Andere Baustelle, derselbe Schwachsinn. Herr L. ist unter die Schnellmerker gegangen.
Zitat von FAZ, 22.01.2021Interview mit Armin Laschet
Wir steigen aus allen fossilen Energieträgern, die wir bisher nutzen: Der Steinkohlebergbau ist seit 2018 bereits Geschichte. Auch bei der Verstromung von Stein- und Braunkohle hat der Ausstieg begonnen, die Kernenergie endet endgültig im kommenden Jahr 2022. Wir müssen die Frage beantworten, wo bezahlbarer und verlässlich verfügbarer Strom für alle herkommt.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #259https://www.br.de/nachrichten/bayern/ffp2-maskenpflicht-ab-montag-in-bayern-das-muessen-sie-wissen,SLzEfGB
2. FFP2-Masken sind Einwegartikel und lt. Herstellerangaben max. 75 Minuten zu tragen. Kann der Freistaat sicherstellen, daß jedem Einwohner pro Tag eine oder bis zu 6-7 Masken beim Arbeitseinsatz zur Verfügung stehen werden? Bürgern Vorschriften zu machen, die diese nicht einhalten können, macht diese meinem laienjuristischen Verständnis nach unzulässig und ist sanktionsbewehrt.
Ich komme nochmals auf diesen Punkt zurück: FFP2-Masken von Regierungsseite zu fordern ist pikant. Will die Regierung die Gebrauchsanweisung der Masken überschreiben, für die allein die Hersteller qua Medizinprodukterichtlinie zuständig sind. Damit würde formal die Regierung zum Hersteller und müsste für jede Maske eine eigene Gebrauchsanweisung ausgeben, basierend auf dem Stand der Technik, d.h. auch einer umfangreichen Risikoanalyse. Meines Erachtens kann sich jeder Bürger mit Verweis auf die Gebrauchsanweisung weigern, ohne Weiteres eine FFP2-Maske zu tragen. Die Hersteller verweisen in der Gebrauchsanweisung u.a. auf die nationalen Vorschriften, und das sind in Deutschland die für den Arbeitsschutz, sonst nichts.
Ähnliches gilt für die Kakophonie aus RKI und sonstigen Bereichen, von wo allerlei Reinigungs- und Pflegehinweise kommen. Es gilt die Herstellervorgabe und sonst nichts. Ich habe bisher keine Gebrauchsanweisung gesehen, die über eine Einmalbenutzung hinausgeht.
Arbeitgeber in Heimen können das Tragen der Maske fordern, müssen dabei aber eben die Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Schulen können das für Lehrer in ähnlicher Form fordern, nicht aber von Schülern. Einfache Stoffmasken unterliegen dagegen nicht der Medizinprodukterichtlinie, da sind die Regeln sowohl in Schulen, als auch im ÖPNV freier.
Söder & Co. befinden sich also auf sehr schlüpfrigen Boden. Wären diese Leute nicht derart borniert, würden sie FFP2 Masken maximal kostenlos für diejenigen bereitstellen, die sich selbst besser schützen wollen und Information bereitstellen, an welchen Orten ein Selbstschutz opportun sein könnte.
Zitat von Martin im Beitrag #278 Meines Erachtens kann sich jeder Bürger mit Verweis auf die Gebrauchsanweisung weigern, ohne Weiteres eine FFP2-Maske zu tragen.
...geht damit aber ein gewisses Risiko ein und braucht wahrscheinlich einen langen Atem, da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am 26.01. in einem Eilverfahren (Normenkontrolle) anders entschieden hat: https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/21a00171b.pdf
Zitat von Martin im Beitrag #278 Meines Erachtens kann sich jeder Bürger mit Verweis auf die Gebrauchsanweisung weigern, ohne Weiteres eine FFP2-Maske zu tragen.
...geht damit aber ein gewisses Risiko ein und braucht wahrscheinlich einen langen Atem, da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am 26.01. in einem Eilverfahren (Normenkontrolle) anders entschieden hat: https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/21a00171b.pdf
Im Verfahren ist nicht klar zur Sprache gekommen, dass die bayrische Verordnung eine Aufforderung zur missbräuchlichen Anwendung eines nach EU-Recht zugelassenen Medizinproduktes ist. Dieser Sachverhalt scheint vielen Anwälten und Verwaltungsgerichten unbekannt zu sein. Das ist ähnlich dem PCR-Test, dessen Gebrauchsanweisung wohl von Gesundheitsämtern und auch Gerichten ignoriert wird.
Zitat von Martin im Beitrag #280Im Verfahren ist nicht klar zur Sprache gekommen, dass die bayrische Verordnung eine Aufforderung zur missbräuchlichen Anwendung eines nach EU-Recht zugelassenen Medizinproduktes ist. Dieser Sachverhalt scheint vielen Anwälten und Verwaltungsgerichten unbekannt zu sein.
