Zitat "In der Lea Ellwangen sind derzeit mehr als 3000 Asylbewerber untergebracht - das ist viermal mehr als die Regelbelegung von rund 500 Menschen."
Mir war ganicht vor Augen, dass die Architekten der Energiewende jetzt auch Beiträge für Lokalzeitungen schreiben.
Journalisten mit arithmetischen Grundkenntnissen sind schon im Zuge der Berichterstattung über Eurorettung und Energiewende der natürlichen Auslese zum Opfer gefallen. Zahlen dienen nur noch als emotionale Effektträger.
Zitat Die Nachrichtenagentur AFP berichtet, Bundesinnenminister Thomas de Maizière wolle die Leistungen für Flüchtlinge drastisch kürzen. Das gehe aus einem Gesetzentwurf des Innenministeriums hervor, welcher der Agentur vorliege.
Demnach sollen Flüchtlinge keine Ansprüche auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes geltend machen können, die über andere EU-Staaten eingereist sind und für deren Asylverfahren daher aufgrund der Dublin-Verordnung der EU eigentlich ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist. Sie sollen lediglich eine Reisebeihilfe in Form einer Fahrkarte und Reiseproviant erhalten.
Angeregt durch das, was ein Leser bei "Tichys Einblick" geschrieben hat, habe ich mir mal das Asylverfahrensgesetz angeschaut. Da tut sich Erstaunliches auf:
§ 18 Aufgaben der Grenzbehörde (1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten. (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist, 2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder 3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen. (4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder 2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.
(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln. (Hervorhebungen von mir.)
Das heißt doch, daß die Tausende, die seit Wochen und Monaten nach Deutschland strömen, gar nicht hätten einreisen dürfen. Und die Grenzkontrollen sind dann auch ein Witz, wenn nur gezählt und registriert wird, aber nicht abgewiesen. Für die Nichtabweisung muß dann aber laut obigem Gesetz der Bundesinnenminister veranwortlich sein. Kann das alles wahr sein?
Langfristig ja. Die Liste derer, die einigermaßen brauchbar und des eigenen Denkens mächtig sind, wird immer kürzer. Das wirkt sich in jedem Fall aus, wenn auch negativ.
Plötzlich wird in den Ämtern unkonventionelles und schnelles Erledigen, bar jeder Sicherheit, eingefordert. Da wo es schneller gehen konnte, z.B. qualifizierte Flüchtlinge aus dem Asylverfahren rauszunehmen und einen leichteren Start zu ermöglichen, war das Innenministerium dagegen.
Hatte schon drauf gewartet, dass der Herr Schmidt gecancelt wird.
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Zitat Die Nachrichtenagentur AFP berichtet, Bundesinnenminister Thomas de Maizière wolle die Leistungen für Flüchtlinge drastisch kürzen. Das gehe aus einem Gesetzentwurf des Innenministeriums hervor, welcher der Agentur vorliege.
Demnach sollen Flüchtlinge keine Ansprüche auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes geltend machen können, die über andere EU-Staaten eingereist sind und für deren Asylverfahren daher aufgrund der Dublin-Verordnung der EU eigentlich ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist. Sie sollen lediglich eine Reisebeihilfe in Form einer Fahrkarte und Reiseproviant erhalten.
Da der Antrag ja nur für auf Bundesgebiet Eintreffende gilt: heißt das, im Klartext: konsequente Abschiebung nach Dublin III?
Man setzt wohl eher auf freiwillige Ausreise. Diese Reisebeihilfe ist ja genau das, was Italien schon seit Jahren praktiziert - kostenlose Karte für den Zug nach Deutschland und Auf Nimmerwiedersehen. Dumm nur, dass es kein weiteres Schlaraffenland zum Ausweichen gibt (mir fällt nur Schweden ein, und die dürften wohl sehr kurzfristig reagieren, wenn kurzfristig einige tausend "Flüchtlinge" aus Deutschland bei ihnen aufschlagen).
Falls Deutschland wirklich anfangen sollte, Dublin III-Fälle unmittelbar und konsquent abzuschieben, dann wäre das meiner Meinung nach auch der Todesstoß von Schengen. Aktuell kann z.B. Österreich sich ja noch "solidarisch zeigen", indem es die "Weiterreise nach Deutschland ermöglicht" (ja, das hat wirklich wortwörtlich der österreichische Außenminister gesagt ). Wenn jeder Asylant, der die Landesgrenzen überschreitet, exklusiv der eigene Asylant sein sollte, dann würde jedes Land die Schotten dicht machen (im Spezialfall Italien würde man wohl darauf drängen, das aktuelle Schleusersubventionspr äh Flüchtlingsrettungsprogramm auszusetzen).
