Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 265 Antworten
und wurde 18.693 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ... 11
Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

11.04.2016 13:44
#76 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #74
Ich hab zu den neueren Entwicklung in der Sache noch einen kurzen Kommentar im Blog veröffentlicht und würde mich damit, lieber Petz, gerne an Deinen Thread dranhängen, da sich hier kein neuer lohnt. Ich hoffe, das ist OK für Dich.

Voll OK, lieber Andreas. Zumal ich bis auf den letzten Absatz ja sowieso zustimme.

Zitat
Dennoch kann man es rechtsstaatlich drehen und wenden wie man will. Die Situation, in die sich Merkel mit ihrem „Flüchtlingsdeal“ mit dem Autokraten Erdogan manövriert hat, ist einfach ein Elend. Denn auch die Causa Böhmermann insgesamt findet ja in einem „interpretatorischen Kontext“ statt, und dieser Kontext heißt Erdogan und sein strategisches Kalkül. Dieser hat spätestens gestern angefangen, Merkel vor sich herzutreiben; alle diplomatischen Beschwichtigungsversuche gegenüber Ministerpräsident Davutoglu sind vergeblich gewesen, der Präsident, so das Signal, will Böhmermann nicht nur serviert bekommen, er will, daß Merkel selbst ihn dem türkischen Präsidenten serviert.

Und das, da kann man wohl sicher sein, ist erst der Anfang.


Ich teile Deine Befürchtung vor dem offiziellen Beginn der türkischen Fremdherrschaft auf deutschem Boden nämlich nicht. Und vor allem nicht, dass die Causa Böhmermann ein Fanal dafür ist. Denn auch wenn einem westlichen Beobachter sonnenklar sein mag, dass es um die Kontrolle über Merkel geht, ist eine andere Erklärung viel einleuchtender:

Was Erdogan antreibt, ist das simple Faktum, dass er wie jeder gutkonservative Türke mehr um seine Ehre als um alles andere besorgt ist. Dabei überreißt er eins nicht: Die Causa Böhmermann ist eine lose-lose-Situation für beide. Die Aktion wird ihm nicht nur nützen. Ich stelle mir gerade vor, wie 20 Mio Kurden in den Internetcafés Schlange stehen und in Diyarbakir ein 20 Meter hohes Böhmermann-Denkmal errichtet wird. Genauso wird die türkische Opposition feiern. Und womöglich ist ihm nicht klar, dass Merkel ihm den Böhmermann gar nicht servieren kann, sondern allenfalls ein ordentliches Gericht entscheiden wird. Das kennt er von zu Hause überhaupt nicht so. Im Endeffekt löst er einen Gefallen ein, der ihm politisch nicht viel bringt. Schon gar keine Sympathie..nicht mal Putin hat bei den Femen (für "Fuck dictator") ein Verfahren in Erwägung gezogen. http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...-fuck-dictator/

Edit: Übrigens will nicht Erdogan, dass Merkel ihm den Böhmermann servieren muss, sondern das deutsche Strafgesetz, das die Zustimmung der Regierung für ein Verfahren nach 103 StGB vorsieht. Ohne Mutti kein Böhmi

Gruß Petz

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

11.04.2016 14:12
#77 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #75
Zitat von Doeding im Beitrag #74
Ich hab zu den neueren Entwicklung in der Sache noch einen kurzen Kommentar im Blog veröffentlicht und würde mich damit, lieber Petz, gerne an Deinen Thread dranhängen, da sich hier kein neuer lohnt. Ich hoffe, das ist OK für Dich.

Herzliche Grüße,
Andreas


Du schreibst Lübberding irrt sich. Um Dein Argument anwenden zu können, müsste das Schmähgedicht etwas Zitiertes sein, so wie Deine Beispiele. Nur Böhmermann trägt seine in der Schärfe gegenüber einem Staatsoberhaupt beispiellose Herabwürdigung vor und genau darauf zielt der Kommentar. Es soll ein satirischer Text sein wie jeder andere, aber, hoho was ist der Böhmermann clever, er sagt vorher, dass dies keine Satire mehr ist und darum, und nur darum ist das dann doch eine?
Wem soll man denn diesen Latrinenhumor zuschreiben wenn nicht Böhmermann?



