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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Llarian Offline



Beiträge: 7.127

30.09.2011 16:59
#201 RE: Copy"right" Antworten

Zitat von stefanolix
Ein großer Konzern hat Musik-CDs mit richtig übler Malware auf den Markt gebracht, die auf einem Windows-PC quasi alle Sicherheitsvorkehrungen außer Kraft gesetzt hat. Ich habe keinen Windows-PC. Aber seit diesem Tag habe ich kein einziges Produkt dieses Elektronik- und Musikkonzerns mehr gekauft, auch wenn mich manches interessiert hätte. Wer so gegen die Nutzer vorgeht, hat mein Geld nicht verdient.


Nennen wir das Kind ruhig beim Namen. Es geht vermutlich um den Sony Trojaner. Und auch wenn wir wohl nicht die selben Ansichten zum Urheberrecht haben, so ist meine Quintessenz genau die selbe. Ich hätte mir gerne eine Playstation gekauft, insbesondere seit die gut bezahlbar geworden ist. Aber ich erwebe grundsätzlich keine Sony Produkte mehr, seien es Medien, sei es Hardware.

hubersn Offline



Beiträge: 1.342

30.09.2011 16:59
#202 RE: Copy"right" Antworten

Zitat von Gansguoter
Lieber Llarian,

Zitat
Inhaltlich ist Ihnen an dieser Stelle nicht wirklich etwas entgegenzusetzen, weil Sie den Kerngedanken nicht aufgreifen. Man kann nicht etwas besitzen, dessen Verfügungsgewalt man nicht hat, das ist ziemlich naheliegend (und mit Sicherheit ziemlich gegenteilig zu "unlogisch").



so leid es mir tut, ich kann Ihnen hier wirklich nicht folgen und sehe es deswegen als unlogisch: Wenn ich in den Laden gehe und mir eine CD (oder ein Buch) kaufe, dann habe ich doch die volle Verfügungsgewalt über das von mir erworbene Objekt.




Nein, im Falle der CD ist das nicht so. Handelt es sich um eine CD mit einem wirksamen Kopierschutz, dürfen Sie z.B. keine Kopie für den Eigenbedarf herstellen. Und das, obwohl Sie weiterhin GEMA für alles Mögliche zahlen, um den "Schaden" der Kopie zu entgelten.

Gruß,
hubersn

Llarian Offline



Beiträge: 7.127

30.09.2011 17:09
#203 RE: Copy"right" Antworten

Zitat von R.A.
Du denkst da zu binär. Es ist völlig normal, daß sich ein Recht nicht komplett durchsetzen läßt - und trotzdem ist es sinnvoll.


Und Du denkst zu wenig binär. :)
Bei Dir hört sich das so an, als liesse es sich im Groben halt durchsetzen ("nicht komplett"), ich denke nur die Situation ist exakt umgekehrt: Es lässt sich ohne GG-widrige Maßnahmen kaum im Ansatz durchsetzen. Und man muss auch durchaus die Entwicklung sehen: Die junge Generation sieht das Urheberrecht nahezu gar nicht mehr ein. Und entsprechend stärker wird auch die Tendenz dazu. Wenn der ganze Überwachungsmüll wegfällt, dann wird sich kaum noch etwas an dieser Stelle verkaufen lassen.

Und ich meine in dieser Situation muss man auch dazu kommen, mal innezuhalten und den ganzen Mechanismus zu überdenken. Wir alle wollen Kultur. Und wir alle wollen möglichst wenig dafür bezahlen. Nun, dann wird es Zeit darüber nachzudenken, wie man das zusammenbekommt, sprich, wie man zu einem Interessenausgleich kommt. Ich glaube das das auch Überlegungen sind, wie sie bei den Piraten angestellt werden. Am hergebrachten Urheberrecht zu hängen, weil "das ham wa schon immer so gemacht" und "wo kommen wa denn da hin ?", erscheint mir ein grundfalscher Weg zu sein.

JeffDavis Offline



Beiträge: 448

30.09.2011 17:28
#204 RE: Copy"right" Antworten

Zitat von hubersn

Zitat von Gansguoter
so leid es mir tut, ich kann Ihnen hier wirklich nicht folgen und sehe es deswegen als unlogisch: Wenn ich in den Laden gehe und mir eine CD (oder ein Buch) kaufe, dann habe ich doch die volle Verfügungsgewalt über das von mir erworbene Objekt.



