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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Nola Offline



Beiträge: 1.719

14.02.2014 17:24
#126 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Prospero im Beitrag #125
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #123

Na da bin ich ja mal gespannt was unsere Kanzlerin noch so alles auftischt. Herr Friedrich konnte sich sein Grinsen ja kaum verkneifen:
"...auf Wiedersehen, ich komme wieder."
Das klingt, als wenn die Kanzlerin selbst, die ihn ja fallengelassen hat, auch noch Schwierigkeiten bekommt.

Vor einigen Stunden hieß es noch Friedrich wolle es aussitzen und, hier wird es dann für Frau Merkel interessant, dass Friedrich die Rückendeckung von Horst Seehofer hat.


Nun, Frau Merkel soll am Nachmittag nochmals auf Herrn Friedrich "eingewirkt" haben, sozusagen unter dem Druck der zunehmenden Resonanz allenthalben.

♥lich Nola

---------------------------

Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken.
Zettel im August 2008

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

14.02.2014 17:31
#127 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Lieber Calimero,
unterhalb von 14 Jahren handelt es sich um Kinderpornographie und zwischen 14-18 Jahren um Jugendpornographie.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Calimero Offline




Beiträge: 3.280

14.02.2014 17:37
#128 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #127
Lieber Calimero,
unterhalb von 14 Jahren handelt es sich um Kinderpornographie und zwischen 14-18 Jahren um Jugendpornographie.

Ah, okay. Danke, wusste gar nicht, dass es sowas gibt.

-------------------------------------------------------
Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel

Frank Böhmert Offline




Beiträge: 927

14.02.2014 18:33
#129 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Auf Spiegel Online findet sich Friedrichs Rücktrittserklärung im Wortlaut:
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...t-a-953609.html

Florian Offline



Beiträge: 3.136

14.02.2014 18:40
#130 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Nola im Beitrag #119

was Gabriel und Oppermann angeht, nicht zuletzt wegen der im fraglichen Zeitraum schon bestehenden Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU kann ich mir nicht vorstellen, das das Thema Edharthy kein Thema war. Selbst Frau Merkel wird sich doch hätte wundern müssen, wenn er bei der Postenvergabe leer ausgeht.


Also, jetzt wollen wir den Herrn Edathy mal nicht zu wichtig machen.

Wenn man sich in Merkel hineinversetzt: warum sollte sie sich wundern, wenn die SPD Herrn Edathy kein höheres Amt zuschiebt?
Kann tausend Gründe haben - und sei es nur, dass er irgendeinem SPD-internen Proporz zum Opfer gefallen ist.

Der Mann war Vorsitzender des NSU-Untersuchungs-Ausschusses. Ein netter Posten, aber dann doch nicht unbedingt einer, der eine höhere Verwendung zwingend macht.
Außerdem war er inner-parteilich auch nicht unumstritten.
2008 (?) wollte z.B. innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion werden und wurde dann aber vom zuständigen SPD-Gremium mit SEHR großer Mehrheit abgelehnt.

Fazit: Keine Ahnung, ob und wann Merkel von dem Fall wusste.
Aber als zwingend sehe ich ihre frühe Information nicht an.

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

14.02.2014 18:42
#131 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von alteseuropa im Beitrag #117

Zitat
Aber juristisch haben sich Gabriel und Oppermann wohl nichts zuschulden kommen lassen.


Ist das wirklich so? Sie haben doch dazu beigetragen, daß Edathy vorgewarnt war. Wenn er sich also strafbar gemacht hat (immer mit Fragezeichen), hätten sie doch auch zu einer möglichen Verdunkelung beigetragen.


Nach meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen gibt es keine "Beihilfe zur Verdunkelung". Juristisch sind wohl nur Amtsträger zur Geheimhaltung über Ermittlungen etc. verpflichtet - wenn ich als Privatmann davon Wind bekomme und meinen Freund warne, dürfte das wohl strafrechtlich kein Problem sein.