Hier würde ich sehr stark vermuten, daß das egal ist. Wenn ich etwas Strafbewehrtes von mir gebe, dann ist der Straftatbestand ja unabhängig davon, ob es von mir selbst ist oder ob es etwas Verbotenes ist, das jemand anderes bereits gesagt hat. Das, was ich "interpretatorischen Kontext" genannt habe, entsteht ja nicht durch Deutlichmachen eines Zitates. Die Einleitung "Schon Hilter wußte folgendes über Juden zu sagen..." schützt mich vor gar nichts. Eher schon etwas wie: Aus der judenverachtenden Denke Hitlers hätte von ihm, wenn er Talent zum Reimen gehabt hätte, folgendes Schmähgedicht kommen können:(...)

Aber nun ist es auch genug mit der Böhmermannverteidigung meinerseits. Ästhetisch gesehen teile ich Deine Meinung (und auch Zettlels Meinung zu der titanic-Geschichte damals). Wobei ich den Unterschied sehe, daß es Benedikt allein um seine Persönlichkeitsrechte gegangen ist, während bei Erdogan ein politisches Mischmasch vorherrscht, für das eben nicht nur Böhmermann verantwortlich ist, sondern auch die Kanzlerin.

Herzliche Grüße,
Andreas

"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

11.04.2016 14:19
#78 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #74
Ich hab zu den neueren Entwicklung in der Sache noch einen kurzen Kommentar im Blog veröffentlicht ...

Sehr schön, vielen Dank.

Inzwischen sollte sich selbst bei den sehr merkeltreuen Journalisten die Mär von der Kanzlerin, die alles "vom Ende her denkt" verflüchtigt haben.
Seit letzten Sommer fällt sie eigentlich von einem Fettnäpfchen ins nächste, jeder Reparaturversuch gebiert die nächste Katastrophe.

Egal wie sie jetzt zum türkischen Klagewunsch entscheidet, es wird heftige Folgeprobleme geben.

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

11.04.2016 14:25
#79 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #76
Was Erdogan antreibt, ist das simple Faktum, dass er wie jeder gutkonservative Türke mehr um seine Ehre als um alles andere besorgt ist. Dabei überreißt er eins nicht: Die Causa Böhmermann ist eine lose-lose-Situation für beide. Die Aktion wird ihm nicht nur nützen. Ich stelle mir gerade vor, wie 20 Mio Kurden in den Internetcafés Schlange stehen und in Diyarbakir ein 20 Meter hohes Böhmermann-Denkmal errichtet wird. Genauso wird die türkische Opposition feiern.


..was er wiederum zum Anlaß nehmen kann, seinen Repressionsapparat weiter auszubauen. Ich gebe Dir recht, daß ein gerichtlicher Freispruch peinlich für ihn wäre. Aber bis dahin fließt ja noch viel Wasser den Bosporus hinab. Kurzfristig kann er damit auf dicke Hose machen; ob es ihm dabei wirklich um seine Ehre geht, oder ob er die Ehre vorschiebt, um innenpolitisch zu punkten, halte ich dabei für offen. Innenpolitisch zeigt er seine Macht und seinen Einfluß gegenüber Merkel, gerade weil er ihren Wunsch abschlägig beschieden hat, nachdem sie sich doch so sehr beim Ministerpräsidenten dafür stark gemacht hat, auf diesen Schritt zu verzichten. Ich glaube, diese Symbolik ist für Ergogan momentan unbezahlbar.