Zitat Die Nachrichtenagentur AFP berichtet, Bundesinnenminister Thomas de Maizière wolle die Leistungen für Flüchtlinge drastisch kürzen. Das gehe aus einem Gesetzentwurf des Innenministeriums hervor, welcher der Agentur vorliege.
Demnach sollen Flüchtlinge keine Ansprüche auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes geltend machen können, die über andere EU-Staaten eingereist sind und für deren Asylverfahren daher aufgrund der Dublin-Verordnung der EU eigentlich ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist. Sie sollen lediglich eine Reisebeihilfe in Form einer Fahrkarte und Reiseproviant erhalten.
Da der Antrag ja nur für auf Bundesgebiet Eintreffende gilt: heißt das, im Klartext: konsequente Abschiebung nach Dublin III?
Falls Deutschland wirklich anfangen sollte, Dublin III-Fälle unmittelbar und konsquent abzuschieben, dann wäre das meiner Meinung nach auch der Todesstoß von Schengen. Aktuell kann z.B. Österreich sich ja noch "solidarisch zeigen", indem es die "Weiterreise nach Deutschland ermöglicht" (ja, das hat wirklich wortwörtlich der österreichische Außenminister gesagt ). Wenn jeder Asylant, der die Landesgrenzen überschreitet, exklusiv der eigene Asylant sein sollte, dann würde jedes Land die Schotten dicht machen (im Spezialfall Italien würde man wohl darauf drängen, das aktuelle Schleusersubventionspr äh Flüchtlingsrettungsprogramm auszusetzen).
Entsprechend dem, was ich in #255 geschrieben habe, müßte eigentlich nicht Abschiebung praktiziert werden (denn die setzt ja eine Einreise voraus), sondern es müßte zurückgewiesen werden (Wortlaut im Gesetz: Einreise verweigern).
Die "Weiterreise nach Deutschland" wollten ja auch die großzügigen Kroaten ermöglichen. Aber inzwischen scheinen ihnen selbst die im Vergleich zu Deutschland geringen Zahlen über den Kopf zu wachsen: "Die kroatische Regierung schlägt Alarm: Das Land könne keine Flüchtlinge mehr aufnehmen, sagt Innenminister Ostojic. Wer kein Asyl suche, werde als illegaler Einwanderer betrachtet." (spiegel.online)
Nachtrag: notquite hat mit seinem Zitat: "Wenn jeder Asylant, der die Landesgrenzen überschreitet, exklusiv der eigene Asylant sein sollte, dann würde jedes Land die Schotten dicht machen (im Spezialfall Italien würde man wohl darauf drängen, das aktuelle Schleusersubventionspr äh Flüchtlingsrettungsprogramm auszusetzen)." natürlich recht. Aber so sieht es das Gesetz ja eigentlich vor. Warum wurde das nicht durchgesetzt und sozusagen im Ausnahmemodus gefahren? Daß dann natürlich die EU-Außenstaaten kolossal überlastet worden wären, ist klar. Aber das hätte dann in einem Zusatzgesetz (finanzielle und logistische Unterstützung etc.) geregelt werden müssen. Gab es denn eine offizielle Anordnung des Bundesinnenministers, das Asylverfahrensgesetz nicht anzuwenden? Weiß jemand etwas darüber?
Nachtrag II: Wenn Deutschland und Österreich konsequent abweisen würden, würde womöglich auch der Druck auf Griechenland nachlassen, denn dort will offenbar kein "Flüchtling" bleiben, genauso wie ja der Kroate gestern erklärte, keiner wolle in Kroatien oder Ungarn bleiben, alle wollten nach Deutschland oder Österreich, weswegen man einen Korridor schaffen wolle. (Heute allerdings will er den Korridor ganz anders gemeint haben.)