Politisch haben beide natürlich das Problem, daß von Spitzenpolitikern erwartet wird, daß sie die Justiz unterstützen.

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

14.02.2014 18:45
#132 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #121
Zitat von R.A. im Beitrag #116
Es gibt m. W. keinen Grund, warum das Kanzleramt über so etwas überhaupt informiert werden sollte.

Es gibt Gründe ohne Ende, dass die Kanzlerin von dem Vorgang wusste ...

Richtig.
Ich habe das falsch formuliert. Es gibt m. W. keine formalen Gründe, daß die Ermittler das Kanzleramt informieren müßten (den Innenminister mußten sie dagegen sehr wohl informieren). Auf dem offiziellen Dienstweg wird Merkel wohl keine Nachricht bekommen haben.

Ansonsten stimme ich aber völlig zu, daß sie ganz bestimmt informell unterrichtet wurde. Das hielte ich auch nicht für bedenklich - solange sie natürlich nicht in die Ermittlungen eingreift.

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

14.02.2014 18:47
#133 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #127
unterhalb von 14 Jahren handelt es sich um Kinderpornographie und zwischen 14-18 Jahren um Jugendpornographie.

Das ist die Unterscheidung im Gesetz.
Im normalen Sprachgebrauch ist "Kinderpornographie" aber der Oberbegriff für beide Delikte - nicht nur in den Medien, sondern oft auch in Stellungnahmen der Justiz.

Wenn also von Ermittlungen zu "Kinderpornographie" die Rede ist, dann kann es durchaus nur um "Jugendpornographie" gehen - die ja bis vor kurzem überhaupt nicht strafbar war.

Frank Böhmert Offline




Beiträge: 927

14.02.2014 18:58
#134 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #131
Nach meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen gibt es keine "Beihilfe zur Verdunkelung". Juristisch sind wohl nur Amtsträger zur Geheimhaltung über Ermittlungen etc. verpflichtet - wenn ich als Privatmann davon Wind bekomme und meinen Freund warne, dürfte das wohl strafrechtlich kein Problem sein.

Bin ebenfalls Laie. Aber wenn ich das richtig verstehe, wäre es in Ordnung, jemandem zu sagen, dass er sich mal lieber einen Rechtsanwalt nehmen solle, weil es Ermittlungen gäbe. Wenn ich aber sage, he, pass auf, die wollen eine Hausdurchsuchung bei dir machen, dürfte das schon unter Strafvereitelung fallen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html


-----

EDIT: zerhacktes Zitat repariert, Formulierung korrigiert

Fluminist Offline




Beiträge: 2.015

14.02.2014 19:05
#135 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #131
Nach meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen gibt es keine "Beihilfe zur Verdunkelung". Juristisch sind wohl nur Amtsträger zur Geheimhaltung über Ermittlungen etc. verpflichtet - wenn ich als Privatmann davon Wind bekomme und meinen Freund warne, dürfte das wohl strafrechtlich kein Problem sein.

Interessant. Im britischen Strafrecht z.B. gibt es die Straftat "Perverting the Course of Justice", und da wäre zumindestens derjenige in der SPD, der die Information an Edathy weitergegeben hat, belangbar und dürfte mit einer längeren Freiheitsstrafe rechnen; ggf. sogar mit einer höheren Strafe als für die ursprüngliche Straftat selbst. Die Mißachtung des Rechtssystems als solche wiegt hier sehr schwer, unabhängig von der Schwere des vertuschten Delikts.

Ein prominenter Fall war vor ein paar Jahren der des Umweltministers Chris Huhne, der schuldig gesprochen wurde und eine (allerdings eher symbolische) Freiheitsstrafe absitzen mußte, pikanterweise ebenso wie seine Ex-Frau, die ihn zuerst geschützt und dann angeschwärzt hatte; seine politische Karriere ist bis auf weiteres beendet. Dabei ging es hier nur um die Trivialität einer fast 10 Jahre zurückliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung, also einen Klacks verglichen damit, was nun Edathy eventuell angelastet wird.