Nein, im Falle der CD ist das nicht so. Handelt es sich um eine CD mit einem wirksamen Kopierschutz, dürfen Sie z.B. keine Kopie für den Eigenbedarf herstellen. Und das, obwohl Sie weiterhin GEMA für alles Mögliche zahlen, um den "Schaden" der Kopie zu entgelten.




Nein, so einfach ist es nicht. Wenn man nicht zwischen dem Datenträger und den auf ihm enthaltenen Dateien unterscheidet, wird es weiter zu Mißverständnissen wie zwischen Gansguoter und Llarian kommen.

Sie kaufen den Datenträger, mit dem sie machen können, was sie wollen. An den enthaltenen Musikdateien erwerben sie nur die von der Verwertungsindustrie eingeräumten Nutzungsrechte. Und nur um die geht es. Wenn ich eine Sicherungskopie dieser CD unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen erstelle, verstoße ich - da ausschließlich für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt - nicht gegen §108b UrhG und mache mich nicht strafbar. Theoretisch bestehen verschiedene zivilrechtliche Ansprüche des Rechteinhabers nach den §§97ff UrhG. Ob die allerdings in der Praxis durchsetzbar sind, halte ich für sehr fraglich. aber aus praktischen und wirtschaftlichen Gründen, rechtlich bestehen die Ansprüche.

Lieber Gansguoter, Ihr gekaufte Musik-CD können Sie übrigens guten Gewissens neu und ungehört einem Freund zum Geburtstag schenken. Das ist urheberrechtlich unbedenklich.

Gegen die Texte neuer staatlicher Regelungen liest sich das preußische Exerzierreglement wie das Feuilleton einer liberalen Wochenzeitschrift.

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

30.09.2011 17:59
#205 RE: Copy"right" Antworten

Zitat von Llarian
Bei Dir hört sich das so an, als liesse es sich im Groben halt durchsetzen ("nicht komplett")


Nein - mir ist es fast egal, wie groß der durchsetzbare Anteil ist. Diesen Anteil kann man ohnehin nicht berechnen, weil es so viele betroffene und miteinander kaum vergleichbare Anwendungsbereiche gibt.

Ich halte mangelnde Durchsetzbarkeit grundsätzlich nicht für ein geeignetes Argument. Siehe Fahrraddiebstahl: Fast nicht durchsetzbar, und trotzdem wäre ich gegen eine Legalisierung.

Zitat
Es lässt sich ohne GG-widrige Maßnahmen kaum im Ansatz durchsetzen.


Das ist einfach nicht richtig. Du siehst nur das private Kopieren - klar ist das kaum kontrollierbar.
Aber private Tauschaktionen etc. halte ich für unproblematisch, das hat natürliche organisatorische Grenzen.

Aber das Beispiel wurde doch genannt: Ohne Copyright könnten Professionelle wie Amazon
ganz beliebig ein Riesengeschäft mit Schwarzkopien aufziehen. Und Produktpiraterie wäre allgemein legal. Das hat so viele Implikationen - die will ich alle nicht, nur weil irgendwelche Nasen für lau alles auf den Rechner ziehen möchten.

Zitat
Die junge Generation sieht das Urheberrecht nahezu gar nicht mehr ein.


Das würde ich nicht so absolut sehen.
Wenn das Taschengeld knapp ist, dann findet natürlich jeder gute Gründe, um sein Schwarzkopieren zu rechtfertigen. Aber wenn die Leute dann älter werden, kaufen dann doch die meisten brav z. B. bei iTunes ein. Weil es bequemer ist und die Qualität stimmt und man es sich leisten kann. Und weil man jenseits der lauten Sprüche eigentlich schon immer gewußt hat daß es nicht wirklich in Ordnung ist, die Künstler völlig um ihren Anteil zu prellen.

Zitat
Wir alle wollen Kultur. Und wir alle wollen möglichst wenig dafür bezahlen.


