Da sich nun abzeichnet, dass das Ermittlungsverfahren gegen Edathy einen veritablen Politskandal in Deutschlands verschränkter Gewaltenteilung auslöst, muss in dem von moralischen Gutmenschen bewohnten Zentrum des Weltverbesserertums nicht mehr weiter darüber nachgedacht werden, dass es sich um Trophäen von Verbrechern handelt. Die Chefin der Abteilung Sexualverbrechen bei der Kriminalpolizei von Toronto, Joanna Beavan-Desjardins, sprach von "einigen der entsetzlichsten Taten gegen sehr kleine Kinder, die meine Beamten je gesehen haben".
So wie dem Haupttäter Brian Way jedes Unrechtsbewusstsein zu fehlen scheint, machen sich auch Herr Edathy und alle die ihn deckten, warnten und immer noch bagatellisieren was er getan hat, nicht klar, dass Nacktfotos oder Filme von Kindern irgendwie entstehen. Und das jeder Käufer sich mitschuldig macht, das Kindern ihre Scham geraubt und sie seelisch schwer verletzt werden, wenn ihr Körper als Ware für Triebe von Erwachsenen benutzt wird.
Die Moral und die Integrität von Käufern dieser Ware ist in einem miserablen Zustand.
Man kann das auch über den Politikbetrieb sagen, wie er sich im Zusammenhang mit diesem Skandal darstellt, aber viel aussagekräftiger und viel erschütternder sind m.E. die vielen Euphemismen die das Leid von Kindern in Kauf nehmen, wenn Bilder keine strafrechtliche Relevanz besitzen, wenn der Begriff Porno nicht dem entspricht, was Erwachsene dann miteinander tun. Und was nebenbei bemerkt ebenfalls sehr abstoßend sein kann.
Vergrößern Sie mal das Bild des Artikels und schauen Sie in die Augen der beiden Kommissare. Das Entsetzen welches dort sichtbar wird, hat u.a. derjenige verursacht dem Herr Edathy seine "Ware" abgekauft hat. Das ehemalige Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages hat kein Wort des Bedauerns übrig für die Kinder, auch aus Deutschland, deren Abbildungen er gekauft hat.
Zitat "Es reicht das sogenannte wirklichkeitsnahe Geschehen", sagt Amann. "Deswegen fallen auch Comics darunter."
Dieses "deswegen" kann ich nicht nachvollziehen. Bei Zeichnungen klischeehaft abstrakter Natur, wie Comics es sind, bei denen nicht einmal ein lebendes Modell verwendet wird, entfällt doch das Argument der Schädigung (ob unmittelbar empfunden oder latent) eines Kindes vollkommen. Der Wunsch, eine solche Zeichnung zu betrachten, mag Rückschlüsse auf die Neigung des Betrachters nahelegen, aber mehr doch nicht; dies zu kriminalisieren ist reine Gesinnungsschnüffelei. Mit der gleichen Logik müßte man jeden, der eine Zeichnung einer zerstückelten Leiche anfertigt oder sich beschafft und ansieht, wegen Mordes verurteilen. Selbst das Lesen eines Krimis oder das Ansehen des Fernseh-"Tatorts" würde (trotz dessen didaktischer Absicht) den Verdacht auf latente Gewaltbereitschaft wecken.
Übersehe ich hier etwas oder liegt hier ein irrationaler Kurzschluß vor, der zeigt, daß man beim Thema Kindesmißbrauch rot und deshalb nicht mehr immer ganz klar sieht?
Zitat von Doeding im Beitrag #46 Edathy geriet im Zuge des Aushebens eines groß angelegten internationalen Entführungs-, Kinderporno- und Mißbrauchsrings via Kanadische Behörden in das Visier des Bundeskriminalamts. Hierbei wurden die Kreditkartendaten ermittelt und was er sich davon gekauft hat (Posingvideos höchstwahrscheinlich entführter Kinder). Dies wurde als Anfangsverdacht gewertet, der Durchsuchungen rechtfertigt, weil es wohl die "empirische" Erfahrung gibt, daß Leute, die sowas auf dem Rechner haben, oft auch "Härteres" konsumieren. Für mich absolut nachvollziehbar und weit jenseits dessen, was Llarian oben z. T. zurecht beklagt.
Ganz im Gegenteil, es ist ein Paradebeispiel dafür was der deutsche Rechtsstaat heute noch wert ist und absolut genau das, was Llarian beklagt. Es handelt sich um einen Verdacht (!) der sich aus der Tatsache speist, das jemand etwas legales tut ? Na hallamarsch. Und das rechtfertigt dann einen massiven Eingriff in ein elemantes Grundrecht ? Ich kann nicht sagen, was die Staatsanwaltschaft genau zu der Durchsuchung bewogen hat, aber wenn es die Tatsache ist, dass er möglicherweise Poser-Fotos erworben hat (die absolut legal sind), dann ist die Durchsuchung ein Skandal. Auch wenn das in der Hysterie des Themas untergehen mag. Wenn jemand etwas LEGALES tut, dann kann das kein Anlass zu einer Durchsuchung sein. Jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat.
Zitat Man wird auf die fehlenden Festplatten hinweisen, aber da es im Rechtsstaat (zurecht) weder einen Freispruch zweiter Klasse, noch eine Einstellung von Ermittlungen zweiter Klasse gibt, wird er weitestgehend reingewaschen aus der Sache hervorgehen.
Ganz im Gegenteil: Sie (!) haben ihn doch schon veruteilt. Allein die Tatsache, dass er die Festplatten beseitigt oder gelöscht hat ist doch für Sie bereits ein sicheres Zeichen von Schuld. Wie soll man sich davon jemals reinwaschen ? Das geht doch gar nicht.
