Zitat von tamiHerr Döding, doch mal bitte Buddha by the fish
Steht doch alles im Artikel. Wenn Herr Mollath wahnkrank ist, dann handelt es sich entweder um einen Beeinträchtigungs- oder einen Verfolgungswahn; Seine Korrespondenzversuche mit dem Papst, dem Kanzler, Kofi Annan und anderen zwecks Veröffentlichung eines Skandals von "völlig wahnsinnigen Ausmaßen" (gegen den der Revisionsbericht sich eben wie peanuts ausnimmt), spricht darüber hinaus für einen ausgeprägten Größenwahn. Er wird ja geglaubt haben, daß diese Personen tatsächlich auf seine Schreiben reagieren, was auf einen weitgehenden Realitätsverlust schließen läßt. Auch die Beschreibung seiner 106-Seitenschrift läßt an Größenwahn denken; er scheint ja geglaubt zu haben, mit seinen "Erkenntnissen" die Welt erschüttern zu können. Gerade aus der Tatsache, daß die "Welt" sich aber wenig erschüttert gezeigt und ganz anders reagiert hat als er wohl gedacht hat, mag sich dann die paranoide Wahnform durchgesetzt haben.
Und, das nochmal zum Mitschreiben: das war keine Tatsachenbehauptung.
Zitat von tami im Beitrag #25Sorry, aber Beweise müssen hieb-und stichfest sein und nicht mit könnte oder möglich umschrieben werden. Sonst gilt immer "in dubio pro reo".
So einfach ist das nicht. Indizien können auch zu einer Verurteilung führen.
Zitat
Zitat Was der Innenrevisionsbericht zutage gefördert hat, sind peanuts,
Der Revisionsbericht schützt natürlich auch die Kunden der Bank. Und er hatte einige Entlassungen/Vergleiche zur Folge:"Peanuts"?
Ein Innenrevisionsbericht schützt keine Kunden, sondern nur die Interessen der Bank. Und die dort bestätigten Vorwürfe bezogen sich darauf, daß diverse Angestellte ihren Arbeitgeber betrogen haben, indem sie Kunden gegen Provision an eine Konkurrenzbank vermittelten. Das ist gravierend für die Bank (und rechtfertigt selbstverständlich Entlassungen), verglichen mit Mollaths Behauptungen sind das aber Peanuts.
Zitat Die Rüstungsindustrie wäre also so sauber, dass keine Bestechungen/Geldtransfers denkbar sind?
Hat keiner behauptet. Aber von Rüstungsindustrie steht nichts im Bericht.
Zitat Papst,Kinder in Afrika standen gar nicht zur Diskussion, da der Richter Brixner den Duraplus-Ordner ja gar nicht gelesen hat.
"Nicht gelesen" im Sinne: Er hat ihn nicht komplett so gelesen, wie das für eine offiziell in den Prozeß eingebrachte und für das Urteil verwendete Akte gilt. Wenn eine Diagonaldurchsicht zeigt, daß in einem Text irrelevanter Unsinn steht, ist das auch völlig korrekt. Auch wenn bisher niemand den Inhalt des Ordners verlinkt hat - sowohl diese Schriften als auch das Benehmen Mollaths während der Verhandlung waren offenbar deutlich Zeichen, daß er "einen an der Rassel" hat. Wenn man Briefe an Kofi Annan schreibt, ist das schon ein ziemlich schlechtes Zeichen für die geistige Gesundheit ... Ob dieser Eindruck richtig ist, und welcher Wahn konkret zu benennen ist - das ist dann Aufgabe der Experten. Was die ja dann auch gemacht haben.
Zitat von Llarian im Beitrag #6 Es ist ein skandalöses Verfahren mit massiven Rechtsfehlern das eine Person jahrelang weggesperrt hat und die Reaktion des Landgerichtes darauf ist ein Schulterzucken. DAS ist ein Problem.
Es muss immer wieder geprüft worden sein, ob Herr Mollaths Geisteszustand sich gebessert hat und ob man eine Gefahr für ihn oder andere mittlerweile verneinen kann oder für unwahrscheinlich hält. Von daher ist er auch nicht durch das Verfahren "jahrelang" weggesperrt worden, sondern weil man ihn weiterhin für psychisch krank befunden hat.
gut, dann haben Sie 3 Wahnmöglichkeiten genannt (Beeinträchtigungs-,Verfolgungs-,und Größen-Wahn). Nun wird es aber spannend: Mit welchem Wahn wollen Sie dann die Allgemein-Gefährlichkeit belegen? Wegen der 3 genannten Wahnmöglichkeiten kommt man nicht in die Forensik. Verfolgungswahn( die aktive Form, nicht die passive -ich werde verfolgt-) ist ja wohl ausgeschlossen, da er seit ca.7 Jahren geschieden ist. Warum sollte er bei anderen Personen weitere Reifenstechereien (unterstellt,er hat sie gemacht)begehen? Fabulieren Sie nicht ein wenig rum:
Zitat er scheint ja geglaubt zu haben, mit seinen "Erkenntnissen" die Welt erschüttern zu können
Ihre vorsichtige, konjunktivische Formulierungen überzeugen nicht, da diese immer dann erscheinen und von Ihnen drauf hingewiesen wird, wenn mal etwas Konkretes erwünscht ist. Haben Sie doch längst insinuiert, dass Mollath wahnkrank und allgemeingefährlich ist. Dann wird sich schnell auf Hinweise /keine Tatsachenbehauptungen etc. zurückgezogen. Ich verstehe das ja,wenn die Fakten gegenläufig sind, dass man sich dann nicht mehr so wohlfühlt.
Zitat von tamiMit welchem Wahn wollen Sie dann die Allgemein-Gefährlichkeit belegen?
Gar nicht. Das machen jene forensischen Gutachter und Ärzte, die Mollath besser kennen als Sie oder ich.
Zitat Wegen der 3 genannten Wahnmöglichkeiten kommt man nicht in die Forensik.
Wegen keines Wahns allein kommt man in die Forensik. Man kommt in die Forensik, wenn man sich strafrechtlich relevant fremdgefährdend verhalten hat und wenn diese gefährdende(n) Handlung(en) im Rahmen eines Erkrankungsbildes erfolgt und somit in einem Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit passiert sind.
Zitat Verfolgungswahn( die aktive Form, nicht die passive -ich werde verfolgt-)
den von Ihnen angedeuteten "aktiven" Verfolgungswahn gibt es nicht; Verfolgungswahn, wie jeder Wahn, erfolgt im krankhaften Selbstbezug, wird im Fall des Verfolgungswahns als gegen die eigene Person gerichtet erlebt. Deswegen kann er dennoch, subjektiv als "Selbstverteidigung", andere verfolgen und beeinträchtigen.
Zitat ist ja wohl ausgeschlossen, da er seit ca.7 Jahren geschieden ist.
Wieso das denn? Sagt Ihnen das Ihr gesunder Menschenverstand?
Zitat Warum sollte er bei anderen Personen weitere Reifenstechereien (unterstellt,er hat sie gemacht)begehen?
