Zitat von Martin im Beitrag #1225Gründe, die heutzutage Abschiebungen verhindern, kann man systematisch beseitigen, ohne damit großartige Rechtswege zu öffnen.
Nein, kann man nicht. Ein Grund ist z.B., daß ein Flugkapitän über alle an Bord die unumschränkte Befehlsgewalt hat, die er behufs des sicheren Fluges einzusetzen hat. Im Bw-Deutsch ist er Vorgesetzer mit besonderen Aufgabenbereich. Er kann und muß anordnen, daß Fluggäste für eine allfällige Evakuierung der Maschine ungefesselt sind. Andererseits muß er sie vor dem Abflug rausschmeißen, wenn sie randalieren. Faktisch wird daher nur abgeschoben, wem die Abschiebehaft noch weniger schmeckt als die Abschiebung. Mit "schnell abschieben" ist also nichts. Man muß den "Schiebling" erst lange "weichkochen". Da kommt man schnell mit Art. 1 GG in Konflikt.
Kurz gesagt: Der größte Trumpf, den ein nicht aufenthaltsberechtigter Ausländer hier hat, ist, daß er im Lande ist und ein Mensch ist, gegen den nichts vorliegt. Aussetzen (§221 StGB), aushungern lassen (Sozialstaat), schwarze oder weiße Folter (Art. 1), entrechten (Rechtsstaatsgebot) oder verschleppen (§234a StGB) geht alles nicht. Gesetzesänderungen in dem Bereich müßten nach Art. 19 GG auch Deutschen das Leben garstig machen. Wollen Sie das?
Alles, womit man nur Ausländer träfe, ist, daß Freizügigkeit wirklich nur für EU-Bürger gilt. Daraus folgt aber wiederum keine Möglichkeit, Asylbewerber pauschal zu inhaftieren, sondern nur die Zuteilung eines Wohnortes.
In den USA kann man sie immerhin aushungern lassen, weil die USA kein Sozialstaat sind. Nur wenige überleben gerne im Transitbereich eines Flughafens mit Betteln.
Zitat von Martin im Beitrag #1225Die australische Lösung.
... ist bei uns verfassungswidrig.
Zitat von Martin im Beitrag #1225Die USA machen genau das, was ich oben beschrieb: Es ist unwahrscheinlich, dass aus Ländern eingereist wurde, die nicht sicher sind.
Wer in der VRC verfolgt wird, bekommt in den USA Asyl. Zugleich gibt es direkte Flugverbindungen. Die USA machen also genau nicht, was Sie beschrieben haben. Entscheidend ist, daß man in die USA erstens faktisch nicht so einreist, daß man den Staat mit der Beweislast, wo man herkommt, alleinläßt (also per Schlauchboot) und zweitens selbst dann die USA keine Sozialleistungen gewähren, weil die USA kein Sozialstaat sind.
Nochmal deutlich gesagt: Die EU/Deutschland zwingt Asylberechtigte, zusammen mit Illegalen einzureisen. Diese profitieren davon, daß der Staat hinterher aufwendig registrieren und rechtsstaatlich aussortieren muß, und während der Prozedur auch noch Geld bezahlt. Für Kosovaren ist es z.B. ein Geschäft, für 60€ mit dem Bus nach D zu fahren, Asyl zu beantragen und in der monatelangen Wartezeit bis zum (sicheren!) Ablehnungsbescheid Asylbewerberleistungen zu beziehen. Sie wissen, daß sie nicht verfolgt sind. Aber mit dem Asylantrag beantragen sie automatisch Geld (übrigens kann man sich auch als Deutscher nicht arbeitslos melden, ohne automatisch ALG zu beantragen!).
Das Problem ist also gar nicht, daß man nicht garstig genug zu Flüchtlingen ist, sondern daß man lieber garstig zu ihnen ist, als ihr Verhalten zu lenken. Man muß einfach die Sortierarbeit auf die Migranten abwälzen, ihnen also einen Anreiz geben, genau auf dem Wege einzureisen, der ihrem Aufenthaltsrecht entspricht. Also Botschaftsasyl. Wer dann noch illegal einreist, hat auch illegale Motive (Anfangsverdacht).
Vermutlich haben Sie mit allem was Sie schreiben recht.
Aber dennoch: Es gäbe wahrscheinlich schon Mittel und Wege, wie man deutlich erfolgreicher und effizienter abschieben könnte. Warum muss denn z.B. eine Abschiebung mittels normalem Linienflug erfolgen? Warum nicht mit eigens dafür ausgestatteten und eingerichteten Flugzeugen? (Die so gebaut sind, dass einerseits die Passagiere nicht randalieren können aber dennoch eine Evakuierung möglich bleibt. Sollte technisch doch möglich sein. (z.B. Fesselungs-Systeme, die sich im Ernstfall automatisch öffnen).
