Zitat von Frank2000 im Beitrag #99Vielleicht gibt es aber auch in Österreich andere Definitionen von "Rechtsstaat". Aber da werden sie mich ja aufklären.
Mmmm, ob das Material illegal erstellt ist, ist wohl er eine spanische Frage ...
Zitat von Frank2000 im Beitrag #99Sie haben noch immer nicht erklärt, was eine Staatsanwaltschaft mit illegal erstellten Material will.
Vielleicht gibt es aber auch in Österreich andere Definitionen von "Rechtsstaat". Aber da werden sie mich ja aufklären.
Ich bin zwar nicht angesprochen, möchte aber anmerken, dass rechtswidrig hergestellte Beweismittel weder in Deutschland noch in Österreich ipso facto einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Vielmehr ist die Rechtslage diesbezüglich ziemlich kasuistisch.
Ich hatte die Krone-Version nicht so verstanden, daß hier Anti-FPÖ-Idealisten am Werk waren. Das wäre tatsächlich sehr unglaubhaft. Sondern ich habe das so verstanden, daß die das als Investitionsprojekt gesehen haben um ordentlich Reibach zu machen. Das traue ich denen durchaus zu.
Auch das kommt mir nicht plausibel vor. Privatleute sollen 400.000 Euro in die Herstellung eines kompromittierenden Videos (inklusive dessen Anbahnung) investiert haben, dies in der Ungewissheit, ob Strache in die Falle tappen und/oder ob jemand ihnen die Aufnahmen abkaufen würde. Die Gefahr, auf den Kosten sitzenzubleiben, wäre da doch ziemlich hoch. Zumindest der Rechtsanwalt nimmt überdies ein hohes berufsrechtliches Risiko auf sich. Vielleicht werde ich ja langsam zum Verschwörungstheoretiker, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es keine Hintermänner gibt.
Zitat von R.A. im Beitrag #96Ich hatte die Krone-Version nicht so verstanden, daß hier Anti-FPÖ-Idealisten am Werk waren. Das wäre tatsächlich sehr unglaubhaft. Sondern ich habe das so verstanden, daß die das als Investitionsprojekt gesehen haben um ordentlich Reibach zu machen. Das traue ich denen durchaus zu.
So hatte ich es auch verstanden. Und durch die Blume ("Beuteschema") auch, dass es noch nicht einmal um die politische Erpressung geht, sondern darum, Strache mit runtergelassenen Hosen zu erwischen.
Ich denke, dass der Mann dann noch seine Gleichschaltungs- und Bereicherungsfantasien zum besten gibt, war nur der Jackpot, den die Macher nie zu gewinnen geglaubt haben.
Das glaube ich ganz und gar nicht. Wenn es darum gegangen wäre, Strache in eine Sex-Falle zu locken, hätte man nicht den Umweg über Gudenus zu nehmen brauchen. Man hätte dann einfach eine Dame aus dem gehobenen horizontalen Gewerbe engagiert und diese auf einer gesellschaftlichen Veranstaltung auf Strache angesetzt. Mit zunehmender Alkoholisierung Straches und offen gezeigter Paarungsbereitschaft des Lockvogels hätte man schon gesehen, ob das Ziel erreicht wird oder nicht. Ein solches Vorgehen hätte deutlich weniger gekostet als 400.000 Euro und hätte viele Pannenmöglichkeiten umschifft.
Zitat von Noricus im Beitrag #102Ich bin zwar nicht angesprochen, möchte aber anmerken, dass rechtswidrig hergestellte Beweismittel weder in Deutschland noch in Österreich ipso facto einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Vielmehr ist die Rechtslage diesbezüglich ziemlich kasuistisch.
Die Frage wäre m.E. eher, welche Aussagekraft das hat, was ein unter Drogen gesetzter Mensch von sich gibt, es sei denn es handelt sich um Informationen, die sich bestätigen lassen.
Ich bin zwar nicht angesprochen, möchte aber anmerken, dass rechtswidrig hergestellte Beweismittel weder in Deutschland noch in Österreich ipso facto einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Vielmehr ist die Rechtslage diesbezüglich ziemlich kasuistisch.
Danke für diese Information, da war ich zu naiv. Und mein Vertrauen in den Rechtsstaat hat den nächsten Tiefschlag erhalten.
Komisch, dass mich so was immer noch traurig macht .