Wie kommen Sie darauf, daß er sich diesmal mit Reifenstechereien zufriedengibt?
Aber jetzt machen Sie mal Butter bei die Fische. Hierauf sind Sie nämlich nicht eingegangen:
Zitat Seine Korrespondenzversuche mit dem Papst, dem Kanzler, Kofi Annan und anderen zwecks Veröffentlichung eines Skandals von "völlig wahnsinnigen Ausmaßen" (gegen den der Revisionsbericht sich eben wie peanuts ausnimmt), spricht darüber hinaus für einen ausgeprägten Größenwahn. Er wird ja geglaubt haben, daß diese Personen tatsächlich auf seine Schreiben reagieren, was auf einen weitgehenden Realitätsverlust schließen läßt.
Liefern Sie doch mal eine plausible Hypothese, nach der das Genannte als normalpsychologische Verhaltensvariation eines Gesunden zu deuten ist.
Zitat von R.A. im Beitrag #24 Das kann ich nicht nachvollziehen. Es ist wohl unbestritten, daß es eine Reihe von Messerstechereien gab. Die Mollath in der Tat nicht nachgewiesen wurden, weil ja das Verfahren inhaltlich zu Ende geführt wurde - aber ein anderer Täter ist wohl nicht anzunehmen.
Das widerspricht aber jedem rechtsstaatlichen Ansatz. Ich weiss nicht, wer es gewesen ist. Mollath, seine Frau, sein Briefträger oder vielleicht der Pabst. Das ist irrelevant, entscheidend ist, dass ihm die Tat nicht nachgewiesen wurde. Und das schlampigst (!), absolut schlampigst, damit umgegangen wurde. Wenn ich Strate glauben darf, und davon gehe ich hier mal kurz aus, dann ist die Frau von der wir hier reden, weder die Anwältin seiner Exfrau noch überhaupt Anwältin, noch wird sie in dem Brief genannt, der die Schuld belegen soll. Das passt nicht. Und auf so einer Basis darf nicht geurteilt werden.
Zitat Daß es aber ein Schreiben Mollaths gibt, in dem er die meisten der später Geschädigten als ihm mißliebig aufzählt, das widerlegt der Anwalt nicht.
Das muss er auch nicht, denn es belegt überhaupt nichts. Die Basis für eine Verurteilung ist nicht gegeben, selbst wenn man keine allzu strengen Anforderungen an die Beweislast annimmt. Ich bin auch ein wenig irrtiert von deiner (und Herrn Dödings) Argumentation bezüglich des großen Unbekannten. Als ob im Strafrecht plötzlich nach "tertium non datur" geurteilt werden dürfte. Entscheidend ist nicht die Frage wie wahrscheinlich ein anderer Täter ist, sondern ob man jemanden die Tat hinreichend nachweisen kann. Die Amis bemühen dafür den Spruch von "jehenseits eines begründeten Zweifels", im deutschen mag man das nicht so melodramatisch ausdrücken, aber der Gedanke muss in einem Rechtsstaat der selbe sein. An dieser Stelle muss mal darauf hingewiesen werden wie das Gericht hier die "Beweise" gewürdigt hat: Da zieht man die Tatsache, dass jemand in seinem Leben früher mit Reifen gehandelt hat als Beleg heran, er verfüge über ein Spezialwissen im besonders fiesen Zerstören von Reifen. Solche Argumentation zieht einem doch die Schuhe aus. Davon mal ab, dass jedes Schulkind mit drei Klicks Informationen darüber beziehen kann, würde ich bei einem Fachmann, der hier unterstellt wird, annehmen, dass er weit bessere Methoden kennt, um ein Auto verdeckt zu beschädigen. Wenn Gerichte mit solchen Beweise arbeiten, dann finde ich es nicht einmal fernliegend irgendwann eine Verschwörung zu vermuten.
Zitat Damit ist Mollath zwar in diesem Punkt juristisch unschuldig - aber es ist umgekehrt eben nicht so, wie von den Mollath-Anhängern suggeriert, daß er erwiesen unschuldig wäre.
Wer nicht rechtskräftig verurteilt worden ist hat als unschuldig zu gelten.
Zitat Die Belastungsindizien sind im Raum, sie bestehen aus mehr als den Aussagen einer vielleicht rachsüchtigen Ehefrau, und sie reichen allemal als Indiz für die Beurteilung, ob Mollath bei Freilassung gefährlich sein könnte.
Selbst wenn man die Tat annähme, und das ist ein extrem grosses wenn, ist der Schluss schon mehr als gewagt. Es gibt eine Menge Leute die Sachbeschädigungen begehen, weit gefährlichere nebenbei, und bei den allerwenigsten unterstellt man eine Gemeingefährlichkeit. Die wurde hier darüber konstuiert, dass man einerseits eine Straftat mit Verletzung-/Tötungsabsicht angenommen hat und ferner einen Wahn feststellte, den man auf etwas basierte, von dem man heute weiss, dass es im Kern richtig ist, also gerade keinen Wahn darstellt. Nebenbei bemerkt kann ich mir auch vorstellen, dass Herr Mollath einige sehr merkwürdige Dinge glaubt. Wer Briefe an Kofi Annan schreibt ist ohnehin etwas seltsam (das gilt meiner Meinung nach für alle Menschen, die meinen das Kofi Annan zu irgendetwas gut gewesen sei). Aber seltsam zu sein, vielleicht auch Dinge etwas anders zu sehen, ist kein Grund, dass jemand aus einem Wahn heraus Straftaten begehen wird. Der Wahn, der bei ihm immer wieder herangezogen wurde, war ja nicht, dass er Annan einen Brief schrieb, sondern dass er eine Schwarzgeldverschwörung sah. Die wohl auch da war. Und hier wirds besonders perfide: Er wurde deshalb nicht entlassen, galt deshalb weiterhin als wahnhaft gefährlich, weil er von der Wahrheit (!) nicht abrücken wollte. Weitere Briefe an Annan wären wohl eher nicht zu erwarten.
Zitat Nicht nur. Die Messerstechereien sind wohl nachgewiesener Fakt und weit außerhalb üblicher Scheidungsquerelen.
Ausserhalb der üblichen: Ja. Aber deswegen immernoch eine Scheidungsquerele. Körperverletzung steht da ganz gerne im Raum, Kindesmissbrauch wird behauptet, Bedrohung, Nötigung, Betrug, Steuerhinterziehung, und weiss der Kuckuck was noch alles. Man erinnere sich ruhig auch an Kachelmann, und die beiden waren nichtmal verheiratet. Was mich irritiert ist, wie blind das Gericht diesen Fakt ignoriert hat.
Zitat von Schäl im Beitrag #29 Es muss immer wieder geprüft worden sein, ob Herr Mollaths Geisteszustand sich gebessert hat und ob man eine Gefahr für ihn oder andere mittlerweile verneinen kann oder für unwahrscheinlich hält.
Und wie sollte diese Neuprüfung je etwas anderes ergeben, als das Mollath bei der Wahrheit blieb ? Hätte er lügen sollen, um entlassen zu werden ? Die Frage verdient eine wirkliche Antwort: Es handelt sich nämlich um ein klassisches Problem, auch des Strafvollzuges. Unschuldige bleiben bei ihrer Version. Und werden am Ende härter bestraft als Schuldige.
