Zitat von LlarianLieber Stefanolix, bitte lesen Sie noch einmal den Paragraphen 95 des Urheberrechtsgesetzes nach. Bitte.
PS: Aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der zu Beginn die Rechtslage zusammengefasst wird:
Zitat von BundesverfassungsgerichtDie Verfassungsbeschwerde betrifft § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Zulässig sind danach einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen. Die Beschwerdeführer, Unternehmen der Musikindustrie, müssen es aufgrund dieser Norm hinnehmen, dass private Digitalkopien der von ihnen auf den Markt gebrachten Tonträger grundsätzlich zulässig sind.
Hier besteht ja der Trick: Sie dürfen eine Privatkopie anlegen, aber es ist ihnen Verboten sich die dazu notwendigen Mittel zu Verschaffen. Für das Recht auf Privatkopie, dessen Ausübung trotzdem faktisch illgegal ist, wird dann trotzdem eine Abgabe auf Datenrohlinge verlangt.
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not."
Zitat von TechniknörglerHier besteht ja der Trick: Sie dürfen eine Privatkopie anlegen, aber es ist ihnen Verboten sich die dazu notwendigen Mittel zu Verschaffen. Für das Recht auf Privatkopie, dessen Ausübung trotzdem faktisch illgegal ist, wird dann trotzdem eine Abgabe auf Datenrohlinge verlangt.
Ich habe in einem anderen Teil dieser Diskussion beschrieben, dass man problemlos die Musik von einer CD privat sichern kann. Wer braucht denn dazu noch Rohlinge? Die Musik wird auf einem privaten MP3-Abspielgerät verwendet. Das Original steht im Schrank. In der Regel geht es doch darum, dass die Originale unbeschädigt bleiben.
Gegen dieses Verfahren steht keiner der Paragraphen des Urheberrechts. Dafür ist auch noch nie jemand verurteilt worden. Es wird erst kriminell, wenn man den Bereich der Privatkopie verlässt und die Titel in Tauschbörsen hochlädt. Es handelt sich auch um keine Privatkopie, wenn man sich von dort Titel herunterlädt.
Sich legal Musik zu besorgen, ob als Privatkopie oder legales Download, ist völlig unproblematisch und sehr kostengünstig geworden.
Und wie gesagt: Bei Filmen ist meine limitierende Größe nicht das Geld oder die Verfügbarkeit einer Kopie, sondern einfach die Zeit. Ich kann in der Woche maximal zwei Spielfilme sehen, meist nur einen — mehr lassen meine beruflichen und privaten Pflichten gar nicht zu. Ich kenne hunderte Bücher, die ich gern lesen möchte und mindestens ein Dutzend, die ich dringend lesen sollte.
Wenn ich Empfehlungen für Filme bekomme (so wie Rayson mir damals »Dr. House« empfohlen hat), dann kaufe ich mir halt die Staffeln und habe wochenlang an diesem oder jenem Abend etwas anzuschauen [ich habe keinen Fernseher]. Sollte ich eines Tages keine Lust mehr auf »Dr. House« haben, bekommt die Bibliothek die Boxen. Oder ich verschenke sie weiter.
Aus dieser Position heraus befremdet es mich einfach nur, wenn offenbar viele Leute spindelweise DVD-Kopien von Spielfilmen horten, die sie nie im Leben alle anschauen können. Da stelle ich mir die wohlbekannte Frage: »Haben oder Sein?« …
Zitat von Techniknörgler Hier besteht ja der Trick: Sie dürfen eine Privatkopie anlegen, aber es ist ihnen Verboten sich die dazu notwendigen Mittel zu Verschaffen. Für das Recht auf Privatkopie, dessen Ausübung trotzdem faktisch illgegal ist, wird dann trotzdem eine Abgabe auf Datenrohlinge verlangt.
Das ist m. E. nicht ganz richtig: Sie dürfen doch beispielsweise von einem DRM-geschützten Tonträger auf analogem Wege eine legale Privatkopie erstellen, die auf einem DVD-Datenrohling gespeichert wird. Den verbleibenden Speicherplatz könnten Sie dafür verwenden, um einen (ebenfalls urheberrechtlich geschützten) Spielfilm aus dem TV aufzuzeichnen..
Zitat von VogelfreiAber erweitern wir Ihr Szenario: Das Freibier ist geschmacksneutrales, gestrecktes Dünnbier - das Bezahlbier hingegen frischer Maibock. Ist es immernoch rational und nicht kulturlos, wenn man die schale Plörre dem leckeren Bier vorzieht, nur weil's nichts kostet?
