeiter der Klinik von "mutigen Anrufern" als KZ-Wärter beschimpft werden, muß ich unwillkürlich wieder an die Folie a deux-Geschichte denken.
Herzliche Grüße, Andreas Döding
Ich muß mal grad nach Luft schnappen und bin sprachlos. Sie fabulieren über einen möglichen Wahn Mollaths, um dann festzustellen, daß dies rein private Überlegungen sind. So ganz privat ist das Internet oder dieses Forum nicht, oder? Ihre Überlegungen gehen soweit, daß Sie sich fragen, welchen Einfluß die Öffentlichkeit auf diesen möglichen Wahn hat. Zefix, wie wär's, wenn Sie sich einfach z.B. die beiden Wiederaufnahmeanträge in Gänze reinziehen und sich damit sachlich auseinandersetzen. Da können Sie so kritisch sein wie Sie wollen, aber bitte fabulieren Sie nicht im luftleeren Raum über Wahnsinnigkeiten. Außerdem bleiben Sie sachlich: Wo redet Mollath von einem "Nazinetzwerk"?
Zitat von Doeding im Beitrag #80muß ich unwillkürlich wieder an die Folie a deux-Geschichte denken.
In einem weiteren Sinn vielleicht, aber möglichweise sind andere Begriffe zur Verdeutlichung passender. In der Geschichte gibt es einige Beispiele, in denen psychisch auffällige Personen gesellschaftliche Bewegungen geführt haben. Für eine Folie a deux im engeren Sinn fehlt die Voraussetzung: sie kann nur in einer sozialen Isoliertheit der Betroffenen gedeihen.
Natürlich; der Begriff passt ohnehin nicht wirklich, da es sich in aller Regel auf Paarbeziehungen bezieht, in dem der Wahninduzierende bereits vorher der "bestimmendere", der den Wahn Übernehmende eine eher "submissive" Rolle eingenommen hat. Aber wenn ich von "Massenhysterie" geschrieben hätte, hätte das doof geklungen, weil abwertend, und das ist wirklich nicht mein Ziel. Tiefenpsychologisch gesehen glaube ich aber, daß bei den eher unreflektierten Unterstützern in den Kommentarspalten jede Menge projektive Prozesse ablaufen; aber das auszuführen führte hier zu weit.
Zitat Meine Frage war wirklich ganz konkret gemeint. Mich würde wirklich interessieren, bei welchem Akteninhalt/Quellendokument es bei Ihnen "Klick gemacht" hat und Ihre Meinung gekippt ist.
Die ergänzende Stellungnahme des BKH Bayreuth hat den Klick verursacht:
Bis dato glaubte ich, dass Mollath eingesperrt worden sei, weil ihm Behauptungen als Wahn ausgelegt worden seien, die sich später als wahr erwiesen hätten. Aus der o.g. Stellungnahme ergaben sich für mich erste Anhaltspunkte dafür, dass bei ihm tatsächlich eine psychische Erkrankung vorliegen könnte. Dieser Verdacht wurde durch weitere Informationen, etwa die Bedrohung seines Pflichtverteidigers Dolmany, erhärtet.
Dieser Punkt - der einzig konkrete, den Sie nennen - stand schon in meinem ersten Beitrag zum Fall Mollath (http://blog.delegibus.com/2012/11/28/justiz-im-wahn-wahn/). Demgemäß kann diese Information schwerlich den Meinungsumschwung bewirkt haben, von dem Sie sprechen.
Zitat Bemerkenswert finde ich, dass Strate fast alles online stellt, sogar gutachterliche Stellungnahmen, aber nicht alle erstatteten Gutachten. Irgendwas muss er ja fürchten, oder?
Wahrscheinlich will man keine Klage der Gutachter herausfordern. Der wesentliche Inhalt des Gutachten von Dr. Leipziger ist immerhin im Urteil und der des Gutachtens von Prof. Pfäfflin in der Verfassungsbeschwerdebegründung enthalten.
Zitat
Zitat Nichts von all dem, was Sie hier erwähnen, habe ich Frau Lakotta vorgeworfen. Ich weiß nicht einmal, um was es geht ("Zeugen erfunden"). Da müssen Sie verschiedene Beiträge verwechselt haben.