Zitat
Edit: Übrigens will nicht Erdogan, dass Merkel ihm den Böhmermann servieren muss, sondern das deutsche Strafgesetz, das die Zustimmung der Regierung für ein Verfahren nach 103 StGB vorsieht. Ohne Mutti kein Böhmi



Das stimmt natürlich. Aber mit der Besonderheit, daß es sich hierbei um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Erdogan keine Ermittlungen und kein Prozeß. Mir ist kein anderer Fall aus dem Strafrecht bekannt, wo die Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Anfangsverdacht einer Straftat nicht von selbst Ermittlungen aufnehmen darf. Ganz ehrlich: ich finde, dieser Paragraph gehört auf den Prüfstand.

Herzliche Grüße,
Andreas

"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)

Emulgator Offline



Beiträge: 2.833

11.04.2016 14:37
#80 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #76
Was Erdogan antreibt, ist das simple Faktum, dass er wie jeder gutkonservative Türke mehr um seine Ehre als um alles andere besorgt ist. Dabei überreißt er eins nicht: Die Causa Böhmermann ist eine lose-lose-Situation für beide. Die Aktion wird ihm nicht nur nützen. Ich stelle mir gerade vor, wie 20 Mio Kurden in den Internetcafés Schlange stehen und in Diyarbakir ein 20 Meter hohes Böhmermann-Denkmal errichtet wird. Genauso wird die türkische Opposition feiern.
Das spielt in seinem politischen Kalkül wohl kaum eine Rolle, oder? Es ist eher umgekehrt, daß sich die Opposition selbst schadet, indem sie mit importierten Schmähungen die Feindschaft zum Präsidenten weiter verbittert. Erdoğan hingegen ist sowieso auf Kriegskurs, da ist jede Schmähung durch die Opposition ihm willkommener Anlaß für mehr Härte.

Schon Machiavelli hat vor der Gefahr von Beleidigungen und Schmähungen selbst gegen Feinde gewarnt. Sie nützten dem Beleidiger niemals. Da sind Belagerungen erfolgreich verlaufen, weil Belagerte ihre aufgebenden Feinde durch Beleidigungen zur entschlossenerer Wiederaufnahme der Feindseligkeiten motiviert haben. So haben manche für ihre Beleidigungen also mit dem Leben bezahlt.

Ohne jetzt Böhmermann und seine Werke zu kennen, halte ich es aus diesem Grunde für vertretbar, wenn Böhmermann es nun mit der Justiz zu tun bekommt. Meinungsfreiheit à la américaine ist eine feine Sache, aber da §103 StGB nun mal gilt (wie Böhmermann auch wußte), würde sich die Bundesrepublik die Beleidigung gegenüber Erdoğan zueigen machen, wenn sie nicht die Gesetze anwendet. Wir sind ja momentan in der Situation, daß die Türkei Terroristen nach Europa schicken kann, die wir dank des Merkel-Abkommens aufnehmen müssen, sofern sie nur bei uns noch nicht aktenkundig sind. Diese Art von Rache traue ich Erdoğan zu. Daß es solche Personen gibt, wurde ja auch in Brüssel deutlich. Dort waren es die Belgier, die die Warnung verschlampten. Demnächst die Türken?

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

11.04.2016 14:40
#81 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #76


Edit: Übrigens will nicht Erdogan, dass Merkel ihm den Böhmermann servieren muss, sondern das deutsche Strafgesetz, das die Zustimmung der Regierung für ein Verfahren nach 103 StGB vorsieht. Ohne Mutti kein Böhmi

Gruß Petz

Gruß Petz

Das ist Paragraph 104a StGB, der bestimmt die Voraussetzungen für eine Verfolgung. Ermächtigt die Bundesregierung nicht, gibt es keine Verfolgung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/104a.html

Viele Grüße, Erling Plaethe

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

11.04.2016 14:46
#82 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #79
Kurzfristig kann er damit auf dicke Hose machen; ob es ihm dabei wirklich um seine Ehre geht, oder ob er die Ehre vorschiebt, um innenpolitisch zu punkten, halte ich dabei für offen. Innenpolitisch zeigt er seine Macht und seinen Einfluß gegenüber Merkel, gerade weil er ihren Wunsch abschlägig beschieden hat, nachdem sie sich doch so sehr beim Ministerpräsidenten dafür stark gemacht hat, auf diesen Schritt zu verzichten. Ich glaube, diese Symbolik ist für Ergogan momentan unbezahlbar.