Na klar. Aber zwischen "möglichst wenig" und "sich um jede Zahlung drücken" ist schon noch ein Unterschied. Und viele bei den Piraten (nicht alle) bevorzugen letztere Variante.
Da sollen die Künstler halt andere Geschäftsmodelle finden oder irgendwelche ominösen Reichen sich als Mäzene hervortun - Hauptsache man selber muß nichts blechen.

Zitat
Am hergebrachten Urheberrecht zu hängen, weil "das ham wa schon immer so gemacht" und "wo kommen wa denn da hin ?", erscheint mir ein grundfalscher Weg zu sein.


Deswegen hänge ich bestimmt nicht daran.
Aber ich halte es grundsätzlich für fair, dem Urheber Rechte zuzusprechen, insbesondere auch auf Vergütung durch die Leute, die seine Werke haben wollen.
Dieses Grundprinzip finde ich wichtig.
Wie man das dann genau organisiert, da mag es gerne andere Varianten geben als bisher üblich.

strubbi77 Offline



Beiträge: 337

30.09.2011 20:26
#206 RE: Copy"right" Antworten

Zitat von Llarian
Die junge Generation sieht das Urheberrecht nahezu gar nicht mehr ein.

Die junge Generation hat schon Computerspiele auf dem Schulhof kopiert als von CDs und Filmen noch kaum eine Rede war. Sie hat damals aber gewusst, dass das nicht so ganz ok war.
Der einzige Unterschied zu heute ist, dass von manchen Leuten das Unrechtsbewusstsein weggeredet wird. Die Begründungen sind zwischen teilweise und vollkommen zweifelhaft. Ich kann es nicht verstehen, dass Leute, die eigentlich in der Lage sein müßten die Zusammenhänge zwischen Rechten und Pflichten zu erkennen in der Sache nur an sich selber denken.

viele Grüße
Strubbi

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

30.09.2011 23:10
#207 RE: missing the point Antworten

Zitat von Gansguoter

Zitat von Techniknörgler

Zitat

Das ist egal. Ich erziele mit meiner Diss auch keine Einkünfte, lege aber dennoch Wert darauf, dass das Werk unter meinem Namen in Umlauf ist und nicht unter Ihrem.



Llarian hat es schon geschieben, vielleicht haben Sie es überlesen?

Es geht nicht um Betrug. Denn Betrug wäre die Behauptung einer Urheberschaft an etwas, dass ein anderer geschaffen hat. Es geht auch nicht um den grundlegenden (urheber-)persönlichkeitsrechtlichen Aspekt der Urhebernennung.




Ich möchte aber erst einmal festhalten, dass dies der Kern des Urheberrechts und des Urhebergedankens ist. Derjenige, der ein Werk geschaffen hat, hat daraus gewisse Rechte - etwa das Recht, festzulegen, ob er es bei einer Auflage bewenden lässt oder ob es eine Zweitauflage gibt.




Ja, und um diesen "Kern" des Urheberrechtes, das Monopol auf die Verbreitung des Werkes, geht es. Nicht, und das wollte ich klarstellen, um die Legalisierung von Betrug. Denn nichts anderes ist es, wenn man sich fälschlich als Urheber oder Erfinder von etwas ausgibt. Das geschieht aber nicht Zwangsläufig, wenn jemand etwas kopiert. Ich hatte den Eindruck einige wollten diese zwei Aspekte hier Zusammenmischen, um die Argumentation für ihre Standpunkt zu vereinfachen (was an sich nicht verwerflich ist, jeder möchte gerne ressourcensparend diskutieren, aber der Fairness wegen sollte man es trennen.

Zitat von Gansguoter


Zitat von Techniknörgler
Llarian hat nicht expliziet darauf hingewiesen, dass es sich um Betrug handelt, aber deutlich gemacht, dass es um diese Art inakzeptablen und illegalen, unlauteren Verhaltens nicht geht. Und hier vermischen Sie eben 2 grundverschiedene Dinge.



Gerade nicht. Ich habe die Aspekte a) (Urheberschaft als solche), b) (Rechtsfragen der Nutzung) und c) (finanzielle Aspekte) unterschieden. Vielleicht haben Sie es überlesen?