Okay, dann Butter bei de Fische: Weshalb sollte ich nicht glauben, dass Frau Lakotta einen Zeugen hat, der aussagt, Mollath habe ihm gegenüber die Harald-Schmidt-Bemerkungen gemacht?
Sie haben mich falsch verstanden. Sie dürfen diese Darstellung glauben, auch ich bezweifele erst mal nicht, daß es einen solchen Zeugen gibt. Worum es geht, ist, daß der Kontext völlig fehlt. Ohne diesen ist die Wiedergabe dieser Äußerung eine reine Manipulation. Das Konzept des Wort-im-Mund-Herumdrehens ist Ihnen sicher bekannt. Gerade im Fall Mollath gibt es viele Beispiele dafür. Denken Sie an den Papst-Brief, den Heuss-Brief oder die - man muß es leider sagen - Begriffstutzigkeit von Dr. Leipziger, der allen Ernstes "paranoide Größenideen" sah in einer Äußerung Mollaths, er rechne sich einen öffentlichen Gesinnungswandel in einer Angelegenheit, für die er politisch aktiv war, auch (!) als persönlichen Erfolg an. Das ist so verrückt (aber nicht auf Seiten Mollaths), das könnte man gar nicht erfinden.
Zitat von maulwurf im Beitrag #86Zefix, wie wär's, wenn Sie sich einfach z.B. die beiden Wiederaufnahmeanträge in Gänze reinziehen und sich damit sachlich auseinandersetzen.
Wie wär's, wenn Sie sich einfach mal den Beschluss des LG Regensburg zur Gänze reinziehen und sich damit sachlich auseinandersetzen? Das wäre dann ein Abwasch.
Zitat Tiefenpsychologisch gesehen glaube ich aber, daß bei den eher unreflektierten Unterstützern in den Kommentarspalten jede Menge projektive Prozesse ablaufen; aber das auszuführen führte hier zu weit.
ich erlaube mir, Sie darauf hinzuweisen, dass die Verwendung tiefenpsychologischer/psychoanalytischer Begriffe eine Diskussionsimmunisierung bedeuten. Denn sie sind nicht widerlegbar/falsifizierbar. Und somit für einen Diskurs untauglich. Falls ich tiefenpsychologisch/psychoanalytisch argumentiere ist jede Argumentation "richtig". Dies öffnet für meine Argumente einer Beliebigkeit Tür und Tor. Mit freundlichen Grüßen tami
Zitat Okay, dann Butter bei de Fische: Weshalb sollte ich nicht glauben, dass Frau Lakotta einen Zeugen hat, der aussagt, Mollath habe ihm gegenüber die Harald-Schmidt-Bemerkungen gemacht?
Das ist einfach erklärt. Es ist ein neuralgischer Punkt der Verteidigung: die Glaubwürdigkeit von Frau Lakotta muss hier unter allen Umständen in Zweifel gezogen werden. Das Erlebnis des Beeinflusstwerdens, des Gelenktseins ist ein sicheres Zeichen eines Wahns und hat quasi Beweiskraft für das Vorliegen einer schweren psychischen Erkrankung. In der Psychose bekommt alles eine Bedeutung; dem Kranken geht die Fähigkeit verloren zu erkennen, dass er nicht gemeint ist.
Kein Laie ist in der Lage, eine solche, einen Wahn praktisch beweisende Episode zu erfinden, weder Frau Lakotta noch ihr Zeuge.
Zitat ... auch ich bezweifele erst mal nicht, daß es einen solchen Zeugen gibt. Worum es geht, ist, daß der Kontext völlig fehlt. Ohne diesen ist die Wiedergabe dieser Äußerung eine reine Manipulation.
Die Episode hat - egal in welchem Kontext - einen hohen diagnostischen Wert. Welchen Kontext könnten Sie sich denn vorstellen, in dem die Harald-Schmidt-Äußerung diesen Wert verliert?
