Zitat Das fände ich auch deswegen unbefriedigend, weil ich nie richtig verstanden habe, was für einen Status ein "unter Mitarbeit von ..." hat. Man ist kein richtiger Autor und auch kein Herausgeber - handelt es sich also nur um eine Art Danksagung auf dem Titelblatt?
Tja, der Status ist in der Tat unklar, und man sollte eigentlich erwarten, dass dann an geeigneter Stelle aufgeschlüsselt wird, was diese "Mitarbeit" jeweils umfasste.
Zitat Ich wüßte auch nicht, wie man eine solche Mitarbeit in seiner Publikationsliste aufführt.
Na ja, das geht leidlich, wenn man eine Rubrik aufmacht "Mitarbeit an ...".
Zitat Nach meinem Empfinden ist das, was Sie da schildern, Plagiarismus + Amtsmissbrauch und gehört sanktioniert. Im Vergleich dazu ist Guttenberg wirklich nur ein armes 'Doktorandenwürstchen'.
Das hängt halt dann davon ab, wie Sie "eine wissenschaftliche Arbeit verfassen" definieren. Die Verantwortlichen im konkreten Fall sind der Ansicht, dass derjenige ein Verfasser ist, der das Ergebnis abschließend in ganzen Sätzen formuliert oder die Formulierung "freigibt". Diejenigen, die sechs oder sieben Jahre lang das Datenmaterial in Datenbanken ausgewählt, die Auswahl begründet, die Daten erfasst, annotiert, analysiert und so überhaupt erst auswertbar gemacht haben, die dann auch das analysierte Material interpretiert oder die Interpretation in Teilen vorbereitet haben oder die zum Teil Teilkapitel entweder eigenständig oder nach Vorgaben ausgearbeitet und formuliert haben, die sind dann nach dieser Auffassung keine Verfasser.
Die DFG schreibt: "Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen alle diejenigen, aber auch nur diejenigen, firmieren, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen ... haben ..."
Tja, hier kann man dann streiten, welchen Stellenwert das "und" hat. Wenn man die Position hat, Autor sei nur, wer erarbeitet, analysiert, interpretiert UND formuliert hat, dann kann derjenige, der v.a. erarbeitet, analysiert, interpretiert und weniger formuliert hat, als Autor eben ausscheiden. Dessen Leistung sei durch den Dienstvertrag abgegolten, der ja die Mitarbeit im Projekt verlange; die Wiss. Mitarbeiter, so der Standpunkt, bekämen ja Geld für ihre Tätigkeit, die Projektleiter Ruhm und Ehre als verantwortliche Autoren.
Das soll die Leistung der hier als "Verantwortliche" genannten Personen nicht schmälern, ohne deren Idee, Erfahrung, Wissen etc. das entsprechende Projekt nicht möglich gewesen wäre; aber ohne die, die das Material erschließen und aufbereiten, wäre es eben auch nicht möglich gewesen.
Zitat gehört sanktioniert
Guter Scherz. Welche Möglichkeiten haben die Wiss. Mitarbeiter und WHK gegenüber den Erst- oder Zweitgutachter ihrer Dissertation? Wenn die Verantwortlichen die Studie als die Summa ihres Lebenswerks betrachten, die sie für immer mit ihrem Namen verbunden wissen wollen?
Guter Scherz. Welche Möglichkeiten haben die Wiss. Mitarbeiter und WHK gegenüber den Erst- oder Zweitgutachter ihrer Dissertation? Wenn die Verantwortlichen die Studie als die Summa ihres Lebenswerks betrachten, die sie für immer mit ihrem Namen verbunden wissen wollen?
Keine. Aber von der DFG kann man erwarten, dass sie eindeutig klarstellt, wie in Fällen wie den von Ihnen geschilderten vorzugehen ist.
Zitat von Denkschrift DFG Mit dieser Definition vor Autorschaft werden andere – auch wesentliche – Beiträge wie * Verantwortung für die Einwerbung der Förderungsmittel, * Beitrag wichtiger Untersuchungsmaterialien, * Unterweisung von Mitautoren in bestimmten Methoden, * Beteiligung an der Datensammlung und -zusammenstellung, * Leitung einer Institution oder Organisationseinheit, in der die Publikation entstanden ist, für sich allein nicht als hinreichend erachtet. [..] Als angemessene Formen der Erwähnung werden beispielsweise Fußnoten oder Danksagungen empfohlen.
Dies scheint den von Ihnen geschilderten Fall abzudecken.
Zitat von Denkschrift DFG Zur Vermeidung von Konflikten über die Autorschaft empfehlen die Zeitschriften – um so mehr, je größer die Zahl der an der Erarbeitung der Ergebnisse Beteiligten ist – frühzeitig klare Vereinbarungen zu treffen, die bei Dissens eine Orientierung ermöglichen.
"Empfehlen die Zeitschriften" wird gesagt, hier könnte der DFG selber klare Vorgaben machen.
Zitat Dies scheint den von Ihnen geschilderten Fall abzudecken.
Wie mans nimmt. Für mich ist sieben Jahre Daten erfassen, analysieren, interpretieren, auswerten und Tabellen und Statistiken erstellen, die dann mit ins Opus eingehen und dort kommentiert / erklärt / erläutert werden, mehr als das, was die DFG (zurecht) als nicht "autorschaftsfähig" benennt. Aber tut nichts Sache; dieser Fall ist vorbei, ich bin woanders tätig, es gibt Machtstrukturen an den Universitäten, die sind nicht aufzubrechen, sondern da kommt es auf den Anstand der Beteiligten an.
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