Das kann natürlich sein, ich hatte jedoch einen (subjektiv) anderen Eindruck. Sollte ich mich dabei getäuscht haben so tut mir das Leid. Auf jeden Fall ist diese Punkt aber jetzt klargestellt und es ist schön, das hier offenbar Einigkeit besteht, das Betrug und Kopieren zwei unterschiedliche Dinge sind.

Zitat von Gansguoter


Zitat von Techniknörgler
Wir sollten das in der Diskussion, solange alle daran interessiert sind diese Diskussion fair zu führen, nicht meht weiter miteinander vermischen.



Genau deswegen habe ich genau das ja getrennt.

Zitat von Techniknörgler
Es geht um den wirtschaftlichen Teil des Urheberrechtes, das Verwertungsrecht.

Und das ist auch aus meiner Sicht ein von der Gesellschaft gewährtes Monopolrecht, durchaus begründbar, aber kein naturrechtlicher Anspruch aus meiner Sicht. Wie gesagt, Betrug bleibt Betrug, auch ohne Urheberrecht, und die wissentliche Unterschlagung eines namentlich bekannten Autors (und wenn nur unter Pseudonym) ist meiner Ansicht nach eine Persönlichkeitsrechtsverletung.

Die Frage ist nun - welcher Umfang (auch zeitlich) eines solchen Schutzrechtes ist angemessen? 0 Jahre, 50 Jahre nach Erstveröffentlichung oder bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers? Bis zu welchem Umfang und Dauer überwiegen die Vorteile die Nachteile? Und wann überwiegen der schädlichen Auswirkungen und nehmen Überhand?



Auch hier haben Sie offenbar übersehen, dass ich einige völlig unsinnige Regelungen dieser Schutzfristen und Nutzungsarten aufgeführt habe. Die Übermittlung einer Digitalkopie im Fernleihdienst der UBs anstelle einer Papierkopie schränkt die Rechte des Urhebers nicht ein und bedeutet auch keine finanzielle Einbuße. Die Fachzeitschrift abonniert der Besteller so oder so nicht, egal ob er eine Papierkopie oder Digitalkopie bekommt.

Auch was Google Books angeht, bin ich für eine umfassende digitale Zugänglichmachung, wenigstens in Form von Snippets oder auch seitenweisen Auszügen als Ergebnis - dies ist auch im Sinne des Autors, dessen Lohn ja oft genug nur der ist, gelesen zu werden.

Aber all dies stellt nicht die Idee des Urheberrechts etc. selbst in Frage.




Nun, zumindest nicht komplett, da haben Sie recht. Aber den Umfang, den stellt es in Frage. Und im dem Zusammenhang ist es mE nach durchaus relevant, ob es sich beim exklusiven Verwertungsrecht (einem Monopolrecht) um ein Naturrecht handelt, wie Eigentum an physischen Sachen, oder um ein vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber im allgemeinen Interesse gewährtes Monopol.

Eine interessante Beschäftigung mit dem Thema habe ich hier gefunden: http://www.dklevine.com/papers/imbookfinal07.pdf

Das ganz eBook gibt es hier.

Llarian Offline



Beiträge: 7.127

01.10.2011 15:21
#208 RE: Copy"right" Antworten

Zitat von Pirx
Dass das Urheberrecht in den Fällen, an die Sie jetzt denken (Privatpersonen laden sich Filme/Musik herunter), nicht durchsetzbar ist; mag sein. Aber wie sieht es mit Unternehmen aus?

Nehmen wir einmal das Beispiel Software. (Man kann es aber auch analog für Bücher anwenden) Gäbe es kein Urheberrecht, könnte etwa Amazon genau ein Exemplar von jeder Software kaufen, die CDs selbst vervielfältigen und um sagen wir mal zwei Euro pro CD verkaufen. Das wäre dann vollkommen legal, ein Bombengeschäft für Amazon und auch für den Käufer angenehm. Aber das Unternehmen, das die Software hergestellt hat, bekommt (fast) gar nichts davon; es verkauft eine CD an Amazon.

Finden Sie das etwa gerecht?


Was gerecht ist, ist in diesem Zusammenhang erst einmal ziemlich schwer zu definieren. Wer etwas öffentlich stellt, der muss auch damit rechnen, dass sich andere das ansehen, beziehungsweise nachmachen. So lange er sich der Konsequenzen dessen bewusst ist, ist es seine Entscheidung, ob er etwas öffentlich stellt. Insofern gesehen liegt da sicher keine Ungerechtigkeit drin. Man kann darüber streiten, ob das wünschenswert ist, weil andernfalls viel weniger entwickelt würde. Aber genau das scheint mir zumindest bei Software absolut nicht der Fall zu sein.