Ich weiß es nicht, da steckt mir doch ein bisschen die beliebte deutsche Vorstellung dahinter, dass sich selbst der Ziegenhirt (pun not intended )im hintersten anatolischen Kaff den lieben langen Tag mit nichts anderem als mit Deutschland beschäftigt. .
Zitat von Doeding im Beitrag #79

Zitat
Edit: Übrigens will nicht Erdogan, dass Merkel ihm den Böhmermann servieren muss, sondern das deutsche Strafgesetz, das die Zustimmung der Regierung für ein Verfahren nach 103 StGB vorsieht. Ohne Mutti kein Böhmi

Das stimmt natürlich. Aber mit der Besonderheit, daß es sich hierbei um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Erdogan keine Ermittlungen und kein Prozeß. Mir ist kein anderer Fall aus dem Strafrecht bekannt, wo die Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Anfangsverdacht einer Straftat nicht von selbst Ermittlungen aufnehmen darf. Ganz ehrlich: ich finde, dieser Paragraph gehört auf den Prüfstand.

Alle Straftaten gegen die Persönliche Ehre (§ 185 - Beleidigung (i.V.m. § 194),§ 186 - Üble Nachrede (i.V.m. § 194), § 187 - Verleumdung) sind Antragsdelikte, insofern ist es sehr konsequent, dass ein Staatsoberhaupt genausoviel gilt wie ein Normalbürger, und gehört überhaupt nicht nicht auf den Prüfstand. Weitere Antragsdelikte sind übrigens Verletzung des Steuergeheimnisses, Hausfriedensbruch, und witzigerweise auch Stromdiebstahl .

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

11.04.2016 14:51
#83 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #79

Das stimmt natürlich. Aber mit der Besonderheit, daß es sich hierbei um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Erdogan keine Ermittlungen und kein Prozeß. Mir ist kein anderer Fall aus dem Strafrecht bekannt, wo die Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Anfangsverdacht einer Straftat nicht von selbst Ermittlungen aufnehmen darf. Ganz ehrlich: ich finde, dieser Paragraph gehört auf den Prüfstand.

Herzliche Grüße,
Andreas

Der Paragraph 103 StGB ist der Paragraph 185 StGB für ausländische Staatsoberhäupter und Diplomaten. Warum soll die Staatsanwaltschaft ermitteln, wenn sich keiner der in Frage kommenden Ausländer angegriffen fühlt? Das wäre ja dann richtig verrückt.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

11.04.2016 14:59
#84 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #82
Zitat von Doeding im Beitrag #79
Kurzfristig kann er damit auf dicke Hose machen; ob es ihm dabei wirklich um seine Ehre geht, oder ob er die Ehre vorschiebt, um innenpolitisch zu punkten, halte ich dabei für offen. Innenpolitisch zeigt er seine Macht und seinen Einfluß gegenüber Merkel, gerade weil er ihren Wunsch abschlägig beschieden hat, nachdem sie sich doch so sehr beim Ministerpräsidenten dafür stark gemacht hat, auf diesen Schritt zu verzichten. Ich glaube, diese Symbolik ist für Ergogan momentan unbezahlbar.

Ich weiß es nicht, da steckt mir doch ein bisschen die beliebte deutsche Vorstellung dahinter, dass sich selbst der Ziegenhirt (pun not intended )im hintersten anatolischen Kaff den lieben langen Tag mit nichts anderem als mit Deutschland beschäftigt. .