Daß man juristischerseits in Deutschland eine entsprechende Tat, also den Versuch polizeiliche Ermittlungen zu vereiteln, einfach mit einem Schulterzucken durchgehen ließe, sollte mich doch sehr wundern.

NACHTRAG:
Danke an Frank Böhmert für den Link! Die Absätze (3), (5) und (6) des §258 gelten im britischen Recht offensichtlich nicht.

AldiOn Offline




Beiträge: 983

14.02.2014 19:17
#136 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat
Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes handele es sich auch um eindeutiges kinderpornografisches Material der Kategorie eins.

Diese Kategorieneinteilung ist ja eine rein kriminaltechnische. Den Besteller solcher Sachen interessiert das überhaupt nicht und im Moment der Auslösung der Bestellung ist ja auch gar nicht erkennbar in welche Kategorie das fallen wird.

Und höchstwahrscheinlich werden die Anbieter von Kipo ihre Angebote auch völlig anders kategorisieren und vermutlich weder den Willen noch die Möglichkeit haben, nach den Kriterien der Spezialisten des BKA zu verfahren.
Man könnte höchstens als Anbieter genau anders herum verfahren und nachweislich vom BKA in die Kategorie 1 eingestuftes Material in einer Art höherpreisigem Premiumsegment vermarkten.

Frank Böhmert Offline




Beiträge: 927

14.02.2014 19:18
#137 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Frank Böhmert im Beitrag #106
Die gut einstündige Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hannover wurde von Phoenix auch auf Youtube eingestellt:
http://www.youtube.com/watch?v=l8-O5uot-Yk

Eine meiner Meinung nach sehr sorgfältige Zusammenfassung der Pressekonferenz bietet Konrad Litschko in der Taz:
http://www.taz.de/Ermittlungen-gegen-Seb...Edathy/!133094/

Yossarian Offline




Beiträge: 99

14.02.2014 19:20
#138 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Will mich jetzt nicht in die juristische Diskussion einmischen, aber ich hätte ein paar Fragen und würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand helfen könnte:

1. Edathy hat sich im Graubereich eines Straftatbestandes bewegt
2. SPD-Führung und CDU/CSU Führung wissen früh davon
3. Edathy hat Zeit das alles für sich zu "klären"
4. Er tritt von seinem Mandat zurück, es folgt eine Hausdurchsuchung
5. Rascheln im Blätterwald
6. Friedrich tritt zurück mit einem Gesichtsausdruck, als wenn er gerade Großes geleistet hätte
7. Merkel betont Friedrichs Rolle bei der NSU-Aufklärung
8. Der Blätterwald arbeitet sich an Friedrich ab

Bin ich im falschen Film? Was läuft hier in diesem Land? Warum wurde Friedrich "geopfert"? Warum wird seine Rolle (hatte er da eine?) bei der NSU-Aufklärung nun thematisiert? Wer regiert hier eigentlich? Wird Merkel von der SPD vor sich hergetrieben? Plant Merkel die Versenkung der SPD (ich hab noch nicht mal eine Ahnung, wie das gehen soll). Was ist mit der Rolle von Gabriel und Steinmeier und dem SPD-Richter in diesem Stück? Ist der Blätterwald beim Rascheln gesteuert? Die GEZ-Abhängigen berichten nicht wirklich.

Ich bin verwirrt und ein wenig fassungslos. Wo lebe ich eigentlich?

Yossarian

Fluminist Offline




Beiträge: 2.015

14.02.2014 19:49
#139 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Yossarian im Beitrag #138
Wird Merkel von der SPD vor sich hergetrieben? Plant Merkel die Versenkung der SPD (ich hab noch nicht mal eine Ahnung, wie das gehen soll).