Zitat Von daher ist er auch nicht durch das Verfahren "jahrelang" weggesperrt worden, sondern weil man ihn weiterhin für psychisch krank befunden hat.
Dann kann man nur hoffen nie in die Fänge der Psychiatrie zu kommen.
Zitat -------------------------------------------------------------------------------- ist ja wohl ausgeschlossen, da er seit ca.7 Jahren geschieden ist. --------------------------------------------------------------------------------
Zitat Wieso das denn? Sagt Ihnen das Ihr gesunder Menschenverstand?
Zitat -------------------------------------------------------------------------------- Warum sollte er bei anderen Personen weitere Reifenstechereien (unterstellt,er hat sie gemacht)begehen? --------------------------------------------------------------------------------
Zitat Wie kommen Sie darauf, daß er sich diesmal mit Reifenstechereien zufriedengibt?
Mit dieser, Ihrer Argumentation kommt ein in der Forensik Befindlicher nie wieder raus. Das kann ich bei allen Tätern sagen/vermuten/unterstellen. Bei Streitereien im persönlichen Nahbereich (die "Körperverletzung" der Ehefrau, die übrigens noch lange nicht so stattgefunden haben muss, denn hier ist die Beweislage auch sehr dünn)ist eine Allgemeingefährlichkeit, und nur darauf kommt es an, nicht gegeben. Ansonsten wären Millionen Männer (und auch Frauen)in der Forensik. Derartige Delikte kommen in den Strafvollzug und nicht in die Forensik. Es ging ja um 2 "Taten" a)gefährliche Körperverletzung und b) Reifenstechereien (die sonst im Bereich der unteren Kriminalität einzuordnen sind.) Nur im Zusammenhang mit einer psychiatrischen Erkrankung können Ihre Fragen hinsichtlich einer Wiederholung dieser Taten gestellt werden. An einer entsprechenden psychiatrischen Erkrankung fehlt es jedoch. Sie haben 3 genannt,die nicht zu dieser Fragestellung führen.
Zitat -------------------------------------------------------------------------------- Seine Korrespondenzversuche mit dem Papst, dem Kanzler, Kofi Annan und anderen zwecks Veröffentlichung eines Skandals von "völlig wahnsinnigen Ausmaßen" (gegen den der Revisionsbericht sich eben wie peanuts ausnimmt), spricht darüber hinaus für einen ausgeprägten Größenwahn. Er wird ja geglaubt haben, daß diese Personen tatsächlich auf seine Schreiben reagieren, was auf einen weitgehenden Realitätsverlust schließen läßt. --------------------------------------------------------------------------------
Zitat Liefern Sie doch mal eine plausible Hypothese, nach der das Genannte als normalpsychologische Verhaltensvariation eines Gesunden zu deuten ist
Habe ich das eine normalpsychologische Verhaltensvariation genannt? Nur, auch deswegen [Größenwahn] kommt man nicht in die Forensik und ist allgemein gefährlich. Tut mir leid,aber ich kann bei Herrn Mollath keine psychiatrische Erkrankung erkennen, die ihn in die Forensik bringen bzw. lassen kann. Sie offensichtlich auch nicht, denn die 3 genannten Erkrankungen sind nicht "Forensik relevant"
Zitat kommt eine Allgemeingefährlichkeit, und nur darauf kommt es an, nicht gegeben.
Auch das ist leider wieder sehr falsch. Es reicht vollkommen, wenn nur eine Person bedroht ist. Wenn Sie krankhaft davon überzeugt sind, Steffi Graf liebe Sie (=Liebeswahn) und Sie wollen ihr als Fan den Grand Slam ermöglichen und stechen deshalb auf Monica Seles ein, dann gehen Sie in die Forensik.Und zwar so lange wie Sie dieser Überzeugung sind oder nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, daß es zu einer Tatwiederholung kommt. Gemeingefährdend ist ein Tatmerkmal, z. B. bei Brandstiftung, und hat mit dem von Ihnen geschilderten nichts zu tun. Ich darf mal in aller Höflichkeit fragen: haben Sie irgendeine Ahnung von forensischer Psychiatrie oder nur viele Meinungen dazu?
Zitat Habe ich das eine normalpsychologische Verhaltensvariation genannt?
Nun eiern Sie bitte nicht rum. Sie erklären hier den ganzen Tag, daß Mollath ein psychisch gesundes Opfer von Willkürjustiz ist. Sogar im selben Beitrag:
Zitat An einer entsprechenden psychiatrischen Erkrankung fehlt es jedoch.
Zitat von LlarianUnd wie sollte diese Neuprüfung je etwas anderes ergeben, als das Mollath bei der Wahrheit blieb ? Hätte er lügen sollen, um entlassen zu werden ? Die Frage verdient eine wirkliche Antwort: Es handelt sich nämlich um ein klassisches Problem, auch des Strafvollzuges. Unschuldige bleiben bei ihrer Version. Und werden am Ende härter bestraft als Schuldige.
Er hat, gemessen an seinen Behauptungen, nur in einem sehr geringen Teilbereich richtig gelegen. Das belegt, wie gesagt, überhaupt nichts. Wenn ich hingehe und behaupte, Abgeordnete des Bundestages würden massenhaft Schmiergelder annehmen, dann ist es auf lange Sicht sehr wahrscheinlich, daß sich das in Teilen (d. h. in Einzelfällen) bewahrheitet. Wenn ich daraus einen internationalen Schmiergeldskandal unter der Beteiligung der Rüstungsindustrie, der Freimaurer und weiß der Schinder was noch, mache, dann kann ich dennoch wahnkrank und ggf. fremdgefährdend sein, bin es sogar mit recht hoher Wahrscheinlichkeit, wenn ich irgendwann angefangen habe, den Abgeordneten die Reifen zu zerstechen.
Zitat von Doeding im Beitrag #35 Es reicht vollkommen, wenn nur eine Person bedroht ist. Wenn Sie krankhaft davon überzeugt sind, Steffi Graf liebe Sie (=Liebeswahn) und Sie wollen ihr als Fan den Grand Slam ermöglichen und stechen deshalb auf Monica Seles ein, dann gehen Sie in die Forensik.
Was eigentlich, unabhängig von Mollath, eine sehr interessante (und vielleicht fragwürdige ?) Praxis ist. Wenn ich versuche jemanden umzubringen, weil ich ihn schlicht nicht leiden kann, dann werde ich nach - give or take - 5 Jahren entlassen, je nachdem wie ernsthaft ich es versucht habe. Schlage ich jemanden zusammen, weil ich ihn schlicht nicht leiden kann, dann werde ich nach vielleicht einem Jahr wieder entlassen. Und jetzt kommt das lustige, dagegen ist nahezu nichts zu tun. Ich darfs sozusagen wieder versuchen. Nur wenn mir eine psychische Krankheit unterstellt wird, dann kann es sein, dass schon ein zerstochener Reifen zu einer lebenslangen "Freiheitsstrafe" führt.