Zitat von Florian im Beitrag #1227Aber dennoch: Es gäbe wahrscheinlich schon Mittel und Wege, wie man deutlich erfolgreicher und effizienter abschieben könnte. Warum muss denn z.B. eine Abschiebung mittels normalem Linienflug erfolgen? Warum nicht mit eigens dafür ausgestatteten und eingerichteten Flugzeugen? (Die so gebaut sind, dass einerseits die Passagiere nicht randalieren können aber dennoch eine Evakuierung möglich bleibt. Sollte technisch doch möglich sein. (z.B. Fesselungs-Systeme, die sich im Ernstfall automatisch öffnen).
"Effizient" und "extra für einen einzigen Zweck ein Flugzeug ausrüsten" klingt ein bißchen widersprüchlich. Abgesehen davon wissen wir ja inzwischen, daß viele Länder die Schieblinge gar nicht zurücknehmen wollen. Jedenfalls nicht kostenlos. Und der Sarrazin'sche Schieblingezurückbringekrieg würde ja auch kosten, nicht nur Geld und Menschenleben, sondern auch politische Reputation.
Zitat von Emulgator im Beitrag #1228Abgesehen davon wissen wir ja inzwischen, daß viele Länder die Schieblinge gar nicht zurücknehmen wollen. Jedenfalls nicht kostenlos. Und der Sarrazin'sche Schieblingezurückbringekrieg würde ja auch kosten, nicht nur Geld und Menschenleben, sondern auch politische Reputation.
Naja, wenn man bereit ist alles zu schlucken gibt es erst mal die wenigsten Konflikte. Oder man kann auch sagen, dass bisher der deutschen Regierung der Konflikt mit der eigenen Bevölkerung das kleinere Übel erscheint.
Zitat von Martin im Beitrag #1225Gründe, die heutzutage Abschiebungen verhindern, kann man systematisch beseitigen, ohne damit großartige Rechtswege zu öffnen.
Nein, kann man nicht. Ein Grund ist z.B., daß ein Flugkapitän über alle an Bord die unumschränkte Befehlsgewalt hat, die er behufs des sicheren Fluges einzusetzen hat. Im Bw-Deutsch ist er Vorgesetzer mit besonderen Aufgabenbereich. Er kann und muß anordnen, daß Fluggäste für eine allfällige Evakuierung der Maschine ungefesselt sind. Andererseits muß er sie vor dem Abflug rausschmeißen, wenn sie randalieren. Faktisch wird daher nur abgeschoben, wem die Abschiebehaft noch weniger schmeckt als die Abschiebung. Mit "schnell abschieben" ist also nichts. Man muß den "Schiebling" erst lange "weichkochen". Da kommt man schnell mit Art. 1 GG in Konflikt.
Kurz gesagt: Der größte Trumpf, den ein nicht aufenthaltsberechtigter Ausländer hier hat, ist, daß er im Lande ist und ein Mensch ist, gegen den nichts vorliegt. Aussetzen (§221 StGB), aushungern lassen (Sozialstaat), schwarze oder weiße Folter (Art. 1), entrechten (Rechtsstaatsgebot) oder verschleppen (§234a StGB) geht alles nicht. Gesetzesänderungen in dem Bereich müßten nach Art. 19 GG auch Deutschen das Leben garstig machen. Wollen Sie das?
Alles, womit man nur Ausländer träfe, ist, daß Freizügigkeit wirklich nur für EU-Bürger gilt. Daraus folgt aber wiederum keine Möglichkeit, Asylbewerber pauschal zu inhaftieren, sondern nur die Zuteilung eines Wohnortes.
Das erinnert mich ein bisschen an die Diskussion um die TÜV-Zulassung der in Afghanistan eingesetzten Bundeswehrfahrzeuge. Paragraphen sind dazu da, den politischen Willen zu gestalten, der sich den Gegebenheiten anpassen muss. Wie das im Detail aussehen muss, sei dahingestellt, wenn sich aber genug Parlamentarier finden, geht das mit Sicherheit. Dass dies Deutschland verändern würde ist klar, aber Realitätsnähe sollte uns nicht schaden.
Zitat Nochmal deutlich gesagt: Die EU/Deutschland zwingt Asylberechtigte, zusammen mit Illegalen einzureisen.