Zitat Ich persönlich zähle gleichwohl zwei und zwei zusammen und habe mir, unabhängig vom juristischen Ausgang, meine Meinung gebildet und denke mir meinen Teil, um nicht in die Gefahr einer "rufschädigenden Tatsachenbehauptung" zu kommen. Über die Unschuldsvermutung bin ich als Privatperson jedenfalls hinweg.
Zitat von AldiOn im Beitrag #60 Durch Schläge mit einem stumpfen Gegenstand kann man Festplatten nicht irreparabel beschädigen.
Selbstverständlich kann man, das ist nicht einmal besonders schwer. Ordentlicher Schlag auf den Controller, ein zweiter auf die Köpfe, ein dritter um das eventuelle Drucksiegel zu brechen, dann geht da gar nichts mehr. Der Aufwand Daten von einer solchen Platte zu retten (zu reparieren ist da gar nichts), steht in keinerlei Verhältnis zum Nutzen der Strafverfolgung. Auch deutsche Staatsanwälte geben nicht ein paar zehntausend Euro aus aufgrund eines "könnte vielleicht was sein".
Zitat aber wenn es die Tatsache ist, dass er möglicherweise Poser-Fotos erworben hat
Das mit den sog. Poser-Fotos ist ja nicht mehr als ein (vermutlich mit Absicht verbreitetes ihn entlastendes) Gerücht. Niemand kann wissen was Edathy bestellt und bekommen hat.
In dieselbe Kerbe schlägt ja die Diskussion um den Geheimnisverrat von Friedrich. Letztlich eine Ablenkung von den mehr als merkwürdigen Verhaltensweisen von Edathy.
Zitat von AldiOn im Beitrag #60 Durch Schläge mit einem stumpfen Gegenstand kann man Festplatten nicht irreparabel beschädigen.
Selbstverständlich kann man, das ist nicht einmal besonders schwer. Ordentlicher Schlag auf den Controller, ein zweiter auf die Köpfe, ein dritter um das eventuelle Drucksiegel zu brechen, dann geht da gar nichts mehr. Der Aufwand Daten von einer solchen Platte zu retten ...
... also nicht irreparabel
Man muß da unterscheiden. Natürlich kann man einen solcherart malträtierten Datenträger nicht mehr für den normalen Betrieb herrichten. Aber die Daten kann man schon wiederherstellen.
Und wenn es um die Zerstörung geht. Controller und Köpfe sind irrelevant und für einen Laien auch gar so ohne weiteres zu zu erkennen bzw. zu finden. Wenn Sie mal in diese Lage kommen und wirklich auf sicher gehen wollen empfehle ich Ihnen einen spitzen Gegenstand (Typ Schraubenzieher) mit dem sie dann auf den Platten (die sind im Inneren des Laufwerks) ordentlich rumfuhrwerken müssen - noch besser wäre die in einem Mahlwerk oder Papierzerkleinerer zu schreddern.
Das mit den Zehntausenden von € bezweifle ich. Eine so behandelte Festplatte wird ein Spezialist in einem Reinraum in mehren Stunden wieder herstellen können - 1000 - 2000 €.
Zitat von AldiOn im Beitrag #81... also nicht irreparabel
Selbstverständlich irreperabel. Oder glauben Sie eine solche Platte reparieren zu können ?
Zitat Controller und Köpfe sind irrelevant und für einen Laien auch gar so ohne weiteres zu zu erkennen bzw. zu finden.
Der Controller ist die schöne große Platine auf der Unterseite, die findet sogar Oma Frieda.
Zitat Wenn Sie mal in diese Lage kommen und wirklich auf sicher gehen wollen empfehle ich Ihnen einen spitzen Gegenstand (Typ Schraubenzieher) mit dem sie dann auf den Platten ordentlich rumfuhrwerken müssen - noch besser wäre die in einem Mahlwerk oder Papierzerkleinerer zu schreddern.
Eine schöne Empfehlung. Leider sehr laienhaft. Einfacher und effektiver ist die Grundverschlüsselung der Platte. Um sie effektiv zu löschen benötigt man nur das Löschen des Schlüssels und den kann man, je nach persönlicher Paranoia, ein paar Dutzend mal überschreiben, das dauert etwa 10 Sekunden und ist bombensicher. Und wenn Sie es schon physikalisch machen wollten wäre die einzig sichere Methode das Erhitzen auf die Curie Temperatur der Plattenoberfläche (hat allerdings nicht jeder einen Industrieofen zuhause).
Zitat Das mit den Zehntausenden von € bezweifle ich. Eine so behandelte Festplatte wird ein Spezialist in einem Reinraum in mehren Stunden wieder herstellen können - 1000 - 2000 €.
Genau......weil Reinräume so billig sind und magnetische Sonden sich so einfach kalibrieren lassen....aber glauben Sie das mal ruhig weiter.
Zitat Das mit den Zehntausenden von € bezweifle ich. Eine so behandelte Festplatte wird ein Spezialist in einem Reinraum in mehren Stunden wieder herstellen können - 1000 - 2000 €.
Genau......weil Reinräume so billig sind und magnetische Sonden sich so einfach kalibrieren lassen....aber glauben Sie das mal ruhig weiter.
Diesen Teil revidiere ich, es gibt inzwischen wohl wirklich ein paar günstigere Anbieter.
Zitat von Llarian im Beitrag #82Und wenn Sie es schon physikalisch machen wollten wäre die einzig sichere Methode das Erhitzen auf die Curie Temperatur der Plattenoberfläche (hat allerdings nicht jeder einen Industrieofen zuhause).
Wir sollten hier an eine Edathy-ähnliche Situation denken. Und eine "normaler" Mensch hat weder einen hinreichend starken Magneten noch einen Industrieofen/Schmiede zur Verfügung. Wir sollten also an Werkzeuge denken, die jeder bei sich zu Hause hat (Zangen, Schraubenzieher) und auch daran denken, daß man in solchen Situationen wohl unter Streß und Zeitdruck steht.
