Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 178 Antworten
und wurde 16.143 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8
Zephir Offline



Beiträge: 26

22.02.2011 20:00
#51 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Löwer greift auf das fundamentale Prinzip zurück, daß alle subjektiven Rechtspositionen (soweit sie nicht unverzichtbar sind) ihrerseit durch Verzicht beendet werden können. Das gilt für zivilrechtliche Rechte (Eigentum) ebenso wie für Öffentlich-Rechtliche (Fahrerlaubnis, Approbation als Arzt). WElcher Sachgrund sollte gegen den einvernehmlichen Verzicht sprechen - doch allenfalls der, daß keine förmlich Beanstandung der Dissertation mehr erfolgt. Indes: Die Fakultät ist doch keine allgemeine Plagiatprüfbehörde, sondern erwägt nur die Wegnahme des Doktorgrades. Welcher Grund spricht dagegen?

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

22.02.2011 21:17
#52 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat von Zephir
Löwer greift auf das fundamentale Prinzip zurück, daß alle subjektiven Rechtspositionen (soweit sie nicht unverzichtbar sind) ihrerseit durch Verzicht beendet werden können. Das gilt für zivilrechtliche Rechte (Eigentum) ebenso wie für Öffentlich-Rechtliche (Fahrerlaubnis, Approbation als Arzt).

Ist aber, lieber Zephir, der Erwerb des Doktorgrads eine solche zivilrechtliche Position? Ich habe juristisch keine Ahnung, aber ich weiß mit Bestimmtheit, daß der Doktor Bestandteil des Namens ist (anders übrigens als der Professor, der deswegen auch nicht in den Personalausweis eingetragen wird).

Kann man das wirklich einfach einseitig ändern?

Der Präsident der Uni Bayreuth hat heute sinngemäß gesagt (ich kenne nur das kurze Statement in der Tagesschau), daß die Uni Herrin des Verfahrens sei.

Offenbar ist man dort auch über Guttenbergs Strategie empört, einer Aberkennung zuvorzukommen, indem er einfach auf den Titel verzichten will.

Eine Strategie, die freilich zu diesem Mann paßt; Trickserei mal wieder. Aber nicht zu akademischen Gepflogenheiten paßt, wo man für das geradesteht, was man zu verantworten hat.

Herzlich, Zettel

Gansguoter Offline



Beiträge: 988

22.02.2011 21:32
#53 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat
Ich habe juristisch keine Ahnung, aber ich weiß mit Bestimmtheit, daß der Doktor Bestandteil des Namens ist



Lieber Zettel, nein, wirklich nicht; siehe meinen vorigen Beitra unter Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads (2)

Nicht umsonst wird im Ausweis zwischen Namen und Doktorgrad unterschieden.

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

22.02.2011 22:03
#54 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat von Gansguoter

Zitat
Ich habe juristisch keine Ahnung, aber ich weiß mit Bestimmtheit, daß der Doktor Bestandteil des Namens ist



Lieber Zettel, nein, wirklich nicht; siehe meinen vorigen Beitra unter Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads (2)

Nicht umsonst wird im Ausweis zwischen Namen und Doktorgrad unterschieden.



Sie irren, lieber Gansguoter. Was Sie zitieren, das sind ja gerade die Bestandteile des Namens: Familienname, Vornamen, Doktorgrad. Zusammen machen sie den Namen aus.

Ich weiß das deshalb mit Bestimmtheit, weil ich mich beim Einwohnermeldeamt erkundigt habe, wie es mit der Eintragung des Professorentitels in den Personalausweis ist. Antwort: Nicht möglich, da nicht Bestandteil des Namens; Doktorgrad hingegen Bestandteil des Namens. Ergo muß er sogar eingetragen werden.

Ich hab mir das dann noch einmal von einem Juristen bestätigen lassen.

Herzlich, Zettel

Stefanie Offline



Beiträge: 606

22.02.2011 22:14
#55 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Anders als viele meinen, ist der Doktorgrad in Deutschland zwar kein Namensbestandteil. Dennoch sieht das Personalausweisgesetz vor, dass der Doktorgrad in den Ausweis eingetragen wird (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Personalausweisgesetzes). Der letzte hier bekannte Versuch, das eher unauffällig aus dem Gesetz zu streichen, wurde im Jahr 2007 unter parteiübergreifendem Protest (Promovierter?) aufgegeben.