Ein kostenlos heruntergeladenes EBook gleicht einem gekauften, lieber Vogelfrei, wie ein Dortmunder Union Export einem Exportbier der Dortmunder Union-Brauerei.
Zitat von ZettelEin kostenlos heruntergeladenes EBook gleicht einem gekauften, lieber Vogelfrei, wie ein Dortmunder Union Export einem Exportbier der Dortmunder Union-Brauerei.
Och, soooo schlecht sind E-Books nun auch wieder nicht...
Liber Llarian, Grundrechte werden immer m.E. bedroht, durch die Regierung z.B., aber nicht nur, es gibt auch Feinde der offenen Gesellschaft die die Grundrechte gegeneinander ausspielen wollen, um sie zu beseitigen. Geistiges Eigentum von Personen zu negieren um daraus Volkseigentum zu machen, kennt keine Meinungsfreiheit. Um welche soll es sich denn auch handeln, wenn alles was ich denke nicht mir gehört, sondern dem Kollektiv? Auch die Privatsphäre ist dann überflüssig bzw. nur eingebildet, in einem Denken welches dem Kollektiv gehört.
Diese Leute greifen das Grungrecht auf Eigentum an, in dem sie jegliches Privateigentum, ob geistig oder materiell, als gesellschaftlichen Reichtum bezeichnen. Der Angriff auf die Privatshäre ist hier schon enthalten. Aber sie greifen auch das Recht auf freie Meinung an, in dem sie mit den Mitteln der Propaganda ein Klima versuchen zu erzeugen, welches abweichende und individuelle Meinungen diffamiert. Z.B. die, dass die Gedanken frei sind und demjenigen gehören der sie denkt. Weshalb jeder ja auch für sein Handeln verantwortlich ist, was sie konsequenterweise ebenfalls ablehnen.
Aller Rechtsbruch korrumpiert die Menschen und wer dazu aufruft, verfolgt meist ganz profane Ziele. Um Menschen gefügig zu machen muss als erstes ihre Integrität zerstört werden. Und die Verachtung von Law and Order ist der Königsweg dieser Strategie.
Ich schätze das Recht auf Eigentum ebenso hoch ein wie jenes auf freie Meinung und das auf Privatsphäre usw. Es ist m.E. geradezu paradox ein Grundrecht anzugreifen um ein anderes zu schützen. Das ist für mich nicht der Weg, mich für den Erhalt der Bürgerrechte einzusetzen.
Zitat von LlarianWie ich schon sagte, ein Gesetz ohne Möglichkeit es durchzusetzen ist nichts weiter als ein netter Aufruf.
Das glaube ich nicht.
Mal als Beispiel: Fahrraddiebstahl ist illegal. Aber faktisch gibt es kaum Möglichkeiten, das staatlich durchzusetzen. Es werden massenhaft Fahrräder geklaut, die Aufklärungsquote dieser Diebstähle ist mikroskopisch und beruht auf Zufällen, eine Strafverfolgung findet de facto nicht statt. Trotzdem ist es richtig, daß man das Wegnehmen von Fahrrädern nicht legalisiert. Denn immerhin ist das Rechtsbewußtsein der Leute noch so intakt, daß trotz der fast nicht existenten Gefahr der Bestrafung die große Mehrheit keine Fahrräder klaut. Und im Zweifelsfall einschreiten würde, wenn sie einen Diebstahlsversuch beobachtet.
Und so ähnlich sollte das m. E. auch beim Urheberrecht laufen. Die ganzen Grundrechts-einschränkenden Gesetzesvorstöße der Verwertungsindustrie gehören in die Tonne. Aber trotzdem sollte man NICHT den PIratenvorstellungen nachgeben, sondern im Gegenteil betonen, daß das illegale Kopieren von urheberrechtsgeschützten Dateien eine ähnliche Schweinerei ist wie ein Fahrraddiebstahl. Und wenn man zufällig jemanden dabei erwischt, dann sollte er auch bestraft werden. Dann gäbe es natürlich immer noch heftiges Schwarzkopieren, den Urhebern würde weiterhin ein Teil ihrer Einnahmen entgehen - aber die Masse der ehrlichen Nutzer würde ihnen reichen.