Zitat Wie wär's, wenn Sie sich einfach mal den Beschluss des LG Regensburg zur Gänze reinziehen und sich damit sachlich auseinandersetzen?
dies ist in den mehr juristisch orientierten Blogs (Prof. Dr. Müller , Gabriele Wolff, mit Kommentaren von O. Garcia) schon geschehen. Bei Prof. Müller steht noch eine Detailanalyse aus. Daher ist eine Auseinandersetzung damit hier im Blog nicht so adäquat. Die Detailanalyse von Prof. Müller erwarte ich auch mit Spannung. Vorab meine unmaßgebliche kurze Einschätzung des Beschlusses: Das Gericht sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Jeder einzelne WA-Punkt wird zerlegt, eine Gesamtschau findet nicht statt. Dies insbesondere bei den Rechtsbeugungsvorwürfen. Es wird sich geflüchtet in repetitivem "dass ist noch vertretbar". In einer holistischen Betrachtung der Rechtsbeugungsvorwürfe käme man zu einem anderen Ergebnis. Weiterhin liest sich der Beschluss wie eine reine Begründung des ursprünglichen Urteils. Mit freundlichen Grüßen tami
Nein, genügt nicht. Hatten wir alles schon im Psiram-Blog. Der sachliche Gehalt ist, dass Frau Lakotta einen Fehler korrigiert hat. Ansonsten heiße Luft, nichts Konkretes.
Ich sprach von sachlicher Auseinandersetzung. Die "Analysen" von Frau Wolff kenne ich, und die von O. Garcia spare ich mir. Es ist mir zu schwierig, unter all seiner Polemik die Sachargumente hervorzuklauben. Da genügen mir seine Beiträge hier.
Zitat von R.A. im Beitrag #59 Es kann wohl keine Rede davon sein, daß die Staatsanwaltschaft das Urteil "absurd findet". Sie hat die Neuaufnahme beantragt, um drei strittige (aber eigentlich nebensächliche) Punkte zu klären. Sie arbeitet also weniger an einer Aufhebung des Urteils als daran, es endgültig wassserfest zu machen.
Ich müsste es im Details nachschlagen, aber wenn die Staatswanwaltschaft schreibt, dass sie der Meinung ist, dass auch ein anderer die Tat hätte begehen können, klingt das für mich nicht nach einem wasserfest machen.
Zitat Ich könnte es nicht, hätte mir vor dieser Diskussion nicht einmal Gedanken dazu gemacht. Sondern wie wohl die Mehrheit aller Menschen hätte ich den Reifen frontal angestochen, so daß er platt ist.
Das wäre aber schon nach kurzem Nachdenken wieder zu verwerfen. Wo ist der Reifen wohl am widerstandsfähigsten ? Natürlich da, wo er das meiste aushalten muss, sprich: Auf dem Profil. Das Profil ist dick und dafür gemacht auch mal was spitzes (wenn es nicht zu lang ist) aufzunehmen, ohne das gleich der Reifen kaputt geht. Ich habe ernste Zweifel, dass man mit einem normalen Messer überhaupt auf Anhieb durch das Profil käme. Was also bleibt ? An die Innenseite kommt man nicht, bleibt nur die Aussenseite. Und würde man darüber nachdenken, dass der Reifen nicht gleich platt sein sollte, braucht es auch keine tiefere Kenntnis der Strömungsmechanik um sich zu überlegen, dass das Loch vergleichsweise klein sein sollte. Von da aus überlegt man sich wie man ein Werkzeug konstruiert, dass dafür geeignet wäre, beispielsweise einen Dorn, wie man sie früher bei Dosen benutzt hat. Fertig ist die Laube. Das braucht nicht nur kein Spezialwissen, ich wüsste nicht welches Spezialwissen ein Reifenhändler haben könnte, was ihm hier zu weiteren Erkenntnissen hülfe.
Zitat Wenn die Spiegel-Darstellung stimmt, hat die Staatsanwaltschaft keine Zweifel an der Messersache, es geht ihr nur um drei andere Details: Der neue Zeuge aus Pyrmont, die Erstdiagnose und das Attest über die Verletzungen Frau Mollaths.
Hier klingts anders: http://www.sueddeutsche.de/bayern/vorwue...hrung-1.1707511 Dort wird auch darauf eingangen, warum diese Einschätzung nicht im Wiederaufnahmeantrag berücksichtigt wurde. Die Meinung des Staatsanwaltes ist hingegen recht klar: Und die ist nicht etwas wasserfest machen zu wollen.
Zitat Schon. Aber ein Punkt Schlampigkeit (in einem nebensächlichen Punkt) heißt eben nicht, daß der Rest falsch ist. Wir reden ja hier schon über die zweite Instanz. Und die dritte hat gerade alles bestätigt.