Viel besser ist es sowieso die "verschmutzten" Festplatten durch reine zu ersetzen. Dann gibt es auch keine rumfliegenden Kleinteile die Verdacht auslösen könnten.
Zitat von AldiOn im Beitrag #84 Wir sollten hier an eine Edathy-ähnliche Situation denken. Und eine "normaler" Mensch hat weder einen hinreichend starken Magneten noch einen Industrieofen/Schmiede zur Verfügung. Wir sollten also an Werkzeuge denken, die jeder bei sich zu Hause hat (Zangen, Schraubenzieher) und auch daran denken, daß man in solchen Situationen wohl unter Streß und Zeitdruck steht.
Und genau diesen Stress verstehe ich eigentlich nicht. Man kann die Platten relativ schnell löschen, ausbauen und auf die nächste Müllkippe werfen. Mag ja sein, dass irgendein Experte die Daten retten könnte, aber dann müsste er sie erst einmal finden.
Zitat Viel besser ist es sowieso die "verschmutzten" Festplatten durch reine zu ersetzen. Dann gibt es auch keine rumfliegenden Kleinteile die Verdacht auslösen könnten.
Und genau das muss auch Edathy klar gewesen sein. Ich kanns mir nur so erklären, dass er Panik bekommen hat und nach der Hauruck-Festplatten-Rausrupf Aktion sich sofort abgesetzt hat. Überhaupt ist er erstaunlich dumm vorgegangen. Wie man eine Platte anständig sichert sollte sich inzwischen selbst zu einem Bundestagsabgeordneten durchgesprochen haben.
Als Anmerkung zu den "das war der Verfassungsschutz / sonst irgendeine Behörde"-Vermutungen: Da brauchts keinen Geheimdienst und keinen Verfassungsschutz, um jemandem etwas in der Art wie hier unterzuschieben. Auch wenn ich es persönlich für reichlich unwahrscheinlich halte, dass es das ist, was in dem speziellen Fall hier passiert ist.
Zitat von Fluminist im Beitrag #77Übersehe ich hier etwas oder liegt hier ein irrationaler Kurzschluß vor, der zeigt, daß man beim Thema Kindesmißbrauch rot und deshalb nicht mehr immer ganz klar sieht?
Nein. In die gleiche Kerbe schlägt die Tatsache, dass Computerspiele wegen Gewaltdarstellungen in Deutschland verboten werden können. Nicht "nur an Erwachsene zu verkaufen", sondern verboten.
Zitat "Es reicht das sogenannte wirklichkeitsnahe Geschehen", sagt Amann. "Deswegen fallen auch Comics darunter."
Dieses "deswegen" kann ich nicht nachvollziehen. Bei Zeichnungen klischeehaft abstrakter Natur, wie Comics es sind, bei denen nicht einmal ein lebendes Modell verwendet wird, entfällt doch das Argument der Schädigung (ob unmittelbar empfunden oder latent) eines Kindes vollkommen. Der Wunsch, eine solche Zeichnung zu betrachten, mag Rückschlüsse auf die Neigung des Betrachters nahelegen, aber mehr doch nicht; dies zu kriminalisieren ist reine Gesinnungsschnüffelei. Mit der gleichen Logik müßte man jeden, der eine Zeichnung einer zerstückelten Leiche anfertigt oder sich beschafft und ansieht, wegen Mordes verurteilen. Selbst das Lesen eines Krimis oder das Ansehen des Fernseh-"Tatorts" würde (trotz dessen didaktischer Absicht) den Verdacht auf latente Gewaltbereitschaft wecken.
Übersehe ich hier etwas oder liegt hier ein irrationaler Kurzschluß vor, der zeigt, daß man beim Thema Kindesmißbrauch rot und deshalb nicht mehr immer ganz klar sieht?
Da stimme ich Ihnen zu. Und es gibt wohl auch ein Missverhältnis bei der Höhe der Strafen in Bezug auf den Konsum von Bilder und Videos und konkreten Handlungen an den Kindern. Man könnte den Eindruck gewinnen, nicht der Schutz der Kinder steht im Fordergrund, sondern der fiskalische Verlust.
Zitat von Llarian im Beitrag #78Es handelt sich um einen Verdacht (!) der sich aus der Tatsache speist, das jemand etwas legales tut ?
Wäre es so gewesen, hätte die Partei zu E. gesagt, "Das wars, mach mal Feierabend" und die Sache geräuschlos beerdigt. Irgendetwas muss sie daran gehindert haben. In gewisser Weise muss man der Staatsanwaltschaft dankbar sein, dem Verdacht trotzdem nachgegangen zu sein. Sonst lebten wir ja in einer Monarchie.
Ableitend aus Ihrer Aussage wäre es auch in Ordnung, wenn Parteipolitiker über die Strafverfolgung bestimmten, hauptsache, sie formulieren nur schwammig genug, um das gesagte als "legal" verkaufen zu können. (Sie dürfen davon ausgehen, dass es Praxis ist, jedenfalls auf Landesebene)
Im Übrigen ist ein E. mit vermutlich pädopreferenzen ein Sicherheitsrisiko, da erpressbar. Auf der anderen Seite ist er nicht integer (s.o). Also müsste er entlassen werden. Mit der erforderlichen Begründung wäre er auch exekutiert. Nur weiß ja jeder, dass er sich die Finger verbrennen kann, wenn mit Feuer gespielt wird. Selbst dran schuld, daran ändert sich nichts.