Die Eintragung in den Personalausweis kann man nach meiner (allerdings rechtlich nicht überprüften) Kenntnis auch bleiben lassen, man ist zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Doktorgrad zu führen. So kann man also auch guten Gewissens abwarten, bis der Personalausweis ohnehin erneuert werden muß.

http://doktorandenforum.de/fertig/titelfuehren.htm#meldeamt

Unter dem § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Personalausweisgesetzes finde ich nichts passendes. Aber in den anderen ist jeweils Name und Dr. eine getrennte Nummer. Kann mir auch andernfalls nur schwer vorstellen, dass der Doktortitel zum Namensbestandteil wird. Dies auch deshalb, weil es nicht konsequent wäre, dann zu sagen, der Adelstitel ist kein Titel mehr, sondern nur noch Namensbestandteil.

Edit: Gelöscht und ich bin zu müde, weiter zu recherchieren. Vielleicht mag ja jemand anderes meinen Einstieg weiter verfolgen.

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

22.02.2011 22:28
#56 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat von Stefanie
[i]Anders als viele meinen, ist der Doktorgrad in Deutschland zwar kein Namensbestandteil. Dennoch sieht das Personalausweisgesetz vor, dass der Doktorgrad in den Ausweis eingetragen wird (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Personalausweisgesetzes).

Dazu die Wikipedia:

Zitat
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der „Doktor“ ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Dies wird auch vom verwaltungsrechtlichen Schrifttum so gesehen. Unklar ist in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Allerdings wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt und nur vereinzelt die Auffassung vertreten, dass „akademische Titel“ zum Namen gehörten oder Namensattribute seien. Da der „Doktor“ also nach Meinung der meisten Juristen kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) auch nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des „vollen Namens“ auch die Nennung des „Doktors“ umfassen müsse.

Offenbar gilt auch hier wieder: Zwei Juristen, drei Meinungen.

Jedenfalls war die Auskunft, die ich erhalten hatte, daß der Doktorgrad Bestandteil des Namens sei, aber falsch. Zut mir leid, daß ich darauf vertraut und deshalb von "mit Bestimmtheit" gesprochen hatte.

Herzlich, Zettel

Stefanie Offline



Beiträge: 606

22.02.2011 22:31
#57 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat von Zettel
Offenbar gilt auch hier wieder: Zwei Juristen, drei Meinungen.



Das mit dem Einwohnermeldeamt fällt nicht unter zwei Juristen zwei oder drei Meinungen, denn es ist ja eindeutig gesetzlich geregelt, durch die unterschiedlichen Nummern. Denn die Straße wird ja auch nicht zum Namensbestandteil ebenso wenig wie der Künstlername.

Zitat von Zettel
Jedenfalls war die Auskunft, die ich erhalten hatte, daß der Doktorgrad Bestandteil des Namens sei, aber falsch. Zut mir leid, daß ich darauf vertraut und deshalb von "mit Bestimmtheit" gesprochen hatte.



Muss Ihnen nicht leid tun, zumal Ihnen das Einwohnermeldeamt ja merkwürdigerweise den gleichen Stuss erzählt hat.

Edit: Wort eingefügt.

Gansguoter Offline



Beiträge: 988

22.02.2011 22:33
#58 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat
Sie irren, lieber Gansguoter. Was Sie zitieren, das sind ja gerade die Bestandteile des Namens: Familienname, Vornamen, Doktorgrad. Zusammen machen sie den Namen aus.



Nein, gerade nicht. Falls Namensbestand, würde der Doktor unter "Name" eingetragen. 2007 wollte man die Eintragung des Dr. im Ausweis abschaffen mit dem Argument, dass ja auch der Dipl.-Ing. oder M.A. nicht eingetragen wird.

Auf http://www.zimmerling.de/veroeffentlichu...oktoranrede.htm habe ich schon verwiesen: "Die Judikatur vertritt hingegen die Auffassung, daß der akademische Grad (somit auch der Doktorgrad) kein Bestandteil des Namens ist. ... Schließlich ist darauf zu verweisen, daß in Personenstandsbüchern und -urkunden der Doktorgrad nur mit Einwilligung des Betroffenen eingetragen werden darf. ... Die Angabe des akademischen Grades ist als wesentlicher Teil in § 63 PStG nicht aufgeführt und unterbleibt, wenn sie vom Betroffenen nicht gewollt ist."