Will sagen: Wäre man fair, dann müsste die Forderung nach dem Täter, der beweisen muss nie wieder gefährlich zu sein, ebenso auf "gesunde" Menschen anwenden. Mit der Folge das nahezu niemand mehr aus dem Gefängnis entlassen werden dürfte. Die meisten Verbrecher werden irgendwann rückfällig und es muss schon viel passieren das jemand eine Sicherungsverwahrung bekommt. Wieso müssen die das nicht beweisen ?
Der europäische Gerichtshof der Menschenrechte hat ziemlich scharfe Auflagen an die Sicherungsverwahrung gemacht. Und das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt das noch der hinterletzte Massenmörder eine Aussicht darauf haben muss, irgendwann wieder in Freiheit zu kommen. Ist man dagegen in der Psychiatrie "gefangen" ist man dem Staat, bzw. den Ärzten ohne jede Gnade für immer ausgeliert. Bin ich der einzige, den das nervös macht ? Oder ist das schon ein Wahn ?
Zitat von Doeding im Beitrag #35 Es reicht vollkommen, wenn nur eine Person bedroht ist. Wenn Sie krankhaft davon überzeugt sind, Steffi Graf liebe Sie (=Liebeswahn) und Sie wollen ihr als Fan den Grand Slam ermöglichen und stechen deshalb auf Monica Seles ein, dann gehen Sie in die Forensik.
Was eigentlich, unabhängig von Mollath, eine sehr interessante (und vielleicht fragwürdige ?) Praxis ist. Wenn ich versuche jemanden umzubringen, weil ich ihn schlicht nicht leiden kann, dann werde ich nach - give or take - 5 Jahren entlassen, je nachdem wie ernsthaft ich es versucht habe. Schlage ich jemanden zusammen, weil ich ihn schlicht nicht leiden kann, dann werde ich nach vielleicht einem Jahr wieder entlassen. Und jetzt kommt das lustige, dagegen ist nahezu nichts zu tun. Ich darfs sozusagen wieder versuchen. Nur wenn mir eine psychische Krankheit unterstellt wird, dann kann es sein, dass schon ein zerstochener Reifen zu einer lebenslangen "Freiheitsstrafe" führt.
Will sagen: Wäre man fair, dann müsste die Forderung nach dem Täter, der beweisen muss nie wieder gefährlich zu sein, ebenso auf "gesunde" Menschen anwenden. Mit der Folge das nahezu niemand mehr aus dem Gefängnis entlassen werden dürfte. Die meisten Verbrecher werden irgendwann rückfällig und es muss schon viel passieren das jemand eine Sicherungsverwahrung bekommt. Wieso müssen die das nicht beweisen ?
Der europäische Gerichtshof der Menschenrechte hat ziemlich scharfe Auflagen an die Sicherungsverwahrung gemacht. Und das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt das noch der hinterletzte Massenmörder eine Aussicht darauf haben muss, irgendwann wieder in Freiheit zu kommen. Ist man dagegen in der Psychiatrie "gefangen" ist man dem Staat, bzw. den Ärzten ohne jede Gnade für immer ausgeliert. Bin ich der einzige, den das nervös macht ? Oder ist das schon ein Wahn ?
Der Gedanke hat was. Abseits vom Fall Mollath wüßte ich umgekehrt gerne, wie bei gleicher Beweislage argumentiert würde, wenn ein solcherart Untergebrachter fraglich im Rahmen einer Wahnerkrankung (z. B. eines Religiösen Erlöserwahns) 30 Kinder sexuell mißbraucht hätte. Die Fakten wären also die gleichen, nur das Delikt hätte sich geändert. Alles, was Sie, oder auch tami argumentieren, müßte ja auch in einem solchen Fall uneingeschränkt gelten, oder nicht?
Zitat von Doeding im Beitrag #36 Er hat, gemessen an seinen Behauptungen, nur in einem sehr geringen Teilbereich richtig gelegen.
Es ist aber genau der Teilbereich, den man ihm immer wieder um die Ohren gehauen hat.
Zitat Das belegt, wie gesagt, überhaupt nichts.
Es belegt zunächst mal mit welcher Selbstherrlichkeit und Überheblichkeit psychiatrische Gutachter und Richter mit nicht eindeutigen Fakten umgehen. Denn das was Mollath vertreten hat ist eine Meinung. Die sich noch dazu als richtig erwies. Eine Meinung die nicht widerlegt werden kann (was naheliegend ist, so sie wahr ist), kann kein Wahn sein.
Zitat Wenn ich hingehe und behaupte, Abgeordnete des Bundestages würden massenhaft Schmiergelder annehmen, dann ist es auf lange Sicht sehr wahrscheinlich, daß sich das in Teilen (d. h. in Einzelfällen) bewahrheitet.
Und ich möchte meinen für diese Behauptung gehören Sie auch nicht in die Psychiatrie. Übrigens halte ich diese Einschätzung nicht für abwegig. Nicht belegt, aber auch nicht abwegig.
Zitat Wenn ich daraus einen internationalen Schmiergeldskandal unter der Beteiligung der Rüstungsindustrie, der Freimaurer und weiß der Schinder was noch, mache, dann kann ich dennoch wahnkrank und ggf. fremdgefährdend sein,
Natürlich "kann". Aber für ein kann dürfen Sie niemanden in eine Klinik stecken. Es geht im Kern nicht darum, ob Mollath krank ist oder unter einem Wahn leidet. Es geht darum, dass der speziell unterstellte Wahn keiner war. Das womit Sie (und diverse Poltiker zu Anfang des Skandals) argumentieren erinnert mich an Frank Drebbin, der dafür ausgezeichnet wurde seinen 250. Drogendealer erschossen zu haben. Nun, die letzten hat er mit dem Auto überfahren. Glücklicherweise stellte sich im Nachhinein heraus, dass es sich um Drogendealer handelte..... Es geht darum, dass ein Prozess verletzt worden ist und zwar ein sehr delikater. Es MUSS einfach sein, dass wenn über das Leben eines Menschen entschieden wird, mit Sorgfalt und Akribie gearbeitet wird. Das ist hier nicht geschehen. Und das ist der Skandal. Und was ich eigentlich noch schlimmer finde, ist, dass es für die Beteiligten keine Folgen haben wird. Es gibt schlechte Richter. Und miese Gutachter. Das kommt vor. In jeder Berufsgruppe gibt es Pfeifen. Aber wenn ich ein schlechtes Gutachten schreibe, dann hat das Folgen. Hier wirds keine Folgen haben, weil die Justiz ihre eigenen Leute deckt. Das finde ich viel, viel schlimmer.
Zitat bin es sogar mit recht hoher Wahrscheinlichkeit, v. a. wenn ich irgendwann angefangen habe, den Abgeordneten die Reifen zu zerstechen.
Auch wenn ihr Vortrag ohne die Tatsachenbehauptung schwächer wird, wird die Behauptung durch permanente Wiederholen nicht richtig. Dieser Teil ist NICHT nachgewiesen.