Zudem bei Unternehmenssoftware das Problem durch technische Schutzmaßnahmen und aufwendigen Support in aller Regel kleiner ist als man meint. Es ist ja nicht verboten seine Software zu verdongeln oder anderweitig zu schützen. Das berühmte R3 kann man vermutlich kopieren, aber es wäre völlig nutzlos. Das gilt eigentlich für die meiste professionelle Software, die ich so kenne (so lange man Windows/Office dem nicht zuschlägt und über die Zuordnung könnte man lange streiten).

Llarian Offline



Beiträge: 7.127

01.10.2011 15:40
#209 RE: Copy"right" Antworten

Zitat von R.A.
Ich halte mangelnde Durchsetzbarkeit grundsätzlich nicht für ein geeignetes Argument. Siehe Fahrraddiebstahl: Fast nicht durchsetzbar, und trotzdem wäre ich gegen eine Legalisierung.


Das Beispiel hinkt auf allen vieren. Denn das wird ja durchgesetzt. Im Jahr werden etwas 300.000 Fahrräder gestohlen, mit einer Aufklärungsquote von um die 10 Prozent. Wieviel Leute haben schon einmal eine DVD kopiert ? 10 Millionen ? 20 ? Das Ausmaß ist ein ganz anderes, da liegen Potenzen dazwischen. Und es bleibt ein himmelweiter Unterschied ob man ein paar tausend Fahrraddiebe mit einem Gesetz kriminalisiert, oder ob man das mit zweistelligen Prozentanteilen der Bevölkerung tut.

Zitat
Aber das Beispiel wurde doch genannt: Ohne Copyright könnten Professionelle wie Amazon ganz beliebig ein Riesengeschäft mit Schwarzkopien aufziehen.


Das könnten sie nicht. Interessanter noch ist aber die Frage: Wenn sie es könnten, was für ein Rechtsverständnis hätte die Bevölkerung die dieses mitmacht ? Und was sagt das über die Legitimation des Urheberrechtes aus ? Und wie kann es sein, dass Professionelle wie Amazon kein Riesengeschäft mit Linuxkopien oder Openoffice aufziehen ?

Zitat
Aber wenn die Leute dann älter werden, kaufen dann doch die meisten brav z. B. bei iTunes ein. Weil es bequemer ist und die Qualität stimmt und man es sich leisten kann. Und weil man jenseits der lauten Sprüche eigentlich schon immer gewußt hat daß es nicht wirklich in Ordnung ist, die Künstler völlig um ihren Anteil zu prellen.
[...]
Na klar. Aber zwischen "möglichst wenig" und "sich um jede Zahlung drücken" ist schon noch ein Unterschied. Und viele bei den Piraten (nicht alle) bevorzugen letztere Variante.


Na watt denn nu ? A oder B ?

Ich kann nur meinen Eindruck davon wiedergeben: Ich glaube nicht, dass so viele (junge Leute) der Meinung sind, dass es nicht in Ordnung ist etwas zu kopieren. Es sind nur eben viele der Meinung, dass sie keine Lust haben, dafür eine Sanktion abzubekommen. Und das ist ja auch genau der Weg, den die Contenindustrie seit Jahren versucht zu gehen, möglichst viel Drohkulisse aufzubauen ("Raubkopierer sind Verbrecher und werden im Knast vergewaltigt" (bisher die Spitze im Niveaulimbo der Contentfritzen)). Und damit hat sie natürlich genau das Gegenteil erreicht und hat ziemlich systematisch ihre Legitimation zerstört (und das sehr nachhaltig, gute Arbeit das war). Die Piraten sind im Endeffekt eine Manifestation dessen. iTunes, insbesondere seit sie ihr DRM eingestellt haben, versucht nun seit ein paar Jahren den gegenteiligen Weg zu gehen und Legitimation, auch über vernünftige Preise, aufzubauen. Ich glaube nur, dass es dafür vielleicht schon zu spät ist. Weiter oben schreibt Stefanolix seine Konsequenz auf das Verhalten von (vermutlich) Sony. Was auch meine Konsequenz ist, gibts eben keine Sony Produkte mehr. Nur: Wenn sich hier schon spontan zwei finden, die diese "legale" Konsequenz ziehen, wieviele ziehen diese Konsequenz gegen das Urheberrecht, sprechen der Firma die letzte Legitimation ab und kopieren was das Zeug hält ? Die glauben mit Sicherheit nicht, dass es nicht in Ordnung ist.