Zitat
Ich weiß das deshalb mit Bestimmtheit, weil ich mich beim Einwohnermeldeamt erkundigt habe, wie es mit der Eintragung des Professorentitels in den Personalausweis ist. Antwort: Nicht möglich, da nicht Bestandteil des Namens;



Soweit richtig, Prof. ist ein Amt, wie Studienrat oder Ministerialdirektor.

Zitat
Doktorgrad hingegen Bestandteil des Namens. Ergo muß er sogar eingetragen werden.



Muss er nicht. Mir hat das Einwohnermeldeamt gesagt, wenn ich wollte, könnte man das eintragen, entsprechend Meldegesetz NRW § 10, Ergänzung auf Antrag. Da meine Fakultät nur eine lat. Urkunde ausstellt, war die Eintragung auch erst einmal gar nicht möglich; ich sollte eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzung für Latein-Deutsch beibringen. Nachher habe ich dann noch eine Bescheinigung der Fakultät erhalten, dass die lateinische Urkunde eine Doktor-Urkunde sei, und auf dieser Grundlage hat das Einwohnermeldeamt dann die Eintragung vorgenommen. Einen Personalausweis mit dem Dr. habe ich bis heute nicht; man hat mir gesagt, wenn ich wollte, könnte ich einen neuen beantragen, könnte aber auch bis zum Ablauf des alten Perso warten.

Dass der Dr. kein Namensbestand ist, ist auch daran zu sehen, dass dann, wenn Herr Dr. Meier Frau Schmitz heiratet, letztere nur zu Frau Meier, aber nicht zu Frau Dr. Meier wird.

Seit der Neuregelung des Personenstandsgesetzes werden, soweit ich sehe, Dr.-Titel auch nicht mehr in Personenstandsurkunden aufgenommen; aus Gründen des vermeintlichen Datenschutzes beschränken sich die Angaben auf Namen und ggf. Religionszugehörigkeit, keine Titel, kein BEruf, kein gar nichts.

Leibniz Offline




Beiträge: 383

22.02.2011 22:49
#59 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat von Gansguoter
Dass der Dr. kein Namensbestand ist, ist auch daran zu sehen, dass dann, wenn Herr Dr. Meier Frau Schmitz heiratet, letztere nur zu Frau Meier, aber nicht zu Frau Dr. Meier wird.

Hehe, das sieht aber nicht jede Frau Meier so, insbesondere nicht in Österreich ;-)

Aber zurück zum Thema: Vielleicht könnte man -- ähnlich dem Familienstand: ledig, verheiratet, geschieden -- auch einen Dr.-stand einführen: verliehen, bezahlt, zurückgegeben.

Stefanie Offline



Beiträge: 606

22.02.2011 22:56
#60 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat von Leibniz
Hehe, das sieht aber nicht jede Frau Meier so, insbesondere nicht in Österreich ;-)



Es gebe sicher auch so manch einen Mann, der gern den Doktorgrad der werten Gattin mit übernehmen würde. Nur anders als die Frauen, würde die dann eher so tun, als stamme er von ihnen selbst und nicht von der werten Gattin. Erlebt man ja immer wieder beim Geldausgeben, wo manch Mann so tut, als habe er es verdient und nicht zutreffenderweise die werte Gattin.

Gansguoter Offline



Beiträge: 988

22.02.2011 23:08
#61 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat
Hehe, das sieht aber nicht jede Frau Meier so, insbesondere nicht in Österreich ;-)



Aber Frau Schmitz kommt nur ganz klar nicht aus Österreich, sondern aus Köln. Und auch Herr Meier ist eher kein Österreicher, sonst hieße er Maier.

Aber stimmt schon, vor 100 Jahren hieß meine Ururgroßmutter auch "Frau Rechnungsrath".

Friedrich ( gelöscht )
Beiträge:

23.02.2011 07:33
#62 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat
Zettel

In den USA wäre jemand, dem das nachgewiesen wurde, was man jetzt über Guttenberg weiß, längst weg vom Fenster. Dort ist es ein entscheidender Punkt, ob ein Politiker vertauenswürdig ist.





Lassen Sie mich mal aus dem Gedächtnis zitieren.

"Ich hatte keinen Sex", wenn ich mich erinnere war da so eine unbedeutende Person wie der Präsident.

Resultat -> der Präsident blieb

Eine wirklich "vertrauenswürdige" Person....

