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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 183 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

13.05.2012 18:56
#126 RE: Frage Antworten

Zitat von Michel
Zitat:Aus der Sicht eines Unternehmers sieht das ganz and

Das ist in der Theorie so. Studien über die Innovationsstrategien von Unternehmen zeigen, dass Patente nach dem first-mover-Vorteil, der Geheimhaltung und der Komplexität der Produkte nur eine untergeordnete Rolle beim Schutz von Entwicklungsinvestitionen spielen. In den meisten Bereichen ist es nun mal so, dass die Nachentwicklung von Produkten fast genauso teuer ist, wie die Eigenentwicklung.
Selbst wenn es so wäre das Netto die behaupteten Anreize positive Wirkungen hätten, dieser Effekt würde durch die vom Patentunwesen geschaffener Rechtsunsicherheit, wieder zunichte gemacht.


Aber Studien über Innovationsstrategien sind auch Theorie. Und die Praxis ist die Exportnation Deutschland. Ohne Patente gäbe es die nicht.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Michel Offline



Beiträge: 265

13.05.2012 19:01
#127 RE: Frage Antworten

Zitat
Aber Studien über Innovationsstrategien sind auch Theorie. Und die Praxis ist die Exportnation Deutschland. Ohne Patente gäbe es die nicht.



Befragunen zur Unternehmespraxis sind gewiss keine Theorie. Sie decken sich auch mit den was ich aus meinem Unternehmen so mitbekomme. Patente sind nice to have, aber bei den überlebensnotwendigen Dingen verlässt man sich mehr auf die Geheimhaltung. Die Exportnation Deutschland ist erfolgreich, weil wir Dinge tun können, die andere nicht können. Wenn wir auf Patente zurückgreifen würden, um diesen Status zu sichern, würden wir unsere Vorteile sehr schnell verlieren.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

13.05.2012 19:34
#128 RE: Frage Antworten

Zitat von Michel

Zitat
Aber Studien über Innovationsstrategien sind auch Theorie. Und die Praxis ist die Exportnation Deutschland. Ohne Patente gäbe es die nicht.



Befragunen zur Unternehmespraxis sind gewiss keine Theorie. Sie decken sich auch mit den was ich aus meinem Unternehmen so mitbekomme. Patente sind nice to have, aber bei den überlebensnotwendigen Dingen verlässt man sich mehr auf die Geheimhaltung. Die Exportnation Deutschland ist erfolgreich, weil wir Dinge tun können, die andere nicht können. Wenn wir auf Patente zurückgreifen würden, um diesen Status zu sichern, würden wir unsere Vorteile sehr schnell verlieren.



Und Sie meinen Deutschland kann auf sein Patentwesen verzichten? Vielleicht weil es für die KMU zu teuer ist? Natürlich hängt unsere wirtschaftliche Stärke nicht am Patentwesen. Aber hoffentlich nicht an den Geheimhaltungsfähigkeiten der Firmen.
Ich möchte noch mal auf den Ausgangspunkt verweisen. Abschaffen lässt sich leicht etwas. Diese Studie die im Ergebnis das (Urheberrecht und) Patentrecht abzuschaffen meint und annimmt, dies hätte keine negativen Folgen können sie gerne verlinken, die würde mich interessieren.
Reformbedarf gibt es sicher an vielen Stellen, aber "Abschaffen" werden selten gute Erfahrungen gemacht, aktuell übrigens auch nicht.
Die zweitgrößte Exportnation ohne Patentrecht? Vielleicht fällt den Volkswirten hierzu was ein, ich kann mir das jedenfalls nicht vorstellen.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Michel Offline



Beiträge: 265

13.05.2012 21:23
#129 RE: Frage Antworten

Zitat
Die zweitgrößte Exportnation ohne Patentrecht? Vielleicht fällt den Volkswirten hierzu was ein, ich kann mir das jedenfalls nicht vorstellen.



Sich etwas nicht vorstellen zu können ist kein Argument vor 100 Jahren konnte sich auch keiner eine Währung ohne Edelmetalldeckung vorstellen. Ein Deutschland ohne Patentrecht wäre doch super. Die KMU wären weniger stark benachteiligt, was wettbewerbspolitisch bedenkliche Konzentrationsprozesse unterbindet. Die Wirtschaft würde um einiges wettbewerbsintensiver. Historisch war die Erfahrung die, dass die Unternehmen aus Ländern ohne Patentrecht die anderen Unternehmen im internationalen Wettbewerb verdrängen konnten, da sie effektiver arbeiten mussten. Auf diese Weise ist die deutsche Chemieindustrie am Anfang des 20. JH groß geworden. Die zweitgrößte Exportnation ohne Patentrecht? Das ist eine Situation die man haben will.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

13.05.2012 22:52
#130 RE: Frage Antworten

Zitat von Michel
Die zweitgrößte Exportnation ohne Patentrecht? Das ist eine Situation die man haben will.


Wer ist "man"?
Meinen Sie diese Studie?
http://www.stiftung-industrieforschung.d...10/IV_hoisl.pdf
In dieser Studie halten 46,8% der befragten KMU Patente für sehr geeignet und geeignet.
Und in den letzten 5 Jahren haben 41,6% der befragten KMU Patente angemeldet.

Bei der Großindustrie sind die Patentanmeldungen noch wesentlich häufiger.

Viele Grüße, Erling Plaethe

FAB. Offline



Beiträge: 523

14.05.2012 14:35
#131 RE: Zettels Meckerecke: Aufgeblasen Antworten

Wenn ein Anliegen sich als geeignet erweist, aus einem anonymen Pöbel das Äquivalent eines anonymen Lynchmobs zu machen, stelle man sich die Frage, ob das Anliegen - hier: völlige Abschaffung des Urheberrechts - wirklich ein löbliches sein kann.

Zitat von FAZ 13.05.12
Anonymous attackiert die Aktion „Wir sind die Urheber“. Die Hackergruppe hat persönliche Daten der Unterstützern online gestellt. Damit sollen weitere Unterzeichner eingeschüchtert werden.


Die Auffassung, daß die Durchsetzung des Urheberrechts keine Totalüberwachung rechtfertigt, teile ich, als Ergebnis einer Abwägung widerstreitender Interessen, durchaus. Das hat die Urheberrechtsverletzung mit so ziemlich jedem anderen Regelverstoß gemeinsam. Es ist dies aber, ebenso wie im Falle beliebiger anderer Regelverletzungen, kein taugliches Argument für die Abschaffung (noch gegen die Legitimität) von Regeln an sich.

________________________________________________
Für eine demokratische Deutsche Republik!

Michel Offline



Beiträge: 265

14.05.2012 19:04
#132 RE: Frage Antworten

Zitat
Meinen Sie diese Studie?



Nein, die Studie die Sie zitieren ist nicht repräsentativ. Siehe Seite 7:

Zitat
Zielgruppe
• Geschäftsführer (evtl. techn. Leiter) deutscher Unternehmen, die zum
produzierenden Mittelstand gehören
• Branche: Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
• Wahl dieser Branche: hoher Anteil an KMU, hohe Bedeutung von Patenten



Man hat sich von Beginn an auf die Branchen konzentriet, in denen Patente ohne hin eine große Rolle spielen.