Zitat von Doeding im Beitrag #46 Edathy geriet im Zuge des Aushebens eines groß angelegten internationalen Entführungs-, Kinderporno- und Mißbrauchsrings via Kanadische Behörden in das Visier des Bundeskriminalamts. Hierbei wurden die Kreditkartendaten ermittelt und was er sich davon gekauft hat (Posingvideos höchstwahrscheinlich entführter Kinder). Dies wurde als Anfangsverdacht gewertet, der Durchsuchungen rechtfertigt, weil es wohl die "empirische" Erfahrung gibt, daß Leute, die sowas auf dem Rechner haben, oft auch "Härteres" konsumieren. Für mich absolut nachvollziehbar und weit jenseits dessen, was Llarian oben z. T. zurecht beklagt.
Ganz im Gegenteil, es ist ein Paradebeispiel dafür was der deutsche Rechtsstaat heute noch wert ist und absolut genau das, was Llarian beklagt. Es handelt sich um einen Verdacht (!) der sich aus der Tatsache speist, das jemand etwas legales tut ? Na hallamarsch. Und das rechtfertigt dann einen massiven Eingriff in ein elemantes Grundrecht ? Ich kann nicht sagen, was die Staatsanwaltschaft genau zu der Durchsuchung bewogen hat, aber wenn es die Tatsache ist, dass er möglicherweise Poser-Fotos erworben hat (die absolut legal sind), dann ist die Durchsuchung ein Skandal. Auch wenn das in der Hysterie des Themas untergehen mag. Wenn jemand etwas LEGALES tut, dann kann das kein Anlass zu einer Durchsuchung sein. Jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat.
Doch, natürlich kann es das.
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Anfangsverdacht Der Anfangsverdacht schützt den Betroffenen so vor Ermittlungen aufgrund bloßer Vermutungen. Er muss in konkreten Tatsachen bestehen, wobei die Schwelle hierfür allerdings mitunter niedrig ist. So sind sog. Initiativermittlungen nach Nr. 6 der „Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren“ (RiStBV) schon dann zulässig, wenn „nach kriminalistischer Erfahrung die wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist"
Oder auch:
Zitat von http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/anfangsverdacht/Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht.
So ist eben die Rechtslage, auf die Sie sich ja gleichfalls zurückziehen, wenn Sie Posingvideos aus "völlig legal" bezeichnen. Das "völlig" ist nämlich schwierig. Wie man leicht googeln kann, dient diese Straffreistellung von Posingvideos dem Schutz von Omma und Oppa Schulte aus Castrop Rauxel, wenn sie ihren Enkel in der Badewanne oder beim Pipimachen knipsen und es dann auch noch argloser- oder dämlicherweise schaffen, das auf Facebook zu posten. Das ist eben etwas völlig anderes als wenn jemand via Kreditkarte von einem Server in Kanada Nacktbilder völlig fremder Kinder käuflich erwirbt, wobei der Onlineshop und die "Auslage" sicher nicht das Gepräge und die Harmlosigkeit von Amazon gehabt haben wird. Erling hat oben ja nochmal treffend beschrieben, was dort verkauft wurde. Im ersten Fall wird kriminalistische Erfahrung abwinken. im zweiten Fall nicht.
Zitat Ganz im Gegenteil: Sie (!) haben ihn doch schon veruteilt. Allein die Tatsache, dass er die Festplatten beseitigt oder gelöscht hat ist doch für Sie bereits ein sicheres Zeichen von Schuld. Wie soll man sich davon jemals reinwaschen ? Das geht doch gar nicht.
Ich wußte gar nicht, daß meine Verdikte Rechtskraft besitzen. Wenn man das so liest könnte man meinen, daß der Schutz Unschuldiger vor einem Ermittlungs(!)verfahren für Sie das höhere Rechtsgut darstellt als die Strafverfolgung entsprechender Täter und das dahinter stehende Kindswohl. Um es nochmal anders zu formulieren:
In Ihrer Logik ist erst dann etwas eine Ente, wenn es ein Schild mit entsprechender Aufschrift trägt. Meine Meinung ist dagegen: Wenn etwas quakt, schwimmt und aussieht wie eine Ente, dann ist eine Staatsanwaltschaft gehalten zu untersuchen, ob es sich tatsächlich um eine Ente handelt. Für mich als Privatperson reicht es dagegen in manchen Fällen völlig, wenn etwas entsprechend quakt, schwimmt und aussieht wie eine Ente, um sie (für mich) auch so zu bezeichnen.
Zitat "Es reicht das sogenannte wirklichkeitsnahe Geschehen", sagt Amann. "Deswegen fallen auch Comics darunter."
Dieses "deswegen" kann ich nicht nachvollziehen. Bei Zeichnungen klischeehaft abstrakter Natur, wie Comics es sind, bei denen nicht einmal ein lebendes Modell verwendet wird, entfällt doch das Argument der Schädigung (ob unmittelbar empfunden oder latent) eines Kindes vollkommen. Der Wunsch, eine solche Zeichnung zu betrachten, mag Rückschlüsse auf die Neigung des Betrachters nahelegen, aber mehr doch nicht; dies zu kriminalisieren ist reine Gesinnungsschnüffelei. Mit der gleichen Logik müßte man jeden, der eine Zeichnung einer zerstückelten Leiche anfertigt oder sich beschafft und ansieht, wegen Mordes verurteilen. Selbst das Lesen eines Krimis oder das Ansehen des Fernseh-"Tatorts" würde (trotz dessen didaktischer Absicht) den Verdacht auf latente Gewaltbereitschaft wecken.
Übersehe ich hier etwas oder liegt hier ein irrationaler Kurzschluß vor, der zeigt, daß man beim Thema Kindesmißbrauch rot und deshalb nicht mehr immer ganz klar sieht?
Da stimme ich Ihnen zu. Und es gibt wohl auch ein Missverhältnis bei der Höhe der Strafen in Bezug auf den Konsum von Bilder und Videos und konkreten Handlungen an den Kindern. Man könnte den Eindruck gewinnen, nicht der Schutz der Kinder steht im Fordergrund, sondern der fiskalische Verlust.
