___________________ Verbote sind Freiheit. Meinungen sind Terror. Quoten sind Leistung. Linke Regierung ist Familie. (c) Rot-Grüne Allianz Prophezeiung: 2022, das Jahr in dem in Deutschland der Schleier für alle eingeführt wird. Nennt sich dann "Maske". "Warum halten sie Begriffe wie 'Zigeunersoße' für rassistisch, aber 'Schei** Juden' für harmlos?", Hamed Abdel-Samad
Allgemein ist seine Webseite New Discourses eine wunderbare Quelle an Hintergurndinformationen, bezüglich der Hintergründe dessen, was Wokeness genannt wird.
****** Internationaler Männertag 2022: Inklusion für alle
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
73 Prozent aller Mitarbeitenden bei Siemens identifizieren sich als Männer. Natürlich besteht auch hier eine große Vielfalt in Bezug auf ethnische Herkunft, Alter, Behinderung, Kultur, sexuelle Orientierung, Lebenserfahrung und viele andere Aspekte. Eines haben jedoch alle gemeinsam: Sie gehören einer Mehrheit an – zumindest hier bei Siemens.
Bei unseren Bemühungen zur Förderung von Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion (DE&I) konzentrieren wir uns zwar hauptsächlich auf marginalisierte oder unterrepräsentierte Gruppen, dennoch darf niemand von den DE&I Gesprächen ausgeschlossen werden. Wir möchten eine sichere, inklusive und respektvolle Arbeitsumgebung schaffen, in der alle erfolgreich sein können und sich vor allem zugehörig fühlen.
Der Internationale Männertag, der in diesem Jahr auf Samstag, den 19. November fällt, bietet die ideale Gelegenheit, um mehr Männer für DE&I zu gewinnen und auch auf einige der sehr realen Themen aufmerksam zu machen, mit denen Männer derzeit konfrontiert sind.
Nehmen Sie am 15. November 2022 an unserem einstündigen virtuellen Event teil
Unser Gastredner Daniele Fiandaca, Gründer von Token Man Consulting, beleuchtet einige der Herausforderungen im Zusammenhang mit traditioneller Männlichkeit und zeigt auf, inwiefern wir alle von Inklusion und Vielfalt profitieren.
Sie erhalten nützliche Tipps, wie Sie die Community besser unterstützen können, Ihren Führungsstil verbessern und auch persönliche Herausforderungen leichter überwinden – unabhängig davon, ob Sie sich als Mann identifizieren oder nicht.
Anschließend spricht Fiandaca mit Marc Ludwig (Siemens Mobility) und Dietmar Harteveld (Siemens UK) im Rahmen einer moderierten Podiumsdiskussion darüber, wie wichtig es ist, dass Männer den Status quo hinterfragen, sich auch von ihrer verletzlichen Seite zeigen und offen über Themen wie psychische Gesundheit reden.
Zum Abschluss der interaktiven Session laden wir unser internes, weltweites Publikum herzlich dazu ein, Fragen zu stellen.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch zum Internationalen Männertag mit Ihnen am 15. November.
Ihr Global Diversity, Equity & Inclusion Team #BelongingTransforms
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Zitat von Johanes im Beitrag #498 Das ist übrigens, werter Herr @Llarian, sogar der Ursprung dessen, was wir "Strafschadensersatz" nennen: Eine unrechtmäßige Gefangennahme durch königliche Beamte im 18. Jahrhundert. Das englische Oberhaus hat sich fast 200 Jahr geweigert, solche Fälle in letzter Instanz zu entscheiden. Seitdem wurde die Praxis in England auf solche Fälle reduziert, in denen Kronbeamte beteiligt sind oder in denen der Angeklagte ein auf Betrug aufbauendes Geschäftsmodell verfolgt. Sprich: Es darf nicht sein, dass der Angeklagt berechnet, "10.000 EUR Einnahmen, ich muss aber jeweils nur 2000 EUR wegen Betrugs zurückzahlen, macht immer noch Gewinn".
Das ist in der Tat interssant und ich bin da ganz bei Frank: Beeindruckend. Ohne Ironie.
Zitat Das deutsche System ist in letzter Konsequenz eines der Beamten; das amerikanische System ist eine eigenwillige Weiterentwicklung des sog. "dinggenosseschaftlichen Verfahrens" aus dem Mittelalter.
Eine sehr interessante Beobachtung. Und sie scheint mir auch in Konsequenz die Sicht auf den Staat in beiden Systemen wiederzuspiegeln. In Deutschland hält sich die Justiz immernoch für einen Teil des "Obrigkeitsstaates", der über den Bürger wacht und dem sagt, was der zu tun zu lassen hat. Während die Amerikaner sich da deutlich demokratischer aufstellen und als Bürger miteinander entscheiden was richtig ist und was falsch. Ich kenne amerikanische Gerichte nur aus Presse und Fernsehen, aber die beamtenbedingte Überheblichkeit der deutschen Justiz habe ich zur Genüge kennen gelernt.
Zitat Wir Europäer haben uns von der Doktrin der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verabschiedet und es zu "positiven Ansprüchen" gemacht.
