Zitat von bayle im Beitrag #96Ich sprach von sachlicher Auseinandersetzung. Die "Analysen" von Frau Wolff kenne ich, und die von O. Garcia spare ich mir. Es ist mir zu schwierig, unter all seiner Polemik die Sachargumente hervorzuklauben. Da genügen mir seine Beiträge hier.
Auch Sie, lieber bayle, mögen bitte die Forumsregeln beachten.
Ich werde mich darum bemühen, bin aber noch nicht ganz davon überzeugt, sie schon übertreten zu haben.
O. Garcia verweist in seinem ersten Beitrag, #47, im ersten Satz auf einen eigenen Text „24. Februar 2013 Der Fall Mollath: Ein Mehrpersonenstück (Teil 2) Klaus Leipziger (ein Psychiater)“. Der erste Satz in diesem Text, in dem der Name von K. L. vorkommt, sagt über ihn: „fühlt sich dazu berufen, alljährlich die Bayreuther Forensik-Tagung auszurichten“ – es ist also in irgendeiner Weise unangemessen oder anmaßend von einen Fachmann, eine Tagung auszurichten? Wenig später heißt es: „Leipziger ist williger Akteur einer breiten Pathologisierungsbewegung (auch: “Homogenisierungswahn”).“ Dem ist ein Link unterlegt, welcher die anstehende Revision der DSM global kritisiert, die mit Leipziger aber überhaupt nichts zu tun hat und die übrigens auch in der Fachpresse im Detail umstritten ist.
Wenn Sie ein Wort suchen, mit dem sich diese Darstellungstechnik qualifizieren lässt, welches ist geeignet?
Zitat von tami im Beitrag #124Sehr geehrte(r) Frau/Herr bayle,
Zitat aber könnten Sie noch etwas zur Sache sagen?
zu welcher Sache? Zu Ihrer (devianten) Form der Höflichkeit, weder eine Anrede noch einen Schlussgruß zu schreiben? Mit höflichem Gruß tami
Ich bin stets aufs Neue beschämt, Ihren Ansprüchen nicht genügen zu können. Ich entwickle aber das Gefühl, dass es so bleiben wird. Übrigens, wollen wir einmal gemeinsam zählen, bei wie vielen Beiträgen von Ihnen Anrede und Gruß fehlen? Im Ernst aber möchte ich darauf verzichten, denn wie ich bereits sagte: genau dies ist die Art der inhaltsfreien Kommunikation, die die reine Zeitverschwendung ist.
Zitat von tami im Beitrag #123Sehr geehrte(r) Frau/Herr bayle
Zitat "Holistisch" kann ja nur bedeuten: ich gehe von einer Theorie aus, die den Verfahrensfehlern einen übergreifenden Sinn gibt.
nein, das kann es nicht nur bedeuten. Sie beschreiben ein vorgefasstes Vorgehen bei der Beurteilung der WA-Gründe. Man kann auch nach der Beurteilung der WA Gründe sich fragen, wie kommt die Häufigkeit dieser Verfahrensfehler zustande bei einem so erfahrenen Richter wie Brixner. Wenn Sie das als rechtskonformes Vorgehen bezeichnen kann ich Ihnen nicht mehr folgen. Mal sehen, was Herr Garcia dazu sagt. MfG tami
Warum sollte ich nachträglich eine Theorie erfinden, um etwas zu erklären, das bereits vorher durch banale andere Erklärungsansätze erledigt war? MfG, b.
Zitat von bayle im Beitrag #127Ich werde mich darum bemühen,
Zitat von bayle im Beitrag #127bin aber noch nicht ganz davon überzeugt, sie schon übertreten zu haben.
Noch einmal zur Klarstellung: Geschätzt werden Beiträge zur Sache, nicht geschätzt werden Beiträge zur Person. Also Beiträge die wertend sind oder Empfindungen ausdrücken welche den Kommentator überkommen beim Lesen anderer Beiträge. Die tun nichts zur Sache und werden darum nicht geschätzt. Überzeugt wird hier auch niemand, nicht mal von den Forumsregeln. Man kann sie einhalten ohne überzeugt zu sein, oder sie einfach respektieren, weitere Möglichkeiten gibt es nicht. Ach ja, noch etwas: Wann diese Forumsregeln tangiert werden, entscheiden die Moderatoren. Nichts für ungut, lieber bayle, und alle anderen die solch einen Hinweis bekamen. Uns geht es um die Sache, deshalb sind solche Moderatoreneinwürfe auch bitte nicht persönlich zu nehmen.
Zitat von bayleO. Garcia verweist in seinem ersten Beitrag, #47, im ersten Satz auf einen eigenen Text „24. Februar 2013 Der Fall Mollath: Ein Mehrpersonenstück (Teil 2) Klaus Leipziger (ein Psychiater)“. Der erste Satz in diesem Text, in dem der Name von K. L. vorkommt, sagt über ihn: „fühlt sich dazu berufen, alljährlich die Bayreuther Forensik-Tagung auszurichten“ – es ist also in irgendeiner Weise unangemessen oder anmaßend von einen Fachmann, eine Tagung auszurichten? Wenig später heißt es: „Leipziger ist williger Akteur einer breiten Pathologisierungsbewegung (auch: “Homogenisierungswahn”).“ Dem ist ein Link unterlegt, welcher die anstehende Revision der DSM global kritisiert, die mit Leipziger aber überhaupt nichts zu tun hat und die übrigens auch in der Fachpresse im Detail umstritten ist.