Referenz sollte hier natürlich der zumindest Zeitung lesende Teil der Bevölkerung sein. Wobei ich mangels Türkischkenntnissen natürlich nur vermuten kann, wie das Thema von der dortigen Presse behandelt wird. Einen deutschsprachigen "Pressespiegel" über die Reaktion türkischer Medien habe ich auf die Schnelle leider nicht gefunden.

Zitat
Zitat von Doeding im Beitrag #79

Zitat
Edit: Übrigens will nicht Erdogan, dass Merkel ihm den Böhmermann servieren muss, sondern das deutsche Strafgesetz, das die Zustimmung der Regierung für ein Verfahren nach 103 StGB vorsieht. Ohne Mutti kein Böhmi

Das stimmt natürlich. Aber mit der Besonderheit, daß es sich hierbei um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Erdogan keine Ermittlungen und kein Prozeß. Mir ist kein anderer Fall aus dem Strafrecht bekannt, wo die Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Anfangsverdacht einer Straftat nicht von selbst Ermittlungen aufnehmen darf. Ganz ehrlich: ich finde, dieser Paragraph gehört auf den Prüfstand.

Alle Straftaten gegen die Persönliche Ehre (§ 185 - Beleidigung (i.V.m. § 194),§ 186 - Üble Nachrede (i.V.m. § 194), § 187 - Verleumdung) sind Antragsdelikte, insofern ist es sehr konsequent, dass ein Staatsoberhaupt genausoviel gilt wie ein Normalbürger, und gehört überhaupt nicht nicht auf den Prüfstand. Weitere Antragsdelikte sind übrigens Verletzung des Steuergeheimnisses, Hausfriedensbruch, und witzigerweise auch Stromdiebstahl .




Danke für den Hinweis; das habe ich nicht gewußt Allerdings ist die Zustimmungspflicht seitens der Bundesregierung wohl eine Besonderheit; ein Vorbehalt, dessen Sinn sich mir nicht so ganz erschließt (auch wenn ich Merkel das Dilemma gönne ).

Herzliche Grüße,
Andreas

"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

11.04.2016 15:04
#85 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Übrigens bin ich in der Lektüre von Lübberdings Elaborat (viel mitzuteilen hat er ja) über einen Satz gestolpert, den ich viel diskussionswürdiger finde:

Zitat
In einer offenen Gesellschaft darf sich jeder einmischen, sogar ein toller Hecht aus Ankara.


Denn hier kommt folgende Frage - analog Doedings Konzeption in #52 - zum Vorschein: Wie verträgt sich dieser Anspruch mit der allseitigen Erwartung, dass Deutschland und der Westen eine Wagenburg zur Verteidigung der eigenen Werte bildet?

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

11.04.2016 15:19
#86 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #85
Übrigens bin ich in der Lektüre von Lübberdings Elaborat (viel mitzuteilen hat er ja) über einen Satz gestolpert, den ich viel diskussionswürdiger finde:

Zitat
In einer offenen Gesellschaft darf sich jeder einmischen, sogar ein toller Hecht aus Ankara.

Denn hier kommt folgende Frage - analog Doedings Konzeption in #52 - zum Vorschein: Wie verträgt sich dieser Anspruch mit der allseitigen Erwartung, dass Deutschland und der Westen eine Wagenburg zur Verteidigung der eigenen Werte bildet?

Gruß Petz


Der Lübberding erzählt Sachen die die Gesetze gar nicht hergeben. Der 104a hat noch andere Voraussetzungen, die Gegenseitigkeit z.B.

Zitat
§ 104a
Voraussetzungen der Strafverfolgung
Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

11.04.2016 15:40
#87 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Es ist vielleicht erkenntnisreich sich mal ein Urteil zum Paragraphen 103 StGB durchzulesen:
https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/198...VerwG-1-C-88_77

Viele Grüße, Erling Plaethe

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

11.04.2016 15:42
#88 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #81
Zitat von Meister Petz im Beitrag #76
Edit: Übrigens will nicht Erdogan, dass Merkel ihm den Böhmermann servieren muss, sondern das deutsche Strafgesetz, das die Zustimmung der Regierung für ein Verfahren nach 103 StGB vorsieht. Ohne Mutti kein Böhmi
Das ist Paragraph 104a StGB, der bestimmt die Voraussetzungen für eine Verfolgung. Ermächtigt die Bundesregierung nicht, gibt es keine Verfolgung.http://dejure.org/gesetze/StGB/104a.html

Ja und das heiße an der Geschichte ist, dass der auch für den 102er (Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten) gilt.