Zitat von alteseuropa im Beitrag #258Nachtrag: notquite hat mit seinem Zitat: "Wenn jeder Asylant, der die Landesgrenzen überschreitet, exklusiv der eigene Asylant sein sollte, dann würde jedes Land die Schotten dicht machen (im Spezialfall Italien würde man wohl darauf drängen, das aktuelle Schleusersubventionspr äh Flüchtlingsrettungsprogramm auszusetzen)." natürlich recht. Aber so sieht es das Gesetz ja eigentlich vor. Warum wurde das nicht durchgesetzt und sozusagen im Ausnahmemodus gefahren? Daß dann natürlich die EU-Außenstaaten kolossal überlastet worden wären, ist klar. Aber das hätte dann in einem Zusatzgesetz (finanzielle und logistische Unterstützung etc.) geregelt werden müssen. Gab es denn eine offizielle Anordnung des Bundesinnenministers, das Asylverfahrensgesetz nicht anzuwenden? Weiß jemand etwas darüber?
Da steckt einfach saumäßig viel Doofheit hinter. Man hat das Problem mit den Außenstaaten ja nur deswegen, weil man die Fluglinien nach Europa verpflichtet hat, Passagiere, die keine Aufenthaltserlaubnis haben oder bekommen, auf eigene Kosten wieder zurückzuführen. Erst damit müssen Asylbewerber auf dem Boden einreisen. Sie kommen also trotzdem, lassen unterwegs aber noch 1000e € für Schlepper zurück. Man hätte das ganz anders machen können.
Dafür möchte ich erklären, wie ein Student z.B. aus Kamerun in Deutschland studieren kann. Er braucht natürlich Abitur und Zulassung an der Uni und damit natürlich auch eine (de facto private) Krankenversicherung. Für Einreise und Aufenthalt muß er eine Liquiditätsreserve von mehreren 1000 € vorweisen, die regelmäßig von der Ausländerbehörde überprüft wird, ebenso wie eine Immatrikulationsbescheinigung. Dafür darf er auch arbeiten und bekommt ein Visum, das ihm die Ein- und Ausreise bequem und sicher per Flugzeug ermöglicht. Die Liquiditätsreserve reicht für ein paar Monate Leben ohne Einkommen und für die Rückreise.
Die Flüchtlinge, die derzeit kommen, hatten allesamt das Geld für so eine Liquiditätsreserve, bevor sie den Schlepper bezahlt haben. Es wäre also humanitär verantwortbar, das Vorhandensein so einer Reserve zu fordern, und dafür ein Visum auszustellen. Die richtig armen Menschen kommen sowieso nicht! Damit spart man den Flüchtlingen die Mehrkosten des Schleppers und dem Fiskus den Unterhalt für den Flüchtling. Man spart sich auch die Einreisen aus Mazedonien und Serbien, weil diese Menschen einfach nichts bekommen würden.
Zitat von alteseuropa im Beitrag #258Nachtrag: notquite hat mit seinem Zitat: "Wenn jeder Asylant, der die Landesgrenzen überschreitet, exklusiv der eigene Asylant sein sollte, dann würde jedes Land die Schotten dicht machen (im Spezialfall Italien würde man wohl darauf drängen, das aktuelle Schleusersubventionspr äh Flüchtlingsrettungsprogramm auszusetzen)." natürlich recht. Aber so sieht es das Gesetz ja eigentlich vor. Warum wurde das nicht durchgesetzt und sozusagen im Ausnahmemodus gefahren? Daß dann natürlich die EU-Außenstaaten kolossal überlastet worden wären, ist klar. Aber das hätte dann in einem Zusatzgesetz (finanzielle und logistische Unterstützung etc.) geregelt werden müssen. Gab es denn eine offizielle Anordnung des Bundesinnenministers, das Asylverfahrensgesetz nicht anzuwenden? Weiß jemand etwas darüber?
Da steckt einfach saumäßig viel Doofheit hinter. Man hat das Problem mit den Außenstaaten ja nur deswegen, weil man die Fluglinien nach Europa verpflichtet hat, Passagiere, die keine Aufenthaltserlaubnis haben oder bekommen, auf eigene Kosten wieder zurückzuführen. Erst damit müssen Asylbewerber auf dem Boden einreisen. Sie kommen also trotzdem, lassen unterwegs aber noch 1000e € für Schlepper zurück. Man hätte das ganz anders machen können.