Zitat
In dieser Studie halten 46,8% der befragten KMU Patente für sehr geeignet und geeignet.



Stimmt, aber Maßnahmen die nicht auf dem sog. geistigen Eigentum basieren werden um Größenordnungen häufiger als sehr geeignet eingeschätzt. (Zeitlicher Vorsprung 38.4% zu Patente 13.3%). Ein Nutzen von Patenten ist nur dann denkbar, wenn es eine große Anzahl von Forschungsprojekten gibt, die ohne Patente nicht im Angriff genommen würde. Genau das ist nicht der Fall, weil alternative Schutzmechanismen ausreichend sind. Die wenigen Fälle in denen das nicht der Fall ist, können nicht den Umstand kompensieren, dass Patente Innovation behindert, wenn das weiterentwickelte Produkt von fremden Patenten abhängig ist. Die Kosten des Patentwesen, die darüber hinaus gehen sind astronomisch: Massive Rechtsunsicherheit, verminderter Wettbewerb und verstärkte Konzentrationsprozesse.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

14.05.2012 19:42
#133 RE: Frage Antworten

Zitat von Michel

Nein, die Studie die Sie zitieren ist nicht repräsentativ.


Da hat dann die Studie wohl Pech gehabt. Ehrlich gesagt hatte ich ja insgeheim gehofft, Sie präsentieren nun mal die Studie von der Sie redeten!

Viele Grüße, Erling Plaethe

Michel Offline



Beiträge: 265

14.05.2012 20:07
#134 RE: Frage Antworten

Zitat
Ehrlich gesagt hatte ich ja insgeheim gehofft, Sie präsentieren nun mal die Studie von der Sie redeten!



Nur Gedult. Die Literatur, die ich zu dem Thema abrufbereit habe, ist etwas umfangreicher, da dauert es natülich bis ich etwas wieder finde. Hier ist sie: http://www.patentverein.de/files/Frauenhofer_102003.pdf (S.7 - Die relative Bedeutung von Patenten in den neunziger Jahren)

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

14.05.2012 21:59
#135 RE: Frage Antworten

Zitat von Michel

Nur Gedult. Die Literatur, die ich zu dem Thema abrufbereit habe, ist etwas umfangreicher, da dauert es natülich bis ich etwas wieder finde. Hier ist sie: http://www.patentverein.de/files/Frauenhofer_102003.pdf (S.7 - Die relative Bedeutung von Patenten in den neunziger Jahren)


Vielen Dank erst mal für den Link. Wirklich sehr interessant. Ich habe mir jetzt erst einmal den deutschen Text inclusive der Zusammenfassung durchgelesen. Leider kann ich mit meinem iPhone keine Zitate kopieren, aber ich kann beim besten Willen keine Rechtfertigung für die Beseitigung des deutschen Patentwesens herauslesen, ganz im Gegenteil.
Zum anderen wird untersucht in wieweit die Patente als Indikator für die Ausgaben für Forschung und Entwicklung taugen. Was bestätigt wird.

Zum anderen möchte ich auch noch hinzufügen, dass es mir bei der von mir verlinkten Studie nicht um ein bestimmtes Maß Repräsentativität ging, sondern lediglich um den Nachweis das Patente angemeldet werden. Um etwas wie das Patentwesen zu beseitigen reicht es meines Erachtens nicht aus, eine evtl. ablehnende Mehrheit von Firmen zur Begründung heranzuziehen. Schließlich wird niemand gezwungen Patente anzumelden, es ist lediglich ein Angebot.
Was hinsichtlich der Verwertungsgesellschaften zugegebenermassen etwas anders aussieht, und von mir ebenfalls abgelehnt wird.
Also die sogenannte Abmahnindustrie sehe ich sehr kritisch.
Eine tragfähige Begründung für die Abschaffung von Urheber- und Patentrecht kann ich aber nicht sehen.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

14.05.2012 22:12
#136 RE: Grundrechte? Antworten

Zitat von stefanolix


Zitat von Techniknörgler
Hier besteht ja der Trick: Sie dürfen eine Privatkopie anlegen, aber es ist ihnen Verboten sich die dazu notwendigen Mittel zu Verschaffen. Für das Recht auf Privatkopie, dessen Ausübung trotzdem faktisch illgegal ist, wird dann trotzdem eine Abgabe auf Datenrohlinge verlangt.






Ich habe in einem anderen Teil dieser Diskussion beschrieben, dass man problemlos die Musik von einer CD privat sichern kann. Wer braucht denn dazu noch Rohlinge? Die Musik wird auf einem privaten MP3-Abspielgerät verwendet. Das Original steht im Schrank. In der Regel geht es doch darum, dass die Originale unbeschädigt bleiben.

Gegen dieses Verfahren steht keiner der Paragraphen des Urheberrechts. Dafür ist auch noch nie jemand verurteilt worden. Es wird erst kriminell, wenn man den Bereich der Privatkopie verlässt und die Titel in Tauschbörsen hochlädt. Es handelt sich auch um keine Privatkopie, wenn man sich von dort Titel herunterlädt.




Auf MP3-Player wird auch eine Urheberrechtsabgabe fällig, ebenso auf Festplatten, PC, sogar Drucker...

Und es ist Verboten sich die Mittel zur Umgehung eines Kopierschutzes zu beschaffen. Was hilft mir da das Recht, diese verwenden zu dürfen, wenn ich sie mir nicht besorgen darf?

______________________________________________________________________________

“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein


"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for
the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the
things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and
those which are not."

-Thomas Jefferson

Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

14.05.2012 22:23
#137 RE: Grundrechte? Antworten

Zitat von bkes

Zitat von Techniknörgler

Hier besteht ja der Trick: Sie dürfen eine Privatkopie anlegen, aber es ist ihnen Verboten sich die dazu notwendigen Mittel zu Verschaffen. Für das Recht auf Privatkopie, dessen Ausübung trotzdem faktisch illgegal ist, wird dann trotzdem eine Abgabe auf Datenrohlinge verlangt.



Das ist m. E. nicht ganz richtig: Sie dürfen doch beispielsweise von einem DRM-geschützten Tonträger auf analogem Wege eine legale Privatkopie erstellen, die auf einem DVD-Datenrohling gespeichert wird. Den verbleibenden Speicherplatz könnten Sie dafür verwenden, um einen (ebenfalls urheberrechtlich geschützten) Spielfilm aus dem TV aufzuzeichnen..




Weil die analoge Kopie eventuell nicht als Umgehung gilt.

Aber digitalen Kopien gelten als Umgehung eines DRM, so es exestiert. Eine Konsequent daraus: Das Abspielen einer legal erworbenen DVD ist nur mit einem lizenzierten DVD-Player erlaubt, Open Source Programme erhalten diese Lizenz grundsätzlich nicht.

Ich darf mir also die legal erworbene Original-DVD nicht einfach legal mit freie Software auch nur anscheuen, selbst wenn die den Film nicht kopiere, denn dadurch würde ich den Kopierschutz umgehen.

Mag sein das dieser Aspekt in Deutschland anders ausgelegt wird, in den USA ist es auf jeden Fall so, auch in Deutschland würde es mich nicht wundern.