Hans Hütt Offline



Beiträge: 3

23.02.2011 07:38
#63 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Vielen Dank für die Transkription! In der Bewertung der Rhetorik sehe ich allerdings manches durchaus anders, weil ich - in der Tradition von Uwe Pörksens "Findetechnik" den Vortrag nicht von dem Aufbau der Argumentation trennen kann. Deswegen glänzt da nichts als der Vorschein fortgesetzten Betrugs. http://www.reden-fuer-eine-neue-welt.de/?p=6808

Hans Hütt Offline



Beiträge: 3

23.02.2011 07:41
#64 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zu der Frage, was in der puritanischen Kultur Amerikas als Sex bezeichnet wird, hat Gore Vidal vor zwei Jahren Johan Hari ein aufschlussreiches Interview gegeben. Im puerilen Jargon heißt messing around alles Mögliche. Als Sex aber gelte ausschließlich der Beischlaf. In der Populärkultur (bis ins Urban Dictionary) hat Clintons Verteidigung sprachbildend gewirkt ;-)

Hurz Offline



Beiträge: 96

23.02.2011 08:48
#65 Aufheben der Promotion durch öffentlich-rechtlichen Vertrag Antworten

Natürlich könnte man die Promotion einverständlich aufheben. Durch einen Verwaltungsvertrag (Öffentlich-rechtlicher Vertrag):

"Art. 54 BayVwVfG Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
Ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts kann durch Vertrag begründet, geändert oder aufgehoben werden (öffentlich-rechtlicher Vertrag), soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Insbesondere kann die Behörde, anstatt einen Verwaltungsakt zu erlassen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit demjenigen schließen, an den sie sonst den Verwaltungsakt richten würde.
"

Der Entzug des Doktorgrades ist zweifellos ein Verwaltungsakt. Entgegenstehende Rechtsvorschriften sind nicht ersichtlich. Uni Bayreuth und Guttenberg könnten also stattdessen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts aufgehoben wird. Die Promotion ist ein solches Rechtsverhältnis.

Dieser Verwaltungsvertrag wäre dann ein so genannter Vergleichsvertrag:

"Art. 55 BayVwVfG Vergleichsvertrag
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinn des Art. 54 Satz 2, durch den eine bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewißheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird (Vergleich), kann geschlossen werden, wenn die Behörde den Abschluß des Vergleichs zur Beseitigung der Ungewißheit nach pflichtgemäßem Ermessen für zweckmäßig hält.
"

Ob man noch von einer Unsicherheit sprechen kann, mag manchem vielleicht fraglich erscheinen, angesichts der erdrückenden Beweise. Aber tatsächlich besteht ja im rechtlichen Sinne Unsicherheit, solange die zuständige Kommission nicht bestandskräftig und unanfechtbar festgestellt hat, dass die Promotionsvoraussetzungen nicht vorgelegen hatten. (Denn sonst bräuchte es ja gar kein Untersuchungsverfahren.)

Dass die Uni Bayreuth es für zweckmäßig erachten wird, die von ihr mit summa cum laude bewertete Dissertation nicht zu untersuchen, sondern einfach dem Wunsch des Einreichers nachzukommen, dürfte wohl zu erwarten sein. Das Interesse der Öffentlichkeit an einer extensiven Untersuchung und offiziellen Bewertung des Vorganges ist ein rein politisches, welches die beiden Beteiligten hier, jedenfalls aus rechtlicher Sicht, nicht beachten müssen.

Dem Interesse der Wissenschaftsgemeinde – wenn man bei den Juristen überhaupt von Wissenschaftlern sprechen will – an Bereinigung der juristischen Literatur, ist mit dem Entzug der Promotion genüge getan. Wer eine weitere Untersuchung für angebracht hält, kann ja untersuchen.

Reader Offline



Beiträge: 803

23.02.2011 09:39
#66 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat von Hans Hütt
Vielen Dank für die Transkription! In der Bewertung der Rhetorik sehe ich allerdings manches durchaus anders, weil ich - in der Tradition von Uwe Pörksens "Findetechnik" den Vortrag nicht von dem Aufbau der Argumentation trennen kann. Deswegen glänzt da nichts als der Vorschein fortgesetzten Betrugs. http://www.reden-fuer-eine-neue-welt.de/?p=6808



Herzlichen Dank,
sehr, sehr interessanter Artikel!
R.r

Stefanie Offline



Beiträge: 606

23.02.2011 09:59
#67 RE: Aufheben der Promotion durch öffentlich-rechtlichen Vertrag Antworten