Ja, das würde ich auch so sehen, lieber Erling. Comics sind für mich eher das, was ich im Blogbeitrag unter "Phantasietätigkeit" subsumiert habe, weil hier niemandem ein Schaden entsteht. Inhaltlich könnte man hier die ewige Diskussion führen, ähnlich wie bei sog. Killerspielen, ob hier eher eine "triebabführende" Wirkung entsteht, die sogar protektiv wirkt für die Versuchung "Härteres" konsumieren zu wollen, oder ob hier im Gegenteil der Aspekt des "Blutleckens" eine Rolle spielt. Aber das ist eher eine wissenschaftliche Fragestellung und weniger eine juristische.
Zitat von AldiOn im Beitrag #81Und wenn es um die Zerstörung geht.[...]
Nach leidvollen Erfahrungen denke ich zwar, daß man auch als Laie mit bißchen Zeit Festplatten einigermaßen sicher entsorgen kann. Ansonsten gehe ich inzwischen jedoch davon aus, daß sich die Verbindungen und Downloads rekonstruieren lassen - sofern keine spezielle Verschleierung stattfindet(?). mfG
Zitat von AldiOn im Beitrag #81Und wenn es um die Zerstörung geht. Controller und Köpfe sind irrelevant und für einen Laien auch gar so ohne weiteres zu zu erkennen bzw. zu finden. Wenn Sie mal in diese Lage kommen und wirklich auf sicher gehen wollen empfehle ich Ihnen einen spitzen Gegenstand (Typ Schraubenzieher) mit dem sie dann auf den Platten (die sind im Inneren des Laufwerks) ordentlich rumfuhrwerken müssen - noch besser wäre die in einem Mahlwerk oder Papierzerkleinerer zu schreddern.
Oder einfach verbrennen, bis auf ein paar Teile Altmetall bleibt da nichts übrig.
Bitte denken Sie an die Umwelt bevor Sie diesen Kommentar ausdrucken
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #76Da sich nun abzeichnet, dass das Ermittlungsverfahren gegen Edathy einen veritablen Politskandal in Deutschlands verschränkter Gewaltenteilung auslöst, muss in dem von moralischen Gutmenschen bewohnten Zentrum des Weltverbesserertums nicht mehr weiter darüber nachgedacht werden, dass es sich um Trophäen von Verbrechern handelt. Die Chefin der Abteilung Sexualverbrechen bei der Kriminalpolizei von Toronto, Joanna Beavan-Desjardins, sprach von "einigen der entsetzlichsten Taten gegen sehr kleine Kinder, die meine Beamten je gesehen haben".
Beim Lesen des o.g. Artikels bin ich auf folgende Information gestoßen:
Zitat von Welt-Artikel Die Kanadier mussten sich eingestehen, dass es diesmal nicht allein die bösen, schießwütigen Nachbarn im Süden waren, die Schande über sich und ihr Land gebracht hatten: 40 kanadische Schullehrer wurden im Zusammenhang mit "Spade" festgenommen, neun Ärzte und Krankenpfleger, 32 Freiwillige, die Kinder- und Jugendarbeit verrichten, sechs Polizisten, neun Pfarrer und Priester und drei (amtliche) Pflegeväter. 50 waren es allein in der Provinz Ontario; mindestens 20 hatten bis Mitte November einige Taten gestanden.
Da fällt doch irgendwie auf, dass die Konsumenten eine recht interessant zusammengesetzte Gruppierung ergeben: Im Regelfall gebildete (Lehrer, Ärzte, Pfarrer, Priester) Staatsdiener (Polizisten) mit einer karitativen Ader (Kinder- und Jugendarbeit, Pflegeväter). Das kann doch kein Zufall sein, oder? Bedeutet das, dass oben genannte Berufsgruppen eher von pädosexuell veranlagten Menschen präferiert werden? Ist dann in Zukunft auch kriminalistische Erfahrung wie folgt denkbar: "Ja, Kommissar, der Mann ist Lehrer und Leiter einer Pfadfindergruppe - schauen wir doch mal, was er so im Internet treibt".
Im Mittelpunkt der politischen Debatte steht jetzt der Minister Friedrich. Die Weitergabe dieser Information bzw. das Zugeben dieser Verfahrensweise war wohl doch problematisch.
Ist mein Gefühl das hier Edathy aus der Schußlinie genommen werden soll irreführend?
Zitat Da fällt doch irgendwie auf, dass die Konsumenten eine recht interessant zusammengesetzte Gruppierung ergeben: Im Regelfall gebildete (Lehrer, Ärzte, Pfarrer, Priester) Staatsdiener (Polizisten) mit einer karitativen Ader (Kinder- und Jugendarbeit, Pflegeväter).
Zitat von Doeding im Beitrag #89 Ich wußte gar nicht, daß meine Verdikte Rechtskraft besitzen. Wenn man das so liest könnte man meinen, daß der Schutz Unschuldiger vor einem Ermittlungs(!)verfahren für Sie das höhere Rechtsgut darstellt als die Strafverfolgung entsprechender Täter und das dahinter stehende Kindswohl. Um es nochmal anders zu formulieren:
In Ihrer Logik ist erst dann etwas eine Ente, wenn es ein Schild mit entsprechender Aufschrift trägt. Meine Meinung ist dagegen: Wenn etwas quakt, schwimmt und aussieht wie eine Ente, dann ist eine Staatsanwaltschaft gehalten zu untersuchen, ob es sich tatsächlich um eine Ente handelt. Für mich als Privatperson reicht es dagegen in manchen Fällen völlig, wenn etwas entsprechend quakt, schwimmt und aussieht wie eine Ente, um sie (für mich) auch so zu bezeichnen.