Ja, mit ein bißchen Phantasie kann man da einige Fragen stellen, vielleicht zu viele.
Haben die Koalitionsverhandlungen deshalb so lange gedauert, weil man auch eine Lösung für dieses heiße Eisen finden mußte, die nun geplatzt ist?
Hat der Koalitionspartner hier etwa Frau Merkel eine Stinkbombe ins Nest gelegt, um der Teflonbeschichtung unserer Dauerkanzlerin einen Kratzer zu verleihen? Denn die warnende Information, die sie womöglich erhalten hat, wäre nun ein reines Danaergeschenk: sollte sich jetzt herausstellen, daß sie seit längerem von der Sache gewußt hat, dann könnte ihr das einen unabsehbaren politischen Schaden zufügen, beim Kindermißbrauch versteht auch der der Bürger, der Eurorettung und Energiewende noch geduldig oder gar zustimmend geschluckt hat, keinen Spaß mehr. (Und sollte sie nichts davon gewußt haben, dann wirft das immer noch ein übles Licht auf ihre Führungsqualität.)

Florian Offline



Beiträge: 3.136

14.02.2014 20:02
#140 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Fluminist im Beitrag #135
Daß man juristischerseits in Deutschland eine entsprechende Tat, also den Versuch polizeiliche Ermittlungen zu vereiteln, einfach mit einem Schulterzucken durchgehen ließe, sollte mich doch sehr wundern.



Wichtig ist im §258 allerdings die Konkretisierung "absichtlich oder wissentlich".

Also:
Gabriel hat sein Wissen über Herrn Edathy an Herrn Oppermann weitergegeben.
So weit klar.
Damit dies allerdings strafrechtlich relevant wird, müsste Gabriel dies in der Absicht getan haben, dass diese Information an Edathy durchsickert und dadurch eine Bestrafung von Edathy verhindert wird.
Dies wäre nun aber eine recht abenteuerliche Interpretation. Gabriel eine Straftat nachzuweisen dürfte daher kaum möglich sein.

Soweit die juristische Seite.

Kritisch würde es für die SPD-Spitze allerdings werden, wenn sich herausstellen sollte, dass Edathy aus Kreisen der SPD gewarnt wurde.
(Wobei ich mir allerdings nicht so recht vorstellen kann, wie dieser Nachweist erbracht werden könnte. Edathy selbst wird dies wohl kaum zugeben).
In dem Fall würde das SPD-Führungspersonal auf einmal als ein Kartell zur Deckung eines Päderasten dastehen. Unabhängig von der juristischen Einordnung wäre das ein PR-Supergau.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

14.02.2014 20:14
#141 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #133

Wenn also von Ermittlungen zu "Kinderpornographie" die Rede ist, dann kann es durchaus nur um "Jugendpornographie" gehen - die ja bis vor kurzem überhaupt nicht strafbar war.

Zum Einen trifft dies auf den besprochenen Fall Edarthy nicht zu und zum Anderen bezieht sich die Altersgrenze auf die UN-Kinderrechtskonvention die auch Deutschland ratifiziert hat.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

14.02.2014 20:24
#142 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #132

Ansonsten stimme ich aber völlig zu, daß sie ganz bestimmt informell unterrichtet wurde. Das hielte ich auch nicht für bedenklich - solange sie natürlich nicht in die Ermittlungen eingreift.


Und im Gegensatz zur SPD-Spitze hätte der ehemalige Innenminister die Kanzlerin rein rechtlich auch informieren dürfen, ebenso wie die damalige Justizministerin.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Paul Offline




Beiträge: 1.285

15.02.2014 00:16
#143 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Friedrich ist zurückgetreten. Einige versuchen Merkel jetzt einen Strick daraus zu drehen.

Friedrich, damals Innenminister, informiert am Rande der Koalitionsverhandlungen Gabriel darüber, dass gegen Edathy Ermittlungen laufen. Wenn das justitiabel ist, dann muss er die Konsequenzen tragen. Wir werden sehen, ob er sich strafbar gemacht hat. Durch seinen Rücktritt werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht gegenstandslos.

Soweit vordergründig der Skandal.

Aber es gibt einen Skandal hinter dem Skandal.