Wenn Sie ein Wort suchen, mit dem sich diese Darstellungstechnik qualifizieren lässt, welches ist geeignet?
Sehr richtig. Ich möchte mal wissen, wie die Reaktionen gewesen wären, wenn ich meinen Blogartikel in diesem Stil verfaßt hätte, wo mir doch schon der Begriff "Pro-Mollath-Aktivisten" seitens Herrn Garcia auf die Füße gefallen ist . Etwas mehr Sachlichkeit und weniger giftende Polemik stünde dem Vorgang sicher gut zu Gesicht (wobei ich den Stil Herrn Garcias hier im Forum, im positiven Sinne, kaum wiedererkenne).
Dazu gehört selbstverständlich auch, nicht zu erwarten, daß jeder erstmal 500 Seiten Primärliteratur (deren Implikationen dann doch wieder nur "interpretiert" werden) zu wälzen hätte, bevor man sich zur Sache äußern "darf", wie das hier verschiedentlich anklang.
Mir ist es gleichwohl wichtig, auch wenn es etwas selbstreferentiell ist, zu betonen, daß ich mich an anderer Stelle gegen etwaige zunehmende Psychopathologisierungstendenzen (Stichwort Neufassung DSM) verwahrt habe. Das ändert aber nichts an meinem vorläufigen Eindruck in diesem Fall.
Zitat Wenig später heißt es: „Leipziger ist williger Akteur einer breiten Pathologisierungsbewegung (auch: “Homogenisierungswahn”).“ Dem ist ein Link unterlegt, welcher die anstehende Revision der DSM global kritisiert, die mit Leipziger aber überhaupt nichts zu tun hat und die übrigens auch in der Fachpresse im Detail umstritten ist.
Vielleicht ist mit "Pathologisierungsbewegung" auch nicht die gesamte Fachwelt gemeint?
Zu den forensisch-psychiatrischen Gutachten habe ich bereits Stellung genommen und erklärt, sie sind aufgrund der jetzt bekannten Fakten nicht haltbar. Das bedeutet nicht, dass Mollath nicht eine Persönlichkeitsstörung haben kann, aber er hat keine psychische Erkrankung, die einen Aufenthalt in der Forensik begründen kann. Die Begründung für die Unterbringung in die Forensik ist immer auf der Grundlage der Anlasstaten erfolgt. Das Zitat genügt:
Zitat möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden, dass die Anlasstaten sowie Sie in dem Urteil... beschrieben worden sind, stattgefunden haben…“
Mal sehen, wie die Psychiater bei einer erneuten Beurteilung da rauskommen. Aber ggfs. kommt es zu keiner neuen Begutachtung, wenn z.B. das BVerFG wegen Unverhältnismäßigkeit die Freilassung von Mollath anordnet. Dass psychiatrische Gutachten sehr, sehr variabel (um mich vorsichtig auszudrücken)ausfallen können, liegt auch daran, dass Verhaltensweisen und Aussagen einer großen und durchaus gegensätzlichen Interpretationsmöglichkeit unterliegen. Jeder Medizinstudent, der die klaren Aussagen eines deutlich hohen Blutdrucks, eines deutlich hohen Leberwertes kennt, ist überrascht über die Vieldeutigkeit psychischer Ausdrucksformen. Man hat ja auch gesehen, dass andere Gutachter (Simmerl, Weinberger und Diekhöfer)zu völlig entgegengesetzten Befunden kommen.
Frau Wolff schreibt dazu:
Zitat Den „einhelligen Tenor“ erzielen wir, indem wir gegenteilige Befunde – keine psychotische Erkrankung, keine Wahnsymptome – tatsächlich explorierender Psychiater (Dr. Simmerl, Dr. Weinberger) als unwissenschaftlich aussortieren und eine methodenkritsche Stellungnahme, die unseren eigenen Gutachten fehlende Wissenschaftlichkeit attestieren (Prof. Dr. Dieckhöfer), nicht zur Kenntnis nehmen
Der Hinweis auf "parteiische Gutachten" gilt nicht, denn die gerichtlich angeforderten Gutachten ("Hausgutachter") können genauso parteiisch sein und einem Information- und confirmation -Bias unterliegen, siehe obiges Zitat. Die Ferndiagnose von Herrn Döding (schwere psychische Störung[Hervorhebung durch mich])kann ich nicht nachvollziehen, eine faktenbasierte Begründung steht noch aus.