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

02.10.2011 01:30
#210 RE: Copy"right" Antworten

Zitat
Aber das Beispiel wurde doch genannt: Ohne Copyright könnten Professionelle wie Amazon
ganz beliebig ein Riesengeschäft mit Schwarzkopien aufziehen. Und Produktpiraterie wäre allgemein legal. Das hat so viele Implikationen - die will ich alle nicht, nur weil irgendwelche Nasen für lau alles auf den Rechner ziehen möchten.



Zwei Anmerkungen dazu:

1. Es wären ohne Copyright keine Schwarzkopien, sondern ganz legale Kopien, solange kein falscher Urheber angegeben wird (dann wäre es Betrug)

2. Das Markenrecht ist doch wieder ein anderes Schutzrecht und von der Frage nach dem Urheberrecht getrennt. Marken dienen der Unterscheidung von Produkten am Markt und der Qualitätssicherung, da Markeninhaber am guten Ruf ihrer Marke(n) interessiert sind oder zumindest seien sollten.

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

06.10.2011 02:14
#211  Ja und? Darf diese Rechtslage nicht als das angeprangert werden, was sie ist? Antworten

Zitat von JeffDavis

Zitat von hubersn

Zitat von Gansguoter
so leid es mir tut, ich kann Ihnen hier wirklich nicht folgen und sehe es deswegen als unlogisch: Wenn ich in den Laden gehe und mir eine CD (oder ein Buch) kaufe, dann habe ich doch die volle Verfügungsgewalt über das von mir erworbene Objekt.



Nein, im Falle der CD ist das nicht so. Handelt es sich um eine CD mit einem wirksamen Kopierschutz, dürfen Sie z.B. keine Kopie für den Eigenbedarf herstellen. Und das, obwohl Sie weiterhin GEMA für alles Mögliche zahlen, um den "Schaden" der Kopie zu entgelten.




Nein, so einfach ist es nicht. Wenn man nicht zwischen dem Datenträger und den auf ihm enthaltenen Dateien unterscheidet, wird es weiter zu Mißverständnissen wie zwischen Gansguoter und Llarian kommen.

Sie kaufen den Datenträger, mit dem sie machen können, was sie wollen. An den enthaltenen Musikdateien erwerben sie nur die von der Verwertungsindustrie eingeräumten Nutzungsrechte.




Ja und? Darf diese Rechtslage nicht als das angeprangert werden, was sie ist? Ein Exklusivrecht auf Herstellung von Datenträgern mit bestimmtem Inhalt, also eine Einschränkung des Eigentums zugunsten eines Monopols. Das können Sie nun rechtfertigen. In einem gewissen Rahmen mache ich das auch. Ich bin nicht gegen das Urheberrecht. Aber ich sehe es als das was es ist. Und ich mache Monopole auf geistige Werke nicht rhetorisch zu etwas, was es nicht ist: Einen Gegenstand. Geistige Werke, das sind Gedanken in oder von den Köpfen von Menschen. Die können kein Eigentum sein! Eigentum kann hier bloß das wirtschaftliche Recht, das Monopolrecht auf die Herstellung neuer Exemplare eines bestimmten Werken, sein. Und diese Monopolrecht hängt mE nach einzig und alleine von der Gnade des Gesetzgebers ab.