Zitat von Doeding im Beitrag #38 Der Gedanke hat was. Abseits vom Fall Mollath wüßte ich umgekehrt gerne, wie bei gleicher Beweislage argumentiert würde, wenn ein solcherart Untergebrachter fraglich im Rahmen einer Wahnerkrankung (z. B. eines Religiösen Erlöserwahns) 30 Kinder sexuell mißbraucht hätte. Die Fakten wären also die gleichen, nur das Delikt hätte sich geändert.
Das hinge davon ab, ob der Missbrauch nachgewiesen wäre. Wäre er nicht nachgewiesen, dann hätten wir in den Tat eine ähnliche Situation. Allerdings sehe ich tatsächlich nicht wie man zu einer anderen Einschätzung kommen könnte. Ich zumindest kann es nicht. Mann kann nicht aufgrund der Monstrosität von Vorwürfen zu anderen Ergebnissen kommen. Denn es geht im Kern um Vorwürfe. Ist die Tat nachgewiesen ist das Spiel ein anderes.
Aber wie sollte es sonst aussehen ? Jemand, dem Missbrauch vorgeworfen wird, soll auf Gedeih und Verderb der Gnade des Staates ausgeliefert sein ? Das kriege ich zumindest nicht mit dem Begriff Rechtsstaat zusammen. Nicht das Sie mich falsch verstehen: Ich bin eher vertreter eines sehr strengen Strafsystems und nach meinem Dafürhalten kann man überführte Mörder oder Kinderschänder auch für immer im Knast behalten. Aber eben Überführte.
Zitat von LlarianAuch wenn ihr Vortrag ohne die Tatsachenbehauptung schwächer wird, wird die Behauptung durch permanente Wiederholen nicht richtig. Dieser Teil ist NICHT nachgewiesen.
Hier ist nun der Dreh- und Angelpunkt. Doch, die Tat gilt laut rechtskräftigem Urteil als nachgewiesen, aber Mollath ist ohne Schuld. Ich verstehe, offen gestanden nicht, was daran so schwierig ist: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__20.html Jemand handelt unter den gegebenen Voraussetzungen ohne Schuld, aber das heißt doch nicht, daß die Handlung/Tat nicht stattgefunden hat oder nicht von dem Betreffenden verübt worden ist. Es ist eben nicht das gleiche wie beim Freispruch aus "Mangel an Beweisen", bei dem selbstverständlich davon auszugehen ist, daß der solcherart Freigesprochene die in Frage stehende Tat nicht begangen hat. Bei §20/21 StGB ist das anders.
Zitat Und ich möchte meinen für diese Behauptung gehören Sie auch nicht in die Psychiatrie. Übrigens halte ich diese Einschätzung nicht für abwegig. Nicht belegt, aber auch nicht abwegig.
Auch wenn ich meine, das jetzt oft genug ausgeführt zu haben: niemand geht wegen einer Psychiatrischen Erkrankung in die Psychiatrie. Einzige Ausnahme die akute Manie, aber die Begründung würde jetzt zu weit führen. Sie gehen wegen fremdgefährdender Handlungen in die Psychiatrie, wenn diese ursächlich mit hinreichender Sicherheit auf eine Erkrankung zurückzuführen sind. Das zu beurteilen obliegt wiederum nicht mir oder Ihnen sondern bestellten Gutachtern. Das kann man alles ganz doof finden, aber so ist es nunmal; es ist geltendes Recht.
Zitat Nun eiern Sie bitte nicht rum. Sie erklären hier den ganzen Tag, daß Mollath ein psychisch gesundes Opfer von Willkürjustiz ist.
Er ist insofern psychisch gesund, dass er keine psychische Krankheit hat, die ihn in die Forensik bringen bzw. lassen kann. Größenwahn habe ich nie verneint/ausgeschlossen. Ich empfehle verstehendes Lesen:
Zitat Nur im Zusammenhang mit einer psychiatrischen Erkrankung können Ihre Fragen hinsichtlich einer Wiederholung dieser Taten gestellt werden. An einer entsprechenden psychiatrischen Erkrankung fehlt es jedoch. Sie haben 3 genannt,die nicht zu dieser Fragestellung führen.
und:
Zitat Nur, auch deswegen [Größenwahn] kommt man nicht in die Forensik und ist allgemein gefährlich.
damit Sie nicht rumeieren. Ich sprach von persönlichem Nahbereich und nicht von einer Fremdgefährdung (Monica Seles),welche eine Ausweitung nach außen bedeuten würde. Auch beim Fall mit Monica Seles wäre eine psychiatrische Erkrankung der Grund zur Forensik-Einweisung. Jedoch ist bei Mollath die Tat gegen die Ex-Ehefrau nicht durch eine psychiatrische Erkrankung erfolgt, sondern wäre eine nicht so "unübliche" Eheauseinandersetzung. Daher schrieb ich auch:
Zitat Ansonsten wären Millionen Männer (und auch Frauen)in der Forensik. Derartige Delikte kommen in den Strafvollzug und nicht in die Forensik.
Auch hier ist verstehendes Lesen hilfreich. Auch ein Brandstifter kommt in den Strafvollzug und nicht in die Forensik(wiederum unter den Kautelen, dass keine psychische Krankheit zugrunde liegt)
Zitat Er ist insofern psychisch gesund, dass er keine psychische Krankheit hat, die ihn in die Forensik bringen bzw. lassen kann.
Ich bitte, meine Antwort hierdrüber an Llarian zu lesen; ich mags nicht nochmal wiederholen.
Zitat Ich sprach von persönlichem Nahbereich und nicht von einer Fremdgefährdung (Monica Seles),welche eine Ausweitung nach außen bedeuten würde.
Sind Sie so nett und verlinken mal das Gesetz, in dem diese Unterscheidung geregelt ist?
Zitat Auch ein Brandstifter kommt in den Strafvollzug und nicht in die Forensik(wiederum unter den Kautelen, dass keine psychische Krankheit zugrunde liegt)
Genau. Und wenn es sich um einen Pyromanen handelt, wandert er in die Forensik. Ein schönes Beispiel. Niemand wandert wegen pyromaner Neigungen in die Psychiatrie. Er wandert dorthin, wenn er seine Impulse, Brände zu legen nicht unter Kontrolle und mindestens einmal einen Brand gelegt hat. Und genauso verhält es sich mit dem (Größen)wahn.
Ich weiß nicht, ob er schon verlinkt wurde, aber vor ein paar Wochen hat auch der Spiegel einen erfreulich unaufgeregten und fairen Artikel zum Fall Mollath veröffentlicht:
In dem Artikel wird einerseits herausgearbeitet, dass die Justiz in diesem Fall nicht besonders glücklich agiert hat.
Andererseits wird im Artikel allerdings auch die durchaus sehr problematische Persönlichkeit Mollaths thematisiert. Die Aktionen der Justiz werden zumindest erklärlich (wenn vielleicht auch nicht entschuldbar), wenn man auch diese Seite der Geschichte mit berücksichtigt. Gerade auch den glühenden Mollath-Verteidigern ist die Lektüre dieses Artikels wirklich sehr zu empfehlen.
