Zitat von GorgasalAlso nach meinem naiven Verständnis eien Vertrag gebrochen.
Wenn er die Daten tatsächlich bewußt vertragswidrig weitergegeben hat. Er könnte Sie aber verloren haben. Oder vererbt. Oder verliehen. Oder verschenkt. Alles Dinge, die im Vertrag zumindest detailliert zu berücksichtigen wären, und man müßte dabei wohl auf teilweise ziemlich verblüffende Regelungen gefaßt sein.
oder sein Zufallsgenerator hat zufaellig den Datensatz erzeugt. Oder oder. Merken sie denn nicht, dass ihre Argumentation nichts hilft? Verloren: Der ehrliche Finder gibt es an den Besitzer zurueckt und macht nicht 10000000 kopien fuer seine Facebookfreunde 10. Grades. Vererbt: Bei unteilbaren Sachen geht das Erbe als ganzes mit gleichen rechten und Pflichten an einen Erben. Leihe: Bei der Leihe werden die Rechtseigenschaften mitverliehen. Oder wundern sie sich, wenn sie ein Auto leihen, dass die StVO auch im geliehenen Auto gilt? Verachenkt: siehe vererbt.
Und wer bei der weitergabe eines abgefilmten Films beim lesen vom "Bitte nicht kopieren Trailer" der Meinung ist gutglaeubig an seine Kopie gekommen zu sein kann wohl nicht lesen.
Zitat von Loki Aber selbst wenn er vertragsbrüchig geworden ist, folgt daraus ja noch nicht, daß Dritte, die selbst in keinem entsprechenden Vertragsverhältnis stehen, den von ihm gebrochenen Vertrag an seiner statt zu erfüllen haben.
Unwissendheit schuetzt vor Strafe nicht. Wenn sie aus einen Supermarkt etwas mitnehmen ohne es zu bezahlen ist es doch Diebstahl egal ob das nochmal extra irgendwo steht oder nicht.
Wenn jemand eine Vertraulichkeitsvereinbarung bricht, folgt daraus ja auch nicht, daß die Dritten, die nun über die vertrauliche Angelegenheit Bescheid wissen, durch diese Vereinbarung zum Schweigen verpflichtet wären. Zumindest wäre mir das völlig neu.
Zitat von Loki
Zitat von GorgasalDie Analogie des Hehlers scheint mir nahezuliegen.
Als Analogie vielleicht schon, sofern man das Urheberrecht voraussetzen kann. Ansonsten handelt es sich beim Tauschbörsenmakeln nur noch um ein Äquivalent zum Weitertratschen dessen, was andere ausgeplaudert haben. Man kann das verwerflich finden, aber wo es rechtswidrig wäre, das sehe ich bisher nicht.
Also nochmal zum letzen mal die Frage, wie sehen die Geschäftmodelle ohne das Urheberrecht aus?
Zitat von LlarianOder machen wir es ganz konkret: Wenn der kleine Hans-Daniel die neue CD vom Dieter Bohlen kauft, eine Kopie fertigt und diese dann der nicht weniger kleinen Daniela in die Hand drückt, dann kann der Dieter Bohlen der kleinen Daniela aber auch gar nichts. Er hat keinen Vertrag mit ihr. Und das sind nur die ganz offensichtlichen Fälle.
Direkte Weitergabe an jemanden bekannten. Das ist ein ganz anderer Fall als das rippen (Von wem wurde der Begriff erfunden?) und bereitstellen für Unbekannt.
Zitat von LlarianNatürlich kann der Dieter Bohlen auch einen Vertrag mit Hans-Daniel schliessen, wo Milliarden Vertragsstrafen drin stehen. Nur entweder hat der Daniel die Milliarden nicht oder er würde sicher keinen solchen Vertrag abschliessen.
Aha, also gibt es wohl doch ein berechtigtes Interesse des Erzeugers des Contents wenn es jetzt gleich um Milliarden geht.
Zitat von LlarianWenn wirklich Einzelverträge an die Stelle des Copyrights treten würden, wären die derart absurd, dass die Contenindustrie nach einer Woche einpacken kann.
Klar würde das die ganze Sache etwas unhandlich machen. Darum geht es ja den Befürwortern des Urheberrechts. Es soll einfache faire Regeln geben. Sie wollen einfach alles haben ohne die Gefahr, wenn sie etwas unrechtmäßig an sich nehmen bzw. weitergeben (das ist ja das teure) dem Rechteinhaber einen Ausgleich zu bezahlen. Ich sehe das nicht als fair an.
Zitat von LlarianUnd sich Verträge ausdenken müsste, die deutlich fairer wären. Dann müssten sie auch damit leben, dass die CD kopiert wird.
Und wo ist da jetzt der Unterschied zum derzeit geltenden Urheberrecht? Bitte sagen sie es mir.
Zitat von LlarianDenn das ist immernoch besser als gar nix zu verkaufen. Deswegen finde ich beispielsweise auch "das Recht auf eine Privatkopie" so absurd. Dieses "Recht" wäre eine Selbstverständlichkeit in jedem solchen Vertrag.
Haben sie schonmal einen Vertrag aufgesetzt? Ist es nicht am einfachstens erstmal alles zu verbieten und dann einzeln zu erlauben was Sinn macht? Eine Regelung in der alles ist erlaubt ist bis auf xy und dann eine Liste ist sicher für jeden juristischen Laien lesbar. Aber dann kommen wieder die Überschlauen und sagen, es ist zwar nicht erlaubt kopieen per Facebook zu verschicken und sagen damit ist es wohl erlaubt kopieen per google+ zu verschicken. Das ist doch albern und führt zu keiner Rechtssicherheit.
Zitat von Llarian
Zitat Die Analogie des Hehlers scheint mir nahezuliegen.
Die ist nur durch die Begriffsverdeutung des Raubens naheliegend. Tatsächlich gibt es keine Hehlerei von Daten. Was ein Glück für Frau Merkel und Herrn Schäuble ist, sonst wäre es wohl Zeit für den Knast.
Der Verkauf der gestohlenen Kontodaten aus der Schweiz wäre für sie keine Hehlerei? Ach bitte, da müssen sie schon genauer definieren wieso es keine Hehlerei von Daten geben soll.
Zitat von strubbi77Merken sie denn nicht, dass ihre Argumentation nichts hilft?
Auf den Nachweis warte ich noch. Bisher haben Sie nur vor anderen Voraussetzungen diskutiert als ich und damit wenig überraschenderweise belegen können, daß man das Urheberrecht aus dem Urheberrecht ableiten kann. Sie dürfen das gern gut finden, ich finde es witzlos.