___________________ Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig.
Zitat von Noricus im Beitrag #103Auch das kommt mir nicht plausibel vor. Privatleute sollen 400.000 Euro in die Herstellung eines kompromittierenden Videos (inklusive dessen Anbahnung) investiert haben, dies in der Ungewissheit, ob Strache in die Falle tappen und/oder ob jemand ihnen die Aufnahmen abkaufen würde. Die Gefahr, auf den Kosten sitzenzubleiben, wäre da doch ziemlich hoch. Zumindest der Rechtsanwalt nimmt überdies ein hohes berufsrechtliches Risiko auf sich. Vielleicht werde ich ja langsam zum Verschwörungstheoretiker, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es keine Hintermänner gibt.
Ich bin zwar nicht angesprochen, möchte aber anmerken, dass rechtswidrig hergestellte Beweismittel weder in Deutschland noch in Österreich ipso facto einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Vielmehr ist die Rechtslage diesbezüglich ziemlich kasuistisch.
Danke für diese Information, da war ich zu naiv. Und mein Vertrauen in den Rechtsstaat hat den nächsten Tiefschlag erhalten.
Komisch, dass mich so was immer noch traurig macht .
Machen Sie mal die Gegenprobe: Würden Sie wollen, dass die Staatsanwaltschaft bzw. die Sicherheitsbehörden eine (ohne Zustimmung der Protagonisten hergestellte) Bild- und Tonaufnahme, in der Pläne für einen Einbruchdiebstahl dokumentiert werden, nicht verwerten dürfen? Tauschen Sie die projektierte Straftat nach oben und nach unten aus und prüfen Sie, wo bei Ihnen die Schmerzgrenze erreicht ist. Ein solches Gedankenspiel kann hilfreich sein.
Meines Erachtens stellt sich eher die Frage, ob bei Straches Gedankenspielen eine ausreichende Ausführungsnähe gegeben ist, sodass man von einem Versuch sprechen kann. Die publik gemachten Auszüge aus dem Film scheinen mir in dieser Hinsicht doch ziemlich dünn.
Zitat von Noricus im Beitrag #108 Machen Sie mal die Gegenprobe: Würden Sie wollen, dass die Staatsanwaltschaft bzw. die Sicherheitsbehörden eine (ohne Zustimmung der Protagonisten hergestellte) Bild- und Tonaufnahme, in der Pläne für einen Einbruchdiebstahl dokumentiert werden, nicht verwerten dürfen?
Wir entfernen uns nun dramatisch von der vorliegenden Thematik, aber in diesem Zusammenhang kommt mir gerade eine Geschichte aus der IT in den Sinn - ein Hacker hat Informationen gesammelt, um einen Betrugsversuch auffliegen zu lassen und diese - aufgrund eigener Gesetzesübertretungen im Bereich "Ausspähen von fremden Computersystemen" anonym - an die Strafverfolgungsbehörden über einen Mittler weitergegeben.
Dort hieß es: wird nicht verfolgt, weil es ja noch kein Opfer gab und damit noch kein Schaden entstanden ist.
Zitat von Noricus im Beitrag #108Machen Sie mal die Gegenprobe: Würden Sie wollen, dass die Staatsanwaltschaft bzw. die Sicherheitsbehörden eine (ohne Zustimmung der Protagonisten hergestellte) Bild- und Tonaufnahme, in der Pläne für einen Einbruchdiebstahl dokumentiert werden, nicht verwerten dürfen? Tauschen Sie die projektierte Straftat nach oben und nach unten aus und prüfen Sie, wo bei Ihnen die Schmerzgrenze erreicht ist. Ein solches Gedankenspiel kann hilfreich sein.
Was soll man da noch sagen, dem Deutschen ist eine freiheitliche Ordnung von Recht und Staat offensichtlich wesensfremd und unverständlich.
Ich bin zwar nicht angesprochen, möchte aber anmerken, dass rechtswidrig hergestellte Beweismittel weder in Deutschland noch in Österreich ipso facto einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Vielmehr ist die Rechtslage diesbezüglich ziemlich kasuistisch.
Danke für diese Information, da war ich zu naiv. Und mein Vertrauen in den Rechtsstaat hat den nächsten Tiefschlag erhalten.