Herzliche Grüße, Andreas
Lieber Andreas, aber genau das ist doch liberales Denken: "lieber 100 Schuldige gehen lassen, als nur einen Unschuldigen zu henken". Zumindest was eine "öffentliche" Ermittlung angeht, sollte ein entsprechender Verdacht da sein. Denn sobald etwas an der Öffentlichkeit ist, ist es mit der Unschuldsvermutung nicht mehr viel - die Vorverurteilung ist dann vorprogrammiert (siehe Kachelmann, etc.). Etwas bleibt immer zurück, selbst wenn nichts, aber auch gar nichts verwerfliches oder strafbewehrtes vorliegt.
Allerdings möchte ich das auch wieder einschränken: meines Erachtens nach ist dem "lieber 100 Schuldige gehen lassen, als nur einen Unschuldigen zu henken" genüge getan, soweit die tatsächliche Verurteilung betroffen ist - zumindest dann, wenn nicht Veröffentlichungen und Berichte eine Vorverurteilung fördern. Das mag mit gutem Recht aber jemand anders anders beurteilen - und ich denke, Llarian tut das. Ich kann ihn verstehen.
Übrigens sollte - meines Erachtens nach - die moralische Verwerflichkeit einer Tat bei der Entscheidung, eine Ermittlung zu starten oder Informationen darüber rauszugeben (bei "Personen öffentlichen Interesses" eine PK zu veranstalten oder Presseinfo rauszugeben), absolut keine Rolle spielen. Die moralische Verwerflichkeit der Tat ist ja bereits durch die Strafbewehrtheit (und deren "Härte") berücksichtigt. Im Klartext: auch wenn der Täter da keine Kipo sondern "Volkshetzendes Material" oder "Snuff" gekauft hätte, ja auch wenn er "nur" Betrug verübt hätte, hätte die Staatsanwaltschaft (und das BKA) entsprechend handeln müssen. Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist, Straftaten aufzuklären - und nicht die öffentliche Reputation von Menschen zu ruinieren.
Ich habe übrigens große Zweifel, ob das BKA den Innenminister auch informiert hätte, wenn Herr E. nicht an seiner (einflussreichen) Stelle der SPD gesessen hätte. Und das macht diesen Fall (also die Information und Weitergabe an und durch den Innenminister) in meinen Augen besonders verwerflich - zeigt es doch, dass Menschen hier in Deutschland eben nicht von den Strafverfolgungsbehörden gleich wie andere behandelt werden, wenn sie "prominent" oder "einflussreich" sind. Schade eigentlich.
Bemerkung: ich halte Kipo und entsprechendes für so ziemlich das widerlichste, was der Mensch antun kann. Gerade weil hier das Prinzip des "consensual" massiv pervertiert wird - da ja viele behaupten oder gar tatsächlich denken, dass nur weil die Kids nicht "nein sagen" alles noch akzeptabel sei. "Consent" sieht anders aus, und kann auch nur von einer erwachsenen und gefestigten Person gegeben werden - nicht aber von einem Kind. Ich habe auch absolut kein Verständnis für "feine Unterschiede" bei diesem Thema - dennoch erwarte ich, dass unsere Strafverfolgungsbehörden auch diese Fälle korrekt behandeln.
vielen Dank für ihren Kommentar, weil er so vieles sagt was auch mir zu der Sache durch den Kopf geht.
Die selbst empfundene Widerwärtigkeit der "Hintergrundgeschichte" und die Fragen nach der funktionierenden Rechtsstaatlichkeit bei den involvierten Personen, sind eine fast "unüberwindbare Herausforderung" -- zumindest für mich.
Ich erinnere mich oft an den NSU Prozeß und wie ich mich über die mediale Vorverurteilung und das Treten von Rechtsstaatlichen Prinzipien mit Füßen geärgert habe..... .... und nun finde ich mich auf der anderen Seite wieder.
Das löst viel Widersprüchliches in mir aus und ich kann es gerade nicht wirklich auflösen.
Herzlich
nachdenken_schmerzt_nicht
p.s.: Wußte eigentlich Friedrich von der Art des Vorwurfs gegen Edathy, als er die Information weitergab dass ermittelt wird? Wenn ja würde das (für mich persönlich) die moralische Verwerflichkeit der Weitergabe nochmals potenzieren.
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
Zitat "Es reicht das sogenannte wirklichkeitsnahe Geschehen", sagt Amann. "Deswegen fallen auch Comics darunter."
Dieses "deswegen" kann ich nicht nachvollziehen. Bei Zeichnungen klischeehaft abstrakter Natur, wie Comics es sind, bei denen nicht einmal ein lebendes Modell verwendet wird, entfällt doch das Argument der Schädigung (ob unmittelbar empfunden oder latent) eines Kindes vollkommen. Der Wunsch, eine solche Zeichnung zu betrachten, mag Rückschlüsse auf die Neigung des Betrachters nahelegen, aber mehr doch nicht; dies zu kriminalisieren ist reine Gesinnungsschnüffelei. Mit der gleichen Logik müßte man jeden, der eine Zeichnung einer zerstückelten Leiche anfertigt oder sich beschafft und ansieht, wegen Mordes verurteilen. Selbst das Lesen eines Krimis oder das Ansehen des Fernseh-"Tatorts" würde (trotz dessen didaktischer Absicht) den Verdacht auf latente Gewaltbereitschaft wecken.
Übersehe ich hier etwas oder liegt hier ein irrationaler Kurzschluß vor, der zeigt, daß man beim Thema Kindesmißbrauch rot und deshalb nicht mehr immer ganz klar sieht?
Dem "deswegen" kann auch ich nicht folgen. Ich stimme Ihnen ganz und gar zu.
Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #96 Wußte eigentlich Friedrich von der Art des Vorwurfs gegen Edathy, als er die Information weitergab dass ermittelt wird? Wenn ja würde das (für mich persönlich) die moralische Verwerflichkeit der Weitergabe nochmals potenzieren.