______________________________________________________________________________

“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein


"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for
the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the
things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and
those which are not."

-Thomas Jefferson

Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

14.05.2012 22:24
#138 RE: Grundrechte? Antworten

Zitat von Techniknörgler
Auf MP3-Player wird auch eine Urheberrechtsabgabe fällig, ebenso auf Festplatten, PC, sogar Drucker...

Und es ist Verboten sich die Mittel zur Umgehung eines Kopierschutzes zu beschaffen. Was hilft mir da das Recht, diese verwenden zu dürfen, wenn ich sie mir nicht besorgen darf?



Oh, ich wusste nicht, dass das Programm iTunes inzwischen verboten ist.
Werde ich jetzt für die Beschaffung oder für die Anwendung verknackt? ;-)

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

14.05.2012 22:28
#139 RE: Grundrechte? Antworten

Zitat von Techniknörgler
Aber digitalen Kopien gelten als Umgehung eines DRM, so es exestiert. Eine Konsequent daraus: Das Abspielen einer legal erworbenen DVD ist nur mit einem lizenzierten DVD-Player erlaubt, Open Source Programme erhalten diese Lizenz grundsätzlich nicht.

Ich darf mir also die legal erworbene Original-DVD nicht einfach legal mit freie Software auch nur anscheuen, selbst wenn die den Film nicht kopiere, denn dadurch würde ich den Kopierschutz umgehen.

Mag sein das dieser Aspekt in Deutschland anders ausgelegt wird, in den USA ist es auf jeden Fall so, auch in Deutschland würde es mich nicht wundern.



Es ist, wie der Name schon sagt, ein Schutz gegen das Kopieren und nicht gegen das Anschauen. Zeige mir bitte eine Quelle, in der steht, dass ein privater Nutzer für das Anschauen einer DVD mit OpenSource-Software verurteilt worden ist.

Michel Offline



Beiträge: 265

14.05.2012 22:46
#140 RE: Frage Antworten

Zitat
Zum anderen möchte ich auch noch hinzufügen, dass es mir bei der von mir verlinkten Studie nicht um ein bestimmtes Maß Repräsentativität ging, sondern lediglich um den Nachweis das Patente angemeldet werden. Um etwas wie das Patentwesen zu beseitigen reicht es meines Erachtens nicht aus, eine evtl. ablehnende Mehrheit von Firmen zur Begründung heranzuziehen. Schließlich wird niemand gezwungen Patente anzumelden, es ist lediglich ein Angebot.



Ich glaube Sie machen sich falsche Vorstellungen darüber wie die Beweislast verteilt ist und welche außerordentlichen Beweise eine Rechtfertigung des Patentswesens erfordern würde.

Das Patentrecht ist Wettbewerbspolitisch und rechtstheoretisch ein Fremdkörper. Unsere Wirtschaftsordnung beruht darauf, Wettbewerbshindernisse nicht zuzulassen. Im Patentwesen werden welche sogar künstlich welche geschaffen. Dies ist nur dann zulässig, wenn dem Bruch mit dem wettbewerbspolitischen Grundsätzen ein besonders hoher Nutzen gegenübersteht. Zunächst einmal ist Etablierung des Patentwesens jedoch mit extremen Kosten verbunden:
*Massive Rechtsunsicherheit.
*Wohlstandsverluste durch Monopole.
*Konzentrationsprozesse in der Wirtschaft.
*Die Kosten für den Patentrechtsapparat selbst, also Patentgerichte und Patentanwälte. Die hier beschäftigten Menschen sind naturwissenschaftlich-technisch gebildet und fehlen an anderer Stelle.

Diese Punkte kann ich bei Bedarf näher ausführen.
Damit das Patentwesen trotz seiner Kosten eine Rechtfertigung hat, muss gezeigt werden, das es Neuerungen gibt, die ohne Patentrecht nicht realisiert werden würden. Kann das nicht gezeigt werden, hat das Patentwesen auch keine Berechtigung.

Es ist nicht hinreichend zu zeigen, das Patente verwendet werden. Denn dann kann nicht ausgeschlossen werden, das ohne Patentrecht die Investition in die Neuerung aus anderen Motiven als der Erwerb eines Patents getätigt wurden. Die von mit angeführte Studie zeigt exemplarisch welche Motive das in der Praxis sind und sie zeigt darüber hinaus, das diese bereits trotz des Patentrechts die weitaus höhere praktische Relevanz haben.

Darüber hinaus muss gezeigt oder zumindest plausibel gemacht werden, dass der Wert der zusätzlichen Neuerungen, die durch das Patentwesen erschossen werden, wenn es sie denn gibt, die negativen Auswirkungen des Patentwesens übersteigt.

Natürlich profitiert ein einzelnes Unternehmen davon ein Patent zu besitzen, dem stehen jedoch immer Lasten der Wettbewerber und der Kunden gegenüber. Daher zeigt die Tatsache, dass Patente verwendet werden, nicht das sie auch von Nutzen sind.

Ich habe das versucht schon früher dazulegen und hoffe das es jetzt hinreichend klar ist. Über Urheberrechte kann man sich vielleicht noch streiten, bei Patenten ist die Sache nun wirklich eindeutig.

bkes Offline



Beiträge: 42

14.05.2012 23:42
#141 RE: Grundrechte? Antworten

Zitat von stefanolix

Es ist, wie der Name schon sagt, ein Schutz gegen das Kopieren und nicht gegen das Anschauen. Zeige mir bitte eine Quelle, in der steht, dass ein privater Nutzer für das Anschauen einer DVD mit OpenSource-Software verurteilt worden ist.


Nun, dazu kann es gar nicht kommen, da der Open-Source-Programmierer keinen (legalen) Zugang zu den proprietären Scrambler-Algorithmen erhält, insofern ist das sicher ein Punkt. Ich kann allerdings kein 'Grundrecht' auf Medienwiedergabe unter Verwendung von quelloffener Software erkennen. Wenn ein Anbieter damit leben kann, dass seine Medien nur von Besitzern eines speziellen Abspielgerätes gekauft werden, ist das seine Angelegenheit, und im übrigen auch bereits aus dem prä-digitalen Zeitalter bekannt.
Mein Einwand bezog sich auch hauptsächlich auf die Rohling-Pauschalabgabe, über deren Berechtigung man sicher streiten kann, die aber nicht allein dadurch sinnlos wird, dass rein digitale Kopien durch einen technischen Kopierschutz verhindert wurden.

VolkerD Offline



Beiträge: 101

15.05.2012 08:17
#142 RE: Zettels Meckerecke: Aufgeblasen Antworten

Hier findet sich eine interessante Diskussion zu dem Thema:

http://www.scienceblogs.de/astrodicticum...ander-reden.php

Liebe Piraten, lasst uns endlich vernünftig miteinander reden!

Ein Autor möchte von den Piraten wissen, wie diese sich ein neues Urheberrecht (bzw. Verwertungsrecht) vorstellen. Die Antworten (oder besser Nicht-Antworten) sprechen meiner Meinung nach Bände.

Yossarian ( gelöscht )
Beiträge:

15.05.2012 10:25
#143 RE: Frage Antworten

Zitat
Ich glaube Sie machen sich falsche Vorstellungen darüber wie die Beweislast verteilt ist und welche außerordentlichen Beweise eine Rechtfertigung des Patentswesens erfordern würde.