Zu den rechtlichen Problemen im Fall Mollath:
Die Verfahrensfehler in dieser Anzahl (neun und die sieben Rechtsbeugungsvorwürfe) sind keine "Skandalisierung des Normalen" sondern eher eine "Banalisierung des Skandalösen". Allein die Tatsache, dass Mollath knapp 3 Wochen auf eine richterliche Vorführung warten musste, obgleich der Gesetzgebet ein 24-Stunden Frist vorschreibt, kann nicht als normal betrachtet werden. Und alles ist geschehen bei einem erfahrenen Richter. Der Beschluss dreht den Spruch: "Im Zweifel für den Angeklagten" um in :"Im Zweifel für den Richter" Die Ablehnung der WA-Anträge der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft wird in der nächsten Instanz keinen Bestand haben.
Folgendes wünsche ich mir: Wiederaufnahme des Verfahrens um eine ggfs. vollständige Rehabilitierung Mollaths zu ermöglichen. Andere mögliche Schritte (z.B. Durchentscheiden durch das BVerFG mit der Freilassung Mollaths ohne Sachaufklärung und Gnadenerlass-der sowieso erst nach einer rechtskräftigen, endgültigen Richterentscheidung erfolgen kann-)fände ich nicht im Sinne Mollaths.
Bis dahin werde ich mich wohl in Geduld üben müssen, was nicht so ganz meinem Naturell entspricht.
Zu der Befangenheit von Richter Brixner schreibt der Minderheitenbericht des UA:
Zitat Die erwiesene Voreingenommenheit Otto Brixners Der Untersuchungsausschuss hat zudem eine neue Tatsache zu Tage ge-fördert, die die Voreingenommenheit von Herrn Brixners nahelegt: Herr Brixner kannte Martin Maske, den damaligen Lebensgefährten und jetzigen Ehemann von Petra Mollath und Mitarbeiter der HypoVereinsbank, da er in den 80er Jahren dessen Handballtrainer war. Anders als an die Vorgänge 2006, konnte sich Herr Brixner an diese Umstände, die deutlich früher la-gen, sehr gut erinnern. Herr Brixner gab an, Martin Maske seit April 1982 nicht mehr gesehen zu haben, eine Verbindung zum Fall Mollath habe er nicht gekannt79, obwohl sich Herr Mollath über die Anwesenheit von Herrn Maskes in einer Verhandlung beim Amtsgericht beschwert hatte, wie sich 78 Akte 41 (Entwurf des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Regensburg) 79 Protokoll vom 17.05.2013, S. 191 (Zeuge Brixner) 21 aus den Akten ergab. Ebenfalls folgte aus den Akten, dass Frau Mollath zu Martin Maske nach Berlin gezogen war.80 Richterin am Landgericht a.D. Heinemann berichtet über die Verhandlung am 08.08.2006 dagegen wie folgt: „Der Vorsitzende Brixner hat mir entwe-der in einer Verhandlungspause oder kurz nach der Hauptverhandlung er-zählt, er habe den vor der Tür des Gerichtssaals stehenden Martin Maske als einen Handballer erkannt, den er früher trainiert habe. Er habe ihn kurz begrüßt.“81 Es gibt keinen Grund, an der Aussage von Frau Heinemann zu zweifeln, zumal der damalige Schöffe Heinz Westenrieder dies dem Unter-suchungsausschuss gegenüber bestätigt hat. Herr Brixner habe sogar vor der Urteilsberatung erklärt, er dürfe nicht „laut“ davon sprechen, dass er Herrn Maske vom Sport kenne, denn sonst würde er für befangen erklärt.82 Dies bedeutet aber, dass Herr Brixner Martin Maske, der am Tag der Ver-handlung anwesend war, und in Wahrheit dort getroffen, mit ihm gespro-chen hatte und ihn dann natürlich der Sache Mollath zugeordnet haben muss. Martin Maske war aber der neue Lebensgefährte der Hauptbelas-tungszeugin, die gegen ihren bisherigen Ehemann aussagte. Deren Glaubwürdigkeit war von entscheidender Bedeutung. Martin Maske, der zudem auch von Herrn Mollath wegen der Schwarzgeldtransfers angezeigt wurde, kann ein virulentes Interesse an einer Unterbringung von Herrn Mollaths unterstellt werden. Die Besorgnis der Befangenheit nach § 24 StPO bezüglich des Vorsitzenden Richters Otto Brixner ist offenkundig. Die gegenteilige Auffassung der Regierungsparteien, die „nichts Ehrenrühri-ges“ erkennen mag, ist nach alledem unverständlich. Er selbst ging nach Angaben von Heinz Westenrieder sogar davon aus, dass er befangen ist, hatte mithin positive Kenntnis von seiner eigenen Be-fangenheit und hat dennoch verhandelt.83 Hierin liegt zumindest bedingter Vorsatz für eine Rechtsbeugung vor.
Zitat von tamiDie Ferndiagnose von Herrn Döding (schwere psychische Störung[Hervorhebung durch mich])kann ich nicht nachvollziehen, eine faktenbasierte Begründung steht noch aus.
Erstmal danke für das gut lesbare posting, aus dem ich hier zitiere. Zur Frage leichte vs. schwere Störung gibt es keine allgemeinverbindlichen Regeln. Gängig sind aber:
Leicht: Spinnenphobie Gewitterängste kurze reaktive Depression Prüfungsängste ...v. a. wenn diese Störungen auch noch in leichter bis moderater Ausprägung vorliegen
Schwer: Pychosen aus dem schizophrenen Formenkreis Wahnhafte Störungen Persönlichkeitsstörungen Demenzen unterschiedlicher Ätiologie. (Endogene) Depression, ggf. mit psychotischen Merkmalen
Traditionell kann man es auch an der Unterscheidung zw. Neurose und Psychose festmachen oder am klassischen Triadischen Diagnosesystem (Endogen und Exogen: schwer; Psychogen: leicht. Letzteres ist aber veraltet und teilweise irreführend. Die Persönlichkeitsstörungen bilden hier einen Sonderfall. Bei Psychosen geht der Realitätsbezug ganz oder teilweise verloren, die Arbeits- und Beziehungsfähigkeit ist schwer eingeschränkt oder aufgehoben. Bei Neurosen sind diese Fähigkeiten im Grundsatz erhalten.
Die bloße Tatsache, daß er dem Papst und Kofi Annan seine Anliegen geschrieben hat, und die ideenflüchtige Weitschweifigkeit, die in dem Heuss-Brief anzutreffen ist, läßt nahezu eindeutig auf eine schwere Störung des Realitätsbezugs zum damaligen Zeitpunkt schließen. Daher schwere psychische Störung aus meiner Sicht.
Habe ich übrigens richtig gelesen (Quelle habe ich nicht zur Hand), daß sogar ein Gutachter, der von Unterstützerseite und mit Einverständnis Mollaths diesen gesprochen habe, zu dem Schluß gekommen sei, daß Mollath wahnhaft sei? Hat es ein solches Gespräch gegeben?
Zitat Wenig später heißt es: „Leipziger ist williger Akteur einer breiten Pathologisierungsbewegung (auch: “Homogenisierungswahn”).“ Dem ist ein Link unterlegt, welcher die anstehende Revision der DSM global kritisiert, die mit Leipziger aber überhaupt nichts zu tun hat und die übrigens auch in der Fachpresse im Detail umstritten ist.
Vielleicht ist mit "Pathologisierungsbewegung" auch nicht die gesamte Fachwelt gemeint?
Ich zweifle daran, aber vielleicht müssen wir darüber gar nicht spekulieren, sondern erfahren es noch aus erster Hand.
Zitat von bayle im Beitrag #127O. Garcia verweist in seinem ersten Beitrag, #47, im ersten Satz auf einen eigenen Text „24. Februar 2013 Der Fall Mollath: Ein Mehrpersonenstück (Teil 2) Klaus Leipziger (ein Psychiater)“. Der erste Satz in diesem Text, in dem der Name von K. L. vorkommt, sagt über ihn: „fühlt sich dazu berufen, alljährlich die Bayreuther Forensik-Tagung auszurichten“ – es ist also in irgendeiner Weise unangemessen oder anmaßend von einen Fachmann, eine Tagung auszurichten? Wenig später heißt es: „Leipziger ist williger Akteur einer breiten Pathologisierungsbewegung (auch: “Homogenisierungswahn”).“ Dem ist ein Link unterlegt, welcher die anstehende Revision der DSM global kritisiert, die mit Leipziger aber überhaupt nichts zu tun hat und die übrigens auch in der Fachpresse im Detail umstritten ist.
Zunächst: Ich habe nichts dagegen, daß Sie mir Polemik vorwerfen. Ich halte Polemik bis zu einem gewissen Punkt für ein erlaubtes Stilmittel. Ich selbst habe schon einmal geschrieben, daß meine Beiträge bewußt etwas "rotzig" geschrieben sind, in Abgrenzung zu jener steifen Würde, in der juristische Beiträge oft gehalten sind. Wenn Herr Döding hier plakativ schreibt, nach seiner psychologischen Einschätzung habe Mollath "schwer einen an der Murmel", statt diese (inhaltlich und in der Herleitung allerdings fragwürdige) Aussage fachsprachlich zu verbrämen, finde ich das auch völlig in Ordnung.
Sie stören sich an meiner Formulierung über Klaus Leipziger „fühlt sich dazu berufen, alljährlich die Bayreuther Forensik-Tagung auszurichten“. Vielleicht haben Sie mich hier falsch verstanden. Ich kreide es Herrn Leipziger nicht an, daß er Tagungen ausrichtet. Ich bewundere Menschen, die etwas auf die Beine stellen. Der Satz ist ein Teil der Einordnung seines Rufes und seiner fachlichen Qualifikation, er kommt nach dem Satz "Klaus Leipziger ist nicht irgendein Psychiater." Der Zusammenhang mit dem weiteren Beitrag ist schlicht, daß jemand, der nach außen hin eine bestimmte Rolle einnimmt, sich an diesem Maßstab auch messen lassen muß. Jemand, der an der Schnittstelle Psychiatrie und Recht als Fortbilder tätig ist, von dem muß man auch erwarten können, daß er die grundlegenden Voraussetzung von § 81 StPO kennt. Und daß er ein Gutachten von solchem Niveau abliefert, wie es die BGH-Rechtsprechung zu § 20 und § 63 StGB vorgibt.