Es ist aufgrund der geographischen Lage Deutschlands unwahrscheinlich, dass in Deutschland Asylberechtigte einreisen.
Zitat Wer dann noch illegal einreist, hat auch illegale Motive (Anfangsverdacht).
Womit wir wieder am Ausgangspunkt der Abschiebefrage wären. Da es über Botschaftsasyl kaum Anerkennungen gäbe würde das den Rest der afrikanischen Bevölkerung nach wie vor kaum daran hindern, an europäische Fleischtöpfe zu gelangen. Der Schlüssel ist die Fähigkeit zur effektiven Abschiebung oder Verschiebung an einen unattraktiven Ort - ohne große wirtschaftliche Beigaben.
Zitat von Martin im Beitrag #1229Naja, wenn man bereit ist alles zu schlucken gibt es erst mal die wenigsten Konflikte.
Stimmt, allerdings gibt es in internationalen Beziehungen eine Art "Reputationsbilanz". Man kann Druck ausüben und Steinmeier'sche Appelle hinausblasen, aber man irgendwann fragt die andere Seite sich, was sie eigentlich vom Frieden mit uns hat. In Rußland ist man schon der Meinung "nicht viel". Die Reputationsbilanz gegenüber Rußland wurde eben schon zuviel mit moralischen Fragen zu Tschetschenien, Pussy riot, Homosexuellen und Waffenexporten in Kriegsgebiete belastet. Beim Assoziierungsabkommen mit der Ukraine ging es dann um handfesten Nutzen für uns, aber da war die Reputationsbilanz schon zu sehr im Ungleichgewicht.
Bevor man sich Feinde macht, sollte man lieber etwas eleganteres versuchen. Eine Möglichkeit wäre es, eine Art Fremdenlegion für freiwillige Geflüchtete aufzustellen. So können sie in der "Schule der Nation" sich integrieren, eine Menge lernen, sich nützlich machen, man belohnt Leistungsbereitschaft, und man signalisiert den diktatorischen Regierungen der Herkunftsländer, daß Unzufriedenheit ein Bumerang mit "robustem Mandat" werden kann.
Zitat von Martin im Beitrag #1230Paragraphen sind dazu da, den politischen Willen zu gestalten, der sich den Gegebenheiten anpassen muss. Wie das im Detail aussehen muss, sei dahingestellt, wenn sich aber genug Parlamentarier finden, geht das mit Sicherheit. Dass dies Deutschland verändern würde ist klar, aber Realitätsnähe sollte uns nicht schaden.
Eben. Realistisch wird so etwas spätestens in einem Normenkontrollverfahren vor dem BVerfG gekippt.
Zitat von Martin im Beitrag #1230Es ist aufgrund der geographischen Lage Deutschlands unwahrscheinlich, dass in Deutschland Asylberechtigte einreisen.
Das hat nichts mit der geographischen Lage zu tun, weil der Flugverkehr geographische Hindernisse überwindet. Es hat vielmehr etwas damit zu tun, daß der Staat ein Recht verspricht und hinterher formale Hemmnisse aufstellt (Antragsstellung nur im Inland, wohin man aber nur illegal einreisen kann), es wahrzunehmen. So etwas ist schon jetzt nicht rechtsstaatlich. Vielmehr müssen die Behörden den Menschen helfen, ihre Rechte wahrzunehmen.
Zitat von Martin im Beitrag #1230Da es über Botschaftsasyl kaum Anerkennungen gäbe, würde das den Rest der afrikanischen Bevölkerung nach wie vor kaum daran hindern, an europäische Fleischtöpfe zu gelangen.
Nein. "Fleischtöpfe" sind ja nur die Aussicht auf legale (!) Arbeit (sonst kann man nämlich vom Arbeitgeber übervorteilt werden, ohne sich gerichtlich wehren zu können) oder Transfers. Die Reiselustigen glauben, daß sie eines von beidem hier bekommen, weil es so von den Schleppern und der Willkommenskultur rechtsunverbindlich versprochen wird. Von ihren vorausgegangenen Landsleuten werden sie nicht über die Realität aufgeklärt, weil diese nicht als Verlierer dastehen wollen oder niemandem in der Heimat Sorgen machen wollen. Haben sie hingegen schwarz auf weiß einen Ablehnungsbescheid, dann wissen sie realistisch und rechtsverbindlich, daß es mit Arbeit oder sozialer Hängematte auch bei illegaler Einreise nix wird.