(Man könnte aus dem Artikel sehr viele Belege für Mollaths schwierige Persönlichkeit zitieren. Ich lasse es mit einem einzigen Beispiel aus dem bayerischen Untersuchungsausschuss bewenden:
Zitat Da verblüfft Mollath mit neuen Informationen: Er habe Koffer voller Beweise ins Ausland geschafft, nach Paris zur berühmten Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld und zum langjährigen Uno-Menschenrechtler Jean Ziegler in die Schweiz. Der "Nordbayerische Kurier" hat bei Klarsfeld nachgefragt: Tatsächlich schrieb Mollath ihr, weil er sie für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen hatte. Aber brisantes Beweismaterial? - "Das wäre mir aufgefallen." Jean Ziegler erklärt: "Ich erinnere mich an so etwas nicht." Man kann sich nun aussuchen, was man für wahrscheinlicher hält: Klarsfeld und Ziegler haben brisante Post von Mollath vergessen, Mollath hat den Ausschuss belogen, oder die Koffer voller Material existieren wirklich - in seinem Kopf.
Dieses - und die vielen anderen Beispiele - im Spiegel-Artikel belegen natürlich nicht, dass Mollath geisteskrank oder gar gefährlich ist. Aber sie machen zumindest verständlich, warum ein Richter ein entsprechende begründete Vermutung haben kann.)
Ansonsten noch eine Beobachtung auf der Meta-Ebene: Es ist schon erstaunlich, wie sehr dieser Fall die Gemüter erregt. Auch hier in diesem Forum wird sich da teilweise sehr emotional engagiert. Krass fand ich allerdings z.B. auch, welche Leserbrief-Flut über meine brav-biedere (südbayerische, als nicht unmittelbar lokal betroffene) Lokalzeitung hereingebrochen ist. Nach dem jüngsten Gerichtsentscheid (Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags) gab es eine komplette Seite mit Leserbriefen zu diesem Thema. Teilweise mit wüsten Verschwörungstheorien. Das Thema scheint die Menschen mehr aufzuwühlen als jedes andere. Vor diesem Hintergrund schon verständlich, dass der alte Populist Seehofer da vor der BT- und LT-Wahl nicht auf dem falschen Fuß erwischt werden will und die bayerische Justiz nicht offensiv verteidigen will.
Zitat von Llarian im Beitrag #32Das widerspricht aber jedem rechtsstaatlichen Ansatz. Ich weiss nicht, wer es gewesen ist. Mollath, seine Frau, sein Briefträger oder vielleicht der Pabst. Das ist irrelevant, entscheidend ist, dass ihm die Tat nicht nachgewiesen wurde.
Eine Tat kann auch durch Zusammenspiel von Indizien nachgewiesen werden - und da spielt es schon eine Rolle, daß der Papst und der Briefträger nicht in Frage kommen. Ich habe als Schöffe selber solche Verfahren mitgemacht. Wir haben eine ganz erstaunlich große Zahl von Taten. Gezielt aber nur gegen eine gewisse Gruppe an Geschädigten, die als einzige Gemeinsamkeit haben, daß Mollath sie auf dem Kieker hat (und das auch im Brief beschreibt). Einen Reifen so anzustechen, daß es nicht gleich auffällt, aber dann während der Fahrt zum Unfall führen kann - das ist nicht trivial. Und dann noch die Videoaufnahmen. Das alles zusammen läßt kaum einen anderen Schluß zu, als daß die Messerstechereien von Mollath begangen wurden. Oder noch vorsichtiger formuliert: Wenn ein Gericht aus diesen Indizien und den sonstigen uns nicht bekannten Details (insbesondere die Aussagen Mollaths und sein Auftreten) schließt, daß er der Täter war, dann ist das erst einmal ziemlich überzeugend.
Zitat Wenn ich Strate glauben darf, ... dann ist die Frau von der wir hier reden, weder die Anwältin seiner Exfrau noch überhaupt Anwältin, noch wird sie in dem Brief genannt, der die Schuld belegen soll.
Es ist zwar peinlich für das Gericht, hier die Ehefrauen der beiden Anwälte verwechselt zu haben - aber für den Tatbestand selber ist das völlig nebensächlich. Entscheidend ist, daß die Autos beider Rechtsanwälte in der Kanzlei beschädigt wurden.
Zitat Ich bin auch ein wenig irrtiert von deiner (und Herrn Dödings) Argumentation bezüglich des großen Unbekannten. Als ob im Strafrecht plötzlich nach "tertium non datur" geurteilt werden dürfte.
Wenn genügend andere Indizien das stützen, geht das durchaus. Der "große Unbekannte" wird dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte nur noch mit einer solchen fiktiven, aber völlig unwahrscheinlichen Person die gegen ihn sprechenden Indizien erklären kann.
Zitat Entscheidend ist nicht die Frage wie wahrscheinlich ein anderer Täter ist, sondern ob man jemanden die Tat hinreichend nachweisen kann. Die Amis bemühen dafür den Spruch von "jehenseits eines begründeten Zweifels", im deutschen mag man das nicht so melodramatisch ausdrücken, aber der Gedanke muss in einem Rechtsstaat der selbe sein.
Die Formulierung ist im deutschen Rechtswesen ähnlich. Und es ist halt im Gerichtsalltag (und auch völlig zu Recht) "jenseits eines begründeten Zweifels", daß nur Mollath hier als Täter in Frage kommt. Daß nämlich zufällig zu der Zeit, wo er Zoff mit den Betroffenen hat, ein anderer Täter genau dieselbe Zielgruppe schädigen will und auch noch so ähnlich aussieht und eine solche Vorgehensweise wählt - das wäre absurd anzunehmen.
Zitat Da zieht man die Tatsache, dass jemand in seinem Leben früher mit Reifen gehandelt hat als Beleg heran, er verfüge über ein Spezialwissen im besonders fiesen Zerstören von Reifen.
Völlig zu Recht. Natürlich nur als ein Indiz von mehreren.
Zitat Davon mal ab, dass jedes Schulkind mit drei Klicks Informationen darüber beziehen kann, würde ich bei einem Fachmann, der hier unterstellt wird, annehmen, dass er weit bessere Methoden kennt, um ein Auto verdeckt zu beschädigen.
Welche Methoden sollen das sein? Mit welchen drei Klicks findest Du Informationen darüber, wie man Autos noch besser sabotiert? Die praktische Erfahrung ist wohl eher die, daß in Deutschland immer wieder mal Reifen zerstochen werden. Aber normalerweise so, daß der Reifen sichtlich platt ist und man das schon beim Losfahren merkt. Die konkrete Zerstörungsmethode dieser Serie ist kein Geheimwissen, daß nur der MAD und Mollath kennen. Aber sie ist so bemerkenswert, daß sie als Indiz zählt.
Zitat Wer nicht rechtskräftig verurteilt worden ist hat als unschuldig zu gelten.
Im strafrechtlichen Sinne. Aber in Kombination mit dem psychatrischen Gutachten wurde er wegen der Messerstechereien als gefährlich eingestuft. Das ist in diesem Kontext äquivalent zu einem strafrechtlichen Urteil.