Ich kenne die Rechtsordnung anderer europäischer Länder nicht genug, um das zu bewerten, aber für Deutschland haben Sie recht. Leider. Und man muss dabei sagen, diese "Grundrechtserweiterung" war eigentlich nicht Teil der ursprünglichen Idee, sondern entstand erst (würde ich es böse sagen, würde ich das Wort pervertiert verwenden) mit einigen sehr, sehr fragwürdigen Urteilen des Verfassunsgerichtes. Denn das nicht erkannte Problem eines solchen Grundrechtsverständnisses ist, dass ein Staat, der das Recht hat Grundrechte gegen andere durchzusetzen, damit zu dem Kraken wird, den die Amerikaner zurecht gefürchtet haben und gerade versucht haben mit ihrer Verfassung einzufangen. Denn ein solcher Staat achtet die Grundrechte gerade nicht mehr, sondern kann, so wie der deutsche Staat das inzwischen tut, die Grundrechte mit Füßen treten, indem er behauptet, er würde ja nur die Grundrechte anderer durchsetzen. Das hat zur Zerstörung des deutschen Rechtsstaates 2020 geführt.
Die Idee, dass ein Grundrecht einen Anspruch nicht auf Unterlassung sondern auf staatliches Handeln rechtfertigt, ist in dem Moment ein Anspruch des Staates so zu handen, wie er das auch immer für richtig hält. Denn jedes staatliche Handeln lässt sich immer auf irgendein Grundrecht einschwurbeln, spätestens bei solchen Gummibegriffen wie der Würde des Menschen.
Es ist die Impotenz der deutschen Juristen gewesen, nicht rechtzeitig erkannt zu haben, wohin das früher oder später führen musste, mithin ist Harbarth zwar der Sündenfall der deutschen Verfassung, aber vorbereitet wurde das Ganze durch eben jene Rechtsposition.
Zitat von Llarian im Beitrag #507Das ist in der Tat interssant und ich bin da ganz bei Frank: Beeindruckend. Ohne Ironie.
Ich habe jetzt extra noch mal nachgekramt und siehe da: "Als Ursprung der punitive damages wird sowohl in England als auch den USA ein Doppelfall aus dem Jahr 1763 zitiert. Grundlage beider Streitigkeiten war die Veröffentlichung des North Briton, einer regimekritischen politischen Schrift.[...] In der Streitsache Wilkes v. Wood ging es um die unrechtmäßige Hausdurchsuchung bei John Wilkes, dem vermeintlichen Verfasser des North Briton, die durch den damaligen Staatssekretär auf Grundlage einer allgemeinen Ermächtigungsurkunde (general warrant) erwirkt wurde. Die Jury sprach dem Kläger eine Summe von 1.000 Pfund wegen Hausfriedensbruchs (trespass) zu." Punitive Damages – Ein Vergleich des englischen, US-amerikanischen und deutschen Rechts (Eva-Maria Riedel, 2016), Seite 5.
Zu beachten ist hier auch Huckle v. Money (folge den Link!), der Typ wurde für 6 stunden festgehalten und hat dort sogar zu essen bekommen. Dennoch hat das Gericht die Strafe bestehen lassen, ob der abschreckenden Wirkung.
Die amerikanischen Gerichte scheinen allgemein die Tendenz erkennen zu lassen, sich die staatlichen Organe erziehen zu wollen. Siehe Nardone gegen die Vereinigten Staaten. Die Exekutive darf zu unrecht erworbene Beweismittel nicht vor Gericht verwenden, damit sie nicht davon profitiert und damit Anlass besteht, diese zu erwerben.
Zitat Es ist die Impotenz der deutschen Juristen gewesen, nicht rechtzeitig erkannt zu haben, wohin das früher oder später führen musste, mithin ist Harbarth zwar der Sündenfall der deutschen Verfassung, aber vorbereitet wurde das Ganze durch eben jene Rechtsposition.
Die Argumentation ist schon raffinierter. Der deutsche Staat ist durch das GG an Grundrechte gebunden und es ist plausibel, dass diese Rechtsbindung nicht gelöst wird, wenn zwei Bürger untereinander vor einem Zivilgericht ihre Rechtshändel austragen.
Zitat von Johanes im Beitrag #508Die Argumentation ist schon raffinierter. Der deutsche Staat ist durch das GG an Grundrechte gebunden und es ist plausibel, dass diese Rechtsbindung nicht gelöst wird, wenn zwei Bürger untereinander vor einem Zivilgericht ihre Rechtshändel austragen.
Wobei das ja auch niemals die Idee der Bürgerrechte im GG war... was Bürger untereinander machen steht im BGB, das funktioniert auch ziemlich gut und ist älter als das GG. Das GG definiert ja Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Deshalb ist m.E. auch das Meinungsfreiheit-Argument (mal abgesehen von der Tatsache, dass die GG-Hüter das eh nur der Presse zugestehen, nicht jedem Bürger) in dem Fall auch völlig fehl am Platze. Man kann sich nicht beim Staat dagegen beschweren, dass man von Twitter gekickt wurde. Man kann sich aber bspw. beim Staat dagegen beschweren, wenn man mit dem Rundfunk Probleme hat und bspw. aus einem ZDF-Forum gekickt wurde, weil man es da eben mit einer Behörde zu tun hat, die rein theoretisch den Bürgern zu dienen hat.
Zitat von Johanes im Beitrag #508 Die amerikanischen Gerichte scheinen allgemein die Tendenz erkennen zu lassen, sich die staatlichen Organe erziehen zu wollen.
Das funktioniert ja auch. In Deutschland werden die Rechte von Verdächtigen regelmäßig mit Füßen getreten, in den USA werden selbst die Rechte von Mörder geachtet. Die Amerikaner betrachten den Staat als Partei mit eigenen Interessen und nicht als irgendeinen "Übervater" wie sich der deutsche Beamte das vorstellt.