Natürlich könnten diese Menschen auch schließen, daß sie in Wahrheit doch nicht so willkommen sind, wenn ihnen nicht die Möglichkeit einer Einreise per Flugzeug gewährt wird. Mir käme das schon unehrlich vor. Andererseits kommt es weder Ihnen noch den Grünen unehrlich vor, daß man sein grundgesetzlich garantiertes Asylrecht einerseits nur im Staatsgebiet beantragen kann, andererseits der Markt für sichere Einreisen behufs Antragsstellung von ebendiesem Staat durch Strafgelder erdrosselt wird. (Das erinnert mich übrigens an eine Kommunalgebietsreform, im Zuge derer ein paar Dörfer in einen Flecken eingemeindet wurden, aber es von diesen Dörfern keine direkte öff. Verkehrsverbindung zum Hauptort mit dem Rathaus gab. Wie soll man so seine Behördengänge tätigen? Immerhin gibt es Taxis und Umsteigeverbindungen mit dem Bus. Würde so ein Verkehr verboten, dann sind die Bewohner besagter Dörfer faktisch entrechtet.)
Zitat von Martin im Beitrag #1230Der Schlüssel ist die Fähigkeit zur effektiven Abschiebung oder Verschiebung an einen unattraktiven Ort - ohne große wirtschaftliche Beigaben.
Nein, überhaupt nicht. Weil in den Herkunftsländern keiner von dieser unmenschlichen Behandlung erfahren wird, wird sie nicht abschreckend wirken. Sie kommen einfach trotzdem. Das ist schon jetzt die Erfahrung mit Spanien. Wer es tatsächlich nach Spanien schafft, dem geht es in seiner illegalen Existenz als ausgebeuteter Pflücker oder Gelegenheitskrimineller nicht gut. Aber das wissen nicht die, die neu kommen.
Zitat von Emulgator im Beitrag #1232"Fleischtöpfe" sind ja nur die Aussicht auf legale (!) Arbeit (sonst kann man nämlich vom Arbeitgeber übervorteilt werden, ohne sich gerichtlich wehren zu können) oder Transfers.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Fleischtopf "Schwarzarbeit" erhebliche Attraktivität ausstrahlt. Siehe Berichte des Zolls über die Kontrollen vor allem auf Baustellen.
----- Daily Mail, Sept 03 Ruthless gangs deliberately causing crashes on the roads to the French port by hurling large objects at cars - Home Secretary Amber Rudd has spoken out after a team of journalists narrowly escaped death last week - Reporter Ben Ellery and photographers Steve Burton and John McLellan were all injured
Migrants from the Calais Jungle camp are using a deadly new tactic in their attempts to get to Britain. Ruthless gangs are deliberately causing crashes on the roads to the French port by hurling large objects at cars – then sneaking on to lorries caught up in the resulting tailbacks. Home Secretary Amber Rudd has spoken out after a team of Mail on Sunday journalists narrowly escaped death last week when three migrants threw a log at their car, forcing it into the path of a 38-ton juggernaut.
Reporter Ben Ellery, 32, and photographers Steve Burton and John McLellan were all injured when their British-registered Audi swerved to avoid the missile. They then hit the lorry, sending their vehicle spinning out of control. The juggernaut dragged the car sideways for about 50 yards. The three men were later rushed to hospital for treatment. Ellery's head was gashed to the bone after it struck the steering wheel, and he required eight stitches. McLellan, 60, was left with deep cuts to his face, and Burton, 57, suffered a gash on his head and severe bruising to his back. ----
Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire
Man möge bitte, ohne auf das Datum zu schauen, diesen taz-Artikel lesen. Nur zur Auffrischung des Gedächtnisses. Welche Bundesregierung hatten wir damals?
Zitat von Kallias im Beitrag #1Schon wieder ein abrupter Richtungswechsel.
Es war klar, daß der kommen würde, kommen mußte. Aber ich bin schon überrascht, wie schnell, abrupt und unkommentiert Merkel das gebracht hat. Das wird m. E. ganz heftige Kratzer im eben noch so strahlenden Lack hinterlassen, könnte im Extremfall sogar der Anfang vom Ende ihrer Kanzlerschaft sein. Solche Fehler macht man als Machthaber nicht ungestraft."
Soweit ein Zitat von R.A. fast genau vor einem Jahr.
Und heute schreibt die Zeit einen Kommentar, der mir genau auf R.A. gemünzt zu sein scheint:
Zitat Angela Merkel hat ihren Nimbus der allem Parteiengezänk enthobenen, unschlagbaren Präsidialkanzlerin verloren. Wer vor einem Jahr darauf gewettet hätte, dass die Union im Spätsommer 2016 eine ernsthafte Debatte darüber führt, ob sie mit Merkel noch einmal bei der Bundestagswahl ein Jahr später antreten soll, den hätte man wohl für verrückt genug erklärt, Darmstadt 98 als deutschen Fußballmeister zu tippen.