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

11.04.2016 15:43
#89 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #79
Das stimmt natürlich. Aber mit der Besonderheit, daß es sich hierbei um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Erdogan keine Ermittlungen und kein Prozeß.

Nicht ganz: Es ist alleine die deutsche Bundesregierung, die über diese Antragstellung entscheidet. Juristisch spielt Erdogans Meinung keine Rolle, er kann die Anklage weder erzwingen noch verhindern.

Daß er öffentlich (!) einen diplomatischen Vorstoß macht, um die Bundesregierung in dieser Frage zu beeinflussen - das ist eigentlich eine absolute Unverschämtheit und würde normalerweise (d.h. wenn er Merkel nicht so unter dem Daumen hätte) eine mittlere zwischenstaatliche Krise verursachen.

Zitat
Ganz ehrlich: ich finde, dieser Paragraph gehört auf den Prüfstand.


Auf jeden Fall. M. W. ist dieses Relikt auch seit vielen Jahrzehnten nie angewandt worden. Und ich frage mich wer überhaupt auf die Idee gekommen ist, diesen Paragraph jetzt auszugraben.

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

11.04.2016 15:48
#90 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #87
Es ist vielleicht erkenntnisreich sich mal ein Urteil zum Paragraphen 103 StGB durchzulesen: https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/198...VerwG-1-C-88_77
Wow, das räumt vor allem der Polizei einen ziemlichen Spielraum ein. Die darf das Transparent auf eine bloße Beschwerde des Beleidigten hin einziehen, ohne dass ein Gericht darüber urteilt.

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

11.04.2016 15:56
#91 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #89
Zitat von Doeding im Beitrag #79
Das stimmt natürlich. Aber mit der Besonderheit, daß es sich hierbei um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Erdogan keine Ermittlungen und kein Prozeß.

Nicht ganz: Es ist alleine die deutsche Bundesregierung, die über diese Antragstellung entscheidet. Juristisch spielt Erdogans Meinung keine Rolle, er kann die Anklage weder erzwingen noch verhindern.

Daß er öffentlich (!) einen diplomatischen Vorstoß macht, um die Bundesregierung in dieser Frage zu beeinflussen - das ist eigentlich eine absolute Unverschämtheit und würde normalerweise (d.h. wenn er Merkel nicht so unter dem Daumen hätte) eine mittlere zwischenstaatliche Krise verursachen.

Zitat
Ganz ehrlich: ich finde, dieser Paragraph gehört auf den Prüfstand.

Auf jeden Fall. M. W. ist dieses Relikt auch seit vielen Jahrzehnten nie angewandt worden. Und ich frage mich wer überhaupt auf die Idee gekommen ist, diesen Paragraph jetzt auszugraben.



Ja. Ich bin ziemlich gespannt, wie das jetzt weitergeht. Mein Tipp: die Regierung holt in den nächsten Tagen ein Rechtsgutachten ein, dem sie sich dann anschließt. Weiterer Tipp: da steht drin, daß ermittelt werden sollte. Letztlich weil die Einleitung/Disclaimer Böhmermanns für die Schärfe der Schmähung nicht ausreichend gewesen ist (die war ja bei Licht betrachtet auch wirklich eher dünn). Man wird also versuchen, das ganze auf der formaljuristischen Ebene behandeln, um den Verdacht des Einknickens vor Erdogan zu zerstreuen (was nur sehr unvollständig gelingen dürfte). Am Ende wird es zu einem Prozeß komme, und ich würde sogar auf eine Verurteilung tippen. Schaumermal...