Die nächste Runde ist eingeleitet. Zu Guttenberg soll sich schon Dr. genannt haben, bevor er überhaupt die Urkunde erhalten habe. Sollte er tatsächlich den Doktortitel zu früh geführt haben, könnte die Stimmung in der Bevölkerung kippen, weil das unberechtigte Führen wohl nicht mehr akzeptiert würde, es sei denn, die Leute habe das Theater satt und denken, schon wieder was Neues und deshalb dann sagen, reine Formalie, da noch abzuwarten bis die Urkunde überreicht wird. Auch interessant, dass jetzt erst rausgefunden wurde, dass die Rhön-Klinikum AG, an der die zu Guttenbergs über ihre Beteiligungsgesellschaft ein Anteile halten, einen Lehrstuhl für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften an der rechts- und wirtschaftlichen Fakultät in Bayreuth finanziert. Dies erklärt für mich, warum die Doktorarbeit zu wohlwollend benotet wurde. Dass irgendwelche Verbindungen bestehen, war mir klar bei der Note und der Arbeit, zumal solche persönliche Bindungen und sei es nur der Wunsch zu fördern, bei der Notengebung keine Ausnahme sind.

Je nachdem könnte das ganze also doch noch nicht ausgestanden sein. Eine Kabinettsumbildung wäre für uns Beobachter natürlich spannender, als wenn alles so bliebe und nur das Thema zu Guttenberg- Diss einige weiteren Schleifen ziehen würde.

Edit: Wenn einfach nur Söder nachrücken würde, wäre es nicht so wirklich spannend.

energist Offline




Beiträge: 322

23.02.2011 10:01
#68 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat von vielleichteinlinker

Zitat von energist
Eine der Arbeiten war aus der Feder eines Wirtschaftsingenieurs.



...typisch...




Beinahe typisch. Es war nämlich eine Diplomarbeit mit technischem Schwerpunkt. Das machen bei uns nur sehr wenige WIs…


(die werden wissen warum ).

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

23.02.2011 10:11
#69 RE: Aufheben der Promotion durch öffentlich-rechtlichen Vertrag Antworten

Zitat von Hurz
Natürlich könnte man die Promotion einverständlich aufheben. Durch einen Verwaltungsvertrag (Öffentlich-rechtlicher Vertrag)

Vielen Dank für diese rechtliche Wertung.

Eine einvernehmliche Aufhebung ist allerdings etwas anderes als das, was Guttenberg versucht, nämlich den Doktorgrad von sich aus einfach "nicht mehr zu führen". Und es ist, wenn ich das richtig sehe, auch etwas anderes als die in diesem Thread diskutierte juristische Meinung, Guttenberg könne auf den Titel von sich aus verzichten, so wie man auf ein Eigentumsrecht verzichten kann. Mir scheint das meinen dortigen Kommentar: "Zwei Juristen, drei Meinungen" zu bestätigen.

Eine andere Sache ist das Verhaltens der Uni Bayreuth. Sie schreiben:

Zitat
Ob man noch von einer Unsicherheit sprechen kann, mag manchem vielleicht fraglich erscheinen, angesichts der erdrückenden Beweise. Aber tatsächlich besteht ja im rechtlichen Sinne Unsicherheit, solange die zuständige Kommission nicht bestandskräftig und unanfechtbar festgestellt hat, dass die Promotionsvoraussetzungen nicht vorgelegen hatten. (Denn sonst bräuchte es ja gar kein Untersuchungsverfahren.)

Ist das so? Guttenberg hat ordnungsgemäß promoviert. Bisher gibt es nicht mehr als Beschuldigungen und Vermutungen. Inwiefern besteht da im rechtlichen Sinn Unsicherheit? Guttenberg ist und bleibt vorerst promoviert; auch wenn er jetzt diesen "Rückgabe"-Zirkus veranstaltet.

Zitat
Dass die Uni Bayreuth es für zweckmäßig erachten wird, die von ihr mit summa cum laude bewertete Dissertation nicht zu untersuchen, sondern einfach dem Wunsch des Einreichers nachzukommen, dürfte wohl zu erwarten sein.

Die Uni Bayreuth ist ja kein Monolith, lieber Hurz. Zuständig ist laut Promotionsordnung die Promotionskommission, in der vier Professoren aus den beiden Abeilungen der Fakultät sitzen, dazu ein Vertreter des Mittelbaus und, wenn ich mich recht erinnere, auch ein Student.