Das Patentrecht ist Wettbewerbspolitisch und rechtstheoretisch ein Fremdkörper. Unsere Wirtschaftsordnung beruht darauf, Wettbewerbshindernisse nicht zuzulassen. Im Patentwesen werden welche sogar künstlich welche geschaffen. Dies ist nur dann zulässig, wenn dem Bruch mit dem wettbewerbspolitischen Grundsätzen ein besonders hoher Nutzen gegenübersteht. Zunächst einmal ist Etablierung des Patentwesens jedoch mit extremen Kosten verbunden:
*Massive Rechtsunsicherheit.
*Wohlstandsverluste durch Monopole.
*Konzentrationsprozesse in der Wirtschaft.
*Die Kosten für den Patentrechtsapparat selbst, also Patentgerichte und Patentanwälte. Die hier beschäftigten Menschen sind naturwissenschaftlich-technisch gebildet und fehlen an anderer Stelle.

Diese Punkte kann ich bei Bedarf näher ausführen.
Damit das Patentwesen trotz seiner Kosten eine Rechtfertigung hat, muss gezeigt werden, das es Neuerungen gibt, die ohne Patentrecht nicht realisiert werden würden. Kann das nicht gezeigt werden, hat das Patentwesen auch keine Berechtigung.

Es ist nicht hinreichend zu zeigen, das Patente verwendet werden. Denn dann kann nicht ausgeschlossen werden, das ohne Patentrecht die Investition in die Neuerung aus anderen Motiven als der Erwerb eines Patents getätigt wurden. Die von mit angeführte Studie zeigt exemplarisch welche Motive das in der Praxis sind und sie zeigt darüber hinaus, das diese bereits trotz des Patentrechts die weitaus höhere praktische Relevanz haben.

Darüber hinaus muss gezeigt oder zumindest plausibel gemacht werden, dass der Wert der zusätzlichen Neuerungen, die durch das Patentwesen erschossen werden, wenn es sie denn gibt, die negativen Auswirkungen des Patentwesens übersteigt.

Natürlich profitiert ein einzelnes Unternehmen davon ein Patent zu besitzen, dem stehen jedoch immer Lasten der Wettbewerber und der Kunden gegenüber. Daher zeigt die Tatsache, dass Patente verwendet werden, nicht das sie auch von Nutzen sind.

Ich habe das versucht schon früher dazulegen und hoffe das es jetzt hinreichend klar ist. Über Urheberrechte kann man sich vielleicht noch streiten, bei Patenten ist die Sache nun wirklich eindeutig.



Sehr geehrter Michel,

ich muss Ihnen da ganz entschieden widersprechen. Eine Frage vorab: inwieweit haben Sie sich mit der Entstehung des Patentrechts, dessen Bedeutung beschäftigt?

Das Patentrecht entstand letztendlich aus dem Ständerecht des Mittelalters. Damals waren auch schon "Marken" bekannt, bsp. die Steinmetzzeichen auf gehauenen Steinen, um die Herkunft eines Produktes zu kennzeichnen und damit eine gewisse Nachverfolgbarkeit und Qualität zu gewährleisten.

Das Patent wird vom Staat erteilt, um dem Patentinhaber ein zeitlich begrenztes Monopol für seine Erfindung zukommen zu lassen. Im Gegenzug veröffentlicht der Erfinder seine Erfindung, sodass alle anderen Markteilnehmer auf diese Erfindung aufbauen können und damit insgesamt den technischen Fortschritt voranbringen. Dieses Konstrukt funktioniert sehr sehr gut. Geheimhaltung hat zwei große Nachteile: nur mit extrem großem Aufwand ist etwas über einen zum Patent vergeleichbaren Zeitraum von 20 Jahren geheimzuhalten. Weiterhin kann ich eine geheime Erfindung als Konkurrent NICHT verbessern. Durch das Patentrecht ist dies möglich. Ich kann die Erfindung jederzeit weiter erforschen und versuchen zu verbessern, bin jedoch bei der Verwertung dann abhängig vom Urpsrungspatent. Eine meiner Meinung nach faire Konstruktion.

Weiterhin MUSS dem Erfinder seine Erfinderehre zuteil werden, auch dies dient dem Fortschritt. Erfinder sind natürliche Personen (per definition), Anmelder können auch juristische Personen sein (Firmen), diese wollen und müssen auch für ihre geistige Leistung honoriert und anerkannt werden. Auch hier geistiges Eigentum, dass letztendlich der Gesellschaft dient, aber dadurch auch anerkannt und geschützt werden muss. Gäbe es kein Patentrecht, gäbe es für die Erfinder in den Firmen auch keine Vergütung nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz. Also eher Wohlstandssicherung und -erzeugung für Erfinder als das was sie unterstellen.

Das Patentrecht erschafft Rechtssicherheit. Ich weiß, was eine andere Firma an Patenten hat, ich kann als Firma mein Handeln danach ausrichten und damit eine Verletzung des Patents vermeiden aber gleichzeitig versuchen in den Markt zu kommen, d.h. Konkurrenz wird erleichtert. Nicht verhindert.

Die Kosten für den Rechtsapparat, wie Sie es nenne sind eigentlich nicht vorhanden. Das EPA (Europäisches Patentamt) trägt sich durch Gebühren z.B. selbst. Sie würden sich auch wundern, wieviele Innovationen durch Diskussionen mit Patentanwälten noch verbessert wurden, weil man versuchen musste im Rahmen des PatG möglichst breite Ansprüche für das Patent aufzustellen. Die vielen Wissenschaftler im Patentwesen fehlen auch nicht an anderer Stelle, sie sind TEIL der Wissenschaft, indem sie eine Verbindung zwischen akademischer Forschung und Vermarktung herstellen. Nur das Patent kann ich wirklich gut verkaufen. Geheimsachen sind sehr viel schlechter zu verkaufen bei Firmenübergängen. Glauben Sie mir, ich weiß wovon ich spreche.

Sie schreiben:

"Damit das Patentwesen trotz seiner Kosten eine Rechtfertigung hat, muss gezeigt werden, das es Neuerungen gibt, die ohne Patentrecht nicht realisiert werden würden. Kann das nicht gezeigt werden, hat das Patentwesen auch keine Berechtigung."

Sehen Sie sich einmal bei sich daheim um. Nahezu ALLES was Sie an Produkten vorfinden sind Neuerungen, die ohne Patentrecht wahrscheinlich nicht vorliegen würden, oder so teuer wären (Geheimhaltung hat keine Laufzeit, das Patentrecht schon, d.h. nach 20 Jahren kann jeder ein Medikament als Generikum auf den Markt bringen, wäre die Formel geheim, vergleiche CocaCola, so könnten sie noch bis in die nächste Steinzeit auf Generika warten).

Es tut mir leid, aber gerade dieser Satz von Ihnen lässt mich zweifeln, ob Sie das Patentwesen tatsächlich verstanden haben, oder ob Sie nur einer Ideologie aufsitzen.

Ich empfehle Ihnen sich einmal ein bißchen Literatur zum Thema einzuverleiben. Das kann nicht schaden.