Herzliche Grüße,
Andreas

"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

11.04.2016 15:58
#92 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #89
Zitat von Doeding im Beitrag #79
Das stimmt natürlich. Aber mit der Besonderheit, daß es sich hierbei um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Erdogan keine Ermittlungen und kein Prozeß.
Nicht ganz: Es ist alleine die deutsche Bundesregierung, die über diese Antragstellung entscheidet. Juristisch spielt Erdogans Meinung keine Rolle, er kann die Anklage weder erzwingen noch verhindern.

Wie kommst Du denn darauf? Natürlich kann er es verhindern, indem er lediglich sein Desinteresse an einer Verfolgung bekundet. So geschehen beim Fall eines Künstlers mit der Aussage "United Stasi of America":

Zitat
Für eine Strafverfolgung nach § 103 StGB bedarf es unter anderem eines Strafverlangens des amerikanischen Botschafters wie auch einer Ermächtigung des deutschen Außenministers (§ 104a StGB). Nach bisheriger Kenntnis der Kanzlei liegen diese Voraussetzungen nicht vor. Dem Berliner Tagesspiegel teilte die US-Botschaft noch am gestrigen Tag mit, dass sie kein Interesse an einer Strafverfolgung habe.

http://www.breymann.de/inhalte/2/aktuell...wski/index.html

Zitat
Und ich frage mich wer überhaupt auf die Idee gekommen ist, diesen Paragraph jetzt auszugraben.

Na gesetzestreue Bürger natürlich:

Zitat
Nach Angaben der Mainzer Staatsanwälte sind rund 20 Strafanzeigen von Privatpersonen gegen Böhmermann eingegangen; weitere werden erwartet. Alle sollen in einem Ermittlungsverfahren zusammengeführt werden.

http://www.welt.de/politik/deutschland/a...n-vorgehen.html
Verschwörungstheorie: Darunter Kai Diekmann und Dieter Nuhr

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

11.04.2016 16:25
#93 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #90
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #87
Es ist vielleicht erkenntnisreich sich mal ein Urteil zum Paragraphen 103 StGB durchzulesen: https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/198...VerwG-1-C-88_77
Wow, das räumt vor allem der Polizei einen ziemlichen Spielraum ein. Die darf das Transparent auf eine bloße Beschwerde des Beleidigten hin einziehen, ohne dass ein Gericht darüber urteilt.

Gruß Petz


Stell Dir mal vor: Einige Knalltüten auf Hartz IV rennen zu Botschaften von Ländern deren Politik ihnen nicht passt, oder denen die sie vorschicken, mit dem Versuch, öffentlichwirksam eine Klage zu erzwingen die Deutschland doof dastehen lässt. Und die Kosten der Verfahren trägt der Steuerzahler.
Ich kann nur hoffen dass das nicht noch ein Volkssport wird. Kandidaten gäbe es für solch eine Böhmermann-Bewegung haufenweise.

edit: Selbstverständlich alles im Namen der Meinungsfreiheit! Und Cem Özdemir legt auch schon mal los. Die ganzen Doppel-Moralisten denen Recht- und Rechtsstaat egal ist, wenn der Angegriffene es verdient hat, kommen jetzt mit ihren Solidaritätsbekundungen.

Viele Grüße, Erling Plaethe

patzer Offline



Beiträge: 359

11.04.2016 16:31
#94 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in !!!amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält!!!, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

11.04.2016 16:39
#95 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von patzer im Beitrag #94

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in !!!amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält!!!, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Bin ich auch drauf reingefallen.😏
Das "oder" trennt die drei Fälle. Also für das Staatsoberhaupt und im Bundesgebiet beglaubigten Leiter... ist es egal wo sie sich aufhalten!

Viele Grüße, Erling Plaethe

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

11.04.2016 16:43
#96 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #92
Wie kommst Du denn darauf? Natürlich kann er es verhindern, indem er lediglich sein Desinteresse an einer Verfolgung bekundet.