Zitat von Florian im Beitrag #1236Und heute schreibt die Zeit einen Kommentar, der mir genau auf R.A. gemünzt zu sein scheint
Vielen Dank
Wenn schon die ZEIT (die ich 1998 nach 20 Jahren Abonnement gekündigt habe und nur noch in Ausnahmefällen ertragen kann) so über Merkel schreibt, dann wird es wirklich eng.
Wobei ich Darmstadt diese Saison noch nicht als Meister tippe.
Zitat 29m ago 12:47 According to the FBI wanted poster, Ahmad Khan Rahmani was born in Afghanistan. He is about 5ft 6 tall and weighs approximately 200 pounds. It says he “should be considered armed and dangerous”. Rahmani is wanted specifically in connection with Saturday’s explosion, which injured 29 people.
Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire
Zitat von Emulgator im Beitrag #1235Man möge bitte, ohne auf das Datum zu schauen, diesen taz-Artikel lesen. Nur zur Auffrischung des Gedächtnisses. Welche Bundesregierung hatten wir damals?
Zitat „Wenn ich könnte, würde ich die Zeit zurückdrehen“, sagte die Bundeskanzlerin am Tag nach dem enttäuschenden Wahlergebnis in Berlin. Sie und die Bundesregierung hätten sich zu lange auf die Dublin-Regeln in Europa verlassen.
Sie räumte ein, dass der Flüchtlingszuzug nach Deutschland vorübergehend außer Kontrolle geraten sei. Zwar stehe sie voll zu ihren damaligen Entscheidungen, sagte Merkel. „In der Abwägung war es absolut richtig, aber es hat letztendlich dazu geführt, dass wir eine Zeit lang nicht ausreichend Kontrolle hatten.“„Wenn ich könnte, würde ich die Zeit zurückdrehen.“ [...] Merkel betonte aber, sie habe das „absolut sichere Gefühl“, dass Deutschland aus dieser schwierigen Phase besser herausgehen werde als es hineingegangen sei.
Ja, ganz sicher, und zwar mit einem Kanzler, der es nicht in Kauf nimmt, die Kontrolle zu verlieren. Wozu ist eine Regierung schließlich sonst da?
Ein bißchen späte Einsicht hat sie immerhin, daß sie zu untätig war, und zwar schon lange vor 2015. Tja.
Zitat von Guardian, 16 minutes agoClinton: Trump rhetoric gives 'aid and comfort to our adversaries'
“I don’t want to speculate but here’s what we know,” Clinton says. “we know a lot of the rhetoric we’ve heard from Donald Trump has been seized on by terrorists” to portray a war against Islam, to “turn it into a religious conflict”. We’re not going to give Isis “exactly what it’s wanting”, she says.
Forget Shrillary Rotten Klimbim. In einer Situation, in der wieder einmal Amerikaner in der eigenen Heimat angegriffen werden, in der sich sich zum Tausendsten Mal bestätigt, daß der Islam sich in einem Angriffskrieg auf den Westen, seine Freiheit, seine Werte befindet, & das schon lange vor 9/11, empfiehlt die Verantwortliche für Benghazi, auf keinen Fall etwas zu sagen. In der Hoffnung, als letzte gefressen zu werden. Kommt bei den Wählern nicht gut an.
Verloren hat Killary die Wahl übrigens schon vor zwei Wochen mit ihrer Bezeichnung der Trump-Wähler als "basket of deplorables". Wer einem glatten Viertel des amerikanischen Volkes beleidigend ins Gesicht spuckt, darf sich über Rebound-Effekte nicht wundern.
PS. 18:16. Ich werd' nicht mehr. Das Foto von der Festnahme Ramahdis zeigt direkt hinter ihm einen alten VW Käfer, rechts davon einen Volkswagen New Beetle & dahinter einen Bully. https://twitter.com/JBN/status/777889481...src=twsrc%5Etfw
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Zitat von Martin im Beitrag #1225Die australische Lösung.
... ist bei uns verfassungswidrig.
Warum eigentlich?
Man müsste natürlich erst einmal eruieren, was genau das australische Konzept ist und wie es konkret umgesetzt wird.
Grundsätzlich sehe ich jedoch keinen Verfassungsverstoß, wenn das Asylverfahren außerhalb Deutschlands in sicherer Umgebung durchgeführt wird.