Dieser Punkt ist rätselhaft und das habe ich mich gestern in #60 ja auch schon gefragt.
In dem WELT Artikel heißt es ja
Zitat Dem Minister sei Ende Oktober von seinem Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche zugetragen worden, dass Edathy bei internationalen Ermittlungen auf einer Namensliste aufgetaucht sei, sagte Friedrichs früherer Sprecher im Innenressort, Jens Teschke, der Nachrichtenagentur dpa. Dieser Hinweis sei vom BKA gekommen. Friedrich habe aber nicht erfahren, um welche Art von Verdacht es sich gegen Edathy handele. Der Minister habe nachgehakt, ob es strafrechtliche Vorwürfe gegen den SPD-Politiker gebe. Fritsche habe das verneint.
Das ist ja schon eine rätselhafte Bemerkung.
Aber richtig kryptisch wird es ja hier:
Zitat Dabei sei es ausdrücklich nicht um strafbare Inhalte gegangen. Das Innenministerium habe damals allerdings angekündigt, dass es "möglicherweise zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen werde".
Bezüglich der Antwort von dari in #63 wonach Minister Friedrich "sich absichert, keine Strafvereitelung zu begehen" kann man ja sasgen, daß das wohl nicht funktioniert hat. Ich sehe ehr, daß es zu einer der üblichen Hetzjagden auf Friedrich kommen wird, die ihn zumindest beschädigen werden. Es ist mir nach wie vor unklar, warum der Innenminister in einer zunächst so unwichtigen Frage informiert wurde. Entweder ihm wurde doch mehr erzählt oder ihm wurde berichtet, weil es sich um einen MDB handelt.
Ihre Frage läßt sich so beantworten: Ganz sicher hat das BKA gewußt in welche Richtung die ja schon drei Jahre währenden Ermittlungen der kanadischen Kollegen gingen und es ist außerordentlich unwahrscheinlich, daß genau dieser Punkt in der Berichtskette zum Innenminister verloren gegangen ist.
Zitat von Doeding im Beitrag #89 Ich wußte gar nicht, daß meine Verdikte Rechtskraft besitzen. Wenn man das so liest könnte man meinen, daß der Schutz Unschuldiger vor einem Ermittlungs(!)verfahren für Sie das höhere Rechtsgut darstellt als die Strafverfolgung entsprechender Täter und das dahinter stehende Kindswohl. Um es nochmal anders zu formulieren:
In Ihrer Logik ist erst dann etwas eine Ente, wenn es ein Schild mit entsprechender Aufschrift trägt. Meine Meinung ist dagegen: Wenn etwas quakt, schwimmt und aussieht wie eine Ente, dann ist eine Staatsanwaltschaft gehalten zu untersuchen, ob es sich tatsächlich um eine Ente handelt. Für mich als Privatperson reicht es dagegen in manchen Fällen völlig, wenn etwas entsprechend quakt, schwimmt und aussieht wie eine Ente, um sie (für mich) auch so zu bezeichnen.
Herzliche Grüße, Andreas
Lieber Andreas, aber genau das ist doch liberales Denken: "lieber 100 Schuldige gehen lassen, als nur einen Unschuldigen zu henken". Zumindest was eine "öffentliche" Ermittlung angeht, sollte ein entsprechender Verdacht da sein. Denn sobald etwas an der Öffentlichkeit ist, ist es mit der Unschuldsvermutung nicht mehr viel - die Vorverurteilung ist dann vorprogrammiert (siehe Kachelmann, etc.). Etwas bleibt immer zurück, selbst wenn nichts, aber auch gar nichts verwerfliches oder strafbewehrtes vorliegt.
Wäre es dann nicht noch viel liberaler, keinerlei Ermittlungen mehr zu führen, weil das am sichersten dem von Ihnen formulierten Grundsatz entspräche, lieber adder? In einem Rechtsstaat ist die Entscheidung, Ermittlungen aufzunehmen immer eine konkrete, individuelle; ein Ergebnis von Er- und Abwägungen. Solche von Menschen vorgenommenen Entscheidungen sind notwendigerweise fehlerbehaftet. Das ist m. E. alles noch mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar, sofern nicht grob fahrlässig, amtsmißbrauchend o. ä. gehandelt wird, was dann seinerseits aber wieder bewiesen werden müßte. Ein "entsprechender Verdacht", wie Sie schreiben, liegt im Fall Edathy, wie ich oben begründete, m. E. vor. Das kann jeder gerne anders sehen; ich sehe es so. Auch in der Berichterstattung ist nicht mal mehr von Prantl zu lesen, daß die Aufnahme der Ermittlungen unverhältnismäßig gewesen wäre. Und wenn selbst Prantl schon von "Nähe zur Strafvereitelung" spricht .
Ein anderes Thema ist das mit der Öffentlichkeit. Das ist ein echtes Problem. Mit der Öffentlichmachung solcher Ermittlungen sind erhebliche Härten für die Verdächtigen verbunden, und zwar je mehr desto bekannter sie sind, das ist völlig richtig. Allein, wie will man das verhindern in einem liberalen, transparenten Rechtsstaat, in dem weitestgehende Pressefreiheit herrscht? Die Kriterien für Prominente höher ansetzten, nach dem Motto, "bei einem anderen würden wir jetzt ermitteln, aber der ist prominent; laß mal, bevor das noch bekannt wird?" Das wäre nun die perfekte Perversion jedes rechtsstaatlichen Gedankens der Gleichbehandlung und Wasser auf die Mühlen derer, die eh meinen, "die da oben" kommen immer davon.
