Ich hatte speziell den Hinweis auf den Finanzplan angesprochen, der nur passen konnte im Zusammenhang mit dem verfälschten Zitat. Das Thema, dass die 'Eigenmittel der EU' nicht unter Ausgaben angeführt ist, wurde hier ja schon diskutiert. Richtig, von einem Faktenfinder erwarte ich auch, dass er sich vergewissert, wonach er auch den geneigten Leser auf diese Besonderheit hingewiesen hätte. Aufklärung heißt auch Klarheit.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #125 So viel Text, lieber Martin, für etwas, dass man in einem Satz zusammenfassen kann, Sagen Sie doch einfach, dass Sie keinen Binnenmarkt wollen . Der Sinn der Zollunion ist, dass innerhalb der Zollunion keine Zölle erhoben werden, ...
Ich will den Binnenmarkt nicht antasten, das war die wesentliche positive Errungenschaft der EWG. Dass man sich auf diesen Modus geeinigt hat will ich auch gar nicht tief diskutieren. Ich kann mir aber auch Modi vorstellen, die 'verschleierte' Finanzströme an die EU vermeiden. Mit 'Verschleiern' meine ich, dass es - wie hier diskutiert - nicht in einem Haushaltsposten auftaucht.
Zitat Der Zoll geht offiziell an die EU, in allen Ländern, zu gleichen Tarifen.
Zitat von R.A. im Beitrag #112Weil nur die AfD einen Generalangriff auf den demokratischen Parlamentarismus fährt.
Mein lieber Scholli!
Diese Qualität der Anschuldigung, plus Verallgemeinerung auf eine ganze Partei, inklusive Ausschließlichkeitsklausel: - Kann man machen, aber bei mir ging das zumindest nicht unter dem Kalliaschen Spaßbegriff durch. Einen solchen Satz würde ich über keine der im Parlament derzeit vertretenen Parteien formulieren, obwohl ich da einzelne Personen in fast jeder vermute, die bei Demokratie, Rechtsstaat und Parlamentarismus zuweilen sehr eigenwillige Interpretationen haben.
Herzlich
nachdenken_schmerzt_nicht
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
Zitat Brechen zwar nicht, aber dass EU-Rechtsakte gegenüber dem nationalen Recht, auch gegenüber "einfachem" Verfassungsrecht, Anwendungsvorrang genießen, ist seit relativ langer Zeit unbestritten. Zankapfel zwischem dem EuGH und den nationalen Verfassungsgerichten ist, ob sich der Anwendungsvorrang des Unionsrechts auch auf die Grundprinzipien bzw. die Identität einer nationalen Verfassung bezieht (Position des EuGH) oder nicht (Position der nationalen Verfassungsgerichte).
Ich finde, das ist beim Thema Frauen in der Bundeswehr offensichtlich geworden. Da hat der Bundestag die Verfassung aufgrund eines EUGH Urteils ändern müssen, weil es EU-Gemeinschaftsrecht widerspricht, dass Frauen aus der Bundeswehr ausgeschlossen sind.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #116In Wirklichkeit wären einfach nur die vom Bund zu verprassenden Steuereinnahmen um 0,3% höher
Wir sind uns bei der Einschätzung des Steuergesetzgebers sehr einig. Aber formal müßte diese 0,3%-Erhöhung auch als solche beschlossen werden - mit Austritt aus der EU stehen dem Bund nicht automatisch die für die EU erhobenen Steuern zu.
Zitat von Llarian im Beitrag #119Der Bund muss auch faktisch seine Angestellten bezahlen, dennoch ist es wichtig, dass die theoretische Möglichkeit besteht das nicht zu tun, bzw. dort zu kürzen. Das ist eben die Budgethohheit.
Es besteht auch die theoretische Möglichkeit, daß Du bei Deinem Nachbarn einbrichst und ihm 1000,- € stiehlst. Es ist aber verboten und Du mußt das Geld zurückgeben, wenn Du erwischt wirst.
Insofern ist es theoretisch auch möglich daß der Bundestag Verfassung und/oder Gesetze bricht und seine Angestellten nicht bezahlt. Das ist aber verboten und die Angestellten würden sich das ihnen zustehende Geld einklagen. Die Budgethoheit bricht NICHT Verfassung und Gesetze, im Rahmen einer Haushaltsberatung können die Abgeordneten Ausgaben nur insoweit verschieben, als es die Gesetzes- und Vertragslage zuläßt.
Was übrigens gerade bei manchen Ländern und vielen Kommunen heißt, daß die Budgethoheit in der Praxis auf einen winzigen Bruchteil des Haushaltsvolumens reduziert ist.
Diese Behauptungen wurden in der Diskussion schon mehrfach beantwortet.
Mein Vollstaendiges Zitat lautet:
Zitat Dann behauptete ich, dass die Verbuchung als "negative Einnahme" bedeutet, dass der Bundestag nicht ueber diesen Posten abstimmt, weil er ja keine Verwendung darstellt.
Nun schrieben Sie wenig spaeter:
Zitat von RA In Beitrag 43Der Bundesfinanzminister führt deswegen völlig korrekt alle Einnahmen auf, die an EU und Länder gehenden Teile aber nur nachrichtlich - in den eigentlichen Bundeshaushalt gehen eben nur die 341 Milliarden ein, denn nur darüber entscheiden die Bundestagsabgeordneten.
Mit "beantwortet" meinten sie also offenbar "bestaetigt".
Zitat von RA In Beitrag 131 Wir sind uns bei der Einschätzung des Steuergesetzgebers sehr einig. Aber formal müßte diese 0,3%-Erhöhung auch als solche beschlossen werden - mit Austritt aus der EU stehen dem Bund nicht automatisch die für die EU erhobenen Steuern zu.
Und das ist falsch. Denn die EU kann keine Steuer erheben. Artikel 106 des GG weist das Aufkommen der Umsatzsteuer den Bund, den Laendern und den Kommunen zu. Nicht aber der EU. Die EU darf in Deutschland keine Steuer erheben. Sie darf lediglich dem Bund eine Rechnung stellen. Nur muss dieser die Begleichungb dieser dann auch als Ausgabe ausweisen, was er nicht tut und womit wir wieder beim Ausgangspunkty der Diskussion sind, naemlich dass Weidel nicht unrecht hat.
Zitat von Artikel 106 GG(1) Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu: 1. die Zölle, 2. die Verbrauchsteuern, soweit sie nicht nach Absatz 2 den Ländern, nach Absatz 3 Bund und Ländern gemeinsam oder nach Absatz 6 den Gemeinden zustehen, ...
Zitat von Meister Petz im Beitrag #116In Wirklichkeit wären einfach nur die vom Bund zu verprassenden Steuereinnahmen um 0,3% höher
Wir sind uns bei der Einschätzung des Steuergesetzgebers sehr einig. Aber formal müßte diese 0,3%-Erhöhung auch als solche beschlossen werden - mit Austritt aus der EU stehen dem Bund nicht automatisch die für die EU erhobenen Steuern zu.
Zum einen hat Deutschland einen reduzierten Satz von 0,15% (lustig, oder? Von einem "Teutonenrabatt" hätte man jedenfalls noch nie was gehört). Zum anderen: Ich versuche ja hier die ganze Zeit zu erklären, dass es eben nicht eine Aufaddition auf den bestehenden Steuersatz und damit keine Erhebung einer zusätzlichen Steuer durch die EU (von 0,3%-Punkten ) ist, also. Und so wie das System hier beschrieben ist, habe ich Recht. Der Satz bezieht sich auf die Einnahmen aus der MWSt bereinigt um einen Bemessungsgrundsatz, und davon wird der Satz abgeführt.
Hier im EU-Haushalt http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...57:FULL&from=DE auf S. 57/16 findet sich der Betrag, den Deutschland aus der MWSt-Einnahme 2018 zahlen muss - ca. 2 Mrd. Euro. Im Vergleich dazu kann man ganz leicht berechnen, wie es wäre, wenn Dein Ansatz stimmen würde. DE hatte 2017 Mehrwertsteuereinnahmen von 170 Mrd Euro. Davon stammen 92% (156,4 Mrd) aus dem regulären Satz mit 19% und der Rest aus dem Ermäßigten Satz von 7% (13,6 Mrd). Also ist das regulär zu besteuernde Aufkommen 1016 Mrd. (822 regulär und 194 ermäßigt). 0.3% davon wären aber 3 Mrd, also nochmal die Hälfte mehr. Setzt man die tatsächlichen 0,15% an, wären es 1,5 Mrd. Aber auf jeden Fall passt es nie auf die tatsächlich gezahlte Summe.
Fazit: Es gibt keine Aufteilung der MWSt von 18,7 (regulär) bzw. 6,7 (ermäßigt) für Bund und Länder und 0,3% für die EU. Sondern 19 und 7 für Deutschland, von dessen Erlös nach einer Deckelung) 0,15% an die EU abgegeben werden. Und die würden bei einem Austritt selbstverständlich dem Bundeshaushalt zufließen.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #134 Zum anderen: Ich versuche ja hier die ganze Zeit zu erklären, dass es eben nicht eine Aufaddition auf den bestehenden Steuersatz und damit keine Erhebung einer zusätzlichen Steuer durch die EU (von 0,3%-Punkten ) ist, also. Und so wie das System hier beschrieben ist, habe ich Recht. Der Satz bezieht sich auf die Einnahmen aus der MWSt bereinigt um einen Bemessungsgrundsatz, und davon wird der Satz abgeführt.
Zitat von Paragraph 12 UStG, Absats 1(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
Auch der von ihnen verlinkte Report bietet ja neben der Perle
Zitat Revenue from traditional own resources is not sufficient to cover EU budget expenditure. [...] This is why ORD 1970 established a second own resource, based on value added tax (VAT), to finance the Community budget. Revenue from this resource.... became the main source of financing, but turned out also to be insufficient. Thus ... introduced a new resource based on Member States’ Gross National Income. It has gradually become the most important source of financing of the EU budget.
Zitat von page 191In order to minimise distortions due to diverging VAT rates and structures in the Member States, the VAT base is notionally harmonised for the purpose of own resource calculations. This harmonised VAT base is calculated by each Member State using what is known as the ‘revenue method’. It consists of dividing the total annual net VAT revenue collected by the Member State in question by the weighted average rate of VAT, i.e. an estimate of the average rate applicable to the various categories of taxable goods and services, to obtain the inter-mediate VAT base. The intermediate base is subsequently adjusted with negative or positive compensations in order to obtain a harmonised VAT base pursuant to the Sixth Council Direc-tive 77/388/ EEC of 17 May 1977, and subsequent amendments.
Das heisst die Berechnung der Bemessungsgrundlage erfolgt mittels aggregierter Groessen. Der Beitrag setzt also nicht am Umsatzsteuerpflichtigen an, sondern wird erst nach Feststellung des Gesamtaufkommen ermittelt. Beim Beitrag gemaess "GNI" kann es auch gar ncint anders sein. Sprich der EU-Beitrag ist KEINE Steuer (wozu die EU auch nicht das Recht hat) sondern eine Rechnung, die die EU dem Bund schickt. Folglich muesste der Bund die Begleichung dieser korrekterweise als Ausgabe verzeichnen. Weidels Kritik ist alles andere als eine "Luege"
Zitat von dirk im Beitrag #136Sprich der EU-Beitrag ist KEINE Steuer (wozu die EU auch nicht das Recht hat) sondern eine Rechnung, die die EU dem Bund schickt. Folglich muesste der Bund die Begleichung dieser korrekterweise als Ausgabe verzeichnen. Weidels Kritik ist alles andere als eine "Luege"
Doch, es ist eine. Sie suggeriert nämlich, dass der Bundeshaushalt bezüglich der Transfers an die EU intransparent ist:
Zitat von Alice WeidelWo ist zum Beispiel der EU-Etat im Haushaltsplan zu finden? Richtig – gar nicht. Die rund 30 Milliarden, die Deutschland nach Brüssel transferiert, werden im Budget verschwiegen.
Zitat Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer- und BNE-Eigenmittel der EU werden als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. (...) Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer- und BNE- Eigenmittel der EU mindern das dem Bund verbleibende Steueraufkommen und werden daher als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. (...) Gesetzlich bestimmte Einnahmeminderungen aufgrund von Zuweisungen des Bundes an die Länder (im Bereich des Finanzausgleichs, der Regionalisierungsmittel, der Konsolidierungshilfen und des Ausgleichs der weggefallenen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer und der Lkw- Maut) und an die EU (Mehrwertsteuer- und BNE-Eigenmittel) werden als Negativtitel dargestellt.
Am Ende des Dokuments stehen die Zahlen. Es wird nicht getarnt, nicht getäuscht. Die Zahlen sind da, der Mechanismus ist genau erklärt. Man kann das System der Einnahmeminderung kritisieren, aber dann muss man es in allen Ländern kritisieren und kann nicht so tun, als ob die Bundesregierung sich den Mechanismus ausgedacht hätte, um die Wähler zu täuschen.
Zitat Für den von Österreich zur Finanzierung des EU-Haushalts zu leistenden Beitrag sind im Bundesvoranschlag (BVA) 2018 2,9 Mrd. € vorgesehen. Er wird als Verminderung der Erträge und Einzahlungen an öffentlichen Abgaben dargestellt. Der Anteil Österreichs an der Finanzierung des EU-Gesamthaushalts liegt seit dem Jahr 2002 bei 2,0%-2,6%.
Siehe da, gleiches System. Und es wird noch cooler:
Zitat Der BVA sieht für den österreichischen EU-Beitrag im Jahr 2018 im DB 16.01.04 EU Ab-Überweisungen II 2,9 Mrd. € vor. Gemäß Finanzausgleichsgesetz (FAG 2008)1 beteiligten sich bis 2017 neben dem Bund (Konto 8890.000) auch die Länder (Konto 8891.000) und die Gemeinden (Konto 8892.000) an dessen Finanzierung. Der Beitrag zur Lastentragung kommt in einer Verminderung der Überweisungen von Ertragsanteilen an Länder und Gemeinden zum Ausdruck. Mit Inkrafttreten des FAG 20172 entfällt künftig der Beitrag der Gemeinden.
Geh heast, da Kurz nimmt den Ländern das Geld weg (indem er die Bundeszahlungen um einen gewissen Anteil kürzt) und schaufelt es nach Brüssel. Und die FPÖ und Strache haben da zugestimmt.
Aber zumindest ist diese alte Quelle ein Indiz dafür, wie sehr die Existenz der EU davon abhängt, dass Deutschland sich dominieren lässt. (Es war gar nicht so einfach, hier ein neutrales Verb zu finden, wenn man Nettozahlungen, Stimmenwert der Einwohner, relativer Reichtum usw konzentriert auf 3 Seiten liest. Zuerst kam mir "ausbeuten", "unterwirft" oder "über den Tisch ziehen" in den Sinn)
"Die Kommission ist schon vor einigen Jahren dazu übergangen, keine Pressekonferenzen mehr zu dem alljährlichen Bericht über die EU-Finanzen und Nettozahlerpositionen der Staaten abzuhalten, weil sie das Thema für politisch zu heikel hält. "
Wie auch immer; nach meinem Urteil sind die Höhe der Nettozahlungen doch nicht das Hauptproblem. Ob es 15 oder 25 Mrd sind.... klar sind unsere Schulen in schlechten Zustand, die Verkehrsinfrastruktur zerfällt und so weiter und so fort. Aber da liegen vielfältige Gründe vor. Angefangen, bei dem Geld, das für die Energiewende vebrannt wird über Umverteilungspolitik mit dem Schwerpunkt auf Konsum statt Investition, die ökonomisch desaströse Einwanderungspolitik (manipulativ als Asyl bezeichnet) und und und. Da ist der Nettotransfer in die EU nur noch das Sahnehäubchen.
Das Hauptproblem ist der schleichende Prozess, mit dem deutsche Politiker Deutschland abschaffen wollen. Es gibt bei vielen deutschen Politikern ein absolut dominantes Ziel: Abschaffung Deutschlands zugunsten einer "EU" - und zwar wenn möglich auch gegen den Willen des deutschen Wählers. Und dazu wird, was völlig nachvollziehbar ist, jede Kommunikation darauf hin optimiert, den Wähler "nicht zu beunruhigen". So lange die Kreutzchen bei Pro-EU-Parteien landen, ist der Rest nicht so wichtig. Und in diese "optimierte" Kommunikation gehört eben auch die EU-Finanzierung. Da werden manche Punkte lieber nicht so deutlich rausgearbeitet. Das ist zunächst mal politisches Tagesgeschäft; so wie ich die Welt sehe, nimnt praktisch jeder Politiker und jede Partei in Kauf, den Wähler zu manipulieren, wenn es den eigenen "höheren" Zielen dient.
In der Welt online wurde erstmals ein neuer Begriff für die AfD verwendet: " Rechtsnational" statt "rechtspopulistisch". Das ist schon deutlich näher an der Wahrheit. Die AfD wie auch viele AfD-Wähler denken national und wollen Deutschland als Nation erhalten. Auch mit der Konsequenz, dass das deutsche Grundgesetz unsere oberste gesetzliche Instanz bleibt und Bundestag und Bundesrat unsere obersten politischen Entscheidungsträger.
Wenn R.A. hier also rumtobt - anders kann man das nicht mehr bezeichnen - dann ist der Vorwurf der antiparlamentarischen Zielsetzung fast schon ehrabschneidend und durch nichts gedeckt. Ein paar manipulative Reden sind dafür jedenfalls kein Beweis. Ich vermute, R.A. wie auch viele andere Politiker toben rum wegen des "national" in der Zielsetzung. Und das geht mir zu weit und empfinde ich als antidemokratisch. Dass ich - als AfD-Wähler- quasi an den Pranger gestellt werde, nur weil ich die eigene Nation erhalten will - das gibt es so wohl nur in Deutschland.
Das wäre dann eine Sache, die "typisch Deutsch" ist. ;-)
___________________ Kommunismus mordet. Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.
"Die meisten Weidel-Fans sind hier ja meines Wissens auch große Kurz-Fans. "
Auf Basis welcher Fakten kommen Sie zu einer solchen Aussage? Und was sind für Sie "Weidel-Fans"? Und warum lese ich hier seit Tagen populistische Verallgemeinerungen, wenn es um die AfD und deren Wähler geht? Muss ich schon einen Aufnäher an der Jacke tragen oder ist das Ok, wenn ich mich im Alltag noch als normaler Bürger tarne?
Mir geht der Tonfall hier langsam echt zu weit. Ich bin AfD-Wähler und ich lasse mir - auch nicht indirekt - Blödheit, antiparlamentarische Zielsetzungen oder ähnliches Vorwerfen. Die Rede von Weidel gibt nicht mal ANSATZWEISE Grund zu dem Tonfall hier. Man kann die Fakten und Zielsetzungen auch besprechen, ohne in jedem 3 Satz von Lügen, Antiparlamentarismus und ähnlichem zu reden.
Habt ihr mich schon mal so über die CDU reden hören, nur weil ich Merkel... beurteile, wie ich es tue?
___________________ Kommunismus mordet. Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #138 Dass ich - als AfD-Wähler- quasi an den Pranger gestellt werde, nur weil ich die eigene Nation erhalten will - das gibt es so wohl nur in Deutschland.
Nein, das gibt es überall. In den USA ist es schon länger Usus, Kritikern der "Far Right" zu unterstellen, sie hassen Amerika.
Schönes Beispiel war die "It's OK to ... "Kampagne", die von der Rechten dahingehend gedreht wurde, dass es inzwischen ja eigentlich das wahre Bekenntnis sei, zu Werten wie "Weiß", "Amerikaner" zu stehen. https://www.reddit.com/r/The_Donald/comm...o_love_america/
Anders gesagt: Niemand stellt Frau Weidel an den Pranger. Der Grund, warum man sagt, dass sie lügt, ist, dass sie lügt. Weidel behauptet, 30 MIO EU-Etat tauchten im Budget nicht auf. Tun sie aber doch. Sie behauptet, die Regierung würde das verschweigen. Macht die Regierung aber nicht. Meister Petz (und R.A.) haben das schon mehrfach und in verschiedenen Tonlagen dargestellt.
Das ist kein "toben", das ist die Wahrheit sagen. Wer das nicht als Richtigstellung sondern als "an den Pranger stellen weil ich die eigene Nation erhalten will" sieht, der möchte die Diskussion nur auf ein anders Thema lenken. Nämlich die vermeintlich gefährdete Deutsche Nation.
Und ein letztes noch: Wer, wie Weidel, einer demokratisch legitimierten Regierung unterstellt, sie handele gegen das Gesetz wenn sie das nicht tut. Der hat entweder keine Ahnung von Recht und Gesetz. Oder er hätte gerne andere Gesetze als die, die der demokratische Rechtsstaat zu bieten hat. Letzteres ist der Ausgangspunkt für den Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat, den ich (vielleicht ähnlich wie R.A.) hier ausmache.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #137Doch, es ist eine. Sie suggeriert nämlich, dass der Bundeshaushalt bezüglich der Transfers an die EU intransparent ist:
Zitat von Alice WeidelWo ist zum Beispiel der EU-Etat im Haushaltsplan zu finden? Richtig – gar nicht. Die rund 30 Milliarden, die Deutschland nach Brüssel transferiert, werden im Budget verschwiegen.
Zitat Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer- und BNE-Eigenmittel der EU werden als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. (...) Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer- und BNE- Eigenmittel der EU mindern das dem Bund verbleibende Steueraufkommen und werden daher als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. (...) Gesetzlich bestimmte Einnahmeminderungen aufgrund von Zuweisungen des Bundes an die Länder (im Bereich des Finanzausgleichs, der Regionalisierungsmittel, der Konsolidierungshilfen und des Ausgleichs der weggefallenen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer und der Lkw- Maut) und an die EU (Mehrwertsteuer- und BNE-Eigenmittel) werden als Negativtitel dargestellt.
Am Ende des Dokuments stehen die Zahlen. Es wird nicht getarnt, nicht getäuscht. Die Zahlen sind da, der Mechanismus ist genau erklärt. Man kann das System der Einnahmeminderung kritisieren, aber dann muss man es in allen Ländern kritisieren und kann nicht so tun, als ob die Bundesregierung sich den Mechanismus ausgedacht hätte, um die Wähler zu täuschen.
Und diese Verbuchung als negative Einnahme ist falsch. Sie ist sogar verfassungswidrig, denn die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stehen nach Artikel 106 GG dem Bund den Laendern und den Kommunen zu und nicht der EU. Und da spielt es auch keine Rolle, wer seit wann diesen Fehler begeht und ob er irgendwo im Handbuch erlaetert ist.
Zitat Die meisten Weidel-Fans sind hier ja meines Wissens auch große Kurz-Fans.
Was soll dieser alberne Kommentar? Selbst wer ein "Kurz-Fan" ist, wird allenfalls sagen, dass seine Politik in die richtige Richtung geht, nicht alles was er macht fuer super halten und erst recht nicht glaubem dass mit seiner Amtsuebernahme instantan alles rosig wurde.
Zitat von vielleichteinlinker im Beitrag #140 Anders gesagt: Niemand stellt Frau Weidel an den Pranger. Der Grund, warum man sagt, dass sie lügt, ist, dass sie lügt. Weidel behauptet, 30 MIO EU-Etat tauchten im Budget nicht auf. Tun sie aber doch. Sie behauptet, die Regierung würde das verschweigen. Macht die Regierung aber nicht. Meister Petz (und R.A.) haben das schon mehrfach und in verschiedenen Tonlagen dargestellt
Zitat von Alice Weidel Die rund 30 Milliarden, die Deutschland nach Brüssel transferiert, werden im Budget verschwiegen.
Die 30 Mrd tauchen im Budget nicht auf. Sie werden schon vorher aus den Einnahmen herausgerechnet. [Persönliche Animosität gelöscht.]
Liebe Zimmersleute, auch wenn das Thema viele Leute emotional anregt, ist das hier nicht der Ort um persönliche Nettigkeiten auszutauschen. Wir (d.h. alle Zimmersleute) unterstellen uns nicht das wir "Unsinn" schreiben oder das wir "lügen". Sie dürfen gerne Argumente austauschen wie Sie möchten und auch diese so oft wiederholen wie Sie möchten, aber persönliche Unterstellungen, Vorwürfe oder Anmachen haben hier keinen Platz.
Zitat von dirk im Beitrag #142[quote="vielleichteinlinker"|p147519] Die 30 Mrd tauchen im Budget nicht auf. Sie werden schon vorher aus den Einnahmen herausgerechnet. Sie,vielleichteinlinker, luegen. Und der Grund warum ich sage, dass sie luegen, ist, dass sie luegen!
Nö, der Grund ist wahrscheinlicher, dass Sie mein Argument spiegeln wollen. Ist legitim, wäre aber besser, wenn ich lügen würde.
Aber ich möchte Sie wirklich verstehen: Sie sagen also, dass die 30 Mrd weder als Einnahmen noch als Ausgaben genannt werden.
Dabei müssten sie als Einnahmen gerechnet werden, weil sie ja (auch) aus der Mehrwertsteuer kommen.
Damit müssten sie als Ausgaben gerechnet werden.
Ist das richtig. Bitte verzeihen Sie die Nachfrage aber Ihre "Position" ist inzwischen schwer nachvollziehbar.
Zitat von vielleichteinlinker im Beitrag #143 Aber ich möchte Sie wirklich verstehen: Sie sagen also, dass die 30 Mrd weder als Einnahmen noch als Ausgaben genannt werden.
Dabei müssten sie als Einnahmen gerechnet werden, weil sie ja (auch) aus der Mehrwertsteuer kommen.
Damit müssten sie als Ausgaben gerechnet werden.
Ist das richtig. Bitte verzeihen Sie die Nachfrage aber Ihre "Position" ist inzwischen schwer nachvollziehbar.
Das Budget muesste in ewta 30Mrd hoher sein. Statt 341 Mrd muesste es (rund) 371 Mrd betragen, mit hoeheren(= ohne negative) Einnahmen und einem Ausgabeposten "EU Etat" in Hoehe von ca 30 Mrd. Wie das mit dem Laenderfinanzausgleich ist, weiss ich nicht. Haengt davon ab wie das gesetzlich geregelt ist.
Zitat von dirk im Beitrag #141Und diese Verbuchung als negative Einnahme ist falsch. Sie ist sogar verfassungswidrig, denn die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stehen nach Artikel 106 GG dem Bund den Laendern und den Kommunen zu und nicht der EU. Und da spielt es auch keine Rolle, wer seit wann diesen Fehler begeht und ob er irgendwo im Handbuch erlaetert ist.
Aber wenn es so ist, dann stellt sich doch die Frage: Wieso kommt die fulminante (Zitat ZR) Frau Weidel nicht selber auf die Idee, wo doch der Vorwurf des Verfassungsbruchs quasi das Standardwerkzeug der AfD ist? Hat Herr Schachtschneider gerade Urlaub, oder wieso hat er ihr keinen Tipp gegeben?
Das ist jetzt zugegeben spekulativ, aber wenn dieser Verfassungsbruch so klar wäre, wie Sie ihn hier darstellen, hätte sich doch eine ausgewiesene und durchaus auch kompetente EU-Kritikerin (nein, das ist kein Widerspruch, ein großer Teil des Lügenvorwurf an Frau Weidel speist sich daraus, dass man aus ihrer Expertise schließen kann, dass sie es wahrscheinlich besser weiß) dieses Schmankerl nicht durch die Lappen gehen lassen.
Zitat Selbst wer ein "Kurz-Fan" ist, wird allenfalls sagen, dass seine Politik in die richtige Richtung geht, nicht alles was er macht fuer super halten und erst recht nicht glaubem dass mit seiner Amtsuebernahme instantan alles rosig wurde.
Darauf wollte ich gar nicht hinaus, wahrscheinlich hat mein "alberner Kommentar" getarnt und getäuscht, was ich damit eigentlich zeigen wollte: Es geht darum, dass der Modus dieser Einnahme in allen Ländern gleich ist, inklusive der Verbuchung als Einnahmeminderung.
Zitat von dirk im Beitrag #141[quote="Meister Petz"|p147515] Und diese Verbuchung als negative Einnahme ist falsch. Sie ist sogar verfassungswidrig, denn die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stehen nach Artikel 106 GG dem Bund den Laendern und den Kommunen zu und nicht der EU. Und da spielt es auch keine Rolle, wer seit wann diesen Fehler begeht und ob er irgendwo im Handbuch erlaetert ist.
Die Art der Verbuchung mag auf den ersten Blick verfassungswidrig erscheinen, dies aber endgültig so zu bezeichnen würde ich mich ohne sachkundige Beratung nicht trauen. Transparent ist es jedenfalls nicht. Interessant ist aber m.E. ein anderer Punkt: Es gibt ja auch Rückflüsse aus der EU. Die sind aber, so weit ich das verstehe nicht unter Einnahmen verbucht. Selbst wenn Rückflüsse sachgebunden sind, so entlasten sie den Haushalt. Komplettiert man das Budget nicht entsprechend wird die Darstellung verzerrt.
Die Aussage, Weidel lüge, ist aus meiner Sicht dem Ego geschuldet, unter zivilisierten Menschen genügt es die alternative Sicht darzustellen. Solange Parlamentarier nicht in der Lage sind vor Ort zu widersprechen, sondern sich hintenrum äußern geht die Kritik erst mal an die über 700 Leute die sich Parlament nennen.
Zitat von vielleichteinlinker im Beitrag #143 Aber ich möchte Sie wirklich verstehen: Sie sagen also, dass die 30 Mrd weder als Einnahmen noch als Ausgaben genannt werden. Dabei müssten sie als Einnahmen gerechnet werden, weil sie ja (auch) aus der Mehrwertsteuer kommen. Damit müssten sie als Ausgaben gerechnet werden. Ist das richtig. Bitte verzeihen Sie die Nachfrage aber Ihre "Position" ist inzwischen schwer nachvollziehbar.
Das Budget muesste in ewta 30Mrd hoher sein. Statt 341 Mrd muesste es (rund) 371 Mrd betragen, mit hoeheren(= ohne negative) Einnahmen und einem Ausgabeposten "EU Etat" in Hoehe von ca 30 Mrd. Wie das mit dem Laenderfinanzausgleich ist, weiss ich nicht. Haengt davon ab wie das gesetzlich geregelt ist.
Von den 30 Mrd kommen nur 2,5 aus der Mehrwertsteuer, allenfalls die würden unter den 106 GG fallen.
Aber es lohnt sich wirklich, das Originaldokument zu lesen - dann kommt nämlich noch eine weitere Ungereimtheit in Frau Weidels (und damit in Ihrer) Argumentation zum Tragen: Lesen Sie hier mal S. 15f. (https://www.bundeshaushalt-info.de/filea.../soll/epl60.pdf): Abgesehen davon, dass über den Posten mit den Abflüssen dick und fett das Wort "Ausgaben" steht, kommen auf der folgenden Seite auch die Rückflüsse aus den EU-Eigenmitteln. Sind auch 12 Mrd. Was sagt Frau Weidel dazu, dass die auch nicht als Einnahmen verbucht werden? Nix. Also stimmen nicht mal die 30 Mrd.
Natürlich ist Deutschland immer noch Nettozahler, keine Frage. Aber das ein sattes Drittel der Ausgaben auch wieder zurückkommen, erwähnt sie auch nicht.
Zitat von Martin im Beitrag #146Die Art der Verbuchung mag auf den ersten Blick verfassungswidrig erscheinen, dies aber endgültig so zu bezeichnen würde ich mich ohne sachkundige Beratung nicht trauen. Transparent ist es jedenfalls nicht. Interessant ist aber m.E. ein anderer Punkt: Es gibt ja auch Rückflüsse aus der EU. Die sind aber, so weit ich das verstehe nicht unter Einnahmen verbucht. Selbst wenn Rückflüsse sachgebunden sind, so entlasten sie den Haushalt. Komplettiert man das Budget nicht entsprechend wird die Darstellung verzerrt.
Da haben wir uns überschnitten.
Zitat von Martin im Beitrag #146Die Aussage, Weidel lüge, ist aus meiner Sicht dem Ego geschuldet, unter zivilisierten Menschen genügt es die alternative Sicht darzustellen. Solange Parlamentarier nicht in der Lage sind vor Ort zu widersprechen, sondern sich hintenrum äußern geht die Kritik erst mal an die über 700 Leute die sich Parlament nennen.
Frau Weidel hat mit dem Tarnen/Täuschen/Verschweigen-Vorwurf das spielfeld bereitet. Entweder sie ist auch unzivilisiert und hat ein großes Ego, oder es ist völlig legitim. Noch dazu steht der Vorwurf an Frau Weidel argumentativ wesentlich besser da als ihrer an die Bundesregierung.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #145Ich habe jetzt zwei Rechtsgutachten zum Thema gelesen, und beide sind sich einig, dass die Zustimmung zum Eigenmittelbeschluss durch Bundesgesetz von Art. 23f. GG (Übertragung von Hoheitsrechten). gedeckt ist, ohne dass 106 GG geändert werden muss
Es ist mir eigentlich egal wie wortverdrehend,e technokratische Winkeladvokaten die Sache sehen. Artikel 106 ist eindeutig.
Zitat von 2tes von Petz in 145 verlinktes PDf, Seite 3 Der Bundestag hat auf diese monatlichen Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland keinen Einfluss. Sie sind nicht von seiner Freigabe abhängig;
In dem Fall ist das ganze eine Steuer, muss auch Steuer genannt werden, und steht im Widerspruch zur allgegenwartigen Ansicht (siehe Zeit Artikel), demmnach die EU keine Steuern erheben kann.
Zitat von ebdAuch die parlamentarische Budgethoheit gibt dem Bundestag nicht das Recht, die Zahlungen an die Union zu unterbinden. Zwar müssen sie vom Bundestag als Ausgaben im Haushaltsplan mit dem Haushaltsgesetz beschlossen werden (Art. 110 Abs. 3 GG), da jedoch durch den Eigenmittelbeschluss der Union eine vertragsrechtliche Zahlungspflicht der Bundesrepublik Deutschland besteht, ist auch der Bundestag verpflichtet, sie im Haushaltsgesetz zu beschließen.
Das ist Juristen BS. Wie kann jemand, noch dazu der BT, verpflichtet sein, etwas zu beschliessen? Und wenn haengt das Ergebnis doch immer noch von diesem Beschluss ab, also von der Freigabe der Mittel durch den BT und widerspricht damit der Behauptung zuvor.
Zitat Abgesehen davon, dass über den Posten mit den Abflüssen dick und fett das Wort "Ausgaben" steht, kommen auf der folgenden Seite auch die Rückflüsse aus den EU-Eigenmitteln.
Sehen Sie, der Haushaltsentwurf ist Quark. Mal ist das eine Ausgabe, mal eine negative Einnahme. (Vermutlich vewechseln die Helden hier "Ausgaben" mit "Auszahlungen").
Zitat Von den 30 Mrd kommen nur 2,5 aus der Mehrwertsteuer, allenfalls die würden unter den 106 GG fallen.
Korrekt. Der BNI/GNP Beitrag waere, wenn die Zahlung nicht Teil des Bundesbudgets ist, gar eine neue Steuer mit neuer Bemessungsgrundlage. Alles Gesagte gilt also erst recht.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #147 Aber es lohnt sich wirklich, das Originaldokument zu lesen - dann kommt nämlich noch eine weitere Ungereimtheit in Frau Weidels (und damit in Ihrer) Argumentation zum Tragen: Lesen Sie hier mal S. 15f. (https://www.bundeshaushalt-info.de/filea.../soll/epl60.pdf): Abgesehen davon, dass über den Posten mit den Abflüssen dick und fett das Wort "Ausgaben" steht, kommen auf der folgenden Seite auch die Rückflüsse aus den EU-Eigenmitteln. Sind auch 12 Mrd. Was sagt Frau Weidel dazu, dass die auch nicht als Einnahmen verbucht werden? Nix. Also stimmen nicht mal die 30 Mrd.
Wieviel Haushaltspläne gibt es denn? Ich hatte nicht im Haushaltsplan 2017 geschaut, sondern im Entwurf 2018 auf den Weidel wohl referenezierte: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/017/1901700.pdf S.40/41. Bei den Einnahmen gibt es zwar die Posten'Zuschüsse von der EU' und 'Erstattungen von der EU', aber ohne Beträge. Weidel kann darauf also keinen Bezug genommen haben. Lt. dem von Ihnen verlinkten Haushaltsplan 2015 scheinen die Posten auch nur 'nachrichtlich' zu sein.
Man kann sich auf 3000 Seiten ja auch verlaufen, aber mir scheint die Erstattungen tauchen nicht als Einnahmen auf.
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