Zitat Gesetzesänderungen in dem Bereich müßten nach Art. 19 GG auch Deutschen das Leben garstig machen.
Die Gesetze regeln die Sachverhalte, die ihrem Tatbestand unterfallen. Dass die Asyl- und Ausländergesetze selten in den Lebensbereich deutscher Staatsangehöriger hineinregeln, liegt auf der Hand. Natürlich ist manche Maßnahme harsch für die Betroffenen. Aber das liegt in der Natur der Sache und ist letzten Endes nicht mein Problem.
Zitat Eben. Realistisch wird so etwas spätestens in einem Normenkontrollverfahren vor dem BVerfG gekippt.
Das angeblich weltfremde Karlsruher "Professorengericht" entscheidet im Regelfall ausgesprochen politisch. Man ist sich dort seiner staatstragenden Rolle sehr bewusst. Dass sich das ausgerechnet dann ändert, wenn es um unser aller Wohl und Wehe und (ohne jeden Pathos!) Deutschlands Zukunft geht, hoffe ich nicht.
Und selbst wenn, im Zweifelsfall muss man das eben herausfinden und konkret nachbessern.
Zitat von augustin im Beitrag #1241Man müsste natürlich erst einmal eruieren, was genau das australische Konzept ist und wie es konkret umgesetzt wird.
Grundsätzlich sehe ich jedoch keinen Verfassungsverstoß, wenn das Asylverfahren außerhalb Deutschlands in sicherer Umgebung durchgeführt wird.
Australien pflegt(e) Asylbewerber/Flüchtlinge auf einer einsamen Insel zu internieren. So etwas ist bei uns nicht zulässig, weil bei uns ohne Schuldspruch niemand seiner Freiheit beraubt werden darf. Das höchste der Gefühle ist wirklich, daß Asylanten/Flüchtlingen ein Wohnort zugewiesen wird (eben weil die Freizügigkeit laut GG bzw. den Vier Grundfreiheiten nur für Deutsche und Unionsbürger gilt). Aber man kann ihnen nicht ausgedehnte Spaziergänge verbieten.
Womit Sie vollauf Recht haben, ist Ihr zweiter Satz. Natürlich ist es am besten, das Asylverfahren außerhalb Deutschlands durchzuführen. Wird der Asylantragsteller angenommen, kann er legal per Flugzeug einreisen und braucht nicht Geld und Leben im Schlauchboot riskieren. Wird der Antrag abgelehnt, spart sich der Flüchtling die Einreise und Deutschland die teure Abschiebung. Auch spart man sich die offensichtlich aussichtslosen Asylanträge z.B. von Kosovaren, die einfach die Transferzahlungen während der mehrmonatigen Bearbeitungszeit abgreifen wollen. Es könnte so einfach sein. Und wer sich dann noch über die Grüne/Blaue Grenze schmuggeln läßt, der macht es garantiert nicht in legaler Absicht.
Wäre auch besser für den Klimawandel, auf diese überflüssigen Reisen/Abschiebungen zu verzichten. Aber nee ...
Zitat von Emulgator im Beitrag #1242 Australien pflegt(e) Asylbewerber/Flüchtlinge auf einer einsamen Insel zu internieren. So etwas ist bei uns nicht zulässig, weil bei uns ohne Schuldspruch niemand seiner Freiheit beraubt werden darf.
Ich glaube kaum, dass Ihre Ansicht juristisch gedeckt ist.
Zunächst mal wäre zu klären, ober überhaupt eine Freiheitsberaubung vorliegt, wenn wenn ich Menschen lediglich die Einreise nach Deutschland untersage, aber jederzeit die Rückreise wohin auch immer erlaube. Nach dieser Logik müsste es auch eine Freiheitsberaubung sein, wenn LKW-Fahrer an einer Zollstation gezwungen werden, eine bestimmte Fahrspur zu nehmen.
Zum zweiten sind selbstverständlich Freiheitsberaubungen ohne Schuldspruch zulässig. Es wäre völlig absurd, so etwas NICHT in einem Staat vorzusehen. Ein "Schuldspruch" ist eine Maßnahme der Judikative, während eine "Freiheitsberaubung" auch von der Exekutive vorgenommen werden darf und muss. Es ist lediglich so, dass Maßnahmen der Exekutive von der Judikative aufgehoben oder angeordnet werden können. Aber das heisst nicht, dass die Exekutive Zahnlos wäre.
In der Theorie jedenfalls.
___________________ Kommunismus mordet. Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #1243Ich glaube kaum, dass Ihre Ansicht juristisch gedeckt ist.