Wenn ich später schreibe "Leipziger ist williger Akteur einer breiten Pathologisierungsbewegung (auch: “Homogenisierungswahn”).", dann ist dies - für jeden Leser eigentlich erkennbar - eine Bewertung seiner Rolle im Fall Mollath, eine Einschätzung, wes Geistes Kind sein Beitrag in diesem Fall war. Jedem sollte ersichtlich sein, daß ich nicht behaupte, daß er an vorderster Front diese Entwicklung vorantreibt. In "williger Akteur" klingt ja auch eher "Mitläufer" an, auch unreflektierter.
Zitat von tami im Beitrag #133Die Begründung für die Unterbringung in die Forensik ist immer auf der Grundlage der Anlasstaten erfolgt. Das Zitat genügt:
Zitat möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden, dass die Anlasstaten sowie Sie in dem Urteil... beschrieben worden sind, stattgefunden haben…“
Mal sehen, wie die Psychiater bei einer erneuten Beurteilung da rauskommen.
Genau solche Formulierungen habe ich mit "rechtskonform" und "Skandalisierung des Normalen" gemeint. Ich zitiere der Einfachheit halber meinen Post in der Psiram-Diskussion: "Von welchen Tatsachen, abgesehen von einer medizinischen Diagnose, soll der Gutachter in seiner Gefährlichkeitsprognose ausgehen, wenn vom Gericht noch keine Taten festgestellt worden sind? Offenbar von den teils fiktiven, noch nicht festgestellten. Ist es dann nicht anschließend Sache des Gerichts, festzustellen, ob diese zunächst notwendig teils fiktiven Taten wirklich passiert sind? Und ist es dann nicht Aufgabe des Gerichts, nach dieser Feststellung der Gefährlichkeitsprognose zu folgen – oder diese in die Tonne zu treten?" http://blog.psiram.com/2013/07/causa-mol.../#comment-26397 Mit freundlichem Gruß, bayle.
Je sorgfältiger ich Ihren Post #137 lese, umso deutlicher wird mir, dass Sie eigentlich gar keine Kritik an Dr. Leipziger äußern, zumindest nicht hier. Dies steht in einem gewissen Widerspruch zu dem von mir kritisierten Text, der doch ebenso Ihre Ansicht widerspiegelt – sonst hätten Sie ihn ja nicht verlinkt.
Sie erliegen insoweit einer Fehlvorstellung, als dass Sie glauben, für eine Unterbringung bedürfe es gravierender Gewalttaten. Das ist falsch. Es reichen bereits rechtswidrige Taten mittlerer Kriminalität aus, wozu auch einfache Sachbeschädigungen gehören (von KV gar nicht erst zu sprechen).
ich antworte auf dieses Zitat noch, aber es bleibt dabei: JEDE Antwort auf einen meiner Beiträge ist unsachlich, bzw. verfälschend.
Ich erliege keiner Fehlvorstellung, denn weder leichte noch gravierende Gewalttaten führen in die Psychiatrie, sondern normalerweise in den Knast. Das weiß jedes Kind. Raube ich eine Bank aus, erschieße dabei alle Kunden, nehme den Bankdirektor als Geisel und vergrabe ihn danach bei lebendigem Leib in einem Erdloch, dann komme ich in den Knast (wenn ich erwischt werde).
In die forensische Psychiatrie kommt man genau dann, wenn man a) gewaltig "einen an der Murmel hat" und b) DESWEGEN weitere gefährliche Straftaten zu erwarten sind.
Also nochmal an Hand des Falles Mollath: a) angeblicher Wahn (Schwarzgeldkomplex unter Einbeziehung unbeteiligter Personen (Wörthmüller) b) angebliche Reifenstechereien MIT Gefährdungsabsicht (Entweichen der Luft während der Fahrt) BEI wahnhafter Einbeziehung unbeteiligter Personen
Dieser Sachverhalt wurde gezielt konstruiert. Eine KV der Ehefrau hätte NICHT ausgereicht, da daraus keine Gefahr für die Allgemeinheit abgeleitet werden kann.
Das gemeine an der momentanen Lage ist doch, daß es keineswegs ausreicht, nachzuweisen, daß der angebliche Schwarzgeldwahn kein Wahn war und das das Einbeziehen von Dr. Wörthmüller absolut nachvollziehbar, ja sogar logisch war. Es reicht auch noch nicht aus, nachzuweisen, daß der Vorwurf von Reifenstechereien "bar jeder Beweisführung" war.
Das würde nämlich noch nicht zu einem Wideraufnahmeverfahren führen. Es pulverisiert zwar das alte Urteil, aber es reicht eben nicht aus, da NEUE TATSACHEN her müssen, wie etwa der Nachweis einer Rechtsbeugung.
Zitat von Llarian im Beitrag #114 ... dann kommen eigentlich nur zwei Personen(kreise) in Frage: Mollath selber oder jemand der im Auftrag seiner Exfrau gearbeitet hat.
Richtig. Und diese Eingrenzung ist schon einmal etwas ganz Anderes als irgendeinen großen Unbekannten anzunehmen. Als Alternative zu Mollath bleibt also nur die große Verschwörung der Ehefrau. Und die zu konstruieren ist nicht einfach.