Dafür möchte ich erklären, wie ein Student z.B. aus Kamerun in Deutschland studieren kann. Er braucht natürlich Abitur und Zulassung an der Uni und damit natürlich auch eine (de facto private) Krankenversicherung. Für Einreise und Aufenthalt muß er eine Liquiditätsreserve von mehreren 1000 € vorweisen, die regelmäßig von der Ausländerbehörde überprüft wird, ebenso wie eine Immatrikulationsbescheinigung. Dafür darf er auch arbeiten und bekommt ein Visum, das ihm die Ein- und Ausreise bequem und sicher per Flugzeug ermöglicht. Die Liquiditätsreserve reicht für ein paar Monate Leben ohne Einkommen und für die Rückreise.
Die Flüchtlinge, die derzeit kommen, hatten allesamt das Geld für so eine Liquiditätsreserve, bevor sie den Schlepper bezahlt haben. Es wäre also humanitär verantwortbar, das Vorhandensein so einer Reserve zu fordern, und dafür ein Visum auszustellen. Die richtig armen Menschen kommen sowieso nicht! Damit spart man den Flüchtlingen die Mehrkosten des Schleppers und dem Fiskus den Unterhalt für den Flüchtling. Man spart sich auch die Einreisen aus Mazedonien und Serbien, weil diese Menschen einfach nichts bekommen würden.
Stimmt. Man könnte auch ganz offen sagen, wer illegal kommt, wird in jedem Fall zurückgeschickt - aber wer seinen Asylantrag bereits in einer deutschen Botschaft im Herkunftsland oder einem direkten Nachbarland stellt, bekommt innerhalb kürzester Zeit (48h) eine Entscheidung und genießt natürlich bei positiver Entscheidung den Schutz Europas beim Transport nach Europa. Außerdem würde so ein Vorgehen eben die Schleuserei tatsächlich nachhaltig bekämpfen. Und dass Schleuserei für die Flüchtlinge viel gefährlicher ist als ein Lager in der Türkei, das haben wir ja gesehen.
Zitat von adder im Beitrag #260Stimmt. Man könnte auch ganz offen sagen, wer illegal kommt, wird in jedem Fall zurückgeschickt - aber wer seinen Asylantrag bereits in einer deutschen Botschaft im Herkunftsland oder einem direkten Nachbarland stellt, bekommt innerhalb kürzester Zeit (48h) eine Entscheidung und genießt natürlich bei positiver Entscheidung den Schutz Europas beim Transport nach Europa. Außerdem würde so ein Vorgehen eben die Schleuserei tatsächlich nachhaltig bekämpfen. Und dass Schleuserei für die Flüchtlinge viel gefährlicher ist als ein Lager in der Türkei, das haben wir ja gesehen.
Und bei Ihren Worten sehe ich einen weiteren Vorteil: Momentan werden die Asylanträge von einer Behörde geprüft, die dem Innenministerium untersteht. Um einen Asylgrund zu erkennen, muß man aber die Menschenrechtslage im Herkunftsland kennen. Wer kennt die besser als das AA? Außerdem kann man schon vom Ort der Antragstellung recht sicher gehen, daß bei der Angabe des Herkunftslandes nicht gelogen wird. Das vereinfacht die Prüfung zusätzlich.
Zitat von adder im Beitrag #260Stimmt. Man könnte auch ganz offen sagen, wer illegal kommt, wird in jedem Fall zurückgeschickt - aber wer seinen Asylantrag bereits in einer deutschen Botschaft im Herkunftsland oder einem direkten Nachbarland stellt, bekommt innerhalb kürzester Zeit (48h) eine Entscheidung und genießt natürlich bei positiver Entscheidung den Schutz Europas beim Transport nach Europa. Außerdem würde so ein Vorgehen eben die Schleuserei tatsächlich nachhaltig bekämpfen. Und dass Schleuserei für die Flüchtlinge viel gefährlicher ist als ein Lager in der Türkei, das haben wir ja gesehen.
Und bei Ihren Worten sehe ich einen weiteren Vorteil: Momentan werden die Asylanträge von einer Behörde geprüft, die dem Innenministerium untersteht. Um einen Asylgrund zu erkennen, muß man aber die Menschenrechtslage im Herkunftsland kennen. Wer kennt die besser als das AA? Außerdem kann man schon vom Ort der Antragstellung recht sicher gehen, daß bei der Angabe des Herkunftslandes nicht gelogen wird. Das vereinfacht die Prüfung zusätzlich.
Immerhin wird der Chef der Bundesagentur für Arbeit F.J. Weise in Personalunion jetzt auch Chef des (BAMF) für den zurückgetretenen Schmidt.