Es ist ein bißchen verkürzt, ja. Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet, Asylanten weniger Rechte als gewöhnlichen Ausländer (z.B. Austauschstudenten) zuzugestehen. Auch befreit der Asylantrag von Unbill durch die illegale Einreise. So wahnsinnig sinnvoll halte ich diese letztere Regelung zwar nicht, weil auf diese Weise jede ausländische Macht mit Okkupationsabsicht ihre Soldaten unbeeinträchtigt über die Grenze einschleusen kann, sofern sie nur bei uns Asyl beantragen. War aber damals so ausgehandelt worden.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #1243Ich glaube kaum, dass Ihre Ansicht juristisch gedeckt ist.
Es ist ein bißchen verkürzt, ja. Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet, Asylanten weniger Rechte als gewöhnlichen Ausländer (z.B. Austauschstudenten) zuzugestehen. Auch befreit der Asylantrag von Unbill durch die illegale Einreise. So wahnsinnig sinnvoll halte ich diese letztere Regelung zwar nicht, weil auf diese Weise jede ausländische Macht mit Okkupationsabsicht ihre Soldaten unbeeinträchtigt über die Grenze einschleusen kann, sofern sie nur bei uns Asyl beantragen. War aber damals so ausgehandelt worden.
Sind das in Australien Asylanten oder Antragsteller? Wo ist der Unterschied zu Europa, wenn Menschen an griechischen Inseln anlanden und dort bis zur Klärung des Sachverhalts verbleiben?
Zitat von Emulgator im Beitrag #1244Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet, Asylanten weniger Rechte als gewöhnlichen Ausländer (z.B. Austauschstudenten) zuzugestehen.
Das glaube ich nicht. Sonst würden ziemlich alle Staaten gegen die Konvention verstoßen - weil sie die Freizügigkeit von Asylanten in der Regel einschränken.
Zitat Auch befreit der Asylantrag von Unbill durch die illegale Einreise.
Nur der erfolgreiche Antrag. Wird der Antrag abgelehnt, ist die illegale Einreise wieder auf dem Tisch. Nicht daß das in Deutschland jemals verfolgt würde ...
Zitat weil auf diese Weise jede ausländische Macht mit Okkupationsabsicht ihre Soldaten unbeeinträchtigt über die Grenze einschleusen kann, sofern sie nur bei uns Asyl beantragen.
Ich hätte jetzt wenig Angst vor einer ausländischen Macht, die ihre Soldaten unbewaffnet über die Grenze schickt damit wir sie in Aufnahmelagern internieren können ...
Alle Staaten mit "Ja" unterliegen der Visumspflicht für DE. Einreise- & Aufenthaltsgenehmigung sind vor Ort bei den Botschaften einzuholen. CV, Gesundheitspass, etc, je nach lokalen Gegebenheiten sind vorzulegen. Ist stets zeitlich befristet; kann bei Bedarf verlängert werden. Wer ohne Permit kommt, wird subito zurückexpediert. Vollkommen legal; sogar Grundvoraussetzung von Staatlichkeit. Die kleine Vokabel mit A- dient ja dazu, per judikativer Weichenstellung die Exekutive auszuhebeln.
Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire
Zitat von Emulgator im Beitrag #1242 Australien pflegt(e) Asylbewerber/Flüchtlinge auf einer einsamen Insel zu internieren. So etwas ist bei uns nicht zulässig, weil bei uns ohne Schuldspruch niemand seiner Freiheit beraubt werden darf.
Zunächst mal wäre zu klären, ober überhaupt eine Freiheitsberaubung vorliegt, wenn wenn ich Menschen lediglich die Einreise nach Deutschland untersage, aber jederzeit die Rückreise wohin auch immer erlaube. Nach dieser Logik müsste es auch eine Freiheitsberaubung sein, wenn LKW-Fahrer an einer Zollstation gezwungen werden, eine bestimmte Fahrspur zu nehmen.
Grundsätzlich umfasst die Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 2 GG sowohl die positive als auch die negative Fortbewegungsfreiheit, also die Freiheit jeden Ort aufzusuchen (positiv) oder zu meiden (negativ). Die positive Fortbewegungsfreiheit wird jedoch nach der Rechtsprechung des BVerfG dahingehend eingeschränkt, dass dem Adressaten der Zugang zum gewünschten Ort rechtlich und tatsächlich möglich sein muss. Ansonsten wäre es ein (rechtfertigungsbedürftiger) Eingriff in die Freiheit der Person, wenn Sie einem Fremden den Zugang zu Ihrer Wohnung verweigern würden, was wohl freiheitstheoretisch ein recht merkwürdiges Ergebnis wäre.