Zitat von R.A.Mal als Beispiel: Fahrraddiebstahl ist illegal. Aber faktisch gibt es kaum Möglichkeiten, das staatlich durchzusetzen. Es werden massenhaft Fahrräder geklaut, die Aufklärungsquote dieser Diebstähle ist mikroskopisch und beruht auf Zufällen, eine Strafverfolgung findet de facto nicht statt. Trotzdem ist es richtig, daß man das Wegnehmen von Fahrrädern nicht legalisiert. Denn immerhin ist das Rechtsbewußtsein der Leute noch so intakt, daß trotz der fast nicht existenten Gefahr der Bestrafung die große Mehrheit keine Fahrräder klaut. Und im Zweifelsfall einschreiten würde, wenn sie einen Diebstahlsversuch beobachtet. (…)
Wenn es einige Kriminelle zu weit treiben und z.B. ein Lager aus den Teilen gestohlener Fahrräder aufbauen oder die Fahrräder massenhaft ins Ausland bringen, hat die Polizei manchmal doch noch Erfolg. Der einzelne Fahrraddiebstahl wird aber kaum aufgeklärt.
Für die Verwertungsindustrie wäre es natürlich ein Traum, wenn der Anteil der unehrlichen Nutzer dem Anteil der Fahrraddiebe an allen Fahrradfahrern entsprechen würde ;-)
Disclaimer @Llarian: Der Unterschied zwischen Diebstahl und illegaler Weiterverbreitung von Daten darf als bekannt vorausgesetzt werden.
Lieber Paul, das Problem besteht vor allem darin, dass ein Mechanismus, der geschaffen wird, auch genutzt wird, das ist so sicher wie das Amen in den mehr und mehr schwindenden Kirchen. Möglichkeiten schaffen Begehrlichkeiten. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Beispiel, die Mautbrücken auf Autobahnen sind ein weiteres und die Möglichkeit von Massengentests und Funkzellenabfragen sind weitere. Alles Dinge, die, wenn einmal vorhanden, massiv genutzt werden, und vor allem für Dinge mit denen sie nie begründet worden sind. Die Überwachungsmöglichkeiten, die wir uns heute mit dem Urheberrecht begründen, werden morgen gegen uns alle verwendet. Das wird passieren. Mit Siegel drauf. Wenn eine Bedrohung unserer Meinungsfreiheit offenkundig ist, dann ist der Zug lange, lange abgefahren. Wenn es morgen oder eher übermorgen illegal wird den Klimawandel zu bestreiten (das ist weit weniger absurd als es erst einmal klingt) oder die Friedfertigkeit des Islam in Frage zu stellen, dann wird entscheidend sein, welche Mechanismen da sind, um dies durchzusetzen.
Ich erlaube mir ein bischen vom Thema wegzugehen, vielleicht um besser zu erklären, worum es mir geht: Ich bin ein großer Anhänger des Rechtsstaates. Und ein frenetischer Anhänger der Freiheit. Nur ist die Entwicklung der letzten 20 Jahre, oder sagen wir, die Entwicklung der Zeit, in der ich mehr um mich herum sehe als eine Schulbank, eine, die mir sehr viel Sorgen macht. Ich sehe die Freiheit erodieren. Ich sehe den Rechtsstaat erodieren. Ich sehe demokratische Defizite, ich sehe eine tatsächlich zunehmende Unterdrückung. Für jemanden dessen Jugend in der DDR gelegen hat, stellt sich das vermutlich ganz anders dar. Für mich nicht. Und ich weiss nicht was für einen Staat wir in 20 Jahren haben. Und mir macht das sehr viel Sorgen. Und was mir in diesem Kontext Sorgen macht ist, diesen Leuten, die diesen Staat erodieren und kaputt machen, noch mehr Macht in die Hand zu legen. Und die Überwachung und Kontrolle des Internets ist eine Macht, die bisher kaum in diesem Land auch nur bekannt war. Wer Medien kontrolliert ist schon sehr mächtig, aber im Vergleich zu dem, der die Kommunikation kontrolliert ein kleines Würstchen. Für mich ist das Internet mit seinem Potential ein Garant und Werkzeug der Freiheit. Es überwacht zu sehen ist eine Zerstörung. Und selbst wenn ich einen großen, hehren Zweck im Urheberrecht sehen würde, der Preis ist viel zu hoch.
Zitat von stefanolix Sind wir uns einig, dass ich diese auch nach der neuen Rechtslage auf die Abspielgeräte meiner Familie bringen darf?
Da sind wir uns nicht einig. Sie können. Derzeit. Sie können nicht mehr, wenn ein wirksamer Kopierschutz auf diesen CDs untergracht wird oder sie die CD nur als DRM geschützte Datei kaufen können. Das betrifft sie heute nicht. In fünf, spätestens 10 Jahren tut es das.
Zitat Aber nur fürs Protokoll: Filme haben doch offensichtlich dann keinen wirksamen Kopierschutz, wenn ich ihre Wiedergabe aufnehmen kann.