Viele Grüße,

Yossarian

Rapsack Offline



Beiträge: 169

15.05.2012 11:37
#144 Patentrecht Antworten

Dies hatte ich in einem anderen Thread in diesem Forum schon einmal geschrieben:
Ich denke es passt auch hier.


Ein kleiner Kommentar aus Sicht eines Juristen (vieleicht hilft dies ein bischen):

Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen relativen und absoluten Rechten. Absolute Rechte kann der Rechtsträger gegen jeden geltend machen, relative Rechte gelten nur zwischen Parteien. Absolute Rechte sind zum Beispiel das Eigentum, der Besitz aber auch Urheber- oder Markenrechte. Relative Rechte ergeben sich zum Beispiel aus einem Vertrag zwischen zwei oder mehreren Partein, sie gelten nur zwischen den beteiligten Personen.

Worüber diskutiert wird ist die Behandlung solcher absoluter Rechte.

Die meisten, wenn nicht soger fast alle Rechtsordungen der Welt kennen solche absolute Rechte. Nur in wenigen, meist sehr archaischen Gemeinschaften exsistieren absolute Rechte (bis auf das Besitzrecht) nicht. Im Alltag ohne große theoretischen, rechtswissenschaftlichen Hintergrund akzeptieren wir diese Rechte, denn es leuchtet jedem ein, dass man jemanden der einen Gegenstand in der Hand hält, diesen nicht einfach entreißen darf (Schutz des Besitzes).

Wie die Diskussion zeigt ist für die meisten die Exsistens eines Eigentumsrechtes an Mobilien oder Immobilien unproblematisch. Das Eigentumsrecht ist das Recht über einen mobilen oder einen immobilen Gegenstand frei zuverfügen, wobei anderen Rechtssubjekten die Verfügungsgewalt nicht zusteht. Zu beachten ist das auch der Kommunismus in extremer Form ebenfalls das Eigentum als absolutes Recht kennt, nur ist das Eigentum an mehr oder weniger Sachen dem Staat bzw. der Gemeinschaft zugewiesen.



Probleme bereiten uns die Frage:

Gibt es bzw sollte es absolute Rechte an nicht körperlichen Gütern geben. Dabei ist es sinnvoll von einer Schutzrichtung entsprechender Rechte her zu argumentieren.

1. Marken- und Namensrechte:

Diese Rechte sollen in erster Linie verhindern, dass im Rechtsverkehr Verwechselungen auftreten. Ich gehe davon aus das die Sinnhaftigkeit solcher Rechte hier nicht bestritten wird. Daher gehe ich auf diesen Punkt nicht weiter ein.

2. Urheber-, Patent- und Geschmacksmusterrechte:

In unsrere Rechtsordung gehen wir unproblematisch davon aus, dass wenn jemnd eine körperliche Sache herstellt auch das Eigentum an dieser Sache zusteht. Bei der Herstellung eines Stuhles ist dies völlig unproblematisch. Aber wie sieht die Sache bei nicht körperlichen Gegenständen wie zum Beispiel Strom aus? Hier wird es schon problematischer. So war eine Zeitlang während der Weimarer Repulik der Stromdiebstahl straffrei. Ich denke wir sind uns alle einig, das wenn jemand Kohle verbrennt, diesem auch des Recht an dem hergestellten Strom zustehen soll.

Wie gezeigt ist es sinnvoll auch immaterielle Güter unter Schutz der Rechtsordung in Form eines absoluten Rechtes zu stellen.

Nun aber zur Kernfrage, wie sieht es nun mit Urheberrechten aus:

Was unterscheidet eigentlich eine gute Idee, die noch niemand anderes gehabt hat, von einem immeteriellen Gut wie z.B. elektrischer Strom? Ich denke garnicht soviel. Beides wurde hergestellt. Im Grunde bleibt nur eine Unterscheidung, dass man Ideen einfach kopieren und vervielfältihgen kann ohne die Idee " zu verbrauchen". Wenn man den elktrischen Strom nutz, wird er "verbraucht", die Energie verliert ihre Qualität.

Bei der Herstellung einer Idee wird meistens auch Arbeitskraft und fast immer auch Materiel verbraucht. Häufig muss zudem Arbeitsmaterial angeschaft werden. Ähnliches kann man auch für die Herstellung von Strom sagen.

Bei der Herstellung einer Idee wird also genauso wie bei der Herstellung von Strom investiert. Beim der Herstellung von Strom gehen wir unproblematisch davon aus dass der die Nutzung des Stromes dem Hersteller zusteht. Diese Zuweiung des absoluten Rechtes am Strom findet ihrer Rechtfertigung im Schutz der Investition. Denn wenn diese Investition nicht geschützt wäre, würde keum jemand noch Strom für die Öffentlichkeit herstellen.

Warum sollte nicht gleiches auch für Ideen gelten?

Patent-, Geschmaksmuster- und Urheberrechte finden ihre Rechtfertigung im Schutz der Investitionen, die für die ""Herstellung" dieser Ideen getätigt werden. Anders als beim Strom werden sie beim Nutzen aber nicht verbraucht. Daher haben wir etwas anders ausgestaltete Rechte als beim Strom. Die Endlichkeit dieser Rechte simulieren so etwas wie einen Verbrauch. Letzlich bleibt für mich allein die Frage offen, ob die Dauer dieser Rechte entsprechend der darin verkörperten Investition so wie sie unsere Rechtsordnung heute vorsieht sinnvoll ist.

Von meiner Seite aus sind die Überlegungen unter dem Stichwort "Monopol" nicht wirklich Ziel führend. Wenn man unter dem Aspekt ""Monopol" die Diskussion führen möchte, so müss man alle absoluten Rechte, wie den Besitz, das Eigentum an einem Grundstüch etc. in Frage stellen. Und wenn wir diese Diskussion dann aber führen, so reden wir über anarchische oder kommunistische Rechtssysteme. Denn letztlich sind alle absoluten Rechte Monopole, dies macht sie gerade zu absoluten Rechten.




Gruß

Rapsack

Edit:
Wenn man statt mit elektrischer Energie mit Rechenzeit eines Großrechners argumentiert, unter der Annahme das die verbrauchte Energie (elektrischer Strom) und die Abnutzung irrelevant ist, und die Nutzung durch den Eigentümer nicht behindert wird, so wird die Parrallele zu den Urheberrechten noch deutlicher, denn da gibt es ebenfalls kein Verbrauch an einer Sache.