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Zitat von Emulgator im Beitrag #261Um einen Asylgrund zu erkennen, muß man aber die Menschenrechtslage im Herkunftsland kennen. Wer kennt die besser als das AA?
Das könnte allerdings auch die schlechteste denkbare Lösung hinauslaufen - jedenfalls in dem Sinn, in dem die Gewährung des Asylrechts einmal gedacht war: politischen Dissidenten, arabischen Bloggern, Christen (oder Juden), die aufgrund ihrer Religion mit dem Tod bedroht sind. In diesem Fall ergäbe sich für das System, vor dem man sie schützen will, die Möglichkeit, direkt Druck über Handelsblockaden o.ä. auszuüben, & mit der Rechtfertigung, daß diese Behörde ja direkt involviert sei. Wenn das zwei verschiedene Instanzen sind, kann man darauf hinweisen, dass beide Bereiche getrennt sind & der Gegenseite die Gelegenheit geben, aus ihrer Sicht "das Gesicht zu wahren", wenn sie den Stachel-im-Fleisch, zu dem ein Dissident ja nur durch Druck von Aussen her wird, an die schützende Nation überstellt, als Preis fürs Aus-dem-Weg-Nehmen eines Handelshindernisses.
Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #263Das könnte allerdings auch die schlechteste denkbare Lösung hinauslaufen - jedenfalls in dem Sinn, in dem die Gewährung des Asylrechts einmal gedacht war: politischen Dissidenten, arabischen Bloggern, Christen (oder Juden), die aufgrund ihrer Religion mit dem Tod bedroht sind. In diesem Fall ergäbe sich für das System, vor dem man sie schützen will, die Möglichkeit, direkt Druck über Handelsblockaden o.ä. auszuüben, & mit der Rechtfertigung, daß diese Behörde ja direkt involviert sei. Wenn das zwei verschiedene Instanzen sind, kann man darauf hinweisen, dass beide Bereiche getrennt sind & der Gegenseite die Gelegenheit geben, aus ihrer Sicht "das Gesicht zu wahren", wenn sie den Stachel-im-Fleisch, zu dem ein Dissident ja nur durch Druck von Aussen her wird, an die schützende Nation überstellt, als Preis fürs Aus-dem-Weg-Nehmen eines Handelshindernisses.
Sie meinen, daß die Asylgewährung zu einem Politikum werden könnte, in dem das AA befangen wäre? Man muß bedenken: Das Asylrecht ist völkerrechtlich ein Recht des aufnehmenden Staates, nicht ein Recht eines (verfolgten) Individuums. Es wäre deswegen unangemessen, die Asylgewährung für einen Dissidenten mit Druck oder Vergeltungsmaßnahmen zu beantworten.
Außerdem ist es in der Diplomatie gleichgültig, welche Behörde was macht. Es gibt Verstimmungen mit der Regierung von gewaltengeteilten Staaten wegen Gerichtsurteilen. Und es gibt Verstimmungen mit föderalen Staaten wegen Entscheidungen in einem Gliedstaat, auf die die Bundesregierung gar nicht einwirken kann. Daß es nun eine andere Behörde ist, die aber trotzdem derselben Regierung untersteht, wird deswegen diplomatisch erst recht keine Rolle spielen. Eher schon könnte eine europäische Regierung auf das individuelle Asylrecht verweisen, das der Asylantragsteller vor dem Verwaltungsgericht einklagen kann.
Es gibt sicher auch Fälle, wo der Flüchtling vor der Flucht nicht Botschaft oder Konsulat des Ziellandes aufsuchen kann. Dann wird er aber erst recht nicht per Flugzeug ausreisen können. In dem Fall bliebe also nur der Fluchtweg, der jetzt auch von den Massen gewählt wird. Das wird hingegen eher selten sein.
Zitat von Emulgator im Beitrag #261Um einen Asylgrund zu erkennen, muß man aber die Menschenrechtslage im Herkunftsland kennen. Wer kennt die besser als das AA?
Das war absolut nicht der Hintergrund meines Vorschlages. Vielmehr ist es eine logische Wahl: welche europäische Stelle erreicht ein Flüchtender als erstes? Das sind Botschaften oder der Grenzposten. Außerdem vermeidet man so eben auch, einem Flüchtenden, der wieder abgelehnt wird, Hoffnungen auf mehr zu machen.
Zitat Außerdem kann man schon vom Ort der Antragstellung recht sicher gehen, daß bei der Angabe des Herkunftslandes nicht gelogen wird. Das vereinfacht die Prüfung zusätzlich.