Gabriel hat Oppermann informiert, obwohl Vertraulichkeit mit Friedrich verabredet war. Diese Weitergabe ist wohl nicht justitiabel, aber sie ist ein Vertrauensbruch und deshalb verwerflich.

Viel schlimmer ist aber, dass Oppermann ohne Not der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, dass Friedrich Gabriel informiert hat. Das ist Intrige gegen den Koalitionspartner und besonders anstößig.
Diese Information hilft Edathy nicht, sie schadet nur Friedrich. Oppermann wollte Friedrich schaden und hat es auch erreicht. Für ihn ist anscheinend der Koalitionspartner immer noch der Gegner und nicht der Verbündete. Er hat sein Ziel erreicht und kann sich nach vollbrachter Tat bequem im Sessel zurücklehnen.

Damit setzt er die Intrigenoperationen der SPD, das letzte Opfer war Wulff, fort. Nach meiner Erinnerung hat das mit Jenninger mal angefangen. Andere, deren Namen ich schon vergessen habe, folgten. Köhler ist rechtzeitig vorher abgesprungen.

___________________________
In dubio, pro reo.

Paul Offline




Beiträge: 1.285

15.02.2014 00:26
#144 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Nach allem was man so liest und hört, ist wohl Edathy vorgewarnt worden. Die Anfragen seines Rechtsanwaltes bei verschiedenen Staatsanwaltschaften deuten darauf hin. Auch der ermittelnde Staatsanwalt hat in der Pressekonferenz entsprechenden Verdacht geäußert.
Dass diese Vorwarnung aus den Reihen der SPD gekommen ist liegt wohl auf der Hand.

Nur leider wird man wohl über Vermutungen nicht hinauskommen, weil dieser Tatbestand ohne eine Selbstanzeige wohl nicht aufzuklären sein wird.

Jedenfalls erscheint mir diese Vermutung stichhaltiger als die andere, dass Merkel von dem Vorgang gewusst habe. Bei manchen Veröffentlichungen habe ich aber den Eindruck, dass diese Vermutung schon als bewiesene Tatsache bewertet wird.
Erschüttert bin ich über die Scheinligkeit Gabriels, der die Intrige von Oppermann kennt.

___________________________
In dubio, pro reo.

Llarian Offline



Beiträge: 6.920

15.02.2014 00:27
#145 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #89
Zitat von Llarian im Beitrag #78
Wenn jemand etwas LEGALES tut, dann kann das kein Anlass zu einer Durchsuchung sein. Jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat.

Doch, natürlich kann es das.

Nein, kann es nicht, denn man verlässt den verfassten Rechtsstaat. Die "kriminalistische Erfahrung" (was ohnehin schon ein ziemlich übler Begriff ist, denn er wird vielzuoft herangezogen um Methoden zu rechtfertigen, die eher einem Polizeistaat zu Gesichte stehen) mag am Ende einen Anfangsverdacht rechtfertigen. Aber wir reden hier von Durchsuchungen, was bei Ihnen untergeht. Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte (Artikel 13) einer Person, es ist eine Ohnmachtserfahrung die sowohl extreme Folgen haben kann wie auch durchaus traumatische Auswirkungen zeigen kann. Und das wollen Sie mit einem Anfangsverdacht rechtfertigen ? Na hallamarsch. Was sind unsere Grundrechte dann eigentlich überhaupt noch wert ? Ein Rechtsstaat ist das nicht, was Sie da propagieren. Es ist ein Polizeistaat. Da kann man einfach mal zur Probe durchsuchen.

Zitat
So ist eben die Rechtslage, auf die Sie sich ja gleichfalls zurückziehen, wenn Sie Posingvideos aus "völlig legal" bezeichnen.


Nein, das ist eben nicht die Rechtslage. Die Rechtslage ist die, dass ein Anfangsverdacht keine Hausdurchsuchungen rechtfertigt. Sonst gäbe es überhaupt keine illegalen Hausdurchsuchungen. Wobei ich den Eindruck bekomme, dass das ihre Sicht ist.