Edit 2.:

Die Überlegenungen darf ich ein Lied auf verschiedenen Medien "speicher", CD und den MP3 -PLayer und auch meinem Laptop, oder darf ich ein Lied meinen Freunden vorspielen oder diesen ein Buch vorlesen etc... wird immer aus Sicht des Eingriffes in das Nutzungsrecht des Urhebers beurteilt. Ähnliches gilt für das Patent- und Geschmacksmusterrecht. Dies muß je nach Fallgestaltung genau betrachtet werden. Als Regel kann man annehmen, bei gewerblichen Gebrauch ohne Genehmigung des Rechteinhabers (Lizenz) ist immer eine Verletzung des Nutzungsrechtes gegeben. Eine Verletzung des Nutzungsrechtes kann aber auch schon in einer nicht gewerblichen Nutzung vorliegen, nämlich immer dann wenn die Nutzung bzw Verbreitung in die Nutzung des Rechteinhabers eingreift. Dies wird gerade beiRden sogenannten Tauschbörsen angenommen. Denn diese stören gerade die Nutzung der Rechte des Innahbers, sie gefährden nämlich die meist kommerzielle Nutzung der Rechte des Urhebers. Letzlich braucht es aber garnicht die kommerzielle Nutzung durch den rechteinhaber. Denn das Urheber-/Patent-/Markenrecht beinhaltet auch das Recht zu bestimmen wer diese geistigen Güter nutzen darf.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

15.05.2012 18:38
#145 RE: Frage Antworten

Zitat von Michel

Ich glaube Sie machen sich falsche Vorstellungen darüber wie die Beweislast verteilt ist und welche außerordentlichen Beweise eine Rechtfertigung des Patentswesens erfordern würde.


Wieso würde? Sie glauben doch nicht im Ernst, eine parlamentarische Mehrheit zur Auflösung des Patentamtes zu erreichen? Oder meinen Sie das Patentamt zur Rechtfertigung seiner Daseinsberechtigung mit einer Volksabstimmung zwingen zu können?

Zitat von Michel
Das Patentrecht ist Wettbewerbspolitisch und rechtstheoretisch ein Fremdkörper. Unsere Wirtschaftsordnung beruht darauf, Wettbewerbshindernisse nicht zuzulassen.


Sie wollen geltendes Recht außer Kraft setzen, richtig? Wir haben Gesetze und keine Wirtschaftsordnung. Und schon gar keine, die auf der Nichtzulassung von Wettbewerbhindernissen beruht. Wer soll denn Hindernisse dieser Art aus dem Weg räumen, und in wessen Namen?

Zitat von Michel
Im Patentwesen werden welche sogar künstlich welche geschaffen. Dies ist nur dann zulässig, wenn dem Bruch mit dem wettbewerbspolitischen Grundsätzen ein besonders hoher Nutzen gegenübersteht. Zunächst einmal ist Etablierung des Patentwesens jedoch mit extremen Kosten verbunden:
*Massive Rechtsunsicherheit.
*Wohlstandsverluste durch Monopole.
*Konzentrationsprozesse in der Wirtschaft.
*Die Kosten für den Patentrechtsapparat selbst, also Patentgerichte und Patentanwälte. Die hier beschäftigten Menschen sind naturwissenschaftlich-technisch gebildet und fehlen an anderer Stelle.


Interessant. Und das muss nicht bewiesen werden, sondern das Patentamt muss beweisen, dass es nicht so ist? Das wäre dann die richtige Vorstellung von der Verteilung der Beweislast in diesem Fall?

Zitat von Michel
Diese Punkte kann ich bei Bedarf näher ausführen.


Gerne, ich finde das hochinteressant. Wenn Sie noch belastbare Belege hinzufügen könnten wäre ich dankbar. Im Augenblick reicht meine Vorstellungskraft nicht ganz aus um Ihnen folgen zu können.

Zitat von Michel
Damit das Patentwesen trotz seiner Kosten eine Rechtfertigung hat, muss gezeigt werden, das es Neuerungen gibt, die ohne Patentrecht nicht realisiert werden würden. Kann das nicht gezeigt werden, hat das Patentwesen auch keine Berechtigung.


Vor wem muss das gezeigt werden? Was ist die rechtliche Grundlage, konkret, für diese Anklage? Und wer ist der Kläger?

Zitat von Michel
Es ist nicht hinreichend zu zeigen, das Patente verwendet werden. Denn dann kann nicht ausgeschlossen werden, das ohne Patentrecht die Investition in die Neuerung aus anderen Motiven als der Erwerb eines Patents getätigt wurden. Die von mit angeführte Studie zeigt exemplarisch welche Motive das in der Praxis sind und sie zeigt darüber hinaus, das diese bereits trotz des Patentrechts die weitaus höhere praktische Relevanz haben.


Das tut sie nicht, nicht mal im Ansatz. Wer warum welche Investitionen tätigt, ist Sache der Firmen, das geht Sie und mich nichts an.

Zitat von Michel
Darüber hinaus muss gezeigt oder zumindest plausibel gemacht werden, dass der Wert der zusätzlichen Neuerungen, die durch das Patentwesen erschossen werden, wenn es sie denn gibt, die negativen Auswirkungen des Patentwesens übersteigt.


Mit welchem Recht wollen sie Firmen derartige Vorschriften machen? Meinen Sie nicht, dass dies einen massiven Eingriff in deren Entscheidungshoheit darstellt und diese sich etwas derartiges verbitten würden? So eine Vorgehensweise hätte mit Sicherheit rechtliche Konsequenzen und vor allem wer sollte so etwas anstoßen wollen?

Zitat von Michel
Natürlich profitiert ein einzelnes Unternehmen davon ein Patent zu besitzen, dem stehen jedoch immer Lasten der Wettbewerber und der Kunden gegenüber. Daher zeigt die Tatsache, dass Patente verwendet werden, nicht das sie auch von Nutzen sind.


Das hört sich nicht mehr nach Marktwirtschaft an, finde ich.

Zitat von Michel
Ich habe das versucht schon früher dazulegen und hoffe das es jetzt hinreichend klar ist. Über Urheberrechte kann man sich vielleicht noch streiten, bei Patenten ist die Sache nun wirklich eindeutig.


Gar nichts ist klar, jedenfalls nicht für mich. Was Sie hier m.E. versucht haben darzulegen, erinnert mich an Planwirtschaft. Die von Ihnen verlinkte Studie verfolgt in ihrer Zusammenfassung nicht mal Ansatzweise die Rigorosität mit der Sie argumentieren.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Michel Offline



Beiträge: 265

15.05.2012 23:07
#146 RE: Frage Antworten

Zitat von Erling Plaethe
Gar nichts ist klar, jedenfalls nicht für mich. Was Sie hier m.E. versucht haben darzulegen, erinnert mich an Planwirtschaft. Die von Ihnen verlinkte Studie verfolgt in ihrer Zusammenfassung nicht mal Ansatzweise die Rigorosität mit der Sie argumentieren.



Sie haben fast jeden Punkt nicht so verstanden wie ich ihn gemeint habe, bitte halten sie sich an das was ich geschrieben habe und versuchen sie nichts hineinzuinterpretieren, was da nicht steht. Ich habe niemals behauptet, dass die verlinkte Studie dem Patentrecht ablehnent gegenübersteht. Ich habe sie hier angeführt, weil aus ihr zwei Dinge herforgehen: 1. Es gibt dafür eine Neuerung zu entwicken andere Motive als das Erwerben eines Patents. 2. In der Paraxis sind diese wesentlich bedeutsamer als das Patentrecht.


Zitat

Zitat von Michel
Darüber hinaus muss gezeigt oder zumindest plausibel gemacht werden, dass der Wert der zusätzlichen Neuerungen, die durch das Patentwesen erschossen werden, wenn es sie denn gibt, die negativen Auswirkungen des Patentwesens übersteigt.