Können sie ja nicht. Versuchen Sie mal eine Bluray aufzunehmen ! Die von der Contentindustrie so bezeichneten "Lücken" werden mehr und mehr geschlossen. Bei einer Bluray geht das so weit, dass das Signal zwischen Abspielgerät und Monitor unterwegs verschlüsselt wird. Zum Schutz vor Ihnen !
Zitat Das Geschäftsmodell von iTunes:
Zitat von iTunes-AGBSie sind zum Auto-Download der iTunes Inhalte mit automatischer Lieferung oder zum erneuten Download von Infrage kommenden iTunes Inhalten von einem Konto auf bis zu 10 Verbundene Geräte berechtigt, von denen nicht mehr als 5 iTunes-autorisierte Computer sein dürfen.
Also ich sehe da keinen Grund, warum ich als ehrlicher »Privatnutzer« gegen das Urheberrecht verstoßen müsste.
Man beachte die Feinheiten. Diese "Rechte" werden Ihnen von Apple "großzügig" eingeräumt. Aber wieso 10 ? Wieso fünf ? Das ist schlicht Gnade, es ist nicht das Recht, dass Ihnen aus der vermeintlichen Privatkopie zusteht. Eine Privatkopie schliesst beispielsweise die Weitergabe an ihren Bruder mit ein (so sie einen haben). Apple räumt Ihnen dieses Recht nicht ein. Und dabei ist Apple im Vergleich zur Contentindustrie sehr großzügig, die sind nämlich nicht der Meinung, dass Ihnen überhaupt sowas zusteht. Wenn Apple Ihnen diese Rechte morgen nimmt, gibt es für Sie keinen gesetzlichen Weg dies einzufordern. Denn Sie haben eben nur ein Recht auf Privatkopie, aber kein Recht auf die Möglichkeit dazu. Klingt verschwurbelt, ist aber die Gesetzlage.
Zitat Tauschbörsen zählen nach meinem Verständnis nun wirklich nicht zum Geltungsbereich der Privatkopie.
Hat ja auch keiner gesagt. Worauf ich hinaus wollte ist, dass das Wort gewerblich aus dem Paragraphen 108 sie nicht im Ansatz schützen kann, wenn ein Gericht ihnen Gewerblichkeit unterstellt. Und das tun die sehr schnell.
Lieber Herr Plaethe, wir sind im Verständnis so weit auseinander, dass wir nicht einmal ernsthaft debattieren können. Weil wir schon in den Definitionen nicht übereinstimmen. Geistiges Eigentum ist nichts als eine Krücke und ein Vehikel um sich eines tatsächlichen Grundrechtes zu bemächtigen (ganz ähnlich der berüchtigten sozialen Gerechtigkeit). Es ist bei Licht betrachtet ein völlig widersinniger Begriff, denn Gedanken sind eben tatsächlich frei und kein Eigentum. Nichts was in meinem Kopf ist, ist das Eigentum von irgendjemandem.
Eigentum ist sachlich und das war es schon seit so etwas wie Grundrechte aufgeschrieben wurden. Das berühmte Beispiel ist der berüchtigte Diebstahl von Strom, der ein eigenes Gesetz verlangte, weil man eben Strom nicht stehlen konnte. Kann man auch bis heute nicht. Diebstahl von Strom verstösst immer noch nicht gegen die Grundrechte eines anderen.
Insofern haben wir auch keinen Angriff auf Grundrechte. Man KANN nun hingehen und sagen, ein Konzept wie Urheberrecht oder Patentrecht macht aus diesen oder jenen Gründen Sinn, weil es unser Gemeinwohl fördert. Okay. Kein Problem. Aber deswegen wird da kein Grundrecht draus und auch nicht der Status eines Grundrechtes.
Und nur der Feinheit wegen: Niemand, auch die Piraten nicht, fordert einen Rechtsbruch. Was gefordert wird ist die Änderung oder Abschaffung des geltenden Rechtes. Das ist genau das Gegenteil davon. Und Propaganda würde ich vor allem da sehen, wo Begriffe wie Raub und Diebstahl verwendet werden, um eine besondere Verwerflichkeit zu unterstellen, die sich aus der Sache nicht ergibt.