Zitat Der deutsche Staat ist durch das GG an Grundrechte gebunden und es ist plausibel, dass diese Rechtsbindung nicht gelöst wird, wenn zwei Bürger untereinander vor einem Zivilgericht ihre Rechtshändel austragen.
Plausibel vielleicht, aber verheerend in den Folgen. Man sieht ja was daraus wird. Wenn der Staat selber anfängt Grundrechte des Bürgers gegen andere Bürger zu vertreten, dann sind Grundrechte nicht mehr existent, weil der Staat von nun an grundsätzlich einen Argumentationsweg hat die Abwehrrechte, die eigentlich gegen ihn existieren, außer Kraft zu setzen. Oder anders gesagt: Es mag sich plausibel anhören aber die Zerstörung des verfassten Rechtsstaates ist dieser Argumentation zwangsläufig(!) folgend. Und das ist ja auch passiert (wenig überraschend, wenn man drüber nachdenkt). Die Abwehrrechte, die das GG definiert, sind ja dafür da sich gegen den übermächtigen Staat wehren zu können, sozusagen ein Instrumentarium das sogar die staatliche Gewalt schlägt. Wenn der Staat selber sich diesem Instrumentarium bedienen kann, gibt es keine Abwehr mehr gegen ihn. Und genau das ist heute der Fall.
Nicht alles was plausibel erscheint ist widerspruchsfrei.
Zitat von Llarian im Beitrag #510In Deutschland werden die Rechte von Verdächtigen regelmäßig mit Füßen getreten, in den USA werden selbst die Rechte von Mörder geachtet.
Wobei das so auch nicht unbedingt stimmt. Tendenziell ja, wer in den USA jahrelang zu Unrecht eingesperrt war hat sicherlich bessere Möglichkeiten, Ansprüche für verlorene Lebensjahre gegen den Staat geltent zu machen als in Deutschland, wo man dann pauschal sowas wie 1,25 Euro pro Tag Haft bekommt. Aber auch nur theoretisch. Ein relativ prominentes Gegenbeispiel wäre dann der Fall von Randall Adams (The Thin Blue Line), der in Texas zum Tode verurteilt wurde für einen Polizistenmord und über 10 Jahre in Haft war; der kam am Ende nur raus, weil sein "appeals case" letztdenlich vom Gericht rausgeschmissen wurde und die StA keine Lust hatte das nochmal aufzurollen (u.A. weil denen der Fall nach Veröffentlichung der Doku hochgradig peinlich war), wodurch sein früheres Urteil offiziell nicht als Fehlurteil einzuschätzen war, ergo: Kein Cent Schadenersatz für 10 Jahre im Todestrakt. Ist also auch nicht alles ideal im Land der Bürgerrechte...
Den Kommentar übernehme ich: die Ärzte haben vom Politkommisar die Anweisung erhalten, den Körper künstlich am Leben zu erhalten, damit die Nachricht vermieden wird, die Frau sei tot.
So funktioniert Deutschland im Jahr 2022.
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Zitat von F.Alfonzo im Beitrag #511 Wobei das so auch nicht unbedingt stimmt. Tendenziell ja, wer in den USA jahrelang zu Unrecht eingesperrt war hat sicherlich bessere Möglichkeiten, Ansprüche für verlorene Lebensjahre gegen den Staat geltent zu machen als in Deutschland, wo man dann pauschal sowas wie 1,25 Euro pro Tag Haft bekommt.
In dem Falle meinte ich aber was anders. Ich meinte damit, dass man in den USA, wenn eine Durchsuchung zu Unrecht erfolgt, man prinzipiell sogar mit einer Leiche erwischt werden kann, ohne dass man deswegen verfolgt werden kann. Das erscheint dem Deutschen erst einmal völlig suspekt, weil man ja keinen Mörder laufen lassen kann, weil die Durchsuchung illegal war. Aber das sorgt dafür, dass es eben keine Motivation für ungerechtfertigte Durchsuchungen ("fishing expedition") gibt. Während in Deutschland nicht nur Durchsuchtungsbefehle von einigen Richtern rausgegeben werden wie Popocorn, sondern die Polizei auch gleichzeitig genau null Hemmungen hat die diversen "Zufallsfunde" dann auch gleich zur Anzeige zu bringen.
Zitat Ein relativ prominentes Gegenbeispiel wäre dann der Fall von Randall Adams (The Thin Blue Line), der in Texas zum Tode verurteilt wurde für einen Polizistenmord und über 10 Jahre in Haft war; der kam am Ende nur raus, weil sein "appeals case" letztdenlich vom Gericht rausgeschmissen wurde und die StA keine Lust hatte das nochmal aufzurollen (u.A. weil denen der Fall nach Veröffentlichung der Doku hochgradig peinlich war), wodurch sein früheres Urteil offiziell nicht als Fehlurteil einzuschätzen war, ergo: Kein Cent Schadenersatz für 10 Jahre im Todestrakt. Ist also auch nicht alles ideal im Land der Bürgerrechte...
Ich kenne den Fall natürlich nicht, aber prinzipiell kann der gute Mann auch zivile Klage gegen den Staat erheben, ohne dass es ein "offizielles Fehlurteil" ist. Wenn er das nicht tut, wird das in aller Regel seinen Grund haben.
Den Kommentar übernehme ich: die Ärzte haben vom Politkommisar die Anweisung erhalten, den Körper künstlich am Leben zu erhalten, damit die Nachricht vermieden wird, die Frau sei tot.
Und den hättest Du Dir besser gespart.