Es wird jetzt Diskussionen in der Fakultät geben; es wird verschiedene Meinungen geben. Nach meiner ziemlich eingehenden Kenntnis solcher Diskussionen wird es Stimmen geben, die so argumentieren, wie Sie es prognostizieren: Laßt uns die Sache möglichst geräuschlos hinter uns bringen. Andere werden sagen, daß gerade dann, wenn diese Dissertation mit summa beweret worden war, man das nur mit den jetzigen Erkenntnissen vereinbaren kann, wenn man die Doktorprüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt.

Guttenberg hat versucht, die Kompetenz der Uni auszuhebeln, indem er von sich aus erklärt hat, den Titel nicht mehr "zu führen". Wissenschaftler lassen sich ungern so behandeln.

Also, warten wir einmal ab, wie das ausgeht.

Herzlich, Zettel

PS: Willkommen im kleinen Zimmer! Ich freue mich über die Verstärkung der Juristischen Fraktion.

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

23.02.2011 10:24
#70 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat von Hans Hütt
Vielen Dank für die Transkription! In der Bewertung der Rhetorik sehe ich allerdings manches durchaus anders, weil ich - in der Tradition von Uwe Pörksens "Findetechnik" den Vortrag nicht von dem Aufbau der Argumentation trennen kann. Deswegen glänzt da nichts als der Vorschein fortgesetzten Betrugs. http://www.reden-fuer-eine-neue-welt.de/?p=6808

Ich habe Ihren Artikel mit Interesse gelesen, lieber Herr Hütt, und hatte vorgehabt, bei Gelegenheit auf ihn einzugehen und etwas zu den unterschiedlichen Bewertungen zu sagen.

Ich habe Guttenbergs Rhetorik gelobt, aber ja keinen Zweifel daran gelassen, daß ich die Rede für durch und durch verlogen halte. So, wie die Checkers-Rede von Nixon 1952, auch sie ein Klassiker unfairer politischer Rhetorik.

Nun gibt es, wenn ich das recht weiß, eine alte Diskussion innerhalb der Rhetorik, ob man das so trennen kann; ob denn unfaire Rhetorik zugleich gute Rhetorik sein kann.

Unfaire Rhetorik führt Guttenberg vor. Es ist das, was Schopenhauer in seiner "Eristischen Dialektik" analysiert hat: Alle die Mittel, mit denen man Menschen als Redner beeindrucken und überzeugen, sie auch zu bestimmten Entscheidungen - als Wähler, auch als Konsumenten - überreden kann.

Sie analysieren in Ihrem Artikel die Rede vom Standpunkt einer fairen Rhetorik aus, und da stimme ich Ihnen völlig zu.

Herzlich, Zettel

PS: Willkommen im kleinen Zimmer!

Leibniz Offline




Beiträge: 383

23.02.2011 10:30
#71 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Zitat von Stefanie

Zitat von Leibniz
Hehe, das sieht aber nicht jede Frau Meier so, insbesondere nicht in Österreich ;-)

[...] Erlebt man ja immer wieder beim Geldausgeben, wo manch Mann so tut, als habe er es verdient und nicht zutreffenderweise die werte Gattin.


Sie haben Recht. Deshalb habe ich auch meine Frau heute morgen zum Bäcker geschickt ihre selbsterworbenen Brötchen zu holen. Sie freut sich auch immer wieder, wenn sie dort als "Frau Doktor" angesprochen wird.

In der Zwischenzeit widmete ich mich der Morgenlektüre. Besonders gefallen hat mir heute: "Ein Minister stürzt nur, wenn die Partei es will. Die Partei will es nicht. Das ist die Meinung der Basis und der Spitze." Mir gefällt dieses 'nur'; und dieses zweimalige 'die Partei', dieses klare 'nur die Partei' hat das Sagen. Gregor Gysi, dachte ich mir, in typischer Rotfront-Manier. Ich lag falsch. Es war Horst Seehofer zum Fall Guttenberg.

Stefanie Offline



Beiträge: 606

23.02.2011 10:31
#72 RE: Aufheben der Promotion durch öffentlich-rechtlichen Vertrag Antworten

Zitat von Zettel
Nach meiner ziemlich eingehenden Kenntnis solcher Diskussionen wird es Stimmen geben, die so argumentieren, wie Sie es prognostizieren: Laßt uns die Sache möglichst geräuschlos hinter uns bringen. Andere werden sagen, daß gerade dann, wenn diese Dissertation mit summa beweret worden war, man das nur mit den jetzigen Erkenntnissen vereinbaren kann, wenn man die Doktorprüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt.