Hallo Llarian, Ihr zweiter Absatz wird mich noch eine Weile beschäftigen, weil ich Ähnliches auch bei meinen jungen Freunden höre. Ich halte diese Ängste für übertrieben, kann aber verstehen, dass Sie diese Sorgen haben. Sicherlich bin ich da auch durch DDR-Erfahrungen, nicht nur der Jugend, sondern auch bis ins reife Erwachsenenalter hinein, vorgeprägt. Ein Bild soll es verdeutlichen: Wenn ein Tier, das in einem Käfig eingesperrt ist, hält, wenn dieser geöffnet wird schon für die große weite Welt. Sicherlich geht es mir so. Es kann sein, dass andere Erfahrungen, Überlegungen, dieses Weltbild verändern. Im Augenblick genieße ich diese Freiheit und sehe sie auch nicht gefährdet. Was will ich damit sagen? In der Bundesrepublik habe ich für die nächsten zwanzig Jahre, das ist meine maximale Lebenserwartung, keine Befürchtungen vor der Einschränkung meiner Freiheit. Die aufgezählten Überwachungsmaßnahmen empfinde ich als Maßnahmen zur Erhöhung meiner persönlichen Sicherheit und der Kriminalitätsbekämpfung. Deshalb bedrücken sie mich nicht. Natürlich gibt es für alles die Möglichkeit der missbräuchlichen Benutzung. Aber werde ich deshalb die Küchenmesser abschaffen?
Ich glaube, dass wir uns darauf einigen können, dass wir unterschiedlicher Meinung sind. Beide Meinungen sind ehrlich und respektabel. Für beide Meinungen gibt es gute Gründe. Nur unsere Gewichtung ist unterschiedlich. Ihnen ist der zu zahlende Preis zu hoch. Für mich ist er angemessen.
Würde uns die direkte Demokratie weiterhelfen? Da habe ich meine Zweifel. Unterstellen wir einmal diese Frage würde per Volksabstimmung entschieden. Nehmen wir weiter an, es würde in Ihrem Sinn entschieden. Damit könnte ich leben, da für mich kein wirklich zentrales Thema berührt wird. Könnten Sie mit einem Volksentscheid, der gegen Ihre Meinung ausgeht auch genauso in Frieden leben?
Zum Schluss:
Zitat von LlarianWenn es morgen oder eher übermorgen illegal wird den Klimawandel zu bestreiten (das ist weit weniger absurd als es erst einmal klingt) oder die Friedfertigkeit des Islam in Frage zu stellen, dann wird entscheidend sein, welche Mechanismen da sind, um dies durchzusetzen.
Dann lasse ich mein Visier fallen und trete aus der Anonymität heraus und kämpfe dagegen an. Ich hoffe, ich habe Sie dann an meiner Seite. Dann kommen mir/uns meine DDR-Erfahrungen zu Gute. MfG Paul
Lieber Llarian, es ist sehr bedauerlich dass sie den Inhalt dessen, was ich vom BVerfG verlinkt habe, nicht akzeptieren können. Ich habe Ihnen auch dargelegt, dass im Falle eines Buches die Gedanken des Autors gekauft werden. Was, wenn nicht sein Eigentum, verkauft denn der Autor sonst. Geistiges Eigentum existiert, ob Ihnen das nun gefällt oder nicht und belegt habe ich es auch. Meine Gedanken gehören mir und sonst niemandem. Sie sind frei so wie ich es bin. Die Ablehnung geistigen Eigentums hat eine lange marxistische Tradition. Auch das Patentrecht wurde und wird von Kommunisten als "Mittel zum Machterhalt der Bourgoisie" bekämpft. Der Schutz des geistigen Eigentums dient der Mehrung des materiellen Eigentums, es ist unverzichtbar für die Kapitalakkumulation und es hat den Aufstieg und den Erfolg der industriellen Revolution erst möglich gemacht. Ohne Patente keine private Innovation. Und ohne private Innovation keine Erschließung neuer Märkte. Es ist die Essenz des Fortschritts, der Marktwirtschaft, die Erfindung schlechthin. Das was den Kapitalisten über den Adligen triumphieren ließ. Und da es wirtschaftliche Freiheit auch ohne politische gibt, aber nicht umgekehrt, schätze ich auch den Schutz des geistigen Eigentums, wie auch des materiellen*, höher ein, als andere Grundrechte. In der Tat, unsere Ansichten in dieser Sache könnten gegensätzlicher kaum sein. Nachtrag: *wie auch des materiellen
Zitat von LlarianInsofern haben wir auch keinen Angriff auf Grundrechte. Man KANN nun hingehen und sagen, ein Konzept wie Urheberrecht oder Patentrecht macht aus diesen oder jenen Gründen Sinn, weil es unser Gemeinwohl fördert. Okay. Kein Problem. Aber deswegen wird da kein Grundrecht draus und auch nicht der Status eines Grundrechtes.
Ich versuche mal eine andere Konstruktion der nach das Urheberrecht sich nicht aus geistigem Eigentum herleitet sondern aus Vertragsfreiheit und Eigentum an Verträgen.