Mit welchem Recht wollen sie Firmen derartige Vorschriften machen? Meinen Sie nicht, dass dies einen massiven Eingriff in deren Entscheidungshoheit darstellt und diese sich etwas derartiges verbitten würden? So eine Vorgehensweise hätte mit Sicherheit rechtliche Konsequenzen und vor allem wer sollte so etwas anstoßen wollen?




Das Kriterium, die ich definiert habe, soll nicht als Vorschrift für Unternehmen dienen. Das geht aus dem was ich geschrieben habe, auch in keiner Weise hervor. Das Kriterium ist Teil einer notwendige Bedingung dafür, dass die Institution des Patents überhaupt Sinn macht.

Zitat

Zitat von Michel
Damit das Patentwesen trotz seiner Kosten eine Rechtfertigung hat, muss gezeigt werden, das es Neuerungen gibt, die ohne Patentrecht nicht realisiert werden würden. Kann das nicht gezeigt werden, hat das Patentwesen auch keine Berechtigung.


Vor wem muss das gezeigt werden? Was ist die rechtliche Grundlage, konkret, für diese Anklage? Und wer ist der Kläger?




Das muss von den Apologeten des Patentrechts gezeigt werden, um die These zu verteidigen, dass durch das Patentwesen ein Gut geförderdert wird, das schwerer wiegt als die durch das Patentwesen geschädigten Güter. Würden sie mir zustimmen, das eine Instituion, die Güter verletzt die schwerer wiegen als die durch die Institution geförderten Güter keine Daseinsberechtigung besizt? (Mit Gut meine ich nicht Nutzen auch Rechtssicherheit und Freiheit sind in dem Sinne Güter)

Zitat
Wer warum welche Investitionen tätigt, ist Sache der Firmen, das geht Sie und mich nichts an.


Das Patentwesen ist ein Mittel um Investitionen in die Entwickung von Neuerungen zu lenken. Wenn uns die Investitionstätigkeit der Unternehmen nichts angeht, müsste dann nicht auch die Investitionslenkung durch das Patentwesen unterbleiben?

Zitat

Zitat von Michel
Es ist nicht hinreichend zu zeigen, das Patente verwendet werden. Denn dann kann nicht ausgeschlossen werden, das ohne Patentrecht die Investition in die Neuerung aus anderen Motiven als der Erwerb eines Patents getätigt wurden. Die von mit angeführte Studie zeigt exemplarisch welche Motive das in der Praxis sind und sie zeigt darüber hinaus, das diese bereits trotz des Patentrechts die weitaus höhere praktische Relevanz haben.


Das tut sie nicht, nicht mal im Ansatz.



Die Studie benennt also nicht Zeitvorsprung, Komplexität und Geheimhaltung als Methoden, durch die auch ohne Patentrecht Wettbewerbsvorteile aus Neuerungen gewonnen werden? Und sie zeigt ferner nicht, dass die meisten Unternehmen den Zeitvorsprung als wichtigstes Instrument zum Schutz von Neuerungen aufführen und die Bedeutung Patentschutz geringer eingeschätzt wird, als die anderen genannten Mittel?

Zitat

Zitat von Michel
Im Patentwesen werden welche sogar künstlich welche geschaffen. Dies ist nur dann zulässig, wenn dem Bruch mit dem wettbewerbspolitischen Grundsätzen ein besonders hoher Nutzen gegenübersteht. Zunächst einmal ist Etablierung des Patentwesens jedoch mit extremen Kosten verbunden:
*Massive Rechtsunsicherheit.
*Wohlstandsverluste durch Monopole.
*Konzentrationsprozesse in der Wirtschaft.
*Die Kosten für den Patentrechtsapparat selbst, also Patentgerichte und Patentanwälte. Die hier beschäftigten Menschen sind naturwissenschaftlich-technisch gebildet und fehlen an anderer Stelle.




Interessant. Und das muss nicht bewiesen werden, sondern das Patentamt muss beweisen, dass es nicht so ist?



Es muss nicht bewiesen werden, weil ich davon ausgegangen bin, dass dies den meisten Lesern ohnehin bekannt ist.


Zitat
Wir haben Gesetze und keine Wirtschaftsordnung. Und schon gar keine, die auf der Nichtzulassung von Wettbewerbhindernissen beruht.


Sich auf Gesetze zu berufen macht wenig Sinn, wenn jemand die Sinnhaftigkeit der Gesetzte in Frage stellt.
Ich habe mich auf das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft berufen. Wenn sie das nicht anerkennen, können wir gerne auch versuchen eine andere Diskussionsgrundlage zu finden. Die Soziale Marktwirtschaft ist mir ohnehin zu Interventionsfreudig.
Nehmen wir das Eigentum. In unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung gilt das Eigentum. Eigentum bedeutet, dass eine Person die freie Verfügungsgewalt über die Dinge ausüben kann, die sie besitzt. Eine Einschränkung dieses Rechts ist begründungsbedürftig. Das Patentrecht beschränkt die Verfügungsgewalt über das Eigentum, denn es untersagt bestimmte Dinge herzustellen oder in Handel zu bringen, wenn diese durch ein Patent geschützt sind. Daher ist das Patentrecht im Rahmen unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung begründungsbedürftig. In anderen Worten die Beweislast liegt bei den Befürwortern des Patentwesens nicht bei ihren Gegnern.


Edit: Inhaltlich nichts beitragender Satz gestrichen. Leichte Umformulierung im ersten Satz.

Michel Offline



Beiträge: 265

16.05.2012 00:02
#147 RE: Frage Antworten

Zitat von Yossarian
Sehr geehrter Michel,

ich muss Ihnen da ganz entschieden widersprechen. Eine Frage vorab: inwieweit haben Sie sich mit der Entstehung des Patentrechts, dessen Bedeutung beschäftigt?
Es tut mir leid, aber gerade dieser Satz von Ihnen lässt mich zweifeln, ob Sie das Patentwesen tatsächlich verstanden haben, oder ob Sie nur einer Ideologie aufsitzen.

Ich empfehle Ihnen sich einmal ein bißchen Literatur zum Thema einzuverleiben. Das kann nicht schaden.



Sie glauben gar nicht wie sehr mich diese Sätze amüsieren. Sind Sie ein Student der Wirtschaftswissenschaften in einem mittleren Semester, in dem man noch nicht mitbekommen hat, dass die Welt etwas komplizierter ist als es den Standardlehrbüchern dargestellt wird?

Zitat
Geheimhaltung hat zwei große Nachteile: nur mit extrem großem Aufwand ist etwas über einen zum Patent vergeleichbaren Zeitraum von 20 Jahren geheimzuhalten. Weiterhin kann ich eine geheime Erfindung als Konkurrent NICHT verbessern.



Die Kosten der Geheimhaltung sind in der Tat recht groß, werden aber in den meisten Fällen als noch geringer eingeschätzt als die Kosten, die entstehen würden, wenn man auf das Patentwesen zurückgreift. Eine geheime Erfindung kann durch die Konkurrenz verbessert werden, wenn es dieser gelingt etwas Ähnliches selbst zu entwickeln.