Grundsätzlich wollte ich nur auf das Risiko hinweisen, das Tragen der FFP2-Maske mit der von Ihnen genannten Begründung zu verweigern, da es eben schon die VGH-Entscheidung gibt. Dass das später einmal anders entschieden wird, ist natürlich möglich. Vielleicht könnten Sie den Kläger des Normenkontrollverfahrens ausfindig machen und ihm Ihre Argumentation nahe bringen?
BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) informiert über die Masken, weil sie in deren Zuständigkeit fallen, auf der von Ihnen verlinkten Seite steht das auch in der Erläuterung zu Anfang.
Zitat Grundsätzlich wollte ich nur auf das Risiko hinweisen, das Tragen der FFP2-Maske mit der von Ihnen genannten Begründung zu verweigern, da es eben schon die VGH-Entscheidung gibt. Dass das später einmal anders entschieden wird, ist natürlich möglich. Vielleicht könnten Sie den Kläger des Normenkontrollverfahrens ausfindig machen und ihm Ihre Argumentation nahe bringen?
Ja, ich habe auch mal einen Fachanwalt angeschrieben, aber - richtig - ohne Klage gibt es keine Klärung. Mal schauen.
BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) informiert über die Masken, weil sie in deren Zuständigkeit fallen, auf der von Ihnen verlinkten Seite steht das auch in der Erläuterung zu Anfang.
Auf dieser Seite wird auch über sogenannte Alltagsmasken informiert, die auch keine Medizinprodukte sind (Formatierung und Hervorhebungen bei allen nachfolgenden Zitaten von mir):
Zitat von BfArM - Es gibt Mund-Nasen-Bedeckungen, die z.B. auch Alltagsmaske, Behelfs-Mund-Nasen-Maske; Community-Maske genannt werden. - Die aus dem medizinischen Alltag bekannten medizinischen Gesichtsmasken, umgangssprachlich zum Beispiel auch OP-Masken, Mund-Nasenschutz, Mundschutz genannt. Hierbei handelt es sich um „Medizinprodukte“. - Und die bislang vorwiegend dem Bereich Handwerk bekannten partikelfiltrierenden Halbmasken, die umgangssprachlich auch Atemschutzmasken, FFP-Masken genannt werden. Der Name FFP ist eine Abkürzung, die sich aus dem englischen Namen der Masken „Filtering Face Piece“ ergibt. Diese Masken gehören zu der Produkt-Kategorie „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA).
Weiter heißt es zu den medizinischen Gesichtsmasken/OP-Masken:
Zitat von BfArMMedizinische Gesichtsmasken sind Medizinprodukte. Ihre Herstellung und ihr Vertrieb müssen in Übereinstimmung mit dem Medizinprodukterecht erfolgen.[...]Der Hersteller von Medizinischen Gesichtsmasken stellt Medizinprodukte her. Er trägt die volle Produktverantwortung als Verantwortlicher nach § 5 des Medizinproduktegesetzes (MPG).
Dagegen zu den FFP-Masken:
Zitat von BfArMFFP-Masken sind, wie OP-Masken, immer aus besonderen, filternden Vliesen hergestellt. Bei diesen Masken sind die Filtereigenschaften anhand der klaren Vorgaben von Normen geprüft und nachgewiesen. Die Masken haben, wie auch Medizinprodukte, ein spezielles gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren durchlaufen, bevor sie in Europa auf den Markt gebracht werden dürfen.[...]Partikelfiltrierende Halbmasken (sog. „FFP-Masken“, Englisch für: „Filtering Face Piece“) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes.[...]Um partikelfiltrierende Halbmasken rechtmäßig in Europa in den Verkehr zu bringen, muss für diese ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 mit einer Benannten Stelle und einer Baumusterprüfung durchgeführt werden. Sie müssen dazu die Anforderungen der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 erfüllen. Nur dann dürfen die Masken nach PSA-Verordnung CE-gekennzeichnet werden und sind in Europa frei verkehrsfähig.
Zitat von VDESo sind medizinische Masken (Mund-Nasen-Schutz, MNS) Medizinprodukte gemäß Medizinprodukteverordnung oder Medizinprodukterichtlinie. Sie dienen hauptsächlich dem Schutz der Patienten und haben einen medizinischen Zweck. Demgegenüber dienen Atemschutzmasken (partikelfiltrierende Halbmasken; FFP1, FFP2 oder FFP3) vor allem dem Selbstschutz des Anwenders und fallen unter die PSA-Verordnung.
Es wird also durchgehend zwischen Medizinprodukten, wozu die sogenannten OP-Masken gehören, einerseits, und den FFP-Masken als Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung andererseits unterschieden. Sie können natürlich trotzdem damit Recht haben, dass es sich bei FFP2-Masken um nach MPG zugelassene Medizinprodukte handelt. Um einen Richter oder auch einen Klagevertreter davon zu überzeugen, müssten Sie dass dann entsprechend substantiieren.
Zitat von UEH im Beitrag #283Es wird also durchgehend zwischen Medizinprodukten, wozu die sogenannten OP-Masken gehören, einerseits, und den FFP-Masken als Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung andererseits unterschieden. Sie können natürlich trotzdem damit Recht haben, dass es sich bei FFP2-Masken um nach MPG zugelassene Medizinprodukte handelt. Um einen Richter oder auch einen Klagevertreter davon zu überzeugen, müssten Sie dass dann entsprechend substantiieren.
Zitat Werden filtrierende Halbmasken zum Fremd- und Eigenschutz in Verkehr gebracht, müssen sie zusätzlich zu den Anforderungen der Norm DIN EN 14683:2019-10 als Medizinprodukt die Anforderungen an Masken als PSA der Norm DIN EN 149:2009-08 erfüllen (§ 2 Abs. 4a MPG). FFP2/FFP3-Masken als PSA bedürfen eines Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß VO (EU) 2016/425 mit einer Benannten Stelle und einer Baumusterprüfung unter Einhaltung der Anforderungen der Norm DIN EN 149:2009-08.
und dann auch
Zitat Hinweis: FFP2/FFP3-Masken als PSA, die über kein Ausatemventil verfügen, können in Ausnahmefällen nach § 2 Abs. 4a MPG als Medizinprodukte im Verkehr sein, wenn sie vom Hersteller mit medizinischer Zweckbestimmung nach § 3 Abs. 1 MPG in Verkehr gebracht werden und das BfArM in der aktuellen Bedarfssituation auf Basis einschlägiger Sicherheits- und Leistungsnachweise eine entsprechende Sonderzulassung nach § 7 Abs. 1 MPDG i.V.m. Art. 59 MDR erteilt.
Erläuterungen auch hier: https://meso.vde.com/de/persoenliche-sch...ng-aenderungen/ Wie dort erläutert, hängt die Einstufung von der Zweckbestimmung ab. Bei der von den Behörden vorgesehenen Anwendung geht es aber nicht nur um Selbst- sondern auch um Fremdschutz. Interessant dabei ist aber die einzuhaltende EN 149. Dort ist keine Prüfung vorgesehen, die die Filterwirkung beim Ausatmen misst. Interessant auch, dass der Temperaturbereich bei den Prüfungen zwischen 16 und 32 °C liegen muss, das ist ein Bereich für eine Anwendung in Innenräumen. Das Tragen im Freien ist nicht abgedeckt, auch nicht bei Regen.
Es ist aber letztlich unerheblich, da auch bei einer Zulassung als Persönliche Schutzausrüstung die Bedienungsanleitung und die Angabe des Herstellers zählt.
Zitat von Martin im Beitrag #284Es ist aber letztlich unerheblich, da auch bei einer Zulassung als Persönliche Schutzausrüstung die Bedienungsanleitung und die Angabe des Herstellers zählt.
FFP2-Maske, die von einer großen Supermarktkette verkauft wird:
Aufschrift auf der Packungsvorderseite u.a.: FFP2 NR; EN149:2001+A1:2009; CE-Kennzeichen, "NO MEDICAL DEVICE"
Rückseite: Anleitung zum Aufsetzen in vier Bildern, Gebrauchsanleitung in drei Sprachen, u.a. in Englisch: - Intended usage: Professional/Breathable/Dust Protection/Microorganism Filtration - Storage conditions: [Temperaturhinweise etc.] - Warning: 1. Check for damage or dirty. 2. Please leave the pollution area if you feel unwell. 3. Please change the mask if you can not breath easily. 4. Disposable mask, destroy it after use. Forbidden to use if the package is broken. Please use with caution if you are allergic to nonwoven fabric. - Shelf life: [2 Jahre] Es gibt noch einen QR-Code mit dem Hinweis: "Scan QR-Code for Instruction", der führt auf ein Youtube-Video, dass aber eher Werbecharakter hat.
Zitat von Martin im Beitrag #278Meines Erachtens kann sich jeder Bürger mit Verweis auf die Gebrauchsanweisung weigern, ohne Weiteres eine FFP2-Maske zu tragen.
Auf welchen Punkt aus der Gebrauchsanweisung könnte ich mich berufen?
Zitat von Martin im Beitrag #278Meines Erachtens kann sich jeder Bürger mit Verweis auf die Gebrauchsanweisung weigern, ohne Weiteres eine FFP2-Maske zu tragen.
Auf welchen Punkt aus der Gebrauchsanweisung könnte ich mich berufen?