Wildfremden Ärzten, die Du nicht kennst, einfach ein völligen unmoralisches und vor allem massiv unethisches Verhalten vorzuwerfen ist gleich zweierlei: Zum einen abwegig, zum anderen (und das wiegt schwerer) ehrabschneidend. Die Idee, dass da ein "Politkomissar" (im Auftrag von XR?) reinmarschiert und den Ärzten Anweisungen gibt, wie mit einem terminalen Patienten umzugehen sei ist schlicht tolldreist. Es gibt hier im Wesentlichen nur zwei Möglichkeiten: Zum einen haben die Angehörigen das Ganze noch nicht verarbeitet und haben noch keine Entscheidung treffen können. Und nur sie sind dazu berechtigt, kein Arzt darf einfach den Stecker ziehen. Zum anderen gibt es Menschen in deren Sterbeverfügung geregelt ist unter welchen Umständen abzustellen ist. In meiner Verfügung steht beispielweise drin, dass sie meinen Körper eine bestimmte Zeit am Leben erhalten dürfen, um die Organe auf Entnahme vorzubereiten.
Man kann von Deutschland enttäuscht sein. Absolut berechtigt. Aber Unbekannten(!) vorzuwerfen, sie würden das Leiden eines Menschen verlängern, um Nachrichten zu lancieren ist nicht mehr berechtigt. Das ist das Niveau von PI.
Der Hinweis mit einer möglichen Organspende-Situation ist korrekt, werter Llarian, diesen Fall habe ich vergessen. Dafür entschuldige ich mich. Ansonsten gilt aber:
"Ansonsten werden nach der Feststellung des (Hirn-)Tods sämtliche (intensiv-)medizinischen Maßnahmen eingestellt.
Der Zeitpunkt der definitiven Hirntod-Bestätigung gilt in Deutschland als Todeszeitpunkt."
Das der "Ethikrat" da mal wieder ziemlich surreale Vorstellungen hat und in der Mehrheit das Konzept des Hirntods ablehnt, ändert an der Rechtslage nichts. Und so hat es mir auch meine Mutter immer erzählt, die Krankenschwester war: Hirntod = Tod = Maschinen aus. Da gibt es gerade noch eine Karrenzzeit von ein, zwei Tagen, damit eventuell die Angehörigen Abschied nehmen können oder beim Abschalten dabei sein können und das wars.
Ein einziger Tag auf der Intensivstation mit Vollausstattung kostet aktuell so ca 2000 Euro. Noch wichtiger ist allerdings, dass die Anzahl der Plätze begrenzt ist - da gibt es teilweise eine Warteliste.
Kein Krankenhaus lässt mal einfach so einen Intensivpatienten mit Vollbetreuung an der Maschine. Und man konnte ja live mitverfolgen, wie schnell in manchen Pressemitteilungen betont wurde, die Frau sei ja nicht tot. Äääh, doch ist sie. Nach deutschem Recht ist sie tot.
Aber ich verstehe, warum du dich an meinem Kommentar gestört hast.
Generell betrachte ich den Umgang mit den Klimaterroristen als Rechtsbeugung.
Das in Deutschland schon lange ein systematisches Ungleichgewicht bei der Auschöpfung des polizeilichen und richterlichen Spielraums existiert, ist in Dutzenden Fällen belegt. 70jährige Renter werden von zwei Polizisten in Vollschutzausrüstung wegen fehlender Maske niedergeworfen. Aber Klimaterroristen gehen mit einem Verwarnungsgeld von 300 Euro nach Hause? Das gilt ja nicht mal als Vorstrafe. Das ist schon nicht mehr Grauzone, das ist Rechtsbeugung. Denn hier liegt mindestens (!!) vor: - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Mehrfache Nötigung - Behinderung von Rettungsmaßnahmen unter in Kaufnahme von Personenschäden
Wie kann man da ein Verwarnungsgeld aussprechen? Das ist politische Justiz. Systematisch. Nix mehr Rechtsstaat.
Sorry, wenn bei mir da der Zynismus durchbricht.
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Zitat von Johanes im Beitrag #508 Die amerikanischen Gerichte scheinen allgemein die Tendenz erkennen zu lassen, sich die staatlichen Organe erziehen zu wollen.
Das funktioniert ja auch. In Deutschland werden die Rechte von Verdächtigen regelmäßig mit Füßen getreten, in den USA werden selbst die Rechte von Mörder geachtet. Die Amerikaner betrachten den Staat als Partei mit eigenen Interessen und nicht als irgendeinen "Übervater" wie sich der deutsche Beamte das vorstellt.
Zitat Der deutsche Staat ist durch das GG an Grundrechte gebunden und es ist plausibel, dass diese Rechtsbindung nicht gelöst wird, wenn zwei Bürger untereinander vor einem Zivilgericht ihre Rechtshändel austragen.
Plausibel vielleicht, aber verheerend in den Folgen. Man sieht ja was daraus wird. Wenn der Staat selber anfängt Grundrechte des Bürgers gegen andere Bürger zu vertreten, dann sind Grundrechte nicht mehr existent, weil der Staat von nun an grundsätzlich einen Argumentationsweg hat die Abwehrrechte, die eigentlich gegen ihn existieren, außer Kraft zu setzen. Oder anders gesagt: Es mag sich plausibel anhören aber die Zerstörung des verfassten Rechtsstaates ist dieser Argumentation zwangsläufig(!) folgend. Und das ist ja auch passiert (wenig überraschend, wenn man drüber nachdenkt). Die Abwehrrechte, die das GG definiert, sind ja dafür da sich gegen den übermächtigen Staat wehren zu können, sozusagen ein Instrumentarium das sogar die staatliche Gewalt schlägt. Wenn der Staat selber sich diesem Instrumentarium bedienen kann, gibt es keine Abwehr mehr gegen ihn. Und genau das ist heute der Fall.