Zitat Es gibt eine Menge Leute die Sachbeschädigungen begehen, weit gefährlichere nebenbei, und bei den allerwenigsten unterstellt man eine Gemeingefährlichkeit.
Weil da der ganze übrige Kontext fehlt. Du mußt die Sache schon im Zusammenhang beurteilen, und nicht jedes einzelne Detail für sich als nicht beweiskräftig genug einstufen, um dann am Ende alles für völlig harmlos zu deklarieren.
Zitat Nebenbei bemerkt kann ich mir auch vorstellen, dass Herr Mollath einige sehr merkwürdige Dinge glaubt.
Was er ja problemlos darf (da gäbe es noch viel mehr Beispiele ...). Aber in Kombination mit den Sachbeschädigungen UND den Tätlichkeiten UND dem Auftreten vor Gericht UND dem Verhalten gegenüber den Psychatern - irgendwann ist halt genug beisammen.
Beiträge von mir zum Fall Mollath - vor allem http://blog.delegibus.com/2013/02/24/der...enstuck-teil-2/ - sind in dieser Diskussion genannt worden. Aber nicht nur deshalb möchte ich mich zu Wort melden, sondern zu allererst wegen Ihres heutigen Beitrags selbst.
Diskussionsbeiträge wie den Ihrigen finde ich wichtiger und interessieren mich mehr als der soundsovielte Artikel darüber, wie falsch und skandalös der Umgang von Psychiatrie und Justiz mit Mollath war. Denn in letzteren erfahre ich meist nichts Neues, das ist bereits mein Stand der Dinge. Viel spannender finde ich es, skeptische Stimmen zu hören und zu erfahren, "weshalb der Skandal keiner ist". Erst dieser Abgleich der Meinungen erlaubt es, den Blick für den Fall weiter zu schärfen.
Einiges von dem, was Sie an den "Pro-Mollath-Aktivisten", wie Sie sie nennen (sehen Sie sich umgekehrt in der Rolle eines "Contra-Mollath-Aktivisten"?), aussetzen, stimmt. Wer etwa behauptet, Mollath wäre "unschuldig" weil er freigesprochen wurde, hat entweder den Fall oder das deutsche Strafrecht nicht verstanden. Aber ich darf Sie darauf hinweisen, daß Meinungen dieser Art eher am Rande des Spektrums geäußert werden. Das Gros derer, die sich zum Fall äußern, tun es auf hohem Niveau, sowohl was die Argumentation als auch was die Sachkenntnis angeht.
Recht haben Sie auch darin, daß der Sonderrevisionsbericht der HVB keine Gewißheit über strafbare Handlung der geschiedenen Frau von Mollath bringt. Für die Bewertung des Falles Mollath halte ich dies aber für irrelevant (siehe http://blog.delegibus.com/2012/12/20/fal...e-unberechtigt/, letzte beiden Absätze).
Das Hauptproblem in Ihrem Beitrag ist, daß er von falschen Voraussetzungen ausgeht. Sie schreiben:
Zitat Ein Punkt, der zu dem sehr einheitlichen öffentlichen Stimmungsbild zugunsten Mollaths beitragen mag, sind die einseitigen Informationsquellen. Auf Basis der Presse- und Meinungsfreiheit kann natürlich jeder Journalist und jede Privatperson alles zum Thema an Spekulationen, Vermutungen und (Halb)wahrheiten als Tatsachen veröffentlichen wie er will. Wohingegen die beteiligten Behörden und Ärzte durch Datenschutzregelungen und die Schweigepflicht weitestgehend daran gehindert sind.
Der Fall Mollath ist, anders als Sie es hier darstellen, der vielleicht bestdokumentierte Strafrechtsfall, den es je gab. Die allermeisten Originalquellen aus dem Verfahren sind unter http://www.gustl-for-help.de/ (Unterstützerseite) und http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html (Seite des Verteidigers) veröffentlicht. Sie mögen sagen, das seien doch parteiische Quellen. Das stimmt, aber die Dokumente selbst sind eben die Originale aus dem Verfahren und damit die Dokumente, aufgrund derer sich eben auch die Gerichte ihre abschließende Meinung bilden (oder die Gutachter, wenn sie etwa Briefe Mollaths ausgewertet haben). Ein "Geheimwissen", wie Sie es andeuten, gibt es hier so gut wie nicht (es gibt einige Blindstellen wie die fehlende Veröffentlichung der Gutachten, aber sie fallen im Gros der Dokumente nicht ausschlaggebend ins Gewicht).
Auch die Lektüre der beiden Berichte des Untersuchungsausschusses des bayerischen Landtags erlauben einen umfassenden Einblick in den Fall. Der Minderheitsbericht (http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sit..._09.07.2013.pdf) ist hinsichtlich der Fakten (wieder: die Wertung, die als einseitig ansehen mögen, können Sie dabei wegdenken) ergiebiger.
Auch was der Bereich der psychiatrischen Bewertungen (dies ist Ihr Themenschwerpunkt) für den gegenwärtigen Zeitpunkt betrifft, ist der Fall - anders als Sie mit dem Hinweis auf die "Schweigepflicht" behaupten - umfassend dokumentiert. Sie können sich unter http://www.strate.net/de/dokumentation/M...-2013-03-04.pdf und http://www.strate.net/de/dokumentation/M...-2013-04-16.pdf die schriftlichen Stellungnahmen des BKH Bayreuth ansehen, auf die das LG Bayreuth seine Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung für ein Jahr gestützt hat. Es gibt keine weiteren. Das ist genau das, was in die Entscheidung eingeflossen ist. Auch hier also kein "Geheimwissen". Jeder - mit fachlichen Vorkenntnissen oder ohne - hat die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild zu machen.
Ich verzichte darauf, aufzuzählen wo es konkrete Irrtümer in Ihrem Beitrag gibt (so ist keineswegs ein Reifen auf der Autobahn oder sonstwo geplatzt). Um Sie aber dafür zu sensibilisieren, daß der Fall auch im Tatsächlichen vielleicht doch nicht so einfach gelagert ist, wie Sie meinen, möchte ich Ihnen aus der Einschätzung der Staatsanwaltschaft Regensburg im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens zitiert (nachzulesen http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sit..._09.07.2013.pdf), und zwar bezüglich des Komplexes "Reifenstechereien":
Zitat Angesichts dieser Beweislage war eine Verurteilung nicht begründbar und bar jeder tragfähigen Beweise. Letztlich wurde kein Motiv festgestellt, niemand hat den Täter gesehen, Spuren gab es keine, andere Täter mit gleicher Motivlage sind vorhanden.
[...]
Die Urteilsfeststellung „dass die Beschädigungen [...] meist erst auf der Fahrt entdeckt wurden“ findet nicht die geringste Stütze in der Beweisaufnahme und entspricht auch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
[...]
Es musste daher eine darüber hinausgehende zusätzliche Gefährdung plausibel dargestellt werden, um die Begründung revisionssicher zu machen. Fatal ist diese nicht begründbare Ausschmückung auch deshalb, weil alle folgenden Sachverständigen im Überprüfungsverfahren sich bei der Gefährlichkeitsprognose darauf stützen. Umstände dem Betroffenen anzulasten, die bar jeder Beweisführung behauptet werden, bedeutet einen eklatanten Verstoß gegen die „Unschuldsvermutung“, den Grundsatz „in dubio pro reo“ und § 261 StPO.