In Nordkorea wäre das denkbar einfach. Bei Todesstrafe die Berichterstattung verbieten und jeden "Schwätzer" der Staatsanwaltschaft öffentlich hinrichten, und schon klappts mit der nichtöffentlichen Ermittlung und Verhandlung. Oder polizeistaatliche Befugnisse für die Innenrevision von Behörden, nahtlose Kontrolle des Emailverkehs und der Telefonate von mit der Ermittlung betrauten Beamten. Klingt doch verlockend... Daß solche Ermittlungen bei Prominenten bekannt werden, ist ein Nachteil dieser Gesellschaftsordnung, und das ist Mist. Man kann aber auch sagen: das ist ihr Preis.
In Ihren anderen Punkten, lieber adder, stimme ich Ihnen im wesentlichen zu.
Zitat von Doeding im Beitrag #89 Ich wußte gar nicht, daß meine Verdikte Rechtskraft besitzen. Wenn man das so liest könnte man meinen, daß der Schutz Unschuldiger vor einem Ermittlungs(!)verfahren für Sie das höhere Rechtsgut darstellt als die Strafverfolgung entsprechender Täter und das dahinter stehende Kindswohl. Um es nochmal anders zu formulieren:
In Ihrer Logik ist erst dann etwas eine Ente, wenn es ein Schild mit entsprechender Aufschrift trägt. Meine Meinung ist dagegen: Wenn etwas quakt, schwimmt und aussieht wie eine Ente, dann ist eine Staatsanwaltschaft gehalten zu untersuchen, ob es sich tatsächlich um eine Ente handelt. Für mich als Privatperson reicht es dagegen in manchen Fällen völlig, wenn etwas entsprechend quakt, schwimmt und aussieht wie eine Ente, um sie (für mich) auch so zu bezeichnen.
Herzliche Grüße, Andreas
Lieber Andreas, aber genau das ist doch liberales Denken: "lieber 100 Schuldige gehen lassen, als nur einen Unschuldigen zu henken". Zumindest was eine "öffentliche" Ermittlung angeht, sollte ein entsprechender Verdacht da sein. Denn sobald etwas an der Öffentlichkeit ist, ist es mit der Unschuldsvermutung nicht mehr viel - die Vorverurteilung ist dann vorprogrammiert (siehe Kachelmann, etc.). Etwas bleibt immer zurück, selbst wenn nichts, aber auch gar nichts verwerfliches oder strafbewehrtes vorliegt.
Wäre es dann nicht noch viel liberaler, keinerlei Ermittlungen mehr zu führen, weil das am sichersten dem von Ihnen formulierten Grundsatz entspräche, lieber adder? In einem Rechtsstaat ist die Entscheidung, Ermittlungen aufzunehmen immer eine konkrete, individuelle; ein Ergebnis von Er- und Abwägungen. Solche von Menschen vorgenommenen Entscheidungen sind notwendigerweise fehlerbehaftet. Das ist m. E. alles noch mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar, sofern nicht grob fahrlässig, amtsmißbrauchend o. ä. gehandelt wird, was dann seinerseits aber wieder bewiesen werden müßte. Ein "entsprechender Verdacht", wie Sie schreiben, liegt im Fall Edathy, wie ich oben begründete, m. E. vor. Das kann jeder gerne anders sehen; ich sehe es so. Auch in der Berichterstattung ist nicht mal mehr von Prantl zu lesen, daß die Aufnahme der Ermittlungen unverhältnismäßig gewesen wäre. Und wenn selbst Prantl schon von "Nähe zur Strafvereitelung" spricht .
Ein anderes Thema ist das mit der Öffentlichkeit. Das ist ein echtes Problem. Mit der Öffentlichmachung solcher Ermittlungen sind erhebliche Härten für die Verdächtigen verbunden, und zwar je mehr desto bekannter sie sind, das ist völlig richtig. Allein, wie will man das verhindern in einem liberalen, transparenten Rechtsstaat, in dem weitestgehende Pressefreiheit herrscht? Die Kriterien für Prominente höher ansetzten, nach dem Motto, "bei einem anderen würden wir jetzt ermitteln, aber der ist Prominent; laß mal, bevor das noch bekannt wird?" Das wäre nun die perfekte Perversion jedes rechtsstaatlichen Gedankens der Gleichbehandlung und Wasser auf die Mühlen derer, die eh meinen, "die da oben" kommen immer davon.
In Nordkorea wäre das denkbar einfach. Bei Todesstrafe die Berichterstattung verbieten und jeden "Schwätzer" der Staatsanwaltschaft öffentlich hinrichten, und schon klappts mit der nichtöffentlichen Ermittlung und Verhandlung. Oder polizeistaatliche Befugnisse für die Innenrevision von Behörden, nahtlose Kontrolle des Emailverkehs und der Telefonate von mit der Ermittlung betrauten Beamten. Klingt doch verlockend... Daß solche Ermittlungen bei Prominenten bekannt werden, ist ein Nachteil dieser Gesellschaftsordnung, und das ist Mist. Man kann aber auch sagen: das ist ihr Preis.
In Ihren anderen Punkten, lieber adder, stimme ich Ihnen im wesentlichen zu.
herzliche Grüße, Andreas
Lieber Andreas, ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Hier greift aber etwas sehr einfaches: der Preis für die Freiheit der Presse ist, dass Menschen unter die Räder der "Journaille" kommen. Der Preis für die Pressefreiheit sollte aber auch sein, dass die Presse sehr vorsichtig mit dem Ruf von (noch als unbescholten zu gelten habenden, weil noch nicht verurteilten) Verdächtigten umgehen sollte.
Meines Erachtens nach hätte man nicht über diesen Fall (namentlich) berichten sollen, bis ein tatsächlich greifbarer (und ausreichender) Verdacht vorgelegen hat - und auch dann nur offizielle Verlautbarungen kommentierend. Die Indiskretionen und die Weitergabe an Innenminister und SPD sind ein ganz anderer Fall - darüber hätte die "4. Gewalt" schon weit schneller berichten müssen!
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