Nicht alles was plausibel erscheint ist widerspruchsfrei.
Das Konzept vollends aufzugeben kann aber auch Grundrechte gefährden und dem Staat in Form des Gesetzgebers ein Schlupfloch bieten, sich an Grundrechten vorbei zu mogeln.
Die Grundrechtseinschränkung muss einfach als ein zivilrechtliches Recht eine Bürgers oder nicht-staatlichen juristischen Person ins BGB reingeschrieben werden und fertig.
Dann ist es nicht der Staat, der zensiert, sondern nur Bürger A, der als Politiker Macht ausüben will, der sich gegen eine Verletzung seiner Rechtsgüter durch die unbotmäßigen Äußerungen des Bürgers B zivilrechtlich zur wehr setzt. Auch eine Doktrin gegen die Fluchts des Staates in das Privatrecht würde dann nicht greifen, da dies nur bei in staatlichem Auftrag handelnen Personen, in öffentlichem Eigentum stehenden Unternehmen oder dem Staat selber greift, der sich nicht den Grundrechten dadurch entziehen kann, in dem er zivilrechtlich handelt.
Hier geht es eher darum, ihrem Nachbarn ein privates, zivilrechtliches Recht zu geben, in ihre Grundrechte einzugreifen. Ganz unabhängig vom Staat, versteht sich! Der setzt hier ja nur zivilrechtliche Ansprüche unter Privaten durch mit Hilfe seines Gewaltmonopols...
Zitat von Frank2000 im Beitrag #515Das der "Ethikrat" da mal wieder ziemlich surreale Vorstellungen hat und in der Mehrheit das Konzept des Hirntods ablehnt, ändert an der Rechtslage nichts.
Fakt ist: Es gibt keinen Zeitpunkt t, an dem dann plötzlich alle Nervenzellen simultan absterben.
Zitat von Llarian im Beitrag #510Nicht alles was plausibel erscheint ist widerspruchsfrei
und
Zitat von F.Alfonzo im Beitrag #509Das GG definiert ja Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.
Das Grundgesetz beginnt mit Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Man könnte das Ganze jetzt als eine Art Präambel werten, aber das erzeugt doch wieder Probleme, weil es (a) bereits eine Präambel gibt und (b) auch eine solche bei der Interpretation eine Rolle spielt.
Jetzt bin ich kein Experte für die Diskussion um die Menschenwürde, aber es soll wohl sogar international eine deutsche Besonderheit sein, dass dieses Konzept in unserer Rechtsordnung so eine hervorragende Rolle spielt.
AFAIK, sind die Grundrechte in Deutschland insbesondere nicht absolut, sondern eher relativ in Bezug auf die Menschenwürde gedacht.
In Übrigen gibt es selbst auf der Ebene internationaler Verträge gewisse Rechte, die eigentlich nur dann sinnvoll sind, wenn man sie als Anspruchsrechte auffasst.
Zitat von Techniknörgler im Beitrag #516Dann ist es nicht der Staat, der zensiert, sondern nur Bürger A, der als Politiker Macht ausüben will, der sich gegen eine Verletzung seiner Rechtsgüter durch die unbotmäßigen Äußerungen des Bürgers B zivilrechtlich zur wehr setzt.
1. Beleidigung wird ohnehin nur dann verfolgt, wenn der Beleidigte dies Beantragt. 2. Zivil- und Strafrechtliche Ansprüche sind eben nicht identisch. Man kann argumentieren, dass einer Person durch einen Verleumder Schaden zugefügt wurde und er das gerne ersetzt haben will. 3. Das umfasst ohnehin nur Beleidigungsrecht!
Zitat von TechniknörglerAuch eine Doktrin gegen die Fluchts des Staates in das Privatrecht würde dann nicht greifen, da dies nur bei in staatlichem Auftrag handelnen Personen, in öffentlichem Eigentum stehenden Unternehmen oder dem Staat selber greift, der sich nicht den Grundrechten dadurch entziehen kann, in dem er zivilrechtlich handelt.
Das ist doch bereits der Fall, werter Herr @Techniknörgler, schauen Sie mal die FSK für Jugendgefährdende Filme, USK für Spiele oder FSF fürs TV. Dann gibt es den Bundespresserat usw.
Der einzige Bereich, welcher eigentlich weitgehend direkt mit den staatlichen Behörden zu tun hat, ist meines Wissens der Buchmarkt.
1. Beleidigung wird ohnehin nur dann verfolgt, wenn der Beleidigte dies Beantragt. 2. Zivil- und Strafrechtliche Ansprüche sind eben nicht identisch. Man kann argumentieren, dass einer Person durch einen Verleumder Schaden zugefügt wurde und er das gerne ersetzt haben will. 3. Das umfasst ohnehin nur Beleidigungsrecht!
Ich sehe nicht, wie sie mir mit Punkt 1 und 2 widersprechen...
1. Beleidigung wird ohnehin nur dann verfolgt, wenn der Beleidigte dies Beantragt. 2. Zivil- und Strafrechtliche Ansprüche sind eben nicht identisch. Man kann argumentieren, dass einer Person durch einen Verleumder Schaden zugefügt wurde und er das gerne ersetzt haben will. 3. Das umfasst ohnehin nur Beleidigungsrecht!
Ich sehe nicht, wie sie mir mit Punkt 1 und 2 widersprechen...
Was hat das mit meinem Punkt zu tun?
Zu Punkt 3: Das lässt sich ausdehnen.
Wir haben die Situation zum Teil schon, die Ihnen vorschwebt.
1. Beleidigung wird ohnehin nur dann verfolgt, wenn der Beleidigte dies Beantragt. 2. Zivil- und Strafrechtliche Ansprüche sind eben nicht identisch. Man kann argumentieren, dass einer Person durch einen Verleumder Schaden zugefügt wurde und er das gerne ersetzt haben will. 3. Das umfasst ohnehin nur Beleidigungsrecht!
Ich sehe nicht, wie sie mir mit Punkt 1 und 2 widersprechen...
Was hat das mit meinem Punkt zu tun?
Zu Punkt 3: Das lässt sich ausdehnen.
Wir haben die Situation zum Teil schon, die Ihnen vorschwebt.
Jein. Wir haben etwas, was man mit einer Ablehnung mittelbarer Drittwirkung der Grundrechtrechte rechtfertigen könnte. Wird es aber nicht. Es wird mit dem Schrankentrias in Art. 5 GG gerechtfertig, wonach Einschränkungen zum Schutze der persönlichen Ehre zulässig sind. Bei Grundrechten wie der Kunstfreiheit, die nicht direkt diesen Einschränkungen unterliegen, wird es durch eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt, welches aus einem anderen Grundrecht abgeleitet wird. Es handelt sich als um einen Konflikt zwischen zwei Grundrechtspositionen, die gegeneinander abgewogen werden müssen.
Das ist eine ganz andere Argumentation, als die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte abzulehnen. Es ist in seiner heutigen Form auch nicht unproblematisch, da mit dem Fokus auf individuelle Abwägungen im Einzelfall eine große, unvorhersebare Grauzone ohne ausreichende Vorhersehbarkeit der Einzellfallentscheidung entsteht, die wiederum als Einfallstor für doppelte Maßstäbe fungiert. Das ist Schade, denn das ist natürlich Gift für den Kern der Art. 5 GG und ihrer Funktion für eine liberale Demokratie, welche "Waffengleicheit" im Meinungskampf benötigt, anstatt Begründungsfindung zu Gunsten der angeblich Guten, mit denen sich jeder gemein machen müsse, um nicht als Komplitze der Bösen zu gelten.
Aber es ist zum Glück doch noch weit von der gigantischen Schutzlücke entfernt, die durch eine Aufgabe der mittelbaren Drittwirkung eintreten würde. Sowohl gegenüber dem Staat (in Form des Gesetzgebers und der Gerichte), als auch gegenüber monopolistischen und marktbeherrschenden Unternehmen, die essentielle Infrastruktur kontrollieren.
PS: Selbst in den USA wirkt das Grundrecht auf Äußerungsfreiheit (free speech) auch in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten.
Es gilt nicht gegenüber monopolistischen Infrastrukturbetreibern (und ist in dem einen - leider entscheidenden - Punkt deutlich enger gefasst als in Deutschland), das stimmt.
Wenn jedoch jemand unter Berufung auf Rechtspositionen, die nicht aus Eigentum oder Verträgen entstehen, einen anderen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Unterlassen verklagen will, dann bindet die Bill of Rights aus amerikanischer Sicht sehr wohl die Gerichte, dass staatliche Gewaltmonopol nicht zu einer unzulässigen Zensur einzusetzen. Die Äußerungsfreiheit hat zwar Grenzen, aber wenn diese nicht überschritten sind, gilt ein Anspruch einer Privatperson gegen einer andere Privatperson wegen einer Äußerung sehr wohl als ein staatlicher Eingriff, wenn durch Gerichte durchgesetzt. Lediglich wenn sich ein Recht aus dem Eigentum (Beispiel: Alphabet Inc. gehört Youtube und hat dort virtuelles Hausrecht) oder einem Vertrag (Beispiel: Verträge mit Verschwiegenheitserklärung, aber auch die Terms & Conditions von Youtube) ergibt, gilt es lediglich als Anspruch, für die der Staat nicht verantwortlich ist, die er lediglich zwischen Privaten durchsetzt und die Bill of Rights greift nicht.
Das ist der Grund warum aus dem amerikanischen Grundrecht auf Äußerungsfreiheit ein Anspruch hervorgeht, bei Äußerungen über Personen des öffentlichen Lebens nur belangt zu werden, wenn actual malice aufgezeigt werden kann.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #515 Der Zeitpunkt der definitiven Hirntod-Bestätigung gilt in Deutschland als Todeszeitpunkt.
Das glaube ich nicht, denn dann müsste man bei jedem hirntoten Patienten den Zeitpunkt des Todes eintragen, obwohl der Körper noch am Leben ist. Es könnte sozusagen auch tote Mütter geben (und Geburten von Hirntoten hat es schon gegeben). Die allgemeine Definition ist das permanente Aussetzen des Herzschlages und der damit verbundene Zusammebruch des Kreislaufsystems. Ansonsten würden die Zeitungen ja auch in diesem Fall Unsinn berichten, denn wäre die Definition des Todes der Hirntod, dann wäre der ja schon eingetreten, denn am Hirntod selber hat hier ja keiner Zweifel.
Zitat Das der "Ethikrat" da mal wieder ziemlich surreale Vorstellungen hat und in der Mehrheit das Konzept des Hirntods ablehnt, ändert an der Rechtslage nichts. Und so hat es mir auch meine Mutter immer erzählt, die Krankenschwester war: Hirntod = Tod = Maschinen aus. Da gibt es gerade noch eine Karrenzzeit von ein, zwei Tagen, damit eventuell die Angehörigen Abschied nehmen können oder beim Abschalten dabei sein können und das wars.
Ich bezweifele ernsthaft(!), dass Du ein Gesetz finden wirst, wo das so steht. Erst recht mit einer "Karenzzeit". Das ist insbesondere deshalb eine kuriose Vorstellung, weil der Hirntod genauso wie der Tod selber keine so binäre Angelegenheit ist. Gerade bei Schlaganfallpatienten ist es gerne so, dass das Großhirn großflächig abstirbt, aber das Stammhirn durchaus noch funktioniert. Dann kannst Du ruhig die Maschinen abstellen und die werden auch nie wieder aufwachen, aber sie atmen weiter. Sie sind hirntod. Und leben trotzdem (den Witz über den Geisteszustand der Bundesregierung spare ich mir an der Stelle, er wäre aber gut.).
Entscheidend für unseren Disput ist hier aber etwas ganz anderes: Wir wissen es nicht. Wir wissen nicht, ob die Frau nur durch Maschinen am Leben erhalten wird. Wir wissen auch nicht, ob ihr Stammhirn noch funktioniert. Wir wissen nicht, ob es Angehörige sind, die hier ein Abschalten verhindern. Und wir wissen auch nicht, ob es noch zur Organspende kommen soll. Das wissen wir alle nicht, weil wir alle nicht beteiligt sind. Aber Du machst einen extrem ehrabschneidenden Vorwurf gegen Menschen, die Du nicht kennst. Das ist der Disput.
Zitat Ein einziger Tag auf der Intensivstation mit Vollausstattung kostet aktuell so ca 2000 Euro. Noch wichtiger ist allerdings, dass die Anzahl der Plätze begrenzt ist - da gibt es teilweise eine Warteliste.
Auch hier bin ich nicht bei Dir. So gar nicht. Intensivstationen haben ja nun gerade die Eigenschaft, dass man ihren Einsatz nicht vorplanen kann. Und wie sollte man darauf warten? Morgen gerate ich in Lebensgefahr? Der Schlaganfall kommt nächsten Mittwoch? Wenn ich nach dem DIVI-Register gehe, dann haben wir deutschlandweit eine Intensiv-Belegung, die nicht nur erstaunlich konstant, sondern durchweg zwischen 70 und 80 Prozent liegt. Und Kosten sind in medizinischen Beurteilungen in aller Regel kein Argument.
Zitat Kein Krankenhaus lässt mal einfach so einen Intensivpatienten mit Vollbetreuung an der Maschine. Und man konnte ja live mitverfolgen, wie schnell in manchen Pressemitteilungen betont wurde, die Frau sei ja nicht tot. Äääh, doch ist sie. Nach deutschem Recht ist sie tot.
Und das Gesetz zeig mir mal!
Denn im Gegenteil, das Krankenhaus kann eben nicht(!) einfach so die Maschinen abstellen, ohne sich echten juristischen Risiken gegenüber zu sehen. Deswegen wollen die ja die Angehörigen da haben, denn die können, unabhängig von der Definition eines Hirntodes, entscheiden welche(!) Behandlungen noch gemacht werden dürfen und welche nicht.
Zitat Auch Reitschuster hat sich mit dem Thema beschäftigt;
Ganz anderer Aspekt, und da wäre ich auch ganz bei Dir. Die politische Schlagseite von Presse und Gerichten ist offenkundig. Aber deswegen glaube ich nicht an Politkommissare, die in Krankenhäuser gehen und dort Anweisungen erteilen, wie ein Patient zu behandeln ist.
Kleine Fußnote zum Thema. Erinnert sich noch jemand, welches der medienwirksamste Fall war, bei dem es um Hirntod und die Entscheidung der Verwandten ging, ob die lebenserhaltenden Systeme abgeschaltet werden durften? Das was der Fall Tügce, in November 2014, im Offenbach. Und dort kam es auf die Entscheidung der Eltern an.
Mir ist das Thema nicht so wichtig, dass ich da Tage lang drauf rumdiskutiere, zu mal ihr ja so absolut sicher in eurer Position seid.
Mein Kenntnisstand ist halt ein anderer.
"Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Definition des Todes. Das Transplantationsrecht verlangt für eine Organentnahme bei einem Menschen (neben anderen Voraussetzungen) kumulativ den Tod des Organspenders (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG) sowie den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (Gesamthirntod, § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG). Damit hat der Gesetzgeber keine Definition des Todes vorgenommen, sondern den Gesamthirntod lediglich als notwendige Bedingung für die Organentnahme festgeschrieben. In der Rechtspraxis wird allerdings unter Tod i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG der Gesamthirntod verstanden. In zumeist ausdrücklicher Anlehnung an das Transplantationsrecht greift die Rechtsprechung auch in anderen Rechtsgebieten in Zweifelsfällen auf den Gesamthirntod als Todesdefinition zurück." https://de.m.wikipedia.org/wiki/Tod In den Entscheidungshilfen der BÄK der Jahre 1982, 1986 und 1991 heißt es zum Todeszeitpunkt: "Da beim Hirntod der wirkliche Zeitpunkt des Eintritts des Todes nicht eindeutig feststellbar ist, wird der Zeitpunkt, zu welchem die endgültigen diagnostischen Feststellungen getroffen werden, dokumentiert."
In der Entscheidungshilfe des Jahres 1997 und der Richtlinie des Jahres 1998 heißt es zum Todeszeitpunkt: "Festgestellt wird nicht der Zeitpunkt des eintretenden, sondern der Zustand des bereits eingetretenen Todes. Als Todeszeit wird die Uhrzeit registriert, zu der die Diagnose und Dokumentation des Hirntodes abgeschlossen sind."
In der Richtlinie des BMG des Jahres 2015 heißt es zum Todeszeitpunkt: "Festgestellt wird nicht der Zeitpunkt des eintretenden, sondern der Zustand des bereits eingetretenen Todes. Als Todeszeit wird die Uhrzeit registriert, zu der die Diagnose und die Dokumentation des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls abgeschlossen sind." " https://organspende-wiki.de/wiki/index.p...=Todeszeitpunkt
Das Fehlen einer selbstständigen Atmung ist übrigens ein Merkmal des Hirntods.
___________________ Verbote sind Freiheit. Meinungen sind Terror. Quoten sind Leistung. Linke Regierung ist Familie. (c) Rot-Grüne Allianz Prophezeiung: 2022, das Jahr in dem in Deutschland der Schleier für alle eingeführt wird. Nennt sich dann "Maske". "Warum halten sie Begriffe wie 'Zigeunersoße' für rassistisch, aber 'Schei** Juden' für harmlos?", Hamed Abdel-Samad
Zitat von Techniknörgler im Beitrag #521Es wird mit dem Schrankentrias in Art. 5 GG gerechtfertig, wonach Einschränkungen zum Schutze der persönlichen Ehre zulässig sind.
Das ist richtig. Die Drittwirkung ist für mich lediglich das klar ersichtlichste Zeichen dafür, dass das deutsche Recht die liberale Doktrin der Grundrechte als Abwehrrechte nicht mitträgt.
Bei der Meinungsfreiheit hat man das Schrankentrias persönliche Ehre, Jugendschutz und "allgemeine Gesetze".
Zitat Bei Grundrechten wie der Kunstfreiheit, die nicht direkt diesen Einschränkungen unterliegen, wird es durch eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt, welches aus einem anderen Grundrecht abgeleitet wird.
Freiheit von Kunst, Forschung und Lehre wird in Art 5 (3) geregelt. Es wird AFAIK anscheinend angenommen, dass die Trias aus Art. 5 (2) ("Diese Rechte finden ihre Schranken...") nicht gilt.
Soweit ich informiert bin, werden die Grundrechte des Grundgesetzes aber nicht als absolute Rechte verstanden. Das einzige absolute Recht, das das Grundgesetz kennt, ist die Menschenwürde und die anderen Grundrechte können daher gegeneinander abgewogen werden, bzw. gegenüber der Menschenwürde. (Ich nehme nicht für mich in Anspruch, alles vollständig verstanden zu haben!)
Real gesehen ist es aber natürlich so, dass die Kunstfreiheit einen erheblich mehr Freiheiten gewährt als die Meinungsfreiheit. Man kann seine Kritik an, sagen wir, einer Klimabewegung durch einen Roman ausdrücken, der in einer fiktiven Parallelwelt spielt. Wenn es jetzt kein "Schlüsselroman" ist und keine einzelnen Personen identifizierbar sind, dürfte es dagegen kaum eine rechtliche Handhabe geben, denke ich.
Zitat Es handelt sich als um einen Konflikt zwischen zwei Grundrechtspositionen, die gegeneinander abgewogen werden müssen.
Das ist richtig, aber IMHO ist beides eine Konsequenz, welche sich aus einem "liberalistischen" Verständnis der Grundrechte nicht ergeben würde.
Wären die Grundrechte lediglich Abwehrrechte gegen den Staat (wie manche Zimmerleute es sich idealerweise vorstellen), dann wäre so eine Abwägung weniger problematisch, da diese Rechte lediglich ein Unterlasen fordern.
Zitat Das ist Schade, denn das ist natürlich Gift für den Kern der Art. 5 GG und ihrer Funktion für eine liberale Demokratie, welche "Waffengleicheit" im Meinungskampf benötigt, anstatt Begründungsfindung zu Gunsten der angeblich Guten, mit denen sich jeder gemein machen müsse, um nicht als Komplitze der Bösen zu gelten.
Das Problem hat man aber fast überall.
Zitat Aber es ist zum Glück doch noch weit von der gigantischen Schutzlücke entfernt, die durch eine Aufgabe der mittelbaren Drittwirkung eintreten würde. Sowohl gegenüber dem Staat (in Form des Gesetzgebers und der Gerichte), als auch gegenüber monopolistischen und marktbeherrschenden Unternehmen, die essentielle Infrastruktur kontrollieren.
Die Meinungsfreiheit eines deutschen Bürgers kann vor Gericht gegen Facebook verteidigt werden.
Zitat Das ist der Grund warum aus dem amerikanischen Grundrecht auf Äußerungsfreiheit ein Anspruch hervorgeht, bei Äußerungen über Personen des öffentlichen Lebens nur belangt zu werden, wenn actual malice aufgezeigt werden kann.
Soweit ich weiß gab es bei den Amerikanern tatsächlich einen Präzedenzfall ("Hustlerurteil?"), in dem ein "Test" geregelt wurde. Soweit ich im Gedächtnis habe, kurzgesat, reicht Blödstellen vor Gericht im Prinzip aus.
Wobei das alles in einem anderen gesellschaftlichen Klima gegen andere Personengruppen durchgesetzt wurde. Wer weiß, vielleicht kommt das im Zuge der richterlichen Rechtsfortbildung bald unter die Räder.
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