Einfließen werden die 2 Millionen jährlich der Rhön-Klinikum AG. Auch gehe ich davon aus, dass das ganze nicht nur zwischen der Kommission besprochen wird, sondern dass außerhalb dieses Gremiums beraten wird, was zu tun sein wird. Auch wenn es dann offiziell heißen wird, sei eine Entscheidung ausschließlich der Kommission und kein weiterer habe sich eingemischt.

Zitat von Zettel
Guttenberg hat versucht, die Kompetenz der Uni auszuhebeln, indem er von sich aus erklärt hat, den Titel nicht mehr "zu führen". Wissenschaftler lassen sich ungern so behandeln.



Auch hierbei bin ich mir relativ sicher, dass zu Guttenberg das zumindest mit seinem Doktorvater abgesprochen hat. Schon jeder x-beliebige Doktorrand würde sich doch bei einem Doktorvater, wenn er ein gutes Verhältnis zu ihm hat/hatte, Rat holen. Zu Guttenberg hat sich offensichtlich mit dem Doktorvater verstanden, sonst hätte dieser ihm nicht zu Beginn den Rücken gestärkt mit, war mein bester Student. Mich würde es sehr wundern, wenn zu Guttenberg ohne Gespräche mit der Uni seinen Weg entschieden hat. Ich kann mir sehr viel mehr vorstellen, dass man zusammen gesagt hat, so machen wir es. Ist es doch auffallend gewesen, wie sehr zu Guttenberg in seine Rede betonte, er wolle Schaden von seinem Doktorvater und der Uni fernhalten und so weit ich das mitbekam, nie davon sprach, Schaden von der Wissenschaft fernzuhalten. Was aber nicht heißen muss, dass ein ausgekasperter Plan dann tatsächlich auch durchkäme und alle dem zustimmen würden. Dass das aber der einseitige Versuch zu Guttenbergs war, also ein Alleingang ohne die Uni, um die Kompetenz der Uni auszuhebeln ohne dass jemand von der Uni sagte, den Weg halte ich für vertretbar, kann ich mir schlichtweg nicht vorstellen.

Und auch hier, die Uni bekommt 2 Millionen jährlich von einem Unternehmen, in dem die zu Guttenbergs als Anteilseigner einen Sitz im AR haben. Wie viel die halten, weiß ich nicht,

http://www.rhoen-klinikum-ag.com/rka/cms.../deu/32966.html

spricht aber viel dafür, dass es schon ein größeres Aktienpaket ist, wegen des Sitzes, den zu Guttenberg im Aufsichtsrat hatte. Auch wenn jetzt nicht ersichtlich ist für mich, ob die tatsächlich jemand anderen da rein gebracht haben für den Karl Theodor oder die sogar vielleicht mehrere Sitze besetzt haben.

http://www.rhoen-klinikum-ag.com/rka/cms.../deu/33360.html

Interessant ist auch, dass Karl W. Lauterbach drin ist im Aufsichtsrat.

Hurz Offline



Beiträge: 96

23.02.2011 11:58
#73 Aufheben der Ungewissheit durch öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag Antworten

Zitat von Hurz
Aber tatsächlich besteht ja im rechtlichen Sinne Unsicherheit, solange die zuständige Kommission nicht bestandskräftig und unanfechtbar festgestellt hat, dass die Promotionsvoraussetzungen nicht vorgelegen hatten.



Zitat von Zettel
Ist das so? Guttenberg hat ordnungsgemäß promoviert. Bisher gibt es nicht mehr als Beschuldigungen und Vermutungen. Inwiefern besteht da im rechtlichen Sinn Unsicherheit? Guttenberg ist und bleibt vorerst promoviert;



Ja, aber ist er zu Recht promoviert, das ist unsicher.

Das mit der Unsicherheit bezog sich auf den Begriff „Ungewissheit“, welche durch Vergleich im Sinne des Art. 55 BayVwVfG beseitigt werden soll.

"Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinn des Art. 54 Satz 2, durch den eine bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewißheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird (Vergleich), kann geschlossen werden, wenn die Behörde den Abschluß des Vergleichs zur Beseitigung der Ungewißheit nach pflichtgemäßem Ermessen für zweckmäßig hält."

Wollen Uni und Gutti also einen Vergleich schließen, müssen wir überlegen, welche Ungewissheit dort beseitigt wird. Und das ist die Ungewissheit, ob Guttenberg den Doktorgrad zu Recht verliehen bekam. Nicht ob er ihm überhaupt verliehen wurde.

