Ein erwachsener Mann gibt sich als 15 aus. Besucht dadurch die Schule. Pflegt sexuelle Kontakte zu 15-jährigen Mädchen. Auch ohne die Bluttat ist das alles andere als koscher.
In diesem Fall nicht strafbar. Aber die Eltern tragen wohl Mitschuld, auch wenn sie das (vermutlich auch vor sich selbst) abstreiten.
___________________ Kommunismus mordet. Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #1777In diesem Fall nicht strafbar. Aber die Eltern tragen wohl Mitschuld, auch wenn sie das (vermutlich auch vor sich selbst) abstreiten.
Ich weiß nicht so recht: Können erwachsene Männer als Jugendliche in Deutschland einreisen und sich unserer Mädchen 'bedienen', ohne dass ein Strafrecht greift? Wie ist es, wenn in Zukunft 12-jährige Mädchen einreisen, sich als 18-jährig deklarieren und ihren 40-jährigen Mann heiraten? Kann es sein, dass unsere Gesetze einfach so ausgehebelt werden? Nicht, wenn unsere Politik das nicht will.
Ein Blick ins Gesetz genügt um zu erkennen, dass dieser Fall nicht in den strafbewehrten Bereich der sexuellen Habdlungen fällt.
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Zitat von Frank2000 im Beitrag #1779Ein Blick ins Gesetz genügt um zu erkennen, dass dieser Fall nicht in den strafbewehrten Bereich der sexuellen Habdlungen fällt.
Zitat Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". Der Altersabstand soll sicherstellen, dass nur Fälle eines "gefährdungstypischen Machtgefälles" erfasst werden und nicht jugendtypische Beziehungen.
Was dort nicht steht ist die Situation, dass der Pass des Erwachsenen (möglicherweise) ein falsches Alter ausweist. Ich bin kein Jurist, um mir für solche Fälle ein umfassendes Bild aus den Gesetzen herauszulesen. Deshalb belasse ich es bei meiner Frage, erwarte auch keine Antwort von Nicht-Juristen.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #1779Ein Blick ins Gesetz genügt um zu erkennen, dass dieser Fall nicht in den strafbewehrten Bereich der sexuellen Habdlungen fällt.
Wirklich?
§182 StGB(3): Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Der Knackpunkt ist also die Frage, ob der "jugendliche" Täter schon über 21 Jahre alt war. Wobei angesichts der Mordanklage diese zweite (mögliche) Straftat natürlich eh nicht mehr ins Gewicht fällt.
Interessant wäre allerdings, ob sich vielleicht andere Personen strafbar machen (oder zumindest moralische Schuld auf sich geladen haben), die das höhere Alter des Täters hätten erkennen müssen. Und die die (illegale) Beziehung eines erwachsenen Mannes mit einer Jugendlichen dann sehenden Auges einfach so laufen ließen.
Etwa die Lehrer der Schule, in der sich die beiden kennen lernten. Oder "Flüchtlingshelfer", die gemeinsame Freizeitaktivitäten von einheimischen Jugendlichen und Flüchtlings-"Jugendlichen" organisieren (siehe z.B. hier: http://www.pfalz-express.de/kandel-max-m...-alles-brannte/ ). Und auch die Eltern des Mädchens. Natürlich verdienen die jetzt in erster Linie unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme. Aber wenn der Vater im Interview sagt, dass der Täter klar erkennbar älter als angegeben war, hätte er dann nicht die Beziehung eines erwachsenen Mannes zu seiner 15-jährigen Tochter unterbinden müssen?
"Der Knackpunkt ist also die Frage, ob der "jugendliche" Täter schon über 21 Jahre alt war."
Nein. Das ist kein Knackpunkt. Sondern ob ein Machtverhältnis vorhanden war oder ob das Mädchen schlicht zu blöd war, um zu wissen, was Sex ist.
Lediglich auf der Basis eines vorgeflunkerten Alters irgend eine fehlende Zustimmung zu konstruieren, finde ich schon ziemlich abenteuerlich.
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Zitat von Frank2000 im Beitrag #1782Lediglich auf der Basis eines vorgeflunkerten Alters irgend eine fehlende Zustimmung zu konstruieren, finde ich schon ziemlich abenteuerlich.
Das ist nicht abenteuerlich sondern normale Rechtssprechung in nahezu allen westlichen Ländern. Eine entsprechend Minderjährige kann(!) Sex mit einem Erwachsenen nicht zustimmen, insofern ist trivialerweise in dem Fall keine Zustimmung vorhanden. Aber wie Florian es korrekt beschrieb, das dürfte angesichts der eigentlichen Anklage vermutlich untergehen.
Und nebenbei: So weit ich gelesen habe wird wegen "Totschlags" ermittelt..... ich bin wirklich manchmal geneigt meine Tastatur in den Monitor zu rammen.
Zitat von Florian im Beitrag #1781 Aber wenn der Vater im Interview sagt, dass der Täter klar erkennbar älter als angegeben war, hätte er dann nicht die Beziehung eines erwachsenen Mannes zu seiner 15-jährigen Tochter unterbinden müssen?
Was hätte er denn noch tun sollen? Was meinen Sie wieviele 15-jährige Mädels sich von ihrem Vater vorschreiben lassen, in welcher Beziehung sie leben. Das erscheint mir etwas weltfremd. Ich denke der Vater wird genau das getan haben, was ein verantwortungsvoller Vater tun muss: Zu seiner Tochter stehen, für sie da sein, bereit sein sie zu unterstützen wenn es zusammenbricht. Viel mehr als gut Zureden kann ein Vater an der Stelle nicht, wenn er seine Tochter nicht ganz in die Arme des Mannes treiben will und dann nicht mal mehr bereit stehen kann sie aufzufangen. Und er ist ja auch einen deutlich Schritt weitergegangen und hat Anzeige gestellt wegen Nötigung, Bedrohung, Beleidigung.
Ich denke in der akuten Situation, wo ohnehin kaum jemand etwas genaues weiss, auf den Vater loszugehen, ist nicht angebracht. Ich will mir gar nicht vorstellen was der Mann derzeit durchmacht und vielleicht schon die letzten Monate durchgemacht hat.
Was den sogeschimpften Bürgermeister angeht, kann ich mich der Verachtung allerdings voll anschließen.
Das Mädchen war über 14. Mädchen über 14 dürfen selbstbestimmten Sex haben, auch mit Erwachsenen.
Ausnahmen (!) regelt das Gesetz. Was für eine Ausnahme soll hier vorgelegen haben?
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Zitat von Frank2000 im Beitrag #1785https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexueller-kontakt-mit-minderjaehrigen-und-die-rechtlichen-folgen_020576.html
Das Mädchen war über 14. Mädchen über 14 dürfen selbstbestimmten Sex haben, auch mit Erwachsenen.
Ausnahmen (!) regelt das Gesetz. Was für eine Ausnahme soll hier vorgelegen haben?
Womit wir nicht mehr im Rahmen des Gesetzestexts, sondern der daraus resultierenden Rechtsprechung und der Spekulation über die Abläufe wären. Kann beispielsweise eine Zwangslage vorliegen, wenn Drohungen im Spiel sind? Im vorliegenden Fall gab es ja vermutlich eine Situation, in der 'Stalking' noch nicht gegriffen hat, dagegen die Kenntnis um das möglicherweise wahre Alter des Täters die Eltern des Mädchens oder auch die Polizei in die Lage versetzt hätte, stärkere, auch durch das Strafgesetz gestützte 'Geschütze' aufzufahren.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #1785https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexueller-kontakt-mit-minderjaehrigen-und-die-rechtlichen-folgen_020576.htmlDas Mädchen war über 14. Mädchen über 14 dürfen selbstbestimmten Sex haben, auch mit Erwachsenen.
Ausnahmen (!) regelt das Gesetz. Was für eine Ausnahme soll hier vorgelegen haben?
Dazu hätte das Mädel überhaupt das wahre Alter wissen müssen. Ich kann nicht glauben, dass diese Konstallation ganz legal ist.
Wobei die reguläre Zuwanderung aus den EU-Statten für den positiven Effekt verantwortlich ist.
Zitat Anders dagegen das Bild bei den 152.495 Menschen, die als Asylwerber nach Österreich gekommen sind: sie zahlen bis 2020 4,6 Milliarden Euro ein, erhalten aber 12,7 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt.
Zitat Zwischen den Jahren 2015 und 2016 nahm die Jugendgewalt allerdings wieder zu, um 12,3 Prozent. Grund dafür ist den Autoren zufolge vor allem der Zuzug von Flüchtlingen. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen habe sich innerhalb des entsprechenden Jahres um 21,4 Prozent erhöht, der Anteil von Deutschen sei bei einem Anstieg von 3,1 Prozent nahezu konstant geblieben.
Zitat Jahrelang waren kriminelle Gewalttaten in Niedersachsen zurückgegangen, 2014 und 2015 registrierte die Polizei jedoch einen erheblichen Anstieg. Die Zahl solcher Straftaten wuchs um mehr als 10 Prozent, dazu gehören zum Beispiel Raub, schwere Körperverletzung, Tötungs- oder Sexualdelikte. Und für diesen Anstieg sind zum allergrößten Teil, nämlich zu gut 92 Prozent, Straftäter verantwortlich, die Flüchtlinge sind - das steht aus Sicht der Autoren fest und das belegen sie in ihrem Gutachten:
Zitat Immer mehr Analphabeten unter den Flüchtlingen erreichen trotz besonderer Förderung nicht das Sprachniveau B1, das als Mindestanforderung für eine Helfer-Job oder eine Ausbildung gilt.
Kleine Zwischenmeldung über das, was in diesem Land mittlerweile anscheinend alltäglich ist.
Zitat von FAZ.net, 07. 01. 2018Er hatte Bartwuchs, trug Anzüge und Parfum. Er war zwar nicht sehr groß, aber doch ein ausgewachsener Mann. In der Schule war allen klar, dass er nicht zwölf Jahre alt ist. Aber seine Familie hatte es im Asylverfahren so angegeben. Geburtsdatum 1. 12. 2004. Wahrscheinlicher war, dass er schon volljährig war. Am Nikolaustag im Jahr 2016 kam er zum ersten Mal zum Unterricht. Die Oberschule im Süden Berlins war seine sechste Station. Warum er so oft die Schule gewechselt habe, wurde er gefragt. Er sei oft umgezogen.
Schon am ersten Tag stürmte er mitten im Unterricht aus dem Klassenzimmer. Er war aggressiv, aber auch sehr manipulativ. Er berichtete von seinem „Schultrauma“: Bomben hätten seine Schule im irakischen Mossul getroffen. Er kam nur unregelmäßig zum Unterricht und nutzte die Schule, um Drogen zu verkaufen. Immer warteten Leute auf ihn, immer tauschte er etwas aus und ließ sich von den Lehrern nicht erwischen. Er war oft zugekokst, hatte Mädchen und drei Rechtsanwälte.
Das ging so weiter, bis der Krankenwagen vor der Schule stand. Schlägerei. Drei Schüler waren bereit, gegen Abbas R. auszusagen. Welche Waffen er stets mit in die Schule brachte zum Beispiel: Schlagring, Schlagstock, Elektroschockgerät, Messer und Pfefferspray. Wie er andere Schüler angegriffen hat. Die Zeugen waren auch Flüchtlinge, zwei afghanische Jungs und ein ägyptisches Mädchen. Abbas war nach der Schlägerei selbst verletzt und lag im Krankenhaus. Er saß mit dem Handy im Bett und drohte seinen Mitschülern, wollte sie von ihrer Zeugenaussage abbringen. Die gesamte Flüchtlingsklasse war wochenlang völlig aufgelöst, an Unterricht nicht zu denken.
Das Thema "Unbegleitete Minderjährige" wird in diesem Land mit einer Absurdität behandelt, die entweder rationales Handeln komplett ausschließt oder bewusst destruktives Handeln nahelegt. In der Klasse meiner Liebsten sind auch zwei "16jährige" Afghanen mit einem Mathe-Wissen, das mindestens Abi voraussetzt. Angesichts der Qualität der afghanischen Schulen vermuten wir Uni-Niveau. Außer uns beiden interessiert das trotz wiederholter Äußerung des Verdachts aber anscheinend keinen.
-- Bevor ich mit den Wölfen heule, werd‘ ich lieber harzig, warzig grau, verwandele ich mich in eine Eule oder vielleicht in eine graue Sau. (Reinhard Mey)
Die aktuelle Formulierung ist "stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen … die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden."
So macht man heute Politik. Man stellt fest, wie die Zukunft zu sein hat.
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Ich habe gerade ein Interview mit Schulz gesehen. Tenor: "Wenn mehr kommen, dann kommen halt mehr." D.h. Schulz betrachtet die in der Vereinbarung genannte Zahl ausdrücklich nicht als Norm, sondern als eine Art Prognose. Wenn man sich den Wortlaut des Dokuments anschaut, ist auch ziemlich klar, daß das so gemeint ist:
Zitat Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen ... stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen ... die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden.
Hat sich die CSU, die jetzt eine "Begrenzung der Zuwanderung" als Erfolg verkauft, da wirklich über den Tisch ziehen lassen? Unwahrscheinlich. Also ging es der CSU anscheinend nicht um eine echte Begrenzung, sondern nur darum, daß da irgendwo im Text Seehofers magische Zahl (+/- 10%) auftaucht.
Zitat Es gibt viele Verhältnisse wie das zwischen Malvina und Diaa. Infolge des Zuzugs Hunderttausender junger Männer und des Engagements vieler junger Frauen in Flüchtlingsunterkünften, Sprachkursen und Begegnungsstätten sind zwangsläufig Beziehungen entstanden.
Noch irgendwer übrig, der noch einen Funken Hoffnung für dieses Land hegt?
Zitat von Handelsblatt, 12. 01. 2018Flüchtlinge erweisen sich als Segen für die Konjunktur
Einen überdurchschnittlichen Wachstumsbeitrag leistete, was die Nachfrageseite angeht, der Staat. Weil dieser wegen des starken Zustroms Schutzsuchender seine Ausgaben kräftig ausweitete, nahm der sogenannte Staatskonsum um 4,2 Prozent zu. „Einen stärkeren Zuwachs des Staatskonsums hatte es zuletzt 1992 in Folge der deutschen Wiedervereinigung gegeben“, sagte der Präsident des Statistischen Bundesamts, Dieter Sarreither bei der Vorstellung der Zahlen.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1796Noch irgendwer übrig, der noch einen Funken Hoffnung für dieses Land hegt?
Gut, dass der "Staatsverbrauch" einer der Schwachpunkte des BIP-Konzepts ist, ist ja eigentlich ein alter Hut. Aber dass ausgerechnet das "Handelsblatt" daraus eine derart dämliche Überschrift bastelt... Was war das mal für eine Zeitung. Der zuständige Praktikant sollte dazu verurteilt werden, Bastiats "Ce qu'on voit et ce qu'on ne voit pas" im Original auswendig zu lernen.
-- Bevor ich mit den Wölfen heule, werd‘ ich lieber harzig, warzig grau, verwandele ich mich in eine Eule oder vielleicht in eine graue Sau. (Reinhard Mey)
in meiner Lokalzeitung war heute ein Interview mit unserer Landrätin zum Thema Flüchtlinge.
Eine Detail-Information aus dem Interview:
Vor 2015 beschäftigte der Landkreis 2 Teilzeit-Mitarbeiter für die Asylanten-Betreuung. Mittlerweile steht man bei 59 (!) Stellen für die Betreuung der rund 1.600 Flüchtlinge im Landkreis. Wohlgemerkt: Das sind nur die Verwaltungs-Stellen im Landratsamt. Hinzu kommen natürlich noch die Verwaltungs-Stellen in den Kommunen. Plus Leute, die die die eigentliche Arbeit machen (Lehrer, Sicherheitspersonal in den Unterkünften, usw.) sowie Beschäftigte auf Landesebene (Polizisten, Richter, usw.)
Zitat Die Zuwanderung von EU-Bürgern und Flüchtlingen wirkt sich nach Angaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) positiv auf ihre finanzielle Stabilität aus.
Zitat von Minichamp im Beitrag #1799Wir schaffen es doch!
Zitat Die Zuwanderung von EU-Bürgern und Flüchtlingen wirkt sich nach Angaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) positiv auf ihre finanzielle Stabilität aus.
Wie können beide Aussagen richtig sein? Des Rätsels Lösung findet sich im von mir verlinkten Artikel:
Für (nicht voll arbeitende) Flüchtlinge zahlt der Bund die Beiträge an die Kassen. Dieser Bundeszuschuss scheint - wenn ich den FAZ-Artikel richtig verstehe - so üppig bemessen, dass er für die Krankenkassen ein Netto-Gewinn ist.
Dass Flüchtlinge sich positiv auf die Stabilität der Kassen auswirken ist also richtig. Nur ist das aus Sicht des Steuerzahlers kein Vorteil - denn der zahlt dafür die Zeche.
(Laut verlinktem Zeit-Artikel liegen die tatsächlichen Gesundheitskosten pro Flüchtling bei 180-200 Euro pro Monat. Gemeint ist hier der Betrag, um die die Ausgaben pro Flüchtling die Einnahmen - aus Beiträgen aufgrund von Arbeitseinkommen der Flüchtlinge - übersteigt.)
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