Die amerikanische Verfassung nimmt hier eine ähnlich Position ein, wenn physisches Eigentum von der Regierung anerkannt und der Eigentumsschutz garantiert wird, es aber nicht als von der Regierung großzügig gewährtes Recht darstellt, sondern als natürliches Recht eines jeden. Copyright und Patente kann der US-Kongress aber zu bestimmten Zwecken auf Zeit gewähren. Und wie wird das genau in der US-Verfassung formuliert? Hier:

Zitat
The Congress shall have Power
[...]
To promote the Progress of Science and useful Arts, by securing for limited Times to Authors and Inventors the exclusive Right to their respective Writings and Discoveries;



Artikel 1, Absatz 8, US-Verfassung (english)

Zitat
Der Kongress hat das Recht:
[...]
den Fortschritt von Kunst und Wissenschaft dadurch zu fördern, dass Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das ausschließliche Recht an ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert wird;



Artikel 1, Absatz 8, US-Verfassung (deutsch)



Den entscheidenden Abschnitt hier nochmal hervorgehoben:

Zitat

The Congress shall have Power
[...]
To promote the Progress of Science and useful Arts, by securing for limited Times to Authors and Inventors the exclusive Right to their respective Writings and Discoveries;

JeffDavis Offline



Beiträge: 448

06.10.2011 13:20
#212 RE: Ja und? Darf diese Rechtslage nicht als das angeprangert werden, was sie ist? Antworten

Mir ging es nur darum, begriffliche Klarheit zu schaffen, damit nicht aneinandervorbeigeredet wird, siehe Gansguoter und Llarian. Der eine unterscheidet zutreffend zwischen CD und Musikdateien, der andere nicht. Wenn man über das Urheberrecht diskutiert, sollten die Begriffe korrekt sein. Es handelt sich daher um keine Einschränkung des Eigentums, wenn der CD-Käufer die Dateien nicht beliebig verwenden darf, denn er hat kein Eigentum an ihnen erworben.

Ich finde übrigens die Diskussion mittlerweile fruchtlos, weil sie sich nicht nur im luftleeren Raum bewegt, sondern meiner Meinung nach die künstliche und in der Praxis nicht vorgenommene Unterscheidung zwischen Eigentum (körperliche Gegenstände)und Monopol (geistige Werke) auch in sich widersprüchlich und unlogisch ist.

Das Eigentum an körperlichen Gegenständen wollen Sie anerkennen, es soll sogar Naturrecht sein. Ein Eigentum an schöpferischen Werken ist dagegen ein abzulehnendes Monopol. Allerdings ist auch das Eigentum nicht schrankenlos (Stichwort: Enteignung) und Art. 14 GG schützt nicht nur das "Eigentum", sondern auch zB Rentenanwartschaften, obwohl sie keine körperlichen Gegenstände sind.
Ob es ein Naturrecht ist, ist erstens fraglich, zweitens ist auch das Naturrecht eine menschliche Konstruktion, und drittens stellt sich die Frage, warum nicht auch das Recht des Schöpfers an der Verwertung seiner Werke ein Naturrecht sein soll. Der Sinn Ihres Rückgriffes auf die US-Verfassung erschließt sich mir nicht, denn das moderne Urheberrecht hat sich erst wesentlich später entwickelt.

Gegen die Texte neuer staatlicher Regelungen liest sich das preußische Exerzierreglement wie das Feuilleton einer liberalen Wochenzeitschrift.

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

06.10.2011 21:16
#213 RE: Ja und? Darf diese Rechtslage nicht als das angeprangert werden, was sie ist? Antworten

Zitat von JeffDavis
Mir ging es nur darum, begriffliche Klarheit zu schaffen, damit nicht aneinandervorbeigeredet wird, siehe Gansguoter und Llarian. Der eine unterscheidet zutreffend zwischen CD und Musikdateien, der andere nicht. Wenn man über das Urheberrecht diskutiert, sollten die Begriffe korrekt sein. Es handelt sich daher um keine Einschränkung des Eigentums, wenn der CD-Käufer die Dateien nicht beliebig verwenden darf, denn er hat kein Eigentum an ihnen erworben.



Niemand kann Eigentum an einer Datei haben (aber an einem exklusiven Verwertungsrecht, einem Monopol).

Eine Datei braucht zwar einen physischen Datenträger, ist selber aber etwas immaterielles. Es ist eine Struktur. Wie soll man Eigentum an einer Struktur haben? Man kann aber ein Monopol erteilen (und an diesem Eigentum haben).