Zitat
Wie man leicht googeln kann, dient diese Straffreistellung von Posingvideos dem Schutz von Omma und Oppa Schulte aus Castrop Rauxel, wenn sie ihren Enkel in der Badewanne oder beim Pipimachen knipsen und es dann auch noch argloser- oder dämlicherweise schaffen, das auf Facebook zu posten. Das ist eben etwas völlig anderes als wenn jemand via Kreditkarte von einem Server in Kanada Nacktbilder völlig fremder Kinder käuflich erwirbt,


Nein, ist es nicht, denn der Straf- und Normzweck, den der Gesetzgeber mal beabsichtigt hat, ist unabhängig von dem, was ein Gesetz anordnet. Das Gesetz gilt dem Worte nach für alle, es gilt nicht für einen weniger und für den anderen mehr. Das regelt Artikel 3 ziemlich eindeutig.

Zitat
Im ersten Fall wird kriminalistische Erfahrung abwinken. im zweiten Fall nicht.


Jetzt wird die kriminalistische Erfahrung schon auf eine Ebene mit Strafnormen gehoben ? Himmelswillen, das kann doch nicht ihr Ernst sein.

Zitat
Wenn man das so liest könnte man meinen, daß der Schutz Unschuldiger vor einem Ermittlungs(!)verfahren für Sie das höhere Rechtsgut darstellt als die Strafverfolgung entsprechender Täter und das dahinter stehende Kindswohl.


Im Unterschied zu Ihnen, Herr Döding, meine ich nicht, dass das Rechtsgut des Kindeswohles, noch dazu wenn zweifelhaft ist ob diesem dabei genützt wird, nicht die Grundrechte anderer Bürger negiert. Das Strafverfolgungsinteresse des Staates schonmal gar nicht. Ich halte den Schutz Unschuldiger für ein sehr hohes Rechtsgut, zumal weil ein Ermittlungsverfahren, insbesondere Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft und Anklagen durchaus den Character von etwas haben, vor dem Unschuldige geschützt werden müssen.

Zitat
Für mich als Privatperson reicht es dagegen in manchen Fällen völlig, wenn etwas entsprechend quakt, schwimmt und aussieht wie eine Ente, um sie (für mich) auch so zu bezeichnen.


Und trotzdem haben Sie Angst davor wegen übler Nachrede dranzukommen und vermeiden die klare Formulierung.

Llarian Offline



Beiträge: 6.920

15.02.2014 00:37
#146 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #96

Die selbst empfundene Widerwärtigkeit der "Hintergrundgeschichte" und die Fragen nach der funktionierenden Rechtsstaatlichkeit bei den involvierten Personen, sind eine fast "unüberwindbare Herausforderung" -- zumindest für mich.

Ich erinnere mich oft an den NSU Prozeß und wie ich mich über die mediale Vorverurteilung und das Treten von Rechtsstaatlichen Prinzipien mit Füßen geärgert habe.....
.... und nun finde ich mich auf der anderen Seite wieder.

Das löst viel Widersprüchliches in mir aus und ich kann es gerade nicht wirklich auflösen.

Können Sie nicht oder wollen Sie nicht, lieber nachdenken_schmerzt_nicht ? :)

Die Frage ist zwar nicht ganz ernst gemeint, hat aber einen ernsten Kern: Die Nagelprobe für den Rechtsstaat liegt nicht darin, wie er mit denen umgeht, deren Verhalten wir nachvollziehen können. Sie liegt darin wie wir mit denen umgehen, die wir abstossend finden. Die Frage ob wir der Meinung sind, dass der Staat Menschen töten können darf (Stichwort Todesstrafe), an einfachen Eifersuchtsmorden festzumachen ist billig, die Herausforderung kommt da, wo der Serienkindermörder vor Gericht steht. Keiner von uns hier wird viel Verständnis für Kinderschänder äussern, aber wer den Rechtsstaat hochhalten will, muss mit den Verdächtigen einer solchen Tat nicht anders umgehen als mit jemandem, der wegen Betruges oder Diebstahls verdächtigt wird.