Und als ich den ersten Beitrag verfasst habe wollte ich nicht nur lapidar schreiben „Es ist ungewiss, ob Guttenberg zu Recht promoviert wurde.“ Denn dann hätte doch unweigerlich jemand geantwortet, dies könne doch jetzt nicht mehr als ungewiss gelten. Deshalb schrieb ich von Ungewissheit im rechtlichen Sinne.

notquite Offline



Beiträge: 506

23.02.2011 12:13
#74 RE: Kelkheimer Rede; "Zurückgeben" des Doktorgrads Antworten

Die BILD hat das Schreiben Guttenbergs an die Uni Bayreuth im Original veröffentlicht. Die Argumentation ist identisch mit der "Kelkheimer Rede".

http://www.bild.de/BILD/politik/2011/02/...ty=Download.jpg

Ich finde die mit Blick auf Guttenplag offensichtlichen Folgelügen ja fast schon härter als das eigentliche Vergehen im Rahmen der Dissertation. Der angeblich auf seine Unabhängigkeit bedachte Freiherr, der frei von ökonomischen Sorgen die Politik jederzeit verlassen kann, erweist sich mehr und mehr als reine Fiktion.

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

23.02.2011 12:20
#75 RE: Aufheben der Promotion durch öffentlich-rechtlichen Vertrag Antworten

Zitat von Stefanie

Zitat von Zettel
Nach meiner ziemlich eingehenden Kenntnis solcher Diskussionen wird es Stimmen geben, die so argumentieren, wie Sie es prognostizieren: Laßt uns die Sache möglichst geräuschlos hinter uns bringen. Andere werden sagen, daß gerade dann, wenn diese Dissertation mit summa beweret worden war, man das nur mit den jetzigen Erkenntnissen vereinbaren kann, wenn man die Doktorprüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt.



Einfließen werden die 2 Millionen jährlich der Rhön-Klinikum AG. Auch gehe ich davon aus, dass das ganze nicht nur zwischen der Kommission besprochen wird, sondern dass außerhalb dieses Gremiums beraten wird, was zu tun sein wird. Auch wenn es dann offiziell heißen wird, sei eine Entscheidung ausschließlich der Kommission und kein weiterer habe sich eingemischt.


Die Kommission hat sich nicht für das Finanzielle zu interessieren und wird das nicht tun.

Ich habe, liebe Stefanie, seit ungefähr 1970 (damals als Mittelbau-Vertreter) in sehr vielen solchen Kommissionen gesessen, weiß, wie es in Fakultäten zugeht, war Dekan usw. Ich kann das - das sage ich jetzt mal so deutlich - beurteilen: Ich habe es kein einziges Mal erlebt, daß solche finanziellen Gesichtspunkte bei irgendeiner Entscheidung irgendeine Rolle gespielt hätten.

Das denken Leute, die eben solche Gremien nicht kennen. Natürlich werden da auch Interessen verfolgt; aber es sind die persönlichen des jeweiligen Lehrstuhls; nicht die Finanzierung der Uni.

2 Mio (um was für eine Art von Mitteln handelt es sich da überhaupt? ich habe das nicht verfolgt) sind für einen Uni-Haushalt im übrigen überhaupt kein Faktor; die Uni Bayreuth mag einen Haushalt von jährlich vielleicht 300 Mio haben. Das Geld von der Klinik kommt ja auch nicht der Fakultät direkt zugute; und ob nun wieder diese Klinik ihre Spenden von der Causa Guttenberg abhängig machen würde, ist doch auch ganz ungewiß.

Nein, liebe Stefanie: Natürlich wird es Diskussionen nicht nur in der Kommission geben, sondern in der ganzen Fakultät, unter den Mitgliedern des Senats, im Rektorat. Aber dabei wird es zentral darum gehen, wie man das Ansehen der Uni und der Fakultät am besten wahrt.

Nach meiner Erfahrung - ich habe das ja schon geschrieben - werden die einen sagen, man solle die Sache schnell zu Ende bringen. Andere werden sagen, nur eine saubere und rückhaltlose Aufklärung könne das Ansehen der Uni wahren.

Daß die Promotionskommission überhaupt darauf verzichtet, die Arbeit zu prüfen, halte ich für ausgeschlossen. Die Professoren dieser Fakultät wollen doch nicht, daß die ganze Fachwelt über sie lacht.

Herzlich, Zettel

Seiten 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8
 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz