Zitat Es dient schlicht alles der Maximierung des Profits. Was an sich nichts schlimmes ist.
Es macht für den Profit des Urhebers keinen Unterschied, ob ich den Aufsatz aus der Bibliothek digital oder auf Papier bekomme. Es erhöht nur den Profit der Papierhersteller, der Tankstelle etc., und kostet meine Zeit, weil ich das Papier abholen muss und nicht gemailt bekomme. Und dass ich Fernsehmitschnitte nicht in der Schule (!!!) verwenden darf, sichert auch niemandem einen Profit.
Oh doch, werter Gansgouter, natürlich ist das eine Einschränkung zur Profitmaxmierung. Neben der Möglichkeit, Fernsehsendungen privat aufzuzeichnen, können Sie (bzw. kann Ihr Schulträger) nämlich beim Medienzentrum der Sendeanstalt oder des sonstigen Rechteinhabers eine Nutzungslizenz erwerben, die öffentliche Vorführungen erlaubt*. Nichts anderes sind die diversen Landesmedienstellen, die diese Medien zentral (die Volumina sind in der Regel stark begrenzt) verfügbar machen sollen.
* Ihre Aussage, privat erworbene Medien dürften im Unterricht verwendet werden, ist keineswegs unumstritten. Ziemlich alle Medienunternehmen bejahen das nur für Medien, die ausdrücklich mit „V+Ö“ gelabelt sind, also öffentliche nichtkommerzielle Vorführungen erlauben.
ich verstehe ihr Problem mit dem Urheberrecht noch nicht. Für mich stellt sich die Sachlage so: Ein Autor schreibt einen Text. Diesen will er veröffentlichen und vervielfältigt ihn, um dieses Werk auf eigene Rechnung zu vermarkten. Genauso wie ein Ingenieur der eine neuartige Maschine erfindet, sie anschließend auch in Serie baut und vermarktet. Beide sind ins Risiko gegangen, wenn sich keiner dafür interessiert haben sie nichts davon. Interessieren sich viele dafür wird dieses Risiko durch die Rendite belohnt. Genauso wie der Ingenieur um seine Früchte arbeit gebracht wird, wenn die Maschine von einem Dritten kopiert und als Konkurrenzprodukt vermarktet wird, geht es dem Schriftsteller. Dabei spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob die Maschine, das Buch kostenlos oder mit Gewinn weiterverbreitet wird. Es bleibt schlicht gestohlen.
Die Frage, die zu klären bleibt, ist wie lange der Autor und der Ingenieur geschützt werden müssen, aber nicht das sie geschützt werden müssen. So sehe ich das zumindest.
Zitat Die Frage, die zu klären bleibt, ist wie lange der Autor und der Ingenieur geschützt werden müssen, aber nicht das sie geschützt werden müssen. So sehe ich das zumindest.
Richtig. Llarian ist ja leider eine konkrete Antwort schuldig geblieben, welche Rechte seiner Auffassung nach der Autor an seinem Werk haben soll.
Über die Schutzdauer kann man streiten; ich würde sogar so weit gehen, dass der Schutz sich auf die Frist beschränken könnte, solange Autor und Verlag wirtschaftliche Interessen haben. In dem Moment (oder fünf Jahre nach dem Moment), wo ein Buch beim Verlag ausverkauft ist (und keine Neuauflage geplant ist), wohl aber in öfftl. Bibliotheken verfügbar ist, in dem Moment spricht m.E. nichts gegen eine Zugänglichmachugn auch in google books. Via Bibliotheken ist die allgemeine Verfügbarkeit ja eh gegeben, ein Schaden entsteht dann auch nicht mehr.
Zitat Ihre Aussage, privat erworbene Medien dürften im Unterricht verwendet werden, ist keineswegs unumstritten. Ziemlich alle Medienunternehmen bejahen das nur für Medien, die ausdrücklich mit „V+Ö“ gelabelt sind, also öffentliche nichtkommerzielle Vorführungen erlauben.
Sowohl die Kommentare zum UrHG als auch die Hinweise der staatl. Schulbehörden vertreten aber diese Auffassung:
"Wenn ein Film ausgeliehen oder privat erworben wurde (z.B. DVD, Videokassette), darf dieser im Unterricht ohne das Einholen einer Erlaubnis und ohne das Zahlen einer Vergütung gezeigt werden. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe nach §53 UrhG." [die Sache mit der Ausleihe wird unterschiedlich gesehen] Aber: "Schulen, die im Rahmen von klassenverbandsübergreifenden Veranstaltungen Filme vorführen wollen, müssten bei den Berechtigten eine entsprechende Erlaubnis einholen." http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/film/schule/
Zitat Oh doch, werter Gansgouter, natürlich ist das eine Einschränkung zur Profitmaxmierung. Neben der Möglichkeit, Fernsehsendungen privat aufzuzeichnen, können Sie (bzw. kann Ihr Schulträger) nämlich beim Medienzentrum der Sendeanstalt oder des sonstigen Rechteinhabers eine Nutzungslizenz erwerben, die öffentliche Vorführungen erlaubt*.
Bei der Verwendung in der Klasse handelt sich NICHT um öffentliche Vorführung (siehe Kommentare zum UrHG). - Es geht mir hier im übrigen um den Widerspruch zwischen dem, was der Staat via Lehrplan von mir verlangt, es via UrHG aber erschwert, verbietet oder für die Schulen unbezahlbar macht.
Und wenn GESTERN eine Doku zum Thema X im Fernsehen kommt, dann habe ich HEUTE für den Unterricht keine Chance, eine wie auch immer geartete Lizenz zu bekommen.
Ich spreche von wissenschaftlichen Ideen und Erkenntnissen. Entdeckungen von Fakten, von naturwiss. Tatsachen, von hist. Ereignissen sind per se nicht durch das UrHG geschützt. - Patentrecht ist sicher komplexer; Schutzbedürfnis besteht auch dort, wenngleich manches exzessiv ausgeschlachtet wird.
Zitat Die Durchsetzung ist das Problem. Ihnen nützt ein Copyright ja nur dann, wenn sie auch durchsetzen können, sonst brauchts auch das Gesetz nicht. Dummerweise leben wir aber im Zeitalter des Internets. Und da ist der Bruch von Copyright eine Fingerübung. Wenn sie das Copyright durchsetzen wollen, dann geht das nur mit massiver Überwachung, mit Abschaffung der Anonymität, mit Kontrolle, mit Verbot von Verschlüsselung, vulgo mit dem Abschaffen von Privatssphäre.
Ich habe den Eindruck, Sie reden die ganze Zeit von Film und Musik, ich von Urheberrechten an (wissenschaftlicher) Literatur.
Zitat Die Durchsetzung ist das Problem. Ihnen nützt ein Copyright ja nur dann, wenn sie auch durchsetzen können, sonst brauchts auch das Gesetz nicht. Dummerweise leben wir aber im Zeitalter des Internets. Und da ist der Bruch von Copyright eine Fingerübung. Wenn sie das Copyright durchsetzen wollen, dann geht das nur mit massiver Überwachung, mit Abschaffung der Anonymität, mit Kontrolle, mit Verbot von Verschlüsselung, vulgo mit dem Abschaffen von Privatssphäre.
Ich habe den Eindruck, Sie reden die ganze Zeit von Film und Musik, ich von Urheberrechten an (wissenschaftlicher) Literatur.
Aber auch bei Filmen laesst sich doch zeigen, dass ohne wirksame Urheberrechte keiner eine groessere Investition vornehmen wuerde. Oder glaubt irgendwer, dass George Lukas Star Wars gedreht haette wenn er den Film nur einmal wirksam auffuehren haette koennen. Es gibt doch kein Geschaeftsmodell 100Mio $ in einen Film zu investieren an dem man nichts verdienen kann. Ich sehe ohne Urheberrechte keines. Auch der Fall mit der Diss ueberzeugt mich nicht. Wer hindert die Putzfrau die Zu korrigierende Diss zu veroeffentlichen wenn es den keine generischen Rechte auf dem Textbesteht? Meiner Meinung nach Fallen bei konsequenter Ablehnung von Urheberrechten selbst Erstveroeffentlichungsrechte weg.
Zitat von GansguoterÜber die Schutzdauer kann man streiten; ich würde sogar so weit gehen, dass der Schutz sich auf die Frist beschränken könnte, solange Autor und Verlag wirtschaftliche Interessen haben. In dem Moment (oder fünf Jahre nach dem Moment), wo ein Buch beim Verlag ausverkauft ist (und keine Neuauflage geplant ist), wohl aber in öfftl. Bibliotheken verfügbar ist, in dem Moment spricht m.E. nichts gegen eine Zugänglichmachugn auch in google books. Via Bibliotheken ist die allgemeine Verfügbarkeit ja eh gegeben, ein Schaden entsteht dann auch nicht mehr.
Ich bin, lieber Gansguoter, in dieser - interessanten - Debatte bisher mit allem einverstanden gewesen, was Sie geschrieben haben; möchte hier aber eine kritische Anmerkung machen:
Was Bibliotheken angeht, verleihen sie ja nur Exemplare, die sie erst einmal gekauft haben. Auch mein privat erworbenes Buch kann ich ja beliebig verleihen. (In den USA geht das übrigens sogar beim Kindle - während man einen Text an einen anderen Kindle-Besitzer "verleiht", kann man ihn aber logischerweise selbst nicht lesen; ganz wie bei einem physischen Buch. Das Feature ist meines Wissens in Deutschland noch nicht eingeführt).
Bei wissenschaftlichen Zeitschriften ist es häufig so, daß sie Bibliotheken, Unis usw. einen höheren (institutional) Preis berechnen als privaten Abonnenten. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß das eine Exemplar, das an diese Institutionen geht, dann von Vielen gelesen wird. Bei Büchern wäre das eigentlich auch begründbar, aber schwer zu realisieren.
Was die Dauer des Schutzes angeht, ist zu bedenken, daß die wirtschaftliche Nutzungsdauer schwer abzuschätzen ist. Es kann beispielsweise nach Jahrzehnten noch zu Reprints kommen (so bei Büchern Arno Schmidts, die zunächst in den fünfziger und anfang der sechziger Jahre in Mini-Auflage erschienen waren, und die Fischer später orginalgetreu neu aufgelegt hat). Zum anderen könnten Texte oder Teile davon beispielsweise in Anthologien aufgenommen werden.
Mir erscheint die Regelung im geltenden deutschen Urheberrecht - Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors - richtig. Dann gibt es auch keine unmittelbaren Erben mehr, die durch freien Nachdruck geschädigt werden könnten.
Zitat von ZettelWenn ich Sie richtig verstehe, dann wollen Sie aber, daß jeder sich bei den Brötchen des Bäckers bedienen darf, ohne zu bezahlen. Oder verstehe ich das falsch?
Da ich dieses Mißverständnis schon einige Male miterlebt habe erlaube ich mir mal, an Stelle von Llarian zu antworten: Er möchte m. E. nicht, daß man die Brötchen ohne Bezahlung mitnehmen kann. Aber er möchte, daß jeder eine Bäckerei aufmachen kann (oder sich die Brötchen selber zu Hause backen darf), ohne daß der bestehende Bäcker das per Gesetz verhindern kann.
Das Beispiel ist deshalb für unsere Diskussion recht ungeeignet. Beim Brötchen sind ja Material - und Arbeitsaufwand relevant, die sollen auch ohne Copyright bezahlt werden (hier haben wir übrigens einen Dissens zu den "Piraten", die Schwarzfahren legalisieren und damit den Busfahrer um seinen Lohn prellen wollen). Die "Erfindung" des Brötchenbackens dagegen ist uralt und ungeschützt. Kein konkreter Bäcker kann sie für sich in Anspruch nehmen.
Wir wären erst dann wieder im Thema, wenn Bäcker Müller in jahrelanger Tüftelei eine neue Backmethode erfindet, bei der die Brötchen mit weniger Energieaufwand besonders schmackhaft geraten. Da wäre nun die Frage, ob er alleine mit dieser Methode backen darf, ob er die Idee an andere Bäcker verkaufen darf - oder ob schlicht jeder andere Bäcker das Recht bekommt, die Müller-Methode zu kopieren.
Zitat von ZettelDas Feature ist meines Wissens in Deutschland noch nicht eingeführt.
Vielleicht nicht beim Kindle, ansonsten aber schon.
Auf meinem iPad (und bestimmt auch auf anderen Plattformen) gibt es die App "Onleihe", die die eBook-Bestände vieler deutscher Bibliotheken anbietet. Die stellt beim Ausleihen eine Kopie zur Verfügung, die nur über die Ausleihzeit lesbar ist - und parallel natürlich von keinem anderen Nutzer "ausgeliehen" werden kann.
Zitat Mir erscheint die Regelung im geltenden deutschen Urheberrecht - Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors - richtig.
Obwohl ich ja grundsätzlich für Copyright bin - diese Regel halte ich für grotesk überzogen. Eigentlich müßte der Zeitpunkt der Erstveröffentlichung maßgeblich sein. Und dann soll der Autor eine angemessene Zeit (10 bis 20 Jahre?) bekommen, um Einnahmen zu erzielen. Ich finde es grotesk, daß die Enkel und Urenkel eines Autoren noch Geld dafür bekommen, was er vielleicht um 1900 geschrieben hat - bei allen möglichen anderen Vermögenswerten ist inzwischen so viel passiert, daß die Erben nicht unbedingt mehr von der Arbeit ihres Ahnen profitieren können.
Zitat von ZettelWenn ich Sie richtig verstehe, dann wollen Sie aber, daß jeder sich bei den Brötchen des Bäckers bedienen darf, ohne zu bezahlen. Oder verstehe ich das falsch?
Da ich dieses Mißverständnis schon einige Male miterlebt habe erlaube ich mir mal, an Stelle von Llarian zu antworten: Er möchte m. E. nicht, daß man die Brötchen ohne Bezahlung mitnehmen kann. Aber er möchte, daß jeder eine Bäckerei aufmachen kann (oder sich die Brötchen selber zu Hause backen darf), ohne daß der bestehende Bäcker das per Gesetz verhindern kann.
Aber jeder kann doch einen Verlag aufmachen und Bücher verkaufen.
Ich habe immer noch den Eindruck, daß Llarian dem Irrtum unterliegt (auch Sie, lieber R.A.?), daß es den Urheber doch nicht schädige, wenn man sein Produkt abkupfert. Aber es schädigt ihn genau so, wie es den Bäcker schädidigt, wenn ich in den Laden gehe und seine Brötchen mitnehme, ohne zu bezahlen.
Denn das, was der Stehlende anderen kostenlos zur Verfügung stellt, kaufen sie logischerweise nicht mehr beim Urheber. Diesem ensteht ein realer Einkommensverlust, wie dem bestohlenen Bäcker. Das ist so trivial, daß ich nicht verstehe, wie man es bezweifeln kann.
Zitat von ZettelIch habe immer noch den Eindruck, daß Llarian dem Irrtum unterliegt (auch Sie, lieber R.A.?), daß es den Urheber doch nicht schädige, wenn man sein Produkt abkupfert. Aber es schädigt ihn genau so, wie es den Bäcker schädidigt, wenn ich in den Laden gehe und seine Brötchen mitnehme, ohne zu bezahlen.
Denn das, was der Stehlende anderen kostenlos zur Verfügung stellt, kaufen sie logischerweise nicht mehr beim Urheber. Diesem ensteht ein realer Einkommensverlust, wie dem bestohlenen Bäcker. Das ist so trivial, daß ich nicht verstehe, wie man es bezweifeln kann.
Leicht modifiziert halte ich diese Veranschaulichung ebenfalls für passend. Jemand kommt zum Bäcker, nimmt sich einfach ein Brötchen mit und legt ihm einen Betrag X auf die Theke, die dem Selbstkostenpreis des Bäckers entspricht. Dann hat er auch keinen direkten finanziellen Verlust, wird aber trotzdem dadurch geschädigt, je mehr umso mehr Leute so handeln (im Extremfall alle).
Falls noch jemand ein Beispiel ohne physische Ware haben will: Schwarzfahren im leeren Bus. Es entsteht ja dem Busunternehmen kein Schaden, der Bus fährt ja sowieso und ich nehme niemandem den Platz weg. Ich sehe das wie Zettel, ich verstehe nicht, wie man den entstehenden Schaden bezweifeln kann.
Zitat von LlarianDie These von Zettel weiter oben (...) ist aber, dass es ohne Urheberrecht keine Literatur mehr gäbe.
Von "keiner" war m. E. nicht die Rede. Aber von "weniger".
Zitat Und das ist eben falsch. Es gäbe nur andere Geschäftsmodelle.
Das ist nicht falsch, sondern es ist eine von mehreren möglichen Vermutungen. Weder kann Zettel (oder andere) belegen, daß es ohne Copyright weniger Literatur gäbe, noch kannst Du belegen, daß es gleich viel oder gar mehr Literatur gäbe. Denn bestimmt gibt es dann andere Geschäftsmodelle. Aber ob die ähnlich weit tragen, ist eher zu bezweifeln. Mit Mäzenatentum käme man m. E. heute nicht weit.
Und vor allem ist Literatur eines der schlechtesten Beispiele, weil da die Produktion der Idee vergleichsweise unaufwendig ist. Wann immer der Entwicklungsaufwand für neue Ideen höher ist (die Filmindustrie wurde schon genannt), sinkt die Wahrscheinlichkeit für neue Geschäftsmodelle abseits des Copyright beträchtlich.
Zitat da ist vieles möglich von modernem Mäzentum bis zu Monstern wie der Kulturflatrate.
Ein Monster, richtig. Und das motiviert auch nicht, der Abschaffung des Copyright zuzustimmen, wenn nur vage Alternativen in Sicht sind, die eben auch zu Monstern werden können.
Zitat Das heutige Urheberrecht ist nur eine der Möglichkeiten und eine verdammt schlechte noch dazu.
Wie mit der Demokratie. Die schlechteste aller Staatsformen - mit Ausnahme aller anderen. Sprich: Bevor nicht klar ist, daß die Alternativen nicht schlechter sind, halte ich lieber am Copyright incl. aller Schwächen fest.
Wobei, um es gleich zu sagen: Wenn ich Copyright sage, dann folgere ich daraus nicht die Notwendigkeit der bedingungslosen Durchsetzung. Wenn gewisse Kreise derzeit Grundrechtseinschränkungen fordern, ist das keine zwingende Folge des Copyright-Prinzips, sondern eine Entartung.
Zitat Warum sollte ich mich an einen Vertrag halten, den ich nicht geschlossen habe ?
Das ist jetzt zu kurz gedacht. Du hast deswegen keinen expliziten Vertrag geschlossen, weil es eben einen allgemeinen rechtlichen Rahmen fürs Copyright gibt. Wenn es den nicht gäbe, müßten die Urheber den konstruieren: D.h. jeder Buchkäufer müßte sich z. B. mit Unterschrift verpflichten, den Inhalt nicht weiterzugeben. Und Du würdest an keinen Content kommen, ohne eben einen Vertrag zu schließen.
Das wäre natürlich für alle Seiten monströs aufwendig. Wie bei vielen anderen Rechtsgebieten ist es einfacher, einen Rechtsrahmen zentral zu definieren, eben damit nicht so viele Privatverträge nötig sind. Siehe den deutschen Ansatz von BGB oder AGB-Gesetz - um das zu ersetzen, müssen die Amis in jedem Vertrag seitenweise "Copy&Paste" betreiben.
Zitat von ZettelIch habe immer noch den Eindruck, daß Llarian dem Irrtum unterliegt (auch Sie, lieber R.A.?), daß es den Urheber doch nicht schädige, wenn man sein Produkt abkupfert.
Die Schädigung bestreitet er m.E. nicht - aber er hält sie für legitim.
Zitat Aber es schädigt ihn genau so, wie es den Bäcker schädidigt, wenn ich in den Laden gehe und seine Brötchen mitnehme, ohne zu bezahlen.
Es ist schon eine andere Art Schädigung - deswegen halte ich Ihr Beispiel für unglücklich gewählt.
Es geht eben nicht darum, dem Bäcker physisch etwas wegzunehmen. Wer ein Brötchen will, muß es auch laut Llarian bezahlen. Wenn aber der Bäcker indirekt Geschäftschancen verliert, weil ein anderer Brötchen verkauft - dann ist das ja im normalen Geschäftsleben eine Schädigung, die er schlucken muß. Er darf sich nicht wehren, wenn neben ihm ein neuer Bäcker aufmacht und die Hälfte seines Brötchen-Umsatzes wegbricht.
Zitat von Zettel Ich habe immer noch den Eindruck, daß Llarian dem Irrtum unterliegt (auch Sie, lieber R.A.?), daß es den Urheber doch nicht schädige, wenn man sein Produkt abkupfert. Aber es schädigt ihn genau so, wie es den Bäcker schädidigt, wenn ich in den Laden gehe und seine Brötchen mitnehme, ohne zu bezahlen.
Denn das, was der Stehlende anderen kostenlos zur Verfügung stellt, kaufen sie logischerweise nicht mehr beim Urheber. Diesem ensteht ein realer Einkommensverlust, wie dem bestohlenen Bäcker. Das ist so trivial, daß ich nicht verstehe, wie man es bezweifeln kann.
Ich glaube der Eindruck täuscht. Das Brötchenbeispiel greift zu kurz, weil das Endprodukt eben nicht das "geistige" Eigentum in einer Form enthält wie das Buch. Wenn jedes Brötchen mit dem Rezept mitgeliefert werden würde, dann wäre das, denke ich, genau das was Llarian fordert. So, dass sich jeder zu Hause das Brötchen nachbacken kann wenn er das will. Das ist das "geistige Eigentum", das im Brötchen steckt. Genauso ist es mit Software die quelloffen veröffentlicht wird, hier kann jeder nach Lust und Belieben aus dem bestehenden Programmcode das Programm seinen Wünschen und Ansprüchen entsprechend anpassen. Und ebenso ist das bei Dokumenten möglich. Dabei kommt es allerdings nie soweit, dass der Urheber nicht der Originalurheber ist. Es wird also nichts gestohlen.
Das Problem ist nach wie vor, dass man eine Idee nicht materialisieren kann, eine Idee ist kein Eigentum. Ein Gedanke kann kein Eigentum sein, zumindest kein privates. Das ist beim Brötchen das Rezept, bei Software der Quellcode, bei Dokumenten die systematisierten und formalisierten Gedanken. Alles drei kann kein Eigentum sein, wie auch? Jeder andere kann ohne jemals was von einem Brötchen gehört oder gelesen zu haben selbst auf die Idee kommen ein Brötchen zu backen. Jeder Gedanke, der jemals irgendwo aufgeschrieben wurde kann genauso gut von jemandem der diese Gedanken nie gelesen hat, also ohne Vorwissen, genauso formuliert werden.
Ein Affe, der wild auf einer Schreibmaschine tippt, wird nach einer gewissen (sehr hohen) Anzahl von Jahren (gut, die Annahme ist: er ist unsterblich) völlig zufällig das neue Testament, Goethes Faust, oder Sarrazins Deutschland schafft sich ab geschrieben haben. Was soll man gegen diesen Affen tun?
Zitat von GansguoterSowohl die Kommentare zum UrHG als auch die Hinweise der staatl. Schulbehörden vertreten aber diese Auffassung:
"Wenn ein Film ausgeliehen oder privat erworben wurde (z.B. DVD, Videokassette), darf dieser im Unterricht ohne das Einholen einer Erlaubnis und ohne das Zahlen einer Vergütung gezeigt werden. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe nach §53 UrhG." [die Sache mit der Ausleihe wird unterschiedlich gesehen] Aber: "Schulen, die im Rahmen von klassenverbandsübergreifenden Veranstaltungen Filme vorführen wollen, müssten bei den Berechtigten eine entsprechende Erlaubnis einholen." http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/film/schule/
Und genau das sehen die Rechteinhaber ebennichtso:
Zitat Der Lehrer kann sich auch nicht auf die Position zurückziehen, bei der Vorführung in seinem Leistungskurs handele es sich nicht um eine öffentliche Vorführung im Sinne des Urheberrechts. In seinem Kurs kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Schüler untereinander oder zu ihm persönlich verbunden sind. Der Begriff der persönlichen Verbundenheit beinhaltet nämlich mehr als ein "persönlich bekannt". Die persönliche Verbundenheit entspricht eher einer freundschaftlichen privaten Bindung, und dies kann in der Schule, jedenfalls bei Grund- und Leistungskursen sowie weiteren Veranstaltungen mit Schülern aus mehreren Klassen (Religionsunterricht, Wahlfachunterricht), nicht vorausgesetzt werden. Die Beweislast dafür, dass die Vorführung nicht öffentlich war, trifft im übrigen den Lehrer. Grundsätzlich wird von einer öffentlichen Vorführung immer ausgegangen, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist. Der Lehrer muss also nachweisen, dass zwischen allen seinen Schülern eine persönliche Verbundenheit besteht bzw. alle Schüler ihm persönlich verbunden sind.
Praktisch ist dies aber auch nicht sehr relevant. Zum einen ist spätestens mit der Auflösung des geschlossenen Klassenverbands in der Oberstufe so oder so die Hürde zur Unzulässigkeit gerissen, zum anderen dürfte in der Praxis sowieso hauptsächlich das Verfahren „wo kein Kläger …“ zum Einsatz kommen, oder?
Zitat Bei der Verwendung in der Klasse handelt sich NICHT um öffentliche Vorführung (siehe Kommentare zum UrHG). - Es geht mir hier im übrigen um den Widerspruch zwischen dem, was der Staat via Lehrplan von mir verlangt, es via UrHG aber erschwert, verbietet oder für die Schulen unbezahlbar macht.
Und wenn GESTERN eine Doku zum Thema X im Fernsehen kommt, dann habe ich HEUTE für den Unterricht keine Chance, eine wie auch immer geartete Lizenz zu bekommen.
Ich will Ihnen ja garnicht widersprechen, daß diese Regelung … verbessert werden könnte, im Gegenteil.
Zitat von GorgasalWarum ist das so anders im Falle eines Urhebers, der sein Werk halt nur unter der Auflage zur Nutzung freigibt, dass es nicht weiterverbreitet wird?
Welchen Vertrag habe ich denn mit dem Urheber ? Ich habe doch sein Werk gar nicht gekauft, also auch keinen Vertrag.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Vielleicht haben wir unterschiedliche Fälle vor Augen?
Ich denke bei dieser Debatte an den DVD-Besitzer, der den Film online zur Verfügung stellt. Oder den Computerspielbesitzer, der das Spiel online zur Verfügung stellt. Oder den ebook-Besitzer, der sein ebook online zur Verfügung stellt. In all diesen Fällen hat jemand ein Werk käuflich erworben (oder ist ins Kino gegangen, in dem er dann den Film mitgeschnitten hat). Ich denke, wir sind uns einig, dass hier Verträge zustandegekommen sind, die mindestens implizit die Weiterverbreitung der Werke untersagen.
Und jetzt verstehe ich nicht so ganz, worauf Sie hinauswollen, wenn Sie von Urheberrecht sprechen, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Woher haben Sie denn dann das Werk, das Sie gerne frei kopieren und verbreiten würden? Aus der Bibliothek ausgeliehen? Die wird sicher auch einen Passus in ihren Nutzungsbedingungen haben, dass Sie DVDs nicht rippen dürfen. Oder haben Sie Ihrerseits das Werk aus dem Internet gesogen? Dann haben Sie recht, dass Sie nicht gegen einen Vertrag verstoßen... aber derjenige, der das Werk zuerst von einer legalen Kopie ausgehend verfügbar gemacht hat. Und Hehlerei steht meines Erachtens durchaus auch zu Recht unter Strafe, auch wenn der Hehler niemandem mehr etwas stiehlt.
Wollen Sie mir erklären, welchen konkreten Fall Sie bei dieser Diskussion vor Augen haben?
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von R.A.Wenn aber der Bäcker indirekt Geschäftschancen verliert, weil ein anderer Brötchen verkauft - dann ist das ja im normalen Geschäftsleben eine Schädigung, die er schlucken muß. Er darf sich nicht wehren, wenn neben ihm ein neuer Bäcker aufmacht und die Hälfte seines Brötchen-Umsatzes wegbricht.
Und kein Autor käme auf den Gedanken, sich zu wehren, wenn ein anderer Autor ebenfalls ein Buch schreibt.
Was Llarian will, das ist doch nicht, daß auch ein anderer Bäcker Brötchen verkaufen darf; sondern daß einer dem Bäcker dessen Brötchen stehlen und sie dann verkaufen darf, um selbst Gewinn einzustreichen.
Aber ich glaube, lieber R.A., ich steige aus der Debatte jetzt aus. Die Idee, daß es in Bezug auf das Recht am Produkt seiner Arbeit einen Unterschied macht, ob man sein Geld durch Brötchenbacken oder durch das Schreiben von Büchern verdient, kann ich nicht nachvollziehen.
Übrigens - dies als letzte Anmerkung - sind ja die "Piraten" konsequent. Sie wollen Texte lesen, ohne den Autor dafür zu bezahlen. Und sie wollen auch Brötchen essen, ohne sich das Geld dafür selbst zu verdienen. Der Staat soll ihnen allen ein Grundeinkommen schenken.
Das ist halt diese Mentalität des, verzeihen Sie, Schmarotzertums. Man will haben, aber nicht dafür arbeiten und es bezahlen. Man will andere nicht für ihre Arbeit bezahlen.
Man will alles, und zwar sofort. Das freilich war einer der Slogans des Mai 1968. Jetzt, nach zwei Generationen, geht diese Ungehemmtheit jugendlicher Forderungen offenbar wieder los.
Ich habe damals in Paris bei einem Straßenverkäufer die Schrift eines Schwiegersohns von Karl Marx, Paul Lafargue, erworben, mit dem Titel Le droit à la paresse, das Recht auf Faulheit. Das ist, scheint mir, die Grundhaltung derer, die alles umsonst haben wollen.
Zitat von herr celineEin Affe, der wild auf einer Schreibmaschine tippt, wird nach einer gewissen (sehr hohen) Anzahl von Jahren (gut, die Annahme ist: er ist unsterblich) völlig zufällig das neue Testament, Goethes Faust, oder Sarrazins Deutschland schafft sich ab geschrieben haben. Was soll man gegen diesen Affen tun?
Gegen den einen Affen hat doch keiner irgendwas. Er produziert nur nutzlosen Text. Irgendwer muss den Output des Affen filtern um die Nutzbücher zu erhalten. Es reicht jetzt nicht aus auf Vorrat unendlich viele Paper mit dem Paper Generator zu erzeugen um danach, wenn jemand anderes ein Paper geschrieben hat eins aus der generierten Liste zu holen und zu sagen: "Haha, das ist doch schon Lange bekannt". Ein Paper in dem beispielsweise ein zusätzliches "nicht" zu falschen Folgerungen führt, wurde zwar auch generiert, aber die Auswahl das korrekten Papers hat jemand anderes abgenommen. Deswegen darf der Affe schreiben was er will. Er generiert nur Schrott.
Zitat von ZettelWas Llarian will, das ist doch nicht, daß auch ein anderer Bäcker Brötchen verkaufen darf
Sicher doch, genau das will er. Das Bäcker-Beispiel ist einfach zu ungeeignet, um den Dissenspunkt gut darzustellen.
Zitat sondern daß einer dem Bäcker dessen Brötchen stehlen und sie dann verkaufen darf
Nein. Es geht nicht darum, etwas physisch produziertes zu stehlen. Der Copyright-Verletzer wird nicht die Bücher eines Autors aus der Buchhandlung stehlen um diese dann zu verkaufen. Sondern er wird selber Bücher physisch produzieren - und nur die Idee, also den konkreten Text klauen. Im Bäcker-Beispiel ginge es also darum, das Backrezept zu kopieren, um selber Brötchen herzustellen - nicht um den Brötchen-Diebstahl.
Zitat Aber ich glaube, lieber R.A., ich steige aus der Debatte jetzt aus.
Kann ich verstehen. Wäre aber schade, wenn es nur deswegen passiert, daß wir noch ein Mißverständnis im Raum stehen haben.
Zitat Die Idee, daß es in Bezug auf das Recht am Produkt seiner Arbeit einen Unterschied macht, ob man sein Geld durch Brötchenbacken oder durch das Schreiben von Büchern verdient, kann ich nicht nachvollziehen.
Der Unterschied liegt darin, was genau bezahlt wird. Der Autor bekommt ja sein Geld nicht dafür, daß er physisch schreibt (so wie ein Schreiber früher im Kloster, der durch seine Arbeit ein neues Exemplar einer Schrift erzeugt). Die Produktion der Bücher erfolgt durch den Drucker, die Produktion der Brötchen erfolgt durch den Bäcker. Der Autor bekommt sein Geld für seine Ideen, seine Formulierungen, die noch nie jemand vor ihm so . Die Idee beim Bäcker ist das Backrezept - und das hat er nicht selber erfunden.
Zitat Übrigens - dies als letzte Anmerkung - sind ja die "Piraten" konsequent. Sie wollen Texte lesen, ohne den Autor dafür zu bezahlen. Und sie wollen auch Brötchen essen, ohne sich das Geld dafür selbst zu verdienen. Der Staat soll ihnen allen ein Grundeinkommen schenken. Das ist halt diese Mentalität des, verzeihen Sie, Schmarotzertums.
Richtig. Um die Beispiele zu ergänzen: Die Piraten wollen auch Bus und Bahn fahren, ohne dafür zu bezahlen. In einigen Ansätzen gefallen mir die Piraten ganz gut. Aber ihr Verhältnis zum Geld anderer Leute ist verantwortungslos. Kennzeichnend ja auch, daß ihr Spitzenkandidat keine Ahnung hat, wieviele Schulden Berlin hat.
Wo ich "Schmarotzer" vielleicht zu hart finde. Denn im Gegensatz zu echten Schmarotzern ist es wahrscheinlich nicht ihre Intention, andere Leute auszubeuten. Sie machen sich nur keine Gedanken darüber, wie das funkionieren soll. Kleine Kinder mit Wahlrecht.
Lieber R.A., aus der Copyright-Diskussion bin ich ausgestiegen, weil wir uns im Kreise drehen und offenbar einander nicht verständlich machen können. Lassen Sie mich aber etwas zum Begriff der geistigen Arbeit sagen.
Sie schreiben:
Zitat von R.A.Der Unterschied liegt darin, was genau bezahlt wird. Der Autor bekommt ja sein Geld nicht dafür, daß er physisch schreibt (so wie ein Schreiber früher im Kloster, der durch seine Arbeit ein neues Exemplar einer Schrift erzeugt). Die Produktion der Bücher erfolgt durch den Drucker, die Produktion der Brötchen erfolgt durch den Bäcker.
Der Autor bekommt sein Geld für seine Ideen, seine Formulierungen, die noch nie jemand vor ihm so . Die Idee beim Bäcker ist das Backrezept - und das hat er nicht selber erfunden.
Ich halte eine solche Unterscheidung zwischen physischer und geistiger Arbeit für überhaupt nicht durchführbar. Sie war schon immer künstlich und ist es in einer Zeit, in der in jedem Produkt überwiegend geistige Arbeit steckt, erst recht.
Im Produkt des Bäckers steckt als geistige Arbeit ja nicht nur das Backrezept, sondern ebenso die geistige Arbeit der Konstrukteure, die seine Maschinen entworfen haben; der Konstrukteure, denen die Maschinen zu verdanken sind, die eingesetzt wurden, um sein Mehl und seine Hefe zu produzieren usw. usw.
Nie wurden Produkte allein durch körperliche Arbeit hergestellt. Selbst im Faustkeil steckte die geistige Arbeit derer, die herausgefunden hatten, wie man vorgehen muß, um ein geeignetes Stück vom Stein abzuschlagen.
Seit Beginn der Zivilisation war für Industrie und Handel Know-How das eigentlich Wertvolle und nicht die physische Substanz. Die Karthager hüteten ihre Verfahren zur Herstellung von, sagen wir, Purpurstoffen. Die Araber hielten ihre Handelswege mit Indien geheim, die Damaszener ihre Verfahren zur Herstellung von Stahl; später bei uns die Meißener ihr Verfahren zur Porzellanherstellung.
Und so fort, bis hin zum heutigen Patentrecht. Eine Idee, ein Verfahren, eine Formel ist etwas von Wert, das man besitzt und das einem ebenso gestohlen werden kann wie das Auto oder die Rolex.
Ebenso ist es mit einem literarischen Text. Auch er ist, um einen Ausdruck von Karl Marx zu verwenden, "kristallisierte Arbeit". Nicht das physische Buch, sondern der Text. Die Information, die bekanntlich sich nicht dadurch ändert, daß man sie auf diesen oder jenen Träger kopiert.
Die Unterscheidung zwischen "physisch" und "geistig" mag philosophisch interessant sein, wenn Platoniker sich mit Materialisten streiten. Für Arbeit und Produktion, für den Wert von Produkten und das Stehlen von Produkten ist sie ohne jeden Belang.
Zitat von Frank Böhmert Es ist kurz vor 18 Uhr, und ich tippe:
Rot-Rot regiert weiter.
Mag sein, dass da die Angst der Vater des Gedankens ist, aber ich rechne nach wie vor damit.
Ich sehe mir die überall verbreiteten Rechnereien an -- rot/grün, rot/schwarz --, und habe immer ein ganz irreales Gefühl dabei. (Das ging mir schon während der letzten Umfragen so, darum ja der obige, eigentlich von den Zahlen her abwegige Tipp.)
Dann klicke ich mit den Koalitionsrechnern herum -- rot/rot/Piraten, rot/rot unter Duldung von grün, rot/grün unter Duldung von rot -- und denke ein zögerliches Ja.
Zitat von ZettelEbenso ist es mit einem literarischen Text. Auch er ist, um einen Ausdruck von Karl Marx zu verwenden, "kristallisierte Arbeit".
Lieber Zettel, sollte es dich nicht misstrauisch machen, dass du jetzt sogar Marx zitieren musst, um deine Position zu verdeutlichen? Schon bei der ganzen Argumentation vorher hörte ich immer im Hintergrund den Chor: "Arbeitswertlehre", "Arbeitswertlehre"... Es ist kein Wunder, dass man sich im Kreis dreht, wenn der Ansatz so fundamental unterschiedlich ist zu einem, der z.B. mehr auf die Eigenschaften des Produkts selbst Bezug nimmt.
Aber wir brauchen gar nicht so philosophisch zu werden: Letztlich geht es um Vertriebswege und Geschäftsmodelle, und nichts anderes. Es wird selbstverständlich keine "kostenlosen" Werke geben, bzw. nicht mehr als früher auch. Es wird nur andere Wege geben, den volkswirtschaftlich wünschenswerten Effekt einer Verbreitung eines Guts zu Grenzkosten nahe Null mit dem Einkommenserzielungsbedürfnis der Produzenten zu verbinden. Was man m.E. als Liberaler ablehnen sollte, wäre, das herkömmliche Geschäftsmodell, der vor allem für die dahinter stehende Verwertungsindustrie interessant ist, mit massiven überwachungsstaatlichen Instrumenten am Leben zu halten. Wenn ein Produkt nur so an den Mann und an die Frau gebracht werden kann, sollte man besser darauf verzichten. Und ganz unliberal und subjektiv hinzugefügt: Um die allermeisten davon wäre es auch nicht schade.
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Zitat von R.A.Der Unterschied liegt darin, was genau bezahlt wird. Der Autor bekommt ja sein Geld nicht dafür, daß er physisch schreibt (so wie ein Schreiber früher im Kloster, der durch seine Arbeit ein neues Exemplar einer Schrift erzeugt). Die Produktion der Bücher erfolgt durch den Drucker, die Produktion der Brötchen erfolgt durch den Bäcker. Der Autor bekommt sein Geld für seine Ideen, seine Formulierungen, die noch nie jemand vor ihm so . Die Idee beim Bäcker ist das Backrezept - und das hat er nicht selber erfunden.
Der Vergleich hinkt aber in der Form auch. Wenn man den Autor mit dem Bäcker vergleichen will, dann so:
Der Bäcker sieht für seine Arbeit des Brötchenbackens auch kein Geld, Geld bekommt der Kassierer im Laden und der gibt etwas davon an den Bäcker ab, je nachdem wieviel verkauft wurde. Der Autor sieht auch kein Geld für das schreiben des Buchs, das bekommt der Verlag/Händler und der gibt dem Autor etwas davon ab, je nachdem wieviel verkauft wurde. Der Autor wird ja nicht für die Idee eines Buches bezahlt, er wird für den fertigen Text bezahlt der dann in ein Buch gebunden oder als ebook verkauft wird.
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