Langsam mit den jungen Pferden. Ein solches Beweisverwertungsverbot existiert auch nicht in deutlich ausgeprägteren Rechtsstaaten wie den USA. Man muss genau unterscheiden, ob das illegal erstellte Beweismaterial durch staatliche Stellen oder durch Privatiers erstellt wurde, bzw. zustande kam. Die "fruit of the poisonous tree" Doktrin gilt auch in den USA nur für Beweise, die durch staatliches Handeln zustanden gekommen sind (weil die Amerikaner darin eine Verletzung der Bürgerrechte sehen). Bürgerrechte können aber nur durch den Staat, nicht aber durch Privatpersonen verletzt werden.
Sprich: Wäre die selbe Situation in den USA passiert, so würden die Staatsanwälte genauso ermitteln und würde auch klar das Material nutzen.
Zitat von Noricus im Beitrag #103Auch das kommt mir nicht plausibel vor. Privatleute sollen 400.000 Euro in die Herstellung eines kompromittierenden Videos (inklusive dessen Anbahnung) investiert haben, dies in der Ungewissheit, ob Strache in die Falle tappen und/oder ob jemand ihnen die Aufnahmen abkaufen würde.
Da ist was dran. Aber die völlige Verschwörungstheorie (insbesondere mit Geheimdiensten) überzeugt mich auch nicht.
Vielleicht ein Mittelding: Die SPÖ hat das Video zwar nicht in Auftrag gegeben, aber die Videotruppe hatte Kontakte zu SPD-Wahlkampfleuten und die haben Kaufbereitschaft in attraktiver Höhe signalisiert. Und dann später kalte Füße bekommen, als die SPÖ wegen "dirty campaigning" Schwierigkeiten bekam.
Zitat von Llarian im Beitrag #111Man muss genau unterscheiden, ob das illegal erstellte Beweismaterial durch staatliche Stellen oder durch Privatiers erstellt wurde, bzw. zustande kam.
Exakt das ist der Punkt. Die rechtsstaatlichen Verwertungsregeln sollen verhindern, daß staatliche Behörden (insbesondere natürlich die Polizei) ihre Befugnisse mißbrauchen. Ansonsten aber nimmt die Strafverfolgung natürlich alle Beweise, die gefunden werden. Viele Verurteilungen wären gar nicht möglich, wenn man die Augen zumachen müßte vor Beweismitteln, die von den Kriminellen selber illegal erzeugt wurden.
Krasses Beispiel: Natürlich sind die absolut illegal gedrehten Videos die wesentlichen Beweise bei den entsprechenden Kindesmißbrauch-Prozessen. Natürlich ist die vom Drogenhändler im flagranten Verstoß gegen die DSGVO angefertige Kundenliste ein wichtiges Beweisstück. Gerade bei professioneller bis organisierter Kriminalität braucht die Justiz die Beweismittel, die die Kriminellen zur Organisation ihrer Arbeit benötigt und bereitgestellt haben.
Zitat von R.A. im Beitrag #113Die rechtsstaatlichen Verwertungsregeln sollen verhindern, daß staatliche Behörden (insbesondere natürlich die Polizei) ihre Befugnisse mißbrauchen. Ansonsten aber nimmt die Strafverfolgung natürlich alle Beweise, die gefunden werden. Viele Verurteilungen wären gar nicht möglich, wenn man die Augen zumachen müßte vor Beweismitteln, die von den Kriminellen selber illegal erzeugt wurden.
Ist es heute aber nicht so, dass Informationen die deutsche Behörden nicht beschaffen dürfen einfach bei ausländischen Diensten eingeholt werden?
Zitat von R.A. im Beitrag #113 Krasses Beispiel: Natürlich sind die absolut illegal gedrehten Videos die wesentlichen Beweise bei den entsprechenden Kindesmißbrauch-Prozessen. Natürlich ist die vom Drogenhändler im flagranten Verstoß gegen die DSGVO angefertige Kundenliste ein wichtiges Beweisstück. Gerade bei professioneller bis organisierter Kriminalität braucht die Justiz die Beweismittel, die die Kriminellen zur Organisation ihrer Arbeit benötigt und bereitgestellt haben.
Verständnisfrage eines juristischen Laien: gibt es bei der staatlichen Beweismittelbeschaffung eigentlich sowas wie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Also sowas wie Abhörmaßnahmen sind OK bei Mord, aber nicht bei Steuerhinterziehung? Wobei man manchmal in Deutschland den Eindruck hat, Steuerhinterziehung wird härter bestraft...