Um es zu wiederholen: Hier spricht die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Neubewertung im Jahr 2013. Sie schreibt auch "Die zahlreichen Verstöße gegen grundlegende Verfahrensvorschriften, die das gesamte Verfahren wie ein roter Faden durchziehen [...]". Was den anderen Komplex der Tatvorwürfe betrifft, kommt sie zu dem Schluß, daß die Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin "nachhaltig erschüttert" sei.
Ein anderer Punkt - Sie schreiben:
Zitat Abschließend möchte ich mich der Wahrscheinlichkeit, daß es sich hier insgesamt um einen groß angelegten Justiz- und Vertuschungsskandal handelt, widmen. Man muß konstatieren, daß der Justizskandal und das Ausmaß der Vertuschung gigantisch wären, sollten alle Vorwürfe zutreffen.
Ich habe die Beobachtung gemacht, daß die größten Verschwörungstheorien von denen fabriziert werden, die ausziehen, gegen Verschwörungstheorien anzuschreiben. Überlegungen, ob es eine Verschwörung gab, werden ins Monströse gesteigert, um sie dann als lächerlich bezeichnen zu können. So gehen auch Sie vor, denn ein solches Ausmaß, wie Sie es hier skizzieren (auch wechselndes Klinikpersonal hänge mit drin), wurde vor Ihnen von niemandem behauptet. Warum ein Versagen der Psychiatrie ganz ohne "Verschwörung" erklärbar ist, können Sie in dieser brillanten Analyse nachlesen: http://www.humana-conditio.de/?p=298. Ich würde von einem Stille-Post-Prinzip sprechen.
Ich persönlich halte den Verschwörungsdiskurs in dem Fall für irrelevant. Ich glaube, daß es eine "Verschwörung" (nämlich ein zielgerichtetes gemeinsames Agieren verschiedener Personen) im familiären und geschäftlichen Nahbereich gegeben hat (dies ist auch in dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft ausreichend belegt, vgl. http://blog.delegibus.com/2013/03/24/fal...r-als-erwartet/), aber wohl nicht darüber hinaus. Andere stellen weitergehende Überlegungen an. Das ist legitim angesichts der Rätselhaftigkeit der ununterbrochenen Kette von Rechtsverstößen in dem Fall).
Zitat Woran macht denn der Autor die objektive(!) Nichteignung von §81 in diesem Falle fest, auf der seine gesamte Argumentation aufbaut?
Die fehlende Geeignetheit der Unterbringung zur Aufklärung des Falles (hier: des geistigen Zustands des Angeklagten) ergibt sich daraus, daß entgegen der völlig einhelligen Rechtsprechung (Nachweise im Absatz "Wie bereits im Beitrag ...") kein Untersuchungskonzept vorlag, das auf den nicht kooperationsbereiten Probanden zugeschnitten war. Die Unterbringung hing deshalb in der Luft und konnte allenfalls einen Zufallserfolg bringen, auf den sie aber von Rechts wegen nicht gerichtet werden durfte.
Zitat von Florian im Beitrag #45In dem Artikel wird einerseits herausgearbeitet, dass die Justiz in diesem Fall nicht besonders glücklich agiert hat.
Das ist wohl auch deutlich zu sagen. Die Verwechslung der beiden Rechtsanwaltsgattinen ist schon ein peinlicher Fehler. Und das Urteil hätte wohl besser in einigen Punkten besser formuliert und begründet werden müssen. Aber die Sache schien wohl so klar, daß der Richter hier meinte schlampen zu können.
Insgesamt sind jetzt aber so viele Instanzen und Gutachter mit der Sache beschäftigt gewesen, und alle sind zum selben Urteil gekommen - eine so gigantische Verschwörung anzunehmen ist schon absurd.
Zitat Es ist schon erstaunlich, wie sehr dieser Fall die Gemüter erregt.
Da kommen nun mehrere Effekte zusammen. Zum Einen gibt es ein allgemeines Mißtrauen (mit heftiger Unkenntnis gekoppelt) gegenüber der Psychatrie. Es gibt eine weit verbreitete "urban legend", daß man als mißliebige Person jederzeit dort verschwinden könnte, ohne Chance auf Rechtsweg und Rettung. Romane und Filme illustrieren dieses Sujet, "Einer flog über das Kuckucksnest" wurde ja schon im Beitrag selber als Beispiel genannt.
Und zum Anderen ist hier wohl von Anfang an das Neue Süddeutschland dabei gewesen und hat eine Kampagne inszeniert. Und da ging es wohl mehr um den Kampf gegen die verhaßte bayrische Landesregierung und den nächsten Wahlkampf als um die journalistische Wahrheitsfindung.
Zitat von O.García im Beitrag #47Recht haben Sie auch darin, daß der Sonderrevisionsbericht der HVB keine Gewißheit über strafbare Handlung der geschiedenen Frau von Mollath bringt. Für die Bewertung des Falles Mollath halte ich dies aber für irrelevant
Es ist wohl tatsächlich kaum relevant, ob die ehemalige Frau Mollath sich bei der HVB strafbar gemacht hat. Aber trotzdem ist der Bericht wichtig, weil die Diskrepanz zwischen den festgestellten Mißständen und den von Mollath behaupteten Riesenskandalen Rückschlüsse auf seine gestörte Persönlichkeit zulassen.
Zitat Der Fall Mollath ist, anders als Sie es hier darstellen, der vielleicht bestdokumentierte Strafrechtsfall, den es je gab. Die allermeisten Originalquellen aus dem Verfahren sind unter http://www.gustl-for-help.de/ (Unterstützerseite) und http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html (Seite des Verteidigers) veröffentlicht. Sie mögen sagen, das seien doch parteiische Quellen. Das stimmt, aber die Dokumente selbst sind eben die Originale aus dem Verfahren und damit die Dokumente, aufgrund derer sich eben auch die Gerichte ihre abschließende Meinung bilden ...
Die Dokumente werden wohl echt sein - aber sind sie auch komplett? Insbesondere was z. B. den zitierten 106-Seiten-Ordner betrifft?
Falls alles komplett ist: Könnten Sie uns bitte die entscheidenden Stellen nennen? Ich bin ja gerne bereit, meine bisherige Meinung dazu zu überdenken - ich habe diese aufgrund einiger hier diskutierter Punkte gefaßt, und natürlich sind noch ganz andere Aspekte denkbar. Aber ich würde eigentlich nicht gerne viele hundert Seiten an Wust durchlesen. Eigentlich bezahle ich ja Justiz und Gutachter, daß die das für mich erledigen ;-)
Zitat von Florian im Beitrag #45 Ich weiß nicht, ob er schon verlinkt wurde, aber vor ein paar Wochen hat auch der Spiegel einen erfreulich unaufgeregten und fairen Artikel zum Fall Mollath veröffentlicht:
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