Zitat
Durch das Patentrecht ist dies möglich. Ich kann die Erfindung jederzeit weiter erforschen und versuchen zu verbessern, bin jedoch bei der Verwertung dann abhängig vom Urpsrungspatent. Eine meiner Meinung nach faire Konstruktion.


Durch die Abhängigkeit vom Ursprungspatent ist jegliche Verbesserung so gut wie uninteressant. Dadurch ist die Wirkung des Patentwesens unterm Strich fortschrittshemmend.

Zitat
Weiterhin MUSS dem Erfinder seine Erfinderehre zuteil werden, auch dies dient dem Fortschritt.



So MUSS es das ihm? Ich bin immer noch der Meinung, dass unterschiedliche Güter gegeneinander abgewogen werden müssen, wenn unterschiedliche Interessen im Widerspruch stehen. Rechtssicherheit, eine effiziente Wirtschaft und Fortschritt wiegen meines Erachtens schwerer als die Erfinderehre.

Zitat
Das Patentrecht erschafft Rechtssicherheit. Ich weiß, was eine andere Firma an Patenten hat, ich kann als Firma mein Handeln danach ausrichten und damit eine Verletzung des Patents vermeiden aber gleichzeitig versuchen in den Markt zu kommen, d.h. Konkurrenz wird erleichtert. Nicht verhindert.



Es ist sehr schwierig das zu kommentieren ohne Beleidigend zu werden. Jede gerichtliche Auseinandersetzung in einem Patentstreit, wäre vermeidbar, wenn es den Patentunsinn nicht gäbe. Wenn sie ein Unternehmen haben, das zu klein ist um sich umfangreiche Patent Recherchen leisten zu können, wissen sie eben nicht welche Patente andere Unternehmen haben. Es kann ihnen dann jederzeit passieren, dass sie eine Unterlassungsklage auf ein Verfahren am Hals haben, das sie selbst entwickelt haben, aber unabhängig von ihnen von jemand anderes patentiert wurde.

Zitat
Die Kosten für den Rechtsapparat, wie Sie es nenne sind eigentlich nicht vorhanden. Das EPA (Europäisches Patentamt) trägt sich durch Gebühren z.B. selbst.



Auch hier fällt es mir schwer nicht zu beleidigen. Sind sie wirklich der Meinung das Gebühren einfach so vom Himmel fallen und nicht von jemanden gezahlt werden, dem das Geld dann nicht mehr für sinnvollere Zwecke zur Verfügung steht? Im Wirtschaftsstudium sollte man doch eigentlich etwas von Opportunitätskosten gehört haben.

Zitat
Die vielen Wissenschaftler im Patentwesen fehlen auch nicht an anderer Stelle, sie sind TEIL der Wissenschaft, indem sie eine Verbindung zwischen akademischer Forschung und Vermarktung herstellen.


Patentanwälte sind nicht schöpferisch tätig. An andere Stelle wären sie schöpferisch tätig. Die Hauptarbeit eines Patentanwalts besteht nicht in der Beratung von Erfindern bei Patentanmeldung, sondern in der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht, bzw. in der Abwehr gegnerischer Ansprüche. Das ist keine produktive Tätigkeit, sondern eine die dazu dient einen Rechtsfrieden wiederherzustellen, der ohne Patentrecht nie gestört worden wäre.

Zitat
Sehen Sie sich einmal bei sich daheim um. Nahezu ALLES was Sie an Produkten vorfinden sind Neuerungen, die ohne Patentrecht wahrscheinlich nicht vorliegen würden, oder so teuer wären [Sic!]



Nicht als eine Behauptung. In den meisten Fällen reicht der Zeitvorsprung vor der Konkurrenz bereits aus, um eine Investition in eine Neuerung lohnenswert erscheinen zu lassen.

Zitat
(Geheimhaltung hat keine Laufzeit, das Patentrecht schon, d.h. nach 20 Jahren kann jeder ein Medikament als Generikum auf den Markt bringen, wäre die Formel geheim, vergleiche CocaCola, so könnten sie noch bis in die nächste Steinzeit auf Generika warten).



Warum halten Sie es eigentlich für ausgeschlossen, dass das was ein Unternehmen entdeckt nicht auch von einem anderen Unternehmen entdeckt werden kann? Viele sogenannte Erfindungen sind Trivialpatente. Dinge die jeder so machen würde, wenn er ein wenig darüber nachdenkt. Es ist egal, ob eine bestimmtes Verfahren oder Produkt der Öffentlichkeit unbekannt ist, wenn es mehrere Unternehmen gibt, die die Fähigkeit haben das Verfahren zu verwenden oder das Produkt herzustellen, können sie sie Konkurrenz machen ohne ihre Geheimhaltung aufgeben zu müssen.

Yossarian ( gelöscht )
Beiträge:

16.05.2012 08:57
#148 RE: Frage Antworten

Ich glaube nach diesen Ausführungen brauche ich mich mit Ihren wirren Absonderungen nicht weiter zu beschäftigen. Viel Spaß bei der Abschaffung des Patentwesens.

Zitat

Sie glauben gar nicht wie sehr mich diese Sätze amüsieren. Sind Sie ein Student der Wirtschaftswissenschaften in einem mittleren Semester, in dem man noch nicht mitbekommen hat, dass die Welt etwas komplizierter ist als es den Standardlehrbüchern dargestellt wird?

.....

Es ist sehr schwierig das zu kommentieren ohne Beleidigend zu werden......

....


Auch hier fällt es mir schwer nicht zu beleidigen.



Zettel Offline




Beiträge: 20.200

16.05.2012 09:13
#149 RE: Grundrechte? Antworten

Zitat von Yossarian
Ich glaube nach diesen Ausführungen brauche ich mich mit Ihren wirren Absonderungen nicht weiter zu beschäftigen.

Lieber Yosarrian, mit dieser Äußerung haben Sie gegen die Forumsregel des höflichen Umgangs miteinander verstoßen. Das kann vielleicht einmal im Zorn passieren. Ein zweites Mal sollte es nicht passieren.

Bitte nehmen Sie diesen Hinweis ernst.

Herzlich, Zettel

xanopos ( gelöscht )
Beiträge:

16.05.2012 09:16
#150 RE: Frage Antworten

Zitat

Patentanwälte sind nicht schöpferisch tätig. An andere Stelle wären sie schöpferisch tätig. Die Hauptarbeit eines Patentanwalts besteht nicht in der Beratung von Erfindern bei Patentanmeldung, sondern in der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht, bzw. in der Abwehr gegnerischer Ansprüche. Das ist keine produktive Tätigkeit, sondern eine die dazu dient einen Rechtsfrieden wiederherzustellen, der ohne Patentrecht nie gestört worden wäre.


Genauso gut könnte man behaupten Putzfrauen sind nicht schöperisch tätig.

Patent anmelden soll relativ leicht sein, wenn man etwas Erfahrung damit hat. Zumindest wenn ich einem Bekannten glauben schenken darf, der über 50 Patente hält (sein Hobby). Wer Jungforscher und Jungunternehmer ist, hat noch nicht die Erfahrung und vielleicht nicht die Zeit um sich mit der Thematik näher zu befassen. Dann hilft ein Patentanwalt. Sie reparieren ihr Auto ja auch nicht selbst, sondern ziehen einen Experten zu Rate.

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