Das ist ein Punkt, zu dem ich noch einmal gesondert etwas schreiben will.
Zitat Relativ schlechte Aussichten für eine Verschwörung ...
Nicht alles was gut zusammenspielt ist auch eine Verschwörung.
Ein interessanter Blogbeitrag (auch die Kommentare dazu). Demonstriert recht gut die fast schon paranoide Weltsicht vieler Mollarth-Anhänger.
Wenn nicht einige Diskussionsteilnehmer hier (insbesondere Llarian und O. Garcia) den Beweis des Gegenteils angetreten hätten, müßte man inzwischen meinen, pro Mollath zu sein wäre fast gleichbedeutend mit "nicht ernst zu nehmen".
Ich bin nun wirklich niemand, der SpOn wertschätzt. Aber die marginale Datumsverwechslung (die nach Hinweis auch korrigiert wurde) im Lakotta-Artikel ist eben KEIN Beleg dafür, daß der Rest falsch ist. Das ist so wie bei der Sache mit der Verwechslung der RA-Gattinen und die Aufbauschung durch Sethe.
Ich finde die Diskussion nicht mehr wirklich zielführend. Und ich werde bestimmt nicht noch weitere Zeit in Lektüre investieren - die entscheidenden Dokumente sind ja offenbar doch nicht online zu bekommen. Es sind einzelne Fehler bei der ganzen Justizsache vorgekommen. Was aber im Gesamtbild nicht wirklich ins Gewicht fällt und auch keinen Skandal macht. Insgesamt werde ich einfach in Ruhe abwarten, wie die Sache ausgeht.
Zitat von Doeding im Beitrag #74 Anders gesagt: der Eindruck, daß Herr Mollath "schwer einen an der Murmel" (ist nicht abwertend gemeint) hat, drängt sich einfach auf. Mit meinem Konzept von Normalvariation menschlichen Erlebens und Verhaltens ist vieles, das über ihn dokumentiert ist, nur mit einer solch geringen Wahrscheinlichkeit in Einklang zu bringen, daß ich hier, in einem privat geführten Forum, frei von jeder Notwendigkeit, meine Meinung justiziabel zu gestalten oder zu formulieren, zu dem Schluß komme, daß der Mann schwer gestört ist.
Das ist jetzt eine zusammenfassende Bewertung, um nicht zu sagen ein Bauchgefühl. Aber ich hatte Sie gebeten, die konkreten Anhaltspunkte zu nennen, an denen Sie das festmachen (Zitate, Beispiele aus dem von Ihnen gelesenen). Das muß doch möglich sein, ohne daß Sie hier eine Art Gutachten abgeben (das wäre wirklich zu viel verlangt). Ich versuche, wirklich nachzuvollziehen, welches Ihre Maßstäbe als Psychologe (gehe ich da richtig?) sind für die "Normalvariation menschlichen Erlebens und Verhaltens".
Der Brief an Heuss ist aus meiner Sicht darüber hinaus mindestend ideenflüchtig, möglicherweise sogar assoziativ gelockert; ich kann ihn mir Morgen nochmal genauer anschauen.
inwiefern handelt es sich bei dem Begriff "Projektion" zwangsläufig um ein tiefenpsychologisch/psychoanalytisches Diskussions"immunisierungs"-Konstrukt? Wikipedia hat:
Zitat Projektion bezeichnet in der Neurosenlehre allgemein und schulenunabhängig einen Abwehrmechanismus. Sie definiert das Übertragen und Verlagern eines eigenen innerpsychischen Konfliktes durch die Abbildung eigener Gefühle (Empfindungen/Affekte), Wünsche und Impulse, die im Widerspruch zu eigenen und/oder gesellschaftlichen Normen stehen können, auf andere Menschen(gruppen), Lebewesen oder sonstige Objekte der Außenwelt.
Da Herr Döding seine Formulierung expressis verbis als persönliche Meinung ("Daher glaube ich...")gekennzeichnet und darüber hinaus die Anmerkung mit dem ausdrücklichen Hinweis("...aber das auszuführen führte hier zu weit.") versehen hat, verstehe ich Ihren Einwand nicht
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