Das ist richtig. Der Flüchtende sollte in der nächsten erreichbaren Botschaft seinen Antrag stellen. In Fällen eines Nachbarlandes der EU, das seinen Bürgern den Zugang zur Botschaft verweigert (das gibt es im Moment nicht, ist aber durchaus denkbar), eben direkt an der Grenze.
Zusätzlich kann man (und sollte man wahrscheinlich auch) neben diesem humanitären Asyl einen regulären Einwanderungsweg schaffen bzw. besser sichtbar machen (denn temporäre Aufenthaltsgenehmigungen zum Studium etc. gibt es doch schon, oder?) - die Zahl der Einwanderer über diesen Weg aber kontingentieren.
Und Europa müsste an den Anreizen des Wohlfahrtstaates arbeiten. Radikaler Rückbau wäre angemessen - auch für EU-Inländer.
Edit:
Zitat Es gibt sicher auch Fälle, wo der Flüchtling vor der Flucht nicht Botschaft oder Konsulat des Ziellandes aufsuchen kann. Dann wird er aber erst recht nicht per Flugzeug ausreisen können. In dem Fall bliebe also nur der Fluchtweg, der jetzt auch von den Massen gewählt wird. Das wird hingegen eher selten sein.
In der nächsten erreichbaren Botschaft - das kann ja auch die Botschaft im Nachbarland sein. Den kompletten Weg muss dann keiner gehen.
Zitat "Der richtige Weg wäre, dass wir uns in der EU zu festen großzügigen Kontingenten für die Aufnahme von Flüchtlingen verpflichten." So werde sichergestellt, dass Europa nur so viele Flüchtlinge aufnehme, wie es auf Dauer auch verkraften könne. Das geltende deutsche Asylrecht will der Innenminister zwar beibehalten; de facto würde es aber bei einer europaweiten Regelung an Bedeutung verlieren. "Wenn wir bestimmte Politikfelder auf die europäische Ebene heben wollen, müssen wir einen Teil deutscher Souveränität aufgeben", sagte der CDU-Politiker.
Wenn die Kontingente ausgeschöpft sind, will de Maizière politisch Verfolgte in ihre Heimatregionen zurückschicken. Man müsse dann sicherstellen, dass sie in der Region, aus der sie kommen, sicher und ohne Verfolgung leben könnten.
Hut ab, das hat der Herr Innenminister doch mal wirklich clever angestellt: Wir schaffen das individuelle Asylrecht de facto ab, ersetzen es - nach dem Beispiel echter Einwanderungsländer wie den USA - durch jährliche Kontingente (das "großzügig" stört natürlich, ist aber vielleicht auch nur eine Konzession), schicken bei Erreichen der Kontigentgrenze jeden Flüchtling zurück in seine Heimatregion und versuchen, zu wesentlich geringeren finanziellen und sozialen Kosten (wohlgemerkt für alle Beteiligten), deren Sicherheit dort zu gewährleisten (klingt nach einer deutlich zivilisierteren Fassung des Vorgehens des echten Einwanderungslandes Kanada). Die linke Opposition bringen wir dadurch zum Schweigen, dass es sich ja schließlich um eine europäische Lösung handele, wir keine "deutschen Sonderwege" mehr wollten etc. Vielleicht hätte der Innenminister den direkten Bezug zur Flüchtlingspolitik klassischer Einwanderungsländer noch deutlicher machen können ("Ja, wir sind ein Einwanderungsland, und als solches beziehen wir uns auf die aus jahrzehntelanger Erfahrung abgeleiteten Vorgehensweisen der USA, Kanadas etc"). Immerhin, der Vorschlag ist jetzt öffentlich und man kann nur hoffen, dass er nicht wieder sofort verschwindet.
Zitat "Der richtige Weg wäre, dass wir uns in der EU zu festen großzügigen Kontingenten für die Aufnahme von Flüchtlingen verpflichten." So werde sichergestellt, dass Europa nur so viele Flüchtlinge aufnehme, wie es auf Dauer auch verkraften könne. Das geltende deutsche Asylrecht will der Innenminister zwar beibehalten; de facto würde es aber bei einer europaweiten Regelung an Bedeutung verlieren. "Wenn wir bestimmte Politikfelder auf die europäische Ebene heben wollen, müssen wir einen Teil deutscher Souveränität aufgeben", sagte der CDU-Politiker.