Alleine schon für die Messerstechereien bräuchte sie einen Komplizen der bereit ist, sich mit hohem Risiko strafbar zu machen und sie müßte bereit sein, in erstaunlich großem Maße Leute zu schädigen und zu gefährden, die eigentlich mit ihr "verbündet" sind. Und das alles bringt auch nur etwas, wenn Mollath "mitspielt" und sich vor Gericht so aufführt, daß der Richter überzeugt wird ...
Ich hielte das für einen ziemlich merkwürdigen und wenig aussichtsreichen Plan.
Zitat Ich denke nicht, dass es sich hier um eine Kurzschlusshandlung dreht, unabhängig davon wer es war. Und dann entfällt das drauflos hacken.
Das ist richtig. Die "Spezialkenntnisse" dienen nur als Indiz, um irgendwelche Dritte weniger plausibel zu machen. Bei einer Verschwörung der Ehefrau zählen sie nicht.
Zitat
Zitat Entweder der Staatsanwalt oder die SZ (oder beide) haben hier hanebüchenen Unsinn erzählt.
Ich tippe auf die SZ. Deswegen würde ich die Schlussfolgerungen auch ignorieren.
Dann muß man aber den ganzen Artikel ignorieren. Fakt bleibt nur, daß die Staatsanwaltschaft (trotz heftigen Bemühens) nichts gefunden hat, um die Messerstechereien im Wiederaufnahmeantrag zu problematisieren.
Zitat Und die Frau wirft dem Mann Gewalt vor ...
Dir ist noch präsent, daß es Gewalt auch gegen andere Personen als die Ehefrau gab?
Zitat Wie der Zufall sein Spiel hat gerät man an einen Richter, der der Frau Glauben schenkt und seine Meinung über Mollath nach zwei Minuten fertig hat.
Nochmal: Es geht nicht nur um einen Richter. Es geht in zwei Instanzen um insgesamt acht, davon zwei Vorsitzende!
Zitat Mollath geht in die Psychiatrie. Seine wahnhafte Persönlichkeit macht es den Nachgutachtern leicht bei der Diagnose zu bleiben (man darf sich ja auch nicht geirrt haben).
Siehe dazu auch Doedings Beitrag: Ich halte es schon für krass ALLEN Nachgutachtern über diverse Jahre hinweg zu unterstellen, sie würden es sich einfach machen (obwohl der Fall prominent ist) und medizinisch nicht haltbare Diagnosen stellen!
Zitat Die bestätigenden Instanzen gehen den typischen Weg der Justiz und suchen allenfalls nach Formalfehlern, die Fakten prüfen sie nicht.
Siehe Florians Beitrag, das kommt auf die Art der späteren Instanz an. Aber auch hier halte ich es für krass anzunehmen, daß höhere Instanzen durchweg nicht ordentlich prüfen. Das wäre NICHT der typische Weg der Justiz.
Zitat Und noch skandalöser finde ich, dass es für die deutsche Justiz immernoch kein Grund ist ihre Meinung zu prüfen, wenn sich essentielle Teile der Veruteilungsbasis als falsch erweisen.
Es haben sich KEINE "essentiellen" Teile als falsch erwiesen. Es geht maximal um Details, die für das Gesamturteil nur begrenzt wichtig sind. Man KANN die vorliegenden Fakten und Indizien anders bewerten. Aber das macht die ursprüngliche Bewertung nicht unangemessen.
Zitat von O.GarciaWenn Herr Döding hier plakativ schreibt, nach seiner psychologischen Einschätzung habe Mollath "schwer einen an der Murmel", statt diese (inhaltlich und in der Herleitung allerdings fragwürdige) Aussage fachsprachlich zu verbrämen, finde ich das auch völlig in Ordnung.
Das ist schön.
Zu der "inhaltlich und in der Herleitung fragwürdigen Aussage" hätte ich aber noch eine Frage, damit das am Ende nicht aussieht wie ein Plädoyertrick zur Beschädigung von Glaubwürdigkeit im Vorbeigehen
Können Sie diese Einschätzung begründen, ich meine konkret, wo ich auf Basis der genannten Tatsachen Fehlschlüsse gezogen habe und wie die genannten Fakten folglich anders zu interpretieren seien? Ich würde mich dabei übrigens freuen, wenn Sie nicht nur auf die Einschätzung anderer verlinken sondern einmal klar sagen, welche Position zu den Briefen Sie sich (das aber natürlich gern auf Basis der Einschätzung anderer) zu Eigen machen. Mit verlinkten pdfs läßt sichs nämlich so schlecht diskutieren
Zitat von tami im Beitrag #133Zu den forensisch-psychiatrischen Gutachten habe ich bereits Stellung genommen und erklärt, sie sind aufgrund der jetzt bekannten Fakten nicht haltbar.
Es gibt zwei Kriterien, nach denen man die Haltbarkeit der Gutachten zu beurteilen hat: die innere und die äußere Validität.