Insofern haben Gansgouter und Llarian nicht aneinander vorbei geredet, zumindest nicht in diesem Punkt. Sie haben unterschiedliche Auffassungen darüber, wie weit das Eigentum an einem Datenträger gehen soll: Soll es eingeschränkt werden, in dem man verbietet den Datenträger zu kopieren, um ein exklusives Verwertungsrecht zu gewährleisten, oder nicht?

Zitat


Ich finde übrigens die Diskussion mittlerweile fruchtlos, weil sie sich nicht nur im luftleeren Raum bewegt, sondern meiner Meinung nach die künstliche und in der Praxis nicht vorgenommene Unterscheidung zwischen Eigentum (körperliche Gegenstände)und Monopol (geistige Werke) auch in sich widersprüchlich und unlogisch ist.



Es wird keine Unterscheidung vorgenommen? Warum braucht es dann für das Sachenrecht und das Urheberrecht zwei verschiedene Gesetze? Warum läuft das Monopol an der Verwertung eines Werkes denn aus, wenn es ein Eigentum wie eine physische Sache wäre? Wie lässt sich etwas so abstraktes wie eine Idee, eine Formulierung, ein geistiges Werk mit den selben Regelne erfassen wie Sachen?

Zitat

Das Eigentum an körperlichen Gegenständen wollen Sie anerkennen, es soll sogar Naturrecht sein. Ein Eigentum an schöpferischen Werken ist dagegen ein abzulehnendes Monopol.



Ich habe, mehrfach, und ich bitte Sie das zu korrigieren, betont, dass ich das Urheberrecht durchaus (in einem gewissen Rahmen) für gerechtfertigt halte.

Zitat


Allerdings ist auch das Eigentum nicht schrankenlos (Stichwort: Enteignung) und Art. 14 GG schützt nicht nur das "Eigentum", sondern auch zB Rentenanwartschaften, obwohl sie keine körperlichen Gegenstände sind.



Es sind schuld rechtliche Ansprüche (privater oder öffentlich-rechtlicher Natur). Auch der Anspruch auf Eigentum kann halt Eigentum sein.

Zitat


Ob es ein Naturrecht ist, ist erstens fraglich, zweitens ist auch das Naturrecht eine menschliche Konstruktion, und drittens stellt sich die Frage, warum nicht auch das Recht des Schöpfers an der Verwertung seiner Werke ein Naturrecht sein soll. Der Sinn Ihres Rückgriffes auf die US-Verfassung erschließt sich mir nicht, denn das moderne Urheberrecht hat sich erst wesentlich später entwickelt.




Ein Monopolrecht (nichts anderes ist ein exklusives Verwertungsrecht) kann aus meiner Sicht kein naturrechtlicher Anspruch sein. Höchstens das Recht auf Erstveröffentlichung, wenn man es als einen Aspekt des Urheberpersönlichkeitsrechtes betrachtet (was ich strickt von den wirtschaftlichen Verwertungsrechten trenne, so gut es geht).

Zitat

Der Sinn Ihres Rückgriffes auf die US-Verfassung erschließt sich mir nicht, denn das moderne Urheberrecht hat sich erst wesentlich später entwickelt.



Ja, insbesondere der US-Kongress hat ja durch die US-Verfassung überhaupt erst die Autorität erhalten ein Copyright-Recht zu erlassen.

Frank Böhmert Offline




Beiträge: 927

16.11.2011 14:53
#214 RE: Regierungsbildung Antworten

Zitat von Frank Böhmert
Ich sehe mir die überall verbreiteten Rechnereien an -- rot/grün, rot/schwarz --, und habe immer ein ganz irreales Gefühl dabei. (Das ging mir schon während der letzten Umfragen so, darum ja der obige, eigentlich von den Zahlen her abwegige Tipp.)

Dann klicke ich mit den Koalitionsrechnern herum -- rot/rot/Piraten, rot/rot unter Duldung von grün, rot/grün unter Duldung von rot -- und denke ein zögerliches Ja.

"Regierungsbildungsbauchgefühl"


Ich habe also falsch gelegen. Uff.

Nun wird man sehen, ob in Berlin bald wieder der großkoalitionäre Filz regiert wie in den 1990er Jahren oder ob eine für die Mehrheit der Bürger einigermaßen vernünftige Politik dabei herauskommt.

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