Wenn die Kontingente ausgeschöpft sind, will de Maizière politisch Verfolgte in ihre Heimatregionen zurückschicken. Man müsse dann sicherstellen, dass sie in der Region, aus der sie kommen, sicher und ohne Verfolgung leben könnten.
Wenn man das einfach so sicherstellen kann, warum tut man das dann nicht als erstes und nimmt überhaupt keine Flüchtlinge auf? Damit, daß sie in ihrer Heimat sicher und ohne Verfolgung leben könnten, wäre doch allen am besten gedient.
Als ich heute morgen in die Zeitungen schaute und auf Bildern die chaotischen Zustände auf dem Balkan sah, wollte ich schon gutgelaunt vorschlagen, daß jetzt aber Sonderzüge aus dem großzügigen Deutschland geschickt werden müßten.
Die Wirklichkeit hat mich eingeholt: http://www.faz.net/aktuell/politik/fluec...h-13812086.html [...]Deutschland und Österreich haben sich derweil auf den Einsatz von Sonderzügen verständigt, um Flüchtlinge von Österreich in deutsche Städte zu bringen. Beunruhigen, daß in Zeiten des Informations-Neulands nun noch mehr kommen, muß man sich nicht, denn: Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte der F.A.Z. am Freitag, die Aktion sei „auf wenige Tage begrenzt und bedeutet keine Abkehr von der bisherigen Maßnahme der Wiedereinsetzung von Grenzkontrollen“.
Wer wissen will, wie es wirklich bestellt ist um den Frieden in unserem Land schaue hier:
mit etwas Glück ist der Videobeitrag (der inoffizielle Mitschnitt einer SPD-Konferenz, die am 15. September im Berliner Reichstag stattfand) noch nicht gelöscht. Unter Tränen fleht die Münchner SPD-Sozialdezernentin Brigitte Meier um Abhilfe der unsäglichen Zustände am Münchner Hauptbahnhof.
Zitat von adder im Beitrag #265Zusätzlich kann man (und sollte man wahrscheinlich auch) neben diesem humanitären Asyl einen regulären Einwanderungsweg schaffen bzw. besser sichtbar machen (denn temporäre Aufenthaltsgenehmigungen zum Studium etc. gibt es doch schon, oder?) - die Zahl der Einwanderer über diesen Weg aber kontingentieren.
Ja, für ein Studium gibt es schon Aufenthaltsgenehmigungen mit Arbeitserlaubnis. Aber man muß wie gesagt Ersparnisse mitbringen, für den Fall, daß man ein paar Monate seinen Lebensunterhalt nicht finanzieren kann, und sich selbst versichern. BAföG bekommt man nicht. Eine "Verbesserung" durch die Merkelregierung ist allerdings, daß man als Geduldeter und Asylant inzwischen BAföG bekommt. Es ist also inzwischen sogar besser, seine Ersparnisse für den Schlepper mit der illegalen Einreise auf den Kopf zu hauen, und hinterher als Gedulteter BAföG zu bekommen, als 100% legal mit dem eigenen Geld zu studieren.
Das mit der Kontingentierung von Einwanderung ist eigentlich nicht nötig, wenn man wie gesagt Guthaben bei der Einreise voraussetzt. Wer hier dann nämlich nicht in Arbeit kommt, sieht eine Weile beim Schwinden seiner Ersparnisse zu, und geht dann ganz schnell wieder heim. Das ist ein ganz anderes psychologisches Moment, als wenn man die Ersparnisse dem Schlepper für die illegale Einreise gibt und dann sicher ist, zu Belohnung für den Gesetzesverstoß vom Staat alimentiert zu werden.
Zitat von Nola im Beitrag #262 Immerhin wird der Chef der Bundesagentur für Arbeit F.J. Weise in Personalunion jetzt auch Chef des (BAMF) für den zurückgetretenen Schmidt.
Das war auch nur möglich, weil Hartwig Mehdorn diese Aufgabe aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt hatte, aber mit Weise wurde ein fast gleichwertiger Ersatz gefunden, die Personaldienstleister und Maßnahmenträger klatschen sich schon vor Freude die Patschhändchen wund wie weiland Maschmeyer bei der Einführung der Riester-Rente. Goldene Zeiten im Sinne der Statistik brechen an, während der gemeine Beitragszahler weiterhin Deutschlands nichtsnutzigste Behörde durchschleppen muss.