Du hast recht, da habe ich etwas verwechselt.

Zitat
Na gesetzestreue Bürger natürlich


Aber können denn deren "Anzeigen" überhaupt relevant sein?

Wenn ich den Vorgang nach §104a StGB jetzt richtig verstanden habe, kann nur die ausländische Regierung initiativ werden (was die Türkei erst jetzt getan hat) und wenn dann die Bundesregierung zustimmt, muß die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Irgendwelche Briefe besorgter Bürger müßten dagegen wegen Unzuständigkeit abgewiesen werden.

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

11.04.2016 16:43
#97 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #95
Zitat von patzer im Beitrag #94
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in !!!amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält!!!, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Bin ich auch drauf reingefallen.😏
Das "oder" trennt die drei Fälle. Also für das Staatsoberhaupt und im Bundesgebiet beglaubigten Leiter... ist es egal wo sie sich aufhalten!

Und daran erkennt man wirklich die Wurzeln dieses Paragraphen - die Majestätsbeleidigung. Die gekrönten (Staatsober)Häupter sowie ihre Gesandtschaften genießen den besonderen Schutz. Regierungsmitglieder nur bei Staatsbesuchen.

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Emulgator Offline



Beiträge: 2.833

11.04.2016 16:54
#98 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #96
Irgendwelche Briefe besorgter Bürger müßten dagegen wegen Unzuständigkeit abgewiesen werden.
Zur Systematik der Antragsdelikte gehört, daß nur der Verletzte Strafanträge stellen kann. Die Strafanträge von irgendwem spielen keine Rolle. Die Staatsanwaltschaft kann allerdings trotzdem eine Akte anlegen und Beweise erheben, falls Grund zur Sorge besteht, daß sie bis zum Eingang des Strafantrages verlorengegangen sind.

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

11.04.2016 16:55
#99 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #96
Wenn ich den Vorgang nach §104a StGB jetzt richtig verstanden habe, kann nur die ausländische Regierung initiativ werden (was die Türkei erst jetzt getan hat) und wenn dann die Bundesregierung zustimmt, muß die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Irgendwelche Briefe besorgter Bürger müßten dagegen wegen Unzuständigkeit abgewiesen werden.

Ermitteln kann die Staatsanwaltschaft glaube ich immer bei einem Anfangsverdacht (sie muss es nur nicht). Sogar die Polizei kann bei Verstößen aktiv werden (siehe Erlings Beispiel mit der chilenischen Botschaft). Die Frage ist nur, ob eine Anklage erhoben wird. Und dafür müssen eben die Voraussetzungen nach 104a erfüllt sein.

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

11.04.2016 16:59
#100 RE: Zitat des Tages: Böhmermanns Spiel Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #97
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #95
Zitat von patzer im Beitrag #94
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in !!!amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält!!!, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Bin ich auch drauf reingefallen.😏
Das "oder" trennt die drei Fälle. Also für das Staatsoberhaupt und im Bundesgebiet beglaubigten Leiter... ist es egal wo sie sich aufhalten!

Und daran erkennt man wirklich die Wurzeln dieses Paragraphen - die Majestätsbeleidigung. Die gekrönten (Staatsober)Häupter sowie ihre Gesandtschaften genießen den besonderen Schutz. Regierungsmitglieder nur bei Staatsbesuchen.

Gruß Petz

Ja und?
Das sind nunmal die internationalen Gepflogenheiten. Ich hab damit nicht das geringste Problem.
Eher mit den Hyperventilierenden die "Freiheit für Böhmermann" fordern. 50.000 wollen den schon aus einem Knast kämpfen in dem er gar nicht sitzt und auch nie sitzen wird.
http://meedia.de/2016/04/11/freeboehmi-m...-unterstuetzer/

Viele Grüße, Erling Plaethe

Seiten 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ... 11
«« Mimimi
 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz