Vielen Dank für die Information. Ich war vor ca. zwei Wochen bei einer Veranstaltung der FDP im Stuttgarter Landtag, bei der auch Lungenarzt Prof. Hetzel auf dem Podium saß. Er hatte erwähnt, dass der neue Richtwert für Innenräume bei 80µg/m³ sei, er war wohl als Sachverständiger bei der Festlegung dabei. Allerdings hatte die Nachrichtenlage nicht so richtig zu dieser Aussage gepasst.
Einen Langzeitrichtwert I gab es bisher nicht, man wäre bei der Konvention der Festlegung bei 6µg/m³ gelandet, d.i. in etwa Einstellung aller menschlichen Aktivitäten. Interessant an dem Papier von den 90er Jahren ist nebenbei, dass man damals mehrfach Bezug auf die American Thoracic Society genommen hat (z.B. Kriterien für 'adverse effect'), diese aber schon damals als Langzeitgrenzwert 100µg/m³ empfahl. Die deutsche Ad hoc Arbeitsgruppe hat es sich damals erkennbar schwer gemacht.
Die USA haben nicht die Abstufung in Richtwerte I und II, nimmt man aber deren Definition ist dort der Kurzzeit- und Langzeitfaktor implizit berücksichtigt, wenn Richtwert I bei lebenslanger Exposition als unbedenklich gilt und bei Richtwert II 'unverzüglich' gehandelt werden muss. Diesen Werten ein 60-Minuten-Etikett anzuheften ist ein Widerspruch. 'Schadstoff' NO2 ist also im Vergleich zu anderen Schadstoffen ein Ausreißer aus der deutschen Konvention. Vielleicht hat man schon in den 90er Jahren nicht die Kurve zu den etwas anderen US-Definitionen gekriegt, und hat es diesmal wieder nicht geschafft.
Also haben wir jetzt einen Kurzzeitrichtwert der etwas höher ist als der US-Grenzwert, und gar keinen für Langzeit. Das sieht tatsächlich nach einem politischen Ringen aus. Aus der neuen Vorgabe für Innenräume ergibt sich also formal ein Langzeitrichtwert II von irgendetwas <= 250 µg/m³. Ganz rational ist dieser Wirrwarr schwer zu erklären.
Im Übrigen hat die TRGS 900 eine Fußnote:
Zitat (22) Gilt nicht für die Bereiche konventioneller Tunnelbau und geschlossene Arbeitsbereiche Bau bis 31. Oktober 2017, gilt nicht für den Bereich Bergbau bis 31. Okt 2021.
Ja, Dr. Hetzel ist ein besonnener und vehementer Vertreter seiner Position..Gut möglich, dass der neue Richtwert ihm zu verdanken ist.
Auf der anderen Seite stehen die Medien, die faktenfrei und ganz offen für die grüne Hexenjagd eintreten. Wie die Tagesschau hier Politpropaganda betreibt, ist unglaublich.
Zitat Damit wird denjenigen, die den Stickstoffdioxid-Grenzwert für die Außenluft von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für zu streng halten, ein beliebtes Argument genommen.
In die gleiche Kerbe schlägt die SZ, nur noch unverfrorener. Statt die tiefer als gedacht gemessenen NO2 Konzentrationen zu feiern, bedauert die SZ- Autorin die bessere Luft, weil damit der Kampf gegen die Autos schwieriger werde.
Zitat Bisher ließ sich der Kampf gegen diese Blechlawine trefflich auch mit den Stickstoffdioxid-Werten führen. Dieses Argument verliert nun an Schlagkraft. So gesehen kommt die gute Nachricht über die besseren Luftwerte für München damit zur Unzeit.
Hallo Paul, es ist offensichtlich: Je besser die Luft, desto stärker kommen die wahren Motive in den Vordergrund: Die Abschaffung des Individualverkehrs. Das Gesundheitsargument war nur vorgeschoben, weil sich dieses bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit so einfach missbrauchen lässt.
Der Vergleich der Richtwerte und des EU-Grenzwerts für die Straße hinkt ja. Wie Du bereits zitiert hast, gilt:
Zitat Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist.
Der Richtwert I enthält im Gegensatz zum Grenzwert eine klare klinische Bewertung (mal unbenommen, wie der AIR das verhunzt hat - ist dem Spiegel auch nicht aufgefallen), während der Grenzwert rein administrativ ist, mit dem Ziel Gesundheitsrisiken zu minimieren, was eben keine klinische Bewertung ist. Deshalb konnten auch zwischenzeitlich 50% Toleranz zugestanden werden bevor das DUH-Gesetz zugeschlagen hat.
Ganz nebenbei: Nachdem in Stuttgart irrsinnigerweise über die ganze Stadt ein Fahrverbot verhängt wurde versucht nun ein Autohaus mit Hilfe der Kanzlei CBH Rechtsanwälte 'den Spuk zu beenden': https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...e4f53cde73.html
Ehrlich gesagt erwarte ich durch die Überprüfung nur eine Bestätigung des Katastrophenszenarios. Alles andere würde mich doch stark wundern. Die Kanzlerin und die CDU stecken in diesem Schlamassel knietief drin. Wenn von dort der Befehl auf Überprüfung kommt, wird vorher sichergestellt, dass im Gremium auch die richtigen Leute sitzen, die das richtige Ergebnis garantieren können.
das liest sich ja ganz grotesk, aber es scheint viel zu gut zusammenzupassen und deckt sich mit meinen Beobachtungen. Respekt für die Mühen.
Ich bin auch immer noch neugierig, wie es zu der Richtlinienänderung 2015/1480 kommen konnte. Im Wesentlichen betraf die Änderung eine Verwässerung der Kriterien zur Positionierung von Messstationen. Zu diesem Zeitpunkt waren diese aber alle schon lange positioniert, die Änderung war also ein nachträglicher Freibrief, von dem primär eng positionierte deutsche Stationen (NRW, BW) 'profitierten'.
Vorgeschlagen wurde die Änderung im sogenannten Aquila Position Paper. Die Begründung ist knapp und ohne konkreten Hintergrund:
Zitat Micro-scale siting criteria are provided in Section C in Annex III. An appropriate degree of flexibility in the micro-scale criteria should be given considering practical issues as well as compatibility with macro-scale criteria. It is however essential that any deviation from the prescribed micro-scale criteria have to be fully documented and justified by Member States. (For example, in the cases where rooftop monitoring stations are used as urban background stations).
Das Aquila Team hat sich demnach mit Fragen der Messtechnik und der Repräsentativität von Messungen beschäftigt, nicht aber mit den kleinräumigen Kriterien wie Hausabstände u.a.. Die 'Flexibilisierung' taucht also urplötzlich auf. Den Minutes des 23. Meetings (kurz vor Verabschiedung der Änderung) ist zu entnehmen, dass es eine Intervention des DG-Env der Kommission gegeben haben muss, die Kontaktperson zum DG-Env.C.3 (unter François WAKENHUT) Marta Muñoz Cuesta war in diesem Meeting nicht anwesend, hat dann aber im darauffolgenden Meeting erläutert, was inzwischen geschehen war in Bezug auf die Änderung 2015/1480. Um welche Details es dabei ging ist nicht beschrieben.
Da aber das Aquila Position Paper von Mitarbeitern des Aquila Teams autorisiert war habe ich vier davon, einschließlich Dr. Jutta Geiger vom LANUV NRW) angeschrieben und sie gefragt. Niemand hat geantwortet. Frau Geiger war um 2005 auch für die Positionierung der Messstationen in NRW zuständig und hatte damals gezielt Straßenschluchten gesucht, teilweise mit Positionierungen die nicht mit der späteren RL 2008/50/EG zusammenpassen.
Mir fehlt also nach wie vor eine harmlose Erklärung.
Dass es im Zeitraum um 2013 einen Paradigmenwechsel gab, was den pragmatischen Umgang mit der Fehlplanung der Kommission (fehlende Harmonisierung von Immissionsschutzzielen und Einführung von Diesel Normen) angeht, erscheint mir offensichtlich. Von wo die Initiative ausging ist mir noch schleierhaft, fast alles spricht aber dafür, dass es von Deutschland ausging. Vielleicht spielt auch das unter Juristen umstrittene Urteil des BVerwG vom September 2013 eine Rolle: https://www.bverwg.de/de/050913U7C21.12.0, Leitsatz:
Zitat Nach einem an unionsrechtlichen Vorgaben orientierten Verständnis gewährt § 47 Abs. 1 BImSchG einem anerkannten Umweltverband eigene Rechte im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO (im Anschluss an EuGH, Urteile vom 25. Juli 2008 - Rs. C-237/07, Janecek - Slg. 2008, I-6221 und vom 8. März 2011 - Rs. C-240/09, Lesoochranárske zuskupenie VLK <„slowakischer Braunbär“> - Slg. 2011, I-1255).
Erst danach machte es Sinn auf eine Änderung der RL 2008/50/EG hinzuwirken, um Klagen gerichtsfest zu machen. 2015 konnte die DUH mit Abräumen beginnen.
Die Messstelle Oldenburg Heiligengeitswall hat Berühmtheit erlangt, weil sie auch ohne Verkehr während eines Marathonlaufs nicht viel andere Ergebnisse lieferte als mit Autoverkehr. Am 3.3.2019 gab es im späten Heute-Journal (nach einer slomka'schen dümmlich-arroganten Anmoderation) einen Bericht, wie das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim die Sache bearbeitet hat. Nachzulesen ist der umfangreiche Bericht hier.
Schaut man sich die Messstelle an, dann fällt auf, dass dies wohl eine einmalig nahe an den Auspuffen messende Station ist. Der Lufteinlass ist auf 1,5m Höhe in ca. 1m Abstand vom Fahrbahnrand vor dem Messcontainer platziert. Da der Container durch sein Eigenvolumen selbst ansonsten zur Vermischung verfügbares Luftvolumen 'klaut' kann es im Bereich um den Messeinlass herum nur zu Verzerrungen des Messergebnisses kommen. Ganz sicher gibt es keinen Freiraum von 270° um den Einlass und auch nicht mehrere Meter Abstand von Hindernissen. Der rot-weiße Einlass ist im Rücken des FDP-Abgeordneten Grube (links)*
Irgendwie hat sich aber das Gewerbeaufsichtsamt um eine solche Feststellung gedrückt, indem es durch eine Simulation mit ca. 1x1x0,6 Meter-Quadern die NO2-Konzentrationen der größeren Umgebung der Straße bis zu den Gebäuden hin dargestellt und eingestanden hat, dass die tatsächliche Konzentration an den Gebäuden unter 40µg/m³ liegt (S.21).
Damit kann Oldenburg wohl eine Klage der DUH abweisen, leider findet damit aber noch immer keine Klärung der Geometrien um den Messeinlass statt. Die Umweltbehörden sind glitschig wie ein Stück Seife. Soweit ich das erkennen kann ist auch die Messstation mit ihrem Volumen selbst nicht Teil der Simulation.
Gruß Martin
PS: Im Zuge meiner 'Streifzüge' habe ich festgestellt, dass die FDP bereits im letzten Jahr einen kompetenten Antrag im Bundestag eingebracht hat, der exakt auf die Klärung solcher Fragen abzielt. Dass die CDU/CSU mit Herrn Bilger dem nicht zugestimmt hat ist schwer verdaulich. Ich frage mich, wie eine solche durch Parteidisziplin erzwungene Schizophrenie auf Dauer den Charakter prägt.
Da ich im letzten Beitrag davon geschrieben habe, dass die Umweltbehörden glitschig sind wie ein Stück Seife, hier nochmals eine zusammenfassende Begründung (die Information ist in vorangegangenen Beiträgen verteilt).
Seit über einem Jahr köchelt der Vorwurf in der Öffentlichkeit und in der Politik, dass Messstationen falsch positioniert sein. Umweltbehörden haben sich gegen eine objektive Überprüfung gewehrt, speziell auch der baden-württembergische Verkehrsminister Hermann, selbst für Ministerpräsident Kretschmann ein dauerhafter 'pain in the neck'. Seit den Vorwürfen falsch positionierter Messstellen tingelt sein Adlatus Christoph Erdmenger durch das Ländle und versichert, dass die Stationen korrekt positioniert seien. Behaupten können die alles, solange es keine durch Gutachten gestützte gerichtliche Klärung, oder eine Konkretisierung durch die EU-Kommission, evtl. auch der Bundesregierung gibt.
Eine gerichtliche Klärung gibt es bisher nicht, das Beispiel des vorigen Beitrags zeigt, wie man diese wohl vermieden hat.
Nordrhein-Westfalen hat vorauseilend lieber mal den TÜV Rheinland beauftragt, die Messstellen zu überprüfen, und nach Abschluss der Prüfung laut verkündet dass bis auf eine kleine Ausnahme alles in Ordnung sei. Erst ein Blick in den Prüfbericht zeigt, dass es sich hier um eine raffinierte Mauschelei zu handeln scheint.
Solange es in NRW keine unabhängigere Überprüfung und gerichtliche Klärung der Messstationen gibt kann sich die Umweltbehörde LANUV ihre Hände in Unschuld waschen. Das Bundesverkehrsministerium hatte nun auf eine Überprüfung der bundesweiten Messstellen gedrängt, und oh Wunder, die Federführung wurde wieder Umweltämtern zugeteilt, prüfen soll mal wieder der TÜV Rheinland. Ohne vorhergehende Konkretisierung der vagen Messbedingungen der 39. BImSchV eine Farce.
Das Europaparlament hat inzwischen ebenfalls Initiative ergriffen und lässt europaweit Messstellen vergleichend überprüfen, genau genommen in den Ländern, die einem Vertragsverletzungsverfahren unterworfen sind und wenige andere Länder, auf die das nicht zutrifft.. Auch hier ist die Federführung bei einer Umweltbehörde, zumindest nicht bei einer deutschen. 50 Stationen sollen vermessen werden. Sollten dies aber nur teilweise Messstationen für den Verkehr sein (neben solchen für den sogenannten 'Hintergrund' und Industriegebieten) bleibt die Chance ungenützt, gutes statistisches Material zu bekommen. Bisher waren nur Messstellen für Verkehr in der Kritik.
Bei den noch laufenden Aktivitäten muss man erst mal das Ergebnis abwarten, beispielsweise, ob sich Behörden und TÜV nochmal trauen ein Mauschelergebnis abzuliefern.
Eine gerichtliche Klärung wäre auf jeden Fall delikat. Wer auch immer 2015 dafür gesorgt hat, dass die Kriterien für eine Positionierung der Messstationen per Änderungsrichtlinie 'flexibilisiert' wurden (die Behörde kann machen was sie will, wenn sie es nur dokumentiert), es wäre dabei zumindest interessant, wer diese Option vor Gericht ziehen würde. Vielleicht ergäbe sich dann daraus doch noch die Chance die Machenschaften der Umweltnetzwerke genauer unter die Lupe zu nehmen.
Zitat Eine Studie im Auftrag des Europaparlaments prangert nach Informationen unserer Zeitung an, dass die EU-Luftqualitätsrichtlinie den Behörden vor Ort missverständliche Anweisungen zur Aufstellung der Messstationen in den Innenstädten gibt
Der Griff nach dem Strohalm und erste Rückzugsgefechte des Verkehrsministers Hermann?
Stuttgart baut die Messstelle Pragstraße ab, deren Werte beim Fahrverbotsurteil auch eine Rolle spielten.
Es sollen nun neue Messstationen aufgebaut werden, die dann in vier Meter Höhe die Luft ansaugen sollen - mehr sei nach Richtlinie nicht erlaubt. Vielleicht sollte Stuttgart abwarten, bis die Kommission der Aufforderung des EP nachkommt, die Messkriterien zu konkretisieren. In der Ausgabe von 2008 sagt die Richtlinie noch
Zitat Im Allgemeinen muss sich der Messeinlass in einer Höhe zwischen 1,5 m (Atemzone) und 4 m über dem Boden befinden. Eine höhere Lage des Einlasses (bis zu 8 m) kann unter Umständen angezeigt sein. Ein höher gelegener Einlass kann auch angezeigt sein, wenn die Messstation für ein größeres Gebiet repräsentativ ist
Die 8m sind eines der Kriterien, die 2015 durch die Änderungsrichtlinie 2015/1480 aus dem Text entfernt wurden, weshalb die 39.BImSchV dieses ebenfalls nicht enthält. Gerade für Straßenschluchten mit geringen Messabständen zu den Auspuffen hätte sich eine größere Höhe angeboten. So sieht man bei den weiter oben referenzierten Simulationen in Oldenburg, dass in einer Höhe von ca. 6m Werte gemessen würden, die denen an der bewohnten Gebäudefassade entsprechen.
Die Änderung von 2015 ist deshalb bemerkenswert, weil sie ja mit der Begründung geschah, dass man Flexibilisierung bräuchte. Dies war aber eine Verschärfung.
Gruß Martin
PS: In Stuttgart wird gerade Verkehrsminister Hermann an die Leine gelegt. Die Verantwortung soll nicht mehr allen das Verkehrsministerium haben, mehrere Ministerien teilen sich in Zukunft die Verantwortung.
Auch wenn die Anzahl von Verkehrsmessstationen deutlich geringer ist als meine Auswertung über alle EU-Länder, so bestätigt die Studie meine Feststellung , dass in Deutschland kritischer gemessen wird. Die Studie listet auch die fehlende Konkretisierung vieler Definitionen und Details. Allerdings hat Stuttgart nach der Studie seine Standorte systematischer ausgesucht und die Vorgehensweise besser dokumentiert als die meisten anderen Städte. Wie ich schon weiter oben geschrieben habe ist die Luftreinhalterichtlinie schlampig formuliert, bzw. hat die EU Kommission nicht ihren Job gemacht, die Implementierung zu überwachen und eine Harmonisierung zu unterstützen.
Mit einigen Details bin ich nicht einverstanden, ich werde das in Folge noch erläutern. Immerhin wurde nach dem englischen Original geprüft, sodass fehlerhafte Übersetzungen keine Rolle spielen.
Einer der besten Beiträge zu diesem Thema. Ich hoffe, Kekule ist einer der Experten der entsprechenden Arbeitsgruppe an der Leopoldina in Halle. Auf den Abschlussbericht bin ich gespannt. Es wäre eine Bankrotterklärung der Politik, wenn sie dieses von ihr angerichtete Desaster nicht korrigieren würde.
eins vorneweg: Kekule ist nicht mit dabei. Dafür aber unsere beste Freundin, die Frau Hoffmann aus Düsseldorf, die sicher einem negativen Grenzwert das Wort reden wird. Darüber hinaus ein paar handfeste Umweltaktivisten wie Ortwin Renn und allen voran der sozialistische Klimaaktivist Ottmar Edenhofer vom PIK. Auf der Seite der Realisten mache ich eigentlich nur Dr. Drexler aus Erlangen und evtl. den Chemiker Lelieveld aus. Der Rest ist mir unbekannt. Eine ausgemachte Sache ist das noch lange nicht. Vor allem vermisse ich hier Statistiker, die die Schwächen der Epidemiologen offen legen könnten. Da ist nur ein Nobody aus München dabei. Die Chance, dass die Prüfung ein abgekartetes Spiel wird, ist immer noch groß. Zu groß wäre der Vertrauensverlust, wenn hier konstatiert wird, dass das ganze Grenzwert- und Skandalgeschachere eine Farce war.
Hier die ganze Liste:
Sprecher der Arbeitsgruppe Prof. Dr. Jörg Hacker ML, Präsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Halle (Saale)/Berlin Prof. Dr. Martin Lohse ML, Vize-Präsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina/ Max‐Delbrück‐Centrum für Molekulare Medizin (MDC), Helmholtz‐Gemeinschaft, Berlin Prof. Dr. Sigmar Wittig ML, Institut für Thermische Strömungsmaschinen, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Karlsruhe
Mitglieder der Arbeitsgruppe Prof. Dr. Achim Dittler, Institut für Mechanische Verfahrenstechnik und Mechanik, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Karlsruhe Prof. Dr. Hans Drexler, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Erlangen Prof. Dr. Ottmar Edenhofer ML, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Potsdam Prof. Dr. Manfred Hennecke, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin Prof. Dr. Barbara Hoffmann, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Düsseldorf (verantwortlich ausschließlich für das Kapitel „Gesundheitseffekte“) Prof. Dr. Göran Kauermann, Institut für Statistik, Ludwig-Maximilians-Universität München, München Prof. Dr. Katharina Kohse-Höinghaus ML, Fakultät für Chemie, Universität Bielefeld, Bielefeld Prof. Dr. Jean Krutmann ML, Institut für Umweltmedizinische Forschung, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Düsseldorf Prof. Dr. Johannes Lelieveld ML, Max-Planck-Institut für Chemie, Max-Planck-Gesellschaft, Mainz Prof. Dr. Barbara Lenz, Institut für Verkehrsforschung, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Berlin Prof. Dr. Wolfgang Löwer, Institut für Öffentliches Recht, Universität Bonn, Bonn Prof. Dr. Jörg Michaelis, Instituts für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik, Universitätsmedizin, Mainz Prof. Dr. Ulrich Pöschl, Max-Planck-Institut für Chemie, Max-Planck-Gesellschaft, Mainz Prof. Dr. Ortwin Renn ML, Institut für Transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS), Potsdam Prof. Dr. Norbert Suttorp ML, Medizinische Klinik mit Schwerpunkt Infektiologie und Pneumologie, Charité Universitätsmedizin, Berlin Prof. Dr. Erika von Mutius ML, Institut für Asthma und Allergieprävention (IAP), Helmholtz-Zentrum München, München Prof. Dr. Jürgen Wolfrum, Physikalisch-Chemisches Institut, Universität Heidelberg, Heidelberg ML = Mitglied der Leopoldina
Es ehrt ihn, dass er der Willkür bei der Grenzwertsetzung offen widerspricht, aber seine anderen Analysen sind auch nicht sauber. Die Argumente Köhlers bleiben trotz der schlampigen Rechnung im Zigarettenbeispiel valide. Es ist auch bei weitem kein wissenschaftlicher Quatsch, den Köhler erzählt, weil er eines der zentralen Probleme der Epidemiologie anspricht und das ist die ungenaue Kontrolle auf Confounder. Das kann Kekule nicht einfach vom Tisch wischen und bei der Diskreditierungsrallye mitfahren. Das ist unredlich. Daneben hat er selbst auch schon den Sattel gewechselt. Vor einigen Monaten hat er noch für eine Anhebung des Grenzwerts plädiert. Heute lehnt er das aus politischen Gründen ab, weil man damit angeblich fundamentalistischen Kräften Futter geben würde.
Das mag zwar so sein, aber damit löst man erstens nicht das Problem der „Fundamentalisten“, so es sie denn in diesem Bereich gibt. Und zweitens spielt man, wenn man den Grenzwert trotz seiner Bedeutungslosigkeit nicht ändert, genau den anders ausgerichteten Fundamentalisten in die Hände. Das sind die, die derzeit das Ruder in der Hand haben und wie schon bei der Kernenergie alles zu Tode regulieren wollen. Nur die wenigsten wissen z.B., dass wir uns innerhalb der EU und vollkommen unabhängig von den Grenzwerten bei Immissionen bis in alle Ewigkeit auf konstante, jährliche Emissionsreduzierungen verpflichtet haben. Das ist das Göteborg Protokoll mit den NECDs. Daran und an den CO2 Vorgaben ist bereits absehbar, dass in 20 Jahren praktisch kein Feuer mehr brennt. Wurde da jemand gefragt? Wurde das wissenschaftlich validiert? Energiewende sinnvoll hin oder her, sie ist bereits seit langem europäisch beschlossen und das war auch die Antwort aus Brüssel auf bisherige deutsche Versuche, hier etwas aufzuweichen.
Den Auto- und LKW-Herstellern hat man unlängst mit dem Dieselskandal und den Co2 Vorgaben klar gemacht, wie man sich die Zukunft in der EU vorstellt. VW und Co. habens kapiert und ziehen jetzt mit großem Getöse ins E-mobility-Zeltlager ein. Selbst die Truckies sind in den letzten Monaten nervös geworden und wollen plötzlich ganz schnell ganz große Battarielastwagen bauen. Die anderen Bereiche, die noch zündeln, werden folgen. Die Metall- und Zementhersteller sowie die chemische Industrie sind wohl die nächsten, die dran sind.
Nein, dieser Ideologie muss ein Ende gesetzt werden und es muss sehr, sehr vieles noch einmal auf den Prüfstand. Mit NO2 alleine ist das bei weitem nicht getan.
danke für die Namensliste. Im Artikel Kekulés klang an, dass er schon eine Ahnung hat, was das Ergebnis von Halle sein würde. Er hat dann wohl seine Zuträger. Und mit dem Artikel in der FAZ hat er zumindest ein paar Pflöcke eingehauen, sodass erst mal die Luft aus der von der Luftreinhalterichtlinie behaupteten Wissenschaftlichkeit hinter den Grenzwerten gelassen ist, allein aus Sicht der Historie.
Zu Köhler: Teils würdigt Kekulé Köhler, teils kritisiert er ihn, beispielsweise bei der ‚Verharmlosung‘ von Feinstaub. Ich selbst habe mich zum Thema Feinstaub aus pragmatischen Gründen (der Drops ist zumindest für Diesel gelutscht) zurückgehalten, und habe mich nicht tiefer dort reingelesen. Ob aus Überzeugung oder Pragmatismus, mir scheint, dass auch Kekulé das Fass nicht unnötig aufmachen wollte. Köhler hätte es sich auch einfacher machen können. Wie auch immer man die Feinstaub-Situation beurteilt, so ist dort die Diskrepanz zwischen den USA und der EU minimal, im Gegensatz zu NO2. Und gerade beim NO2 habe ich nicht verstanden, warum Köhler das Gewicht der US-Bewertung nicht stärker in die Diskussionsrunden geworfen hat – es sind eben nicht nur hundert deutsche Lungenärzte.
Der FAZ-Beitrag Kekulès fokussiert auf NO2, und da füllt er Lücken, die ich höchstens vermuten konnte. Er bestätigt meinen Eindruck, dass eine der Kommission nahestehende EU-WHO-Gruppe sich von der internationalen WHO-Gruppe isoliert hatte. Wie damals Fehler gemacht wurden wird ziemlich offensichtlich, dass entscheidende Sitzungsprotokolle verschwunden sein sollen (gab es davon keine Kopien?) ist merkwürdig, spricht mindestens für ein totales Chaos. Seit der damaligen Fehlentscheidung scheint die EU-WHO-Gruppe nach dem Motto „Was kannste nicht verbergen, musste verstärken“ auf einer weiteren Absenkung des NO2-Grenzwerts besteht. Dafür wird wohl viel Geld ausgegeben.
Kekulé ergänzt auch meine hier vorgebrachte Kritik an der UBA-Studie vom letzten Jahr. Dass die für die Studie verantwortliche Peters inzwischen weit zurückgerudert ist war mir neu. Kekulé zeigt nicht nur die Schwächen der epidemiologischen Studien auf, sondern erläutert auch etwas den Hintergrund, warum die US-Wissenschaftler zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind. Also alles in allem eine wertvolle Ergänzung zu meinen hier zusammengetragenen Erkenntnissen.
Dass Kekulé zu Pragmatismus neigt, auch wohl unsere Einschätzung teilt, dass die EU ihren Grenzwert mit Zähnen und Klauen verteidigen wird, zeigt sich in seinem abschließenden Kommentar, in dem er nämlich nicht eine Anhebung des Grenzwerts empfiehlt, sondern eine Korrektur der Justiz mit Überschreitungen desselben. Leider bleibt er schuldig, wie das im Detail aussehen könnte. Ich selbst sehe in einer Fristverlängerung aus Sicht der Enteignungen von Diesel-Besitzern noch immer die eleganteste Variante.
Die Entkarbonisierung unserer Gesellschaft und unserer Verkehrsmittel wird dann dem Diesel eh vollends den Garaus machen, sollte nicht in ganz naher Zukunft der Blitz in die Politik fahren.
Zitat von Eierkopp im Beitrag #242Ist zwar OT, aber ist es nicht Standard in der Politik, Desaster anzurichten, um damit Machtausbau zu begründen?
Nichts ist unmöglich. Aber Publikationen wie die von Kekulé dienen auch dazu den Politikern den Fluchtweg etwas zu verstellen. Das Thema hat m.E. bereits zuviel Öffentlichkeit, als dass Machtspielchen unter dem Radarschirm gespielt werden könnten. Kekulé spielt den Whistleblower.
Die Medien haben aus der EP Studie im Wesentlichen nur zwei Aspekte aufgegriffen:
1.Dass die Dokumentation beispielsweise der Entscheidung für Gebiete höchster Schadstoffkonzentration für die Überwachung in anderen Mitgliedstaaten im Vergleich zu Deutschland lückenhaft bis nicht vorhanden ist, wobei auch hier die Vorgaben vage sind.
2.Eine Empfehlung, Vorgaben für Diesel-Fahrzeuge in einigen Gebieten enger zu fassen und auf eine Reduktion des Verkehrs hinzuarbeiten.
Der zweite Punkt geht über den Auftrag des EP hinaus. Bevor Ratschläge dieser Art erteilt werden muss erst Einigkeit darüber bestehen, wie denn genau gemessen werden muss. Die Liste der Unklarheiten reicht von Seite 40 bis 42 der Studie.
Auf der Liste fehlt allerdings ein wichtiger Punkt, den ich hier schon wiederholt thematisiert habe. In Deutschland gibt es einige ‚kritische‘ Messstellen, die im geringsten Abstand zu Hauswänden stehen (Kiel, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Reutlingen, einige in NRW u.a.), und die auch Teil von DUH-Klagen sind. Solche Messstellen gibt es in anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht, sieht man von wenigen Exoten ab, wo aus Gebäuden die Ansaugrohre bis zu einem Meter herausragen (Wien, Marseille, Brüssel).
Solche Messstellen werden damit begründet, dass die Luftqualität repräsentativ für die Baufluchtlinie gemessen wird. Betrachtet man die Historie der Luftreinhalterichtlinien ist das aber eine Karteileiche, die 2015 sogar noch etwas zementiert wurde.
Des Weiteren wird in manchen Städten, die nicht durch die Studie erfasst wurden, in größerer Höhe als 4m gemessen. Bis 2015 war dies auch so in der RL vorgesehen, wurde dann aber mit der Begründung nach mehr Flexibilität entfernt. Ein Widerspruch. Höhe wäre nämlich eine Möglichkeit, die beengten Verhältnisse in Straßenschluchten und an hohen Gebäudefassaden zu kompensieren. Einer der Autoren der Studie, Herr Spangl vom UBA Österreich, war auch Autor der Vorschläge von 2015 und hat bisher auf keine Nachfrage reagiert.
Die Studie geht davon aus, dass die Nähe zum Verkehr und damit zu den Auspuffen nicht geregelt sei. Da aber allzu große Nähe zu Emissionsquellen zu vermeiden ist, fehlt hier schlicht Detail.
Zuletzt kommt die Frage, ob denn auch wirklich im Gebiet höchster Schadstoffkonzentration gemessen wird (s.a. die Stellungnahme eine Generalanwältin des EuGH). Je nachdem, wie klein man ‚Gebiet‘ fasst kommt man schnell in Konflikt mit der Anforderung, nicht zu kleinräumig zu messen. In der Studie wird dieses Gebiet gleichgesetzt mit mindestens 100 m Straßenabschnitt. Dies ist aber nicht plausibel, weil dieser Straßenabschnitt verhindern soll, dass Schadstoffe zu unmittelbar an der Messstation gemessen werden, also eher eine messtechnische Maßnahme darstellt. Ein ‚Gebiet‘ könnte also durchaus größer sein, ähnlich wie bei Industriemessstellen zwischen einem Areal von 250 m x 250m und ‚Industriegebiet‘ unterschieden wird, in dem dieses Areal um die Messstelle gilt. Die EP Studie verwässert diesen Sachverhalt.
Nach wie vor bemängele ich, dass die Messbedingungen nicht nur unklar sind, sondern auch ziemlich beliebig über die letzten zwanzig Jahre geändert wurden. Das ist aber alles, nur keine wissenschaftsbasierte Qualität. Genau genommen müssen für Grenzwerte, die aus Studien in Metropolen abgeleitet sind, die Messbedingungen bei den Studien exakt protokolliert sein, um dann bei der Anwendung der Grenzwerte gespiegelt zu werden. Eine solche Sorgfalt habe ich nirgendwo entdeckt. Wenn also vor über 30 Jahren in U.S.-Metropolen Studien durchgeführt wurden, die die heutigen Grenzwerte begründen, dann fehlen offensichtlich wichtige Daten. Es gibt Hinweise, dass damals nicht so kleinräumig gemessen wurde wie heute in Deutschland. Damit entsprächen die Grenzwerte nicht einer Straßenschluchtsituation, sondern eher einem Zwischending zum städtischen Hintergrund. In jedem Fall müsste dies berücksichtigt werden, wenn man von ‚Gebieten höchster Schadstoffkonzentration‘ spricht. Es ist eben nicht die Straßenschlucht.
ja, das stimmt. Kekulé verbaut damit Fluchtwege und Köhler hat den strategischen Fehler mit den Partikeln gemacht. Das ist auch der Grund, wieso er die EPA nicht als Kronzeuge anführen will. Sie widerspricht ihm bei Partikeln genauso, wie sie unserem Epidemiologentross bei NO2 widerspricht. Deshalb ist die EPA immer außen vor. Das dürfte bei der Überprüfung der Leopoldina aber nicht der Fall sein. Denn hier will man sich die Grenzwerte und Begründungen anderer Länder dezidiert ansehen. Schwer vorstellbar, dass man in diesem Zusammenhang an den USA und der EPA vorbeikommt. Alleine die schiere Masse und die durchdachte Systematik der EPA dürfte einigen Teilnehmern, die mit der Materie nicht so vertraut sind, Respektfalten auf die Stirn zaubern.
Auf der einen Seite hat Kekule die Tür zugemacht, auf der anderen ist die Wand der EPA. Bin gespannt, wie man sich da rauswinden will, ohne einen massiven Vertrauensverlust in europäische Umweltwissenschaft und -politik zu generieren.
Heute, 10:00 Uhr ist es soweit. Da kommt der Bericht der Leopoldina.
Summarisch kann man sagen, dass niemand so richtig den Kopf rausstrecken wollte, man viel zwischen den Zeilen lesen muss. Feinstaub wird als kritischer eingestuft als Stickstoffdioxid. Die Stellungnahme enthält aber keine eigenen Grenzwertempfehlungen, am Ende bleibt die lapidare Feststellung, dass Gesetz eben Gesetz ist.
Zwischen den Zeilen klingt allerdings ein bisschen durch, dass in fünf Jahren der Grenzwert von NO2 doch eh eingehalten sein wird, kleinräumige Fahrverbote nicht viel bringen. Immerhin wird weiterhin kein Anlass gesehen, den NO2-Grenzwert in Zukunft zu senken. Eine Vorgabe an die Eiferer der Lobbyorganisationen?
Die Situation der Messstellen wird adressier, letztlich mit der Empfehlung, diese in der EU zu harmonisieren. Es gibt einen Vergleich zu den USA, wo deutlich weniger kleinräumig gemessen wird, und in der Höhe bis 7 m erlaubt sind. Das trifft meinen Punkt von weiter oben, bei uns galten bis 2015 8 m.
Auch wurde das Vorsorgeprinzip erwähnt, ein bisschen als Entschuldigung, weil die Grenzwerte so niedrig, bzw. die Maßnahmen möglicherweise drastisch sind. Diese Art Argumentation sollte aber mal auf den öffentlichen Prüftisch:
Zitat Demnach ist es Aufgabe des Gesetzgebers, die Bevölkerung auch vor nur möglicherweise gesundheitsgefährdenden Substanzen zu schützen, selbst wenn Schäden durch wissenschaftliche Methoden nicht eindeutig nachgewiesen werden können.
Mit den Konjunktiven hat der Gesetzgeber maximale Verbotshoheit.
Prof. Kekulé hat übrigens nicht mal zu den angehörten Experten gehört.
Vielleicht mache ich noch eine umfangreichere Zusammenfassung.
Gruß Martin
Bei der rechtlichen Bewertung gibt es noch einen kleinen Punkt. Die Luftreinhalterichtlinie ist so angelegt, dass erreichte Grenzwerte nicht mehr überschritten werden dürfen, mit kommenden EuGH-Urteilen haben Anwohner gar das Recht Belastungen überprüfen zu lassen (gibt es eh schon). Es gibt aber keinerlei Ausnahmen für Baustellen. Ich denke daran, weil bei uns hier einige Langzeitbaustellen anstehen, davon auch eine Stadtbahntrasse. Dafür sieht das Gesetz aber keine Ausnahme bei der Luftqualität vor.
Nach dem ersten Überfliegen würde ich sogar sagen, dass das ein Armutszeugnis für die deutsche Wissenschaft ist. Etwas vulgärer aber durchaus verdient: Pappnasenveranstaltung mit politischem Auftrag.
Das drückt meinen Punkt etwas drastischer aus: Keiner hat den Kopf herausgestreckt. Eigenständige quantitative Aussagen wurden vermieden wie die Minen im Minenfeld. Man spürt den Versuch, jeden Fallstrick zu vermeiden. Wenn dann ein bisschen politische Korrektheit verteidigt werden soll wird es peinlich. Beispielsweise der Versuch die Diskrepanz zwischen Arbeitsplatzgrenzwerten und Straßengrenzwerten zu erklären, nämlich damit, dass die Aufenthaltsdauer am Arbeitsplatz nur 40 Stunden betrage. Übersehen wurde, dass die Aufenthaltsdauer an der Straße weit kürzer ist, und dass die NO2-Konzentration in der Straße angrenzenden Wohnungen weit geringer ist als auf der Straße - solange keine unabhängigen Quellen in den Wohnungen sind.
Die Stellungnahme ist aber eine schöne Datensammlung, ein paar referenzierte Quellen werde ich mir mal anschauen. Vor allem wurden einige Referenzen auf die USA hinzugefügt, einschließlich der EPA-Studie. Ganz so arg weh wollte man aber dem Helmholtz-Zentrum München nicht tun. Mein Vorwurf der Unseriosität steht nach wie vor: Wenn ich eine EPA-Studie umfangreich referenziere und weiß, dass deren Schlussfolgerungen den meinen widersprechen, dann hebe ich das hervor und diskutiere das.
In Bezug auf die Messstationen gefällt mir das Bild auf Seite 17: Zu hoch gemessene NO2-Werte konzentrieren sich in NRW und BW. Die in diesen Bundesländern ausgeprägte Praxis, besonders eng an Straßen und Häusern zu messen, korreliert auffallend mit hohen Werten. Auch anzumerken ist, dass der Vergleich der räumlichen Vorgaben für Messstationen USA-D auf Seite 21 zeigt, dass in den USA nicht nur höhere Grenzwerte, sondern auch günstigere räumliche Bedingungen bestehen. Damit vermeidet man eben lokale Spitzenwerte, die mit der Belastung der Bevölkerung wenig zu tun haben.
Gruß Martin
PS: In Stuttgart messen inzwischen zwei 'kritische' Messstationen nicht mehr. Die in der Pragstraße wurde wegen veränderter räumlicher Gegebenheiten abgebaut, die am Neckartor wurde vorgestern durch ein Feuer zerstört. Wollen sich die Grünen durch die Hintertür aus ihrem Luftreinhalteplan schleichen ?
Das Medienecho zur Stellungnahme der Leopoldina geht in die Richtung, dass Fahrverbote wenig Wirkung hätten. Die Aussage ist aber genaugenommen die, dass kleinräumige Fahrverbote keine Wirkung hätten. Das würde bedeuten, dass Stuttgart alles richtig gemacht hätte, indem es die Fahrverbote großräumig ausgesprochen hat. Die Stuttgarter Verwaltung hat diese Vorlage aber heute nicht verwandelt. Im Gegenteil beteuern Kretschmann und Strobl gemeinsam, dass es kein zonales Fahrverbot für Euro 5 geben würde/dürfe. Das Verkehrsministerium hat auch eingeräumt, dass die Messstelle am Neckartor doch nicht richtig stehe. Dass diese nun abgebrannt und nicht mehr funktionsfähig sein soll kann ja nun konstruktiv genutzt werden.
Zumindest heute sieht es so aus, als dass die Stellungnahme der Leopoldina willkommen ist für Rückzugsgefechte einiger Umweltaktivisten. Liegt das an der kommenden EP- und Gemeinderatswahl? Geulen & Klinger, die Kanzlei der DUH, wird das möglicherweise wenig beeindrucken. Allerdings können sie gegen Neuplatzierungen von Messstationen nur bedingt vorgehen.
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