Zitat "Der richtige Weg wäre, dass wir uns in der EU zu festen großzügigen Kontingenten für die Aufnahme von Flüchtlingen verpflichten." So werde sichergestellt, dass Europa nur so viele Flüchtlinge aufnehme, wie es auf Dauer auch verkraften könne. Das geltende deutsche Asylrecht will der Innenminister zwar beibehalten; de facto würde es aber bei einer europaweiten Regelung an Bedeutung verlieren. "Wenn wir bestimmte Politikfelder auf die europäische Ebene heben wollen, müssen wir einen Teil deutscher Souveränität aufgeben", sagte der CDU-Politiker.
Wenn die Kontingente ausgeschöpft sind, will de Maizière politisch Verfolgte in ihre Heimatregionen zurückschicken. Man müsse dann sicherstellen, dass sie in der Region, aus der sie kommen, sicher und ohne Verfolgung leben könnten.
Wenn man das einfach so sicherstellen kann, warum tut man das dann nicht als erstes und nimmt überhaupt keine Flüchtlinge auf? Damit, daß sie in ihrer Heimat sicher und ohne Verfolgung leben könnten, wäre doch allen am besten gedient.
Er spricht ja bewusst nicht davon, dass sie "in ihrer Heimat sicher und ohne Verfolgung leben könnten". Die Rede ist von der "Region, aus der sie kommen". Das ist ein riesiger Unterschied.
Zitat Wenn die Kontingente ausgeschöpft sind, will de Maizière politisch Verfolgte in ihre Heimatregionen zurückschicken. Man müsse dann sicherstellen, dass sie in der Region, aus der sie kommen, sicher und ohne Verfolgung leben könnten.
Wenn man das einfach so sicherstellen kann, warum tut man das dann nicht als erstes und nimmt überhaupt keine Flüchtlinge auf? Damit, daß sie in ihrer Heimat sicher und ohne Verfolgung leben könnten, wäre doch allen am besten gedient.
Er spricht ja bewusst nicht davon, dass sie "in ihrer Heimat sicher und ohne Verfolgung leben könnten". Die Rede ist von der "Region, aus der sie kommen". Das ist ein riesiger Unterschied.
Es ist aber auch davon die Rede "politisch Verfolgte in ihre Heimatregionen zurückzuschicken". Was als "Heimat" gilt und wie groß eine "Region" hier anzusetzen ist, bleibt so offen wie alle anderen Details auch.
Das Diskutieren über mögliche Regelwerke für Einwanderung bzw. die Behandlung Asylsuchender kommt mir langsam so vor wie ein Gespräch auf der Titanic, ob der Chardonnay wirklich zum Fisch paßt, während unten schon der Eisberg die Hülle aufreißt. Der Kontrast zwischen den Worten der Münchner Sozialreferentin und dem anschließenden abstrakten Geschwurbel Oppermanns in der von Nola und Florian dankenswerterweise verlinkten Videoaufzeichnung sagt alles.
Zitat Zitat Das Diskutieren über mögliche Regelwerke für Einwanderung bzw. die Behandlung Asylsuchender kommt mir langsam so vor wie ein Gespräch auf der Titanic, ob der Chardonnay wirklich zum Fisch paßt, während unten schon der Eisberg die Hülle aufreißt. Der Kontrast zwischen den Worten der Münchner Sozialreferentin und dem anschließenden abstrakten Geschwurbel Oppermanns (...)
Treffer versenkt (wurde sie ja dann auch.
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Zitat von Nola im Beitrag #262 Immerhin wird der Chef der Bundesagentur für Arbeit F.J. Weise in Personalunion jetzt auch Chef des (BAMF) für den zurückgetretenen Schmidt.
Das war auch nur möglich, weil Hartwig Mehdorn diese Aufgabe aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt hatte, aber mit Weise wurde ein fast gleichwertiger Ersatz gefunden, die Personaldienstleister und Maßnahmenträger klatschen sich schon vor Freude die Patschhändchen wund wie weiland Maschmeyer bei der Einführung der Riester-Rente. Goldene Zeiten im Sinne der Statistik brechen an, während der gemeine Beitragszahler weiterhin Deutschlands nichtsnutzigste Behörde durchschleppen muss.
Oh nee, nich der Mehdorn schon wieder, das war jetzt ein fake oder? Ich dachte den hat der letzte Sturm nach China geweht zum rapiden Probefahren.
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
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