Zur inneren Konsistenz der Gutachten, etwa ob die Formulierungen mit den fachlichen Standards im Wesentlichen übereinstimmen, ob ihre Schlüsse korrekt sind, können wir nichts sagen, denn die Gutachten liegen nicht vor. Wenn O. Garcia (#47) schreibt: „es gibt einige Blindstellen wie die fehlende Veröffentlichung der Gutachten, aber sie fallen im Gros der Dokumente nicht ausschlaggebend ins Gewicht“, dann ist das ein Irrtum. Das fällt sehr wohl ins Gewicht. Vertrauen wird erschöpft, indem es beansprucht wird.
Zur äußeren Validität der Gutachten können wir nichts sagen, denn wir alle haben Herrn M. nicht psychiatrisch untersucht. Es gibt eine Reihe von Indizien, die darauf hindeuten, dass Herr M. an einer schweren psychischen Erkrankung gelitten hat (vgl. die Harald-Schmidt-Episode) oder noch leiden könnte (vgl. die aktuellen Berichte aus der Klinik). Über eine sich daraus ergebende Gefährlichkeit lässt sich nur spekulieren.
Worauf also stützt sich die Auffassung, die Gutachten seien „nicht haltbar“?
Die Stellungnahmen von Dr. Simmerl, Dr. Weinberger und Prof. Dieckhöfer scheinen ebenso nicht alle in Langfassung vorzuliegen. Was den Prof. Dieckhöfer angeht: die Kurzfassung auf Gustl for Help lässt nichts Gutes ahnen.
Zitat von maulwurfich antworte auf dieses Zitat noch, aber es bleibt dabei: JEDE Antwort auf einen meiner Beiträge ist unsachlich, bzw. verfälschend.
Das ist nicht richtig. Sie hatten mich gefragt, wo Mollath von Neonazinetzwerk spricht, und ich habe es Ihnen gesagt. Nachdem Sie mir übrigens in diesem Punkt unsachlicherweise "Unsachlichkeit" vorgeworfen hatten.
Zitat von Llarian im Beitrag #114 ... dann kommen eigentlich nur zwei Personen(kreise) in Frage: Mollath selber oder jemand der im Auftrag seiner Exfrau gearbeitet hat.
Richtig. Und diese Eingrenzung ist schon einmal etwas ganz Anderes als irgendeinen großen Unbekannten anzunehmen.
Sie machen einen Fehler. Sie müßten erstmal zeigen, daß diese (angeblich 129 [Lakotta]) zestochenen Reifen und die Plattfüße in einem Zusammenhang stehen. Das tun sie eben gerade nicht! nehmen sie z.B. den Parkplatz der Autovermietung auf dem zig Reifen beschädigt worden sind. Welchen Zusammenhang gibt es da zu Mollath?
was bleibt übrig von der Theorie, daß diese demolierten Reifen, (wenn es sie überhaupt gegeben hat, denn eine Beweissicherung gab es ja nun nicht im eigtl. Sinn) Mollath zuzuordnen sind?
Was bleibt davon übrig? Evtl. NIX?
Wenn in einer Stadt der Größe Nürnbergs über einen längeren Zeitraum Plattfüße auftreten, was macht dann die Polizei normalerweise? Automatisch nur einen Täter zu suchen? Quark. In diesem Fall hat man Mollath einfach jeden einzelnen Plattfuß in der Umgebung von 5 Lichtjahren angedichtet, noch eine ganz perfide technische kaum mögliche Manipulation hinzugedichtet, Beweismittel nicht gesichert, ein Video rausgezogen, das NACH dem Datum des Tatvorwurfs entstand und auf dem Mollath nicht zu erkennen ist, etc.. Das ist doch hanebüchen!
Zitat von maulwurfich antworte auf dieses Zitat noch, aber es bleibt dabei: JEDE Antwort auf einen meiner Beiträge ist unsachlich, bzw. verfälschend.
Das ist nicht richtig. Sie hatten mich gefragt, wo Mollath von Neonazinetzwerk spricht, und ich habe es Ihnen gesagt. Nachdem Sie mir übrigens in diesem Punkt unsachlicherweise "Unsachlichkeit" vorgeworfen hatten.
Sie beziehen sich also auf ein Dokument des BKH Bayreuth, indem ILLEGAL ein Telephonat Mollaths mit seiner Anwältin abgehört wird? Und das wollen Sie gegen Mollath verwenden? Wir haben also ein privates Gespräch, das von irgendwem abgehört wird. Dieser trägt das Abgehörte vermutlich weiter zum Stationsarzt (warum auch immer - möglicherweise weil man händeringend irgendwelches Belastungsmaterial gegen Mollath braucht), dieser Stationsarzt verfaßt seine Stellungnahme fürs Gericht und schreibt "Nazinetzwerk". Wie schnell wird ein Ausspruch wie "das sind teilweise Methoden, die an die Nazizeit erinnern" in "Nazinetzwerk" in der Flüsterpost umgefälscht? Oder wie oft übertreibt man im momentanen Ärger in einem privaten Gespräch einen Sachverhalt wohlwissend, daß der Gesprächsteilnehmer schon weiß, wie man es meint?
Und das wollen Sie ernsthaft für Ihre Ferndiagnose Wahn verwenden? Ich glaube Sie sind Psychiater! Wenn Sie schon illegal abgehörte Telephonate als Belastungsindiz verwenden müssen, scheint Ihre belastbare Datenbasis nicht sehr groß zu sein.
Zitat Sie beziehen sich also auf ein Dokument des BKH Bayreuth, indem ILLEGAL ein Telephonat Mollaths mit seiner Anwältin abgehört wird?
Aus welcher Formulierung im Dokument schließen Sie das?
Herzliche Grüße, Andreas Döding
schließe ich was? Daß es ein illegal abgehörtes Telephonat ist? Daraus, daß jedes Telephonat eines Psychiatrie- sowie Gefängnisinsassen mit seinem Rechtsbeistand vertraulich ist und so behandelt werden muß.
Zitat von maulwurf im Beitrag #145Sie müßten erstmal zeigen, daß diese (angeblich 129 [Lakotta]) zestochenen Reifen und die Plattfüße in einem Zusammenhang stehen.
Och jo. Muß man also explizit nachweisen, daß ein zerstochener Reifen zum Plattfuß führt ...
Zitat nehmen sie z.B. den Parkplatz der Autovermietung auf dem zig Reifen beschädigt worden sind. Welchen Zusammenhang gibt es da zu Mollath?
Wird im Urteil erläutert.
Zitat Lesen sie dieses Dokument ab Seite 24 aufmerksam durch:
Die Qualität des Strate-Antrags ist für mich ein Hauptgrund, am ganzen "Mollath-Skandal" zu zweifeln. Es mag ja wirklich im Hintergrund noch Fakten geben, die Mollaths Unschuld belegen und damit das Urteil in Frage stellen. Aber was Strate da zusammensucht überzeugt überhaupt nicht, da werden Mücken zu Elephanten gemacht und eine echte Relevanz zur Sachbeurteilung ist kaum gegeben. Was ja auch die höhere Instanz genau so gesehen hat.
Zitat was bleibt übrig von der Theorie, daß diese demolierten Reifen, (...) Mollath zuzuordnen sind?
Alles was schon bei Urteilsverkündung Grundlage war. Eigentlich läuft Strates "Argumentation" auf die Behauptung hinaus, die festgestellten Beschädigungen durch ein Taschenmesser o. ä. wären etwas anderes als die im Urteil festgestellte "Beschädigung durch einen feinen dünnen Gegenstand". Ansonsten tut er so, als müsse bei jeder Reifenbeschädigung das komplette Spurensicherungsteam der KriPo tätig werden, damit diese als Beweis verwendet werden kann. Völlig realitätsfern.
Zitat In diesem Fall hat man Mollath einfach jeden einzelnen Plattfuß in der Umgebung von 5 Lichtjahren angedichtet ...
Falsch. Opfer waren im wesentlichen genau die Leute, mit denen Mollath Streit hatte und die er in seinem Brief entsprechend aufgezählt hatte.
es bedarf keiner Briefe an den Papst, an Kofi Annan und Heuss, um als paranoid von Leipziger eingestuft zu werden.
Zitat Neben dem angeblichen Schwarzgeldwahn Mollaths nennt Leipziger einen weiteren wesentlichen Punkt des “paranoiden Systems”. Es sei dessen “krankhaft überzogene Sorge um seine Gesundheit, die Ablehnung der meisten Körperpflegemittel”. Tatsächlich hatte Mollath in den ersten Tagen seines erzwungenen Aufenthalts in Bayreuth darauf hingewiesen, er wasche sich aufgrund diverser Allergien seit Jahren lediglich mit Kernseife. Als er eine solche nicht bekommt, weigert er sich aus Protest zunächst, sich zu waschen. Ende Februar 2005 folgt der Eintrag in den Klinikakten, Mollath führe “seine Körperhygiene nun selbst (mit Kernseife)” durch. Er zeige nun ein “äußerlich ordentliches Erscheinungsbild”, trinke viel Tee und Mineralwasser, habe “regen Kontakt mit einem Mitpatienten” und mache “Gesellschaftsspiele im Aufenthaltsraum”. Gefehlt hat ihm bis dahin offenbar: eine Kernseife. http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychi...ferne-1.1557448
Somit werden alle Personen, die sich um ihre Gesundheit sorgen und z.B. nur naturbelassene, ökologisch einwandfreie Pflegemittel verwenden wollen ganz schnell zu Trägern eines paranoiden Systems. Für Bio-Öko-Kost Freunde gilt wahrscheinlich gleiches.
Ihre Ausführungen zu den leichten vs. schweren Störungen sind mir selbstredend geläufig.
Wobei ich mir anzumerken erlaube, dass auch der Begriff der Neurose veraltet ist. Dennoch gebrauche ich ihn auch noch, ganz nach dem sehr guten Buch von Hoffmann/Hochapfel "Einführung in die Neurosenlehre und psychosomatische Medizin"
Neue Begriffe sind meist nur "neue Papperln" ohne inhaltlich Neues zu vermitteln.
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