Mhhm, das kommt mir etwas dünn vor. Aber vielleicht gibt es einen Link zu mehr Informationen.
Zitat Der Hersteller nimmt eine Risikobeurteilung vor, um mit seiner PSA verbundene Risiken zu ermitteln. Entwurf und Herstellung erfolgen dann unter Berücksichtigung dieser Beurteilung.
und
Zitat Bei Entwurf und Herstellung der PSA und bei Verfassung der Anleitungen sind vom Hersteller nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung, sondern auch die normalerweise vorhersehbaren Verwendungen zu berücksichtigen. Gegebenenfalls wird die Gesundheit und die Sicherheit anderer Personen als des Nutzers gewährleistet.
Entsprechend soll die Information für den Nutzer aussehen, s. 1.4. Die Information der von Ihnen zitierten Maske sind zum Teil nur Stichworte. Die Maske erfüllt nicht die PSA-Richtlinie, wenn sie nicht in Deutsch informiert (s. Artikel 8 (7))
Aber nehmen wir mal die Information Ihrer FFP2-Maske:
'Professional' sagt schon fast alles. Hinter 'Professional' verstecken sich Arbeitsplatz mit ggf. Verantwortung des Arbeitgebers, Schulung, keine Kinder, usw.. Formal ist die Maske also nicht für den Zweck vorgesehen, wie das ein Herr Söder samt Verwaltung wollen.
Zitat Please leave the pollution area if you feel unwell.
Die 'pollution area' am Arbeitsplatz ist klar definiert, meist durch Messungen abgesichert. Der Träger entscheidet, ob er sich unwohl fühlt. Wenn Söder die Leute dazu zwingt, in der Stadt Maske zu tragen, ist dann die Stadt die 'pollution area'? Und wie soll der Träger dort verschwinden, wenn ihm nicht wohl ist? Ist der Träger im Zug, soll er dann die Notbremse ziehen? Die Anweisung passt nicht für die von Söder gewollte Zweckbestimmung.
Zitat Please change the mask if you can not breath easily.
Am Arbeitsplatz gibt es Ersatzmasken, im ÖPNV aber nicht. Auch hier entscheidet der Träger, ob er aktiv wird. Es ist nirgendwo vorgesehen, dass dies per orde di Söder überschrieben wird.
Mit 'professional use' können Informationen knapp gehalten werden, die vorgegebenen Informationen reichen nicht für non-professionals.
Man erkennt aber auch hier, dass das für die Corona-Zeiten zugeflickt wurde. Nur noch ein paar Gedanken dazu:
1. Für den wirksamen Fremdschutz gibt es keine Testvorschrift, der Nachweis fehlt für die Masken. Die Dichtigkeit beim Einatmen wird durch den entstehenden Unterdruck unterstützt, beim Ausatmen gilt das nicht, vor allem nicht mit den einfachen Gummischlaufen um die Ohren. 2. Der Gebrauch im Freien bei vor allem kalten Temperaturen oder bei Regenwetter ist m.E. nicht abgedeckt. Das gilt beispielsweise für die kondensierende Feuchte in der Maske, kondensierende Brillen bei Brillenträgern, nass gewordene Masken bei Regen, uvm. Die Masken sind für diese Zwecke nicht vorgesehen. 3. Die Atemwiderstände mögen für gesunde 'Professionals' festgelegt worden sein, nicht aber für Kinder, Kranke oder Senioren (die schon bei wenig Bewegung außer Atem kommen)
Diese Punkte müssten nach der PSA-Richtlinie zusätzlich zu den aktuellen Normen abgedeckt sein, wenn die FFP2-Masken für den Söder'schen Zweck zugelassen wären. Ich sehe da eine Menge Angriffspunkte.
Gruß Martin PS: Zu den realen Bedingungen gehört auch, dass die Menschen Masken in Jackentaschen, Einkaufstaschen, Auto u.a. über Monate bereithalten, um nicht irgendwo ausgesperrt zu werden. Die Hygiene dürfte in der Realität saumäßig sein. Wer besonders bei kühler Witterung die tropfenden Nasen auch der Senioren kennt, darf noch etwas Phantasie hinzugeben. Eine frühe Idee war mal, dass sich die Menschen mit Maske weniger häufiger ins Gesicht fassen. Wer aber häufig schnäuzen muss, fummelt mit Maske viel intensiver im Gesicht herum.
Martin, Sie haben völlig Recht, das sieht ein Blinder mit Krückstock. So ziemlich alle aktuellen Hygienevorschriften und Verordnungen wegen Corona bewegen sich auf dünnem Eis. In einer Grauzone, die nur deswegen nicht weggekkagt wird, weil niemand eine politisch durchsetzbare Alternative sieht. Punkt.
Deswegen werden Sie niemals, nicht heute und nicht in einem Jahr wirksame Kritik an diesem Vorgehen hören. Weil Kritik einen Dominoeffekt auslösen könnte. Es ist ja nicht so, dass außerhalb von ZkZ niemand lesen könnte oder alle dumm sind. Viele Entscheider wissen, dass Grenzen überschritten werden, die vor zwei Jahren noch galten.
Diese Leute halten die Grenzüberschreitenden nur für unvermeidlich.
___________________ Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig. “Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten mäßig entstellt”, Georg Cristof Lichtenberg
Zitat von Martin im Beitrag #286 Mhhm, das kommt mir etwas dünn vor. Aber vielleicht gibt es einen Link zu mehr Informationen. Wenn Sie alle Information vorliegen haben, dann können Sie ja selbst mit den Anforderungen der Richtlinie vergleichen. Die finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...16R0425&from=DE
Die Gebrauchsanweisung (der bei REWE in NRW gekauften) Maske entspricht sicher nicht den Anforderungen, das hat aber leider noch keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Verordnung.
Zitat von Martin im Beitrag #286Aber nehmen wir mal die Information Ihrer FFP2-Maske:
Ich schreibe mal dazu, was ein Kontrolleur mir wahrscheinlich antworten würde.
'Professional' sagt schon fast alles. Hinter 'Professional' verstecken sich Arbeitsplatz mit ggf. Verantwortung des Arbeitgebers, Schulung, keine Kinder, usw.. Formal ist die Maske also nicht für den Zweck vorgesehen, wie das ein Herr Söder samt Verwaltung wollen.
Kontrolleur: "Dann nehmen Sie eben eine andere, es gibt genug, auf denen nicht "professional" drauf steht. Ach übrigens, für Kinder gilt die FFP2-Pflicht sowieso nicht."
Zitat Please leave the pollution area if you feel unwell.
Die 'pollution area' am Arbeitsplatz ist klar definiert, meist durch Messungen abgesichert. Der Träger entscheidet, ob er sich unwohl fühlt. Wenn Söder die Leute dazu zwingt, in der Stadt Maske zu tragen, ist dann die Stadt die 'pollution area'? Und wie soll der Träger dort verschwinden, wenn ihm nicht wohl ist? Ist der Träger im Zug, soll er dann die Notbremse ziehen? Die Anweisung passt nicht für die von Söder gewollte Zweckbestimmung.
Kontrolleur: "Die FFP2-Pflicht gilt nicht in der ganzen Stadt, sonst wäre sie auch rechtswidrig. Sie ist auf bestimmte Bereiche begrenzt, die i.d.R. schnell verlassen werden können. Damit hat sich der VGH auch in seiner Rechtmäßigkeitsprüfung beschäftigt. Bei einem Notfall im Zug (Nahverkehr, im Regional- und Fernverkehr gilt die Regelung sowieso nicht) z.B. akuter Atemnot, können Sie die Maske natürlich abnehmen."
Zitat Please change the mask if you can not breath easily.
Am Arbeitsplatz gibt es Ersatzmasken, im ÖPNV aber nicht. Auch hier entscheidet der Träger, ob er aktiv wird. Es ist nirgendwo vorgesehen, dass dies per orde di Söder überschrieben wird.
Kontrolleur: "Nehmen Sie sich doch eine Ersatzmaske mit."
Soweit die mutmaßlichen Antworten des Kontrolleurs.
Zitat von Martin im Beitrag #2861. [..] 2. Der Gebrauch im Freien bei vor allem kalten Temperaturen oder bei Regenwetter ist m.E. nicht abgedeckt. Das gilt beispielsweise für die kondensierende Feuchte in der Maske, kondensierende Brillen bei Brillenträgern, nass gewordene Masken bei Regen, uvm. Die Masken sind für diese Zwecke nicht vorgesehen.
3M empfielt allerdings in dem von Ihnen verlinkten Datenblatt FFP2-Masken für zahlreiche Anwendungen, die üblicherweise - auch bei schlechtem Wetter - im Freien stattfinden (Abriss, Erdarbeiten, Ernte), und auch von (Schutz-)brillenträgern durchgeführt werden.
Zitat von Martin im Beitrag #2863. Die Atemwiderstände mögen für gesunde 'Professionals' festgelegt worden sein, nicht aber für Kinder, Kranke oder Senioren (die schon bei wenig Bewegung außer Atem kommen)
Für Kinder gilt die FFP2-Pflicht nicht, für andere gibt es eine Befreiungsmöglichkeit. (Nur mit ärztlichem Attest, das mag im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung und Nutzen-Risiko-Abwägung eine Rolle spielen, im Eilverfahren war das für den VGH erstmal ausreichend.)
Zu den wirklich interessanten Fragen Ihrer Argumentation sind wir noch gar nicht gekommen - dem "Söderschen Zweck" in der Ermächtigungsgrundlage nachzuspüren, damit wir nicht mehr unter Presseerklärungen subsumieren müssen, die Folgen der "Unzulässigkeit der Verwendung" für Maskenverordnungen oder - versand in der ganzen EU und ob sich die Paradoxie der folgenden (von mir formulierten) These vielleicht auflösen lässt: "Ein geeignetes Mittel verliert seine Eignung dadurch, dass es in einem anderen Anwendungsbereich für einen nicht vollständig identischen Zweck zertifiziert wird." Aber da das wohl nur für mich interessant wäre, steige ich hier aus der Diskussion aus.
Zitat von Weltwoche, 10. Febr.«Mehr Diktatur wagen» schreit uns ein Essay von Thomas Brussig in der Süddeutschen Zeitung vom 9. Februar 2020 entgegen. Der «peinliche» Donald Trump, der «dumme» Brexit und schliesslich das Killervirus Covid-19 hätten uns die «Impotenz» der Demokratie drastisch vor Augen geführt.
In der blühenden Volksrepublik China wäre all das nicht passiert. Der Ein-Parteien-Staat habe seine Überlegenheit längst erwiesen, zum Wohle seiner Bürger.
Fazit: «Wenn Corona-Leugner eine ‘Corona-Diktatur’ heraufziehen sehen, sollte dies erst recht ein Grund sein, sie zu wollen.» Grundrechte werden überschätzt.
Zitat von Weltwoche, 10. Febr.«Mehr Diktatur wagen» schreit uns ein Essay von Thomas Brussig in der Süddeutschen Zeitung vom 9. Februar 2020 entgegen. Der «peinliche» Donald Trump, der «dumme» Brexit und schliesslich das Killervirus Covid-19 hätten uns die «Impotenz» der Demokratie drastisch vor Augen geführt.
In der blühenden Volksrepublik China wäre all das nicht passiert. Der Ein-Parteien-Staat habe seine Überlegenheit längst erwiesen, zum Wohle seiner Bürger.
Fazit: «Wenn Corona-Leugner eine ‘Corona-Diktatur’ heraufziehen sehen, sollte dies erst recht ein Grund sein, sie zu wollen.» Grundrechte werden überschätzt.
Nichts deutet notabene auf eine Satire hin.
Wo doch Prantl kürzlich auf Servus TV so emotional unsere Grundrechte verteidigte. Nur Theater?
Das ist eindeutig eine Satire. Sie weist auf den scheinbar absurden Zustand hin, dass eine Diktatur wie China besser mit Corona klarkommt als der "freie Westen".
Zudem für einen linken solche Dinge wie der Brexit oder eben Trump eine echte Infragestellung bedeuten müssen. Das tut richtig weh, wenn sich das Volk nicht freiwillig für die eigenen Richtung entscheidet.
Wenn man Mobber in der Schule anspricht, dann behaupten die auch immer, nur "einen Spaß unter Freunden" gemacht haben. Ja, ist klar. Satire.
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Zitat von Johanes im Beitrag #291Das ist eindeutig eine Satire. Sie weist auf den scheinbar absurden Zustand hin, dass eine Diktatur wie China besser mit Corona klarkommt als der "freie Westen".
Zudem für einen linken solche Dinge wie der Brexit oder eben Trump eine echte Infragestellung bedeuten müssen. Das tut richtig weh, wenn sich das Volk nicht freiwillig für die eigenen Richtung entscheidet.
Dafür gibt es ja Staatspropaganda auch bei uns.
Aktuelles Beispiel: Angeblich hat jeder "Coronatoter" laut RKI-Meldung von dieser Woche 9,6 Lebensjahre verloren. Schnelle Plausibilitätskontrolle: Der durchschnittliche "Coronatote" ist 82 geworden. Die durchschnittliche Restlebenserwartung eines 82-Järigen ist laut letzter Sterbetafel des Stat. Bundesamtes 7 Jahre für Männer und 8,3 Jahre für Frauen. Selbst der Durchschnitt aller 82-Jährigen ist also schon unter 9,6 und die meisten "Coronatoten" dürften auch ohne Infektion kränker gewesen sein als der Durchschnitt der Gleichaltrigen und damit auch eine geringere Lebenserwartung gehabt haben. 9,6 Jahre ist so gut wie sicher erheblich überhöht.