Falls ja, wer hat das zu bewerten? Der Richter nehme ich an? Dürfte dann ein eher häufiger Revisionsgrund sein könnte ich mir vorstellen.
Zitat von hubersn im Beitrag #115gibt es bei der staatlichen Beweismittelbeschaffung eigentlich sowas wie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
Im Prinzip schon. Aber nach meinem Verständnis nicht in der Form, daß die Ermittler das pro Einzelfall abwägen. Sondern in der Form, daß der Gesetzgeber gewisse Maßnahmen für definierte Delikte (die er also für schwerwiegend hält) zuläßt und ansonsten nicht. Und Zulassen meist als Ausnahme mit Richtergenehmigung. Wobei es wohl so ist, daß "Beifang" erlaubt ist und manchmal von den Ermittlern gezielt versucht wird.
Beispiel (die Delikte sind gegriffen, ich weiß nicht, wieweit da jeweils welche Maßnahme beantragbar ist): Es gibt vielleicht mühsam aber immerhin Anhaltspunkte für einen Mordverdacht. Und deswegen erlaubt der Richter eine Telephonüberwachung. Der Mordverdacht wird dadurch widerlegt, aber man hat Belege für Drogenhandel aufgezeichnet. Dann können diese Beweise verwendet werden, obwohl für Drogenhandel alleine keine Überwachung hätte gemacht werden dürfen.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #65Wenn Parteispenden nichts mit Einflussnahme zu tun hätten, hätte man ja nicht das Parteispendengesetz einführen müssen.
Das Parteispendengesetz hat man eingeführt, weil bestimmte Kreise glauben, daß in der Vergangenheit und ohne Vertrag gezahltes Geld irgendeine Macht haben. Da ist nämlich Kapitalismus drin. In Wahrheit ist das Gesetz eine Minderung demokratischer Rechte. Welchen Sinn hat denn die geheime Stimmabgabe, wenn über meine Spendenzahlungen sowieso jeder weiß, für wen ich gestimmt habe?
Zitat von Frank2000 im Beitrag #65Einer Umweltschutzorganisation oder dem Kinderhilfswerk darf ich ja auch so viel spenden, wie ich möchte...
Umweltschutzorganisationen können ganz erheblich auch politisch Einfluß nehmen. Daran sieht man daß Einflußnahme nicht das Motiv für das Parteispendengesezt war, eher die Einflußnahme in eine bestimmte Richtung.
Krasses Beispiel: Natürlich sind die absolut illegal gedrehten Videos die wesentlichen Beweise bei den entsprechenden Kindesmißbrauch-Prozessen. Natürlich ist die vom Drogenhändler im flagranten Verstoß gegen die DSGVO angefertige Kundenliste ein wichtiges Beweisstück. Gerade bei professioneller bis organisierter Kriminalität braucht die Justiz die Beweismittel, die die Kriminellen zur Organisation ihrer Arbeit benötigt und bereitgestellt haben.
Ich verstehe das Argument, aber Bauchschmerzen habe ich da trotzdem.
___________________ Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig.
Krasses Beispiel: Natürlich sind die absolut illegal gedrehten Videos die wesentlichen Beweise bei den entsprechenden Kindesmißbrauch-Prozessen. Natürlich ist die vom Drogenhändler im flagranten Verstoß gegen die DSGVO angefertige Kundenliste ein wichtiges Beweisstück. Gerade bei professioneller bis organisierter Kriminalität braucht die Justiz die Beweismittel, die die Kriminellen zur Organisation ihrer Arbeit benötigt und bereitgestellt haben.
Ich verstehe das Argument, aber Bauchschmerzen habe ich da trotzdem.
Die hier genannten Ergebnisse sind Bedingungen der genannten Straftaten. Selbst die Kunden der Liste sind Voraussetzung für die Straftat Handel mit Betäubungsmittel ohne Erlaubnis. Bei Strache ist es aber so wie bei dem Autofahrer vor dem Fußgängerüberweg, wo der im grunde kaum sichtbare Polizist in zivil kurz vor der Passage losrennt und dem Autofahrer dann der Tatvorwurf "nicht anhalten" gemacht wird. Wofür will man denn Strache bestrafen können. Vorbereitungshandlungen? Das einzige was bleibt, ist ggf. das Koksen. Was noch bleibt, ist, dass man im privaten Raum davon ausgehen muss, immer vorgeführt und sanktioniert werden zu können, ohne die Möglichkeit, etwas dagegen tun zu können. Das ist nicht gu für den Rechtsfrieden, denn dann ist Recht wirklich käuflich.
Ihr Beispiel passt nicht ganz, da der Beamte in Zivil wieder Teil der Exekutive ist und oben schon erläutert wird, dass die Exekutive daran gehindert werden soll, mit illegalen Maßnahmen Beweismittel zu produzieren.
Aber das tröstet nur begrenzt. Zum einen ist es überhaupt kein Problem, die "moralische Last der illegalen Beweiserhebung" auf Privatpersonen "auszulagern". Was ja auch massenhaft geschieht. Politik und sonstige Multiplikatoren propagieren die "moralische Pflicht", die "Unmenschen" auf der rechten Seite des politischen Lebens zu erlegen. Und gehorsam ziehen tausende, ach was Zehntausende linke Aktivisten los, verfolgen konservative Politiker, überwachen die, versuchen denen was anzuhängen.
Und wenn diese "private linke Schutzstaffel" dann ins illegale abdriftet, dann können sich die Gerichte damit rausreden, dass die Exekutive ja nicht beteiligt war? Aus welchen Gründen auch immer gibt es aber keine umgekehrte Bewegung; es gibt kaum konservative oder bürgerliche Menschen, die es sich zum Lebensinhalt gemacht haben, linke Politiker oder linke Mitbürger zur Strecke zu bringen. Wahrscheinlich weil die konservative Menschen so blöd sind, arbeiten zu gehen und keine Zeit haben.
Also keine Waffengleichheit.
Zum anderen weil das auch abseits des links-rechts-Schemas für mich Gefahr birgt: da droht der Überwachungsstaat mit zivilen Mitteln. Ich hatte dazu ja sogar mal einen Artikel geschrieben: wenn ich Nachts bei Rot über die Ampel gehe oder mit dem Auto im Halteverbot stehe, dann WILL ich das Gefühl haben, dass nicht alle meine Handlungen überwacht werden können. Ich fände es unerträglich in einem Staat zu leben, in dem die Überwachung permanent über mir schwebt- egal, ob jetzt legal durch die Exekutive oder illegal durch meine Mitbürger.
___________________ Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig.
Zitat Brigitte Bierlein wird österreichische Bundeskanzlerin. Das teilte Präsident van der Bellen mit. Die Verfassungsrichterin soll das Land bis zu Neuwahlen führen.
Zitat von Noricus im Beitrag #108Machen Sie mal die Gegenprobe: Würden Sie wollen, dass die Staatsanwaltschaft bzw. die Sicherheitsbehörden eine (ohne Zustimmung der Protagonisten hergestellte) Bild- und Tonaufnahme, in der Pläne für einen Einbruchdiebstahl dokumentiert werden, nicht verwerten dürfen? Tauschen Sie die projektierte Straftat nach oben und nach unten aus und prüfen Sie, wo bei Ihnen die Schmerzgrenze erreicht ist. Ein solches Gedankenspiel kann hilfreich sein.
Was soll man da noch sagen, dem Deutschen ist eine freiheitliche Ordnung von Recht und Staat offensichtlich wesensfremd und unverständlich.
Sie sollten hier nicht den (alten) Sack [= mich] schlagen, wenn Sie den Esel meinen. Die Rede ist, wie ja auch von anderen Kommentatoren angemerkt wurde, von privat (im Sinne von "nichtstaatlich") illegal hergestellten Beweismitteln. Machen Sie mal dieses Gedankenexperiment: X überwacht seinen Nachbarn N mit einer auf dessen Haus gerichteten Videokamera. Eines Tages hält diese fest, dass N ein Kind sexuell missbraucht. Da das Kind keinen Arzt aufsucht und sich auch niemandem anvertraut (und auch nicht aussagen würde), liefe ein gegen den vehement leugnenden N geführtes Strafverfahren ins Leere, wenn das Video nicht als Beweismittel genutzt werden dürfte.
Ich gebe Ihnen Brief und Siegel darauf, dass eine überwältigende Mehrheit der Befragten in dem von mir konstruierten Fall eine Verwendung des Videos in einem Strafverfahren (aber auch einem Zivilverfahren) befürworten würde. Das mag einer freiheitlichen Ordnung von Recht und Staat widersprechen. Aber man jammere dann bitte auch nicht, wenn ein Urteil wegen Verfahrensmängeln aufgehoben wird.