Llarian Offline



Beiträge: 6.920

15.02.2014 00:49
#147 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #141
Zitat von R.A. im Beitrag #133

Wenn also von Ermittlungen zu "Kinderpornographie" die Rede ist, dann kann es durchaus nur um "Jugendpornographie" gehen - die ja bis vor kurzem überhaupt nicht strafbar war.

Zum Einen trifft dies auf den besprochenen Fall Edarthy nicht zu und zum Anderen bezieht sich die Altersgrenze auf die UN-Kinderrechtskonvention die auch Deutschland ratifiziert hat.


Haut nicht hin. Das deutsche Gesetz zu Jugendpornographie geht weit über das hinaus, was sich in der UN-Kinderrechtskonvention findet, davon ab, dass es das Gesetz gab, bevor Deutschland die Zusatzprotokolle überhaupt ratifiziert hat.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

15.02.2014 09:15
#148 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #147
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #141
Zitat von R.A. im Beitrag #133

Wenn also von Ermittlungen zu "Kinderpornographie" die Rede ist, dann kann es durchaus nur um "Jugendpornographie" gehen - die ja bis vor kurzem überhaupt nicht strafbar war.

Zum Einen trifft dies auf den besprochenen Fall Edarthy nicht zu und zum Anderen bezieht sich die Altersgrenze auf die UN-Kinderrechtskonvention die auch Deutschland ratifiziert hat.


Haut nicht hin. Das deutsche Gesetz zu Jugendpornographie geht weit über das hinaus, was sich in der UN-Kinderrechtskonvention findet, davon ab, dass es das Gesetz gab, bevor Deutschland die Zusatzprotokolle überhaupt ratifiziert hat.


Was haut nicht hin?
Die Altersgrenze war 14 jetzt ist sie 18. Seit 2008 das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie in Kraft trat. Die Vorgabe zur Umsetzung stammt aus 2004, soweit ich mich erinnere. Seitdem gibt es den Begriff Jugendpornographie.

Nachtrag:: Und die EU-Vorgabe orientiert sich an der Altersgrenze der Kinderrechtskonvention.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

15.02.2014 09:53
#149 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Paul im Beitrag #143
Friedrich ist zurückgetreten. Einige versuchen Merkel jetzt einen Strick daraus zu drehen.

Friedrich, damals Innenminister, informiert am Rande der Koalitionsverhandlungen Gabriel darüber, dass gegen Edathy Ermittlungen laufen. Wenn das justitiabel ist, dann muss er die Konsequenzen tragen. Wir werden sehen, ob er sich strafbar gemacht hat. Durch seinen Rücktritt werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht gegenstandslos.

Soweit vordergründig der Skandal.

Aber es gibt einen Skandal hinter dem Skandal.

Gabriel hat Oppermann informiert, obwohl Vertraulichkeit mit Friedrich verabredet war. Diese Weitergabe ist wohl nicht justitiabel, aber sie ist ein Vertrauensbruch und deshalb verwerflich.

Viel schlimmer ist aber, dass Oppermann ohne Not der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, dass Friedrich Gabriel informiert hat. Das ist Intrige gegen den Koalitionspartner und besonders anstößig.
Diese Information hilft Edathy nicht, sie schadet nur Friedrich. Oppermann wollte Friedrich schaden und hat es auch erreicht. Für ihn ist anscheinend der Koalitionspartner immer noch der Gegner und nicht der Verbündete. Er hat sein Ziel erreicht und kann sich nach vollbrachter Tat bequem im Sessel zurücklehnen.

Damit setzt er die Intrigenoperationen der SPD, das letzte Opfer war Wulff, fort. Nach meiner Erinnerung hat das mit Jenninger mal angefangen. Andere, deren Namen ich schon vergessen habe, folgten. Köhler ist rechtzeitig vorher abgesprungen.