Musiker A) produziert eine CD und vertreibt sie an die Kunden unter der Auflage, diese CD nur zum persönlichen Gebrauch zu verwenden und nicht zu kopieren. Kunde B), der die Musik kauft und im Internet zum Downlaod anbietet verstößt gegen diesen Vertrag und kann für die Konsequenzen haftbar gemacht werden, etwa in Form von Vertragsstrafen.
User C) lädt die Musikdateien herunter und bietet sie selbst wieder zum Download an. Nun könnte man argumentieren, dass C) keinen Vertrag mit A) geschlossen habe und somit keine Vertragspflichten verletzt. Man könnte aber - modellhaft - die Musik unmittelbar mit dem Vertrag verknüpfen. Das Recht, die Musik abzuspielen ist verknüpft mit der Pflicht, die Musik nicht zur Kopie anzubieten. Es ist das gute Recht des Musikers A) sein Produkt derart zu gestalten, dass Rechte und Pflichten verwoben sind. B), der die Musik erstmalig kopiert kopiert dann aber nicht bloß die Musik sondern die Pflichten direkt mit (im theoretischen Konstrukt), so dass C) nicht nur die Musik erhält sondern gleichzeitig an die Pflichten gebunden ist. Durch anbieten von Kopien verletzt er diese und kann in Regress genommen werden.
Der Eigentumsanspruch aus dem sich die Rechte des Musikers (genauer in diesem Falle die Pflichten der User) ergeben, ist keines an einem "geistigen" Etwas sondern eines auf die Pflichterfüllung durch einen Vertrag.
Wobei ich den Schritt, mit den ebenfalls kopierten Pflichten nicht ganz nachvollziehen kann. Ab dem Zeitpunkt der unrechtmäßigen Vervielfältigung und Weitergabe, handelt es sich um Hehlerware - dieses Konstrukt ist somit gar nicht notwendig.
Ein kleiner Gedanke noch zum "geistigen Eigentum". Neben der Tatsache, daß ihm die Eigenschaften von Eigentum fehlen, verunmöglicht es auch den Kauf eines Buches oder einer Schallplatte. Denn so wie die allgemeine und uneingeschränkte Verfügungsgewalt zum Eigentum gehört, gehört der Übergang des selbigen zum Kaufvertrag...
Zitat von Vogelfrei Ein kleiner Gedanke noch zum "geistigen Eigentum". Neben der Tatsache, daß ihm die Eigenschaften von Eigentum fehlen, verunmöglicht es auch den Kauf eines Buches oder einer Schallplatte. Denn so wie die allgemeine und uneingeschränkte Verfügungsgewalt zum Eigentum gehört, gehört der Übergang des selbigen zum Kaufvertrag...
Gut, mal abgesehen davon, dass die Richter am BVerfG sich auch so ihre Gedanken gemacht haben werden, könnte es ja sein, dass es sich oft um Rechte oder Lizensen handelt an dem geistigen Eigentum.
Zitat von dirk Der Eigentumsanspruch aus dem sich die Rechte des Musikers (genauer in diesem Falle die Pflichten der User) ergeben, ist keines an einem "geistigen" Etwas sondern eines auf die Pflichterfüllung durch einen Vertrag.
Und was ist dann Gegenstand des Vertrages? Ich will gar nicht bestreiten, dass es Unterschiede zwischen geistigem und materiellen Eigentum gibt, diese müssen auch definiert werden. Aber in Diskussion geht um die völlige Liquidierung geistigen Eigentums und geht es nicht nur um Musik CD's und Filme, sondern auch um Patente. Weshalb auch das Patentamt letztlich in Urheberrechtsangelegenheiten urteilt, wenn ich mich recht erinnere. Eine Welt ohne Patente ist noch mal etwas anderes, als eine nur mit Trivialliteratur, Dieter Bohlen und Tatort.
Die Konstruktion kenne ich ganz gut und nehme Sie gerne auf, lieber Dirk. A hat also mit B einen Vertrag. C hat mit A überhaupt nichts zu tun. Das heisst, A muss von B erzwingen, dass er das "geistige Eigentum" nicht weitergibt. Hier wirds aber schwierig: Denn das bedeutet, dass A eben nicht öffentlich für sein Werk werben kann, es bedeutet auch, dass er gigantische Kosten hat, es zu schützen, es bedeutet ebenso, dass er B einen Vertrag vorlegen müsste, den B schlicht nicht unterschreiben wird. Noch dazu müsste jeder B so vertrauenswürdig sein, dass er das auch ganz sicher nicht tut. Davon abgesehen, dass er den virtuellen Schaden, der bei einer Weitergabe entsteht, ja gar nicht zahlen kann.
Simpel gesagt: A hätte gigantische Kosten, wollte er sein "Eigentum" schützen, so hohe Kosten, dass es dazu gar nicht käme. Also müsste sich A hinsetzen und sich ein anderes Geschäftsmodell überlegen. Im Mittelalter gab es dafür beispielsweise das Modell des Mäzen. Heute kennen wir Modelle wie Crowdfunding oder auch Shareware (Softwarebereich). Spielefirmen haben in der Vergangenheit auch durchaus Erfolge damit erzielt, an ihre Fangemeinde zu appelieren, ihre Spiele doch bitte zu kaufen. Wieder andere setzen auf spezielle Inhalte und verschenken das Spiel. Alles denkbar. NUR: So lange wir das heutige Urheberrecht haben, werden wir das nicht oft sehen. Weil es für A viel bequemer ist, einen Staatsvertrag zu Lasten von C erklären zu lassen.
Vielleicht ganz platt: Madonna hat schon Interesse daran ein Konzert zu geben. Oder das ihre Lieder im Radio gespielt werden. Denn das macht sie populär. Sie will darauf nicht verzichten. Sie will keine Verträge mit B im Hinterhof eingehen, denn ihr ganzes Geschäftsmodell könnte das gar nicht tragen. Man will schon die Vorteile der Öffentlichkeit haben, man will nur die Nachteile nicht hinnehmen.
Zitat Eine Welt ohne Patente ist noch mal etwas anderes, als eine nur mit Trivialliteratur, Dieter Bohlen und Tatort.
Richtig, es ist kaum vorstellbar dass etwas den Fortschritt stärker behindert hat, als das Patentunwesen. Die Schädlichkeit von Urheberrechten an Literatur ist schwer zu sehen, weil es sich tatsächlich um Unikate handelt. Anders ist es bei Patenten die abstrakte Ideen betreffen. Ein Patent behindert nicht nur eine sehr spezifische Ausführung einer Idee, sondern verhindert auch die Fortentwicklung dieser Idee durch Konkurrenten.
Lieber Paul, wir sind jetzt schon ein bissel off-topic, deshalb nur ein paar abschließende Gedanken, die ich explizit nicht auf das Urheberrecht beziehen will, sondern tatsächlich auf gesellschaftliche Freiheit, wo die hier geführte Diskussion nur ein Mosaikstein ist.
Meine Lebenserwartung beträgt noch vielleicht 40 Jahre (mit entsprechenden Fortschritten der Medizin noch mehr). Die Lebenserwartung meiner Tochter dagegen noch 80. Ich frage mich schon in welcher Welt sie eines Tages leben wird, und wie frei diese sein wird.
Für mich ist Freiheit nicht verhandelbar, ich kann ohne Freiheit nicht leben (allenfalls existieren), ich bin so erzogen worden und ich bin so aufgewachsen. Schutz vor Verbrechen ist in Deutschland für mich eher ein Nebenkriegsschauplatz, meine Freiheit wird aus Berlin weit mehr bedroht als von irgendwelchen Dunkelmännern auf dunklen Strassen. Und ich halte es auch mit Benjamin Franklin, ein Volk das seine Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren.
Ich bin Demokrat genug, um Mehrheitsentscheidungen anzuerkennen. Aber ich bin nicht Demokrat genug, den Weg in letzter Konsequenz mitzugehen. Ich habe mich schon mehrmals in meinem Leben mit konkreten Gedanken beschäftigt das Land zu verlassen. Es hat diverse Gründe, warum es nicht dazu gekommen ist, mal monetärer, mal persönlicher Natur. Die Kosten, auch die persönlichen, seine Heimat zu verlassen, sind recht hoch und das gilt für einen sozial integrierten Menschen (und dafür halte ich mich) nahezu in jedem Alter. Aber Kosten müssen immer in Relation zum Leidensdruck stehen. Ich werde sicher nicht morgen einen Flug buchen, weil wir schon wieder ein schärferes Copyright bekommen. Aber es ist ein Sargnagel mehr. Wenn Deutschland diesen Weg demokratisch gehen will, dann akzeptiere ich das. Aber ich mach nicht mit. Und ich will nicht, dass meine Kinder mitmachen müssen.
Zitat Sehe ich das richtig? Geht es um Individualismus vs. Kollektivismus? Oder wo kommt sonst die Intensität dieser Debatte her?
Individualismus vs. Kollektivismus ist es sicher nicht, denn die Apologeten des sogenannten geistigen Eigentums vertreten die kollektivistischere Sichtweise, aber ich denke nicht, dass das ihnen bewusst ist. Echtes Eigentum kann sich auf der Basis individueller Übereinkünfte entwickeln, wie es auch historisch geschehen ist. Die Existenz des sog. geistigen Eigentums setzt ein Kollektiv voraus, dass in der Lage ist in die individuelle Wirtschaftsbeziehung einzugreifen, um Monopolrechte künstlich zu erzeugen.
Aus meiner Sicht kommt die Intensität dieser Debatte daher, dass der Anspruch auf sog. geistiges Eigentum ein unglaublich aggressiver Akt ist. Dies zeigt sich in den Mitteln die notwendig sind, um diesen Anspruch durchzusetzen.
Lieber Herr Plaethe, ich entschuldige mich für den vielleicht etwas direkten Ton:
Haben Sie bisher irgendwann in ihrem Leben tatsächlichen Kontakt mit Patenten gehabt ? Haben Sie irgendwelche Erfahrungen damit gemacht, warum man Patente schreibt und wie man diese fasst ? Ich habe den Eindruck, sie sprechen von etwas, dass sie überhaupt nicht kennen. Ist nur mein Eindruck, aber Sie können mich gerne korrigieren.
Zitat von Michel Richtig, es ist kaum vorstellbar dass etwas den Fortschritt stärker behindert hat, als das Patentunwesen. Die Schädlichkeit von Urheberrechten an Literatur ist schwer zu sehen, weil es sich tatsächlich um Unikate handelt. Anders ist es bei Patenten die abstrakte Ideen betreffen. Ein Patent behindert nicht nur eine sehr spezifische Ausführung einer Idee, sondern verhindert auch die Fortentwicklung dieser Idee durch Konkurenten.
Aus der Sicht eines Unternehmers sieht das ganz anders aus. Erst das Patent ermöglicht ihm durch das temporäre Monopol seine Entwicklungskosten hereinzuholen. Ansonsten wären die Nachahmer klar im Vorteil, sie würden kopieren und könnten günstiger anbieten bei gleichem Gewinn. Das Ergebnis wäre, dass keiner größere Summen in die Forschung steckt, welche auch mit Patenten risikoreich genug ist. Die Konkurrenz muss nicht so lange nicht warten, dass es sich nicht lohnt nachzubauen und weiter zu entwickeln.
Zitat Aus der Sicht eines Unternehmers sieht das ganz anders aus. Erst das Patent ermöglicht ihm durch das temporäre Monopol seine Entwicklungskosten hereinzuholen. Ansonsten wären die Nachahmer klar im Vorteil, sie würden kopieren und könnten günstiger anbieten bei gleichem Gewinn.
Das ist in der Theorie so. Studien über die Innovationsstrategien von Unternehmen zeigen, dass Patente nach dem first-mover-Vorteil, der Geheimhaltung und der Komplexität der Produkte nur eine untergeordnete Rolle beim Schutz von Entwicklungsinvestitionen spielen. In den meisten Bereichen ist es nun mal so, dass die Nachentwicklung von Produkten fast genauso teuer ist, wie die Eigenentwicklung. Selbst wenn es so wäre das Netto die behaupteten Anreize positive Wirkungen hätten, dieser Effekt würde durch die vom Patentunwesen geschaffener Rechtsunsicherheit, wieder zunichte gemacht.
Zitat von LlarianLieber Herr Plaethe, ich entschuldige mich für den vielleicht etwas direkten Ton:
Haben Sie bisher irgendwann in ihrem Leben tatsächlichen Kontakt mit Patenten gehabt ? Haben Sie irgendwelche Erfahrungen damit gemacht, warum man Patente schreibt und wie man diese fasst ? Ich habe den Eindruck, sie sprechen von etwas, dass sie überhaupt nicht kennen. Ist nur mein Eindruck, aber Sie können mich gerne korrigieren.
Ja hab ich. Einmal persönlich. Da habe ich dann wegen der Kosten und der aus meiner Sicht mangelhaften Gegenleistung verzichtet. Dann noch ein weiteres Mal als, ich sag mal Teilhaber, auch ohne den Eindruck, dass die Kosten den Nutzen rechtfertigen. Was soll ich sagen, ich gebe Ihnen eine ehrliche Antwort. Und... ich schließe nicht von mir auf andere. Ich habe mich auch schon mit Mittelständlern unterhalten, die positiveres zu berichten hatten. Es ist eine Behörde und sie ist langsam. Sie sollte unabhängig vom Staat werden, vielleicht wäre das eine Lösung. Dasselbe wäre auch bei den Verwertungsgesellschaften angebracht. An diesem Punkt, die Kritik die Verwerter betreffend, gebe ich Ihnen übrigens recht.
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