Bei der Verweigerung der Einreise nicht aufenthaltsberechtigter Ausländer geht die herrschende Meinung in der Juristerei daher tatsächlich davon aus, dass der Schutzbereich der Freiheit der Person nicht eröffnet ist.
Zitat Zum zweiten sind selbstverständlich Freiheitsberaubungen ohne Schuldspruch zulässig. Es wäre völlig absurd, so etwas NICHT in einem Staat vorzusehen. Ein "Schuldspruch" ist eine Maßnahme der Judikative, während eine "Freiheitsberaubung" auch von der Exekutive vorgenommen werden darf und muss. Es ist lediglich so, dass Maßnahmen der Exekutive von der Judikative aufgehoben oder angeordnet werden können.
Richtig, hierbei muss man zwischen Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehungen differenzieren. Freiheitsbeschränkungen sind nur von relativ kurzer Dauer und Erheblichkeit, z.B. bei Personenkontrollen, Vorführungen etc. Freiheitsentziehungen sind dagegen länger andauernde Eingriffe (meist die Haft), die dem Richtervorbehalt gemäß Art. 104 Abs. 2 GG unterliegen. Das heißt, freiheitsentziehende Maßnahmen der Exekutive (z.B. Zwangsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr) müssen in zeitlich engem Rahmen durch die Judikative überprüft werden. Häufig sehen die (einfach-)gesetzlichen Grundlagen bereits vor, dass die Haft nur durch den Richter angeordnet werden darf, z.B. im Ausländerrecht.
Die wichtigste Form der Freiheitsentziehung ist sicherlich die Strafhaft zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, für die ein Schuldspruch erforderlich ist. Daneben gibt es aber auch allerhand andere Formen der Haft, z.B. im Rahmen psychiatrischer Unterbringung, Untersuchungshaft im Strafprozess, Haft zur Gefahrenabwehr, als Ordnungsmittel im Gerichtsprozess, zur Durchsetzung zivilgerichtlicher Urteile oder zur Durchsetzung einer Abschiebung.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #1243Ich glaube kaum, dass Ihre Ansicht juristisch gedeckt ist.
Es ist ein bißchen verkürzt, ja. Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet, Asylanten weniger Rechte als gewöhnlichen Ausländer (z.B. Austauschstudenten) zuzugestehen. Auch befreit der Asylantrag von Unbill durch die illegale Einreise. So wahnsinnig sinnvoll halte ich diese letztere Regelung zwar nicht, weil auf diese Weise jede ausländische Macht mit Okkupationsabsicht ihre Soldaten unbeeinträchtigt über die Grenze einschleusen kann, sofern sie nur bei uns Asyl beantragen. War aber damals so ausgehandelt worden.
Die Flüchtlingskonvention schützt allerdings nur anerkannte Flüchtlinge und steht als völkerrechtlicher Vertrag lediglich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes.
Sie steht also in der gesetzlichen Normenhierachie weit unter dem Grundgesetz und kann mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden.
Zitat von Martin im Beitrag #1245Sind das in Australien Asylanten oder Antragsteller?
Ist das nicht egal? Was haben Antragsteller mehr verbrochen als Asylanten, daß sie interniert werden müßten?
Zitat von Martin im Beitrag #1245Wo ist der Unterschied zu Europa, wenn Menschen an griechischen Inseln anlanden und dort bis zur Klärung des Sachverhalts verbleiben?
Weil Australien nicht zum Europarat gehört, gilt dort die EMRK nicht. Ansonsten ist der Unterschied nicht groß: Man hat Menschen, die man einerseits nicht verhungern lassen kann, und die man andererseits nicht irgendwohin zurückschicken kann. Bei Einreisen per Flugzeug weiß man immerhin, wo der Abflughafen war. Um es deutlich zu sagen: In seiner blindwütigen Mißgunst gegenüber Fremden hat man (in Australien und Europa) Regelungen erlassen, die dem eigenen Interesse und dem eigenen Rechtsstaat widersprechen. Denn der Rechtsstaat muß ja Antragstellern bei der Antragstellung helfen. Momentan hemmt die BRD die Antragstellung Asylberechtigter, indem sie persönliches Erscheinen in Deutschland voraussetzt. So ein Formalkriterium kann jemand im Ausland ja kaum erfüllen. Stattdessen hilft sie den zwangsweise einkommenslos in Deutschland wartenden Antragstellern mit Transferleistungen. Und erzeugt mit diesem Transferversprechen erst recht ein Antragsaufkommen. Hirnrissig.
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