In der Tat, lieber Paul, Oppermann wäre eigentlich fällig, aber Gabriel wird vermutlich sich und ihn rauswinden, obwohl von ihm (Gabriel) nach Friedrich, die Indiskretion überhaupt erst in die -zunächst sozialdemokratische- Welt hinausposaunt worden ist. Abseits der Frage der persönlichen Konsequenzen frage ich mich, wie diese Koalition jetzt jemals arbeitsfähig werden will (wenn sie denn je das Potenzial dazu hatte).

Merkel hat mit Gabriel einen der mächtigsten Minister (für Wirtschaft und Energie) als Vizekanzler an ihrer Seite. Die Vorgeschichte: Bereits 2010 hatte Merkel schonmal wochenlang nicht mehr mit Gabriel gesprochen, weil er bereits damals eine SMS von ihr ausgeplaudert hatte; für Merkel erkennbar ein Sakrileg. Nach dieser Aktion jetzt wird Merkel ihm zukünftig nicht mal mehr die aktuelle Uhrzeit anvertrauen. Er war halt immer und wird immer Siggi Pop bleiben, und eine fürchterliche Tratschtasche.

In der CSU fordert man wegen Friedrich (und Proporz ) einen Kopf aus der SPD, bevorzugt Oppermann, aber Gabriel winkt bereits ab. Da sind inzwischen derart viele Rechnungen offen, das gibt ein Hauen und Stechen in dieser Legislaturperiode -und ganz großes Kino. Das dürfte dann, nach Edathys KiPo-Affinität und Geheimnisverrat/Verdunklung die dritte Phase dieses Skandals werden, mit (un)absehbaren Folgen für das Land.

Herzliche Grüße,
Andreas

Llarian Offline



Beiträge: 6.920

15.02.2014 10:37
#150 RE: Ermittlungen gegen Sebastian Edathy Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #148
Die Altersgrenze war 14 jetzt ist sie 18.

Diese Aussage ist interessant in ihrer Undifferenziertheit. Denn Sie machen hier klar, dass Sie das, was vorher bis 14 galt (Kinderpornographie) jetzt bis 18 ausdehnen. Das war selbst dem deutschen Gesetzgeber zu wackelig, deswegen hat er die Gummiformulierung Jugendpornographie eingeführt (wie Sie ja selber schreiben). Aber es ist, wie Sie sagen, am Ende das selbe, die Differenzierung fällt in der Realität dann weg. Wer mit Pornographie mit - sagen wir 17 jährigen Darstellern - erwischt wird, was jahrzehntelang absolut legal war, ist heute ein Besitzer von Kinderpornographie.

Zitat
Seit 2008 das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie in Kraft trat.


Das Spiel über Brüssel ist bekannt, es ändert aber nix daran, dass Deutschland besagtem Protokoll erst ein Jahr später überhaupt zutrat und dieses Protokoll weit unterm dem bleibt, was Deutschland und EU dann daraus machten.

Zitat
Nachtrag:: Und die EU-Vorgabe orientiert sich an der Altersgrenze der Kinderrechtskonvention.


Das tut sie eben nicht wirklich. Sie orientiert sich an der Definition was ein Kind ist. Das ist aber so, als würde ich die Definition was ein Erwachsener ist, beispielsweise aus dem islamischen Verständnis für Recht entnehmen und anschließend daraus Folgen ableiten mit dem Erwachsenenbegriff eines ganz anderen Rahmens.

Am Rande möchte ich übrigens bemerken, dass die UN-Kinderrechtskonvention ein Witz ist. Sie ist bis auf die USA von allen Ländern weltweit ratifiziert worden, was trotzdem kein grünes Land daran hindert Mädels mit 9 Jahren zu verheiraten und anschließend damit zu konfrontieren was Erwachsene so treiben. Das macht man übrigens über einen faszinierenden Kunstgriff, der ihre Argumentation ein bischen in Frage stellt: Man erklärt die Volljährigkeit mit 9 Jahren. Daraus könnte man schliessen, dass die 18er Grenze nur in manchen Ländern gilt, eine sehr schlechte Definition um sich darauf zu beziehen.

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