Zitat von strubbi77Unwissendheit schuetzt vor Strafe nicht. Wenn sie aus einen Supermarkt etwas mitnehmen ohne es zu bezahlen ist es doch Diebstahl egal ob das nochmal extra irgendwo steht oder nicht.
Tatsächlich. Und das, obwohl Sie vermutlich keine Diebstahlverzichtsvereinbarung mit dem Supermarkt haben. Merken Sie was?
Zitat von strubbi77Wenn jemand eine Vertraulichkeitsvereinbarung bricht, folgt daraus ja auch nicht, daß die Dritten, die nun über die vertrauliche Angelegenheit Bescheid wissen, durch diese Vereinbarung zum Schweigen verpflichtet wären. Zumindest wäre mir das völlig neu.
Sie zitieren hier mich. Vielleicht wollten Sie was dazu sagen und haben es dann aber vergessen?
Zitat von strubbi77
Zitat von Loki
Zitat von GorgasalDie Analogie des Hehlers scheint mir nahezuliegen.
Als Analogie vielleicht schon, sofern man das Urheberrecht voraussetzen kann. Ansonsten handelt es sich beim Tauschbörsenmakeln nur noch um ein Äquivalent zum Weitertratschen dessen, was andere ausgeplaudert haben. Man kann das verwerflich finden, aber wo es rechtswidrig wäre, das sehe ich bisher nicht.
Also nochmal zum letzen mal die Frage, wie sehen die Geschäftmodelle ohne das Urheberrecht aus?
Was denken Sie, wie lang bleiben William und Kate zusammen?
Zitat von strubbi77Ach bitte, da müssen sie schon genauer definieren wieso es keine Hehlerei von Daten geben soll.
Daten sind keine körperlichen Gegenstände und mithin keine Sachen, Hehlerei kann aber laut StGB nur mit Sachen betrieben werden.
Ich denke, wir können uns gerne darauf einigen, Begriffe nach ihren juristischen Definitionen zu gebrauchen. Dann wäre es nur schön, wenn auch andere Disputanten sich an diese feinen Unterscheidungen halten würden. Und beispielsweise Autoren nicht als "Contentcamorra" verunglimpfen. Denn meines Wissens erfüllt weder Frau Rowling noch die RIAA die Kriterien der Definition des organisierten Verbrechens...
Alternativ können wir "Hehlerei" wie in der Umgangssprache als "Handel mit gestohlenen Wertgegenständen" definieren. Auch wenn diese "Gegenstände" dann vielleicht Dateien oder Kreditkartendaten sind.
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von strubbi77Ach bitte, da müssen sie schon genauer definieren wieso es keine Hehlerei von Daten geben soll.
Daten sind keine körperlichen Gegenstände und mithin keine Sachen, Hehlerei kann aber laut StGB nur mit Sachen betrieben werden.
Gut nochmal genauer nachgeschaut. Daten ansich sind keine Sachen, ok. BGB schränkt Sachen auf körperliche Gegenstände ein, StGB ist da etwas umfassender (Für Strom wurde extra ein Unterparagraph eingeführt, ist nach StGB also eine Sache, nach BGB nicht). Der Datenträger mit den Daten ist eine Sache. Die Daten ansich nicht.
Ok soweit so gut. Also ist es keine Hehlerei nach $259. Also geht der Jurist hin und schaut welche Regelungen noch im Bereich von Daten gelten. Und siehe da, er findet das Urheberrecht.
Die Lücke, dass Daten keine Sachen sind und deswegen nicht nach StGB bewertet werden sehen sie. Den Berg an Regelungen zu Daten im Urheberrecht übersehen sie.
Sie sind auf einer Seite sehend, auf der anderne Seite sind sie blind. Mehr wollte ich nicht wissen. Vielen Dank, damit ist ja alles geklärt.
Zitat von strubbi77Die Lücke, dass Daten keine Sachen sind und deswegen nicht nach StGB bewertet werden sehen sie. Den Berg an Regelungen zu Daten im Urheberrecht übersehen sie.
Wenn ich darauf hinweise, daß Wale keine Fische sind, übersehe ich dann auch, daß es sich trotzdem um im Wasser lebende Tiere handelt?
Zitat von strubbi77Merken sie denn nicht, dass ihre Argumentation nichts hilft?
Auf den Nachweis warte ich noch. Bisher haben Sie nur vor anderen Voraussetzungen diskutiert als ich und damit wenig überraschenderweise belegen können, daß man das Urheberrecht aus dem Urheberrecht ableiten kann. Sie dürfen das gern gut finden, ich finde es witzlos.
Nein ich leite das Urheberrecht nicht aus dem Urheberrecht ab. Ich leite es aus dem meiner Meinung nach berechtigten Interesses des Erstellers von Informationszusammenstellungen ab an der Verbreitung eben dieser auch zu partizipieren. Sie Argumentieren, dass die Verbreitung gutgläubig sein könnte. Das ist für mich eine sinnlose Argumentationskette mehr nicht.
Zitat von Loki
Zitat von strubbi77Unwissendheit schuetzt vor Strafe nicht. Wenn sie aus einen Supermarkt etwas mitnehmen ohne es zu bezahlen ist es doch Diebstahl egal ob das nochmal extra irgendwo steht oder nicht.
Tatsächlich. Und das, obwohl Sie vermutlich keine Diebstahlverzichtsvereinbarung mit dem Supermarkt haben. Merken Sie was?
Ich brauch nichts merken, für mich sind das vergleichbare Rechtsgeschäfte, für sie wohl nicht. Aber das die Wegnahme von Gütern aus einem Supermarkt ein Diebstahl ist, ist mit ihrer Antwort wohl konsens.
Zitat von LokiSie zitieren hier mich. Vielleicht wollten Sie was dazu sagen und haben es dann aber vergessen?
War keine Absicht, ist beim Wechseln des Computers passiert.
Zitat von Loki
Zitat von strubbi77Also nochmal zum letzen mal die Frage, wie sehen die Geschäftmodelle ohne das Urheberrecht aus?
Was denken Sie, wie lang bleiben William und Kate zusammen?
Danke, das ist auch die Antwort die ich haben wollte. Sie interessiert die Interessen der Gegenseite der Informationserstellung wohl überhaupt nicht. Sollen die doch schauen wie sie überleben. Ihr Problem ist es nicht.
Zitat von strubbi77Die Lücke, dass Daten keine Sachen sind und deswegen nicht nach StGB bewertet werden sehen sie. Den Berg an Regelungen zu Daten im Urheberrecht übersehen sie.
Wenn ich darauf hinweise, daß Wale keine Fische sind, übersehe ich dann auch, daß es sich trotzdem um im Wasser lebende Tiere handelt?
Kommt auf darauf an um was es geht. Wenn es um den Unterschied Kiemen(j/n) oder Säuger(j/n) können sie darauf bestehen, dass Wale keine Fische sind. Bei von Fischern gefangene Tiere werden Delfine wohl dazu gehören. Obwohl es keine Fische sind und sie nur Beifang sind.
Also hätten sie in einer fairen Diskussion auf:
Zitat von Urhebergesetz $53 (6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
hinweisen können. [/quote]
Zitat von Urhebergesetz 106 (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
hinweisen können, die einen ähnlichen Bereich regeln. Ein Laienhafter Unterschied zwischen Hehlerei und 106(1) erschliesst sich mir nicht.
Zitat von strubbi77Nein ich leite das Urheberrecht nicht aus dem Urheberrecht ab. Ich leite es aus dem meiner Meinung nach berechtigten Interesses des Erstellers von Informationszusammenstellungen ab an der Verbreitung eben dieser auch zu partizipieren.
Berechtigte Interessen konstitutieren keine Rechte.
Zitat von strubbi77Sie Argumentieren, dass die Verbreitung gutgläubig sein könnte.
Tatsächlich habe ich nirgends Gutgläubigkeit postuliert. Ein solches Postulat wäre für meine Argumentation auch völlig überflüssig.
Zitat von LokiIch brauch nichts merken
Nein, aber hilfreich wäre es.
Zitat von strubbi77Danke, das ist auch die Antwort die ich haben wollte. Sie interessiert die Interessen der Gegenseite der Informationserstellung wohl überhaupt nicht. Sollen die doch schauen wie sie überleben. Ihr Problem ist es nicht.
Es ist tatsächlich nicht zwingend mein Problem, Ersatz für wahrscheinlich veraltete Geschäftsmodelle zu besorgen.
Ich weise Sie aber freundlich darauf hin, daß ich mich hier noch gar nicht zum Urheberrecht geäußert habe; insbesondere habe ich es hier nicht in Frage gestellt. Ich müßte mich darum sehr über einen großen Teil Ihrer Entgegnungen auf meine Beiträge wundern, könnte ich mir diese nicht einfach damit erklären, daß Sie die Beiträge nicht mit der erforderlichen Aufmerksamkeit gelesen haben.
Zitat von strubbi77Direkte Weitergabe an jemanden bekannten. Das ist ein ganz anderer Fall als das rippen (Von wem wurde der Begriff erfunden?) und bereitstellen für Unbekannt.
Ist es nicht, wenn Sie sich ansehen, worum argumentiert wird. Entscheidend ist, dass das Werk den Bereich der vertraglichen Kontrolle verlässt.
Zitat Aha, also gibt es wohl doch ein berechtigtes Interesse des Erzeugers des Contents wenn es jetzt gleich um Milliarden geht.
Woraus leiten Sie die Berechtigung denn ab ? Das es ein Interesse gibt, ist zweifelslfrei. Genauso wie ich Interesse daran habe, dass mir jeder deutsche Staatsbürger einen Euro überweist. Ob mir das zusteht steht auf einem ganz anderen Blatt. Und was die Summenhöhe angeht war ich nur so frei die lächerlichen Argumentationen der Contentmafia aufzugreifen.
Zitat Sie wollen einfach alles haben ohne die Gefahr, wenn sie etwas unrechtmäßig an sich nehmen bzw. weitergeben (das ist ja das teure) dem Rechteinhaber einen Ausgleich zu bezahlen. Ich sehe das nicht als fair an.
Argumentationen im Stile von "Sie" können wir uns schenken, weil absolut sinnlos. Entweder konkret oder gar nicht.
Zitat
Zitat von LlarianUnd sich Verträge ausdenken müsste, die deutlich fairer wären. Dann müssten sie auch damit leben, dass die CD kopiert wird.
Und wo ist da jetzt der Unterschied zum derzeit geltenden Urheberrecht? Bitte sagen sie es mir.
Ähhh....kennen Sie das derzeitige Urheberrecht überhaupt ? Da ist nix mit CD kopieren, zumindest nicht im digitalen Zustand. Und selbst wenn man das Cactus Shield für einen ineffektiven Schutz hielte und daraus eine Kopiererlaubnis herleitete, die gilt spätestens für DRM-ummantelte Musik nicht mehr.
Zitat Der Verkauf der gestohlenen Kontodaten aus der Schweiz wäre für sie keine Hehlerei?
Nicht in der exakten Sprache. Ich will nicht beschwören, den (falschen) Begriff in der Debatte nicht auch schon falsch benutzt zu haben (wir sind alle nur Menschen), aber richtig ist er definitiv nicht. Ansonsten wäre es höchste Zeit die Frau Bundeskanzler vor Gericht zu stellen. Was nix daran ändert ist, dass es eine Schweinerei ist. Wie im übrigen das Kopieren es auch sein kann. Nur meine ich eben, dass Schweinerei nicht immer verboten werden kann und sollte.
Zitat Ach bitte, da müssen sie schon genauer definieren wieso es keine Hehlerei von Daten geben soll.
Zitat von Urhebergesetz 106 (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
hinweisen können, die einen ähnlichen Bereich regeln. Ein Laienhafter Unterschied zwischen Hehlerei und 106(1) erschliesst sich mir nicht.
Guckstu zum Beispiel Höchststrafe.
Ob es sich bei etwas um Hehlerei handelt, ist eine reine Sachfrage. Und wenn ich behaupte, daß etwa Körperverletzung keine Hehlerei ist, impliziere ich damit nicht, Körperverletzung sei nicht strafbar. Wenn Sie das anders sehen wollen, dürfen Sie das gern tun, aber für Ihre Phantasien fühle ich mich nicht verantwortlich.
Danke aber für die Bestätigung meiner vorher getätigten Aussage, daß mit §106 UrhG ein Äquivalent der Hehlerei für Daten das Urheberrecht voraussetzt, bzw. direkt im entsprechenden Gesetz steht. Genau das meinte ich oben in meiner ersten Antwort auf Gorgasal.
Zitat von Gorgasal Dann wäre es nur schön, wenn auch andere Disputanten sich an diese feinen Unterscheidungen halten würden. Und beispielsweise Autoren nicht als "Contentcamorra" verunglimpfen.
Das habe ich nicht getan, ansonsten zeigen Sie mir bitte detailliert wo ich die Autoren so definiert hätte ! Ich verwende den Begriff Contenmafia und Camorra sehr bewusst. Für die Contentmafia. Nur hat die wenig mit den Autoren gemein (mit Ausnahmen wie Bushido, Madonna oder Lars Ulrich um ein paar unrühmliche Ausnahmen zu nennen). Die Contentmafia besteht im Wesentlichen aus dem Konglomerat der Verwertungsindustrie, Lobbyisten und multinationale Firmenkonsortien, die vor allem eins sehen, ein Geschäft, dem sich Grundrechte im zweifelsfall unterzuordnen haben. Weil das meines Erachtens nach die Unterminierung unserer Gesellschaft dient (was ich für verbrecherisch halte), nenne ich das bewusst eine mafiöse Veranstaltung. Daher der Begriff Contentmafia. Die Kulturschaffenden, seien es Musiker, Filmemacher, Autoren oder auch Fotografen, haben mit dieser Veranstaltung in aller Regel wenig zu tun. Gerade eine Frau Rowling wäre mir in diesem Zusammenhang gänzlich unvertraut. Wen ich meine sind Firmen, die gerade per Lobbying die Urheberrechtsnovelle durchgedrückt haben, die Ansprüche auf die Vorratsdatenspeicherung anmelden, die Usern Trojaner unterschieben, die Hacker unter Prozesslawinen begraben, denen wir den DMCA zu verdanken haben. Wer sich dabei angesprochen fühlen kann, gerne, aber ich die Menge der Künstler ist dabei, bis auf einige der besagten Ausnahmen, recht dünn besiedelt.
An dieser Stelle muss ich die Diskussion / Debatte einstweilen beenden, da ich bis Ende der Woche gebunden bin. Ich denke aber ohnehin nicht, dass ich noch viel mehr sagen kann, was ich nicht schon geschrieben hätte. Ich denke eins sollte klargeworden sein: Die Meinung das Urheberrecht entschieden zu ändern wenn nicht abzuschaffen, ist keine perfide Klau- und Schmarotzerargumentation. Das mag es wohl geben. Aber es gibt eine ganze Reihe vernünftige Gründe sich nicht mit dem derzeitigen Leviathan abzufinden.
Zitat von Urhebergesetz 106 (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
hinweisen können, die einen ähnlichen Bereich regeln. Ein Laienhafter Unterschied zwischen Hehlerei und 106(1) erschliesst sich mir nicht.
Guckstu zum Beispiel Höchststrafe.
Ob es sich bei etwas um Hehlerei handelt, ist eine reine Sachfrage. Und wenn ich behaupte, daß etwa Körperverletzung keine Hehlerei ist, impliziere ich damit nicht, Körperverletzung sei nicht strafbar. Wenn Sie das anders sehen wollen, dürfen Sie das gern tun, aber für Ihre Phantasien fühle ich mich nicht verantwortlich.
Danke aber für die Bestätigung meiner vorher getätigten Aussage, daß mit §106 UrhG ein Äquivalent der Hehlerei für Daten das Urheberrecht voraussetzt, bzw. direkt im entsprechenden Gesetz steht. Genau das meinte ich oben in meiner ersten Antwort auf Gorgosal.
Einfacher waere es fuer den Gesetzgeber mit einem Satz Daten auch als Sache nach BGB zu definieren. Dann waeren aber auf einen Schlag sehr viele Besonderheiten weg. Zu ungunsten der Verbraucher. Die Aehnlichkeit der Paragraphen wuerde ich eher im erszen Teil(der Teil mit der Weitergabe) sehen. Das Strafmass ist fuer mich Beiwerk. Wobei >2 Jahre auch eine aehnliche Kategorie ist.
Zitat von strubbi77Einfacher waere es fuer den Gesetzgeber mit einem Satz Daten auch als Sache nach BGB zu definieren.
Könnte er machen. Damit würde er aber auch festlegen, daß Daten, als Sachen, 'vollwertiges' Eigentum sein können - wie immer dieser Umstand dann auszudeuten wäre. Konstitution eines gewissen Eigentumscharakters von Daten ist aber gerade ein wesentlicher Aspekt dessen, was durch das UrhG bereits geleistet wird. Auch darin kann ich also keinen Widerspruch erkennen zu dem, was ich schrieb.
Zitat von strubbi77Nein ich leite das Urheberrecht nicht aus dem Urheberrecht ab. Ich leite es aus dem meiner Meinung nach berechtigten Interesses des Erstellers von Informationszusammenstellungen ab an der Verbreitung eben dieser auch zu partizipieren.
Berechtigte Interessen konstitutieren keine Rechte.
Die Interessen ansich konstituieren erstmal nichts. Auch das Interesse der Bürger nicht vom König willkürlich ermordet zu werden ist ansich kein Recht. Aber Recht entsteht zwar erst über zwischenschritte, aber es entsteht aus Interesse. Genauso wie die Abschaffung von Gesetzen durch Interessengesteuerte Personen erfolgt.
Zitat von Loki
Zitat von strubbi77Sie Argumentieren, dass die Verbreitung gutgläubig sein könnte.
Tatsächlich habe ich nirgends Gutgläubigkeit postuliert. Ein solches Postulat wäre für meine Argumentation auch völlig überflüssig.
In #144 schreiben sie Daten verlasen A zu B, und ich lese das so, dass B gutgläubig ist, dass die Daten rechtmäßig und ohne weitere Einschränkung ihm zugänglich gemacht wurden. Falls sie das anders gemeint haben, erklären sie mir bitte aus welchem Zweck sie die Weitergabe an einen dritten so ausführlich behandelt haben.
Zitat von Loki
Zitat von strubbi77Ich brauch nichts merken
Nein, aber hilfreich wäre es.
(mimimi entfernt ...)
Ich habe ein analoges Beispiel gesucht bei dem wohl ein Konsens besteht, dass ein Wunsch auf einzelvertragliche Ausgestaltung von Nichtdiebstahlklauseln überflüssig ist. Sie haben es bestätigt. Da brauch ich auf meiner Seite nichts merken. Das einzige, was ich merken muss, ist dass sie mein Beispiel verstanden haben.
Zitat von Loki
Zitat von strubbi77Danke, das ist auch die Antwort die ich haben wollte. Sie interessiert die Interessen der Gegenseite der Informationserstellung wohl überhaupt nicht. Sollen die doch schauen wie sie überleben. Ihr Problem ist es nicht.
Es ist tatsächlich nicht zwingend mein Problem, Ersatz für wahrscheinlich veraltete Geschäftsmodelle zu besorgen.
Wenn sie den bisherigen Interessensausgleich ablehmen reicht es meiner Meinung nach nicht aus nur für die Abschaffung des Urheberrechts zu sein. Die entsprechenden Folgen sollten wenigstens benannt werden. Wenn jemand die Folgen benennt und trotzdem für die Abschaffung des Urheberrechts ist kann ich das als Meinung zwar nicht unterstützen aber verstehen. Wenn jemand die Folgen nicht benennt nenne ich das Populismus.
Zitat von LokiIch weise Sie aber freundlich darauf hin, daß ich mich hier noch gar nicht zum Urheberrecht geäußert habe; insbesondere habe ich es hier nicht in Frage gestellt. Ich müßte mich darum sehr über einen großen Teil Ihrer Entgegnungen auf meine Beiträge wundern, könnte ich mir diese nicht einfach damit erklären, daß Sie die Beiträge nicht mit der erforderlichen Aufmerksamkeit gelesen haben.
Ich habe ihre Beiträge nochmal gelesen. Es stimmt, dass sie sich nicht offen positioniert haben. Sie haben aber überwiegend Nutzer die das Urheberrecht befürworten auf inhaltliche Fehler hingewiesen. Da sie sich an keiner Stelle entsprechend positioniert habe ich vermutet, dass sie das Urheberrecht eher ablehnen. Ein Teil meiner Fragen diente dazu, die Einschätzung genauer zu machen. Im Gespräch am Tisch ist das gar nicht notwendig, da diese Information nonverbal übertragen wird.
Zitat von strubbi77Ich habe ihre Beiträge nochmal gelesen. Es stimmt, dass sie sich nicht offen positioniert haben. Sie haben aber überwiegend Nutzer die das Urheberrecht befürworten auf inhaltliche Fehler hingewiesen. Da sie sich an keiner Stelle entsprechend positioniert habe ich vermutet, dass sie das Urheberrecht eher ablehnen. Ein Teil meiner Fragen diente dazu, die Einschätzung genauer zu machen. Im Gespräch am Tisch ist das gar nicht notwendig, da diese Information nonverbal übertragen wird.
Das heißt jetzt genau was? Zu dem, was ich geschrieben habe fällt Ihnen nichts sinnvolles ein, weshalb Sie gegen eine Position argumentieren, die ich zwar nicht explizit vertreten habe, die Sie aber aus dem deduzieren, was ich nicht geschrieben habe? Und das ganze präsentieren Sie dann, als würden Sie doch gegen das argumentieren, was ich geschrieben habe? Das amüsiert mich.
Da Ihnen so viel daran gelegen zu sein scheint, enthülle ich Ihnen grob meine Sicht der Dinge. Zumindest in seinem wichtigsten Punkt bin ich mit Llarian tatsächlich einer Meinung: Entweder wir verzichten darauf, das Urheberrecht wirkungsvoll durchzusetzen, oder wir schaffen das Internet, wie wir es kennen, ab. Beides zusammen wird kaum zu haben sein. Jedenfalls habe ich hier noch nichts gelesen, das aufgezeigt hätte, wie. Tatsächlich muß man das Urheberrecht aber, [edit: auch wenn man das Internet erhalten will], nicht abschaffen. Setzt man es jedoch nicht wirkungsvoll durch, wird es aber bald nicht mehr wesentlich relevanter sein als etwa der Blasphemieparagraph.
Nun, da wir das geklärt haben, komme ich nochmals kurz auf das zurück, was ich tatsächlich geschrieben habe. Vielleicht verstehen Sie es ja noch.
Gorgasal, wenn ich ihn richtig verstanden habe, meinte, daß das Urheberrecht eigentlich überflüssig sei, weil man seine Wirkung auch durch Verträge zwischen Rechteinhabern und, oBdA, Musikkäufern sicherstellen könnte. Das Urheberrecht wäre dann lediglich eine praktische Abkürzung, weil es das Aufsetzen zahlloser Einzelverträge ersparte, die letztlich zum selben Ergebnis führen würden. Ich habe aufzuzeigen versucht, daß Verträge allein, also ohne irgendein zusätzliches urheberrechtsähnliches Konstrukt, nicht ausreichend sein werden, weil die in Frage stehende Musik auf verschiedensten Wegen an Leute gelangen kann, mit denen kein Vertrag besteht, und die durch den Vertrag zwischen Rechteinhaber und Konsument folglich nicht gebunden sind. Ein wirklichkeitsnahes Beispiel: A hat Musik gekauft und einen entsprechenden Vertrag mit einem Rechteinhaber R geschlossen. Er leiht sich für ein paar Tage Bs MP3-Player, um die Musik in seinem Urlaub am Titisee hören zu können. Nach dem Urlaub gibt er den Player an B zurück, vergißt aber, die Musik zuvor wieder zu löschen. Damit ist A wahrscheinlich fahrlässig vertragsbrüchig geworden. Aber warum um alles in der Welt sollte das für B irgendwelche Konsequenzen haben? Warum sollte der Vertrag zwischen A und R für B in irgendeiner Weise verbindlich sein? Wenn er es nicht ist: Was hindert A daran, die Musik im Internet für jeden zugänglich zu machen?
Nahezu alles, was Sie schrieben, bestätigt mich. So ist etwa Diebstahl im Supermarkt nicht deswegen strafbar und zieht nicht deswegen Restitutionspflichten nach sich, weil der Supermarktinhaber seine Kunden Diebstahlverzichtserklärungen hätte unterzeichnen lassen, sondern weil es Gesetze gibt, die diese Dinge regeln. Genau deswegen fruchten auch Ihre fortwährenden Hinweise auf das bestehende Urheberrecht ganz und gar nicht. Wenn Sie das Urheberrecht oben reinstecken, überrascht es nicht, daß Sie unten auch wieder das Urheberrecht + überflüssige Verträge herausbekommen. Erst wenn Sie es nicht mehr voraussetzen, wird das Ganze interessant. Sie haben das aber noch kein einziges Mal so gehalten.
Zitat von strubbi77Ich habe ihre Beiträge nochmal gelesen. Es stimmt, dass sie sich nicht offen positioniert haben. Sie haben aber überwiegend Nutzer die das Urheberrecht befürworten auf inhaltliche Fehler hingewiesen. Da sie sich an keiner Stelle entsprechend positioniert habe ich vermutet, dass sie das Urheberrecht eher ablehnen. Ein Teil meiner Fragen diente dazu, die Einschätzung genauer zu machen. Im Gespräch am Tisch ist das gar nicht notwendig, da diese Information nonverbal übertragen wird.
Das heißt jetzt genau was? Zu dem, was ich geschrieben habe fällt Ihnen nichts sinnvolles ein, weshalb Sie gegen eine Position argumentieren, die ich zwar nicht explizit vertreten habe, die Sie aber aus dem deduzieren, was ich nicht geschrieben habe?
Zuerst muss doch klar gemacht werden auf welchem Level man am besten Argumentiert. Wenn sie mit Spitzfindigkeiten im Recht kommen, aber Urheberrecht eigentlich ablehnen wird es schwer. Eine Diskussion aufgrund von bestehendem Recht ist nicht möglich, da sie immer sagen: Bitte ohne Urheberrecht argumentieren. Auf Diskussionen die argumentieren, dass Urheberrecht sinnvoll und notwendig ist gehen sie aus dem gleichen Grund nicht ein.
Sie haben es in der Diskussion viel einfacher als die Gegenseite, da sie keinerlei Argumente bringen, nur die Fehler der Gegenseite ansprechen und damit versuchen ihre Sicht zu verbreiten.
Zitat von LokiDa Ihnen so viel daran gelegen zu sein scheint, enthülle ich Ihnen grob meine Sicht der Dinge. Zumindest in seinem wichtigsten Punkt bin ich mit Llarian tatsächlich einer Meinung: Entweder wir verzichten darauf, das Urheberrecht wirkungsvoll durchzusetzen, oder wir schaffen das Internet, wie wir es kennen, ab.
Die Urheberrechtsverstöße der Warez-Szene gab es schon vor dem Internet, die Raubdrucke am Ende des 18. Jahrhunderts gab es auch schon lange vor dem Internet. Was ist jetzt das besondere am Internet, dass genau wegen eben diesem auf einmal das Urheberrecht abgeschaft werden muss?
Zitat von LokiBeides zusammen wird kaum zu haben sein. Jedenfalls habe ich hier noch nichts gelesen, das aufgezeigt hätte, wie. Tatsächlich muß man das Urheberrecht aber, [edit: auch wenn man das Internet erhalten will], nicht abschaffen. Setzt man es jedoch nicht wirkungsvoll durch, wird es aber bald nicht mehr wesentlich relevanter sein als etwa der Blasphemieparagraph.
Sie haben eine etwas eingeschränkte Sicht. Falls sie meinen, dass 100% der vom Urheberrecht geschützten Sachverhalte im Internet passieren, sollten sie vielleicht etwas über den Tellerrand schauen.
Zitat von LokiNun, da wir das geklärt haben, komme ich nochmals kurz auf das zurück, was ich tatsächlich geschrieben habe.
Ich korrigiere. Nun da sie etwas behauptet haben. Geklärt ist das meiner Meinung nach nicht.
Zitat von LokiVielleicht verstehen Sie es ja noch.
Ich verstehe nicht wo der Zusammenhang zwischen Rechtsdurchsetzung und Recht sein soll. Nur weil es in Berlin keine Sau interessiert, dass jeder Hund auf den Gehweg scheisst muss das noch lange nicht in anderen Städten als normal angesehen werden.
Zitat von LokiIch habe aufzuzeigen versucht, daß Verträge allein, also ohne irgendein zusätzliches urheberrechtsähnliches Konstrukt, nicht ausreichend sein werden, weil die in Frage stehende Musik auf verschiedensten Wegen an Leute gelangen kann, mit denen kein Vertrag besteht, und die durch den Vertrag zwischen Rechteinhaber und Konsument folglich nicht gebunden sind.
Das gleiche passiert, wenn man im Sachenrecht keinen Paragraphen hat, der die Rückgabe, bzw. Anzeigepflicht des Finders regelt wäre es auch rechtens, wenn man einen Koffer voll Geld findet diesen zu behalten. Und die Argumentaton, niemand wird den Koffer zurückgeben, bzw. beim Fundbüro anzeigen hilft immer noch nicht dabei die Aneignung rechtens zu machen. Und kommen sie jetzt nicht mit dem Argument Daten sind keine Sachen. Um die Ursprungsdaten zu erzeugen hat man einen Ähnlichen Aufwand wie für die Erschaffung eines Sachwerkes. In der Vollkostenrechnung bleibt immer ein Betrag > 0 pro Einheit über.
Zitat von LokiEin wirklichkeitsnahes Beispiel: A hat Musik gekauft und einen entsprechenden Vertrag mit einem Rechteinhaber R geschlossen. Er leiht sich für ein paar Tage Bs MP3-Player, um die Musik in seinem Urlaub am Titisee hören zu können. Nach dem Urlaub gibt er den Player an B zurück, vergißt aber, die Musik zuvor wieder zu löschen.
Das Beispiel hier wird von der Privatkopie abgedeckt. Unter dem jetzigen Recht.
Zitat von LokiDamit ist A wahrscheinlich fahrlässig vertragsbrüchig geworden. Aber warum um alles in der Welt sollte das für B irgendwelche Konsequenzen haben? Warum sollte der Vertrag zwischen A und R für B in irgendeiner Weise verbindlich sein?
B kann damit evtl. gutgläubig in Besitz der Musik kommen. Das gleiche könnte ja auch mit dem Manusskript für den 12. Harry Poter passieren. Solange B das Buch liest/die Musik hört und nicht veröffentlicht ist doch alles gut.
Zitat von LokiWenn er es nicht ist: Was hindert A daran, die Musik im Internet für jeden zugänglich zu machen?
Die absichtliche Weitergabe an dritte wird ja wohl selten gutläubig passieren. Insbesondere durch A nicht, der evtl. noch den Aufwand hat die Musik fürs Internet aufzubereiten. Wie B auf die Gedanken kommen kann gutgläubig die Daten an Unbekannt zu verbreiten erschliesst sich mir auch nicht.
Zitat von LokiNahezu alles, was Sie schrieben, bestätigt mich. So ist etwa Diebstahl im Supermarkt nicht deswegen strafbar und zieht nicht deswegen Restitutionspflichten nach sich, weil der Supermarktinhaber seine Kunden Diebstahlverzichtserklärungen hätte unterzeichnen lassen, sondern weil es Gesetze gibt, die diese Dinge regeln. Genau deswegen fruchten auch Ihre fortwährenden Hinweise auf das bestehende Urheberrecht ganz und gar nicht.
Ihre Begründung für die Abschaffung vom Urheberrecht überzeugt mich nicht. Sie ist populistisch, und keine 30cm weit gedacht. Siehe oben. Damit drehen wir uns aber im Kreis. Genauso wie sie das Urheberrecht ablehnen, sehe ich es als sinnvolle Ergänzung im Recht an, um Personen, die eher geistige Arbeit machen zu schützen.
Zitat von LokiWenn Sie das Urheberrecht oben reinstecken, überrascht es nicht, daß Sie unten auch wieder das Urheberrecht + überflüssige Verträge herausbekommen. Erst wenn Sie es nicht mehr voraussetzen, wird das Ganze interessant. Sie haben das aber noch kein einziges Mal so gehalten.
Aha. Inwiefern interessant? Ich soll ihnen erklären wie das ganze ohne Urheberrecht funktioniert obwohl ich in Vorpostings schon Beispiele gezeigt habe in denen das Urheberrecht sinnvoll ist? Aber falls sie Lust haben, könnten wir ja bei dem Punkt weitermachen bei dem ich Daten zu Sachen erklärt habe und dann die daraus folgenden Vor- und Nachteile diskutieren. Für mich ist das aber überflüssig, da dabei nur wieder das Urheberrecht rauskommt ....
Zitat von strubbi77Zuerst muss doch klar gemacht werden auf welchem Level man am besten Argumentiert. Wenn sie mit Spitzfindigkeiten im Recht kommen, aber Urheberrecht eigentlich ablehnen wird es schwer. Eine Diskussion aufgrund von bestehendem Recht ist nicht möglich, da sie immer sagen: Bitte ohne Urheberrecht argumentieren. Auf Diskussionen die argumentieren, dass Urheberrecht sinnvoll und notwendig ist gehen sie aus dem gleichen Grund nicht ein.
Nehmen Sie es mir bitte nicht übel; aber ich habe mich wirklich bemüht, Ihnen beim Verständnis meiner eigentlich recht einfachen Argumentation etwas unter die Arme zu greifen, indem ich etwas, das ich im Prinzip schon gesagt hatte, in meinem letzten Beitrag nochmal etwas verständlicher und verbeispielt wiederholt habe. Das tue ich eigentlich ungern. Sie argumentieren aber weiterhin unter Voraussetzungen, deren Unzulässigkeit in diesem Zusammenhang Sie sofort erkennen würden, wenn Sie auch nur ansatzweise verstanden hätten, worauf ich hinaus will.
Ich muß demnach darauf schließen, daß Sie das, was ich schreibe, entweder nicht verstehen wollen, oder daß Ihnen die dazu nötigen Mittel fehlen. In beiden Fällen wäre jede Fortsetzung dieser Auseinandersetzung fahrlässige Zeitverschwendung, weshalb ich sie hiermit beende.
Nachtrag:
Doch noch ein kleiner Nachtrag, man gibt die Hoffnung ja so ungern auf: Meine Argumentation ist, wenn sie denn eins von beiden sein muß, eher eine Argumentation für als gegen das Urheberrecht. Wenn ich Gorgasal nämlich richtig verstanden habe, dann ist er der Ansicht, daß das Urheberrecht zwar bequem aber letztlich verzichtbar ist, weil man seine Wirkung auch durch Verträge sicherstellen könnte. Ich behaupte hingegen: Will man die Wirkung des Urheberrechtes, so führt am Urheberrecht selbst (in welcher konkreten Form auch immer) kein Weg vorbei.
Ob man die Wirkung des Urheberrechtes will und um welchen Preis, das wäre die eigentliche Frage. Das war aber nicht mein Thema.
Das ist einer der Gründe, lieber strubbi77, weshalb ich den größten Teil dessen, was sie mir entgegnen, eigentlich nur als - Verzeihung - wirr empfinden kann.
Zitat Gerne. Freie Meinungsäusserung bedingt auch die Notwendigkeit der Anonymität (Dissedenten können ein Lied davon singen). Wenn ich nicht mehr anonym bin, kann ich mich nie wirklich frei fühlen, mich zu äussern, zumindest gilt das für viele Menschen. Anonymität ist aber ebenso der Untergang des Urheberrechts, zumindest was das Verfielfältigungsrecht angeht. Deshalb versucht die Contentindustrie seit Jahren dieses Prinzip auszuhebeln. Und als Folge ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt.
Also sprechen wir doch über Leute, die illegal Musik oder Filme runterladen. Mir ist völlig schleierhaft, warum man sich aus illegalen Quellen Musik herunterladen muss. Ich kann mir das, was ich haben will, ja auch aus dem Radio mitschneiden für den eigenen Gebrauch, und es zwingt mir keiner, den Radiomitschnitt oder auch ein mp3 von einer CD ins Internet zu stellen. Ich habe ja schon gesagt, dass man Musik und Bücher vermutlich unterschiedlich behandeln muss. Bei Büchern sehe ich weiterhin kein Problem, am gegenwärtigen Prinzip festzuhalten (bei Beseitigung von gewissen unsinnigen Details).
Sie müssen hier auch nicht ihre Meinung zum besten geben. Also kann man ihnen das ruhig verbieten? Ist das die Natur ihres Argumentes?
Mir liegt zwar nichts am radikalliberalen=anarchistischen Gedankengut, aber dennoch bin ich gegenüber der Copyright-Verfolgung skeptisch, insbesondere wenn sie massiv in Grundrechte einschreitet und durch Kopierschutz qualitätsverminderte Produkte vertreiben will.
Was ich aber hier nicht verstehe, ist wo es hier um Meinungsäußerung geht. Eine von Dritten erstellte Film-, Audio- oder Textdatei weiterzugeben hat doch nichts mit Äußerung seiner Meinung zu tun.
Und Anonymität gehört m.E. nicht zur Meinungsfreiheit essentiell dazu. Man schaue sich die Lesebriefe in Zeitungen an.
Zitat
Zitat von Gansguoter
Zitat Und genau diese Definition ist es, warum ich die Begriffsvertauschung beim "Raubmordkopieren" so furchtbar finde. Urheberrecht ist erstmal Zivilrecht und nix anderes. Da ist kein Mensch kriminell, das kommt erst zustande, wenn man der Contenkamorra ihre Begriffe abnimmt.
Ich habe Ihnen mehrfach zu erklären versucht, dass in bestimmten Fällen der Bruch des Urheberrechts mit Einkommenseinbußen für den Urheber einhergeht. BEi Büchern, die aktuell im Handel sind; nicht bei Büchern, deren Verfasser seit 69 Jahre tot sind und die genau einmal in kleiner Auflage im Jahr 1899 erschienen sind. Hier wäre also Differenzierung vonnöten; aber dann, wenn der Urheber finanziell geschädigt wird (Buch noch im Handel), kann man durchaus von Diebstahl sprechen.
Also auch, wenn ein billiger oder gar kostenloser Konkurrent neben einem bisherigen Laden eröffnet? Der neue Supermarkt neben dem bisherigen Metzger, der neue Billiganbieter neben dem Etablierten, etc... ?
Zweierlei: nur weil jemand durch Etwas einen Einkommensverlust erleidet (oder angeblich erleidet) wird nicht aus einer zivil- eine strafrechtliche Sache. Zu dieser wird es, wenn der Staat sich selbst einschaltet und "öffentliches Interesse" proklamiert.
Aber der Vergleich mit dem billigeren Laden zieht insofern nicht, als der Laden neben an, seine angebotenen Waren eben selbst einkaufen muß. Er kann sie nicht einfach so beim Konkurrenten mitnehmen bzw. kopieren. (Um den Bäckervergleich wieder aufzunehmen: er kann schauen, was die Konkurrenz so bäckt und nachbacken. Aber das genaue Rezept stehlen darf er nicht.)
Zitat von tekstballonnetjeDie einzigen Kandidaten, die ich gerade eben vor dem Fernseher sitzend sympathisch fand, waren die der Piraten.
Ich habe jetzt drei gesehen: Ein, hm, junges Mädchen, backfischmäßig süß. Und zwei Nerds; ich glaube, das waren der Vorsitzende und der Spitzenkandidat.
Sympathisch? Ja gewiß. Unbedarfte junge Leute. Aber was werden sie anrichten? Ich versuche seit einer Stunde, das Grundsatzprogramm und das Parteiprogramm dieser Partei herunterzuladen; aber der Server ist offenbar blockiert.
Ich meine mich aber zu erinnern, daß das Copyright abgeschafft werden soll. Da dann niemand mehr als Autor sein Geld verdienen kann, ist das das Ende der Literatur.
Ich habe von Interviewern gehört - gebe das also ohne Gewähr weiter - , daß ein Schulfach "Rauschkunde" eingeführt werden soll und daß jeder ohne Führerschein fahren dürfen soll. Auch sollen nicht nur Studiengebühren abgeschafft bzw. nicht eingeführt werden, sondern auch alle Bestimmungen, was die Dauer des Studiums angeht.
Wenn das stimmt - ich hoffe es bald nachlesen zu können -, dann ist das eine Partei von naiven Kindsköpfen. Die können ja auch sympathisch sein. Aber da ist mir, lieber tekstballonnetje, ein halbwegs kompetenter Unsympath doch entschieden lieber.
Herzlich, Zettel
Damit es da keine Missverständnisse gibt: Ich meinte ausschließlich Sympathie und keine Inhalte. Natürlich hätte ich die Piraten nicht gewählt. Für eine Partei, die so ein Wahlplakat aufhängt, habe ich schon keine Lust mehr, auch nur zwanzig Minuten meiner Lebenszeit zu opfern, um meine Stimme für sie abzugeben.
Das mit der Sympathie nehme ich wieder zurück. Der Artikel Pseudoliberalismus und Linksterrorismus von Julia Schramm ist wirklich ein ganz besonderes Sahnebonbon.
Zitat von tekstballonnetjeDas mit der Sympathie nehme ich wieder zurück. Der Artikel Pseudoliberalismus und Linksterrorismus von Julia Schramm ist wirklich ein ganz besonderes Sahnebonbon.
Zitat von tekstballonnetjeDas mit der Sympathie nehme ich wieder zurück. Der Artikel Pseudoliberalismus und Linksterrorismus von Julia Schramm ist wirklich ein ganz besonderes Sahnebonbon.
Hallo strubbi77 Ihr unerfreulicher Stil kam mir doch gleich so bekannt vor. Nun ist es mir eingefallen, da ist nun offensichtlich aus ehemals str1977 nun strubby77 geworden. Aber da bin ich nicht dabei.
Zitat von R.A.Wenn es den nicht gäbe, müßten die Urheber den konstruieren: D.h. jeder Buchkäufer müßte sich z. B. mit Unterschrift verpflichten, den Inhalt nicht weiterzugeben. Und Du würdest an keinen Content kommen, ohne eben einen Vertrag zu schließen.
Der Unterschied ist, dass man ein physisch vorhandenes Buch nicht 1:1 duplizieren kann und es in gleicher Qualität und Ausstattung zu minimalen eigenen Kosten weiterverkaufen kann. Deswegen braucht man keinen Vertrag abzuschließen, weil hier der Schutz durch das Urheberrecht greift, dass ich den neuesten "Donna Leon" nicht heute kaufe und morgen selbst herausbringe.
Die Situation hat sich mit der Digitalisierung geändert. Ein Musikstück oder ein Film kann in Sekundenschnelle ohne Qualitätsverlust kopiert werden. Deswegen wird man hier vertraglich gebunden, dies eben nicht zu tun.
Lieber Gansgouter,
hier kommen wir vielleicht dem Grundübel des Rechtsverständnisses näher. In alten Zeiten mussten gute Interpreten und Schauspieler Konzertsäle oder Theater füllen und Eintritt kassieren. Dafür gab es das Original. Dafür gab es ein Einkommen.
Heutzutage sind die Interpreten nicht besser, aber ihre 'Rechteverwerter' wollen die Vorteile 'billiger' elektronischer Kopier- und Verteilmechanismen für sich nutzen um eine möglichst große Masse zu erreichen, die Nachteile dieser Logistik wollen sie aber nicht tolerieren. Die Millionen würden ohne die Technologie nicht fließen, da ist beinahe egal, welcher Mix von Interpreten dahinter steht. Genau genommen hat das nicht mehr mit Urhebern zu tun, sondern mit Distribution, und zunehmend Wegelagerei. Interpreten und Autoren sei ein Einkommen gegönnt, sie profitieren aber heute überproportional von den technischen Mitteln (müssten nicht eigentlich die Ingenieure die Hand aufhalten?) und bauen zusammen mit ihren Verwertern ihre legalen Durchgriffsmöglichkeiten derart aus, dass dem Normalbürger ein Feld von Rechtsminen bleibt, die mal hier und mal dort hochgehen können. Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun.
Dann darüber nachdenken, dass Schulen und Schüler vom Gesetzgeber gewährte vereinfachte Zugriffsmöglichkeiten haben ist doppelbödig. Das gehört in den Bereich 'Marketing': Microsoft bietet sein Officepaket aus gutem Kalkül für Schulen billiger an.
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