Zitat von Johanes im Beitrag #150Hallo liebe Zimmerleute,
ich möchte dieses Forum mal wieder nutzen, um mich mit einen Text aus dem Verfassungsblog auseinanderzusetzen. Das sind rein subjektive Gedanken und sie sind vielleicht falsch. Dennoch spüre ich das Bedürfnis, mich zu diesem Thema zu äußern.
Einige Gedanken zu Ihrem Beitrag, lieber Johanes:
1. Ich schätze das Verfassungsblog wegen seines Gegenstandes, insbesondere auch wegen des Blickes auf nichtdeutsche Verfassungsordnungen. Dass die meisten dort erscheinenden Beiträge eine ganz deutliche ideologische Schlagseite aufweisen und ein Maximilian Steinbeis sehr weit links steht, sollte jedem Leser klar sein und bei der Lektüre in Rechnung gestellt werden.
2. Ich halte die für eine parlamentarische Demokratie wesenhafte Wahl des Regierungschefs durch das Parlament in einer vom Parteiensystem überformten Verfassungsordnung, wie sie in der westlichen Welt herrscht, für dysfunktional. Ergebnis ist nämlich eine Verschränkung der exekutiven und der legislativen Gewalt, wobei die Regierung der bestimmende Part ist. Einer Volkswahl des Bundeskanzlers und einem damit verbundenen Umbau des Verhältnisses zwischen Exekutive und Legislative stehe ich aufgeschlossen gegenüber.
3. Ebenso habe ich durchaus große Sympathien für das Mehrheitswahlrecht. Vielleicht ist dieses in einer sich zersplitternden politischen Landschaft sogar unumgänglich, wenn man die sog. Weimarer Verhältnisse vermeiden möchte. Allerdings glaube ich, dass in Deutschland die Abneigung gegen ein solches (als undemokratisch empfundenes) System so groß ist, dass Diskussionen über dieses Thema derzeit rein akademischer Natur sind.
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