Zitat von TF im Beitrag #293Aktuelles Beispiel: Angeblich hat jeder "Coronatoter" laut RKI-Meldung von dieser Woche 9,6 Lebensjahre verloren. Schnelle Plausibilitätskontrolle: Der durchschnittliche "Coronatote" ist 82 geworden. Die durchschnittliche Restlebenserwartung eines 82-Järigen ist laut letzter Sterbetafel des Stat. Bundesamtes 7 Jahre für Männer und 8,3 Jahre für Frauen. Selbst der Durchschnitt aller 82-Jährigen ist also schon unter 9,6 und die meisten "Coronatoten" dürften auch ohne Infektion kränker gewesen sein als der Durchschnitt der Gleichaltrigen und damit auch eine geringere Lebenserwartung gehabt haben. 9,6 Jahre ist so gut wie sicher erheblich überhöht.
Es gäbe noch einen anderen Plausibilitätscheck. Die durchschnittliche Verweildauer in stationären Pflegeeinrichtungen liegt bei 2,5 Jahren, ein Großteil der Heimbewohner verstirbt bereits im ersten Jahr. Da die zuletzt meisten Todesfälle aus Heimen stammten, dürfte sich die Kalkulation des RKI in Luft auflösen.
Hat zwar nichts mit Corona zu tun, fügt sich aber nett ins Diaroama des Laufenden Schwachsinns ein.
Zitat von Kulmbach, 12.02.2021Alles in allem liege man mit dem Eröffnungstermin im geplanten Zeitrahmen, sodass die Tiefgarage ab sofort wieder befahren werden kann - allerdings nicht mehr von allen Fahrzeugen. "Elektro- und Hybridautos dürfen künftig nicht mehr in der Tiefgarage parken", sagte Michael Kuhnlein vom Tiefbauamt. Der Grund: "Die Feuerwehr kann solche Fahrzeuge nicht löschen, sondern muss sie ausbrennen lassen. Auch ist die Tiefgarage nicht ausreichend hoch genug, um brennende Autos mit schwerem Gerät heraus zu ziehen." Die Krux sei, dass Lithium-Akkus nur mit Löschwasser gekühlt werden können und mehrere Tage weiter brennen. "Dieses Problem war uns vorher nicht bewusst", ergänzte Ingo Wolfgramm, Leiter des Tiefbauamts.
Die Bundesregierung beschloß, jedem Bürger über 60 Jahre zweimal 6 Stück FFP2-Masken zu schenken. (Warum 6 Stück, bleibt ein Geheimnis, die Woche hat 7 Tage und die Verpackungseinheiten sind 5 oder 10 Stück.) Nun entschied aber die Bundesregierung, die Verteilung ihrer beamteten Bürokratie zu überlassen.
Somit veranlaßte man die Krankenkassen, welche zur Zeit wahrlich nicht unterbeschäftigt sind, die entsprechenden Anschriftten herauszusuchen. Nun hätte man damit einfach jedem Ansprichsberechtigten zwei Pakete à 6 Masken zusenden können. Hätte, aber das war wohl für einen Beamten zu einfach.
Die Bundesdruckerei wurde beauftragt, 34,1 Millionen fälschungssichere Coupons zu drucken. Die Kosten für Druck und Design belaufen sich auf rund 9,3 Millionen Euro. Nun versendet man die 34,1 Millionen Coupons für 27 Millionen Porto an die Berechtigten.
Die Berechtigten, alle zur Risikogruppe gehörend. müssen dann im Winter zu einer Apotheke gehen, sich dort anstellen und bekommen gegen Zahlung einer 2.- Euro Schutzgebühr 6 Stück FFP2-Masken. Die Apotheke darf jede Maske mit 6.- Euro abrechnen.
Insgesamt ist es tatsächlich gelungen, für diese Maßnahme 2.5 Milliarden an Steuergeldern zu verbrennen. Aktuell kostet im Handel bei Netto bei Abnahme einer FFP2-Maske eine Maske 99 Cent. Da Netto nicht die Heilsarmee ist, wird also Netto bei den 99 Cent noch etwas verdienen. Und bei Abnahme von 34 Millionen sind wahrscheinlich noch ein paar Prozente drin.
Für die 2,5 Milliarden hätte man auch einfach jedem Bundesbürger zweimal 10 Masken per Postwurfsendung schicken können.
Da sieht man mal wieder, was Deutschland für eine intelligente Regierung hat.
PS. Ich habe mich im Januar nebenan in Holland ausreichend mit FFP2-Masken in Zehnerpackungen zu je € 2,99 bevorratet.
"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire
___________________ Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig. “Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten mäßig entstellt”, Georg Cristof Lichtenberg
In der Formulierung geht es seit gestern in diversen sozialen Medien herum; i.d.R. mit eben dem Verweis "Netzfund". Ich habe nicht ausmachen können, wer das als erster so formuliert und wer das multipliziert hat. Als Verweis darauf, daß die Zahlen stimmen, zeige ich mal auf die Meldung der FDP-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, Martin Hagen, der sie auch so angeführt hat.
Zitat von gestern, um 19:35"Wenn das nächste mal jemand sagt, der Staat regle die Dinge besser als der Markt...
...erinnert Euch dran: Wir reden von dem Staat, der für 9,3 Millionen Euro Berechtigungscheine gedruckt und sie für 27 Millionen Euro per Post an 34 Millionen Bürger geschickt hat, damit diese sich in Apotheken für 2 Euro Eigenbeteiligung sechs FFP2-Masken, die im Supermarkt für 99 Cent pro Stück erhältlich wären, abholen können, für welche die Apotheken damm vom Staat 6 Euro pro Stück erhalten."
"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire
Ich will das Fundstück nicht abwerten, aber man kann durchaus was drauflegen.
Eine Maske kostet derzeit bei Aldi oder Lidl 88 Cent (erst war es bei Aldi 99, dann hat man aber Lidl nicht alleine stehen lassen wollen und ist auf 88 Cent runter). Wenn 34 Millionen Bürger dort jeweils 12 Masken kaufen, dann sind das knapp 360 Millionen Euro. Wie kriegt man aber das Geld bei den Leuten ersetzt? Ganz einfach: Die selben 34 Millionen Leute bekommen im September Wahlkarten (oh, welch Überraschung), man muss sie also nur bitten die 360 Millionen Euro auszulegen. Und dann heftet man den Wahlkarten einfach einen 10 Euro Scheck dran. Kosten nahezu lächerlich, alles zusammen keine 500 Millionen Euro. Gegen die 2,5 Milliarden ein ziemlich guter Gegenwert.
Aber: Fast noch wichtiger. Am besten steckt sich der Staat die 10 Euro dahin, wo nie die Sonne scheint. Braucht irgendjemand solche Almosen? Für die wir dann das fünfache an Steuern bezahlen? Jede Brille und jede Krone zahlt der Bürger auch selber und das ist deutlich teurer. Da sind 10 Euro wirklich nicht die große Nummer. Und wenn wieder auf die Sozialdrüse gedrückt wird, dann zahlt man jedem Harz Empfänger halt im nächste Monat 10 Euro mehr. Aber ich weiß noch was besseres: Die Russen schiessen für etwa 20 Millionen Euro eine Person ins All. Für die eingesparten 2 Milliarden Euro könnten wir das ganze Kabinett samt Klabauterbach, Wieler und Drosten bis zum Mond, eventuell bis zum Mars schiessen. Ein echter Schleuderpreis.
Zitat von NZZ, 25.02.In dieser Woche wird Deutschland über fast zwei Millionen Dosen an AstraZeneca-Impfstoff verfügen. Tatsächlich verabreicht werden wird aber nur ein Bruchteil davon. Das liegt an der Skepsis der Bürger gegenüber dem Mittel. Und, so schimpfen Kritiker, an der Fahrlässigkeit von Bund und Ländern. ... Seit dem 8. Februar ist das AstraZeneca-Mittel in Deutschland verfügbar. Bis Ende vergangener Woche wurden 1 442 400 Dosen an die Bundesregierung geliefert und an die Länder verteilt. In der laufenden Woche sollen laut Gesundheitsministerium noch einmal 650 400 Dosen dazukommen. Durchgeführt wurden zum – in diesem Fall buchstäblichen – Stichtag am 22. Februar allerdings nur etwas mehr als 210 000 AstraZeneca-Impfungen (oder rund 15 Prozent der Bestände). Somit stehen den Impfstellen, neben den ebenfalls verfügbaren Vakzinen von Biontech/Pfizer und Moderna, in dieser Woche insgesamt rund 1,9 Millionen AstraZeneca-Dosen zur Verfügung, die schnellstens ihren Weg zu den Bürgern finden müssten.
Bisher haben nur Hamburg, Bremen, das Saarland und Nordrhein-Westfalen einigermassen adäquate Quoten erreicht und 25 bis 35 Prozent der AstraZeneca-Lieferung an die «Impflinge» gebracht. In Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen dagegen waren es jeweils nur 5 Prozent.
Das Misstrauen allein dürfte den massenhaften Überschuss an AstraZeneca-Dosen jedoch nicht erklären. Der Ökonom Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln sieht im Gespräch mit der NZZ auch «eine Ineffizienz, die fast zum Haareraufen ist». Der Impfplan sei so kompliziert, dass er inzwischen mehr schade als nütze. Auch wenn das Bestreben nach Impfgerechtigkeit seine Berechtigung habe, seien die Priorisierungen der Impfgruppen nach Alter und Vorerkrankungen angesichts von Kühlschränken voll mit AstraZeneca-Dosen nicht mehr sachgerecht.
Um eine Herdenimmunität bis Anfang August zu erreichen, müssten täglich rund 680 000 Impfungen durchgeführt werden. Bei der derzeitigen Geschwindigkeit von täglich rund 120 000 Impfungen würde es bis September 2023 dauern.
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