In der Causa Strache, in welcher das Video natürlich ein bei weitem weniger schlimmes Geschehen wiedergibt als in dem von mir konstruierten Fall, ist freilich äußerst zweifelhaft - wie von mir bereits in einem früheren Kommentar ausgeführt -, ob hier überhaupt schon strafbares Handeln vorliegt. Das ist alles so unkonkret, dass auch für einen allenfalls denkbaren Versuch die Ausführungsnähe fehlt. Politische Dummheit ist (gottlob oder leider?) noch nicht strafbar.
Zitat von Noricus im Beitrag #103Auch das kommt mir nicht plausibel vor. Privatleute sollen 400.000 Euro in die Herstellung eines kompromittierenden Videos (inklusive dessen Anbahnung) investiert haben, dies in der Ungewissheit, ob Strache in die Falle tappen und/oder ob jemand ihnen die Aufnahmen abkaufen würde.
Da ist was dran. Aber die völlige Verschwörungstheorie (insbesondere mit Geheimdiensten) überzeugt mich auch nicht.
Vielleicht ein Mittelding: Die SPÖ hat das Video zwar nicht in Auftrag gegeben, aber die Videotruppe hatte Kontakte zu SPD-Wahlkampfleuten und die haben Kaufbereitschaft in attraktiver Höhe signalisiert. Und dann später kalte Füße bekommen, als die SPÖ wegen "dirty campaigning" Schwierigkeiten bekam.
Das überzeugt mich auch nicht, weil es immer noch bedeuten würde, dass die unmittelbar Involvierten die Kosten für die Aktion (kolportierterweise zwischen EUR 380.000 und EUR 600.000) vorschießen mussten, dies mit dem Risiko, das Ding dann nicht loszuwerden und bei einem Auffliegen nicht nur einen Haufen Geld in den Sand gesetzt zu haben, sondern auch weitere Nachteile auf sich zu ziehen.
Dass es sich bei dem Video um ein damals nicht genutztes Überbleibsel des dirty campaigning der SPÖ handelt, erscheint mir immer plausibler. Dass es im Sommer/Herbst 2017 nicht mehr zum Einsatz kam, mag daran liegen, dass Silberstein nur wenige Wochen nach dem Dreh in Israel festgenommen wurde und/oder die SPÖ-Leute nicht weiter mit den Schmutzkübeln, deren Inhalt letztlich ihnen ins Gesicht wehte, hantieren wollten.
So heute war die Wahl and the Winner is Super-Kurz, aber auch und vor allem die Grünen, die sich jetzt berechtigte Hoffnungen auf eine Regierungsbeteiligung machen dürfen. Ich jedenfalls kann mir schwerlich vorstellen, dass die ÖVP nochmals mit der FPÖ koaliert und auch die SPÖ wird nicht leicht zu überzeugen sein.
Offenbar verfängt auch in der Alpenrepublik die Klimahysterie - das nennt man Wohl Wahlglück. So werden wir wohl beobachten worauf auch in der BRD hingearbeitet wird: Schwarz-Grün. Ich bin gespannt wie sich Herr Kurz im Sparring mit den Ökopopulisten schlagen wird.
Ich halte dagegen. Rechnerisch spricht nichts gegen eine Weiterführung nach dem Interim. Kurz hat immer betont, daß es kein Dissenz in der Sache war, sondern nur eine Personalie als Folge des unsäglichen Auftretens von Strache. Die 50+-Mehrheit für ÖVP+FPÖ lassen sich durchaus als Wählerauftrag dafür deuten; zumal wenn man den europaweiten Trend zur Rückführung der alten Zugpferde in 20-30-%-Niederungen sieht. Für eine Fortführung würde aus politikinterner Sicht (die man nicht unterschätzen sollte: hier gilt Leibniz'sches Monaden-Prinzip) sprechen, daß eine Anbordnahme der Sozialdemokraten etwa das Mißtrauensvotum erfolgreich werdne ließe; während sich dessen Paladine bei einen Relaunch damit nur selbst geschadet hätten. Kurz hat, anders als Merkel, bisher keinerlei grüne Inklinationen erkennen lassen.
"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.